Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona

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1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona A/BVG/ /3005 Drucksachen-Nr. XIX Antrag - öffentlich - Gremium Bezirksversammlung am!titel! Verordnung über die Gründung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren im Rahmen der Schulorganisation Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU, GAL, FDP und DIE LINKE!Titel! Die Bezirksversammlung stimmt den vorliegenden Planungen für das entstehende ReBBz Altona-West generell zu, fordert aber gleichzeitig den Erhalt der gesamten Fläche am Böttcherkamp 144 und 146 als Förderschulstandort. Eine Verkleinerung des Schulgeländes auf den Standort Böttcherkamp 146 wird abgelehnt. Den vorliegenden Planungen für das entstehende ReBBz Altona wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Schulstandorte Carsten-Rehder-Straße und Bernstorffstr. erhalten bleiben. Die Bezirksversammlung Altona beantragt darüber hinaus REBUS-Altona an die Carsten- Rehder-Schule anzusiedeln. Eine Schließung des Schulstandortes Carsten-Rehder-Straße wird ausdrücklich abgelehnt, dieser Standort soll langfristig als Schulstandort für den Bezirk Altona erhalten bleiben. Altona-West Der Zusammenlegung der Förderschule Böttcherkamp, Böttcherkamp 146, Hamburg und der Förderschule Grotefendweg, Grotefendweg 20, Hamburg mit dem Schulstandort Böttcherkamp 144, Hamburg der Sprachheilschule Bernstorffstr. gemäß 1 Absatz 4 des Verordnungsentwurfes wird grundsätzlich zugestimmt. Die Zusammenführung dieser zusammengelegten Sonderschulen mit der Regionalen Beratungsund Unterstützungsstelle Altona-West, Musäusstr. 29, Hamburg zu einem neu zu gründenden Regionalen Bildungs- und Beratungszentrums Altona-West wird nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Fläche des gesamten Förderschulstandortes Böttcherkamp , Hamburg erhalten bleibt. Begründung: Seite 1 von 2

2 Am Böttcherkamp werden an zwei nebeneinanderliegenden Sonderschulen seit Jahren konstant bis zu 200 Schülerinnen und Schüler beschult (mit Ausnahme im Schuljahr 2012/13, in dem die Sprachheilschule am Standort Böttcherkamp erstmals keine Anmeldungen annehmen durfte und somit der Jahrgang 1 sehr stark schrumpfte). Für das entstehende ReBBZ wird nun ein Raumbedarf für nur etwa 100 Schülerinnen und Schüler eingeplant und in der Folge eine Flächenverkleinerung des Standortes allein auf die Hausnummer 146, den Standort der jetzigen Förderschule, im Anhörungsverfahren nach 87 BezVG vorgeschlagen. Die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen ist an diesem Standort aber nicht nur wegen des einmaligen Wegfalls der ersten Klassen des Sprachheilschulangebots ungewiss, sondern ist generell nur ungenau prognostizierbar. Den Schülerinnen und Schülern mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache und emotionale-soziale Entwicklung wird aufgrund ihrer besonderen Behinderungen hier das Angebot großzügiger Freiflächen, regelmäßiger Tagesabläufe, klarer räumlicher Strukturen und wenig Störungen von außen gemacht. Dies ist bei einer Zusammenballung der räumlichen Strukturen auf dem Gelände der Hausnummer 146 nicht mehr zu gewährleisten. Der überfällige Ausbau des Sonderschulangebots zur Ganztagsschule wird ebenfalls bauliche Konsequenzen haben, die zusätzlich mehr Raumbedarf für kleinteilige Kantinensituationen, im Sinne des pädagogischen Konzeptes, notwendig machen. Altona-Kern: Der organisatorischen Zusammenlegung der Förderschule Carsten-Rehder-Straße, CarstenRehder-Straße 34, Hamburg mit dem Schulstandort Bernstorffstraße 147, Hamburg der Sprachheilschule Bernstorffstraße wird zugestimmt. Die Zusammenführung dieser zwei Sonderschulstandorte mit der regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Altona, Winklers