Ihre Familienversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ihre Familienversicherung"

Transkript

1 kranken- und pflegeversicherung Ihre Familienversicherung Ehegatten, Lebenspartner und Kinder

2

3 Ihre Familienversicherung 3 Vorwort Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über den Fa mi lienversicherungsschutz für Angehörige in der Kranken- und Pflegeversicherung geben. Bei der Durchführung der Familienversicherung sind wir auf Ihre Mithilfe angewie sen. Sollten sich Änderungen in Ihren Verhältnissen ergeben, die Auswirkungen auf die Familienversicherung haben können, bitten wir Sie, uns diese zeitnah mitzuteilen. Bedenken Sie bitte, dass die Informationen in dieser Broschüre beim Druck aktuell waren, im Verlauf eines Jahres können jedoch gesetz liche Änderungen eintreten. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Dienststelle, Ihren Versichertenältesten oder an das kostenlose Service-Telefon der Kranken- und Pflegeversicherung unter der Rufnummer Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat in allen sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Selbstverständlich informieren wir Sie auch gerne telefonisch. Und die Gebühren? Kein Problem! Sie rufen an wir rufen zurück. Mit freundlichen Grüßen Ihre Knappschaft

4 inhaltsverzeichnis Seite Allgemeines... 5 Personenkreis... 6 _Ehegatte, Lebenspartner, Kinder Allgemeine Voraussetzungen für die Familienversicherung... 7 _Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt _Vorrangversicherung _Versicherungsfreiheit / Befreiung von der Versicherungspflicht _Hauptberuflich selbständige Tätigkeit _Gesamteinkommen Besonderheiten bei Kindern _Ausschlusstatbestand _Altersgrenzen _Familienversicherung in ausbildungsfreien Zeiträumen _Beschäftigung während des Studiums Wahlrecht Freiwillige Versicherung Leistungsansprüche _Allgemeines Regelmäßige Überprüfung... 15

5 Ihre Familienversicherung 5 Allgemeines Die beitragsfreie Familienversicherung begründet für den Ehegatten, den gleichgeschlecht lichen Lebenspartner und die Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern ein eigenständiges Ver sicherungs verhältnis in der Kranken- und Pflegeversicherung. Alle nachfolgenden Informationen beziehen sich daher grundsätzlich auf diese beiden Versicherungszweige. Die Familienversicherung ist an das Mitgliedschaftsverhältnis des Mitglieds gebunden. Sie tritt kraft Gesetzes mit dem Tag ein, an dem die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Versicherung der Familienangehörigen endet, sobald eine oder mehrere der gesetzlichen Voraussetzungen wegfallen, spätestens jedoch mit dem Ende der Mitgliedschaft des Mitglieds. Mit dem Ende der Familienversicherung endet grundsätzlich gleichzeitig auch der Anspruch auf Leistungen aus der Familienversicherung. Im Falle des Todes des Mitglieds besteht jedoch für die familienversicherten Angehörigen längstens für die Dauer eines Monats ein nach gehender Leistungs anspruch. Wird bis zum Ablauf dieses Zeitraums oder im nahtlosen Anschluss daran keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall erlangt bzw. nachgewiesen (z. B. Eintritt einer Pflichtversicherung), tritt mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung automatisch die obligatorische Anschlussversicherung (freiwillige Krankenversicherung) ein.

6 Mit Vollendung des 15. Lebensjahres sind Familienversicherte berechtigt, Leistungsanträge selbst zu stellen oder zurückzunehmen, Leistungen entgegenzunehmen und ihre Ansprüche im Sozialgerichtsverfahren zu verfolgen. Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht voll endet haben, nimmt ihr gesetzlicher Vertreter diese Rechte wahr. Personenkreis Eine Familienversicherung kann für den Ehegatten, den gleichgeschlechtlichen Lebens partner und die Kinder sowie die Kinder von fami lienversicherten Kindern durchgeführt werden. Ehegatte Hierzu zählt die Person, die mit dem Mitglied in einer rechtsgültigen Ehe lebt. Bei getrennt lebenden Ehepartnern ist eine Fami lienversicherung bis zum Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils möglich. Anschließend kann der weitere Versicherungsschutz durch eine freiwillige Versicherung erfolgen (siehe Seite 14). Lebenspartner Hierzu zählt die Person, die mit dem Mitglied in einer nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz begründeten Lebenspartnerschaft lebt. Leben die gleichgeschlechtlichen Lebens partner getrennt, ist die Familienver sicherung bis zu einem rechts kräftigen Urteil über die Aufhebung der Lebens part nerschaft möglich.

7 Ihre Familienversicherung 7 Kinder Eine Familienversicherung ist möglich für: Ieibliche Kinder der Mutter Ieibliche Kinder des Vaters sowie Adoptivkinder, wobei Kinder, die mit dem Ziel der An nahme aufgenommen werden, bereits als Kinder des Annehmenden gelten, wenn die leiblichen Eltern eingewilligt haben Kinder von familienversicherten Kindern Stiefkinder und Enkel, die vom Mitglied überwiegend unterhalten werden und Pflegekinder, die mit dem Mit glied durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegever hältnis mit häus licher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden sind Allgemeine Voraussetzungen für die Familienversicherung Die Familienversicherung des Ehegatten, des Lebenspartners und der Kinder sowie der Kinder von fami lienversicherten Kindern ist von den nach stehenden Voraussetzungen abhängig. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sein, besteht das Recht zu einer frei willigen Versicherung (siehe Seite 14). Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt Die Familienmitglieder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf enthalt in Deutschland, in einem Mitglieds staat der Euro päischen Union (EU) oder in

