Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV*
|
|
- Julia Glöckner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Dipl. Ing. U. Aich, RP Darmstadt Abt. IV/WI *BR-DS 400/14 mit amtlicher Begründung der Bundesregierung *BR-DS 400/14 (B) Maßgaben des Bundesrates mit Begründung
2 vs. Was stimmt?. Für bereits im Betrieb befindliche Arbeitsmittel gibt es Bestandsschutz Der Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig die Normen zu sichten, ob es neue Kenntnisse zum Stand der Technik gibt
3 Anforderungen an Arbeitsmittel 5 Abs. 3 BetrSichV Arbeitsmittel müssen den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen: 1. ProdSG + VO + 2. ArbSchG + ArbSchVO (GefStoffV, BetrSichV, ArbStättV, OstrV, LärmVibrationsArbSchV,.) + 3. Störfall-VO +..??
4 Gleichung des Arbeitsschutzes Schutzziel Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz Art. 153 AEUV Produktsicherheit Art. 114 AEUV (Arbeitsmittel) inhärente Sicherheit Zusätzliche Maßnahmen nach GBU Voraussetzung: Geeignetes Arbeitsmittel richtig ausgewählt Sicherheit = Produktsicherheit + Maßnahmen nach GBU (Stand der Technik) c) BMAS
5 Anforderungen der BetrSichV Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung ( 3 Abs. 7) Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen.soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen Erfüllung der Grundpflichten des Arbeitgebers ( 4 Abs. 1) Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber, 2. Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen wurden und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.
6 Anforderungen der BetrSichV Erfüllung der Grundpflichten des Arbeitgebers ( 4 Abs.2) Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen zu treffen. Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ( 6 Abs. 3) die Errichtung von Arbeitsmitteln, der Auf- und Abbau, die Erprobung sowie die Instandhaltung und Prüfung von Arbeitsmitteln unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Aufstellungs- und Umgebungsbedingungen müssen nach dem Stand der Technik erfolgen und sicher durchgeführt werden.
7 Anforderungen der BetrSichV Zu den Aufgaben des ABS gehört es,.. zu ermitteln, wie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können, und dazu die dem jeweiligen Stand der Technik und der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu erarbeiten,.. Derzeit in der Diskussion: Standpunkt des ABS zur Ermittlung des Standes der Technik durch den Arbeitgeber. Eine zur TRGS 460 vergleichbare TRBS wird es im ABS nicht geben.
8 Zu unterscheiden sind:. Stand der Technik Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln Betrifft den Hersteller, muss die Anforderungen an die Beschaffenheit erfüllen, z.b. durch Anwendung harmonisierter Normen. Stand der Technik in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln nach 2 Abs. 10 BetrSichV. Betrifft den Arbeitgeber, dieser muss die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln erreichen (T-O-P- Prinzip und nicht grundsätzlich allein durch technische Maßnahmen nach neuester Produktnorm.
9
10 Beispiele Rückwärtsfahrende Baumaschinen Paternoster, Aufzüge Rührwerke bezüglich Explosionsschutz Erddeckung von unterirdischen Behältern an Tankstellen Stand der Technik? Nachrüsten- in welchem Umfang?
11 Von der Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Sofern sich der Stand der Technik in Bezug auf das zu erreichende Schutzniveau ändert, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
12 BekBS Anpassung SdT Start Besteht ein Anlass zur Überprüfung der Maßnahmen zur Sicherheit des Arbeitsmittels? (siehe 3.3) Nein Ja Bestehende Maßnahmen zur sicheren Verwendung des Arbeitsmittels überprüfen Ist eine Anpassung der Maßnahmen zur Sicherheit des Arbeitsmittels nötig? (siehe 3.4) Nein Ja Sind technische Maßnahmen möglich Ja technische Maßnahmen durchführen Nein Nein Sind technische Maßnahmen allein ausreichend? Sind organisatorische und / oder personenbezogene Maßnahmen möglich? Ja organisatorische und / oder personenbezogene Maßnahmen durchführen Ja Nein Arbeitsmittel außer Betrieb nehmen Arbeitsmittel mit geänderten Maßnahmen weiterverwenden Arbeitsmittel unverändert weiterverwenden Ende Ende Ende
13 Prüfkriterien Fragen zur Verhältnismäßigkeit sind in den Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz nicht explizit enthalten. Eine zum Verwaltungsverfahrensrecht analoge Betrachtung der Frage der Verhältnismäßigkeit ist jedoch zulässig, wenn ein Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen hat, ob vorhandene Maßnahmen ausreichend sind oder angepasst werden müssen. Eine Maßnahme ist dann verhältnismäßig, wenn sie geeignet ist, erforderlich ist, diesen Zweck zu erreichen, und sich als angemessen darstellt.
