Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bundesministerium für Arbeit und Soziales"

Transkript

1 1 von :56 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Startseite Service Presse Pressemitteilungen Das ändert sich im neuen Jahr Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2015 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden. Colourbox Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Sozialversicherung, Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende a) Der Mindestlohn kommt Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50. Rund 3,7 Millionen Beschäftigte werden direkt davon profitieren: Ihre Löhne werden steigen.

2 2 von :56 Der gesetzliche Mindestlohn setzt bei der Bezahlung eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Er schützt Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen und verringert so die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. Er leistet zugleich einen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb und sorgt für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen. Bis zum Ende des Jahres 2016 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50. Erstmals im Jahr 2016 werden Gewerkschaften und Arbeitgeber in einer unabhängigen Mindestlohn-Kommission darüber beraten, wie hoch der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein wird. Diese Kommission der Tarifpartner wird sich bei der Festsetzung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung in Deutschland orientieren. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft sie, welcher Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Das Gesetz sieht ab 2017 alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestlohns vor. Der Mindestlohn gilt ausnahmslos für alle Branchen. Um den Branchen, deren Löhne bisher deutlich unter 8,50 liegen, eine schrittweise Anpassung an den geltenden Mindestlohn zu ermöglichen, wurde im Gesetz eine dreijährige Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2017 definiert, in der Abweichungen nach unten erlaubt sind. Dies gilt nur, wenn es einen allgemein verbindlichen Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt. Ab dem 1. Januar 2017 müssen dann mindestens 8,50 gezahlt werden. Und ab dem 1. Januar 2018 gilt dann ausnahmslos in allen Branchen der mutmaßlich durch die Mindestlohn-Kommission erstmals angepasste allgemeinverbindliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung. Tarifverträge, deren Lohnuntergrenze unter dem Mindestlohn liegen, dürfen dann nicht mehr abgeschlossen werden. Die Zahlung des Mindestlohns und die Einhaltung der geltenden Vorschriften werden streng und umfassend kontrolliert, festgestellte Verstöße werden wirksam sanktioniert. Die Kontrolle liegt wie bisher bereits bei den Branchenmindestlöhnen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung. Um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns wirksam überwachen zu können, werden im Laufe der kommenden Jahre bei der FKS neue Stellen geschaffen. Umfangreiche Informationen rund um den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn finden sich unter b) Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Ab dem 1. Januar 2015 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 399. Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab 1. Januar 2015 im Einzelnen: Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 399 Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 360 Regelbedarfsstufe 3

3 MAS - Pressemitteilungen - Das ändert sich im neuen Jahr von :56 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 320 Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 302 Regelbedarfsstufe 5 ( Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 267 Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 234 c) Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld Kurzarbeitergeld soll auch in 2015 durch Vermeidung von Arbeitslosigkeit positiv auf den Arbeitsmarkt wirken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daher eine Verordnung erlassen, nach der die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld für Ansprüche, die bis zum 31. Dezember 2015 entstehen, bis zu 12 Monate betragen kann. Ohne den Erlass der Verordnung wäre die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2015 auf die gesetzlich vorgesehene Dauer von sechs Monaten zurückgefallen. Die Verlängerung der Bezugsdauer erfolgt rein vorsorglich, um Betrieben bei Arbeitsausfällen weiterhin Planungssicherheit zu geben. Im Gerüstbauerhandwerk wird die Sonderregelung zum Saison- Kurzarbeitergeld und den ergänzenden Leistungen bis zum 31. März 2018 verlängert. Mit der Verlängerung wird sichergestellt, dass den im Gerüstbau Beschäftigten neben dem Saison-Kurzarbeitergeld als ergänzende Leistung zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit im Winter auch weiterhin das Zuschuss- Wintergeld für Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit gezahlt werden kann. d) Verlängerung der Sonderregelung zum Arbeitslosengeld Für Personen, die überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausüben, galt bis zum 31. Dezember 2014 eine Sonderregelung zum Arbeitslosengeld. Sie können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits durch Versicherungszeiten von mindestens sechs Monaten erfüllen. Diese Regelung wird zunächst bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Im Laufe des Jahres 2015 soll darüber entschieden werden, wie die soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit nach überwiegend kurz befristeter Beschäftigung weiter verbessert werden kann. e) Verlängerung der Weiterbildungsförderung von jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen Die ursprünglich bis Ende des Jahres 2014 befristete Regelung des 131a SGB III zur beruflichen Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter 45 Jahren in kleinen und mittleren Unternehmen wird um fünf Jahre bis Ende des Jahres 2019 verlängert. Fördervoraussetzung bleibt, dass sich der Arbeitgeber mit mindestens 50 Prozent an den Lehrgangskosten beteiligt. Die Regelung gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten tätig sind. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung sowie zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Beschäftigter in kleinen und mittleren Unternehmen. f) Eingliederungszuschüsse für die Beschäftigung Älterer Die bis Ende 2014 befristete Sonderregelung, nach der die Eingliederung älterer Arbeitsuchender ab 50 Jahren, die Vermittlungshemmnisse haben,