Platz 5, Hamburg zur Gründung des Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum Altona, Bernstorffstraße 147, Hamburg wird zugestimmt, mit der Empfehlung, den Standort von REBUS am Standort Carsten-Rehder-Straße anzusiedeln und diesen als Schulstandort langfristig zu erhalten. Begründung: Wie oben ausgeführt, sind auch im Bereich Altona-Kern die Prognosen für die Entwicklung der Schülerzahlen mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung, die das Angebot einer Sonderschule in Anspruch nehmen werden, zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer prognostizierbar. Bisher wurden für die Schülerzahlen sowohl der Standort der Sprachheilschule, als auch der der Förderschule voll genutzt und die Zusammenlegung beider Schulstandorte auf das Gelände der Sprachheilschule Bernstorffstraße erscheint aus heutiger Sicht aufgrund der vorliegenden Schülerzahlen nicht möglich. Das Gebäude der Förderschule Carsten-Rehder-Straße ist sehr gut mit Fachräumen und einer Kantine ausgestattet, voll funktionsfähig und ohne Sanierungsbedarf, verfügt außerdem über großzügige Turnhallenflächen und ist als Schulstandort zu erhalten. Zur Gründung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren wird eine Ansiedlung von REBUS-Altona am Standort der Förderschule Carsten-Rehder-Straße von der Bezirksversammlung Altona empfohlen, um eine räumliche Annäherung der Institutionen des entstehenden ReBBZs zu realisieren. Petitum: Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten. Anlage/n: ohne Anlagen Seite 2 von 2

3 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung Postfach D Hamburg Bezirksversammlung Altona Der Vorsitzende nachrichtlich: - Bezirksamt Altona - Finanzbehörde-Amt 6 (Bezirksaufsicht) Präsidialabteilung Hamburger Str. 31, D Hamburg Zentrale (040) Durchwahl (040) Telefax (040) Ansprechpartner: Matthias Bierkarre Zimmer: matthias.bierkarre@bsb.hamburg.de Hamburg, den 22. August 2012 Verordnung über die Gründung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren im Rahmen der Schulorganisation, Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Behörde für Schule und Berufsbildung beabsichtigt, im Rahmen der Schulorganisation gemäß 87 Absatz 3 Satz 1 des Hamburgischen Schulgesetztes (HmbSG) Sonderschulen zusammenzulegen. Diese zusammengelegten Schulen werden sodann mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS) als Regionale Bildungs- und Beratungszentren zusammengeführt. Die neu gegründeten Regionalen Bildungs- und Beratungszentren sollen u.a. die Schulen in Hamburg Altona bei der Umsetzung der inklusiven Bildung gemäß 12 HmbSG unterstützen. Mit dem angefügten Rechtsverordnungsentwurf werden die im Bezirk Hamburg Altona erforderlichen schulstrukturellen Maßnahmen umgesetzt. Die für den Bezirk Hamburg - Altona vorgesehenen schulstrukturellen Maßnahmen lassen sich der Anlage entnehmen. Es handelt sich dabei im Einzelnen um die folgenden Maßnahmen: Die Zusammenlegung der Förderschule Carsten-Rehder-Straße, Carsten-Rehder- Straße 34, Hamburg mit dem Schulstandort Bernstorffstraße 147, Hamburg der Sprachheilschule Bernstorffstraße gemäß 1 Absatz 3 des Verordnungsentwurfs Durch Zusammenführung dieser zusammengelegten Sonderschulen mit der der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Altona, Winklers Platz 5, Hamburg wird das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Altona, Bernstorffstraße 147, Hamburg neu gegründet. Die Zusammenlegung der Förderschule Böttcherkamp, Böttcherkamp 146, Hamburg und der Förderschule Grotefendweg, Grotefendweg 20, Hamburg mit dem Schulstandort Böttcherkamp 144, Hamburg der Sprachheilschule Bernstorffstraße gemäß 1 Absatz 4 des Verordnungsentwurfs. Durch Zusammenführung dieser zusammengelegten Sonderschulen mit der der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Altona-West, Musäusstraße 29, Ham- M/ Öffentliche Verkehrsmittel: Hamburger Str.: U2, 117 Mundsburg: U2, 106, 37, 172,173

