Sitzungsvorlage 35/2016

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1 Kämmereiamt Az.: Sitzungsvorlage 35/2016 Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbh (BEQUA ggmbh) 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Ergebnisverwendung und Entlastung des Aufsichtsrates 2. Inanspruchnahme unentgeltlicher Leistungen des Landratsamtes Karlsruhe TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 8 Kreistag öffentlich 2 Anlagen 1. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang zur Bilanz und Lagebericht 2. Dokumentation unentgeltlicher Leistungen gemäß Betrauungsakt Beschlussvorschlag Der Kreistag, 1. ermächtigt den Landrat in der Gesellschafterversammlung der BEQUA ggmbh a) den Jahresabschluss 2015 der BEQUA ggmbh festzustellen, b) den Jahresüberschuss der BEQUA ggmbh in Höhe von ,87 auf neue Rechnung vorzutragen, c) den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über den Jahresabschluss zu entlasten. 2. nimmt die Erklärung zur Inanspruchnahme unentgeltlicher Leistungen gemäß Betrauungsakt zur Kenntnis.

2 I. Sachverhalt 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015, Ergebnisverwendung und Entlastung des Aufsichtsrates Das Geschäftsjahr 2015 der BEQUA ggmbh war geprägt von der Aufnahme neuer Aufgabenbereiche und der Umsetzung des Maßnahmenplans, der den Kreisgremien in seinen Sitzungen am (Verwaltungsausschuss) und (Kreistag) vorgestellt wurde. Die neuen Aufgaben wie Aktentransporte für das Landratsamt, Sprachkurse und Kleidermobil zur Erstausstattung für Flüchtlinge und Asylbewerber, Intensiv- Sprachkurse mit Jobcoaching und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III machten auch personelle Verstärkungen erforderlich. Neben der Neuausrichtung der Gesellschaft als modern aufgestellte gemeinnützige GmbH wurde das bisherige Kerngeschäft weiter optimiert. Parallel dazu wurden die Weichen in 2015/2016 für die Neukonzeption der Liegenschaften in Ettlingen wie auch in Bruchsal gestellt. a) Gewinn- und Verlustrechnung: Das Jahr 2015 schloss mit einem Überschuss in Höhe von ,87 ab, der auf das nächste Jahr vorgetragen werden soll. Damit erhöht sich der Gewinnvortrag auf insgesamt , 45 (VJ: ,58 ). Der Gewinn basiert im Wesentlichen auf zusätzlichen Erlösen aus der Übernahme bzw. Ausweitung der Tätigkeiten der BEQUA. Im Bereich der Grüngruppen wurde Ende 2015 eine weitere Gruppe in Bruchsal aufgebaut. Anfang 2016 wurde eine weitere Gruppe in Ettlingen installiert. Somit werden die Aufgaben in Grünbereich nun durch jeweils 6 Gruppen in Bruchsal und Ettlingen erledigt. Bei den Sprachkursen für Asylbewerber und Flüchtlinge wurde im Jahr 2015 mit einem kleinen Projekt eines Anfänger-/Einsteigerkurses gestartet. Zum Herbst 2015 wurde das Angebot um zwei Intensivsprachkurse in Kombination mit Arbeit und Jobcoaching erweitert. Von November 2015 bis März 2016 wurden zwei weitere Sprachkurse für das Jobcenter durchgeführt. Das Projekt Passiv-Aktiv-Tausch wurde in 2015 durch das Jobcenter beendet. Von sieben Teilnehmern konnten zwei auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Seite 2