4 4 von :56 durch Eingliederungszuschüsse an die Arbeitgeber bis zu einer Dauer von drei Jahren gefördert werden kann, wird zum 1. Januar 2015 um fünf Jahre bis Ende 2019 verlängert. Im Allgemeinen ist die Dauer der Förderung auf längstens zwölf Monate beschränkt. Mit der Verlängerung der Sonderreglung wird gewährleistet, dass die älteren Arbeitsuchenden wegen ihrer vergleichsweise geringeren Chancen, im Fall von Arbeitslosigkeit eine neue Beschäftigung zu finden, weiter in dem bisherigen Umfang unterstützt werden können, wenn es zu ihrer beruflichen Eingliederung im Einzelfall erforderlich ist g) Programm des Europäischen Sozialfonds zur "Berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund" Das bereits seit 2008 laufende Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur "Berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund" wird auch in der neuen ESF-Förderperiode ( ) ab 2015 wieder aufgelegt. Das Programm hat unverändert zum Ziel, durch Verbesserung der Sprachkenntnis unter Einbeziehung von Elementen der beruflichen Qualifizierung die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz a) Pflegemindestlohn Am 1. Januar 2015 tritt die "Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche" in Kraft. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31. Oktober Die Beträge für den Branchenmindestlohn ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Zudem wird ab dem 1. Oktober 2015 der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet. Die Verordnung erfasst dann zusätzlich auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte insbesondere von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Assistenzkräfte. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland und Schleswig- Holstein Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Höhe Steigerung Höhe Steigerung ab ab ab ,40 4,4 % 8,65 8,1 % 9,75 3,7 % 9,00 4,1 % 10,20 4,6 % 9,50 5,6 % Sozialversicherung, Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch a) Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar

5 5 von : beträgt 18,7 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,8 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Bundesrat muss der entsprechenden Verordnung noch zustimmen. Die Befassung ist für den 19. Dezember vorgesehen. b) Anhebung der Altersgrenzen: Rente mit 67 Im Jahr 2012 startete für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1950 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und vier Monaten. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat; später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen. c) Künstlersozialversicherung Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe bleibt 2015 stabil bei 5,2 Prozent. Das Künstlersozialabgabe-Stabilisierungsgesetz bringt ab dem 1. Januar 2015 drei Neuerungen: Es wird sichergestellt, dass die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Künstlersozialabgabe im Rahmen der mindestens alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen mitprüfen beziehungsweise die Arbeitgeber informieren und beraten. Die Künstlersozialkasse erhält ein eigenes Prüfrecht, um branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen selbst durchzuführen. Die Anwendung des Künstlersozialversicherungsgesetzes wird erleichtert. Der Begriff der "nicht nur gelegentlichen" Auftragserteilung wird durch eine sogenannte Bagatellgrenze von 450 im Kalenderjahr konkretisiert. d) Sozialversicherungsrechengrößen Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 wurden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2013 aktualisiert. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die Rechengrößen der Sozialversicherung 2015 im Überblick: Rechengrößen der Sozialversicherung 2015: West Ost Monat Jahr Monat Jahr allgemeine Rentenversicherung

