Geistig behindert und trotzdem Eltern sein? Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer kognitiven Einschränkung
|
|
- Monica Nadja Kuntz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachtagung Geistig behindert und trotzdem Eltern sein? Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer kognitiven Einschränkung 4. September 2012 Powerpoint Präsentation Alter Wein in neuen Schläuchen bleibt alles beim Alten im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht? Dr. iur. Sozialarbeiterin FH, Sozialversicherungsfachfrau, Pflegefachfrau Psychiaterie, Nebenamtliche Dozentin Hochschule Luzern Soziale Arbeit Die Unterlagen finden Sie auch unter:
2 Alter Wein in neuen Schläuchen bleibt alles beim Alten im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht? Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Nebenamtliche Dozentin karin.anderer@hslu.ch Luzern, 4. September 2012 Fachtagung Geistig behindert und trotzdem Eltern sein? Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer kognitiven Einschränkung Verfassungsrechtlicher Schutz von Familien Grundrechtsträger Geistig behinderte Erwachsene Kinder Bundesverfassung: Art. 14 Recht auf Ehe und Familie Art. 13 Recht auf Achtung des Familienlebens Art. 8 Verbot der Diskriminierung Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen Art. 41 Abs. lit. c. Schutz und Förderung der Familie Folie 2, Alter Wein in neuen Schläuchen Neues Erwachsenenschutzrecht 1
3 Art. 36 BV Einschränkung von Grundrechten Gesetzliche Grundlage Öffentliches Interesse Verhältnismässigkeit Eignung Erforderlichkeit (Notwendigkeit) Zumutbarkeit (Zweck-Mittel-Relation) Wahrung des Kerngehaltes Folie 3, Alter Wein in neuen Schläuchen Neues Erwachsenenschutzrecht Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen Präambel Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens x) in der Überzeugung, dass die Familie die natürliche Kernzelle der Gesellschaft ist und Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat hat und dass Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen den erforderlichen Schutz und die notwendige Unterstützung erhalten sollen, um Familien zu ermöglichen, zum vollen und gleichberechtigten Genuss der Rechte der Menschen mit Behinderungen beizutragen, Quelle: besucht am Folie 4, Alter Wein in neuen Schläuchen Neues Erwachsenenschutzrecht 2
4 «Man ist nicht behindert, man wird behindert» Änderungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen: Von der Defizitorientierung zum Unterstützungsbedarf! Folie 5, Alter Wein in neuen Schläuchen Neues Erwachsenenschutzrecht Fachbehörde Wortlaut nart. 440 ZGB 1 Die Erwachsenenschutzbehörde ist eine Fachbehörde. Sie wird von den Kantonen bestimmt. 2 Sie fällt ihre Entscheide mit mindestens drei Mitgliedern. Die Kantone können für bestimmte Geschäfte Ausnahmen vorsehen. 3 Sie hat auch die Aufgaben der - behörde. Folie 6, Alter Wein in neuen Schläuchen Neues Erwachsenenschutzrecht 3
5 Quelle: Grundlagenbericht Vogel Fachseminar Update CAS VM Fachlichkeit / Interdisziplinäre Zusammensetzung Gesetz/Botschaft: Fachbehörde, mindestens drei, Wahl aufgrund Sachverstand KOKES 3 Kernkompetenzen konstante Zusammensetzung hauptberufliches Behördenamt beide Geschlechter vertreten Recht Pädagogik Psychologie Soziale Arbeit Folie 7, Alter Wein in neuen Schläuchen Neues Erwachsenenschutzrecht Spruchkörper und unterstützende Dienste Beispiel Kanton Zürich Fachgutachter/innen Ersatzmitglieder KESB Mitglied KESB Präsidium KESB Mitglied Rechtsdienst/ Sachverhaltsabklärungen Revisorat Kanzlei/ Administration Folie 8, Alter Wein in neuen Schläuchen Neues Erwachsenenschutzrecht 4
6 Verfahren neue Aspekte Anordnung einer Vertretung für Erwachsene nart. 449a ZGB Anhörung des Kindes nart. 314a ZGB Kinderanwalt/Kinderanwältin nart. 314a bis ZGB Kindesvertretung, namentlich bei Unterbringung und Regelung der elterlichen Sorge und des Besuchsrechts Verfahrensgrundsätze nart. 446 ZGB insbesondere Beizug von externen Fachpersonen Folie 9, Alter Wein in neuen Schläuchen Neues Erwachsenenschutzrecht Literaturauswahl und Quellen Rosch Daniel, Büchler Andrea, Jakob Dominique (Hrsg.), Das neue Erwachsenenschutzrecht, Kommentar zu Art ZGB, Basel 2011 Hausheer Heinz; Geiser Thomas; Aebi-Müller Regina E., Das neue Erwachsenenschutzrecht, Bern 2010 Schmid Hermann, Erwachsenenschutz, Zürich 2010 Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen Abkommen/Behinderte/index.html Themen Gesellschaft Gesetzgebung Vormundschaft Dokumentation Revision Vormundschaftsrecht Folie 10, Alter Wein in neuen Schläuchen Neues Erwachsenenschutzrecht 5
