Bewertung und Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bewertung und Bilanzierung von Pensionsrückstellungen"

Transkript

1 Udo Eversloh Bewertung und Bilanzierung von Pensionsrückstellungen Rechtssichere Berücksichtigung in Handels- und Steuerbilanz TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen von DATEV eg und Verlag Dr. Otto Schmidt KG

2 Udo Eversloh Bewertung und Bilanzierung von Pensionsrückstellungen Rechtssichere Berücksichtigung in Handels- und Steuerbilanz

3 TeleLex GmbH Virnsberger Str Nürnberg 2016 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung der TeleLex GmbH unzulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der TeleLex GmbH. Printed in Czech Republic TYPOS, s.r.o. (Druck) Angaben ohne Gewähr Stand: Dezember 2016 Artikelnummer: 15636/

4 Editorial Die betriebliche Altersversorgung (bav) ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge die dritte Säule der Altersversorgung. Sie ist immer noch ein probates Mittel, um qualifiziertes Personal an das Unternehmen zu binden. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Pläne der Reform ist die bav in aller Munde. Die Niedrigzinsphase, die aller Voraussicht nach noch einige Jahre dauern wird, hat Auswirkungen auf die Pensionsrückstellungen in den Bilanzen der Unternehmen, die Unternehmen sogar in Existenznot bringen können. Daher kommt es zu Überlegungen, wie sich das Unternehmen von den Verpflichtungen aus den Pensionszusagen lösen kann, um die Bilanzen zu entlasten. Pensionsrückstellungen werden sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz gebildet. Die handelsrechtlichen Vorgaben weichen erheblich von denjenigen der steuerrechtlichen Anforderungen ab, unter denen die Finanzverwaltung eine Pensionsrückstellung anerkennt trotz des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Das liegt in der Natur des jeweiligen Zwecks der Bilanz. Nach dem BilMoG soll die Handelsbilanz den Zustand des Unternehmens möglichst marktgerecht darstellen; in der Steuerbilanz bestehen strenge Anforderungen, um ungerechtfertigte Steuerausfälle zu vermeiden. Selbst wenn die Anforderungen des 6a EStG erfüllt sind, kommt es bei Vorliegen einer vga zu Gewinnkorrekturen außerhalb der Bilanz. Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr führt zu bilanziellen Anforderungen bzw. Aussagen im Rahmen der internationalen Rechnungslegung. Einschlägig ist insofern IAS 19. Als problematisch erweist sich in der Praxis insbesondere die Bewertung nach Handelsrecht ( 253 Abs. 1 und 2 HGB) einerseits und nach 6a Abs. 3 und 4 EStG im Steuerrecht andererseits. Diese unterschiedlichen Zwecke von Handels- und Steuerbilanz spiegeln sich insbesondere im Rechnungszins nieder, der im Handelsrecht nicht unerheblichen Schwankungen unterliegt und derzeit auf einem niedrigen Stand 1

5 verweilt, während das Steuerrecht einen Zinssatz von 6 % vorschreibt. Die Ermittlung des Teilwerts der Pensionszusage mit dem Ausweis in den Bilanzen ist oft eine Herausforderung sei es im Hinblick auf die Bildung der Pensionsrückstellung, sei es bezüglich der (teilweisen) Auflösung dieser Rückstellung. Dabei ist zwischen Neu- und Altzusagen zu differenzieren sowie danach, ob es sich um die Anwartschafts- bzw. die Bezugsphase für die bav handelt. Steuerrechtlich sind Widerrufsvorbehalte zu beachten, formelle Anforderungen, persönliche Vorgaben, bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern das Nachholverbot, auch können ggf. Passivierungswahrechte ausgeübt werden. Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse bezüglich der bav z. B. bezüglich Zusagearten, Durchführungswege, Unverfallbarkeit, der Abgrenzungen zwischen beherrschenden und nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern im Steuer-, Arbeits- und im Sozialrecht, der Möglichkeiten der Auslagerung der Pensionsverpflichtung bzw. der internen Lösung von einer bav-zusage insbesondere durch Abfindung oder Verzicht (siehe dazu Eversloh, Pensionszusagen an Gesellschafter- Geschäftsführer, in Gérard/Göbel, Staatliche Förderung der Altersvorsorge und Vermögensbildung, Kap. 461, Lfg. 4 und 5/16). In der vorliegenden Abhandlung werden die Anforderungen und Auswirkungen der Bildung einer Pensionsrückstellung sowie Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt, um Fallen bei der Bildung von Pensionsrückstellung zu vermeiden bzw. um sie korrekt zu bilden und dem Praktiker einen Leitfaden an die Hand zu geben, um Mandanten optimal und ohne Haftungsrisiko zu beraten. Köln, im Dezember 2016 Udo Eversloh Rechtsanwalt 2

6 Der Inhalt im Überblick 1 Begriff und Charakteristik als ungewisse Verbindlichkeit Pensionsrückstellung belastet die Passivseite der Bilanz Steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung ( 6a EStG) Aufbau der Vorschrift: Sachliche Voraussetzungen des 6a EStG Rechtsanspruch auf Pensionsleistungen ( 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG) Keine Abhängigkeit von künftigen Bezügen ( 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG) Kein schädlicher (Widerrufs-)Vorbehalt / keine schädliche Abfindungsklausel ( 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG) Schriftform ( 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG) Persönliche Voraussetzungen Zur Rückstellung berechtigtes Unternehmen Pensionsberechtigter Besonderheiten bei (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft als Versorgungsberechtigte Erstmalige Bildung der Pensionsrückstellung ( 6a Abs. 2 EStG)

