Vorlesung im Sommersemester 2008: Geld und Währung SS
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1 Vorlesung im Sommersemester 2008: Geld und Währung SS
2 0. Organisatorisches Aktuelles / -Newsletter Lehre Forschung Projekte Mitarbeiter Kontakt Links SS
3 0. Organisatorisches Gliederung Geld und Währung (SS 2008) TEIL I: AUSWAHL DER TEILNEHMERSTAATEN ZUR EUROPÄISCHEN WÄHRUNGSUNION 1. Zur Geschichte der Europäischen Währungsunion: Vom Werner-Plan nach Maastricht 2. Zur politischen Praxis der Konvergenzprüfung 2.1 Konvergenzkriterien 2.2 Konvergenzprüfungen 1998 bis Herausforderungen der EU-Osterweiterung 3.1 Kopenhagener Kriterien und EU-Erweiterung 3.2 Konvergenzkriterien und Euro-Einführung 3.3 Folgen eines zu frühen Beitritts - ein Fazit SS
4 0. Organisatorisches TEIL II: DAS EUROSYSTEM ALS TRÄGER DER GELDPOLITIK 4. Das Eurosystem als Institution 4.1 Ziele, Aufgaben und Befugnisse 4.2 Der organisatorische Aufbau 4.3 Ausprägung und Bedeutung der Unabhängigkeit 4.4 Die Europäische Zentralbank nach der EU-Erweiterung: Status quo, institutionelle Probleme und Reformansätze 4.5 Auszüge aus der ESZB-Satzung 5. Geldpolitische Strategien und die Europäische Währungsunion 5.1 Anforderungen an eine Strategie 5.2 Einstufige versus zweistufige geldpolitische Strategien 5.3 Strategien mit expliziten Zwischenzielen 5.4 Direkte Inflationssteuerung - ein relativ neues Konzept 5.5 Ein Multi-Indikatoren-Ansatz 5.6 Die geldpolitische Strategie des Eurosystems 6. Geldpolitisches Instrumentarium 6.1 Der Geldmarkt als zentraler Ansatzpunkt der Geldpolitik 6.2 Die geldpolitischen Instrumente - Mindestreserve - Ständige Fazilitäten - Standardtender - Feinsteuerungsoperationen - Offenmarktgeschäfte 6.3 Die Steuerung des kurzfristigen Geldmarktsatzes durch das Eurosystem SS
5 0. Organisatorisches TEIL III: MÖGLICHE STÖRPOTENZIALE FÜR DIE GELDPOLITIK 7. Finanzpolitik 7.1 Grundlegende Zusammenhänge zwischen Geld- und Fiskalpolitik 7.2 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt 8. Lohnpolitik 8.1 Lohnerhöhungsspielräume durch die EWU 8.2 Erhöhte Flexibilitätsanforderungen an die Tarifparteien 8.3 Lohnpolitische Disziplinierung oder verschärfter Druck auf das Eurosystem? 8.4 Reformbedürftigkeit der Arbeitsmarktinstitutionen 9. Wechselkurspolitik 9.1 Die Rolle des Eurosystems bei der Festlegung der Wechselkurspolitik 9.2 Devisenmarkt und Wechselkursregime 9.3 Wechselkurszielzonen 9.4 Wechselkursmechanismus II SS
6 0. Organisatorisches GASTVORTRÄGE : Dipl. Vw. Andreas Rees, Chefvolkswirt HypoVereinsbank/UniCredit Group: Central Bank Watching in der Praxis : Dr. Jörg Krämer, Chefvolkswirt Commerzbank AG: Konjunktur, Geldpolitik, Kapitalmärkte: Die Konsequenzen der Subprime-Krise (Termin wird noch bekanntgegeben) Dr. Thorsten Polleit, Chefvolkswirt Deutschland Barclays Capital: Hat die Geldmengensteuerung ausgedient? SS
7 TEIL I: AUSWAHL DER TEILNEHMERSTAATEN ZUR EUROPÄISCHEN WÄHRUNGSUNION 1. Zur Geschichte der Europäischen Währungsunion: Vom Werner-Plan nach Maastricht SS
8 1. Geschichte der EWU SS