8 solchen Staaten haben, mit denen zweiseitige Sozial versicherungs abkommen be stehen, können familienversichert werden. Tipp: Einzelheiten zu den Ansprüchen beim Aufenthalt in EU- und Vertragsstaaten ergeben sich aus der Sonderbroschüre Krankenversicherungsschutz im Ausland und den entsprechenden Merkblättern. Vorrangversicherung Angehörige, die bereits aufgrund einer Pflichtmitgliedschaft oder einer freiwilligen Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenver sicherung angehören, können nicht in die Familienversicherung einbezogen werden. Versicherungsfreiheit / Befreiung von der Versicherungspflicht Eine Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der Ange hörige versicherungsfrei (zum Beispiel als Beamter) oder von der Versicherungspflicht befreit ist. Die Versicherungsfreiheit aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ist unschädlich. Hauptberuflich selbständige Tätigkeit Familienmitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, können nicht familienversichert werden. Merkmale einer hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit sind unter anderem:

9 Ihre Familienversicherung 9 die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Betrieb die Anzeige bzw. Genehmigung eines Gewerbes der zeitliche Umfang und die wirtschaftliche Bedeutung der selbständigen Tätigkeit Die Prüfung, ob eine selbständige Tätigkeit haupt beruflich aus geübt wird, erfolgt durch die Knappschaft anhand der individuellen Verhält nisse im jeweiligen Einzelfall. Gesamteinkommen Erzielt der Angehörige ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße bzw. bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) den hierfür maßgeblichen Grenzwert überschreitet, ist eine Familienversicherung nicht möglich. Tipp: Die Beträge finden Sie auf dem beigefügten Er gän zungs blatt. Das Gesamteinkommen wird durch die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes bestimmt. Hierzu zählen: Einkünfte aus nichtselbstän diger Arbeit (zum Beispiel Arbeitsentgelt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Versorgungsbezüge, Abfindungen) Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinseinkünfte nach Abzug des Sparerpauschbetrages) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (zum Beispiel Miete, Pacht)

10 Sonstige Einkünfte (zum Beispiel Renten aus einem priva ten Lebens versicherungsvertrag oder der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbständiger Arbeit Besonderheiten bei Kindern Für die Familienver siche rung von Kindern gelten über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus einige im Folgenden beschriebene Besonderheiten: Ausschlusstatbestand Eine Familienversicherung ist für Kinder immer dann ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte des Mitglieds nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Der Ehegatte muss dabei über ein Gesamteinkommen verfügen, das regelmäßig im Monat ein Zwölftel der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und höher ist als das Gesamteinkommen des Mitglieds. Nur wenn alle vorge nannten Voraussetzungen vorliegen, kommt ein Ausschluss der Familienver si cherung in Betracht. Tipp: Die maßgeblichen Ein kommens gren zen sowie ein Beispiel sind in dem Ergänzungsblatt zu dieser Broschüre aufgeführt.

11 Ihre Familienversicherung 11 Altersgrenzen Kinder können familienversichert werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zur Vollendung des 23. Le bensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- bzw. Berufsausbildung oder in einem Studium befin den oder ein gesetzlich anerkanntes frei williges soziales oder öko lo gi sches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten Wird die Ausbildung über das 25. Lebensjahr hinaus fortgeführt, verlängert sich die Familienversicherung um den Zeitraum, um den die Schul- bzw. Berufsausbildung oder das Studium wegen der Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehr-/ Zivildienst) vor Vollendung des 25. Lebensjahres unterbrochen oder verzögert wurde. Gleiches gilt für Zeiten ab dem 1. Juli 2011, wenn anstelle der gesetzlichen Dienstpflicht ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Bundes- bzw. Jugendfreiwilligendienst abgeleistet oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt wird. Der Verlängerungszeitraum ist dabei auf maximal 12 Monate begrenzt. Ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass zu einem beliebigen Zeitpunkt nebeneinander sowohl die Behinderung als auch eine Familienver sicherung als Kind vorgelegen haben. Generell gilt für Zeiten des Schul besuches oder Studiums, dass diese ab dem 23. Lebensjahr nach zuweisen sind. Auch über die Dauer des gesetzlichen Wehr- bzw. Zivil dienstes, des Bundes- bzw. Jugendfreiwilligendienstes, der

12 Tätigkeit als Entwicklungshelfer sowie für eine gegebe nenfalls vorliegende Behinderung ist eine Bescheinigung erforderlich. Familienversicherung in ausbil dungsfreien Zeiträumen Als Zeit der Schulausbildung bzw. des Studiums ist nicht nur die Zeit anzusehen, in der das Kind tatsächlich an Ausbildungsmaßnahmen teilnimmt, sondern auch die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. In dieser Übergangszeit besteht die Familienversicherung jedoch nur dann fort, wenn der nächste Ausbildungs abschnitt spätestens einen Tag nach Ablauf des vierten Kalendermonats nach dem Ende des vorherigen Ausbildungsabschnittes beginnt. Die vorstehenden Ausführungen gel ten sinngemäß auch für Übergangs zeiten zwischen einer Ausbildung und einem gesetzlichem Wehr- und Zivildienst, einem Bundes- bzw. Jugendfreiwilligendienst oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer sowie im Anschluss an einen gesetz lichen Wehr- und Zivildienst, einen Bundes- bzw. Jugendfreiwilligendienst oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer bis zu einer erneuten Ausbildung. Beschäftigung während des Studiums Eine während des Studiums ausgeübte Beschäftigung kann Auswirkungen auf die Familienversicherung haben, wenn Arbeitsentgelt erzielt wird, das regelmäßig die maßgebliche Gesamteinkommensgrenze übersteigt. Eine Beschäf tigung ist jedoch unschädlich, wenn sie als nicht regelmäßig anzusehen ist.

