GefStoffV Änderung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1
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- Matilde Beyer
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1 GefStoffV Änderung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1
2 1 Abs. 3 Abschnitte 3 bis 6 Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Verwendungsverbote und Vollzugsregelungen gelten jetzt auch, wenn die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen aufgrund von Tätigkeiten im Sinne von 2 Absatz 5 gefährdet sein können, die durch Beschäftigte oder Unternehmer ohne Beschäftigte ausgeübt werden. Ich-AG Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 2
3 2 Abs. 4 ist neu: Was sind organische Peroxyde? dafür neu: 11 Abs. 4 - Bei Tätigkeiten mit organischen Peroxiden hat der Arbeitgeber über die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 sowie des Anhangs I Nummer 1 hinaus insbesondere Maßnahmen zu treffen, die die 1. Gefahr einer unbeabsichtigten Explosion minimieren und 2. Auswirkungen von Bränden und Explosionen beschränken. und Anhang III - Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit organischen Peroxiden Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 3
4 6 Gefährdungsbeurteilung Abs. 8 Pkt. 4 ist neu: Normalstoffe Krebsstoffe zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Überschreitung eines Arbeitsplatzgrenzwertes und - geplante Schutzmaßnahmen, um Arbeitsplatzgrenzwert künftig einzuhalten - zusätzliche Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung eines Beurteilungsmaßstabs oder - künftige Schutzmaßnahmen (Maßnahmenplan) unter Berücksichtigung eines Beurteilungsmaßstabes Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 4
5 7 Abs. 2 und 11 Grundpflichten/Verfahren, Maßregeln usw. 10 Abs. 1 besondere Schutzmaßnahmen bei Krebsstoffen Technische Regeln, Arbeitsplatzgrenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe sind... alt: zu beachten neu: zu berücksichtigen, d.h. unterhalb des Akzeptanzrisikos keine weiteren Maßnahmen (Bekanntmachung GS 910 Risikowerte und Expositions-Risiko-Beziehung für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Pkt. 3 Festlegung der Risikogrenzen ) Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 5
6 14 Abs 4 personenbezogene Daten bei Krebsstoffen Der Arbeitgeber darf gesammelte Daten (Verzeichnisse über Stoffe, Stoffgemische, Expositionshöhen, Expositionsdauer usw.), zu deren Aufbewahrung er 40 Jahre verpflichtet ist, den Unfallversicherungsträgern übergeben. 19 Abs. 1 behördliche Ausnahmen Ausnahmen auf Abweichungen im Einzelfall wegen unverhältnismäßiger Härte können jetzt auch elektronisch an die Behörde geschickt werden. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 6
7 Anhang I Nr. 2 partikelförmige Gefahrstoffe Pkt Anzeige an die Behörde......Abs. 3 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur...die Sachkunde wird durch... anerkannten Sachkundelehrgang nachgewiesen. Neu: Geltungszeitraum sechs Jahre! Vor dem 1. Juli 2010 erworbene Nachweise gelten bis 30. Juni Wird während der Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich ab dem Prüfungstag der Sachkundenachweis um weitere sechs Jahre. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 7
8 GefStoffe Lagern u. Transportieren in ortsbeweglichen Behältern TRGS 510 Ein- und Auslagern dies betrifft: Transportieren innerhalb des Lagers Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke, IBC, Big Bags, Großverpackungen, Tankcontainer/ortsbewegliche Tanks, Druckgasflaschen, ortsbewegliche Druckgasgeräte, Flaschenbündel, Gascontainer, Kryo-Behälter, Aerosolpackungen, Druckgaskartuschen, Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeuge usw. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 8
9 in jedem Fall: Was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung erstellen (Pkt. 3) - Eigenschaften und Mengen der Gefahrstoffe ermitteln - Lagerart und Lagertätigkeiten beurteilen - Zusammenlagerungsverbote prüfen - Umgebungsbedingungen, äußere Einflüsse und Lagerdauer berücksichtigen und Grundsätze und allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen einhalten (Pkt und 4.2) - Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel - Bereithalten von Mitteln zur Gefahrenabwehr - keine Lagerung in Durchfahren, Verkehrswegen und Pausenräumen - ordnungsgemäße Kennzeichnung - Bereitstellung von Betriebsanweisungen Die aufgeführten Punkte sind nur beispielgebend und nicht vollständig. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 9
10 Was gilt als Lager? Wann ist ein Lager erforderlich? Lager = Gebäude, Räume in Gebäuden oder Bereiche in Gebäuden oder im Freien. Lager sind auch Container oder Sicherheitsschränke. Lager sind dann erforderlich, wenn die in der TRGS Tabelle 1 genannten Mengenschwellen überschritten werden. Beispiel: Einstufung Gefahrenhinweis nach CLP-VO R-Satz nach EG-RL Lagerung außerhalb von Lagern unter Berücksichtigung von Nr. 4.2 zulässig Zusätzliche und besondere Schutzmaßnahmen Akut toxische Stoffe H300, H301, H310, H311, H330 oder H331 R23 bis R28 bis 50 kg s. Nr. 5 und Nr. 8 über 200 kg Werden die genannten Mengen nicht überschritten, ist die Einrichtung eines Gefahrstofflagers nicht gefordert. Lagermenge = Nettomasse Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 10
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