SEMINAR. Besseres Licht Praktische Umsetzung. Donnerstag, 16. Februar 2017 Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf Garnisonstraße 1, 4560 Kirchdorf/Krems
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- Valentin Möller
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1 SEMINAR Besseres Licht Praktische Umsetzung Donnerstag, 16. Februar 2017 Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf Garnisonstraße 1, 4560 Kirchdorf/Krems Thema: Oö. Leitfaden als Hilfestellung und aktuelle Projekte Referent: Ing. Heribert Kaineder Abteilung Umweltschutz beim Amt der Oö. Landesregierung
2 Herzlich willkommen zur Veranstaltung: Der Oö. Leitfaden als Hilfestellung zu besserem Licht Ing. Heribert Kaineder Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Umweltschutz/Strahlenschutz Kärntnerstraße Linz Tel.: 0732/
3 Maßnahmen in Oberösterreich Regierungsübereinkommen "Wir wollen künftig stärker in Bezug auf Lichtverschmutzung und Lärmberieselung sensibilisieren Expertinnen und Experten aus den Bereichen Gesundheit, Verkehr, Naturschutz, Bautechnik, Recht, Astronomie, Umweltanwaltschaft und Ziviltechnik erstellte eine erste Sammlung von Berührungspunkten und Handlungsfeldern und einen ersten Endbericht.
4 Maßnahmen in Oberösterreich Leitfaden und Folder "Besseres Licht Alternativen zum Lichtsmog Lichtmessnetz
5
6
7 10 sec 3,98 sec 1,58 sec 0,63 sec 0,25 sec 0,1 sec
8 Lichtmessnetz derzeit 23 Stationen in Betrieb Die Daten auf der Landeshomepage abrufbar! Wissenschaftlich verifizierte Ergebnisse sind erst nach einem längeren Messzeitraum möglich. Der Unterschied zwischen dem hellsten und dem dunkelsten Stern beträgt etwa fünf Magnituden.
9 Kirchschlag / Davidschlag ca. 20 km nördlich von Linz Sternwarte Linz Freinberg Linz / Goethestraße
10 Schöneben
11 Schöneben
12
13 Lichtkataster Zentralraum Oberösterreich Überflug fand am 26. Oktober 2015 durch freie Universität Berlin statt. Kooperation zwischen Universität Berlin, Wien und dem Land Oberösterreich
14 Lichtkataster Zentralraum Oberösterreich
15 Nachtaufnahme über dem Zentrum Linz aus dem Flugzeug
16 Maßnahmen in Oberösterreich Öffentlichkeitsarbeit Im Behördenverfahren sollen Lichtemissionen und immissionen Berücksichtigung finden. (Seminare, Fortbildungen, usw.) Ausweisung von Dunkelgebieten
17 Leitfaden Besseres Licht 1 Motivation
18 Leitfaden Besseres Licht 2. Rechtliche und normative Grundlagen 3 Abs. 3 Z. 3 OÖ BauTG 2013 in Verbindung mit 2 Z. 22 OÖ BauTG (exemplarische Aufzählung; Licht als schädliche Umweltauswirkung möglich und bereits judiziert)
19 3. Optische und technische Grundlagen
20 Natriumhochdruckdampflampe
21 LED 1800 Kelvin (Amber)
22 LED 3000 Kelvin
23 LED 4000 Kelvin
24 LED 5000 Kelvin
25 Glühlampe
26 Tageslicht - sonnig
27 4. Leuchtmittel Unterschiedliche Anwendungsbereich für Farbtemperaturen: Arbeitsbereich - tageslichtähnliche Temperaturen d.h. kalt- und neutralweiße Leuchtmittel Wohnbereich - warmweiße Leuchtmittel 2700 K Farbtemperatur Außenbereich weniger als 3000 K Farbtemperatur Richtung gelb (amber)
28 5. Leuchten ideale Strahlengeometrie Full-Cut-Off Leuchte
29 5. Leuchten Betriebsweise Kunstlicht soll nur zu den Zeiten und in den Intensitäten zur Verfügung stehen, in welchen es benötigt wird. Nachtabsenkung Habnachtschaltung Nachtabschaltung Intelligente Beleuchtung