7 5 Bewertung der Pensionsverpflichtung/ Pensionsrückstellung Bewertung nach 253 Abs. 1 und 2 HGB i. d. F. BilMoG Deckungsvermögen Bewertung nach 6a Abs. 3 EStG Zweck und Systematik Ermittlung des Teilwerts Steuerliches Nachholverbot ( 6a Abs. 4 Satz 4 EStG) Internationale Rechnungslegung nach IAS System Bewertungsverfahren Verpflichtungsumfang (defined benefit obligation DBO, IAS 19.67) Ergebniskomponenten (IAS 19.20) Ansatz in der Bilanz (IAS 19.8 und ff.) Angaben im Anhang (IAS IAS ) Auflösung Anlage: Unverfallbarkeit Sinn und Zweck Unverfallbarkeitsfristen Höhe der unverfallbaren Anwartschaft Versicherungsförmiges Verfahren

8 1 Begriff und Charakteristik als ungewisse Verbindlichkeit Aus 253 HGB ist abzuleiten, dass eine Pensionsrückstellung den abgezinsten Betrag darstellt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung vom Unternehmen zur Erfüllung der künftigen Pensionszahlungen und ähnlicher Versorgungsleistungen wahrscheinlich notwendig wird (s. auch Grottel/Rhiel, Beck scher Bilanzkommentar, 10. Aufl. 2016, 249 Rn. 151). Die Pensionsverpflichtung ist daher eine ungewisse Verbindlichkeit (bezüglich des Eintritts des Versorgungsfalls, der Höhe der Leistungen nicht hingegen bezüglich der sog. Dynamik, da diese regelmäßig fest nach Maßgabe prozentualer Erhöhungen vereinbart wird), so dass nach 249 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Passivierungspflicht besteht und daher eine Pensionsrückstellung gebildet werden muss. Hier ist zeitlich und sachlich wie folgt zu unterscheiden: Die Passivierungspflicht gilt jedenfalls für unmittelbare Pensionszusagen (Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen), auf die der Versorgungsberechtigte erstmals nach dem sog. Neuzusagen einen Rechtsanspruch erworben hat (Art. 28 EGHGB). Da dem Maßgeblichkeitsgrundsatz ( 5 Abs. 1 EStG) zufolge die handelsrechtliche Passivierungspflicht auch in der Steuerbilanz zu berücksichtigen ist, besteht insoweit auch steuerrechtlich eine Passivierungspflicht und zwar gem. 6a EStG unter den dort genannten Voraussetzungen. Für derartige vor dem erteilte unmittelbare Pensionszusagen (Altzusagen) besteht ein Passivierungswahlrecht (Ansatzwahlrecht) mit Angabe des Fehlbetrags im Anhang von Kapitalgesellschaften bzw. KapCo-Gesellschaften (Art. 28 Abs. 1 EGHGB). Dieses bezieht sich auch auf alle späteren Erhöhungen dieser Zusagen. Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen eine Pensionsrückstellung bilden, ist aber nicht dazu gezwungen. 5

9 1 Begriff und Charakteristik als ungewisse Verbindlichkeit Bei mittelbaren Pensionsverpflichtungen (d. h. wenn sich für den Arbeitgeber bei Einschaltung eines sog. externen Versorgungsträgers z. B. einer Unterstützungskasse dem Versorgungsträger gegenüber eine Einstandspflicht im Wege der Durchgriffshaftung ergeben könnte) gilt: Für ähnliche unmittelbare oder mittelbare Verpflichtungen besteht keine Verpflichtung zur Bildung einer Pensionsrückstellung (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB), so dass steuerrechtlich ein Passivierungsverbot besteht (BFH I R 46/04). Weber-Grellet (in Schmidt, EStG, 35. Aufl. 2016, 6a Rn. 5) nimmt entgegen dem Wortlaut des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB für ähnliche unmittelbare oder mittelbare Versorgungsverpflichtungen Passivierungspflicht an, so z. B. für einmalige Verpflichtungen, Verpflichtungen zur Anpassung nach 16 BetrAVG, Verpflichtungen aus Versorgungszusagen im Fall schwerer Erkrankung des Versorgungsberechtigten, Verpflichtung zur Zahlung von Vorruhestandsgeldern sowie Übergangs- und Überbrückungsgeldern. Keine ähnlichen Verpflichtungen sind Jubiläumszuwendungen und Treueprämien, da sie keinen Pensionscharakter aufweisen, und Verpflichtungen für Jahreszusatzleistungen im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls, Verpflichtungen aus der Insolvenzsicherung gegenüber dem PS- VaG und Durchführungskosten der betrieblichen Altersversorgung (bav), auch wenn diese im Zusammenhang mit der bav stehen, Verpflichtungen aus Direktversicherungen und Unterstützungskassen-Zusagen; es gibt keine mittelbaren ähnlichen Verpflichtungen (Grottel/Rhiel, Beck scher Bilanzkommentar, 10. Aufl. 2016, 249, Rn. 163). 6

10 1 Begriff und Charakteristik als ungewisse Verbindlichkeit Ob auch Krankheitskostenersatzleistungen bzw. Beihilfen zu den ähnlichen Verpflichtungen gehören, ist streitig (bejahend BFH I R 71/00; a. A. Höfer in HdR, 5. Aufl., 249 HGB Anm. 620, der das Krankheitsrisiko von den Versorgungsrisiken der bav unterschieden wissen will). Wurden Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen unterlassen, dürfen sie erst bei Eintritt des Versorgungsfalls oder in dem Zeitpunkt nachgeholt werden, in dem der Versorgungsberechtigte mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft aus dem Unternehmen ausscheidet (sog. Nachholverbot). Fehlbeträge, die sich aus der Nichtpassivierung oder nicht vollständigen Passivierung von Verpflichtungen bei Kapitalgesellschaften ergeben, müssen im Anhang zur Handelsbilanz offengelegt werden (Art. 28 Abs. 2 EGHGB). Hinweis Dadurch kommt es zu keiner Erhöhung der bilanziellen Belastungen des Arbeitgebers. Dieser hat aber eine vorhandene finanzielle Verpflichtung offenzulegen. Das allerdings kann seine Kreditwürdigkeit bzw. sein Ranking beeinflussen. 7