Fürsorgerische Unterbringung und ambulante Nachbetreuung
Fürsorgerische Unterbringung und ambulante Nachbetreuung Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Nebenamtliche Dozentin Hochschule Luzern Soziale Arbeit
MehrNeuerungen im Kindesschutz
Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht konkrete Umsetzungsfragen Fachtagung vom 11./12. September 2012 in Freiburg Arbeitskreis 9, Dr. iur., Sozialarbeiterin FH, Sozialversicherungsfachfrau, Pflegefachfrau
MehrEinführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutz (EG zum KESR)
Kanton Zürich Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutz (EG zum KESR) Medienkonferenz vom 15. September 2011 Regierungsrat Martin Graf 2 / 15 Ausgangslage Teilrevidiertes ZGB im Bereich Erwachsenenschutz,
MehrSucht im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Wer kümmert sich um Sucht in der KESB?
Fosumos, Regionalgruppe Sargans-Chur 11.11.2010, Rest. Vabene, Chur Sucht im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Wer kümmert sich um Sucht in der KESB? RA lic. iur Peter Dörflinger Präsident Antwort:
MehrSandra Lauwerijssen-Hofmann. Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen
Sandra Lauwerijssen-Hofmann Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen CAS Vormundschaftliche Mandate Hochschule Luzern, Diana Wider Bundesamt für Justiz-Themenseite "Revision des Vormundschaftsrechts"
MehrProfessionalisierung der Behörden: Was haben die Kantone vor?
Professionalisierung der Behörden: Was haben die Kantone vor? Versuch einer Übersicht über die Umsetzung der neuen Behördenorganisation in den Kantonen Fachtagung INSOS Psychische Beeinträchtigung 17.
MehrReferat: Die Fürsorgerische Unterbringung. Behördenfachtagung SMOZ 12. September 2013
Referat: Die Fürsorgerische Unterbringung Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich
MehrErwachsenenschutzrecht Umsetzung im Kanton Aargau. Insieme Aarau-Lenzburg
Erwachsenenschutzrecht Umsetzung im Kanton Aargau Insieme Aarau-Lenzburg Stephan Preisch, lic.iur, Co-Stellenleiter Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden, Präsident VABB WWW Wille: Eigenverantwortung
MehrÜbergang vom alten zum neuen Recht
Übergang vom alten zum neuen Recht Denise Häusermann Burri, Rechtsanwältin Projektleiterin und Dozentin Hochschule Luzern Soziale Arbeit Fachtagung «Einführung ins neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht»
MehrKindes- und Erwachsenenschutzrecht Chancen und Grenzen der Mediation
Verein Mediation Zentralschweiz (VMZS) Hochschule Luzern 21. November 2012 Luzern Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Chancen und Grenzen der Mediation Andrea Staubli Gerichtspräsidentin Bezirksgericht
MehrEinführung in das neue Kindesund Erwachsenenschutzrecht
B e h ö r d e n s c h u l u n g Einführung in das neue Kindesund Erwachsenenschutzrecht Durchführung: V O R W O R T Behördenschulung zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
MehrErwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017
Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017 Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur www.gassmannlaw.ch Inhaltsübersicht 1. Einführung, Übersicht
MehrVom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz. Überblick über die wesentlichen Änderungen
Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz Überblick über die wesentlichen Änderungen Übersicht über die Hauptveränderungen Altes Recht Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft
MehrDas neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 26. Februar 2013 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung Informationen zur neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
MehrDas neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Auslegeordnung