14 a) Geeignetheit Verhältnismäßigkeit Eine Maßnahme ist dann geeignet, wenn mit ihr der Zweck (die sichere Verwendung des Arbeitsmittels) erreicht oder gefördert werden kann. b) Erforderlichkeit Es steht zur Erreichung des angestrebten Ziels kein anderes gleich wirksames Mittel zur Verfügung, das den Arbeitgeber weniger belastet (geringstmöglicher Eingriff). c) Angemessenheit Die Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der erkennbar zu dem angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht. Dies setzt stets eine genaue Betrachtung des Einzelfalls sowie eine Abwägung der Vor- und Nachteile der Maßnahme voraus.
15 Wann ist Aktivität vom Arbeitgeber gefragt? Änderung, Umbau, der sicherheitstechnischen Einfluss auf Arbeitsmittel haben könnte. Erkenntnisse aus Unfällen Weiterentwicklung der Erkenntnisse
16 Danke für Ihre Aufmerksamkeit - Zeit für Diskussionen! Dipl. Ing. U. Aich, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. IV/WI Tel.: 0611/ ursula.aich@rpda.hessen.de
Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
Regierungspräsidium Darmstadt Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung Inhalt: Begriffe Gefährdung/Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung und Beschaffung von Arbeitsmitteln Bewertung
MehrBeschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik
Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
MehrSichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann GmbH & Co. KG Was ist der Stand der Technik? Unterscheidung zwischen Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit
MehrBetriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen
Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Christoph Preuße, FASI-Vortragsveranstaltung Memmingen 13.10.2017 Inhalt Neuerungen Allgemeine Anforderungen an
MehrBetriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen
Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Christoph Preuße, FASI-Vortragsveranstaltung Augsburg 17.11.2016 Inhalt Neuerungen Allgemeine Anforderungen an
MehrErfordernis der Nachrüstung von Maschinen nach BetrSichV vom
Erfordernis der Nachrüstung von Maschinen nach BetrSichV vom 01.06.2015 Aufzeigen rechtlicher Zusammenhänge anhand eines Beispiels aus der Papierindustrie 29.08.2016 Doppeltragwalzen-Rollenschneidemaschine
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung 2015
Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Vom Notruf zum Kommunikationssystem Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Dezernat 35.2 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik/Hünfeld Regierungspräsidium Kassel Steinweg 6
MehrBetriebssicherheitsverordnung. Maschinenbezogene Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV 3
Betriebssicherheitsverordnung Maschinenbezogene Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV 3 Agenda Vorstellung 2 Zur Person Name: Hans Dieter Deutschmann Inhaber Fa. Deutschmann Safety www.deutschmann-safety.de
MehrTRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz. 232a vom 9.Dez.2006) Die TRBS
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung 2015 Neuerungen und Kerninhalte Themenschwerpunkte Einführung / allgemeine Rechtsgrundlagen Schutzmaßnahmen -> Stand der Technik Gefährdungsbeurteilung ( 3) Manipulation von
MehrAusschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten
Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Stefan Gryglewski ehem. Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsstätten Leiter zentr. Personalwesen TRUMPF GmbH +
MehrNeues vom technischen Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung
Neues vom technischen Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung Fachtagung Sicherheit und Gesundheit in der Warenlogistik DGUV-Akademie Dresden, 12.09.2018 Worüber ich sprechen möchte Auszug aus dem
MehrNeues zur BetrSichV BetrSichV / TRBS / TRGS
Neues zur BetrSichV BetrSichV / TRBS / TRGS Dipl. Ing. U. Aich RP Darmstadt Dez. 45.1-Wiesbaden RP Darmstadt Inhalt: Betriebssicherheitsverordnung Verhältnis zwischen BetrSichV und GefStoffV Gefährdungsbeurteilung
MehrDie neue BetrSichV im Arbeitsschutz Praxiskommentierung für die Sicherheitsfachkraft
Die neue BetrSichV im Arbeitsschutz Praxiskommentierung für die Sicherheitsfachkraft Praxiskommentierung für die Sicherheitsfachkraft 1. Auflage 2015. Buch. ISBN 978 3 8111 6082 8 Wirtschaft > Spezielle
Mehr1 Ermittlung von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
TRBS 1001 - Seite 1 von 5 Ausgabe: März 2018 GMBl 2018 S. 398 [Nr. 22] Technische Regeln für Betriebssicherheit Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Die Technischen
MehrTag der Arbeitssicherheit Anforderungen an Aufzugsanlagen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dieter Roas
Tag der Arbeitssicherheit 2017 Anforderungen an Aufzugsanlagen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dieter Roas 08.03.2017 Betriebssicherheitsverordnung 1 BetrSichV: Was ist neu? 2 Stand der Technik - Beschaffenheit
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrForum protect 2015/16
Forum protect 2015/16 Menschen für Maschinen? Maschinen für Menschen! Workshop Wesentliche Veränderung und Anpassung an den Stand der Technik Forum protect 2015/16 Menschen für Maschinen? Maschinen für
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA
1. Sächsisches Arbeitsschutz-Forum am in Dresden Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA Betriebssicherheitsverordnung Verordnung
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrV orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 17
Inhaltsverzeichnis V orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte...