4 burg wird das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Altona-West, Böttcherkamp 146, Hamburg neu gegründet. Bei der Zusammenlegung von Schulen und der Neugründung von Regionalen Bildungs- und Beratungszentren handelt es sich um schulorganisatorische Entscheidungen gemäß 87 Absatz 3 HmbSG, die durch Verordnung zu erfolgen haben. Nach 28 Nr. 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die geplanten Entscheidungen anzuhören. Damit vor der Entscheidung alle dafür und dagegen sprechenden Argumente berücksichtigt werden können, werden Sie gebeten, bis Freitag, den 21. September 2012 gegenüber der Präsidialabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung (elektronisch via Abstimmungs-Funktionspostfach) Stellung zu nehmen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung bittet Sie, gleichzeitig jeweils eine Ausfertigung der Stellungnahme per Faxnachricht an die Elternkammer, Geschäftsstelle: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburger Straße Hamburg Fax: Lehrerkammer, Geschäftsstelle: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburger Straße Hamburg E-Fax: SchülerInnenkammer, Geschäftsstelle: Lämmersieth Hamburg Fax: zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Matthias Bierkarre Anlage: Entwurf der Verordnung über die Gründung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren im Rahmen der Schulorganisation 2

5 Behörde für Schule und Berufsbildung August 2012 Kammervorlage Verordnungsentwurf über Maßnahmen der Schulorganisation im Rahmen der Gründung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren zum 1. November Anlass und Zielsetzung Für eine qualitativ hochwertige sonderpädagogische und sozialpädagogische Förderung benötigen inklusiv arbeitende Schulen eine kompetente Beratung und Unterstützung sowie den in der bisherigen Arbeit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS) bewährten externen Blick auf Einzelfälle wie auch komplexe systemische Problemlagen. Gleichzeitig gilt es, das Wahlrecht der Eltern zwischen dem Besuch einer allgemeinen Schule und einer Sonderschule zu gewährleisten, das unberührt vom Ausbau der inklusiven Bildung bestehen bleibt (siehe Drs. 20/3641). Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, sollen die bisherigen 25 Förder- und Sprachheilschulen sowie die 14 Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS) zu 13 Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zusammengeführt werden. Damit wird in allen Regionen Hamburgs flächendeckend ein außerschulisches Beratungs- und Unterstützungsangebot, aber auch eine temporäre oder auf Wunsch der Eltern dauerhafte Beschulung sicherzustellen. Die multiprofessionell arbeitenden ReBBZ bieten neben der Unterstützung des Inklusionsprozesses auch weiterhin alle bisherigen Leistungsbereiche von REBUS an. Dazu gehören Unterstützungsanfragen von Eltern und Fachkräften des schulischen Umfelds sowie von Schülerinnen und Schülern, akute Kriseninterventionen in Belastungssituationen, gegebenenfalls ein Case-Management sowie Konfliktmoderationen. Neben der sonderpädagogischen wird auch zukünftig psychologische und sozialpädagogische Diagnostik angeboten. Die im ReBBZ beratend tätigen Personen stellen eine enge Kooperation mit den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) und dem Jugendpsychiatrischen Dienst (JPD) sowie mit den Schulärztlichen Diensten und eine Begleitung bzw. Koordination besonderer Maßnahmen in der Region sicher. Die bisherigen Vernetzungsstrukturen zwischen Schulen und bezirklichen sowie sonstigen regionalen Angeboten für Kinder und Jugendliche wurden bei der Zusammensetzung