6 6 von :56 Rechengrößen der Sozialversicherung 2015: knappschaftliche Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung Kranken- u. Pflegeversicherung Bezugsgröße in der Sozialversicherung * * vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung * In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. e) Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2015 beträgt 84,15 monatlich. f) Alterssicherung der Landwirte Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird für das Kalenderjahr 2015 monatlich 232 (West) bzw. 199 (Ost) betragen. g) Neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Ab dem 1. Januar 2015 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe: Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte): 399 Regelbedarfsstufe 2 (jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 360 Regelbedarfsstufe 3 (erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 320 Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 302 Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 267 Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis unter 6 Jahre): 234 h) Gleitzonenfaktor 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt für Beschäftigte in der Gleitzone (450,01 bis

7 MAS - Pressemitteilungen - Das ändert sich im neuen Jahr von :56 850,00 Entgelt im Monat) der neue Gleitzonenfaktor 0,7585. i) Sachbezugswerte 2015 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jährlich den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus anzupassen und dabei eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden daher jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Verbraucherpreisindex für Mieten und Unterkunft ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2013 bis Juni 2014 um 1,1 Prozentpunkte gestiegen. Auf dieser Grundlage wurde der Wert für Unterkunft oder Mieten von 221 auf 223 angehoben. Der Wert für Verpflegung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. j) Neue Berufskrankheiten Zum 1. Januar 2015 tritt die 3. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Es werden vier neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen: bestimmte Formen des sog. "weißen Hautkrebses" (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung eines in einem knöchernen Tunnel im Unterarm verlaufenden Nervs) durch bestimmte manuelle Tätigkeiten Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom (Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung) Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen. Stand: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende

Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende Informationen Nr. 1 /2015 Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bayern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Evang. Luth. Kirche in Bayern und ihrer Diakonie Hooverstr. 1* 86156

Mehr

BeauftragtefürChancengleicheit amarbeitsmarkt (BCA)

BeauftragtefürChancengleicheit amarbeitsmarkt (BCA) BeauftragtefürChancengleicheit amarbeitsmarkt (BCA) Fr., 20.12.2013 Das ändert sich im neuen Jahr Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 01. Januar 2014 im Zuständigkeitsbereich

Mehr

Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende. a) Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende. a) Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Mi, 19.12.2012 Das ändert sich 2013 Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2013 im

Mehr

Änderungen und Neuregelungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums

Änderungen und Neuregelungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums Chronik der Arbeitsmarktpolitik Das ändert sich 2013 Änderungen und Neuregelungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Übersicht über die wesentlichen Änderungen und

Mehr

Das ändert sich im neuen Jahr

Das ändert sich im neuen Jahr Das ändert sich im neuen Jahr istockphoto Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2011 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für

Mehr

BMAS: Das ändert sich im neuen Jahr

BMAS: Das ändert sich im neuen Jahr BMAS: Das ändert sich im neuen Jahr Übersicht über die wesentlichen Änderen und Neuregelen, die zum Januar bzw. zum Jahresbeginn 2016 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Mehr

Übersicht wesentlicher Änderungen und Neuregelungen im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht

Übersicht wesentlicher Änderungen und Neuregelungen im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht Übersicht wesentlicher Änderungen und Neuregelungen im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht I. Arbeitsrecht 1. Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Mehr

Änderungen ab 2017 im Arbeits- und Sozialrecht

Änderungen ab 2017 im Arbeits- und Sozialrecht Änderungen ab 2017 im Arbeits- und Sozialrecht Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 01.01.2017 in seinem Zuständigkeitsbereich