11 2 Pensionsrückstellung belastet die Passivseite der Bilanz Die Pensionsrückstellung belastet die Passivseite der Bilanz. Sie wird durch jährliche Zuführungen bis zum Beginn der Altersrente nach und nach aufgebaut. Die Zuführungen mindern als buchmäßiger Aufwand den Gewinn des Unternehmens. Die Summe der Zuführungen zur Pensionsrückstellung (Teilwert) ergibt den bei Altersrentenbeginn voraussichtlichen Kapitalbetrag für die lebenslängliche Zahlung der zugesagten Altersversorgung (s. z. B. Meier/Recktenwald, BB 2007, 709). Hinweis Oft wird die Funktion der Pensionsrückstellung verkannt: Sie stellt lediglich die Offenlegung der eingegangenen Verpflichtung dar und darf nicht als Kapital verstanden werden, das bei Eintritt des Versorgungsfalls tatsächlich zur Auszahlung zur Verfügung steht (Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung, 6. Aufl. 2013, A. Rn. 97). Bildung einer Rückstellung und Finanzierung sind getrennte Paar Schuhe. 8

12 3 Steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung ( 6a EStG) Für die steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung ist 6a EStG einschlägig. Der Wortlaut ( darf gebildet werden ) ist dahingehend zu verstehen, dass die handelsrechtliche Passivierungspflicht ( Kapitel 1) zwar maßgebend ist, die Bildung der Rückstellung in der Steuerbilanz aber von der Erfüllung der in 6a Abs. 1 und Abs. 2 EStG genannten Voraussetzungen abhängt. 3.1 Aufbau der Vorschrift: Abs. 1 enthält die allgemeinen Voraussetzungen für die Bildung einer Pensionsrückstellung Abs. 2 enthält die Voraussetzungen für die erstmalige Bildung a) Altersgrenzen ( 6a Abs.2 Nr. 1 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie v , BGBl. I 2015, 2553) Mindestalter für die Erteilung der Pensionszusage vor 2001 ab 2001 ab 2009 ab Lj. 28. Lj. 27. Lj. 23. Lj., da Unverfallbarkeit Grund: Die Arbeitnehmer-Fluktuation ist bis zu diesem Alter besonders groß; so dass dem Arbeitgeber mit den genannten Kriterien Maßnahmen für die Eindämmung des damit verbundenen Ausfallrisikos an die Hand gegeben werden. b) Unverfallbarkeit ( 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG n. F.) Unabhängig vom Mindestalter wenn nach fünfjähriger Dauer der Versorgungszusage das Dienstverhältnis nach Vollendung des 21. (nach 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG bisheriger Fassung 25.) Lebensjahres endet, ohne dass der Versorgungsfall eingetreten ist ( 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG n. F.) Bei Entgeltumwandlung: sofortige Unverfallbarkeit ( 1b Abs. 5 S. 1 BetrAVG) 9

Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung Neuordnung und Auslagerung einer Pensionszusage

Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung Neuordnung und Auslagerung einer Pensionszusage Kompakt Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung Neuordnung und Auslagerung einer Pensionszusage 3. Auflage November 2015 / Inhaltsverzeichnis 1 Gründe für die Neuordnung einer Pensionszusage 5 2 Die

Mehr

Folge 002 vom Teilwert und Einheitswert der Pensionsverpflichtung Aktivwert und Vermögensteuerwert der Rückdeckungsversicherung

Folge 002 vom Teilwert und Einheitswert der Pensionsverpflichtung Aktivwert und Vermögensteuerwert der Rückdeckungsversicherung 000 vom 23.10.1992 Die Versorgung von GGF 001 vom 23.10.1992 Anrechenbares Gehalt 002 vom 23.10.1992 Teilwert und Einheitswert der Pensionsverpflichtung Aktivwert und Vermögensteuerwert der Rückdeckungsversicherung

Mehr

Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler

Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler Christoph Klein Die bilanzielle Abbildung der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen nach Handels- und Steuerrecht Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Roland Euler ö Springer Gabler Inhaltsverzeichnis

Mehr

Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z

Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Wilhelm Krudewig Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Berechnungsbeispiele und Gestaltungshinweise mit den Auswirkungen durch das BilMoG Kompaktwissen für Berater 2. Auflage Wilhelm Krudewig Rückstellungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis VII. Bibliografische Informationen   digitalisiert durch Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Allgemeiner Teil Besonderer Teil V XIII XIX XIX XX 1 Einleitung 1 1.1 Begriff, Zweck und Bedeutung der Rückstellungen 3 1.2 Abgrenzung von anderen Posten

Mehr

Ingeborg Haas. Rückstellungen. Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER

Ingeborg Haas. Rückstellungen. Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER Ingeborg Haas Rückstellungen Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER Vorwort 5 1 Einführung 11 A. Begriff der Rückstellungen 11 I. Allgemeines 11 II. Handelsrechtlicher Rückstellungsbegriff 11 B.

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 9. Dezember 2016 BETREFF Betriebliche

Mehr

Vorw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX

Vorw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX Inhaltsverzeichnis Vorw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX 1.1 Begriff, Zweck und Bedeutung der Rückstellungen...3 1.2 Abgrenzung von anderen Posten der Bilanz... 6 1.2.1

Mehr

6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten

6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten BMF 25. 7. 2002 IV A 6 - S 2176-28/02 BStBl 2002 I S. 706 6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten Zur

Mehr

Inhaltsübersicht. Band I

Inhaltsübersicht. Band I Inhaltsübersicht Ausführliche Inhaltsverzeichnisse siehe jeweils vor den einzelnen Teilen Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Band I Rdnr. Einführung Einf. I. Die Anfänge der betrieblichen Altersversorgung...