und der Verortung der ReBBZ berücksichtigt. Soweit Sonderschulen durch stark rückläufige Schülerzahlen auf weniger als 100 Schülerinnen und Schüler abschmelzen, haben sie in der Regel keine arbeitsfähige Größe mehr, um ein angemessenes pädagogisches Angebot für die Schülerinnen und Schüler sicherstellen zu können. Der eingeleitete Fusionsprozess soll sicherstellen, dass das Elternwahlrecht auch zukünftig ausgeübt und ein pädagogisch angemessenes Schulleben sichergestellt werden kann. Gleichzeitig soll das bisher zu REBUS gehörende Bildungszentrum für Haus- und Krankenhausunterricht/Autismus eigenständig werden. 1

6 Nach 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) erfolgen die hier nötigen schulorganisatorischen Entscheidungen durch Rechtsverordnung, dieses Verfahren ermöglicht einen breiten Abstimmungsprozess unter Beteiligung der jeweiligen schulischen Gremien, des Kreiselternrats Hamburger Sonderschulen, des Kreisschülerrats Hamburger Sonderschulen, der Kammern nach dem Hamburgischen Schulgesetz sowie der Bezirke. 2. Inhalt der Verordnung Bereits seit einigen Monaten planen die bisherigen 25 Förder- und Sprachheilschulen sowie die REBUS-Dienststellen die Zusammensetzung der künftigen ReBBZ. Resultat dieses Prozesses ist der folgende Vorschlag für Zusammenlegungen von Förder- und Sprachheilschulen, die Gründung von ReBBZ sowie für die längerfristig zu nutzenden Standorte. Dabei wurden die aktuellen Schülerzahlen, die absehbare Schülerzahlentwicklung sowie die jeweilige Lage, Erreichbarkeit und Beschaffenheit der Gebäude berücksichtigt. Der Zeitpunkt einer abschließenden Entscheidung über die längerfristig zu nutzenden Standorte wird von der weiteren Schülerzahlenentwicklung abhängig sein. Der Verordnungsentwurf enthält zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt regelt die schulorganisatorischen Maßnahmen in den Förder- und Sprachheilschulen: (1) Die Schule Bindfeldweg und die Astrid-Lindgren-Schule sollen unter Weiternutzung des Schulgebäudes der Schule Bindfeldweg zusammengelegt werden. (2) Der Schulstandort Eschenweg 1 der Sprachheilschule Eschenweg und der Schulstandort Brucknerstraße der Förderschule Brucknerstraße/Heidstücken sollen unter vorübergehender Weiternutzung der Schulgebäude zusammengelegt werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Eschenweg 1 sein. (3) Die Förderschule Carsten-Rehder-Straße und der Schulstandort Bernstorffstraße 147 der Sprachheilschule Bernstorffstraße sollen unter vorübergehender Weiternutzung der Schulgebäude zusammengelegt werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Bernstorffstraße 147 sein. (4) Die Förderschule Böttcherkamp, Böttcherkamp 146 und die noch bestehenden Klassen der Förderschule Grotefendweg sowie der Schulstandort Böttcherkamp 144 der Sprachheilschule Bernstorffstraße sollen unter vorübergehender Weiternutzung der Schulgebäude Böttcherkamp 144 und 146 zusammengelegt werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Böttcherkamp 146 sein. (5) Die Förderschule An der Twiete, die Förderschule Billwerder Straße und der Schulstandort Reinbeker Redder 247 der Sprachheilschule Reinbeker Redder sollen unter vorübergehender Weiternutzung der Schulgebäude zusammengelegt werden. Der zukünftige Hauptstandort soll voraussichtlich Leuschnerstraße 13 sein. 2