Mehr

Pressedienst Das Jahr des Mindestlohns: Alle Daten auf einen Blick WSI: Deutlich bessere Chancen auf existenzsichernde Einkommen

Pressedienst Das Jahr des Mindestlohns: Alle Daten auf einen Blick WSI: Deutlich bessere Chancen auf existenzsichernde Einkommen Pressedienst WSI - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 40476 Düsseldorf presse@boeckler.de www.boeckler.de 08.01.2015 WSI: Deutlich bessere

Mehr

Übersicht Branchen-Mindestlöhne <www.zoll.de/goto?id=30592>

Übersicht Branchen-Mindestlöhne <www.zoll.de/goto?id=30592> 1 von 11 17.07.2016 16:03 1. > Startseite 2. > Fachthemen 3. > Arbeit 4. > Mindestarbeitsbedingungen 5. > Mindestlohn nach dem AEntG, Lohnuntergrenze nach dem AÜG Übersicht Branchen-Mindestlöhne

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

newsletter JANUAR 2015

newsletter JANUAR 2015 newsletter JANUAR 2015 Rheinland-Pfalz / Saarland Colourbox Liebe Kollegin, lieber Kollege, für das neue Jahr 2015 wünsche ich Dir beste Gesundheit, viel Freude, Glück sowie persönlichen und beruflichen

Mehr

Das ändert sich im neuen Jahr

Das ändert sich im neuen Jahr Pres se mit tei lun gen Das ändert sich im neuen Jahr 17. Dezember 2018 Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn 2019 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums

Mehr

Das ändert sich I. Arbeit und Soziales. Nr.: 01/2016 Datum: 7. Januar 2016

Das ändert sich I. Arbeit und Soziales. Nr.: 01/2016 Datum: 7. Januar 2016 Nr.: 01/2016 Datum: 7. Januar 2016 Das ändert sich 2016 Mit dem Jahreswechsel 2015/2016 werden wieder zahlreiche gesetzliche Neuregelungen und Änderungen wirksam, die sich teilweise direkt auf unseren

Mehr

Übersicht: Branchenmindestlöhne

Übersicht: Branchenmindestlöhne Dok.-Nr.: 0442348 Bundesregierung Übersicht vom 26.10.2016 Die Bundesregierung aktualisiert diese Übersicht in der Regel, wenn eine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die jeweilige Branche

Mehr

Pressemitteilung. Das ändert sich zum 1. Juli 2002. Berlin, 21. Juni 2002. Renten steigen

Pressemitteilung. Das ändert sich zum 1. Juli 2002. Berlin, 21. Juni 2002. Renten steigen Pressemitteilung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT INTERNET Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin TEL +49 (0)1888 527-2225 und 2442 FAX +49 (0)1888 527-1245 www.bma.bund.de pressestelle@bma.bund.de E-MAIL

Mehr

Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017

Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017 Gültig 1. Januar 2018 LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet

Mehr

Geltende Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz

Geltende Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Tarifpolitik Geltende nmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Allgemeinverbindliche Lohngruppen RVO esweite nmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019 Die wichtigsten Maßnahmen und Werte im Überblick: 1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht Beitragsfälligkeit: Die Beiträge sind 2019 wie

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe

Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe Liebe Leserinnen und Leser, der Mindestlohn kommt. Arbeit hat in Deutschland ihren Wert, dieses Zeichen haben viele erhofft und erwartet. Für anständig entlohnende

Mehr

Das ändert sich im neuen Jahr

Das ändert sich im neuen Jahr Pressemitteilung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT INTERNET Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin TEL +49 (0)3018 527-2835 / 2188 FAX +49 (0)3018 527-2191 www.bmas.de presse@bmas.bund.de E-MAIL Berlin,