Mehr

Einführung in die betriebliche Altersversorgung

Einführung in die betriebliche Altersversorgung Einführung in die betriebliche Altersversorgung Bearbeitet von Von: Andreas Buttler, Markus Keller 8. Auflage 2017. Buch. XII, 305 S. Kartoniert ISBN 978 3 89952 979 1 Recht > Arbeitsrecht > Betriebliche

Mehr

Inhaltsverzeichnis. VorwortderVerfasser... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII. 1. Kapitel Einführung

Inhaltsverzeichnis. VorwortderVerfasser... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII. 1. Kapitel Einführung VorwortderVerfasser... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII 1. Kapitel Einführung A. Bilanzielle Regelungen für Pensionsrückstellungen... 2 I. Handelsbilanz... 2 1. Handelsbilanz

Mehr

Wirtschaftliche & steuerliche. Auswertung nebst Lösungsansätzen. Pensionszusage der Firma. Muster GmbH. Michael Müller

Wirtschaftliche & steuerliche. Auswertung nebst Lösungsansätzen. Pensionszusage der Firma. Muster GmbH. Michael Müller Wirtschaftliche & steuerliche Auswertung nebst Lösungsansätzen Pensionszusage der Firma Muster GmbH Michael Müller Berater: SCHLICHTING AG Bearbeiter: Rechtsanwalt Erwin M. Miller Fachanwalt für Steuerrecht

Mehr

Verzicht bei Pensionszusagen. A. Einführung

Verzicht bei Pensionszusagen. A. Einführung A. Einführung In Krisenzeiten stellen Pensionszusagen oftmals eine finanzielle Belastung für die Kapitalgesellschaft dar und können insbesondere bei rückläufigen Gewinnen zu einer bilanziellen Überschuldung

Mehr

Betriebliche Alterssicherung. im Spannungsfeld von. betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Altersvorsorge. Dissertation

Betriebliche Alterssicherung. im Spannungsfeld von. betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Altersvorsorge. Dissertation Betriebliche Alterssicherung im Spannungsfeld von betrieblicher Altersversorgung und betrieblicher Altersvorsorge Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften der Rechts-

Mehr

Ausnahmen von der Anpassungsprüfungs- und Anpassungsentscheidungsverpflichtung

Ausnahmen von der Anpassungsprüfungs- und Anpassungsentscheidungsverpflichtung 1 Altersversorgung in Deutschland 13 1.1 Die gesetzliche Rentenversicherung 13 1.1.1 Versicherungspflicht und Beitragszahlung 13 1.1.2 Leistungen 14 1.1.3 Sicherungsniveau und Versorgungslücke 16 1.2 Die

Mehr

Die Bewertung von Anwartschaften aktiver

Die Bewertung von Anwartschaften aktiver Die Bewertung von Anwartschaften aktiver Anwärter Wolfgang Draler Seminar Bakkalaureat TM (Finanz- und Versicherungsmathematik), LV 501.561 24. Mai 2007 Einleitung Einleitung Einleitung Einleitung Anwartschaftsbarwert

Mehr

Einführung. Auslagerung versus Ausfinanzierung. Ausfinanzierung. Bei der Ausfinanzierung bleibt der Durchführungsweg Pensionszusage

Einführung. Auslagerung versus Ausfinanzierung. Ausfinanzierung. Bei der Ausfinanzierung bleibt der Durchführungsweg Pensionszusage 5 Einführung Auslagerung versus Ausfinanzierung Ausfinanzierung Bei der Ausfinanzierung bleibt der Durchführungsweg Pensionszusage (auch Direktzusage oder unmittelbare Versorgungszusage) erhalten. Es findet

Mehr

Pensionsverpflichtungen nach neuem HGB und IFRS

Pensionsverpflichtungen nach neuem HGB und IFRS Pensionsverpflichtungen nach neuem HGB und IFRS Auswirkungen von Contractual Trust Arrangements Von Dr. Marco Keßler Erich Schmidt Verlag XIII Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum maßgebenden Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen

Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum maßgebenden Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen Zu dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur Auswirkung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Mai 2012 ergeben sich die nachfolgenden Einzelanmerkungen. 1. Betreffzeile: Der Entwurf des BMF-Schreibens

Mehr

Rentenreform NWB Ratgeber Steuerrecht. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin

Rentenreform NWB Ratgeber Steuerrecht. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin NWB Ratgeber Steuerrecht Rentenreform 2002 Steuerliche Aspekte der privaten und betrieblichen Altersversorgung Von Diplom-Finanzwirt Georg Harle Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis

Mehr

Handbuch zur betrieblichen Altersversorgung 2015

Handbuch zur betrieblichen Altersversorgung 2015 Haufe Kompass 06865 Handbuch zur betrieblichen Altersversorgung 2015 Zahlen, Daten, Fakten 1. Auflage 2015. Buch. 520 S. ISBN 978 3 648 06370 5 Recht > Arbeitsrecht > Betriebliche Altersversorgung schnell

Mehr

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und Pauschalbesteuerung der Beiträge zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Mehr

Beibehaltung von Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 EGHGB. Formulierungsvorschlag

Beibehaltung von Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 EGHGB. Formulierungsvorschlag Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.v. Anlage Beibehaltung von Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 EGHGB Es wird angeregt, Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 EGHGB beizubehalten, um Fehlinterpretationen

Mehr

1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3

1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3 FACHINFORMATION UNTERSTÜTZUNGSKASSE INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 2 2. DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber... 3 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer... 3 2.3. Sozialversicherungsrechtliche

