Informationen zu Regionen als raumstrukturellem Begriff 1 (Raumordnungs-/Analyseregionen/ Analyseregionen
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- Leopold Meyer
- vor 6 Jahren
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1 Informationen zu Regionen als raumstrukturellem Begriff K. Pehl, Die Textzusammenstellung dient zur Klärung raumstruktureller Begriffe. Dies steht im Zusammenhang mit dem Ziel, im Rahmen des Projekts Weiterbildungsstatistik auch für den gemeinsamen Merkmalskern aller kooperierenden Verbände regionale Auswertungen, d.h. für Gebiete unterhalb der Bundesländer, zu ermöglichen. Dafür bieten sich Regionen als großräumige Einteilung an. Nur der Vollständigkeit halber ist in den Texten auf die Erläuterung zu Kreisen, Kreistypen, Gemeinden und Gemeindetypen nicht verzichtet. An eine kleinräumige Auswertung ist für den gemeinsamen Kern nicht gedacht. Unbenommen von den Möglichkeiten über Regionen im Fall des gemeinsamen Kerns werden für trägerbereichsspezifische Auswertungen auch die trägerspezifischen Gebietseinteilungen (Landeskirchen, Bistümer) zugrunde gelegt. 1 (Raumordnungs-/Analyseregionen/ entnommen der Website des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBA) (letzte Änderung ): Raumordnungsregionen (ROR) werden seit 1981 als räumliche Bezugseinheit für bundesweite Analysen zum Stand und der Entwicklung der regionalen Lebensbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland herangezogen. Diese Regionen sind keine Programmregionen des Bundes. Sie stellen als Zwischenstufe zwischen den Regierungsbezirken und den Stadt- und Landkreisen ein räumliches Raster für bundesweit vergleichende Regionalanalysen dar, das in der empirischen Regionalforschung breite Verwendung gefunden hat. In den alten Ländern bezogen sich die Raumordnungsregionen des Jahres 1981 v. a. auf oberzentrale Einzugsbereiche, soweit sie sich auf der Ebene der Stadt- und Landkreise abbilden ließen. Dabei wurden vorliegende Planungsregionen der Länder soweit wie möglich berücksichtigt wurde ein analoges räumliches Raster für die neuen Länder entworfen, wobei zu diesem Zeitpunkt keine entsprechenden landesplanerischen Festlegungen vorlagen. Wegen der Gebietsreformen in den neuen Ländern und inzwischen eingetretenen Strukturveränderungen in den alten Ländern musste das System der Raumordnungsregionen 1996 neu abgegrenzt werden. Grundlage bilden wie bisher im Westen nun auch im Osten die Planungsregionen der Länder bzw. in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen entsprechende regionale Gliederungen auf der Basis von Stadtund Landkreisen. Auf der Basis der Pendlerverflechtung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf Kreisbasis wurde untersucht, inwieweit diese Landesvorgaben bzw. die bestehenden Raumordnungsregionen dem Konzept landesscharfer Funktionalräume (noch) entsprechen. Um zu vergleichbaren Raumabgrenzungen zu gelangen, wurden einheitliche, bundesweit geltende Maßstäbe angelegt. Als Ergebnis der empirischen Analysen und der Abstimmung mit den Ländern liegt nun ein System von 97 Raumordnungsregionen vor, das dem Erfordernis bundesweiter Vergleichbarkeit weitgehend entspricht, die Belange der Landesplanung aufgreift und die aus diesen Vorgaben folgenden notwendigen Änderungen auf ein Minimum beschränkt (s. Abbildung 1 Raumordnungsregionen). Wo sich Veränderungen zeigen, ist dies weniger Verschiebungen der funktionalräumlichen Verflechtungen zuzuschreiben als vielmehr Ausdruck gewandelter oder neu geschaffener Raumgliederungen der Länder. So konnte bei Berlin/Brandenburg die alte Regionsabgrenzung, die sich vor der Kreisreform aus Berlin und den angrenzenden Umlandkreisen zusammensetzte, angesichts der sektoral geschnittenen neuen Kreise, die weit ins brandenburgische Umland hineinragen, nicht aufrechterhalten werden. Vielmehr mussten die Planungsregionen Brandenburgs sowie Berlin als eigenständige Einheit als Raumordnungsregionen übernommen werden. Entsprechend wurde dann auch bei den Stadtstaaten Hamburg und Bremen eine Trennung zwischen Kern und Umland vorgenommen. In diesen drei Fällen erfolgte eine landesübergreifende Abgrenzung des Umlands, um zu bundesweit vergleichbaren Analyseregionen (s. Abbildung 2 Kartenaus-
2 2 schnitt Analyseregion Berlin, Kartenausschnitt Analyseregionen Hamburg und Bremen) zu gelangen. Diese Analyseregionen bilden die Basis der Regionaltypisierung. Abbildung 1 Raumordnungsregionen
3 3 Abbildung 2 Kartenausschnitt Analyseregion Berlin, Kartenausschnitt Analyseregionen Hamburg und Bremen Hamburg und Bremen Analyseregionen Berlin