Mehr

Das ändert sich im neuen Jahr

Das ändert sich im neuen Jahr Pres se mit tei lun gen Das ändert sich im neuen Jahr 14. Dezember 2017 Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2018 im Zuständigkeitsbereich

Mehr

Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes für Pflegepersonen

Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes für Pflegepersonen Nr.: 01/2017 Datum: 2. Januar 2017 Was sich in diesem Jahr ändert Ob in der Pflege, beim Mindestlohn, bei Hartz IV oder bei den Steuern: Im neuen Jahr gibt es in vielen Bereichen Neuerungen. Wesentliches

Mehr

Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen

Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen So sieht es aus ohne Mindestlohn. 06.06.2014 2 Wie wird der Mindestlohn eingeführt? 06.06.2014 3 Den Mindestlohn soll das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Mehr

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht 46 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesrecht Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung

Mehr

Factsheet. Kinderarmut. Kinder im SGB-II-Bezug 14,3 14,7. Deutschland 19,3 17,0. Berlin. Brandenburg 20,1 16,9 12,4 13,2. Sachsen.

Factsheet. Kinderarmut. Kinder im SGB-II-Bezug 14,3 14,7. Deutschland 19,3 17,0. Berlin. Brandenburg 20,1 16,9 12,4 13,2. Sachsen. Factsheet Hamburg Kinderarmut Kinder im SGB-II-Bezug ABBILDUNG 1 Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Familien im SGB-II-Bezug in den Jahren 2011 und 2015 im Vergleich 2011 2015 Nordrhein-Westfalen 15,0

Mehr

Was sich in diesem Jahr ändert

Was sich in diesem Jahr ändert Nr.: 01/2018 Datum: 9. Januar 2018 Was sich in diesem Jahr ändert Wie immer zum Jahreswechsel treten auch 2018 gesetzliche Änderungen in Kraft. Arbeit, Soziales, Familie, Steuern sind nur einige Bereiche,

Mehr

Kinderarmut. Factsheet. Berlin. Kinder im SGB-II-Bezug

Kinderarmut. Factsheet. Berlin. Kinder im SGB-II-Bezug Factsheet Berlin Kinderarmut Kinder im SGB-II-Bezug ABBILDUNG 1 Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Familien im SGB-II-Bezug in den Jahren 2011 und 2015 im Vergleich 2011 2015 Saarland Rheinland- Pfalz

Mehr

Geltende Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Tarifvertragsgesetz

Geltende Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Tarifvertragsgesetz Geltende nmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Tarifvertragsgesetz allgemeinverbindliche Lohngruppen RVO esweite nmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mehr

Kinderarmut. Factsheet. Bremen. Kinder im SGB-II-Bezug

Kinderarmut. Factsheet. Bremen. Kinder im SGB-II-Bezug Factsheet Bremen Kinderarmut Kinder im SGB-II-Bezug ABBILDUNG 1 Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Familien im SGB-II-Bezug in den Jahren 2011 und 2015 im Vergleich 2011 2015 Saarland Rheinland- Pfalz

Mehr

Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz

Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz - Stand 1. Mai 2018 - I. Mindestlöhne

Mehr

2,35% Arbeitnehmer: 1,175% Arbeitgeber: 1,175% Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 1,675% Arbeitgeber: 0,675% 0,25%

2,35% Arbeitnehmer: 1,175% Arbeitgeber: 1,175% Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 1,675% Arbeitgeber: 0,675% 0,25% Sozialversicherungsbeiträge 2015 Krankenversicherung Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung hat abschließend den Bundesrat passiert

Mehr

Das ändert sich im neuen Jahr

Das ändert sich im neuen Jahr Pressemitteilung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT INTERNET Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin TEL +49 (0)3018 527-2835 / 2188 FAX +49 (0)3018 527-2191 www.bmas.de presse@bmas.bund.de E-MAIL Berlin,

Mehr

Kinderarmut. Factsheet. Saarland. Kinder im SGB-II-Bezug

Kinderarmut. Factsheet. Saarland. Kinder im SGB-II-Bezug Factsheet Saarland Kinderarmut Kinder im SGB-II-Bezug ABBILDUNG 1 Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Familien im SGB-II-Bezug in den Jahren 2011 und 2015 im Vergleich 2011 2015 Saarland Rheinland- Pfalz

Mehr

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1.

