Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

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1 Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf

2 Gehört die Arbeitsplatzbeurteilung zur Aufgabe des Betriebsarztes (BA)? Eigenständige Aufgabe des BA 18,2 Aufgabe von BA, w enn AG darum bittet 13,9 Aufgabe der Sifa, BA leistet Beitrag 55,3 % Aufgabe des AG 12, Tätigkeitsspektrum und Rollenverständnis von Betriebsärzten in Deutschland, BAUA, 2003 Aufgabe des AG Aufgabe der Sifa, BA leistet Beitrag Aufgabe von BA, w enn AG darum bittet Eigenständige Aufgabe des BA Reihe1 12,6 55,3 13,9 18,2 Mehrfachnennung möglich

3 Erwartungen an Betriebsärzte (BA) AG 11 BR AN % Mehrfachnennung möglich Brucks et al., Erwartungen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten an Betriebsärzte, BAUA, 2002 Beurteilung der Arbeitsbedingungen u.. Erkennung und Verhütung von arbeits... Vorsorgentersuchungen und allgemei.. Organisation des Gesundheitsschutze... Betriebl. Gesundheitsförderung Schutz von Mitarbeitern in Problemlage.. Rechtliche Beratung

4

5 5 ArbSchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

6 Prinzipielle Vorgehensweise Bewertung der Arbeitsbedingungen (Soll- / Ist-Vergleich) Arbeitsmedizinische Beurteilung der vorgefundenen Gefährdungen, Belastungen und Beanspruchungen Ableiten von Maßnahmen zur Beseitigung / Minimierung der vorgefundenen Gefährdungen und Belastungen Prioritätenliste TOP

7 personenbezogene Gefährdungsanalyse I Für wen sollte eine personenbezogene Gefährdungsanalyse erstellt werden? 1. besonders schutzbedürftige Personengruppen werdende und stillende Mütter Jugendliche Behinderte ältere Arbeitnehmer 2. Mitarbeiter ohne ortsfesten Arbeitsplatz Beispiele: Monteure, Betriebsschlosser

8 personenbezogene Gefährdungsanalyse II Mitarbeiter mit arbeitsplatzbezogener Beschwerdesymptomatik wie z.b. V. a. Sick-Building-Syndrom, Hautprobleme im gewerblichen Bereich Mitarbeiter, mit mangelnder Kenntnis von betrieblichen Gegebenheiten z. B.: Neue Mitarbeiter Fremdpersonal Praktikanten Mitarbeiter mit ungenügender Sprach- und Sachkenntnis

9 Wann Arbeitsplatzbeurteilung? => Erst Analyse an bestehenden Arbeitsplätzen => Wiederholung in regelmäßigen Abständen => Wesentliche Änderungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen => Anschaffung neuer Maschinen => Auftreten von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen => Änderung der Gesetzeslage

10 Checkliste Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz I. Einflüsse aus der Arbeitsumgebung (Klima, Beleuchtung, Strahlung, Lärm etc...) II. Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz und mitteln (Einrichtung, Abmessungen, Arbeitsmittel, Software) III. Anforderungen aus dem Arbeitsverfahren (körperliche Belastung, PSA, psychische Belastungen) IV. Spezielle Belastungen und Mischbelastungen (Bildschirmarbeit, Schichtarbeit, Absturzgefahr etc...) V. Gefährdung durch Gefahrstoffe

11 Verantwortung ( 5 ArbSchG) Rollenspiel Arbeitgeber Durchführung ( 13 (2) ArbSchG) Führungs- Kräfte Sicherheitsbeauftragte Mitarbeiter Beratung (intern/extern) ( 3, 6 ASiG) Sicherheitsingenieur Betriebsärzte Externe Experten, überbetriebliche Dienste, Meßstellen, Aufsicht ( 21, 22ArbSchG) Arbeitsschutzbehörden Unfallversicherungsträger Versicherungen

12 Muster einer Gefährdungsanalyse am Beispiel Lärm unter besonderer Berücksichtigung des BA Exposition/ Gefährdung/ Belastung Messung/ Beurteilung Schutzziel (Norm) BK n/ Leitkrankheiten Prävention/ Maßnahmen (T-O-P-System) Verantwortlicher/ Termin Lärmpegel ab 80 db (A) auf Dauer Gehörschädigung Gehörschäden vermeiden BK 2301 Lärmschwerhörigkeit Schädigung des Innenohres Kapselung der Maschine oder eines Teils; persönliche Schutzausrüstung; Gehörschutz; Unterweisung; Aufklärung von Arbetinehmer und Arbeitgeber G20 Lärm Herr Klein Extraaurale Wirkungen: Auswirkungen auf physiologische und psychologische Regulationsmechanismen

13 Rechtliche Einbindung des Betriebsarztes bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen / Gesundheitsgefährdungen

14 ASiG 3 Aufgaben der Betriebsärzte (1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei g. der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,

15 ArbSchG 4 Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;...

16 ArbSchG 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind CAVE: 3 ASIG

17 GefStoffV 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung... (7) Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundige Personen sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit

18 BioStoffV Biostoffverordnung 8 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ArbStättV 3 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten BetrSichV 3 Gefährdungsbeurteilung BildscharbV 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen LasthandhabV 3 Übertragung von Aufgaben

19 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind geeignet, den Gesundheitsstatus und daraus ggf. die gesundheitliche Eignung zu diagnostizieren nicht die bestehende Belastung am Arbeitsplatz zu minimieren.

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