Herzlich Willkommen!
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- Adam Beyer
- vor 6 Jahren
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1 Herzlich Willkommen!
2 ServiceCenter ÖGS.barrierefrei Gründung 2005 Start der Gebärdenwelt 2008 Start des Relayservice 2012
3 Was ist unter Barrierefreiheit zu verstehen? Gegenstände, Medien und Einrichtungen sind so zu gestalten, dass sie von jedem Menschen ohne Einschränkungen genutzt werden können, auch von Menschen mit einer Behinderung oder Einschränkung. Eine barrierefreie Gestaltung ermöglicht allen die ungehinderte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern bedeutet ein Vorteil für alle.
4 Normative Grundlagen für Barrierefreiheit (beispielhaft) Gleichheitssatz der Österreichischen Bundesverfassung: B-VG (Bundes- Verfassungsgesetz), Art.7 Abs.1 Österreichisches Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz - BGStG) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Artikel 9: Barrierefreiheit)
5 2005: Anerkennung der ÖGS Artikel 8, Absatz 3 der Bundesverfassung: Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt, das Nähere bestimmen die Gesetze.
6 Speziell für barrierefreies Web E-Government-Gesetz (E-GovG) 1. (3) Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web- Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.
7 Die WAI - Leitlinien des W3C Prinzipien WAI ist die Abkürzung für Web Accessibility Initiative. Mittlerweile gibt es die WACG 2.0 Richtlinien. Diese sind entlang von vier Prinzipien aufgebaut, denen die einzelnen Richtlinien zugeordnet sind: Prinzip 1: Alle Inhalte müssen wahrnehmbar (also zugänglich) sein. Prinzip 2: Steuerelemente der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein. Prinzip 3: Inhalte und Bedienelemente müssen verständlich sein. Prinzip 4: Inhalt muss so robust sein, dass er zuverlässig von einer breiten Auswahl an Zugangssoftware interpretiert werden kann, einschließlich Hilfsmittel.
8 WAI und Gebärdensprache Die Einhaltung dieser Prinzipien ist in drei Ebenen von Erfolgskriterien bzw. Konformitätsstufen unterteilt. Der Einsatz von Gebärdensprachvideos ist in mehreren Richtlinien und Erfolgskriterien angesprochen: - Gebärdensprachvideos sind alternativ zu Nur-Audio-Dateien (Richtlinie 1.1) und ergänzend zu voraufgenommenen (prerecorded) Audio-Inhalt (Erfolgskriterium 1.2.6) zu verwenden. - Informationen über die Position einer Userin auf einer Website kann in Gebärdensprache bereitgestellt werden (Erfolgskriterium 2.4.8). - Textinhalte (Richtlinie 3.1) werden durch den Einsatz von Gebärdensprachvideos verständlicher. Dies gilt insbesondere auch für schwierige oder unbekannte Worte (Erfolgskriterium 3.1.3) oder Inhalte, deren Verständnis eine hohe Schriftsprachkompetenz voraussetzt (Erfolgskriterium 3.1.5).
9 Warum Informationen in ÖGS? Irrtum 1: Gehörlose Menschen können ja lesen warum brauchen sie dann Informationen in ÖGS? Irrtum 2: Gebärdensprache ist international. Es gibt nur eine Gebärdensprache. Irrtum 3: Gebärdensprache = Pantomime
10 Logo für Gebärdensprachinhalte
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15 Weblösung für barrierefreies Web mit HyperSign HyperSign umfasst ÖGS-Video Fließtext mit leicht lesbaren Absätzen Synchrone Untertitelung Ton Text- und Kontrastoptionen Adaptierungen je nach Corporate Design möglich (Logo- bzw. Produktplatzierung im Video, Banner, Farbgestaltung, Intro/Outro etc.)
16 Auftragsabwicklung Sie übermitteln uns Ihre Textvorlage Wir erstellen dazu den umfassend barrierefreien Inhalt für Ihre Webseite Dieser Content wird auf unserem Server gehostet. Sie erhalten von uns pro Video einen Link, den Sie unkompliziert in Ihre Webseite einbauen können
17 Unser Studio
18 Unser Angebot für ATAG-TeilnehmerInnen Jetzt kostenfreies Probevideo bestellen! Bis 15. Oktober 2015 haben Sie die Möglichkeit uns Ihre Textvorlage (max. 300 Wörter) zu übermitteln. Kontakt: Karin Cech, MA
19 Fragen zu HyperSign?
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ServiceCenter ÖGS.barrierefrei Waldgasse 13/ Wien 01/
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