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1. 1 Übersicht der Grunddaten zu den en C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11 Einwohner (Statistisches Jahrbuch 2004) in 1.000 kontrollierte absolut kontrollierte prozentual Untersuchte

Mehr

Kinderarmut. Factsheet. Mecklenburg-Vorpommern. Kinder im SGB-II-Bezug

Kinderarmut. Factsheet. Mecklenburg-Vorpommern. Kinder im SGB-II-Bezug Factsheet Mecklenburg-Vorpommern Kinderarmut Kinder im SGB-II-Bezug ABBILDUNG 1 Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Familien im SGB-II-Bezug in den Jahren 2011 und 2015 im Vergleich 2011 2015 Saarland

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (Stand: Mai 2007) I. Zahl der Versicherten Soziale Pflegeversicherung rd. 70,16 Mio. (Stand: 01.01.2007) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 9,10 Mio. (Stand:

Mehr

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern BMNr Kennziffer Einheit Jahr Min/Max Städtevergleiche C-A-01 Arbeitslosenquote % 2001/2006 C-A-02 Arbeitslosenquote Frauen % 2004/2006 C-B-01

Mehr

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Neue Bundesländer 255 von 255 Kommunen Stand: 01.01.2012 1.493 Spielhallenkonzessionen 1.108 Spielhallenstandorte 14.850 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 035/2011 Erfurt, 31. Januar 2011 Arbeitnehmerentgelt 2009: Steigerung der Lohnkosten kompensiert Beschäftigungsabbau Das in Thüringen geleistete Arbeitnehmerentgelt

Mehr

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124

Mehr

Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger.

Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger. Tabelle zu Frage Nr. 1 Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen in ausgewählten Berufen der KldB 2010 Berichtsjahr 2017 (Jahresdurchschnitt) Hinweis: Daten einschließlich gemeldeter Arbeitsstellen mit Arbeitsort

Mehr

Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz

Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz - Stand 1. Oktober 2017 - I. Mindestlöhne

Mehr

Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz

Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Stand: Februar 2016 In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn

Mehr

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN 2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%

Mehr

Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung Bundesrat Drucksache 425/15 22.09.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz A. Problem und Ziel Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt jährlich durch eine Änderungsverordnung,

Mehr

5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000

5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 1 Änderungen des TV-V Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000, zuletzt

Mehr

Das ändert sich im neuen Jahr

Das ändert sich im neuen Jahr Pressemitteilungen Das ändert sich im neuen Jahr 19. Dezember 2016 Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2017 im Zuständigkeitsbereich des

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4448 19. Wahlperiode 03.11.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) vom 26.10.09 und Antwort des Senats Betr.: Mehr

Mehr

Mindestlohntarifvertrag

Mindestlohntarifvertrag Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 10. November 2017 Gültig ab 1. Januar 2018 allgemeinverbindlich Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche

Mehr

Kinderarmut. Factsheet. Schleswig-Holstein. Kinder im SGB-II-Bezug

Kinderarmut. Factsheet. Schleswig-Holstein. Kinder im SGB-II-Bezug 40 Factsheet Schleswig-Holstein Kinderarmut Kinder im SGB-II-Bezug ABBILDUNG 1 Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Familien im SGB-II-Bezug in den Jahren 2011 und 2015 im Vergleich 2011 2015 Saarland