Mehr

R 6a Absatz 20 Satz 2 bis 4 EStR

R 6a Absatz 20 Satz 2 bis 4 EStR R 6a Absatz 20 Satz 2 bis 4 EStR Zulässigkeit von Pensionsrückstellungen (1) Nach 249 HGB müssen für unmittelbare Pensionszusagen Rückstellungen in der Handelsbilanz gebildet werden. Entsprechend dem Grundsatz

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Die betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz Matthias Kaiser Die betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz GRUNDLAGEN ANALYSE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN Verlag Wissenschaft & Praxis Inhaltsverzeichnis : 5 Abbildungsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Hindernisse für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds

Hindernisse für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds Hindernisse für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds LVM Pensionsfonds-AG Peter Bredebusch Berlin, 16.5.2013 Einleitung In den vergangenen 10 Jahren ist schon viel erreicht worden:

Mehr

PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN NACH IAS 19, BILMOG UND ESTG SEMINAR

PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN NACH IAS 19, BILMOG UND ESTG SEMINAR PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN NACH IAS 19, BILMOG UND ESTG SEMINAR EINFÜHRUNG IN DIE RECHNUNGSLEGUNG VON PENSIONSVERPFLICHTUNGEN Anrechnung im Zertifikatslehrgang zum Senior BAV-Spezialist (IHK) Pensionsrückstellungen

Mehr

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt;

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt; Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Informationsblatt: Begrenzung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung durch Umstellung in eine Kapitalzusage

Informationsblatt: Begrenzung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung durch Umstellung in eine Kapitalzusage Informationsblatt: Begrenzung der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung durch Umstellung in eine Kapitalzusage 1. Ausgangssituation 1.1 Null-Zins-Politik lässt HGB-Rechnungszins abstürzen und Pensionsrückstellungen

Mehr

2. Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

2. Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MDg Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM

Mehr

Newsletter 1/2013. Krankenversicherungsfreiheit: Besonderheiten bei Werkstudenten Seite 4

Newsletter 1/2013. Krankenversicherungsfreiheit: Besonderheiten bei Werkstudenten Seite 4 Newsletter 1/2013 Inhalt: Aus dem Steuerrecht Maßgebliches Endalter bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (Urteil FG München 20.02.2012 7 V 2818/11)

Mehr

Bericht der Arbeitsgruppe Pensionsfonds

Bericht der Arbeitsgruppe Pensionsfonds Bericht der Arbeitsgruppe Pensionsfonds Dr. Richard Herrmann IVS-Forum, 13. November 2007, Bremen Seite 1 Agenda Agenda 1. Übertragung auf den Pensionsfonds 2. Behandlung einer Unterdeckung bei nicht versicherungsförmiger

Mehr

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Mehr

b) eine Verzinsung enthält, die auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommt, oder

b) eine Verzinsung enthält, die auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommt, oder 24.04.2017 Mobilitätsrichtlinie: Präparieren Sie sich für 2018 Welche NEUREGELUNGEN gibt es? Neue Dynamisierungsregeln: Ein vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer darf im Hinblick auf den Wert seiner unverfallbaren

Mehr

Entwicklungen der Pensionsrückstellungen in der Niedrigzinsphase

Entwicklungen der Pensionsrückstellungen in der Niedrigzinsphase Entwicklungen der Pensionsrückstellungen in der Niedrigzinsphase In der Hoffnung qualifizierte Mitarbeiter an sich zu binden und die Attraktivität am Arbeitsmarkt zu steigern, sagen viele Arbeitgeber eine

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Vergleich traditionelle bav (bav I) und Sozialpartnermodell (bav II)

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Vergleich traditionelle bav (bav I) und Sozialpartnermodell (bav II) Betriebsrentenstärkungsgesetz Vergleich traditionelle bav (bav I) und Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells Einführung eines

Mehr

Pensions- und Krankenversicherungsmathematik

Pensions- und Krankenversicherungsmathematik Pensions- und Krankenversicherungsmathematik Prof. Dr. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg WS 2013/14 Inhaltsübersicht I. Pensionsversicherungsmathematik 1. Altersversorgung in Deutschland 2.

Mehr

Betriebsrentengesetz: BetrAVG

Betriebsrentengesetz: BetrAVG Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 18 Betriebsrentengesetz: BetrAVG Kommentar von Prof. Dr. Wolfgang Blomeyer, Prof. Dr. Christian Rolfs, Dr. Klaus Otto 6. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag

Mehr

2.3. Grenzenlose Versorgung mit Bilanzausweis Die Pensionszusage

2.3. Grenzenlose Versorgung mit Bilanzausweis Die Pensionszusage 2.3. Grenzenlose Versorgung mit Bilanzausweis Die Pensionszusage Augrund der steuerlichen Höchstgrenzen im Rahmen einer Versorgung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse, ist der hohe Versorgungsbedarf

Mehr

Günter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen

Günter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen Günter Carduck Betriebliche Altersversorgung im Vertrieb Typische Fragestellungen Inhaltsverzeichnis Vorwort VII 1 Grundlagen 1 1.1 Die betriebliche Altersversorgung im deutschen System der Alterssicherung.