13 Ihre Familienversicherung 13 Dies ist der Fall bei ei nem Beschäftigungsverhältnis, das auf drei Monate oder siebzig Arbeitstage innerhalb eines Jahres befristet ist oder ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird. Bitte wenden Sie sich bei Aufnahme einer Beschäftigung an Ihre Dienst stelle. Wir prüfen gerne, ob die Beschäftigung sich auf Ihre Familienversicherung auswirkt. Tipp: Weitere Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten finden Sie in unserem Faltblatt Kranken- und Pflegeversicherung als Student Eine Information der Knappschaft. Wahlrecht Ein Wahlrecht besteht, wenn die Voraussetzungen zur Durchführung einer Familienversicherung mehrfach erfüllt sind. So können zum Beispiel die Eltern entscheiden, bei welcher Krankenkasse die Familienversicherung für ihr Kind durchgeführt werden soll, wenn beide verschiedenen Krankenkassen angehören. Das Kind selbst kann nicht wählen, wo es versichert sein möchte.

14 Freiwillige Versicherung Liegen die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht mehr vor und beginnt keine vorrangige Versicherungspflicht (z. B. als Arbeitnehmer), wird die endende Familienversicherung automatisch als freiwillige Krankenversicherung fortgeführt. Ist die Durchführung der Familienversicherung bei neugeborenen Kindern nicht möglich (siehe Ausschlusstatbestand Seite 10), besteht für das Kind bei Erfüllung einer bestimmten Vorversicherungszeit durch einen Elternteil das Recht, der Knappschaft als freiwilliges Mitglied beizutreten. Der Beitritt muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Tipp: Ausführliche Informationen zur freiwilligen Ver sicherung und einen Antrag halten unsere Dienststellen für Sie bereit. Gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen behilflich.

15 Ihre Familienversicherung 15 Leistungsansprüche Gesundheit und Familie sind unsere kostbarsten Güter. Gerade deshalb ist ein starker Partner im Krankheitsfall wichtig. Als Ihr Partner für Gesundheit und soziale Sicherheit setzen wir uns mit großem Engagement für Ihr Wohl ein. Ob ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln oder Krankenhausbehandlung, jedes Mitglied hat Anspruch auf vollständige Versorgung im Krankheitsfall. Das gilt natürlich auch für die ohne zusätzlichen Beitrag mitversicherten Familienangehörigen. Tipp: Einen umfassenden Überblick über unsere Leistungen gibt unsere Broschüre Ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Regelmäßige Überprüfung Wie alle gesetzlichen Krankenkassen prüft die Knappschaft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung der Angehörigen weiterhin vorliegen. Grundsätzlich erhalten unsere Mitglieder mit familien versicherten Angehörigen jährlich einen entsprechenden Fragebogen. In Ausnahmefällen erfolgt die Befragung nur alle drei Jahre (z. B. bei Kindern unter 15 Jahren ohne eigenes Einkommen). Die Prüfung ist gesetzlich vor geschrieben, selbst wenn sich bei den Familienangehörigen nichts geändert hat. Dies hat folgende Hintergründe:

16 Zum einen erhalten die Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Die Höhe dieser Zuweisungen richtet sich unter anderem nach der Versichertenstruktur der jeweiligen Krankenkasse. Hierbei werden auch die beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen berücksichtigt. Dies ist jedoch nur möglich, sofern die Familienversicherung der Angehörigen tatsächlich nachgewiesen ist. Als Nachweis gilt dabei der ausgefüllte und unterschriebene Fragebogen zu den jeweiligen Familienversicherten. Die Fragebogenaktion wird bezogen auf den Geburtsmonat der Mitglieder monatlich durchgeführt, dass heißt beispielsweise alle im März geborenen Mitglieder mit familienversicherten Angehörigen erhalten im März jeden Jahres den Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung. Unterstützen Sie uns bitte, indem Sie den Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben an Ihre Dienststelle zurückgeben. Alternativ ist selbstverständlich auch die Rücksendung per Post möglich. Durch Ihre Mithilfe tragen Sie dazu bei, dass sich für die Knappschaft keine finanziellen Nachteile ergeben, was letztlich unseren Versicherten und damit auch Ihnen zugute kommt. Gleichzeitig sichern Sie damit die Fortführung der kostenfreien Familienversicherung für Ihre Angehörigen, da wir durch Ihre Angaben das Vorliegen der Voraussetzungen zur Familienversicherung überprüfen können. Unterbleibt hingegen die Rückgabe bzw. Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogens, ist uns eine derartige Überprüfung nicht möglich. In

17 impressum Herausgegeben von: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14 28, Bochum Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Stand: August 2015 Vordr BAL I