Mehr

Kinderarmut. Factsheet. Sachsen-Anhalt. Kinder im SGB-II-Bezug

Kinderarmut. Factsheet. Sachsen-Anhalt. Kinder im SGB-II-Bezug Factsheet Sachsen-Anhalt Kinderarmut Kinder im SGB-II-Bezug ABBILDUNG 1 Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Familien im SGB-II-Bezug in den Jahren 2011 und 2015 im Vergleich 2011 2015 Saarland Rheinland-

Mehr

Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe

Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe Liebe Leserinnen und Leser, der Mindestlohn kommt. Arbeit hat in Deutschland ihren Wert, dieses Zeichen haben viele erhofft und erwartet. Für anständig entlohnende

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Arbeit und Soziales Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung Vom 3. März 2010 Auf Grund des 7 Absatz 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom

Mehr

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Bundesrat Drucksache 402/17. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 402/17. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 402/17 23.05.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft

Mehr

Die Umfrageergebnisse im Überblick

Die Umfrageergebnisse im Überblick Die Umfrageergebnisse im Überblick 1.1 Welche erwarten Sie für das Jahr 2019 in? (Antworten nach Besländern) / gesamt Baden- Württemberg 266 35% 29% 41% 3% 34% 10% 57% 17% 12% 11% Bayern 318 33% 36% 42%

Mehr

Bundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 250/15 27.05.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2015 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung

Mehr

Arbeit und Soziales. Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

Arbeit und Soziales. Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit Nr.: 01/2019 Datum: 30. Januar 2019 Das ändert sich 2019 Wie immer zum Jahreswechsel sind auch 2019 gesetzliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft getreten. Arbeit, Soziales, Familie, Steuern sind nur

Mehr

Zwei Jahre Bildungspaket

Zwei Jahre Bildungspaket Zwei Jahre Bildungspaket Kenntnis, Inanspruchnahme und Bewertung Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2013 des ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Auftrag des Bundesministeriums

Mehr

Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn

Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn Berlin, April 2014 Mindestlohn Peter Weiß Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Gliederung 1.

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Bundesrat Drucksache 268/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 268/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 268/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2016 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung

Mehr

Übersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Juli 2016) forum vergabe e.v. 1

Übersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Juli 2016) forum vergabe e.v. 1 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die vorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit

Mehr

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 268/16 (neu) 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten

Mehr

Kinderarmut. Factsheet. Brandenburg. Kinder im SGB-II-Bezug

Kinderarmut. Factsheet. Brandenburg. Kinder im SGB-II-Bezug Factsheet Brandenburg Kinderarmut Kinder im SGB-II-Bezug ABBILDUNG 1 Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Familien im SGB-II-Bezug in den Jahren 2011 und 2015 im Vergleich 2011 2015 Saarland Rheinland-

Mehr

Übersicht: Branchenmindestlöhne

Übersicht: Branchenmindestlöhne Dok.-Nr.: 0442348 Bundesregierung Übersicht vom 01.02.2016 Die Bundesregierung aktualisiert diese Übersicht in der Regel, wenn eine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die jeweilige Branche

Mehr

Kinderarmut. Factsheet. Thüringen. Kinder im SGB-II-Bezug

Kinderarmut. Factsheet. Thüringen. Kinder im SGB-II-Bezug 40 Factsheet Thüringen Kinderarmut Kinder im SGB-II-Bezug ABBILDUNG 1 Anteil der Kinder unter 18 Jahren in Familien im SGB-II-Bezug in den Jahren 2011 und 2015 im Vergleich 2011 2015 Saarland Rheinland-

Mehr

Bundesrat Drucksache 232/14. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat Drucksache 232/14. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat Drucksache 232/14 28.05.14 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019 ZDH Postfach 110472 10834 Berlin Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen

Mehr

Arbeitsmarkt aktuell

Arbeitsmarkt aktuell November 2016 Beschäftigte und Arbeitslose im Saarland 185000 160000 350.000 135000 110000 Beschäftigte (ab 2008: Revidierte Daten der Bundesagentur für Arbeit) 85000 60000 50.000 Arbeitslose Unterbeschäftigung