Mehr

Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge

Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge Alles Wichtige für den täglichen Einsatz Bearbeitet von Robert Schwarz 1. Auflage 2013. Buch. XIII, 139 S. Kartoniert ISBN 978 3 658 02845 9 Format (B x L):

Mehr

Geleitwort... V. Vorwort... VII. Abbildungsverzeichnis... XVII. Abkürzungsverzeichnis... XIX. A. Problemstellung... 1

Geleitwort... V. Vorwort... VII. Abbildungsverzeichnis... XVII. Abkürzungsverzeichnis... XIX. A. Problemstellung... 1 Inhaltsverzeichnis Geleitwort... V Vorwort... VII Abbildungsverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... XIX A. Problemstellung... 1 B. Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung... 7 B.1 Sinn

Mehr

Rheinischer Unternehmertag 9. November Digitalisierung Personal Datenschutz Was Unternehmer jetzt wissen müssen

Rheinischer Unternehmertag 9. November Digitalisierung Personal Datenschutz Was Unternehmer jetzt wissen müssen Das Betriebsrentenstärkungsgesetz I. Sofortprogramm für niedrig Verdienende, in Kraft am 01.01.2018 II. III. IV. Sofortprogramm für besser Verdienende, ebenfalls in Kraft am 01.01.2018 Sehr vorsichtige

Mehr

Fehlende Deckung für Pensionszusagen

Fehlende Deckung für Pensionszusagen Rosa-Luxemburg-Straße 25/26-18055 Rostock Chausseestraße 12 18356 Barth Tel.: 0381 / 24 26 20 Fax: 24 26 299 Tel.: 038231 / 68 611 Fax: 68 633 rostock@audata.de barth@audata.de WWW.AUDATA.de Fehlende Deckung

Mehr

Auszug. Überprüfung der Pensionszusage. von Herrn Simon Sicher. Firma Muster GmbH, München. Seite 1 von PDF

Auszug. Überprüfung der Pensionszusage. von Herrn Simon Sicher. Firma Muster GmbH, München. Seite 1 von PDF Überprüfung der Pensionszusage von Herrn Simon Sicher Firma Muster GmbH, München 9011 02.2015 PDF Seite 1 von 7 1. Der Durchführungsweg Pensionszusage beim Gesellschafter-Geschäftsführer Die betriebliche

Mehr

Zukunftssicherung durch betriebliche Altersvorsorge

Zukunftssicherung durch betriebliche Altersvorsorge Zukunftssicherung durch betriebliche Altersvorsorge Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz Zu den Leistungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung

Mehr

Material. zur Information. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Material. zur Information. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung Material zur Information Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung Berlin, den 8. August 2007 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung Artikel

Mehr

Barmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia. Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge

Barmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia. Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge Barmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge Möglichkeiten der Altersvorsorge Seit dem 01.01.2002 hat der

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann wird gezahlt? Wer erbringt die Leistungen? Wie wird versorgt? Die für ein Unternehmen Tätigen (auch geringfügig

Mehr

1 Die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck werden als mit den anerkannten versicherungsmathematischen

1 Die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck werden als mit den anerkannten versicherungsmathematischen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Pensionszusagen - Bewertung nach EStG

Pensionszusagen - Bewertung nach EStG Pensionszusagen - Bewertung nach EStG 1. Steuerrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen In der steuerlichen Gewinnermittlung sind Pensionsrückstellungen nur dann anzusetzen, wenn die Voraussetzungen

Mehr

Kooperationspartner. Stabilisierung Ihrer Bilanzen durch Optimierung von bestehenden Versorgungswerken

Kooperationspartner. Stabilisierung Ihrer Bilanzen durch Optimierung von bestehenden Versorgungswerken Stabilisierung Ihrer Bilanzen durch Optimierung von bestehenden Versorgungswerken Bilanzen eines Unternehmen und Ihre Außenwirkung seit BilMoG - BILANZRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZES Kerngedanken und Zielsetzung

Mehr

Direktzusagen im Steuerrecht der Personengesellschaften

Direktzusagen im Steuerrecht der Personengesellschaften Jorg Luckey Direktzusagen im Steuerrecht der Personengesellschaften PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften IX Abkiirzungsverzeichnis XV Einleitung 1 Erster Teil: Betriebliche Direktzusagen an

Mehr

Abkürzungsverzeichnis. I. Ausgangslage bei der Altersversorgung von Geschäftsführern

Abkürzungsverzeichnis. I. Ausgangslage bei der Altersversorgung von Geschäftsführern Abkürzungsverzeichnis XIII I. Ausgangslage bei der Altersversorgung von Geschäftsführern und Vorständen 1 1. Bestimmung der Versorgungslücke 1 2. Vergleich der Vorteilhaftigkeit der verschiedenen Säulen

Mehr

Rückstellungen nach HGB

Rückstellungen nach HGB Wirtschaft Christine Abel Rückstellungen nach HGB Rückstellungen nach BilMoG im Vergleich zu IFRS Studienarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet

Mehr

Rechtsanwalt Erwin K. Miller Fachanwalt für Steuerrecht Spezialist für private und betriebliche Altersvorsorge. Stellungnahme

Rechtsanwalt Erwin K. Miller Fachanwalt für Steuerrecht Spezialist für private und betriebliche Altersvorsorge. Stellungnahme Stellungnahme Arbeitsrechtliche und steuerliche Fragen zur Umwandlung von Barlohn in Versorgungslohn Vertragsentwurf von RA Miller Rechtsstand: April 2018 1 Wesentliche Grundlagen der Zusage: Es handelt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abbildungsverzeichnis...XIX. Tabellenverzeichnis...XXI. Abkürzungsverzeichnis...XXV. 1 Einleitung...1

Inhaltsverzeichnis. Abbildungsverzeichnis...XIX. Tabellenverzeichnis...XXI. Abkürzungsverzeichnis...XXV. 1 Einleitung...1 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis...XIX Tabellenverzeichnis...XXI Abkürzungsverzeichnis...XXV 1 Einleitung...1 1.1 Problemstellung und Zielsetzung...1 1.2 Gang der Untersuchung...7 2 Ausgestaltung

Mehr

Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im IVS-Prüfungsfach Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung

Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im IVS-Prüfungsfach Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im IVS-Prüfungsfach Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung Inhalt I. Einführung... 3 I.1 Überblick... 3 I.2 Das Steuerrecht im Gefüge der Rechtsordnung... 3 I.3 Die