Ihre Familienversicherung

Ihre Familienversicherung kranken- und pflegeversicherung Ihre Familienversicherung Ehegatten, Lebenspartner und Kinder Ihre Familienversicherung 3 Vorwort Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über den Fa mi lienversicherungsschutz

Mehr

Die Familienversicherung. Eine für alle Titel 3. Zeile

Die Familienversicherung. Eine für alle Titel 3. Zeile Die Familienversicherung. Eine für alle Titel 3. Zeile Inhalt 03 Vorwort 04 Allgemeines zur Familienversicherung 04 Beginn und Ende 04 Leistungsansprüche 05 Personenkreis 05 Anträge und Ansprüche 06 Voraussetzungen

Mehr

Ihre Familienversicherung

Ihre Familienversicherung kranken- und pflegeversicherung Ihre Familienversicherung Ehegatten, Lebenspartner und Kinder Ihre Familienversicherung 3 Vorwort Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über den Fa mi

Mehr

GUT BERATEN. Familienversicherung

GUT BERATEN. Familienversicherung GUT BERATEN Familienversicherung Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Familien müssen sich gerade in der heutigen Zeit vielfältigen Herausforderungen stellen. Die BKK VDN hat es sich zur

Mehr

Informationen zur Familienversicherung von Angehörigen

Informationen zur Familienversicherung von Angehörigen Guten Tag, Informationen zur Familienversicherung von Angehörigen mit diesem Merkblatt informieren wir Sie, wie Sie Ihre Familienangehörigen bei der Betriebskrankenkasse Mobil Oil kostenfrei mitversichern

Mehr

Im Studium. Gut versichert

Im Studium. Gut versichert Im Studium. Gut versichert Viele neue Kontakte, Nebenjobs und Prüfungen das Studium ist eine spannende Zeit. Mit unserem Angebot für Studenten unterstützen wir Sie dabei, fit durchs Studium zu kommen zum

Mehr

Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes

Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes Versicherungsschutz für die Dauer des Arbeitslosengeldes Inhalt 3 Vorwort 4 Gleiche Leistungen für alle 4 Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

Mehr

Im Studium. Gut versichert.

Im Studium. Gut versichert. Im Studium. Gut versichert. Viele neue Kontakte, Nebenjobs und Prüfungen das Studium ist eine spannende Zeit. Mit unserem Angebot für Studenten unterstützen wir Sie dabei, fit durchs Studium zu kommen

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung. Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes

Kranken- und Pflegeversicherung. Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsschutz für die Dauer des Arbeitslosengeldes Inhalt 3 Vorwort 4 Gleiche Leistungen für alle 4 Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung 4 Beginn

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

Wichtige Information zur Krankenversicherung der Studierenden

Wichtige Information zur Krankenversicherung der Studierenden Wichtige Information zur Krankenversicherung der Studierenden Gemäß Art. 46 Ziff. 5 BayHSchG ist die Immatrikulation ist durch die Hochschule zu versagen, wenn der Studienbewerber oder die Studienbewerberin

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II

Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II Kranken- und Pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Inhalt 04 Allgemeines 05 Versicherungspflicht 07 Beginn und Ende der Mitgliedschaft 08 Zuständige Krankenkasse 09 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB)

Sozialgesetzbuch (SGB) Seite 1 von 5 Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - 2 Selbständig Tätige Versicherungspflichtig sind selbständig tätige 8. Gewerbetreibende, die in

Mehr

September Familienversicherung

September Familienversicherung September 2018 Familienversicherung Impressum Inhalte: Nadine Gray Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Internet: www.vdk.de/rheinland-pfalz

Mehr

GA Seite 1 (12/2016) 149

GA Seite 1 (12/2016) 149 GA Seite 1 (12/2016) 149 Aktualisierung, Stand 12/2016 Änderungen Die GA wurde aktualisiert, neu formatiert und redaktionell überarbeitet. Es wurde eine Regelung zur Konkurrenz bei Pflegekindschaftsverhältnissen

Mehr

Die beitragsfreie Familienversicherung.

Die beitragsfreie Familienversicherung. Antrag 2018 Auch als ausfüllbares PDF verfügbar: www.bertelsmann-bkk.de/ familienversicherung Für Kinder, Ehegatten und Lebenspartner Die beitragsfreie. 5 Leistungen für Familien Informieren Sie sich über

Mehr

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem

Mehr

GUT BERATEN. Studium & Job

GUT BERATEN. Studium & Job GUT BERATEN Studium & Job Studium & Job Ein zuverlässiger und kostengünstiger Krankenversicherungsschutz war für Sie bisher selbstverständlich und meist haben Sie darüber nicht nachdenken müssen. Während

Mehr

April Familienversicherung

April Familienversicherung April 2019 Familienversicherung Impressum Inhalte: Claudia Landgraf, Marlen Holnick Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Internet: www.vdk.de/rheinland-pfalz

Mehr

GUT ZU WISSEN. Gut im Studium. Die hkk Krankenversicherung für Studierende

GUT ZU WISSEN. Gut im Studium. Die hkk Krankenversicherung für Studierende GUT ZU WISSEN Gut im Studium Die hkk Krankenversicherung für Studierende hkk Krankenversicherung für Studierende 1. Grundsätzliches Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Studierenden eine Krankenversicherung

Mehr

Information zur Krankenversicherung der Studierenden

Information zur Krankenversicherung der Studierenden Information zur Krankenversicherung der Studierenden Gemäß 2 der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV) vom 27. März 1996 (BGBl. I S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 448 der Verordnung

Mehr

Kindergeld. Landesfamilienkasse Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - (Bearbeitungsstand

Kindergeld. Landesfamilienkasse Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - (Bearbeitungsstand Landesfamilienkasse Kindergeld (Bearbeitungsstand 01.05.2007) Zahlen Stand: Dezember 2006 Familienkasse ZBV zuständig für: Anspruchsberechtigte: 37.167 Gesamtkinderzahl: 61.458 Kinder unter 18: 40.467

Mehr

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium.