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Auslegeordnung Herbsttagung VAAV vom 5. November 2009 Aarau Dr. Urs Hofmann, Regierungsrat Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres Das neue Kindes-
MehrOrganisation der interkommunalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Kanton Zürich
Organisation der interkommunalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Kanton Zürich Ergebnisse des Grundlagenberichts zu Handen der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich Inhalt
MehrKESB Neuorganisation per Schulsozialarbeit und Kindesschutz. Übersicht
Schulsozialarbeit und Kindesschutz Hans-Peter Elsinger, wissenschaftl. Mitarbeiter, Kantonales Jugendamt Bern Übersicht Neuorganisation Kindes- und Erwachsenenschutz Stand der Umsetzung Kindesschutz: ein
MehrKindes- und Erwachsenenschutz: Aktuelle Praxisfragen
Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz Kindes- und Erwachsenenschutz: Aktuelle Praxisfragen Freitag, 17. Mai 2013 Hochschule Luzern Soziale Arbeit Inseliquai 12B, Luzern www.hslu.ch/fachtagung-kes
MehrAbklärungsinstrumente und aktuelle Gesetzgebungsprojekte
Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz Abklärungsinstrumente und aktuelle Gesetzgebungsprojekte 7. Mai 2015 Referat Erwachsenenschutzrecht: Ein Abklärungsinstrument für die Schweiz Daniel Rosch,
MehrKindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz
Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz 1 Ablauf Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz Mitteilungen an das Einwohneramt durch die KESB Elterliche Sorge 2 Massnahmen im Erwachsenenschutz Begleitbeistandschaft
MehrVerbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?
Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Fachtagung Verein Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie: Trends in der Angehörigenarbeit Psychiatrische Klinik Wil, 15. Juni 2012
MehrDAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen. 30. Juni 2011
DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen 30. Juni 2011 DAS SCHWEIZERISCHE FAMILIENRECHT Revisionsetappen im Zeitraffer 1973 Neues Adoptionsrecht 1978 Neues
MehrVom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz
Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz Überblick über die wesentlichen Änderungen 2. Mai 2012 Schritte des Wandels Verabschiedung im NR/SR im Dezember 2008 Referendumsfrist
MehrRechenschaftsberichte im Kindes- und Erwachsenenschutz
Generalversammlung der VABB vom 6. März 2014 Rechenschaftsberichte im Kindes- und Erwachsenenschutz Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie
MehrFamilienrecht: Grundlagen ( 1-3)
Familienrecht: Grundlagen ( 1-3) Prof. Dr. iur Roland Fankhauser 1 Allgemeines I. Entwicklung des Familienrechts: Gestern Heute Morgen 1. Bisherige Entwicklung Die wichtigsten Eckpunkte der neueren Familienrechtsgeschichte
MehrBis Vormundschaftsbehörde auf Gemeindeebene Geltendes Recht war aus den Jahren 1907 / Revision, Entscheid des Nationalrates
Bis 31.12.2012 Vormundschaftsbehörde auf Gemeindeebene Geltendes Recht war aus den Jahren 1907 / 1912 1993 Revision, Entscheid des Nationalrates Einsetzung einer Expertenkommission Ablauf des Referendums
MehrAblauf. - Inputreferat. - Fallbeispiel & Auswertung. - Diskussion. Massgeschneiderte Massnahmen
Massgeschneiderte Massnahmen Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management Prof. (FH) Hochschule Luzern Soziale Arbeit Kompetenzzentrum für Kindes- und Erwachsenenschutz Fachtagung
MehrKindes- und Erwachsenenschutz Angehörige im Kindesund
7. LUZERNER TAGUNG ZUM Kindes- und Erwachsenenschutz Angehörige im Kindesund Erwachsenenschutz Chance oder Risiko? Mittwoch, 16. Mai 2018 Messe Luzern, Horwerstrasse 87, Luzern www.hslu.ch/fachtagung-kes
MehrDAS NEUE ERWACHSENEN- SCHUTZRECHT
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis DAS NEUE ERWACHSENEN- SCHUTZRECHT Freitag, 16. November 2012 Kongresshaus, Zürich (1076.) Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen
MehrFamilienrecht: Grundlagen ( 1-3)