7 (6) Die Sprachheilschule Baererstraße und die Förderschule Schwarzenbergstraße sollen unter vorübergehender Weiternutzung der Schulgebäude zusammengelegt werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Baererstraße 81 sein. (7) Die Sprachheilschule Wilhelmsburg, die Förderschule Karl-Arnold-Ring und die Willi- Kraft-Schule (Förderschule) sollen unter vorübergehender Weiternutzung der Schulgebäude zusammengelegt werden. Der zukünftige Hauptstandort soll Krieterstraße 2 Tor zur Welt sein. (8) Die Förderschule Hauskoppelstieg, die Förderschule Steinbeker Marktstraße und der Schulstandort Dringsheide 10 der Sprachheilschule Reinbeker Redder sollen unter vorübergehender Weiternutzung der Schulgebäude zusammengelegt werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Hauskoppelstieg 12 sein. (9) Die Förderschule Pröbenweg und der Schulstandort Greifswalder Straße 40 der Sprachheilschule Reinbeker Redder sollen unter vorübergehender Weiternutzung der Schulgebäude zusammengelegt werden. Der zukünftige Hauptstandort soll voraussichtlich Laeiszstraße 12 sein. (10) Die Anne-Frank-Schule (Förderschule und Integratives Förderzentrum Nord-Ost), die Förderschule Kielkoppelstraße und die Förderschule Sieker Landstraße sollen unter vorübergehender Weiternutzung der Schulgebäude zusammengelegt werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll der Standort Hohnerkamp 58 (Gebäude der Anne-Frank-Schule) sein. (11) Die Sprachheilschule Zitzewitzstraße, der Schulstandort Heidstücken 33 der Förderschule Brucknerstraße/Heidstücken und der Schulstandort Fabriciusstraße 150 der Sprachheilschule Eschenweg sollen unter vorübergehender Weiternutzung der Schulgebäude zusammengelegt werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Zitzewitzstraße 51 sein. Der zweite Teil des Verordnungsentwurfs verknüpft nun die vorstehend gebildeten und die drei nicht zusammengelegten Schulen mit den regionalen Stellen der Regionalen Bildungsund Beratungsstellen (REBUS) zu insgesamt dreizehn ReBBZ. Der Verordnungsentwurf enthält zudem für jedes ReBBZ einen Namensvorschlag. Die ReBBZ sollen wir folgt gegründet und benannt werden: (1) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Eimsbüttel soll durch Zusammenführung der oben in Ziffer 1 beschriebenen Schule mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen Eimsbüttel und Stellingen neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Bindfeldweg 37 sein. (2) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Winterhude soll durch Zusammenführung der oben in Ziffer 2 beschriebenen Schule mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Barmbek-Winterhude neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Eschenweg 1 sein. (3) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Nord soll durch Zusammenführung der Robert-Koch-Schule (Förderschule) und der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Nord neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Sengelmannstraße 50 sein. 3

8 (4) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Altona soll durch Zusammenführung der oben in Ziffer 3 beschriebenen Schule mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Altona neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Bernstorffstraße 147 sein. (5) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Altona-West soll durch Zusammenführung der oben in Ziffer 4 beschriebenen Schule mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Altona-West neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Böttcherkamp 146 sein. (6) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Bergedorf soll durch Zusammenführung der oben in Ziffer 5 beschriebenen Schule mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Bergedorf neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll voraussichtlich Leuschnerstraße 13 sein. (7) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Harburg soll durch Zusammenführung der oben in Ziffer 6 beschriebenen Schule mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Harburg neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Baererstraße 81 sein. (8) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Süderelbe soll durch Zusammenführung der Frieda-Stoppenbrink-Schule (Förderschule) mit der