MehrKompetenz-Center -Technische Sicherheit , Radebeul SiFa- Tagung des PZ Gera-Berlin
Kompetenz-Center -Technische Sicherheit- 27.10.2016, Radebeul SiFa- Tagung des PZ Gera-Berlin René Ulbrich, KC Technische Sicherheit Neues aus der Maschinensicherheit BetrSichV 2015 Anpassung an den Stand
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Helmut Heming Lüneburg 14.07.2015 Gliederung 1. Produktsicherheit (Beschaffenheit) 2. Novelle Betriebssicherheit 3. Aktuelle Auslegungen 4. Änderungsbedarf Helmut Heming, Nds. Sozialministerium 2 Produktsicherheit
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Regierungspräsidium Darmstadt Betriebssicherheitsverordnung Aktuelle Entwicklung Frankfurt/M., 25. Februar 2014 Franz Gutjahr MPA franz.gutjahr@rpda.hessen.de Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten
MehrZum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Frankfurt/Main
Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Uli-Faber@t-online.de www.judix.de Übersicht 1. Funktion der technischen Regeln 2. Vermutungswirkung 2 Die Regelungstechnik der ArbStättV ttv Die ArbStättV
MehrVorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17. A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte 21 2 Die Neuregelungen
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrSIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand
SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA - Ziele und Grundlagen Ziele Rechts- und Strukturreform und Fortentwicklung
MehrNationale Anwendungen des Regelwerks und Auswirkungen auf den Markt
Nationales Regelwerk und deren Auswirkung Nationale Anwendungen des Regelwerks und Auswirkungen auf den Markt Seite 1 1 Nationales Regelwerk und deren Auswirkung Themen Einführung Gefährdungsbeurteilung
MehrRechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP
Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG
MehrGefährdungsbeurteilung und Arbeitsmittel aus der Sicht der Überwachungsbehörde
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsmittel aus der Sicht der Überwachungsbehörde Inhalt des Vortrags Begriffe Gefährdung/Gefährdungsbeurteilung Prozess der Gefährdungsbeurteilung - TRBS 1111 Bewertung von
MehrAbschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Laut Bundesregierung entsprechen diese Maßnahmen im Allgemeinen den»üblichen Schutzmaßnahmen«; es kann aber danach auch notwendig sein, sie dem speziellen Kreis»anderer Personen«anzupassen (vgl. ebd.).
MehrRegierungspräsidium Darmstadt. Betriebssicherheitsverordnung. Fassung, gültig ab 1. Juni 2015
Regierungspräsidium Darmstadt Betriebssicherheitsverordnung Fassung, gültig ab 1. Juni 2015 Frankfurt/M., 24. März 2015 Franz Gutjahr MPA franz.gutjahr@rpda.hessen.de Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten
MehrBETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese
MehrBetrSichV und GefStoffV: Welche Auswirkungen gibt es bei den Technischen Regeln
BetrSichV und GefStoffV: Welche Auswirkungen gibt es bei den Technischen Regeln Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig 1 Novelle von GefStoffV und BetrSichV
MehrDie sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik. Auswirkungen auf den Betrieb und die Änderungen von Aufzugsanlagen
Die sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik Auswirkungen auf den Betrieb und die Änderungen von Aufzugsanlagen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Änderungen bezogen
MehrWelche Auswirkungen hat die geänderte BetrSichV auf die Prüfung von Aufzügen? Aufzüge müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden!
