Kommunale Verschuldung mit stark wachsendem Kassenkreditanteil
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- Elmar Dieter
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1 Stellungnahme der Fraktion Freie Wähler Kreis Herford zum Haushaltsentwurf 2010 Wir lehnen eine Erhöhung der Kreisumlage im Rahmen der Haushaltsverabschiedung grundsätzlich ab. Eine weitere Abgabenbelastung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nicht zumutbar. Grundsätzlich würden wir auch eine Veränderung des Gemeindehaushaltsfinanzierungssystems anstreben. Dieses wäre jedoch eine Entscheidung des Landesgesetzgebers. Die schon als desaströs zu benennende finanzielle Belastung der Kommunen im Lande NRW hat aus unserer Sicht folgende Hintergründe: Kommunale Verschuldung mit stark wachsendem Kassenkreditanteil Bis zum 3. Quartal 2009 beliefen sich die Gesamtschulden der Gemeinden und Gemeindeverbände laut Statistischem Bundesamt auf rund 108,4 Mrd. EUR (1.427 EUR pro Kopf). Dabei machten die aufgenommenen langfristigen Kredite (hauptsächlich Investitionskredite) rund 74,5 Mrd. EUR (977 EUR pro Kopf) aus. Die kurzfristigen Kredite (so genannte Kassenkredite) beliefen sich auf 33,8 Mrd. EUR (442 EUR pro Kopf), was einem Anteil von 31 % entspricht. Für die langfristigen Schulden ergab sich zum Jahresende 2008 ein Schuldenstand von EUR pro Kopf. Nach Angaben der Kommunen wird 2009 und 2010 die Kreditaufnahme für Investitionen weiter steigen. Dabei werden die kleineren Gemeinden tendenziell pro Einwohner mehr Kredite aufnehmen, als die größeren Gemeinden. Bezogen auf die Kassenkredite wurde für die Kommunen sogar ein durchschnittlicher Bestand zum von EUR pro Einwohner ermittelt, was über dem Dreifachen des im Gemeindefinanzbericht ermittelten Wertes liegt.
2 Mit den Kassenkrediten sollen die Kommunen unterjährige Liquiditätsengpässe, die sich im Rahmen der allgemeinen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit ergeben, kurzfristig überbrücken. Im Gegensatz zu den Investitionskrediten müssen die Kassenkredite von den Aufsichtsbehörden nicht genehmigt werden. Daher können Kassenkredite auch von solchen Kommunen genutzt werden, die der Haushaltssicherung unterliegen. So schieben in der Praxis viele Kommunen einen erheblichen Berg an Kassenkrediten vor sich her, der zudem durch die anhaltend defizitären, kommunalen Haushalte in den letzten Jahren rapide zugenommen hat (seit dem Jahr 2000 um über 300 %). Die Aufnahme von Kassenkrediten stellt für Kommunen insbesondere solche, die der Haushaltsaufsicht unterliegen oft die einzige Möglichkeit dar, überhaupt noch Darlehen zu erhalten und damit die Finanzierung ihrer Leistungen sicherzustellen. Ferner bietet die möglicherweise nicht zu kalkulierende Zinsentwicklung zusätzliches Risikopotential. Bei manchen Städten und Gemeinden ist die Finanzlage extrem schwierig geworden. Rund 20 % der Kommunen weisen inzwischen einen höheren Bestand an Kassenkrediten als an Investitionskrediten aus. Die Investitionen der Kommunen Woher kommt das Geld? Die wesentlichen Finanzierungsquellen für die Investitionen der Kommunen sind die Eigenmittel (Steuer, Gebühren, Beiträge) mit einem Anteil von 46 % und die staatlichen Fördermittel von Bund, Ländern und EU (30 %). An dritter Stelle folgen die Kommunalkredite, über die die Kommunen 20 % ihrer Investitionen finanzieren. Die übrigen 4 % entfallen auf kommunale Anleihen und Fremdwährungskredite. Zur Finanzierung ihrer Investitionen arbeiten die Kommunen mit allen Institutsgruppen zusammen.