Familienrecht: Grundlagen ( 1-3) Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser 1 Allgemeines I. Entwicklung des Familienrechts: Gestern Heute Morgen 1. Bisherige Entwicklung Die wichtigsten Eckpunkte der neueren Familienrechtsgeschichte
Mehr*** Mina Lexow, Präsidentin KESB Frenkentäler Andrea Koller, Co-Präsidentin KESB Kreis Liestal Stephan Nicola, Präsident KESB Gelterkinden-Sissach
KESB Basel-Landschaft Organisation, Zuständigkeit, Aufgaben des Kindesschutzes *** Mina Lexow, Präsidentin KESB Frenkentäler Andrea Koller, Co-Präsidentin KESB Kreis Liestal Stephan Nicola, Präsident KESB
MehrLeitideen und Grundzüge des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
Leitideen und Grundzüge des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Christoph Häfeli, Prof. FH, lic.iur./dipl.sa Lehrbeauftragter Hochschule Luzern Soziale Arbeit Fachtagung «Einführung ins neue Kindes-
MehrZur Bedeutung von Fremdgefährdung im Erwachsenenschutzrecht
Zur Bedeutung von Fremdgefährdung im Erwachsenenschutzrecht Dr. Nora Bertschi, LL.M. Leiterin Stab, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel- Stadt Folie 1 Übersicht Sinn und Zweck
MehrEntscheid des Verwaltungsgerichts vom 14. Mai 2013 (WBE )
Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 14. Mai 2013 (WBE.2013.263) Im Rahmen einer FU ist die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auch bei urteilsfähigen Personen möglich. 1. 1.1. Gemäss Art. 438 ZGB sind
MehrÄnderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht)
Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) 24. April 2013 Marianne Kalt Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt Departement
MehrErwachsenenschutzbehörde
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Von der Vormundschaftsbehördezur Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Zusammenkunft der Sozialvorstände und Bezirksräte vom 24. November 2011 Regierungsrat
MehrUnterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz
Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz Daniel Rosch MLaw/dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management sozialrecht@danielrosch.ch / www.danielrosch.ch / ++41
MehrUnterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz
Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz Daniel Rosch MLaw/dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management sozialrecht@danielrosch.ch / www.danielrosch.ch / ++41
MehrKINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZ- RECHT
KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZ- RECHT Dienstag, 12. Juni 2012 Kongresshaus, Zürich (1045.) Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen Bodanstrasse 4 9000 St.Gallen Tel. +41 (0)71
MehrMassgeschneiderte Beistandschaft: Chancen und Risiken
Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht konkrete Umsetzungsfragen Fachtagung vom 11./12. September 2012 in Freiburg Arbeitskreis 1 Massgeschneiderte Beistandschaft: Chancen und Risiken Kurt Affolter,
MehrHerausforderndes Verhalten bei Menschen mit komplexer Behinderung
Fachtagung Stiftung Leben Pur Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit komplexer Behinderung Rechtliche Fragen und Grundlagen lic. iur. Raphael Krawietz, LL.M. CAS MedLaw UZH lic. iur. Saskia Oberholzer-Wernli
MehrSKOS CSIAS COSAS. Neue Herausforderungen: Nationale Tagung 11. März 2010, Kongresshaus Biel
SKOS CSIAS COSAS Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe Conférence suisse des institutions d action sociale Conferenza svizzera delle istituzioni dell azione sociale Conferenza svizra da l agid sozial
MehrKindes- und Erwachsenenschutzbehörde
2.1.03. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Rechtsgrundlagen Art. 360 ff. ZGB Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vom 25. Juni 2012 (EG KESR), LS 232.3 Erläuterungen 1. Einleitung
MehrZGB I: Familienrecht. Organisatorisches. Einführung 1: Familie im Wandel
ZGB I: Familienrecht Vorlesung FS 2011 Regula Gerber Jenni, in Vertretung von Alexandra Rumo-Jungo Prénom Nom Organisatorisches Vorlesung und Übungen zu ZGB I: Familienrecht (exkl. Vermögensrecht) Unterlagen
MehrSelbstbestimmung und KESB Erwachsenenschutz verstehen. Dr.iur. Karin Fischer, Präsidentin KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen 18.