30 6. Umsetzungsempfehlungen
31 6. Umsetzungsempfehlungen - Prüfen der Notwendigkeit
32 6. Umsetzungsempfehlungen Wartungs- und Instandhaltungskosten Erarbeiten der Anforderungen und möglicher Lösungsansätze für einen sicheren Betrieb eine rasche, professionelle Instandsetzung und eine effiziente Wartung Anlagendatenblatt (Bauzeitpunkt, Änderungszeitpunkt, Masten, Lichtpunkt, Leistung, Revisionsdaten,...) Übersichtskataster (Lage Lichtpunkt, Symbol Leuchte/Leistung, ungefähre Netz Lage, Schaltkreise) Verbrauchsübersicht (jährlich gemessen) Protokolle Standardsicherheitsprüfung "Wartungsfalle" (Anschaffungsaufwand kontra Lebenszykluskosten)
33 6. Umsetzungsempfehlungen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen Richtlinien Regulierung der Straßenbeleuchtung gilt in Österreich die ÖNORM EN 13201, Teile 1 bis 4. Empfehlungen für Auslegung und Gestaltung der Beleuchtung Mit dieser Norm wird der Grundsatz verfolgt, dass die Qualität der Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen umso höher sein muss, je größer das Sicherheitsrisiko für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger) ist. Auswahl der geeigneten Beleuchtungsklasse
34 6. Umsetzungsempfehlungen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen Auswahl der geeigneten Beleuchtungsklasse Anforderung an die Gleichmäßigkeit (Leuchtdichte, Längengleichmäßigkeit, Gesamtgleichmäßigkeit) Blendung Leuchtpunkthöhe, Leuchtpunktabstand Verlust von Reflexionen Parkanlagen
35 6. Umsetzungsempfehlungen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen Regelung von Nachtabsenkung Geregelt werden Nachtabsenkungen durch die ÖNORM O Entscheidend ist dabei die sogenannte maßgebliche Verkehrsmenge
36 6. Umsetzungsempfehlungen - Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen
37 6. Umsetzungsempfehlungen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen Zusammenfassung: Prüfung der Notwendigkeit der Beleuchtung Leuchtmittel - für die Außenbeleuchtung sind effiziente Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur unter K (warmweiß oder gelb) einzusetzen. Leuchten - für die Außenbeleuchtung sind Leuchten zu verwenden, die in ihrer Bauart so konstruiert sind, dass die Beleuchtung auf die zu beleuchtende Fläche begrenzt wird. Es sind Full-Cut-Off Leuchten zu verwenden. Betriebszeiten - Außenbeleuchtung soll nur zu den Zeiten und in den Intensitäten zur Verfügung stehen, in welchen es benötigt wird. (Geregelt werden Nachtabsenkungen durch die ÖNORM O 1053 für Straßen und ÖNORM O 1052)
38 6. Umsetzungsempfehlungen - Beleuchtung von Werbung, Fassaden und Objekten
39 6. Umsetzungsempfehlungen - Beleuchtung von Werbung, Fassaden und Objekten Begrenzung zur Verkehrssicherheit Gemäß RVS gelten bestimmte maximal zulässige Werte für die Leuchtdichte, und zwar je nach mittlerer Beleuchtungsstärke der Straße, in deren Nähe die Anlage steht, und je nach der Größe der Lichtwerbetafeln. Oberösterreich begrenzt die unabhängig vom Verkehr es gilt immer die RVS
40 6. Umsetzungsempfehlungen - Beleuchtung von Werbung, Fassaden und Objekten
41 Kreisverkehr Admont
42 Kreisverkehr Admont
43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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