9 1. Geschichte der EWU DIE HAUPTORGANE DER EU Europäischer Rat EU-Kommission Rat der EU Europäisches Parlament SS
10 1. Geschichte der EWU Ist die EWU ein optimaler Währungsraum? Vorteile einer Währungsunion Kosten einer Währungsunion Kriterien zur Beurteilung des Nettonutzens Übersteigen aus der Sicht eines Beitrittslandes die Nutzen die Kosten? Preis- und Lohnflexibilität Faktormobilität Diversifikation der Produktion Offenheitsgrad der Volkswirtschaften Homogene Präferenzen, gemeinsames Interesse Endogenität optimaler Währungsräume SS
11 1. Geschichte der EWU Tabelle I.1.1: Berechnung des ECU-Wertes zum SS
12 TEIL I: AUSWAHL DER TEILNEHMERSTAATEN ZUR EUROPÄISCHEN WÄHRUNGSUNION 2. Zur politischen Praxis der Konvergenzprüfung SS
13 2. Konvergenz Prüfung der wirtschaftlichen Konvergenz (Bestimmungen des EG-Vertrags) ZUR POLITISCHEN PRAXIS DER KONVERGENZPRÜFUNG EZB (wie auch die EU-Kommission) berichtet dem Rat der EU mindestens alle 2 Jahre bzw. auf Antrag eines Mitgliedstaates, für den eine Ausnahmeregelung gilt (Art. 122 Abs. 2 i.v.m. Art. 121 Abs. 1 EG- Vertrag). EZB verwendet ein einheitliches Analyseschema, das separat auf alle für den Beitritt in Frage kommenden Länder angewendet wird. Die Eintrittsbedingungen betreffen im Einzelnen: 1. Die Preisentwicklung 2. Die Entwicklung der öffentlichen Finanzen 3. Die Wechselkursentwicklung 4. Die Entwicklung des langfristigen Zinssatzes SS
14 2. Konvergenz Prüfung der wirtschaftlichen Konvergenz (Bestimmungen des EG-Vertrags) 1. Preisentwicklung SS
15 2. Konvergenz Prüfung der wirtschaftlichen Konvergenz (Bestimmungen des EG-Vertrags) 2. Entwicklung der öffentlichen Finanzen SS
16 2. Konvergenz Prüfung der wirtschaftlichen Konvergenz (Bestimmungen des EG-Vertrags) 3. Wechselkursentwicklung SS
17 2. Konvergenz Prüfung der wirtschaftlichen Konvergenz (Bestimmungen des EG-Vertrags) 4. Entwicklung des langfristigen Zinssatzes SS
18 2. Konvergenz (Nominale) Konvergenzkriterien Inflationskriterium: Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate darf nicht mehr als 1 ½ Prozentpunkte über dem ungewogenen arithmetischen Mittel der Inflationsrate der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten der EU liegen. Zinskriterium: Der langfristige Zinssatz, gemessen am durchschnittlichen Nominalzinssatz für langfristige (10-jährige) Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbare Wertpapiere, darf im Verlauf des Jahres den Referenzwert nicht übersteigen. Dieser liegt um 2 Prozentpunkte über den entsprechenden langfristigen Zinssätze der drei preisstabilsten Länder. SS
19 2. Konvergenz Wechselkurskriterium: Spannungsfreie Teilnahme am EWS- Wechselkursmechanismus bzw. nach Beginn der Währungsunion am Wechselkursmechanismus II innerhalb der letzten 2 Jahre. Defizitkriterium: Dar jährliche Finanzierungsfehlbetrag der öffentlichen Haushalte soll nicht mehr als 3% des BIP betragen. Verschuldungskriterium: Der öffentliche Bruttoschuldenbestand soll 60% des BIP nicht übersteigen. SS
20 2. Konvergenz Tabelle I.2.1: Übersicht über die Konvergenzlage der EU- Staaten SS