Regionalen Beratungsund Unterstützungsstelle Süderelbe-Finkenwerder neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll voraussichtlich Quellmoor 24 sein. (9) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Wilhelmsburg soll durch Zusammenführung der oben in Ziffer 7 beschriebenen Schule mit der Regionalen Beratungsund Unterstützungsstelle Wilhelmsburg neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Krieterstraße 2 Tor zur Welt sein. (10) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Billstedt soll durch Zusammenführung der oben in Ziffer 8 beschriebenen Schule mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Billstedt neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Steinfeldtstraße 1 sein. (11) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Mitte soll durch Zusammenführung der oben in Ziffer 9 beschriebenen Schule mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Mitte neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll voraussichtlich Laeiszstraße 12 sein. (12) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Wandsbek-Nord soll durch Zusammenführung der oben in Ziffer 10 beschriebenen Schule mit der Regionalen Beratungsund Unterstützungsstelle Nord-Ost neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll voraussichtlich Hohnerkamp 58 (Gebäude der Anne-Frank-Schule) sein. (13) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Wandsbek-Süd soll durch Zusammenführung der oben in Ziffer 11 beschriebenen Schule mit der Regionalen Beratungsund Unterstützungsstelle Wandsbek-Süd neu gegründet werden. Der längerfristig zu nutzende Standort soll Zitzewitzstraße 51 sein. 3. Struktur der ReBBZ Jedes ReBBZ soll über einen Beratungs- und einen Bildungsbereich verfügen, die mit ihrem jeweils unterschiedlichen Auftrag, aber gemeinsamen Zielen unter einem Dach eng zusam- 4

9 menarbeiten und Synergieeffekte nutzen. Hierzu sollen die ReBBZ als Verwaltungseinheiten mit einer Gesamtleitung und je einer Leitung für den Bildungs- und einer für den Beratungsbereich gegründet werden. Verbunden mit der Gesamtleitungsfunktion ist die direkte Vorgesetztenfunktion für die Leitung des Beratungsbereichs sowie für die Leitung der Sonderschule im Bildungsbereich. Die Leitung des Bildungsbereichs führt den Vorsitz der Schulkonferenz. In Bezug auf die Rechte aus 90 HmbSG sowie in Bezug auf Schulleitungsfunktionen in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ist die Leitung der Bildungssäule unmittelbar der zunächst im Referat Inklusion verorteten Schulaufsicht unterstellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines ReBBZ sollen bei Bedarf immer dann, wenn ihre Kompetenzen es ermöglichen, in beiden Bereichen tätig sein. Im Beratungsbereich werden die Beratungs- und Unterstützungsaufgaben der bisherigen REBUS von den ReBBZ fortgeführt. Die besonderen rechtlichen Anforderungen aus den 34 und 99 HmbSG werden auch in der neuen Struktur gewahrt. Temporäre Beschulungsangebote des ReBBZ erfolgen stets im Zusammenwirken beider Bereiche eines ReBBZ mit den allgemeinen Schulen sowie mit der Jugendhilfe im Bezirk. Die daran teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sind weiterhin Schülerinnen und Schüler ihrer Stammschulen. Der Beratungsbereich ist regelhaft multiprofessionell mit Lehrkräften, schulpsychologischen und sozialpädagogischen Fachkräften sowie mit einer Verwaltungskraft ausgestattet. Grundsätzlich sollen diese drei Berufsgruppen mit jeweils mindestens zwei Mitgliedern vertreten sein. Der Bildungsbereich wird auch zukünftig nach den Bedarfsgrundlagen der Förder- und Sprachheilschulen ausgestattet. 