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Einleitung A. Zielsetzung und -gruppe B. Begriffliche Abgrenzungen C. Anforderungen der Rechnungslegung

Inhaltsübersicht 1 Einleitung A. Zielsetzung und -gruppe B. Begriffliche Abgrenzungen C. Anforderungen der Rechnungslegung Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Literaturverzeichnis 14 1 Einleitung 17 A. Zielsetzung und -gruppe 17 B. Begriffliche Abgrenzungen 18 C. Anforderungen der Rechnungslegung 19 D. Aufbau des Praxisleitfadens

Mehr

GmbH Jahresabschluss und aktuelle Fragen

GmbH Jahresabschluss und aktuelle Fragen GmbH Jahresabschluss und aktuelle Fragen Dipl.-Finanzwirt (FH) Johann Osterried Memmingen 1 Inhaltsverzeichnis I. Seminarziel... 8 II. Der Jahresabschluss nach Handels- und Steuerbilanz bei der GmbH...

Mehr

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse

Mehr

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Ende der Motivationsflaute Ein Unternehmen ist so gut wie seine Mitarbeiter. Erstklassige Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten ist bei der heutigen Konkurrenzsituation

Mehr

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.

Mehr

Alexander Ross. Direktzusage und Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung

Alexander Ross. Direktzusage und Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung Alexander Ross Direktzusage und Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung Konzept des unternehmensinternen Versorgungsfonds Verlag Dr. Kovac Hamburg 2008 VII Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

II Die steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung

II Die steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung II - Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung... 18 5.1. Überblick... 18 5.2. Unverfallbarkeit... 19 - Änderung durch das AVmG... 20 - Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer...

Mehr

auf Versicherungsverhältnisse nach dem ATV

auf Versicherungsverhältnisse nach dem ATV Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort der Verfasser Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1. Kapitel Einführung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort der Verfasser Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1. Kapitel Einführung Vorwort der Verfasser Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XV XVII 1. Kapitel Einführung A. Bilanzielle Regelungen für Pensionsrückstellungen 2 I. Handelsbilanz 2 1. Handelsbilanz vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Mehr

II. Versorgungszusagen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds

II. Versorgungszusagen über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

LVM-Unterstützungskasse. Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs

LVM-Unterstützungskasse. Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs LVM-Unterstützungskasse Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs Als Spezialist für betriebliche Altersversorgung bietet die LVM bedarfsgerechte Lösungen auch in Ihrem Unternehmen. Auf die richtige

Mehr

VERKA Kirchliche Pensionskasse VVaG

VERKA Kirchliche Pensionskasse VVaG VERKA Kirchliche Pensionskasse VVaG Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Referent: Andreas Hoffmeister qx-club Berlin, 7. März 2011 Agenda Einführung

Mehr

Die Ausfinanzierung und Auslagerung von Pensionszusagen

Die Ausfinanzierung und Auslagerung von Pensionszusagen Haufe TaschenGuide 04144 Die Ausfinanzierung und Auslagerung von Pensionszusagen Bearbeitet von Nadine Lorenz, Marco Westermann 1. Auflage 2014. Taschenbuch. 96 S. Paperback ISBN 978 3 648 05309 6 Wirtschaft

Mehr

DLQuarterly. Verzinsung des Versorgungsausgleichswertes bei externer Teilung BGH-Beschluss vom XII ZB 546/10 01/2013

DLQuarterly. Verzinsung des Versorgungsausgleichswertes bei externer Teilung BGH-Beschluss vom XII ZB 546/10 01/2013 DLQuarterly 01/2013 Dr. Lutz Beratungsinstitut für Altersversorgung GmbH Verzinsung des Versorgungsausgleichswertes bei externer Teilung BGH-Beschluss vom 07.09.2011 XII ZB 546/10 Der Bundesgerichtshof

Mehr

Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im IVS-Prüfungsfach Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung

Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im IVS-Prüfungsfach Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im IVS-Prüfungsfach Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Inhalt I. Definition bav... 3 I.1 aus Anlass des Arbeitsverhältnisses... 3 I.2 biologisches Ereignis...

Mehr

4. Überleitungsvorschriften 4.1 Versorgungszusagen vor dem Versorgungszusagen nach dem und vor dem

4. Überleitungsvorschriften 4.1 Versorgungszusagen vor dem Versorgungszusagen nach dem und vor dem Betriebl. Altersversorgung - Unverfallbarkeit Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Die allgemeine Regel - 1b Abs. 1 BetrAVG 3. Die besonderen Regeln - 1b Abs. 2 bis Abs. 5 BetrAVG 3.1 Direktversicherung,

Mehr

Unterstützungskasse VBLU e. V. Einführung und wichtige Informationen

Unterstützungskasse VBLU e. V. Einführung und wichtige Informationen Unterstützungskasse VBLU e. V. Einführung und wichtige Informationen Unterstützungskasse VBLU e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Unterstützungskasse VBLU e. V. Geschäftsstelle: Gotenstraße 163,

Mehr

LESEPROBE. Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Dr. Holger Wirtz Dr. Anna Gersbacher

LESEPROBE. Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Dr. Holger Wirtz Dr. Anna Gersbacher Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht Dr. Holger Wirtz Dr. Anna Gersbacher PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 1. Auflage 2015 Autoren: Dr. Holger Wirtz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Titel: Herausgeber:

Mehr

Herzlich Willkommen zum Architektenforum Erfurt, 14. April 2011

Herzlich Willkommen zum Architektenforum Erfurt, 14. April 2011 Herzlich Willkommen zum Architektenforum 2011 Erfurt, 14. April 2011 Sieht so die Altersversorgung 2024 aus? Michael OLIVER / 02.05.2011 / Seite 1 Schützen Sie Ihren Ruhestand vor der Insolvenz und senken

Mehr

BAV-Spezialist (IHK) Bundesweit anerkannter IHK Zertifikatslehrgang.