3 Der Bereich der Budgetkräfte konnte im Geschäftsjahr 2015 ausgeweitet werden. Diese Ausweitung, die auf einem deutlich stärkeren Bedarf an Budgetarbeitsplätzen beruht, führt weiterhin zu einer veränderten Zusammensetzung der Arbeitsgruppen und zu einer Stabilisierung der Leistungsfähigkeit der Grüngruppen, der Möbelbörse, der Reinigungsgruppe in Bruchsal und der Kleiderbörse in Ettlingen. Die Möbelbörse und die Kleiderbörse in Ettlingen haben in 2015 ihre Umsatzergebnisse deutlich ausgebaut. Dies liegt zum einen an der erheblich gestiegenen Anschlussunterbringung im Bereich Asyl und den daraus resultierenden Aufträgen für die BEQUA ggmbh und den Aktentransporten, die die BEQUA für das Landratsamt Karlsruhe durchgeführt hat. Die Reinigungsgruppe im Landratsamt Karlsruhe - Außenstelle Bruchsal wurde im Laufe des Jahres 2015 neu aufgestellt und mit einem für den Kunden einsehbaren Qualitätsmanagementsystem versehen. Es konnte der Reinigungsauftrag im neuen ADAC Gebäude in der Bahnstadt in Bruchsal übernommen werden. Im Weiteren konnte die Tätigkeit der BEQUA in der Handelslehranstalt ausgeweitet werden. Die Steigerung der Personalkosten um rd. 193 T liegt im Wesentlichen in Einstellungen im Bereich der Sozialarbeit, dem Grünbereich, der Möbelbörse und einer Sonderzahlung an die Stammbelegschaft im Dezember des Jahres 2015 begründet. Die Einstellungen waren erforderlich, da die Geschäftstätigkeit entsprechend ausgeweitet wurde. Investitionen wurden im Jahr 2015 im Wesentlichen in dem Bereich der PC- Ausstattung, der Einrichtung neuer Arbeitsplätze und im Bereich der Ersatzbeschaffungen für die Grüngruppen durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden weitere Fahrzeuge auf Leasingbasis bestellt, die im Sommer / Herbst des Jahres 2015 zur Auslieferung gekommen sind. Diese Fahrzeuge begründen die gestiegenen Aufwendungen für Leasing, führten jedoch noch zu keinen deutlichen Senkung der Aufwendungen für Reparaturen im Bereich Fuhrpark, da der Investitionsstau aus den Vorjahren nur bedingt abgebaut werden konnte. b) Bilanz: Die Bilanzsumme beträgt ,34 (Vorjahr: ,08 ) und hat sich damit um ,26 erhöht. Das Anlagevermögen hat sich um rd. 29 T verringert. Die Begründung liegt im Wesentlichen in Ersatzbeschaffungen in der Betriebs- und Geschäftsausstattung und den Abschreibungen in Höhe von rd. 63 T. Das Umlaufvermögen deckte die kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 308 T. Die Liquidität der BEQUA war in 2015 insbesondere auch durch den Kassenkredit des Landkreises in Höhe von 250 T gesichert. Seite 3

4 Der Jahresabschluss wurde durch das Steuerberatungsbüro BSRH in Ettlingen erstellt; die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 erfolgte wie in den Vorjahren durch das Kommunal- und Prüfungsamt des Landkreises Karlsruhe gem. 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages. Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat den hierzu nach 48 LKrO, 112 Abs. 2 GemO erforderlichen Auftrag am erteilt. Die Prüfung führte zu keinen Einwendungen. Zum Jahresabschluss und Lagebericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Ein Exemplar des Prüfberichtes liegt während der Sitzung zur Einsicht aus. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang zur Bilanz sowie der Lagebericht sind als Anlage 1 beigefügt. Der Aufsichtsrat hat per Umlaufbeschlussverfahren einstimmig die entsprechende Beschlussempfehlung in dieser Angelegenheit an die Gesellschafterversammlung abgegeben. c) Ausblick 2016 Das Geschäftsjahr 2015 war geprägt durch Veränderungen in der Struktur und der Schaffung neuer Aufgabenbereiche. Dieser Prozess wird auch in 2016 fortgeführt, bedingt durch die verschiedenen neuen Aufgaben, die die BEQUA ggmbh übernommen hat. Das Jahr 2016 wird durch die Verlagerung des Firmensitzes innerhalb der Stadt Ettlingen, in den Stadtteil Ettlingenweiher, Im Stöck 8 und der Übernahme des Bereiches der Logistik im Asylbereich vom Landkreis Karlsruhe geprägt werden. Das Zwischenergebnis der Monate bis im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres zeigt bereits eine positive Tendenz. Sofern im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2016 keine wesentlichen ergebnisverschlechternden Ereignisse eintreffen, wird die BEQUA ggmbh voraussichtlich mit einem positiven Jahresergebnis in 2016 abschließen können. Im Wesentlichen ist dies den Optimierungsmaßnahmen mit einer besseren Kostenkontrolle, den Aufgabenfeldern wie dem Aktentransport, den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III, der guten Auftragslage in der Möbelbörse, der erfolgreichen Teilnahme an der Ausschreibung von Grüngruppenaufträgen in der Gemeinde Malsch, dem Kleidermobil und den verschiedenen Sprachkursen zuzurechnen. Seite 4