Welche Auswirkungen hat die geänderte BetrSichV auf die Prüfung von Aufzügen? Aufzüge müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden! Vortragender: Folie 1 Inhalt 1 Was hat sich in der BetrSichV:2015
MehrGefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung
netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Praxisleitfaden zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln Rechtsstand: Februar 2015 Von Dr. Klaus Scheuermann, Dr. Scheuermann GmbH, Management Consulting für Systemsicherheit,
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrAuswirkungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung auf Energieversorgungsunternehmen
Auswirkungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung auf Energieversorgungsunternehmen 8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 29. - 30. September 2015, Rheinsberg
MehrGesetzentwurf der Bundesregierung vom
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.12.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
MehrI. EG-Richtlinie 89/391
I. EG-Richtlinie 89/391 Erwägungsgründe Die Arbeitgeber sind verpflichtet, sich unter Berücksichtigung der in ihrem Unternehmen bestehenden Risiken über den neuesten Stand der Technik und der wissenschaftlichen
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen Kabinettzustimmung
MehrBetriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen
Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen Vorstellung der neuen Betriebssicherheitsverordnung und Gegenüberstellung mit der
MehrArbeiten Sie an Ihrer Prüfmaschine sicher?
Prüfen mit Verstand Arbeiten Sie an Ihrer Prüfmaschine sicher? Betreiber- und Herstellerpflichten im Rahmen von Modernisierung und Nachrüstung Markus Maier Zwick testxpo Agenda Einleitung Aspekte der Maschinensicherheit
MehrUmsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und
MehrBeschaffenheitsanforderungen für Gebrauchtmaschinen
Beschaffenheitsanforderungen für Gebrauchtmaschinen Altmaschinen (Baujahr bis 31.12.1992): Müssen den nationalen Vorschriften des Verwenderlandes entsprechen sowie die Anforderungen der 8+9 der BetrSichV
Mehr4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen
: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen von Judith Ortenburger TÜV SÜD AG Abteilung: IS-DD-MUC/Or 13.10.2010 1 I N H A L T 1. BetrSichV Ein kurzer Überblick 2. Begriffszuordnung: Arbeitsmittel
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung: Welche Änderungen sind zu Erwarten?
Die neue Betriebssicherheitsverordnung: Welche Änderungen sind zu Erwarten? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung am Niedersächsischen
Mehr2.6 Lastenhandhabungsverordnung
2.6 Lastenhandhabungsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung LasthandhabV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl.
Mehr10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns
10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns Moderner Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Schnittstelle: Inverkehrbringen - Betrieb Warum überhaupt eine BetrSichV Vereinfachte Rechtssystematik
MehrNeufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand
39. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen in der HAW Hamburg, 26. bis 28. Mai 2014 Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand Marlies
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
Mehr11. Nordbadisches Forum Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit. 20. November Neue Betriebssicherheitsverordnung
11. Nordbadisches Forum Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit Neue Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. Alfred Schröder Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat
MehrBetreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Gewerbeoberinspektorin K. Scheck
Betreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage 1 Inhalt 1. Abgrenzung Betreiber - Hersteller 2. Anwendung der Maschinenrichtlinien (MRL) auf prozesstechnische Komponenten 3. Verzahnung der EG Richtlinien
MehrDie Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe
Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe René Brünn MEBEDO Consulting GmbH BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik 1 Rev2_29.05.2015 Warum Gefährdungsbeurteilungen
MehrGefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0 Gefährdungsbeurteilung Grundvoraussetzung für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen
MehrRisikobeurteilung oder Gefährdungsbeurteilung?
oder? Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Anwendungsbereiche Inverkehrbringen z. B.: (Produktsicherheitsgesetz)
MehrBetriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege
Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Dipl.-Ing. Rolf von Gimborn Präventionsdienste Bochum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
MehrErgonomie in den Verordnungen
Professur für Arbeitswissenschaft Ergonomie in den Verordnungen Qualifizierungstag Ergonomie, LUBW Stuttgart, 26. Oktober 2017 Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder Agenda 1. Einführung 2. Verordnungen 3. Fragen
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September
MehrGefährdungsbeurteilung an Arbeitsstätten
Fakultät Maschinenwesen, Professur für Arbeitswissenschaft Anforderungen an Arbeitsstätten Fachtagung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg IHK Karlsruhe, 8. Juli 2015
MehrZiele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung:
Ziele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung: 1. Anpassung des Arbeitsschutzes an das EU-Recht 2. Einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht Trennung von Beschaffenheit
MehrDie WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz
Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel
MehrMaschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung. Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Maschinenrichtlinie Eigenherstellung, Umrüstung Dipl.-Ing. Stefan Pemp Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Inhalt Rechtsgrundlagen der EU Pflichten bei der Eigenherstellung
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung 2015: Ausblick zur Umsetzung aus Sicht des Vollzugs
Die Betriebssicherheitsverordnung 2015: Ausblick zur Umsetzung aus Sicht des Vollzugs Herbstveranstaltung des LAK Bremen, 19.11.2015 Neue Struktur der Betriebssicherheitsverordnung Umfassendes Schutzkonzept
MehrBaumaschinen Gregor Hohenecker / Horst Leisering Empfehlung Sicht des Sachgebiets Tiefbau
Baumaschinen Gregor Hohenecker / Horst Leisering Empfehlung Sicht des Sachgebiets Tiefbau Sachgebiet Tiefbau 2015 1 Unfallbeispiele Bagger Sachgebiet Tiefbau 2015 2 Eingeschränktes Sichtfeld: 07.10.2015
MehrWo steht die BetrSichV?
