N I E D E R S C H R I F T. über die. 9. Sitzung. des Feuerwehr- und Umweltausschusses. am 19. August im Saal des Rathauses in W e l v e r

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1 N I E D E R S C H R I F T über die 9. Sitzung des Feuerwehr- und Umweltausschusses am 19. August 2008 im Saal des Rathauses in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: A n w e s e n d : Uhr Uhr Ausschussvorsitzender I. Birngruber Mitglieder: Bauer, Fischer, Körfgen, Middendorf, Nölle-Pier, Thorand (in Vertretung des AM Feister), Tietz und W. Wiemer Von der Verwaltung: Allgemeiner Vertreter Herr Lürbke Fachbereichsleiterin Frau Grümme-Kuznik Gemeindeamtsrat Coerdt, zugleich als Schriftführer Von der Wehrführung: Rüdiger Pannock, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Ausschussvorsitzender I. Birngruber eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass der Feuerwehr- und Umweltausschuss ordnungs- und fristgemäß geladen und in beschlussfähiger Anzahl erschienen ist. Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Tagesordnung gem. 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung um folgenden Punkt zu erweitern: A. Öffentliche Sitzung: Neuer Tagesordnungspunkt 4: - Aufnahme des Kreises Soest in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kreise hier: Antrag der FDP-Fraktion vom Weitere Anträge zur Tagesordnung liegen nicht vor. Diese lautet nunmehr wie folgt:

2 2 T A G E S O R D N U N G A. Öffentliche Sitzung 1. Bericht über nicht erledigte Beschlüsse 2. Bekanntgabe über- und außerplanmäßiger Ausgaben 3. Gründung der Jugendfeuerwehr 4. Aufnahme des Kreises Soest in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kreise hier: Antrag der FDP-Fraktion vom Anfragen/Mitteilungen B. Nichtöffentliche Sitzung 1. Anfragen / Mitteilungen Es wird wie folgt b e r a t e n und b e s c h l o s s e n: A. Öffentliche Sitzung Zu Tagesordnungspunkt 1: - Bericht über nicht erledigte Beschlüsse - Nicht erledigte Beschlüsse liegen zur Zeit n i c h t vor. Zu Tagesordnungspunkt 2: - Bekanntgabe über- und außerplanmäßiger Ausgaben - Über- und außerplanmäßige Ausgaben liegen zur Zeit n i c h t vor. Zu Tagesordnungspunkt 3: - Gründung einer Jugendfeuerwehr - Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr, Herr Rüdiger Pannock, stellt in groben Zügen das Konzept zur Gründung der Jugendfeuerwehr vor, welches in schriftlicher Form als Anlage dieser Niederschrift beigefügt wird. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr, Herrn Pannock, zustimmend zur Kenntnis und fassen nunmehr folgenden Beschluss:

3 3 Beschluss: Das Konzept wird von den Ausschussmitgliedern im Hinblick auf die erstmalige Ausstattung sowie die zu erwartenden Folgekosten einer Jugendfeuerwehr zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Feuerwehr- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Anschaffungskosten von bisher 1.593,50 auf 3.500,-- aufzustocken und in den Haushaltsplan einzustellen. Die zu erwartenden Folgekosten sind in den nächsten Haushaltsjahren zu berücksichtigen. Dieser Beschluss wird einstimmig gefasst. Zu Tagesordnungspunkt 4: - Aufnahme des Kreises Soest in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kreise hier: Antrag der FDP-Fraktion vom Die Ausschussmitglieder begrüßen die Aufnahme des Kreises Soest in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kreise. Sie sind sich ebenso einig, dass sich der Antrag der FDP-Fraktion vom auf das bereits vorhandene Radwegenetz der Gemeinde bezieht. Mittelfristig sollte dieses verbessert werden. Der Antrag der FDP-Fraktion vom wird einstimmig zur Beratung in die Fraktionen zurückverwiesen. Eine erneute Beratung soll im nächsten Fachausschuss am erfolgen. In diesem Zusammenhang wird die Gemeinde beauftragt, bis zu diesem Termin den Ist-Zustand des bereits vorhandenen Radwegenetzes zu ermitteln. Zu Tagesordnungspunkt 5: - Anfragen/Mitteilungen Anfragen werden n i c h t gestellt. Mitteilungen werden n i c h t gemacht. B. Nichtöffentliche Sitzung: Zu Tagesordnungspunkt 1: - Anfragen / Mitteilungen Anfragen werden n i c h t gestellt. Mitteilungen werden n i c h t gemacht. - I. Birngruber - - Coerdt Vorsitzender Schriftführer

4 Ja, dringend notwendig? Nein, danke?

5 Inhaltsverzeichnis: - Rechtsgrundlagen - Teammitglieder - Ziele und Aufgaben einer Jugendfeuerwehr - Jugendfeuerwehren im Kreis Soest. - Gruppe - und Betreueranzahl sowie Voraussetzungen - Räumlichkeiten bzw. Unterbringung der Jugendfeuerwehr - Kostenermittlung bei Gründung einer Jugendfeuerwehr - Folgekosten für Neu- und Ersatzbeschaffung sowie Lehrgänge pro Jahr

6 Rechtsgrundlagen - Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) - 1 FSHG Abs.1. Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren. - 9 FSHG Abs.3. Die Gemeinde soll in der Freiwilligen Feuerwehr die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern.