21 2. Konvergenz Tabelle I.2.2: Verbraucherpreise in den EU-Staaten SS
22 2. Konvergenz Tabelle I.2.3: Konvergenz der langfristigen Zinssätze SS
23 2. Konvergenz Tabelle I.2.4: Finanzierungssalden der öffentlichen Haushalte der EU-Staaten SS
24 2. Konvergenz Tabelle I.2.5: Verschuldung der öffentlichen Haushalte der EU-Staaten SS
25 2. Konvergenz Tabelle I.2.6: Übersicht über die Konvergenzlage in Griechenland und Schweden 2000 SS
26 2. Konvergenz Tabelle I.2.7: Übersicht über die Konvergenzlage in Schweden 2002 SS
27 2. Konvergenz Tabelle I.2.8.: Schlüsseldaten des Euroraumes, der Vereinigten Staaten und Japans 2002 SS
28 TEIL I: AUSWAHL DER TEILNEHMERSTAATEN ZUR EUROPÄISCHEN WÄHRUNGSUNION 3. Herausforderungen der EU-Osterweiterung SS
29 3. EU-Osterweiterung Tabelle I.3.1: Makroökonomische Indikatoren der neuen EU-Länder 2003 SS
30 3. EU-Osterweiterung Tabelle I.3.2: Entwicklung der Schuldenquoten bei unterschiedlichen Zins- und Wachstumsannahmen (in % des BIP) SS
31 3. EU-Osterweiterung Überblick über Euroländer, WKM-II- Länder (vor ) und andere EU-Länder und Länder, die den Euro autonom als Währung eingeführt haben. SS
32 3. EU-Osterweiterung SS
33 3. EU-Osterweiterung Exkurs: Balassa-Samuelson-Effekt I. Balassa (1964): These: Währungen von Entwicklungsländern sind tendenziell unterbewertet. (1) Es existieren zwei Arten von Gütern: handelbare (Tradeables, T) und nicht handelbare (Non-Tradeables, NT) (2) Das Preisniveau ergibt sich daher folgendermaßen: p = α p T + (1 α) ) p NT (3) Die Arbeitsproduktivität bei handelbaren Gütern ist in Industrieländern (IL) deutlich höher als in Entwicklungsländern (EL). GPA > T IL GPA T EL (4) Die Preise im Tradeable-Sektor gleichen sich an (Gesetz der Einheitlichkeit der Preise): p T IL = p T EL /e SS
34 3. EU-Osterweiterung (5) Da unter Wettbewerbsbedingungen der Nominallohnsatz w dem Wertgrenzprodukt der Arbeit entspricht (w = p GPA bzw. w/p = GPA), folgt aus (3) und (4): w ILT /p ILT > w ELT /p ELT /e w ILT > w EL T (6) Bei den nicht-handelbaren Gütern bestehen keine Produktivitätsunterschiede. NT NT GPA = GPA IL EL (7) Durch die nationale Mobilität des Faktors Arbeit gilt landesweit: T w = w = w NT (8) Aus (5) und (7) folgt: w > NT IL w NT EL SS
35 3. EU-Osterweiterung (9) Da unter Wettbewerbsbedingungen (w = p GPA) die Preise lohndeterminiert sind, folgt aus (6) und (8): p IL NT GPA IL NT > p EL NT /e GPA EL NT p IL NT > p EL NT /e (10) Aus (2), (4) und (9) ergibt sich für IL ein höheres Preisniveau als für EL: p p /e IL > II. Samuelson (1964): EL These: Entwicklungsländer, die sich im Aufholprozess befinden, weisen höhere Inflationsraten auf als Industrieländer. (1) Stark wachsende Volkswirtschaften weisen im Tradeables-Sektor höhere Produktivitätszuwächse auf als Industrieländer: GPA > T EL GPA T IL SS
