Kirchliches Amtsblatt
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- Karlheinz Lichtenberg
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1 Kirchliches Amtsblatt Stück Jahrgang Essen, Inhalt Verlautbarungen des Bischofs Nr. 51 Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.v. vom in Fulda (1/2017) Nr. 52 Beschluss der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen vom (2/2017) Verlautbarungen des Bischöflichen Generalvikariates Nr. 53 Kollektenplan im Bistum Essen für das Kalenderjahr Nr. 54 Änderung der Ordnung zur Förderung innovativer pastoraler Aufgaben Nr. 55 Wahl der Caritasdirektorin des Caritasverbandes für das Bistum Essen e.v Kirchliche Nachrichten Nr. 56 Kirchliches Handbuch XLI Verlautbarungen des Bischofs Nr. 51 Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.v. vom in Fulda (1/2017) Mitarbeiter der Entgeltgruppen P 8 bis P 12, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend in der häuslichen Pflege ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage von 46,02 Euro. I. Pflegezulage in der ambulanten Pflege Änderungen des Anhangs D und des Anhangs E zur Anlage 32 zu den AVR 3. Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. 1. Änderung in Anhang D der Anlage 32 zu den AVR a) In der Anmerkung Nr. 1 zu den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen P 4 bis P 9 und 9b bis 12 in Anhang D der Anlage 32 zu den AVR wird folgender neuer Satz 2 aufgenommen: Gleiches gilt für Mitarbeiter der Entgeltgruppen P 4 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend in der häuslichen Pflege ausüben, für die Dauer dieser Tätigkeit. 2. Änderungen in Anhang E der Anlage 32 zu den AVR a) In den Entgeltgruppen P 10 bis P 12 in Abschnitt II in Anhang E der Anlage 32 zu den AVR wird unter jedes Tätigkeitsmerkmal die Angabe (Hierzu Anmerkung) angefügt. b) Die bestehende Anmerkung in Abschnitt II in Anhang E der Anlage 32 zu den AVR wird wie folgt neu gefasst: II. Verlängerung der Übertragung der Regelungskompetenz gemäß 13 Abs. 6 S. 1, 2. Alt. AK-Ordnung zur Regelung der Dienstverhältnisse mit Praktikanten in der Praxisorientierten Ausbildung zum Erzieher und zum Heilerziehungspfleger von der Bundeskommission auf die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen 1. Die Befristung der Übertragung der Regelungskompetenz im Beschluss der Bundeskommission vom 23. Oktober 2014 zur Übertragung der Regelungszuständigkeit zur Regelung der Dienstverhältnisse mit Fachschulpraktikanten während der praxis-integrierten schulischen Ausbildung zum Erzieher und zum Heilerziehungspfleger mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 auf die Regionalkommission NRW wird nach 13 Abs. 6 Satz 1, 2. Alt. AK-Ordnung auf den 31. Dezember 2020 verlängert. Bis dahin beschlossene Regelungen sind von der Regionalkommission NRW längstens bis zu diesem Termin zu befristen.
2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt zum 23. März 2017 in Kraft. Die vorstehenden Beschlüsse setze ich für das Bistum Essen in Kraft. Essen, Dr. Franz-Josef Overbeck Bischof von Essen Nr. 52 Beschluss der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen vom (2/2017) Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen hat folgenden Beschluss gefasst: Änderung der Anlage 7 F AVR Praktikanten in der praxisintegrierten Fachschulbildung zum Erzieher oder zum Heilerziehungspfleger nach 31 der Anlage E zur APO-BK NRW 2 wird wie folgt ergänzt: vom 01. August 2017 bis 28. Februar 2018 Erzieher Heilerziehungspfleger 1. Praktikumsjahr 678,25 EUR 701,82 EUR 2. Praktikumsjahr 749,91 EUR 776,42 EUR 3. Praktikumsjahr 821,57 EUR 851,03 EUR ab dem 01. März 2018 Erzieher Heilerziehungspfleger 1. Praktikumsjahr 708,25 EUR 731,82 EUR 2. Praktikumsjahr 779,91 EUR 806,42 EUR 3. Praktikumsjahr 851,57 EUR 881,03 EUR In 4 wird in Satz 1 und Satz 4 die Datumsangabe 31. Dezember 2017 durch die Datumsangabe 31. Dezember 2020 ersetzt. Den vorstehenden Beschluss setze ich für das Bistum Essen in Kraft. Essen, Dr. Franz-Josef Overbeck Bischof von Essen