7 Teammitglieder: Meinolf Haarmann LG Christian Kruse LG - Das erste Treffen fand am 11.März 2008 im Gerätehaus statt. Anwesend: Teammitglieder Anke Fortmann, Dirk Felix, Detlef Rast, Vorsitzende Jugendfeuerwehr Kreis Soest Vorstandsmitglied Kreis Soest Vorstandsmitglied Kreis Soest

8 Ziele und Aufgaben einer Jugendfeuerwehr: 1885 erstmalig auf Föhr gegründet sind ihr Tradition und Geschichte wichtig. Jugendfeuerwehren zählen heute zu den größten Anbietern sinnvoller und zuverlässiger Freizeitbeschäftigungen für junge Menschen. Jugendfeuerwehren werden gebraucht um Freiwilligkeit innerhalb der Feuerwehren zu sichern, um gesellschaftliches und kulturelles Leben aufrecht zu erhalten und um der Jugend zu zeigen, was Gemeinsinn bedeutet. Jugendfeuerwehren stehen mittendrin. Sie sprechen alle Jugendlichen an Jungen und Mädchen, Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten und Bildungsstufen. Über Mitglieder, organisiert in fast Gruppen, sind bereits ein Beweis für die Attraktivität der Jugendfeuerwehren.

9 Ziele und Aufgaben einer Jugendfeuerwehr: - Die Deutsche Jugendfeuerwehr bekennt sich zum sozialen und humanitären Engagement der deutschen Feuerwehren. Zu seiner Verwirklichung tritt die Jugendfeuerwehr Für die Förderung des Gemeinschaftslebens unter Ausschluss von parteipolitischen und konventionellen Gesichtspunkten. Für die Förderung jugendpflegerischer Arbeit Für das gegenseitige Verständnis der Völker unter Anerkennung der Menschenrechte und Für die Wahrung der demokratischen Ordnung ein.

10 Jugendfeuerwehren im Kreis Soest: In 15 Städten und Gemeinden des Kreises existieren bereits Jugendfeuerwehren. Die noch fehlenden Städte und Gemeinden sind: -

11 Gliederung einer Jugendfeuerwehr: Gemeindejugendfeuerwehrwart Jugendfeuerwehrwart Jugendgruppenleiter Jugendfeuerwehrmitglieder

12 Gruppenanzahl: Es wird mit einer Gruppe von 12 Jungen und Mädchen im Alter von Jahre begonnen. Die Kinder bzw. Jugendlichen sollten aus kommen. Betreueranzahl: Für die Gruppe werden 2 Betreuer benötigt. Vorraussetzungen zum Gemeindejugendfeuerwehrwart: F3 Lehrgang (Brandmeister) Sowie Mindestvoraussetzung für den Jugendfeuerwehrwart F2 (Unterbrandmeister)

13 Räumlichkeiten bzw. Unterbringung der Jugendfeuerwehr: Das Feuerwehrgerätehaus bietet sich für die Unterbringung der Jugendfeuerwehr an. Die früheste mögliche Gründung der Jugendfeuerwehr besteht nach Zustimmung des Gemeinderates.

14 Kosten für die Ausstattung einer Jugendfeuerwehr: Persönliche Ausrüstung: pro Person 12 Personen + 5 weitere Garnituren für Größenausgleich - Blouson 19,00 323,00 - Latzhose 19,50 331,50 - Helm 12,00 204,00 - Handschuhe 3,50 59,50 - Stiefel 38,00 - Leibriemen 4,50 76,50 - Parka 69,00 Zwischensumme: 1093,50

15 Kostenermittlung einer Jugendfeuerwehr: Räumliche Ausstattung: - Tische und Stühle sind vorhanden - Spinde für Einsatzkleidung ca. 500,00 Zwischensumme: 500,00 Gesamtsumme: 1593,50

16 Folgekosten: ab dem 1. Jahr Neu- und Ersatzbeschaffung der pers. Ausrüstung ca. 500,00 / Jahr Verbrauchsmaterial und Reparatur ca. 300,00 / Jahr Lehrgangskosten 40,00 / pro Gruppenleiter (Schulung an je zwei Wochenenden) 20,00 Fortbildung der Gruppenleiter (alle zwei Jahre) 10,00 Tagesseminare 25,00 Fachliteratur 25,50 Zeitschrift Lauffeuer

17 Durch dieses Vorhaben soll keine Konkurrenz zu anderen bestehenden Jugendgruppen entstehen. Vielmehr sollte man dieses Angebot als eine weitere Möglichkeit sehen, Jugendliche im frühen Alter für das Ehrenamt Feuerwehr zu gewinnen und so langfristig den Nachwuchs zu sichern. Seitens der Wehrführung sowie der Löschzug- bzw. Löschgruppenführer wird dieses Vorhaben vorbehaltlos unterstützt. Wenn auch seitens der Gemeinde bzw. Rat und Verwaltung dies unterstützt wird, werden wir, unsere Planungen fortsetzen und sofort mit der Umsetzung beginnen.

18 Interesse geweckt?

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