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Studenten Studium & Job 2014 Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, ein zuverlässiger und kostengünstiger Krankenversicherungsschutz

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen

Mehr

GUT ZU WISSEN. Gut im Studium. Die hkk-krankenversicherung für Studierende

GUT ZU WISSEN. Gut im Studium. Die hkk-krankenversicherung für Studierende GUT ZU WISSEN Gut im Studium Die hkk-krankenversicherung für Studierende hkk-krankenversicherung für Studierende 1. Grundsätzliches Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Studierenden eine Krankenversicherung

Mehr

Vorname Name Rentenversicherungsnummer Staatsangehörigkeit. Straße Hausnummer Geburtsdatum Geburtsort. PLZ, Wohnort Geburtsname Geschlecht

Vorname Name Rentenversicherungsnummer Staatsangehörigkeit. Straße Hausnummer Geburtsdatum Geburtsort. PLZ, Wohnort Geburtsname Geschlecht Mitgliedserklärung AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Vorname Name Rentenversicherungsnummer Staatsangehörigkeit Straße Hausnummer Geburtsdatum Geburtsort männlich PLZ, Wohnort Geburtsname Geschlecht

Mehr

Beitrittserklärung Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen!

Beitrittserklärung Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen! Beitrittserklärung Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen! Rückantwort R+V Betriebskrankenkasse 65215 Wiesbaden oder per Fax: 0611 99909-77993 INTERNE STATISTISCHE DATEN: Agentur-Nr. (6-stellig):

Mehr

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben) D II 2-220 707/22... 0 18 88 Datum 681-1946 01. August 2001 Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen

Mehr

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an

Mehr

GUT BERATEN. Studium & Job

GUT BERATEN. Studium & Job GUT BERATEN Studium & Job Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, der Abschluss der schulischen Ausbildung und die Aufnahme eines Studiums bringen zahlreiche wesentliche Änderungen mit sich. Der

Mehr

Die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung

Die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung ergänzt durch das Pflegezeitgesetz und das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Versicherter Personenkreis Pflichtversichert

Mehr

Senatsverwaltung für Inneres

Senatsverwaltung für Inneres Senatsverwaltung für Inneres Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstraße 47, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten

Mehr

Im Alter gut versichert. Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren.

Im Alter gut versichert. Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren. Im Alter gut versichert Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Sie haben das aktive Erwerbsleben abgeschlossen und sich verdient

Mehr

Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer,

Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer, TK Lexikon Steuern Ausländische Arbeitnehmer Sozialversicherung 1 Beschäftigung in Deutschland HI726593 HI7621248 Jeder in Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich dem

Mehr

Kranken- und pflegeversichert. Als Rentnerin oder Rentner

Kranken- und pflegeversichert. Als Rentnerin oder Rentner Kranken- und pflegeversichert Als Rentnerin oder Rentner Auch während der Rente bietet Ihnen die Kranken- und Pflegeversicherung der BARMER viele Vorteile. Wie Sie als Rentnerin oder Rentner bei uns versichert

Mehr

Selbstständige Tätigkeit und gesetzliche Krankenversicherung. AOK NORDWEST Michael Brinkmann

Selbstständige Tätigkeit und gesetzliche Krankenversicherung. AOK NORDWEST Michael Brinkmann Selbstständige Tätigkeit und gesetzliche Krankenversicherung AOK NORDWEST Michael Brinkmann 14.02.2018 Gliederung Zweck der Regelungen Personenkreis Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit

Mehr

ikk-classic.de Die IKK als Familienversicherung Beitragsfrei mitversichert

ikk-classic.de Die IKK als Familienversicherung Beitragsfrei mitversichert ikk-classic.de Die IKK als Familienversicherung Beitragsfrei mitversichert 2 Die IKK als Familienversicherung Vorwort Der Begriff Familienkasse ist den meisten im Zusammenhang mit dem Kindergeld geläufig.

Mehr

Senatsverwaltung für Inneres

Senatsverwaltung für Inneres Senatsverwaltung für Inneres 1 Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstraße 47, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten

Mehr

Die Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ]

Die Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ] TK Lexikon Steuern Pflegezeit 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit HI1986498 Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen

Mehr

Unser kostenloser Service Familienversicherung Überprüfung der Zeiten ab >Anrede<

Unser kostenloser Service Familienversicherung Überprüfung der Zeiten ab >Anrede< SKD BKK Schultesstraße 19a 97421 Schweinfurt Hauptverwaltung Schultesstraße 19a 97421 Schweinfurt www.skd-bkk.de Serviceteam Telefon: 09721 9449-0 Telefax: 09721 9449-333 Internet: www.skd-bkk.de E-Mail:

Mehr

Mitglied werden ist ganz:

Mitglied werden ist ganz: Mitglied werden ist ganz: 1. Bitte drucken Sie den auf der nächsten Seite folgenden Mitgliedschaftsantrag aus. 2. Bitte tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein und unterschreiben Sie den Antrag. 3. Bitte

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung. Wahltarife. zum Krankengeld

Kranken- und Pflegeversicherung. Wahltarife. zum Krankengeld Kranken- und Pflegeversicherung Wahltarife zum Krankengeld Inhalt 04 Welche Wahltarife werden angeboten? 05 Wie hoch ist das Krankengeld aus dem Wahltarif? 08 Wie lange besteht der Anspruch auf Krankengeld?