3 121 Verlautbarungen des Bischöflichen Generalvikariates Nr. 53 Kollektenplan im Bistum Essen für das Kalenderjahr 2018 Unter Hinweis auf die Artikel 690 und 691 der Synodalstatuten der Diözese Essen geben wir hiermit den Kollektenplan im Bistum Essen für das Kalenderjahr 2018 bekannt. Tag der Durchführung Sonn- und Feiertags-Kollekten Werktagskollekten Binationen Weitergabe % Weitergabe an Finanzbuchhaltung bis 01. Januar MISSIO-Kollekte für die Katechetenausbildung in Afrika 02. Januar Binationen (4. Quartal 2017) 03. Januar Opferstock ADVENIAT (letzte Leerung) 05. Januar Priesterausbildung Februar Priesterausbildung Februar Caritas-Opfertag 66 2/ Februar Opferstock MISEREOR (Beginn) März Priesterausbildung März Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR März Palmsonntagskollekte für die Christen im Heiligen Land 03. April Binationen (1. Quartal 2018) 06. April Priesterausbildung April Opferstock MISEREOR (letzte Leerung) 22. April Kollekte für die Förderung der geistlichen Berufe 04. Mai Priesterausbildung Mai Kollekte für den 101. Deutschen Katholikentag Mai RENOVABIS, Solidaritätsaktion für Osteuropa Mai Partnerbistum Hongkong Juni Priesterausbildung Juli Hl. Vater - Peterspfennig für die Aufgaben der Weltkirche 02. Juli Binationen (2. Quartal 2018) 06. Juli Priesterausbildung
4 122 Tag der Durchführung Sonn- und Feiertags-Kollekten Werktagskollekten Binationen Weitergabe % Weitergabe an Finanzbuchhaltung bis 03. August Priesterausbildung September Priesterausbildung September Welttag der sozialen Kommunikationsmittel September Caritas-Kollekte Oktober Binationen (3. Quartal 2018) 05. Oktober Priesterausbildung Oktober Familienexerzitien Oktober Kollekte am Sonntag der Weltmission für das Internationale Missionswerk MISSIO 02. November Kollekte für die Priesterausbildung in Osteuropa November Kollekte am Diaspora-Opfertag für das Bonifatiuswerk Paderborn 02. Dezember Opferstock ADVENIAT (Beginn) Dezember Priesterausbildung Dezember Weihnachtskollekte für die Bischöfliche Aktion ADVENIAT Weltmissionstag der Kinder für das Kindermissionswerk Die Sternensinger Die Kollekte wird gehalten an einem Tag zwischen Weihnachten und Epiphanie, den die Pfarrgemeinden bestimmen können. ( ) Tag der feierlichen Opfer der Kommunionkinder für die Diaspora- 100 zeitnah Erstkommunion Kinderhilfe des Bonifatiuswerkes Paderborn Tag der Firmung Opfer der Firmlinge für die Diaspora- 100 zeitnah Kinderhilfe des Bonifatiuswerkes Paderborn
5 123 Nr. 54 Änderung der Ordnung zur Förderung innovativer pastoraler Aufgaben Die Ordnung zur Förderung innovativer pastoraler Aufgaben (Kirchliches Amtsblatt 2015, S. 35 f.) wird wie folgt geändert: In 1 Satz 3 sowie in 7 Satz 1 wird das Datum durch das Datum ersetzt. Diese Änderung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. Nr. 55 Wahl der Caritasdirektorin des Caritasverbandes für das Bistum Essen e.v. Der Caritasrat des Caritasverbandes für das Bistum Essen e.v. hat in seiner Sitzung am mit Wirkung zum Frau Sabine Depew zur hauptamtlichen Vorsitzenden des Vorstands gewählt. Gemäß 17 der Satzung des Caritasverbandes für das Bistum Essen e.v. vom hat der Bischof von Essen die Wahl am bestätigt. Essen, Msgr. Klaus Pfeffer Generalvikar Kirchliche Nachrichten Nr. 56 Kirchliches Handbuch XLI Der neueste Band des Kirchlichen Handbuches, Statistisches Jahrbuch der Bistümer im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, einschließlich Daten einer Sonderauswertung des Zensus 2011, Band XLI (Zusammenfassung der Ergebnisse aus der kirchlichen Statistik 2012 bis 2015) ist soeben erschienen und im Buchhandel, ISBN-13: zum Preis von 25,00 erhältlich.
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8 126 Herausgegeben und verlegt vom Bischöflichen Generalvikariat, Tel.: 0201/ , Fax: -570, Postfach , Essen. Bezugspreis: 23,00 jährlich. Postvertriebsstück K 21871
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