BAV-Spezialist (IHK) Bundesweit anerkannter IHK Zertifikatslehrgang. Kooperation BAV-Spezialist (IHK) Bundesweit anerkannter IHK Zertifikatslehrgang. Bert Passek, MBA 28.02.2018 Einleitung und Zielsetzung Der BAV Spezialist (IHK) wurde 2012/13 federführend von Bert Passek

Mehr

Pape & Co. Bedeutung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG und steuerliche Folgen

Pape & Co. Bedeutung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG und steuerliche Folgen Pape & Co. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Bedeutung und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach BilMoG und steuerliche Folgen Get Together Pensionszusagen bei Gesellschafter-Geschäftsführern 25. Februar

Mehr

Abschreibungen ab 2011

Abschreibungen ab 2011 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Abschreibungen ab 2011 Das müssen Sie als Unternehmer wissen So handeln Sie strategisch sinnvoll In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

Bundesweit anerkannter IHK Zertifikatslehrgang.

Bundesweit anerkannter IHK Zertifikatslehrgang. Kooperation BAV-Spezialist (IHK) Bundesweit anerkannter IHK Zertifikatslehrgang. Bert Passek, MBA 28.02.2018 Einleitung und Zielsetzung Der BAV Spezialist (IHK) wurde 2012/13 federführend von Bert Passek

Mehr

Dipl.-Wirt.-Inf. Christina Koch Übung Jahresabschluss Sommersemester Rückstellungen:

Dipl.-Wirt.-Inf. Christina Koch Übung Jahresabschluss Sommersemester Rückstellungen: Rückstellungen: Rückstellungen sind Passivposten für bestimmte Verpflichtungen eines Unternehmens, die zu künftigen Ausgaben führen und deren zugehöriger Aufwand der Verursachungsperiode zugerechnet werden

Mehr

Pensionsfonds und Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung

Pensionsfonds und Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung Pensionsfonds und Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung Wie das Altersvermögensgesetz in der Praxis umgesetzt wird von Dr. Christoph Bode, Dr. Edwin Grabner, Dr. Brigitte Saunders, Markus

Mehr

II. Versorgungsverhältnis

II. Versorgungsverhältnis BAV muss so 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG»dem Arbeitnehmer zugesagt«werden. Voraussetzung für ein Versorgungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist also eine»versorgungszusage«. 1 Wenn eine Versorgungszusage

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg

Mehr

Versicherungsmathematisches Gutachten

Versicherungsmathematisches Gutachten Versicherungsmathematisches Gutachten über die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen der Paul Egon Muster GmbH 10815 Großstadtweiler Bilanzstichtag: 31.12.2013 Erstellt am 10.01.2014 Hafenstraße 33

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999 Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999 - Dienstsitz Bonn - IV C 2 - S 2176-102/99 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Telefon: (0 18 88) 6 82-15 23 (02 28) 6 82-15 23 oder über

Mehr

DLQuarterly. Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung - BFH-Urteil vom IX R1/ /2010

DLQuarterly. Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung - BFH-Urteil vom IX R1/ /2010 DLQuarterly 01/2010 Dr. Lutz Beratungsinstitut für Altersversorgung GmbH Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung - BFH-Urteil vom 11.11.2009 - IX R1/09 - In diesem Rechtsstreit vor dem

Mehr

Die Behandlung von Pensionsrückstellungen nach HGB, IFRS und EStG

Die Behandlung von Pensionsrückstellungen nach HGB, IFRS und EStG Steuern, Finanzen und Controlling Bilanzen Philipp Jahn, Dirk J. Lamprecht Die Behandlung von Pensionsrückstellungen nach HGB, IFRS und EStG Verlag Dashöfer Philipp Jahn, Dirk J. Lamprecht Die Behandlung

Mehr

Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Pensionszusagen im Blickpunkt. Die Neverending Story - aktuelle Rechtsprechung zu Pensionszusagen

Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Pensionszusagen im Blickpunkt. Die Neverending Story - aktuelle Rechtsprechung zu Pensionszusagen Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Pensionszusagen im Blickpunkt Die Neverending Story - aktuelle Rechtsprechung zu Pensionszusagen Bad Homburg, 31. Mai 2011 Ihr Referent: Markus Paschke Deckungsmittel

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis Abkçrzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Literaturverzeichnis Abkçrzungsverzeichnis Vorwort Literaturverzeichnis Abkçrzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V XVI XVIII A. Einfçhrung 1 I. Bilanzielle Regelungen fçr Pensionsrçckstellungen 2 1. Handelsbilanz 2 2. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Mehr

Ingeborg Haas. Rückstellungen

Ingeborg Haas. Rückstellungen Ingeborg Haas Rückstellungen Ingeborg Haas Rückstellungen Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet

Mehr

Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher und Rückstellungen Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Betriebseinnahmen/-ausgaben sind in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Mehr

Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung von Versorgungsverpflichtungen. nach den Vorschriften des deutschen

Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung von Versorgungsverpflichtungen. nach den Vorschriften des deutschen Versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung von Versorgungsverpflichtungen nach den Vorschriften des deutschen Handels-, Steuer- und Betriebsrentenrechts Musterfirma GmbH Musterstadt Longial GmbH

Mehr

Besteuerungsoptionen der betrieblichen Altersversorgung

Besteuerungsoptionen der betrieblichen Altersversorgung Miriam Schmitter Besteuerungsoptionen der betrieblichen Altersversorgung Freiwillige betriebliche Zusatzversorgung durch steuerliche Anreize? PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wer schreibt, der bleibt!

Wer schreibt, der bleibt! Wer schreibt, der bleibt! Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung AssCompact Forum bav, Kassel, 23. Juni 2015 Sascha Holstein, bav-betriebswirt (FH) Leiter

Mehr