Selbstbestimmung und KESB Erwachsenenschutz verstehen Dr.iur. Karin Fischer, Präsidentin KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen 18. September 2018 Familie anstelle der Erwachsenenschutzbehörde? NZZ online
MehrReferat: Das Verfahren in der Sozialhilfe. Behördenfachtagung SMZO 12. September 2013
Referat: Das Verfahren in der Sozialhilfe Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich
MehrDer neue Kindesund. Erwachsenenschutz. flexibel und massgeschneidert.
Der neue Kindesund Erwachsenenschutz flexibel und massgeschneidert www.kesb-lu.ch Auf den 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR in Kraft. Das alte Vormundschaftsrecht stammt
MehrStrukturen des Erwachsenenschutzrechts in der Schweiz - Überblick Beistandschaften Organisation
Strukturen des Erwachsenenschutzrechts in der Schweiz - Überblick Beistandschaften Organisation Dr.iur. Yvo Biderbost Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich Fachtag Betreuungsrecht Heidelberg,
MehrNeues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Umsetzung im Kanton Bern
Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Umsetzung im Kanton Bern Bern, 23. Oktober 2012 Jacqueline Sidler wiss. Mitarbeiterin KJA Überblick Revision ZGB Kantonales Modell Behörden, Organisation, Standorte
MehrPublikationen - Dr. iur. Jonas Schweighauser - Monographien Suchkriterien:
Publikationen - Dr. iur. Jonas Schweighauser - Monographien Schweighauser, Jonas, Die Vertretung der Kindesinteressen im Scheidungsverfahren - Anwalt des Kindes, Basel [etc.]: Helbing und Lichtenhahn Verlag
MehrEinführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht
Einführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht VABB vom Weiterbildung für Assistentinnen I. Überblick und Grundprinzipien Die wesentlichen Veränderungen Altes Recht Beistandschaft, Beiratschaft,
MehrNeues Erwachsenenschutzrecht: Erste Erfahrungen!
Neues Erwachsenenschutzrecht: Erste Erfahrungen! lic. iur. Ruedi Winet Präsident KESB-Präsidien-Vereinigung Kanton Zürich Pflegefachmann Psychiatrie Curaviva-Fachtagung ambulant UND stationär 9. Januar
MehrVom bis : Vormundschaftsrecht. Ab : Neues Erwachsenenschutzrecht. Art des Schweiz. Zivilgesetzbuches (ZGB)
Vom 1.1.1912 bis 31.12.2012: Vormundschaftsrecht Ab 1.1.2013: Neues Erwachsenenschutzrecht Art. 360 456 des Schweiz. Zivilgesetzbuches (ZGB) 1 Massnahmen des früheren Rechts Amtsgebundene Massnahmen: Vormundschaft
MehrKESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht Verabschiedet am KPV KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich
KPV KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich Geschäftsstelle c/o KESB Bezirk Winterthur und Andelfingen Bahnhofplatz 17 8403 Winterthur KESB-Kennzahlen Kanton Zürich Bericht 2016 Verabschiedet am 26.4.2017
MehrKindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bülach Nord
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bülach Nord Geschäftsordnung vom 1. Januar 2013 A. Behörde Art. 1 Bestand Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bülach Nord ist eine regionale Fachbehörde
MehrDas neue Erwachsenenschutzrecht. Erster Überblick über die Anwendung des neuen Gesetzes und seine Auswirkungen
Das neue Erwachsenenschutzrecht Erster Überblick über die Anwendung des neuen Gesetzes und seine Auswirkungen Weiterbildungsveranstaltung SOKOBI 29. Oktober 2013 Kurt Affolter, lic. iur., Fürsprecher und
MehrKinder- und Jugendrechte in der Schweiz
Hilke Berlin Kinder- und Jugendrechte in der Schweiz Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der neuen Bundesverfasung LIT Inhaltsverzeichnis Gegenstand der Arbeit 16 1. Teil: Die neue Bundesverfassung