4. Bildungszentrum für Haus- und Krankenhausunterricht/Autismus Die bisherige REBUS-Einrichtung Haus- und Krankenhausunterricht wird zum 1. November 2012 ein eigenständiges Bildungszentrum für Haus- und Krankenhausunterricht/Autismus (HUK) werden. Dieses überregionale Bildungszentrum gewährleistet ebenso wie das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte und das Bildungszentrum für Hören und Kommunikation sowie teilweise auch die speziellen Sonderschulen überregionale fachspezifische Beratung und Diagnostik. Die überregionalen Bildungs- und Beratungszentren für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören verfügen neben ihrem Beratungs- und Diagnostikbereich dauerhaft über eigene schulische Angebote. Der HUK ist zuständig für den Förderschwerpunkt chronische und langandauernde Erkrankungen sowie für übergeordnete konzeptionelle und beratende Aufgaben im Bereich Autismusspektrumstörungen. Es gibt jedoch keine ausschließliche Zuständigkeit des HUK im Bereich psychischer Erkrankungen oder Autismus. Die regionalen ReBBZ leisten die dezentrale Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit autistischen Verhaltensweisen beziehungsweise chronischen Erkrankungen. Die fachliche Konzeptionierung und Qualitätssicherung für die in diesen Bereichen dezentral tätigen, kontinuierlich aus- und fortgebildeten Kolleginnen und Kollegen erfolgt durch das Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungszentrum HUK/ Autismus. 5

10 6. Weiteres Verfahren Die betroffenen Schulen sowie die Bezirke werden um eine Stellungnahme bis zum 21. September 2012 gebeten. Der Kreiselternrat Hamburger Sonderschulen und der Kreisschülerrat Hamburger Sonderschulen werden um eine Stellungnahme bis zum 28. September 2012 gebeten. Die Kammern werden um Stellungnahme bis zur für den 31. Oktober 2012 vorgesehenen Befassung durch die Deputation gebeten. 6

11 ENTWURF Stand: Verordnung über die Gründung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren im Rahmen der Schulorganisation Vom Auf Grund von 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 21. September 2010 (HmbGVBl. S. 551), und 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet: Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen (auf Dauer wirkende Maßnahmen) 1 Zusammenlegung von Schulen (1) Die Schule Bindfeldweg (Förderschule und Integratives Förderzentrum Eimsbüttel-Nord), Bindfeldweg 37, Hamburg und die Astrid-Lindgren-Schule, Bundesstraße 94, Hamburg werden zusammengelegt. (2) Der Schulstandort Eschenweg 1, Hamburg der Sprachheilschule Eschenweg und der Schulstandort Brucknerstraße 17, Hamburg der Förderschule Brucknerstraße/Heidstücken werden zusammengelegt. (3) Die Förderschule Carsten-Rehder-Straße, Carsten-Rehder-Straße 34, Hamburg und der Schulstandort Bernstorffstraße 147, Hamburg der Sprachheilschule Bernstorffstraße werden zusammengelegt. (4) Die Förderschule Böttcherkamp, Böttcherkamp 146, Hamburg, die Förderschule Grotefendweg, Grotefendweg 20, Hamburg und der Schulstandort Böttcherkamp 144, Hamburg der Sprachheilschule Bernstorffstraße werden zusammengelegt. (5) Die Förderschule An der Twiete, An der Twiete 23, Hamburg, die Förderschule Billwerder Straße, Billwerder Straße 31, Hamburg und der Schulstandort Reinbeker Redder 247, Hamburg der Sprachheilschule Reinbeker Redder werden zusammengelegt. (6) Die Sprachheilschule Baererstraße, Baererstraße 81, Hamburg und die Förderschule Schwarzenbergstraße, Schwarzenbergstraße 72, Hamburg werden zusammengelegt. (7) Die Sprachheilschule Wilhelmsburg, Kurdamm 8, Hamburg, die Förderschule Karl- Arnold-Ring, Karl-Arnold-Ring 11, Hamburg und die Willi-Kraft-Schule (Förderschule), Zeidlerstraße 50, Hamburg werden zusammengelegt. (8) Die Förderschule Hauskoppelstieg, Hauskoppelstieg 12, Hamburg, die Förderschule Steinbeker Marktstraße, Steinbeker Marktstraße 8/10, Hamburg und der Schulstandort Dringsheide 10, der Sprachheilschule Reinbeker Redder werden zusammengelegt.