4 4 2 Siedlungsstrukturelle Regions-, Kreis- und Gemeindetypen Ungekürzt entnommen der Website des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBA) (Letzte Änderung ): Regionstypen Für inter- und intraregionale Vergleiche wird insbesondere das Instrument der siedlungsstrukturellen Gebietstypen genutzt. Diese Gebietstypen schreiben keine räumlichen Problemkategorien fest und stellen auch keine raumordnungspolitische Funktionszuweisung dar. Sie dienen ausschließlich als analytisches Raster für die Raumbeobachtung und ermöglichen Vergleiche von Regionen, Kreisen oder Gemeinden mit ähnlicher Siedlungsstruktur. Natürlich kann die räumliche Situation und Entwicklung in einzelnen Regionen oder Städten durchaus vom Durchschnitt der jeweils betrachteten Siedlungsstrukturkategorie abweichen. Die siedlungsstrukturellen Gebietstypen wurden im Zusammenhang mit der Neuabgrenzung der Raumordnungsregionen 1996 ebenfalls neu formuliert. Zentrale Bestimmungsfaktoren der räumlichen Entwicklung und damit wesentliche Kriterien zur Beschreibung der Siedlungsstruktur sind "Zentralität" und "Verdichtung". Die Typisierung der Analyseregionen nach diesen Kriterien führt zu drei siedlungsstrukturellen Regionsgrundtypen: Agglomerationsräume Verstädterte Räume Ländliche Räume Angesichts der erheblichen internen Heterogenität dieser Grundtypen werden zusätzlich 7 differenzierte Regionstypen angeboten (Aufzählung DIE): In Agglomerationsräumen: 1 Hochverdichtete Agglomerationsräume 2 Agglomerationsräume mit herausragenden Zentren) In verstädterten Räumen: 3 Verstädterte Räume höherer Dichte 4 Verstädterte Räume mittlerer Dichte mit großen Oberzentren 5 Verstädterte Räume mittlerer Dichte ohne große Oberzentren In ländlichen Räumen: 6 Ländliche Räume höherer Dichte 7 Ländliche Räume geringerer Dichte). Karten in geeignetem Maßstab s. Abbildung 3 Siedlungsstrukturelle Regionstypen
5 5 Kreistypen Die siedlungsstrukturellen Kreistypen dienen dem intraregionalen Vergleich. Es wird nach "Kernstädten" und sonstigen Kreisen bzw. Kreisregionen unterschieden. Als Kernstädte werden kreisfreie Städte mit mehr als Einwohnern ausgewiesen. Kreisfreie Städte unterhalb dieser Größe werden mit ihrem Umland zu Kreisregionen zusammengefasst. Die Typisierung der Kreise und Kreisregionen erfolgt außerhalb der Kernstädte nach der Bevölkerungsdichte. Um den großräumigen Kontext zu berücksichtigen, wird dann weiter nach der Lage im siedlungsstrukturellen Regionstyp differenziert. Mit dieser Einordnung wird der Überlegung Rechnung getragen, dass die Lebensbedingungen in den Kreisen sowie ihre Entwicklung wesentlich auch von der Entwicklung und der Struktur der jeweiligen Region bzw. des Regionstyps abhängig ist. Es ergeben sich 9 Kreistypen (Aufzählung DIE): In Agglomerationsräumen: 1 Kernstädte 2 Hochverdichtete Kreise 3 Verdichtete Kreise 4 Ländliche Kreise In verstädterten Räumen: 5 Kernstädte 6 Verdichtete Kreise 7 Ländliche Kreise In ländliche Räumen: 8 Ländliche Kreise höherer Dichte 9 Ländliche Kreise geringerer Dichte Karten in geeignetem Maßstab s. Abbildung 4 Siedlungsstrukturelle Kreistypen Gemeindetypen Auch bei der Neuformulierung der Gemeindetypen nach den Gemeindereformen in den neuen Ländern 1996 konnte das bisherige Konzept weitgehend beibehalten werden. Die Gemeinden werden je nach ihrer Lage im groß- bzw. kleinräumigen Kontext klassifiziert, also nach dem siedlungsstrukturellen Regions- und Kreistyp. Auf der Gemeindeebene selbst wird lediglich danach unterschieden, ob die Gemeinden aus raumordnerischer Perspektive eindeutig "städtisch" sind bzw. entsprechende Funktionen wahrnehmen oder nicht. Kleinere Gemeinden werden als "Mitgliedsgemeinden" von Gemeinschaften zusammengefasst oder größeren Gemeinden zugeordnet, d. h. die Gemeinden werden je nach ihrer Zugehörigkeit zu einer Verwaltungs-
6 6 gemeinschaft und nach der höchsten zentralörtlichen Funktion klassifiziert. Es ergeben sich insgesamt 17 Gemeindetypen (Aufzählung DIE): In Agglomerationsräumen: Kernstädte o 1 Kernstädte > E o 2 Kernstädte < E Hochverdichtete Kreise o 3 Ober-/Mittelzentren o 4 Sonstige Gemeinden Verdichtete Kreise o 5 Ober-/Mittelzentren o 6 Sonstige Gemeinden Ländliche Kreise o 7 Ober-/Mittelzentren o 8 Sonstige Gemeinden In verstädterten Räumen: Kernstädte o 9 Kernstädte Verdichtete Kreise o 10 Ober-/Mittelzentren o 11 Sonstige Gemeinden Ländliche Kreise o 12 Ober-/Mittelzentren o 13 Sonstige Gemeinden In ländliche Räumen: Ländliche Kreise höherer Dichte o 14 Ober-/Mittelzentren o 15 Sonstige Gemeinden Ländliche Kreise geringerer Dichte o 16 Ober-/Mittelzentren o 17 Sonstige Gemeinden Karten in geeignetem Maßstab s. Abbildung 5 Siedlungsstrukturelle Gemeindetypen
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