MehrFOSUMOS Arbeits-Diner: Sucht im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
(Medizinische) Zwangsmassnahmen und neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management Prof. (FH) Hochschule Luzern Soziale Arbeit Kompetenzzentrum
Mehrneues Kindes- und Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management
(Medizinische) Zwangsmassnahmen und neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management www.danielrosch.ch Prof. (FH) Hochschule Luzern
MehrGeschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug
Direktion des Innern Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, gestützt auf: - Art. 440 ZGB 1 ; - 5a und
MehrZGB I: Familienrecht. Organisatorisches. Organisatorisches. 7. April 2014
ZGB I: Familienrecht Vorlesung FS 2014: 17. Februar 2014 Einführung Regula Gerber Jenni, in Vertretung von Alexandra Rumo-Jungo Organisatorisches Vorlesung und Übungen zu ZGB I Unterlagen auf der Homepage
Mehr«Fragen wir doch die Psychologin» - Beitrag und Rolle einer neuen Disziplin in der noch jungen Behörde
Kindes- und Erwachsenenschutz im Wandel Erfahrungen aus 20 Monaten Praxistest Fachtagung vom 2./3. September 2014 in Biel Referat 6 «Fragen wir doch die Psychologin» - Beitrag und Rolle einer neuen Disziplin
MehrSinn und Zweck des Erwachsenenschutzrechts (ESR) Möglichkeiten und Grenzen des ESR als Instrument des Opferschutzes
Möglichkeiten und Grenzen des ESR als Instrument des Opferschutzes Dr. Nora Bertschi, LL.M. MLaw BA Boas Loeb, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kanton Basel-Stadt Folie 1 1 Übersicht
MehrFürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1)
Fachtagung Neues Erwachsenenschutzrecht INSOS Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1) Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur (www.gassmannlaw.ch) 1 Ziele der neuen Regelung
MehrSchnittstelle ZPO-KESR: Ausgewählte praktische Fragen
Schnittstelle ZPO-KESR: Ausgewählte Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich Privatrecht
Mehr2013 Karin Anderer 1
Zusammenarbeit mit der KESB anhand von Praxisbespielen und Auswirkungen auf die sozialpsychiatrische-praxis Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie
MehrVorsorgeauftrag und Patientenverfügung nach ESR
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung gemäss dem totalrevidierten Erwachsenenschutzrecht (ESR) Kurt Affolter lic. iur., Fürsprecher und Notar Institut für angewandtes Sozialrecht (IAS), Ligerz Veranstaltung
Mehr1. Vergangenheit : Ein Blick zurück
Betreuungsgerichtstag e. V. 13. Betreuungsgerichtstag 20 Jahre Betreuungsrecht da geht noch mehr! Selbstbestimmung achten Selbstständigkeit fördern! Erkner bei Berlin, den 12. bis 14. November 2012 20
MehrPatientenverfügung. Rechtsdienst. Dr. iur. Jürg Müller
Patientenverfügung Rechtsdienst Dr. iur. Jürg Müller Das neue Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung Grundsatz der Autonomie Grundlegendes Recht und der zentrale Begriff der Medizinethik Respektierung
MehrElternschaft: zwischen rechtlichem Leitbild und selbstbestimmtem Aushandeln
Fachtagung vom 7./8. September 2016 in Freiburg Die Praxis im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung Referat 7 Elternschaft: zwischen rechtlichem Leitbild und selbstbestimmtem Aushandeln Michelle
MehrKindes- und Erwachsenenschutz Unsere Angebote
Kindes- und Erwachsenenschutz Unsere Angebote CAS Abklärung und Anordnung CAS Mandatsführung CAS Kindesschutz CAS Kindesvertretung Fachkurs Einführung für neue KESB-Mitglieder Fachseminare zu Kindes- und
MehrDas neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KES) St.Gallen, Elisabeth Frölich Edelmann Sozialarbeiterin FH Nachdiplom Dienstleistungsmanagement FH Leiterin Abteilung Familie und Sozialhilfe, Departement