12 ENTWURF Stand: (9) Die Förderschule Pröbenweg, Pröbenweg 24, Hamburg und der Schulstandort Greifswalder Straße 40, Hamburg der Sprachheilschule Reinbeker Redder werden zusammengelegt. (10) Die Anne-Frank-Schule (Förderschule und Integratives Förderzentrum Nord-Ost), Hohnerkamp 58, Hamburg, die Förderschule Kielkoppelstraße, Kielkoppelstraße 16 d, Hamburg und die Förderschule Sieker Landstraße, Sieker Landstraße 18, Hamburg werden zusammengelegt. (11) Die Sprachheilschule Zitzewitzstraße, Zitzewitzstraße 51, Hamburg, der Schulstandort Heidstücken 33, Hamburg der Förderschule Brucknerstraße/Heidstücken und der Schulstandort Fabriciusstraße 150, Hamburg der Sprachheilschule Eschenweg werden zusammengelegt. Zweiter Abschnitt Strukturelle Maßnahmen zur Gründung Regionaler Bildungs- und Beratungszentren (auf Dauer wirkende Maßnahmen) 2 Gründung Regionaler Bildungs- und Beratungszentren (1) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Eimsbüttel, Bindfeldweg 37, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Schule gemäß 1 Absatz 1 mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen Eimsbüttel, Christian-Förster-Straße 19, Hamburg sowie Stellingen, Hinter der Lieth 61, Hamburg neu gegründet. (2) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Winterhude, Eschenweg 1, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Schule gemäß 1 Absatz 2 mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Barmbek-Winterhude, Winterhuder Weg 11, Hamburg neu gegründet. (3) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Nord, Sengelmannstraße 50, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Robert-Koch-Schule (Förderschule), Sengelmannstraße 50, Hamburg mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Nord, Feuerbergstraße 43, Hamburg neu gegründet. (4) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Altona, Bernstorffstraße 147, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Schule gemäß 1 Absatz 3 mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Altona, Winklers Platz 5, Hamburg neu gegründet. (5) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Altona-West, Böttcherkamp 146, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Schule gemäß 1 Absatz 4 mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Altona-West, Musäusstraße 29, Hamburg neu gegründet. (6) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Bergedorf, Leuschnerstraße 13, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Schule gemäß 1 Absatz 5 mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Bergedorf, Billwerder Billdeich 648, Hamburg neu gegründet.

13 ENTWURF Stand: (7) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Harburg, Baererstraße 81, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Schule gemäß 1 Absatz 6 mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Harburg, Kapellenweg 63 a, Hamburg neu gegründet. (8) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Harburg-Süderelbe, Quellmoor 24, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Frieda-Stoppenbrink-Schule (Förderschule), Neuwiedenthaler Straße 4, Hamburg mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Süderelbe-Finkenwerder, Neumoorstück 2, Hamburg neu gegründet. (9) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Wilhelmsburg, Krieterstraße 2, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Schule gemäß 1 Absatz 7 mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Wilhelmsburg, Krieterstraße 5, Hamburg neu gegründet. (10) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Billstedt, Steinfeldtstraße 1, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Schule gemäß 1 Absatz 8 mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Billstedt, Steinfeldtstraße 1, Hamburg neu gegründet. (11) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Mitte, Laeiszstraße 12, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Schule gemäß 1 Absatz 9 mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Mitte, Flora-Neumann-Straße 3, Hamburg neu gegründet. (12) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Wandsbek-Nord, Hohnerkamp 58 (Gebäude der Anne-Frank-Schule), Hamburg, wird durch Zusammenführung der Schule gemäß 1 Absatz 10 mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Nord-Ost, Wildschwanbrook 9, Hamburg neu gegründet. (13) Das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Wandsbek-Süd, Zitzewitzstraße 51, Hamburg, wird durch Zusammenführung der Schule gemäß 1 Absatz 11 mit der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle Wandsbek-Süd, Gropiusring 43, Hamburg neu gegründet. Dritter Abschnitt Schlussbestimmung 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2012 in Kraft. Hamburg, den Der Senator der Behörde für Schule und Berufsbildung Die Behörde für Schule und Berufsbildung

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