Mehr

Arbeitsmarkt aktuell

Arbeitsmarkt aktuell 185000 September 2016 Beschäftigte und Arbeitslose im Saarland 160000 350.000 135000 110000 Beschäftigte (ab 2008: Revidierte Daten der Bundesagentur für Arbeit) 85000 60000 50.000 Arbeitslose Unterbeschäftigung

Mehr

SV-Rechengrößen in 2016 und 2017

SV-Rechengrößen in 2016 und 2017 SV-Rechengrößen in 216 und 217 Beitragssätze 216 217 Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13.

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

S Y N O P S E. Verlängerung der Lebensarbeitszeit (LAZ) (Stand: ) Pensionierungsalter

S Y N O P S E. Verlängerung der Lebensarbeitszeit (LAZ) (Stand: ) Pensionierungsalter S Y N O P S E Verlängerung der Lebensarbeitszeit (LAZ) (Stand: 05.06.2012) Landesbezirk Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Pensionierungsalter Polizeivollzugsbeamte: Jahrgang 51 oder früher

Mehr

Sozialversicherung 2018

Sozialversicherung 2018 Sozialversicherung 2018 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung... 4 IV. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte

Mehr

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 51. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 50. Satzungsnachtrages

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v. Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Tel. 0421/30 23 80 Von Paul M. Schröder (Verfasser) Fax 0421/30 23 82

Mehr

Sozialversicherung 2017

Sozialversicherung 2017 Sozialversicherung 2017 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung... 4 IV. Neuerungen zum Produkt sv.net...

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v. Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bundesrat 23.05.13 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung

Mehr

Merkblatt Arbeits- und Sozialrecht: Das ändert sich im neuen Jahr

Merkblatt Arbeits- und Sozialrecht: Das ändert sich im neuen Jahr Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 01. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2012 im Zuständigkeitsbereich des BMAS wirksam werden 1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung

Mehr

Aktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de

Aktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de Ab 1.1. werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 57.6 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung

Mehr

Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz

Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz - Stand 1. März 2018 - I. Mindestlöhne

Mehr

Übersicht: Branchenmindestlöhne

Übersicht: Branchenmindestlöhne Dok.-Nr.: 0442348 Bundesregierung Übersicht vom 26.10.2016 Die Bundesregierung aktualisiert diese Übersicht in der Regel, wenn eine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die jeweilige Branche

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 1. Vierteljahr 2015 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Stand: Juni 2015 Erschienen am 11. Juni 2015 Artikelnummer: 5229209153214

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) Bremer Institut. für. smarktforschung. und Jugend. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) Bremer Institut. für. smarktforschung. und Jugend. berufshilfe e.v. Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 1. August bis 31. Dezember 2013 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Stand: März 2014 Erschienen am 13. März 2014 Artikelnummer:

Mehr

Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen

Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - IV C - Berlin, den 11.7.212 Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 212-225 Verzeichnis

Mehr

Bundestagswahlen Bundestagswahlen 2005 CDU 19,0% Nichtwähler 23,6% CDU 21,2% Nichtwähler 30,3% CSU 4,5% CSU 5,7% Sonstige 3,0% FDP 10,2%

Bundestagswahlen Bundestagswahlen 2005 CDU 19,0% Nichtwähler 23,6% CDU 21,2% Nichtwähler 30,3% CSU 4,5% CSU 5,7% Sonstige 3,0% FDP 10,2% Bundestagswahlen 2009 Bundestagswahlen 2005 Nichtwähler 30,3% CDU 19,0% Nichtwähler 23,6% CDU 21,2% Sonstige 4,2% CSU 4,5% FDP 10,2% Sonstige 3,0% GRÜNE 6,2% CSU 5,7% FDP 7,5% GRÜNE 7,5% DIE LINKE 8,3%

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10.3.2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,...

Mehr

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016 7.1. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung

Mehr