MehrNationale Konferenz Kindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt. 19. November 2015, Bern 1
Handlungsansätze und Herausforderungen Tagung vom 19. November 2015 Möglichkeiten und Grenzen kindes- und erwachsenenschutzrechtlicher Interventionen und n einer KESB in Fällen von häuslicher Gewalt Beat
MehrVon der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutzrecht ab 2013 Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz Unzufriedenheit der Eltern mit geltendem Recht Wahl Entmündigung oder laisser faire zu starres Massnahmensystem Stigmatisierungen
MehrZwangsmassnahmen: Wie kommunizieren? 10. Dezember 2015 Kongresszentrum Allresto, Bern
NATIONALE TAGUNG Zwangsmassnahmen: Wie kommunizieren? 10. Dezember 2015 Kongresszentrum Allresto, Bern In Kooperation mit Þ Français: prière de retourner la brochure GENERALSEKRETARIAT KOKES WERFTESTRASSE
MehrEntscheide im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Kinder- und Elternrechten. Mona Spengler Cavazzi Vizepräsidentin KESB Bezirk Meilen
Entscheide im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Kinder- und Elternrechten Mona Spengler Cavazzi Vizepräsidentin KESB Bezirk Meilen Inhalt Grundlagen für Entscheide Themen im Kindesschutz Modelle Kindeswohl
MehrÄnderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht)
Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Organisation und Verfahren im Kanton Basel-Stadt 19.11.2012 Folie 1 Die wichtigsten
MehrDas neue Erwachsenenschutzrecht: Von der staatlichen zur eigenen Vorsorge 20. August 2013
Herzlich Willkommen St. Galler Juristinnen- und Juristenverein Das neue Erwachsenenschutzrecht: Von der staatlichen zur eigenen Vorsorge 20. August 2013 Prof. Dr. Thomas Geiser, FAA-HSG 1 Inhaltsübersicht
MehrInputreferat zum Thema Mobilität
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Inputreferat zum Thema Mobilität Workshop kantonales Behindertengleichstellungsgesetz 15.9.17 Dr. iur. Andrea Aeschlimann-Ziegler,
MehrWer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann?
Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann? Donnerstag, 1. Februar 2018 RA lic. iur. Petra Kropf Giger jur. Adjunktin, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich Themen 1.
MehrFürsorgerische Unterbringung; örtliche Zuständigkeit der gerichtlichen Beschwerdeinstanz
Fürsorgerische Unterbringung; örtliche Zuständigkeit der gerichtlichen Beschwerdeinstanz Art. 439 ZGB; Art. 57a Abs. 2 JG. Im interkantonalen Verhältnis ist auch wenn die ursprüngliche Anstaltseinweisung
MehrAktuelle Praxisfragen
Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz Kindes- und Erwachsenenschutz: Aktuelle Praxisfragen 17. Mai 2013 Referat Perspektiven im Kindes- und Erwachsenenschutz Prof. Christoph Häfeli, lic. iur.,
MehrVom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz
Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Kurzübersicht vbb/abems I. Überblick und Grundprinzipien der Organisation Grundprinzipien der Organisation Bundesgericht JGK Direktion (Administrative
MehrDas neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich
MehrFreiheiteseinschränkende Massnahmen im Heimalltag
Selbstbestimmung oder Freiheitsbeschränkung? Freiheiteseinschränkende Massnahmen im Heimalltag 28. Januar 2011 Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Prof. (FH) Hochschule Luzern peter.moesch@hslu.ch Inhalt Vorbemerkungen
MehrDonnerstag, 7. Mai 2015
Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz Abklärungsinstrumente und aktuelle Gesetzgebungsprojekte Donnerstag, 7. Mai 2015 Messe Luzern, Horwerstrasse 87, 6005 Luzern www.hslu.ch/fachtagung-kes