Mehr

Das Wichtigste zum Kassenwechsel

Das Wichtigste zum Kassenwechsel Das Wichtigste zum Kassenwechsel Informationen für die Vertriebspartner der Techniker 2 Das Wichtigste zum Kassenwechsel Inhalt 1 Allgemeine Informationen 5 5 6 6 7 7 Versicherungspflicht und -freiheit

Mehr

Die Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung l.

Die Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung l. Die Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung l. sind durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 11 eingetreten. Für das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) sind zwei

Mehr

Obligatorische Anschlussversicherung

Obligatorische Anschlussversicherung TK Lexikon Sozialversicherung Obligatorische Anschlussversicherung Obligatorische Anschlussversicherung HI5488365 Zusammenfassung LI4631049 Begriff Mit der obligatorischen Anschlussversicherung wird sichergestellt,

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - KVdR. Martina Grallert Stand

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - KVdR. Martina Grallert Stand Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - KVdR Martina Grallert Stand 09.05.2017 Inhaltsverzeichnis Unternehmensinformationen Versicherungs- und Beitragspflicht für Waisenrentner Pflichtversicherung

Mehr

Beschäftigungsdienststelle. Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort. Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort. Name, Vorname Straße, Haus-Nr.

Beschäftigungsdienststelle. Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort. Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort. Name, Vorname Straße, Haus-Nr. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung Aktenzeichen Erklärung 1) betr. Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag nach 257 SGB V 1. Name, Vorname des Berechtigten Geburtsdatum Vergütungs-/

Mehr

Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Kindergeld 2009 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................

Mehr

Was ändert sich zum Jahreswechsel 2017/2018

Was ändert sich zum Jahreswechsel 2017/2018 Rechengrößen der Sozialversicherung wird auf die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zurückgegriffen. Auf Besserverdiener kommen höhere Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Mitgliedschaftsantrag Beschäftigte

Mitgliedschaftsantrag Beschäftigte Mitgliedschaftsantrag Beschäftigte Ich möchte zur TK ab Persönliche Angaben Frau Nachname Ggf. Adresszusatz Herr Angaben zum Arbeitgeber Arbeitgeber Tätigkeit Ich bin Gesellschafter/in dieser Firma. Geburtsdatum:

Mehr

Sofortiges Krankenkassenwahlrecht bei Arbeitgeberwechsel

Sofortiges Krankenkassenwahlrecht bei Arbeitgeberwechsel Sofortiges Krankenkassenwahlrecht bei Arbeitgeberwechsel Neuregelung für pflichtversicherte Arbeitnehmer durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) 11.09.2018 Das BSG hat entschieden, dass bei pflichtversicherten

Mehr

: Anwendung der VO 883/2004 auch im Verhältnis zur Schweiz aufgrund der Änderung des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz, 1.6.

: Anwendung der VO 883/2004 auch im Verhältnis zur Schweiz aufgrund der Änderung des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz, 1.6. Ein Wort voraus In diesem Handbuch wird erklärt, welche sozialversicherungsrecht lichen Folgen die Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland hat. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Staaten in denen das

Mehr

Mitglied werden ist ganz:

Mitglied werden ist ganz: Mitglied werden ist ganz: 1. Bitte drucken Sie den auf der nächsten Seite folgenden Mitgliedschaftsantrag aus. 2. Bitte tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein und unterschreiben Sie den Antrag. 3. Bitte

Mehr

Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung

Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Versicherter Personenkreis Unternehmer, deren Betrieb die Mindestgröße nach ALG erreicht (keine Besitzstandswahrung

Mehr

WSI. Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse 2004 und Frauen sind häufiger gesetzlich krankenversichert GENDERDATENPORTAL.

WSI. Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse 2004 und Frauen sind häufiger gesetzlich krankenversichert GENDERDATENPORTAL. gesundheit Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse 2004 und 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Frauen sind häufiger gesetzlich krankenversichert Grafik GH 01.1 Versicherte in der

Mehr

Erklärung 1) betr. Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag nach 257 SGB V

Erklärung 1) betr. Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag nach 257 SGB V Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung Aktenzeichen Erklärung 1) betr. Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag nach 257 SGB V 1. Name, Vorname des Berechtigten Geburtsdatum Vergütungs-/

Mehr

Pflegezeit. Voraussetzungen. Was sind "nahe Angehörige"? (Pflegezeitgesetz)

Pflegezeit. Voraussetzungen. Was sind nahe Angehörige? (Pflegezeitgesetz) Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) Nicht immer entwickelt sich Pflegebedürftigkeit schleichend. Gerade bei älteren Menschen führt häufig ein akutes Ereignis wie ein Schlaganfall oder ein Sturz zu einer plötzlichen

Mehr

Infoblatt Studenten und Krankenversicherung

Infoblatt Studenten und Krankenversicherung Infoblatt Studenten und Krankenversicherung Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland, die vollkommen unabhängig