36 3. EU-Osterweiterung (2) Die Unterschiede des Produktivitätswachstums bewirken Unterschied im Lohnwachstum: w > T EL w T IL (3) Der Lohnanstieg findet gleichermaßen im Non-Tradeables-Sektor statt. (siehe Balassa, Gleichung 7) T w = w = w NT (4) Da im Non-Tradeables-Sektor kein Produktivitätsfortschritt stattfindet, sind dort gemäß der Lohnzuwächse Preissteigerungen zu verzeichnen: p > NT EL p NT IL (5) Unter Berücksichtigung der obigen Gleichung (5) führt der Aufholprozess in EL zu höheren Inflationsraten als in IL. Da diese höheren Preissteigerungen jedoch im Non-Tradeables-Sektor begründet liegen, führt dies zu keiner Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des EL. Exkurs Ende SS
37 3. EU-Osterweiterung Abbildung I.3.1: Preis- und Einkommensniveau in den Ländern des Euroraumes: 1995 und SS
38 3. EU-Osterweiterung Tabelle I.3.3: Inflationsdifferenzen zwischen den EWU- Ländern von 1999 bis 2002 a) (Jahresdurchschnitte in Prozentpunkten) SS
39 3. EU-Osterweiterung Tabelle: Indikatoren der wirtschaftlichen Konvergenz - Konvergenzprüfung Dezember 2006 (Litauen und Slowenien Mai 2006) HVPI- Inflation 1) Langfristiger Zinssatz 2) Finanzierungssaldo des Staates 3) Bruttoverschuldung des Staates 3) Estland ,0 4,3.. 2,3 2,5 5,2 4,0 Lettland ,2 6,7 4,9 3,9-0,9-1,0 14,5 11,1 Litauen 4) ,2 4,7-1,5 19,5 2,7 5) 3,7 5) -0,5 6) 18,7 6) Malta ,7 3,1 4,7 4,3-5,0-2,9 74,9 69,6 Polen ,6 6,9-3,9 41, ,2 5,2-2,2 42,4 Schweden ,0 1,5 4,4 3,7 1,8 2,8 50,5 46,7 Slowakei ,5 4,3 5,0 4,3-2,0-3,4 41,6 33,0 Slowenien 4) ,7 5,2-2,3 29,5 2,3 5) 3,8 5) -1,8 6) 29,1 6) Tschechische Republik ,6 2,2 4,8 3,8-2,9-3,5 30,7 30,9 Ungarn ,8 3,5 8,2 7,1-6,5-10,1 59,4 67,7 Zypern ,9 2,3 5,8 4,1-4,1-1,9 70,3 64,8 Referenzwert 4) ,8% 6,2% -3% 60% SS
40 3. EU-Osterweiterung Abbildung I.3.2: Pro-Kopf-BIP in den neuen EU-Ländern zu Kaufkraftparitäten SS
41 3. EU-Osterweiterung SS Quelle: Monatsbericht der EZB, Januar 2007
42 3. EU-Osterweiterung SS Quelle: Monatsbericht der EZB, Januar 2007
43 3. EU-Osterweiterung Nominaler, realer und effektiver Wechselkurs a) Nominaler Wechselkurs durch bilaterales Austauschverhältnis determinierter Kurs Variable e (Mengennotierung) oder w (Preisnotierung) b) Realer Wechselkurs um die Inflationsdifferenzen bereinigter Wechselkurs Wertvergleich eines Güterbündels in in- und ausländischer Währung (Kaufkraftvergleich) SS
44 3. EU-Osterweiterung (1) e r p = p i a e bzw. p = p w = Indikator internationaler Wettbewerbsfähigkeit w r a i Grundüberlegung: e (e ) Was passiert bei Vorliegen von sticky prices? reale Aufwertung (Abwertung) Verschlechterung (Verbesserung) der internationalen Wettbewerbsfähigkeit SS
45 3. EU-Osterweiterung Weitere Aussage des realen Wechselkurses: e r = 1/w r = Terms of Trade (ToT) d.h. Importgütermengen, die eine Volkswirtschaft durch Hergabe einer Einheit des Exportgutes kaufen kann Falls e r = 1: Kaufkraft in In- und Ausland identisch Kaufkraftparität des Wechselkurses Falls Preisniveau sticky : w r wird bestimmt durch w Beispiel: US-$ und DM ( ): reale (nominale) Aufwertung der DM um ca. 1% (2,3%) p.a. bei durchschnittlichen Inflationsraten von 3,2% in Deutschland und 4,5% in den USA. SS