MehrMathias Kuhn Dr. iur. Recht auf Kinder? Der verfassungsrechtliche Schutz des Kinderwunschs
Mathias Kuhn Dr. iur. Recht auf Kinder? Der verfassungsrechtliche Schutz des Kinderwunschs ÜBERSICHT DANK ÜBERSICHT INHALTSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS AMTLICHE MATERIALIEN ABKÜRZUNGEN V VII IX XV
MehrStellungnahme zum Einführungsgesetz zum Kinder- und Erwachsenenschutzrecht (EG KES)
Bern, 21. März 2011 Herrn Regierungsrat Christoph Neuhaus Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Münstergasse 2 3011 Bern Stellungnahme zum Einführungsgesetz zum Kinder- und Erwachsenenschutzrecht (EG
MehrDas neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht Einführung in Nomenklatur, Rechtslage und Definitionen in der Schweiz Keynote anlässlich
MehrDas neue Erwachsenenschutzrecht
Das neue Erwachsenenschutzrecht Übersicht über die wesentlichen Neuerungen und Konsequenzen für die Praxis im Pflegekinderbereich Fachaustausch vom 24. November 2011 Vorbemerkungen Gesetzesrevision betrifft
MehrIm «Irrgarten» zwischen Meldepflichten, Melderechten und Berufsgeheimnissen
Im «Irrgarten» zwischen Meldepflichten, Melderechten und Berufsgeheimnissen - die Revision der Meldevorschriften im Kindesschutz Luca Maranta, lic. iur., Advokat Dozent und Projektleiter an der Hochschule
MehrBeitrag der Sozialarbeit in der Fachbehörde?
Interdisziplinarität Herausforderung und Chance des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Fachtagung vom 8./9. September 2010 in Freiburg Referat 5 Wirkungsvolle Zusammenarbeit der Beitrag der Sozialarbeit
MehrNeues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Medienkonferenz
Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Medienkonferenz Bern, 28. Dezember 2012 Andrea Weik, Amtsleiterin Kantonales Jugendamt Personelle Besetzung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Zusammensetzung
MehrGeschäftsordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Bülach Süd
Geschäftsordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Bülach Süd Beschluss der Geschäftsleitung vom 9. Januar 2018 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kreises Bülach Süd (KESB) erlässt
MehrRechtsfragen im Alter
Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Rechtsfragen im Alter DONNERSTAG, 11. MAI 2017 09.30 16.10 UHR RADISSON BLU HOTEL, LAKEFRONT CENTRE, INSELIQUAI 12, 6005 LUZERN Tagungsziele
MehrInhalt. Häusliche Gewalt / Kindswohlgefährdung. Nationale Konferenz Kindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt 19. November 2015, Bern 1
Täter- und Täterinnenberatung und Lernprogramm als kindesschutzrechtliche Massnahme : vom 19. November 2015 Parallelveranstaltung 11 Thomas Büchler, lic. iur., Fürsprecher Präsident Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
MehrKindes- und Erwachsenenschutz: Die Praxis im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung
FACHTAGUNG 2016 Kindes- und Erwachsenenschutz: Die Praxis im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung 7./8. September 2016 Universität Freiburg (Miséricorde) In Kooperation mit der Schweizerischen
MehrHinweise zum Workshop mit Fallbeispielen Spital STSAG 20. August 2014 Anton Genna, Fürsprecher
Hinweise zum Workshop mit Fallbeispielen Spital STSAG 20. August 2014 Anton Genna, Fürsprecher Religion Wissenschaft, Medizin / Fortschritt Gesellschaft Erwartungen Moral Ethik Betriebswirtschaft Recht
MehrRegelung des Verfahrens im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht konkrete Umsetzungsfragen Fachtagung vom 11./12. September 2012 in Freiburg Arbeitskreis 7 Regelung des Verfahrens im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Steck
Mehr