3 Anteil an den kommunalen Investitionskrediten - Sparkassen 32 % - Landesbanken 24 % - Genossenschaften 14 % - Großbanken 12 % - Banken mit Sonderaufgaben, z. B. KfW 12 % - Realkreditinstitute 2 % - Sonstige 4 % Im Vergleich zu 2008 hat sich die finanzielle Lage der deutschen Kommunen deutlich eingetrübt. Auch für die Zukunft sehen die Kommunen mehrheitlich keine Verbesserung: 67 % befürchten, dass sich ihre Gesamtfinanzierungssituation in den nächsten zwölf Monaten nachteilig entwickeln wird. Dagegen gehen lediglich 7 % der Kommunen davon aus, dass sich ihre Gesamtfinanzierungssituation vorteilhaft entwickelt. Auch wird eine striktere Ausgestaltung des Konnexitätsprinzips ( Wer bestellt, zahlt ) wie auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgehalten in Zukunft erforderlich sein. Wenn der Bund die Kommunen mit staatlichen Aufgaben versieht, muss dieser entweder dafür aufkommen, oder aber den Kommunen über den Ausbau ihrer Steuerhoheit die Möglichkeit zur Finanzierung geben. Damit würde gleichzeitig die Finanzautonomie der Kommunen gestärkt.
4 Um ihren Finanzierungsspielraum weiter zu verbessern, sollten die Kommunen auch den Einsatz ihrer technischen Möglichkeiten noch konsequenter vorantreiben, wie z. B. die IT-Unterstützung zur Effizienzsteigerung ihrer Verwaltungsprozesse oder den Einsatz moderner Gebäude- und Energietechnik. Damit könnten die Kosten gesenkt und Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet werden. Aus den Haushaltsgrundsätzen gemäß 75 Abs. 1 GO ist der Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung, wozu auch die Vermeidung der Überschuldung für nachfolgende Generationen gehört, abzuleiten. Im Haushaltsentwurf 2010 sind längst nicht alle Sparmöglichkeiten ausgelotet! Wir erachten eine Neustrukturierung für erforderlich, wobei man unter Berücksichtigung des derzeitigen Planungsdefizits von folgende Eckdaten berücksichtigen sollte: a) Die Ausgleichsrücklage sollte, da wir ohnehin in die Haushaltssicherung gehen, schon jetzt vollständig eingebracht werden (und nicht erst 2011). Ob die Prognose: Ausgleich wieder ab 2013 zutrifft, kann ohnehin derzeit niemand seriös voraussehen! Ersparnis= ca. 2,026 Mio. b) DieTransferleistungserhöhung Landschaftsumlage entfällt. Ersparnis= ca. 2,200 Mio. c) Personalkostenreduzierungen! Solche können nur geschätzt werden. Nach dem voraussichtlichen Ergebnisplan 2009 würde sich eine Ersparnis= ca. 1,00 Mio. ergeben. Im Bereich der Personalkosten sind aber weitere Ersparnisse möglich, z.b. durch fundierte Aufgabenkritik aller Bereiche.
5 Insgesamt könnte der Haushaltsansatz also um ca. 5 Mio. reduziert werden, was eine Erhöhung der Kreisumlage vermeiden würde. Bereiche, wie die sonstigen Transferleistungen Soziales (SGB II, etc.; darauf besteht ein gesetzlicher Erfüllungsanspruch) und die Landeszuwendungen (Schlüsselzuweisungen) sind ohnehin nicht beeinflussbar. Wir lehnen somit den Haushaltsentwurf 2010 ab. Wir werden uns einer konstruktiven Zusammenarbeit in Zukunft nicht verschließen; das ist eine Selbstverständlichkeit. Herford, den 16. April 2010 gez. Eckard Gläsker
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