5 2. Inanspruchnahme unentgeltlicher Leistungen des Landratsamtes Karlsruhe Dokumentation notwendiger unentgeltlicher Leistungen gemäß 3 Abs. 2 Satz 3 des Betrauungsaktes Am hat der Kreistag des Landkreises Karlsruhe den Weisungsbeschluss zur Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2016 beschlossen. Die gesonderte Dokumentation über den Gegenwert der im jeweiligen Wirtschaftsjahr höchstens notwendigen unentgeltlichen Personal-, Sach- und Dienstleistungen, die nach 3 Abs. 2 letzter Satz des Betrauungsaktes der BEQUA gemeinsam mit dem Wirtschaftsplan vorzulegen ist, ist der Anlage 2 beigefügt. Es handelt sich dabei um den Wert der Jahresprüfung durch das Kommunal- und Prüfungsamt. Weitere unentgeltliche Leistungen sind für 2016 bislang nicht geplant. Die Prüfung durch das Kommunal- und Prüfungsamt ist im Falle der BEQUA eine Ausnahme vom Erfordernis eines Wirtschaftsprüfers gem. 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 b GemO. Diese wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Schreiben vom aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom genehmigt. Die Prüfung erfolgte bislang unentgeltlich. Dies war insofern zielführend, als dass in den letzten Jahren Fehlbeträge erwirtschaftet wurden, die bei einer entsprechenden entgeltlichen Leistung lediglich erhöht worden wären und so der bestandene Gewinnvortrag aus den guten Jahren der BEQUA schneller abgeschmolzen wäre. Zudem würde der Landkreis ohnehin den Fehlbetrag der Gesellschaft tragen, wenn kein Gewinnvortrag mehr bestünde. Der Wert für die Prüfung durch das Kommunal- und Prüfungsamt wurde nunmehr mit 6.053,49 ermittelt und die geforderte Dokumentation entsprechend erstellt. Diese soll nun nachträglich zur Kenntnis gegeben werden. Dieser Wert ist künftig jährlich anzupassen und zusammen mit eventuellen, weiteren unentgeltlichen Sach- oder Dienstleistungen dem jeweiligen Wirtschaftsplan gesondert beizufügen. Der Verwaltungsausschuss hat die Punkte 1 und 2 in seiner Sitzung am vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Zu 1. Der Landkreis Karlsruhe gewährte zu marktüblichen Konditionen der BEQUA im Jahr 2015 einen Kassenkredit in Höhe von 250 T, der auch für 2016 verlängert wurde. Zu 2. Den Gegenwert der Jahresabschlussprüfung der BEQUA trägt der Landkreis Karlsruhe. Seite 5

6 III. Zuständigkeit Zu 1. Der Kreistag ist gemäß 1 Nr. 17 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag der BEQUA für die Zustimmung dieser Angelegenheiten vor Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung zuständig. Zu 2. Die Beschlussfassung soll dem Kreistag als wichtige Angelegenheit nachträglich zum Beschluss des Wirtschaftsplanes 2016 zur Kenntnis gegeben werden. Seite 6

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