Mehr

Minijobs. Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Minijobs. Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Auswirkungen der Rentenversicherungspflicht auf einzelne Personenkreise Neben der Erhöhung der Entgeltgrenze von 400 Euro auf 450 Euro sind geringfügig

Mehr

mit Ausbildungsbeginn endet deine Familienversicherung und du musst dich selbst krankenversichern.

mit Ausbildungsbeginn endet deine Familienversicherung und du musst dich selbst krankenversichern. krankenkassennetz.de GmbH Waisenhausring 6 D-06108 Halle (Saale) Anschrift und Sitz krankenkassennetz.de GmbH Waisenhausring 6 D-06108 Halle (Saale) Geschäftsführer Karsten Leidloff, Jürgen Kunze Antrag

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Arzt / Zahnarzt Wahltarife zur Kostenerstattung

kranken- und pflegeversicherung Arzt / Zahnarzt Wahltarife zur Kostenerstattung kranken- und pflegeversicherung Arzt / Zahnarzt Wahltarife zur Kostenerstattung Wahltarife zur Kostenerstattung Die Knappschaft bietet ihren Versicherten Wahltarife zur Kostener stattung für die Leistungsbereiche

Mehr

Um die Situation berufstätiger Angehöriger zu erleichtern, hat der Gesetzgeber zum das Pflegezeitgesetz eingeführt.

Um die Situation berufstätiger Angehöriger zu erleichtern, hat der Gesetzgeber zum das Pflegezeitgesetz eingeführt. Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) Nicht immer entwickelt sich Pflegebedürftigkeit schleichend. Gerade bei älteren Menschen führt häufig ein akutes Ereignis wie ein Schlaganfall oder ein Sturz zu einer plötzlichen

Mehr

Sie pflegen Wir sind für Sie da! Die soziale Sicherung der Pflegepersonen

Sie pflegen Wir sind für Sie da! Die soziale Sicherung der Pflegepersonen kranken- und pflegeversicherung Soziale Sicherung der Pflegeperson 1 Sie pflegen Wir sind für Sie da! Die soziale Sicherung der Pflegepersonen Soziale Sicherung der Pflegeperson 3 Sehr geehrte Leserin,

Mehr

KINDERGELD. Die IG BCE informiert über Kindergeld.

KINDERGELD. Die IG BCE informiert über Kindergeld. KINDERGELD Die IG BCE informiert über Kindergeld. KINDERGELD Die IG BCE informiert über Kindergeld. Das Kindergeld dient der Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines

Mehr

Antrag zur Freiwilligen Krankenversicherung

Antrag zur Freiwilligen Krankenversicherung Ja, ich möchte freiwilliges Mitglied werden ab TT MM JJJJ Persönliche Angaben Frau Herr Sonstiges Krankenversicherungsnummer Titel Sozialversicherungsnummer Vorname Geburtsdatum Nachname Geburtsname Straße

Mehr

PKV-Info. Private Kranken- und Pflegeversicherung

PKV-Info. Private Kranken- und Pflegeversicherung PKV-Info Private Kranken- und Pflegeversicherung im Studium Inhalt Krankenversicherungspflicht für Studentinnen und Studenten... 3 Privat versichert als Studentin oder Student... 4 Das Angebot der PKV:

Mehr

Antrag auf freiwillige Krankenversicherung

Antrag auf freiwillige Krankenversicherung Bitte zurück an: BKK Stadt Augsburg Willy-Brandt-Platz 1 86153 Augsburg Antrag auf freiwillige Krankenversicherung Personalien Die Angaben sind zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der Krankenkasse

Mehr

Neuregelung Anrechnung von Kindern für die VVZ in der KVdR ab (Änderung 5 Abs. 2 SGB V)

Neuregelung Anrechnung von Kindern für die VVZ in der KVdR ab (Änderung 5 Abs. 2 SGB V) Neuregelung Anrechnung von Kindern für die VVZ in der KVdR ab 1.8.2017 (Änderung 5 Abs. 2 SGB V) M.W.v. 1.8.17 werden die Modalitäten für die Berechnung der VVZ für die KVdR geändert: Nunmehr werden pauschal

Mehr

Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes

Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes Familienkasse Name, Vorname des Kindergeldberechtigten Geschäftszeichen / Ordnungsnummer / Kindergeldnummer (Bitte bei allen Schreiben an die Familienkasse angeben) Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen

Mehr

Die IKK als Familienversicherung

Die IKK als Familienversicherung IKK-INFORMATIV Die IKK als Familienversicherung DIE IKK ALS FAMILIENVERSICHERUNG Vorwort Der Begriff Familienkasse ist den meisten im Zusammenhang mit dem Kindergeld geläufig. Aber auch die IKK kann eine

Mehr

Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag

Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Wir möchten Sie in diesem Flyer über die steuerlichen Vergünstigungen für Kinder, insbesondere das Kindergeld und den Ausbildungsfreibetrag,

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld

kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld Bezieher von Arbeitslosengeld 3 Liebe Leserin, lieber Leser, wer Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit erhält, soll während

Mehr

Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium.

Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Krankenversichert, na klar. Aber wie? Wenn Sie Ihr Studium beginnen,

Mehr

vom 2. Dezember 2015

vom 2. Dezember 2015 Einheitliche Grundsätze zum Meldeverfahren bei Durchführung der Familienversicherung (Fami- vom 2. Dezember 2015 GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin Telefon +49 (0) 30 206 288-0 Fax +49

Mehr

Haushaltshilfe. Damit Sie nicht. im Regen stehen

Haushaltshilfe. Damit Sie nicht. im Regen stehen Haushaltshilfe Damit Sie nicht im Regen stehen Der Haushalt: ein anspruchsvoller Job Der Haushalt und die Betreuung und Versorgung von Kindern sind häufig unterschätzte Aufgaben. Damit sie Ihnen im Krankheitsfall

Mehr

Haushaltshilfe. Damit Sie nicht. im Regen stehen

Haushaltshilfe. Damit Sie nicht. im Regen stehen Haushaltshilfe Damit Sie nicht im Regen stehen Der Haushalt: ein anspruchsvoller Job Der Haushalt und die Betreuung und Versorgung von Kindern sind häufig unterschätzte Aufgaben. Damit sie Ihnen im Krankheitsfall

Mehr

Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung Januar 2018

Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung Januar 2018 Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung Januar 2018 Viele privat krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige möchten gerne in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren,

Mehr

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben den gesetzlichen Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen eine der 5 Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems.

Mehr

Inhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung

Inhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung Freistellung Sozialversicherung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Freistellung 3. Anwendungsfälle 3.1 Arbeitskampfmaßnahmen 3.2 Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit 3.3 Elternzeit/ Elterngeldbezug 3.4 Familienpflegezeit

Mehr

Arzt / Zahnarzt. Wahltarife zur. Kostenerstattung

Arzt / Zahnarzt. Wahltarife zur. Kostenerstattung Arzt / Zahnarzt Wahltarife zur Kostenerstattung Wahltarife zur Kostenerstattung Die KNAPPSCHAFT bietet ihren Versicherten Wahltarife zur Kostenerstattung für die Leistungsbereiche Arzt und Zahnarzt an.

Mehr

Infos zum BAföG, Antragsformulare, Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden sich hier:

Infos zum BAföG, Antragsformulare, Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden sich hier: Liebe Flüchtlinge, liebe KollegInnen, eine gute Nachricht zum neuen Jahr: das 22. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 31.12.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 01.01.2008 in Kraft getreten:

Mehr

Eine Information der KNAPPSCHAFT. Krankenversicherung. für Rentner mit Wohnsitz im Ausland

Eine Information der KNAPPSCHAFT. Krankenversicherung. für Rentner mit Wohnsitz im Ausland Eine Information der KNAPPSCHAFT Krankenversicherung für Rentner mit Wohnsitz im Ausland Inhalt 1 Wohnsitznahme in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 04 1.1 Welche Länder gehören zum EWR?

Mehr

Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten Ergänzung zum Datenauszug

Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten Ergänzung zum Datenauszug 1. PERSÖNLICHE DATEN Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten Ergänzung zum Datenauszug Familienname, Vorname VSNR/Geburtsdatum Aktenzeichen Frühere Namen Geschlecht Adresse E-Mail Meine Daten sind

Mehr

AOK Rheinland/Hamburg

AOK Rheinland/Hamburg ein Portal der Kassensuche GmbH Mitglied werden der AOK Rheinland/Hamburg In vier Schritten zu Ihrer neuen Krankenkasse So wechseln Sie: 1. Bevor Sie die Vorteile Ihrer neuen Krankenkasse genießen können,

Mehr

Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung

Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung April 2019 Viele privat krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige möchten gerne in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren,

Mehr

Ihr BKK Pfalz Wechsel-Guide. Einfach und reibungslos.

Ihr BKK Pfalz Wechsel-Guide. Einfach und reibungslos. Ihr BKK Pfalz Wechsel-Guide. Einfach und reibungslos. Vom Interessent zum BKK Pfalz-Mitglied Wer kann Mitglied werden? Pflichtversicherte Versicherungspflichtige Arbeitnehmer (Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze*)

Mehr

Soziale Entschädigung

Soziale Entschädigung Eine Information der KNAPPSCHAFT Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden Inhalt 03 Vorwort 04 Anspruchsberechtigter Personenkreis 05 Leistungsumfang und Antragstellung 06 Heilbehandlung 08 Zahnersatz

Mehr

Herzlich willkommen zum Vortrag Absicherung

Herzlich willkommen zum Vortrag Absicherung Herzlich willkommen zum Vortrag Absicherung persönliche Absicherung für Unternehmer*innen / Existenzgründer*innen Absicherung im Unternehmen Fragen Sie heute nie: Warum? Klaus ( angestellt ) Gabi ( familienversichert

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II

kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Bezieher von Arbeitslosengeld II 3 Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser Broschüre möchten wir Sie über Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz

Mehr

Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom

Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom Name und der antragstellenden Person Kindergeld-Nr. F K Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom Die Anlage Ausland ist zusätzlich zum Antrag auf deutsches Kindergeld einzureichen, wenn mindestens

Mehr

Sie pflegen Wir sind für Sie da! Die soziale Sicherung der Pflegepersonen

Sie pflegen Wir sind für Sie da! Die soziale Sicherung der Pflegepersonen kranken- und pflegeversicherung Soziale Sicherung der Pflegeperson 1 Sie pflegen Wir sind für Sie da! Die soziale Sicherung der Pflegepersonen Soziale Sicherung der Pflegeperson 3 Sehr geehrte Leserin,

Mehr

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Mehr