Wo steht die BetrSichV? Bundesrecht Die Grundlage der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) findet sich im Bundesrecht und zwar konkret im: Besonderes Verwaltungsrecht und Arbeitsschutzrecht Seite
MehrDie neue Formel der BetrSichV
TÜV Süd 11. Europäische Druckgerätetagung Fürstenfeldbruck, 30. Juni 2015 Die neue Formel der BetrSichV Sicherheit = Produktkonformität + Gefährdungsbeurteilung (+ Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik)
MehrBetriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz. Claudia Preußer Abteilung Prävention Unfallkasse Rheinland- Pfalz
Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz Claudia Preußer Abteilung Prävention Unfallkasse Rheinland- Pfalz Betriebssicherheitsverordnung Aus acht mach eins Technische Arbeitseinrichtungen - alte/neue
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrAuswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden
Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung
MehrIngenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle
Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung => 1. Juni 2015
Bitte decken Sie die schraffierte Fläche mit einem Bild ab. Please cover the shaded area with a picture. (24,4 x 11,0 cm) Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung => 1. Juni 2015 Division Tires Änderungen
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz
MehrAnlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Hartmut Karsten Ministerium für Gesundheit und Soziales Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrNovellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber
Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen
MehrArbeitsmittel. Dipl.-Ing. Pemp ArbMRAKLBG0504. Niedersächsisches Sozialministerium 1
Arbeitsmittel Vortrag für den Regionalen Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg Dipl.-Ing. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit; Referatsleiter Arbeitsschutz,
MehrÜbersicht von neuen, neu gefassten, geänderten und ergänzten Technischen Regeln Stand: 05. April 2017 Seite - 1 -
Seite - 1 - Übersicht über die Bekanntmachung zu Technischen Regeln Geltende Technische Regeln der Reihe 1000 (Allgemeines und Grundlagen) Technische Regeln der Reihe 2000 (Gefährdungsbezogene Regeln)
MehrRisikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Maschinenhersteller und -betreiber
Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die Risikobeurteilung ist das A und O, um die Forderung nach einer sicheren Maschine gemäß
MehrBetrSichV 2015 Fassung (Auszug Ex-Anlagen) Übergangsvorschriften
24 Übergangsvorschriften (4) Die Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 1 ist erstmals 6 Jahre nach der Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme durchzuführen. Bei Anlagen, die vor dem 1.
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neue Bezeichnung: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) Seite
MehrHessisches Ministerium für Soziales und Integration Neues aus dem Regelwerk
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Neues aus dem Regelwerk Die neue Betriebssicherheitsverordnung Gliederung 1. Entwicklung und Zielsetzung 2. Struktur der Verordnung 3. Anwendungsbereich
MehrUnternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes
B A D GmbH Thema Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes Dr. med. Fatih Sirin Facharzt für Arbeitsmedizin B A D GmbH Gesund am NOK Arbeitskreis BGM 22.11.2017 www.bad-gmbh.de/ www.teamprevent.com
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische
MehrAnforderungen an die Akustik aus der Schülerunfallversicherung. Anforderungen an Akustik, Stefan Hien, Lieber Leiser Lernen
Anforderungen an die Akustik aus der Schülerunfallversicherung Anforderungen an Akustik, Stefan Hien, Lieber Leiser Lernen 19.11.2010 Unfallkasse Saarland Gesetzlicher Unfallversicherungsträger aller Kinder
MehrDie Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die
MehrEinführung. Einführung
Einführung Einführung Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung LärmVibrationsArbSchV) vom 6. März 2007 wurde
MehrGefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes
Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung
MehrTRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH
TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten Bernd Schimanek Abteilung Fördertechnik Niederlassung Stuttgart Filderstadt, den 17.11.2011 Aufzüge Sicherheit muss sein! Sichere Aufzüge brauchen
MehrGefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis
Umsetzung in der betrieblichen Praxis Yves Rottmann Regionalleiter Technischer Aufsichtsdienst (TAD) Außenstellen Dresden / Erfurt DEHOGA Thüringen Reinhardsbrunn 12.02.2018 Unfälle, Berufskrankheiten
MehrTRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin
Mehr