46 Beurteilung internationaler Wettbewerbsfähigkeit muss multilaterale Entwicklung berücksichtigen (Gesamtheit der Wechselkurse zu Ländern mit intensiven Handelsbeziehungen oder mit auf dem Weltmarkt konkurrierenden Gütern) Gleichung (1) als gewogenes geometrisches Mittel: Geld und Währung: 3. EU-Osterweiterung c) Realer effektiver Wechselkurs SS Mit e j als bilateraler Wechselkurs der Inlandswährung als n-ter Währung gegenüber ausländischer Währung j und Handelsgewicht 1) Σ g 0 (mit g j n-1 1 j j = > = j 1 n 2 1 g j a i j 1 n 1 j g 1 n a i 1 n g 2 a i 2 g 1 a i 1 eff,r p p e p p e... p p e p p e e (2) Π = = =
47 3. EU-Osterweiterung d) Nominaler effektiver Wechselkurs Unterschied zum Realen Effektiven Wechselkurs: die relativen Preisverhältnisse fallen weg. n 1 g1 g 2 g n 1 e = ( e ) ( e )...( e ) = Π ( e ) eff, n 1 2 n 1 e) Operationalisierung durch die EZB j = 1 j g j Partnerländer: enger effektiver Wechselkurs: 12 Industrieländer (EWK-12), mittlerer effektiver Wechselkurs: 12 Industrieländer plus 12 hauptsächlich europäische Schwellenländer (EWK-24), Breiter effektiver Wechselkurs: EWK-24 plus 20 Schwellenländer (EWK-44) SS
48 3. EU-Osterweiterung SS
49 3. EU-Osterweiterung Wägungsschema: Gesamtaußenhandelsgewichte auf der Basis des Handels mit Ländern außerhalb des Euroraums (einschließlich Drittmarkteffekte) Ermittlung von Vergangenheitswerten durch Aggregation der Zahlen für einzelne Länder des Euroraums und Verwendung eines theoretischen Euro (auf Basis nationaler Währungen vor 1999) Wahl der Deflatoren: Verbraucher-, Erzeuger- bzw. Großhandelspreise sowie Lohnstückkosten im verarbeitenden Gewerbe. Vorteil des breiten effektiven Wechselkurs-Index: umfassender Kreis Nachteil: Datenverfügbarkeit (insb. Deflatoren fehlen) Vergleiche dazu EZB-Monatsbericht März 2007, S. 83ff. SS
50 3. EU-Osterweiterung Entwicklung des effektiven Euro-Wechselkurses: NEER des Euro ("core group") REER des Euro ("core group") NEER des Euro ("broad group") REER des Euro ("broad group") Jan 90 Jan 92 Jan 94 Jan 96 Jan 98 Jan 00 Jan 02 EZB verwendet hier Mengennotierung. Anstieg bedeutet effektive Aufwertung des Euro. SS
51 3. EU-Osterweiterung f) Empirische Überprüfung Im Folgenden: Verdeutlichung des Gleichlaufs nominaler und realer Wechselkursbewegungen bei monatlicher Frequenz realer Wechselkurs wird offensichtlich hauptsächlich vom nominalen getrieben geringe Bedeutung von Preisunterschieden in der kurzen Frist wirtschaftspolitisch relevant: Änderung des realen effektiven Wechselkurses! SS
52 3. EU-Osterweiterung Nominaler und realer effektiver Wechselkurs des Euro D(NEEREU) D(REEREUCPI) Quelle: IMF (IFS), eigene Berechnungen SS
53 3. EU-Osterweiterung Nominaler und realer effektiver Wechselkurs des US-Dollar D(NEERUS) D(REERUSCPI) Quelle: IMF (IFS), eigene Berechnungen SS
54 3. EU-Osterweiterung Nominale effektive Wechselkurse Anm.: Anstieg des Index bedeutet Aufwertung des Euro. Quelle: EZB-Monatsbericht April 2008 SS
55 3. EU-Osterweiterung g) Zusammenfassung nominal real bilateral e nom $ pi = ereal = p a e nom effektiv e n 1 eff,nom = Π(ej) j= 1 g j e eff, real n 1 = Π j= 1 e j p p i j a g j SS
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