Modul Steuerrecht. Beispiele FK Einkommensermittlung

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1 Modul Steuerrecht Sommersemester 2014 Beispiele FK Einkommensermittlung Institut für Recht der Wirtschaft Ordinariat für Finanzrecht

2 Vorwort Das vorliegende Skriptum stellt die Arbeitsunterlage für den Kurs FK Einkommensermittlung dar. Wir haben uns bemüht, die zentralen Problembereiche des Steuerrechts abzudecken. Wenn wir auf Lösungshinweise verzichten, so geschieht dies in der Absicht, den Kursteilnehmern vor Augen zu führen, dass auch das österreichische Steuerrecht seine Unklarheiten in sich birgt und durchaus Anlass zu fachlichen Diskussionen bieten kann. Die Rechtsgrundlagen sollen in den Kursen anhand dieser Beispielsammlung diskutiert und näher beleuchtet werden. Wien, im März

3 Inhaltsverzeichnis A. EINKOMMENSTEUER... 4 I. PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT... 4 II. EINKUNFTSARTEN... 4 III. GEWINNERMITTLUNGSARTEN UND ÜBERSCHUSSRECHNUNG... 6 IV. ANSATZ UND BEWERTUNG DES BETRIEBSVERMÖGENS... 6 V. INVESTITIONSBEGÜNSTIGUNGEN... 8 VI. GEWINNERMITTLUNG NACH 4 ABS 3 ESTG... 9 VII. GEWINNFREIBETRAG... 9 VIII. EINKOMMENSERMITTLUNG B. KÖRPERSCHAFTSTEUER I. PERSÖNLICHE UND SACHLICHE KÖRPERSCHAFTSTEUERPFLICHT II. EINKOMMENSERMITTLUNG III. BETEILIGUNGEN IV. GRUPPENBESTEUERUNG

4 A. EINKOMMENSTEUER I. Persönliche Steuerpflicht 1. Herr Schreiber bewohnt mit seiner Frau Henriette ein Haus in Salzburg. Sein Sohn Manfred arbeitet in Basel (Schweiz), wo er sich eine Mietwohnung genommen hat. Manfred besucht seine Eltern nur fallweise. Sein ehemaliges Zimmer benutzt der Vater jetzt als Werkstatt. Die Tochter Franziska studiert in St. Gallen (Schweiz), kehrt aber jedes Wochenende und in den Ferien in das elterliche Haus zurück, wo sie noch über ein eigenes Zimmer verfügt. Über die Tage der inländischen Wohnungsbenützung führt Franziska keine Aufzeichnungen. II. Einkunftsarten Herr Buchwieser, wohnhaft in Wien, hat im abgelaufenen Kalenderjahr verschiedene Einkünfte bezogen. Beurteilen Sie die folgenden Sachverhalte aus österreichischer einkommensteuerlicher Sicht! 1. Herr Buchwieser betreibt im Waldviertel (Niederösterreich) einen landwirtschaftlichen Betrieb, den er von seinem Vater geerbt hat. Neben den Einnahmenüberschüssen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte ergeben sich Einnahmen (durchschnittlich pro Jahr) aus dem Betrieb einer Getreidemühle, in welcher ausschließlich eigene Produkte verarbeitet werden. 2. Als selbständiger Steuerberater eröffnete Herr Buchwieser im Jahr 2013 eine Kanzlei in Linz und erzielte aus dieser Tätigkeit einen Gewinn. 3. Herr Buchwieser ist Mitglied des Aufsichtsrates einer österreichischen Gesellschaft in der Rechtsform einer AG. Für diese Tätigkeit erhielt er im abgelaufenen Kalenderjahr ein angemessenes Entgelt. 4. Außerdem ist Herr Buchwieser zu 50% an einer österreichischen OG beteiligt, die Werkzeuge herstellt. Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr hat die OG einen Gewinn erwirtschaftet. 5. Herr Buchwieser ist bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung Graz, an der er selbst nicht beteiligt ist, als Angestellter tätig und bezieht für diese Tätigkeit ein angemessenes monatliches Gehalt. 6. Herr Buchwieser vereinnahmt in seinem Privatvermögen Zinsen aus einem Darlehen, das er einem Bekannten gewährt hat. 4

5 7. Herr Buchwieser hält in seinem Privatvermögen ein Sparbuch eines österreichischen Kreditinstituts, für das im abgelaufenen Kalenderjahr Zinsen angefallen sind. 8. Aus einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an der österreichischen Wirtschaftsprüfung GmbH erhielt Herr Buchwieser im abgelaufenen Kalenderjahr eine Gewinnausschüttung. 9. Achtzehn Monate nach deren Anschaffung veräußert Herr Buchwieser seine Anteile an der Industrie AG mit einem Überschuss von Herr Buchwieser hält im Privatvermögen zwei Miethäuser in Wien, aus denen er im abgelaufenen Kalenderjahr Mieteinkünfte bezog. Die Vermietertätigkeit von Herrn Buchwieser stellt keine Liebhaberei dar. 11. Herr Buchwieser vermietete einem Freund für zwei Monate seinen Privatwagen. 12. Vor zwei Jahren wurde Herr Buchwieser bei einem Verkehrsunfall verletzt. Nach langwierigen Verhandlungen hat nunmehr die gegnerische Haftpflichtversicherung Schmerzengeld und eine Entschädigung für Verdienstentgang für seine Tätigkeit als selbständiger Handelsvertreter im Unfalljahr überwiesen. 13. Herr Buchwieser gewann bei einem Besuch in einem österreichischen Casino beim Roulette. Der Gewinn wurde Herrn Buchwieser auf einmal ausbezahlt. 14. Fünfzehn Jahre nach dessen Anschaffung veräußert Herr Buchwieser ein im Privatvermögen gehaltenes, in Salzburg gelegenes Grundstück mit einem Überschuss. 15. Herr Buchwieser veräußert ein im Privatvermögen gehaltenen antikes Gemälde zwei Monate (Variante: zwei Jahre) nach Anschaffung mit einem Überschuss von

6 III. Gewinnermittlungsarten und Überschussrechnung 1. Der Schuhhändler Herr Müller erzielte in den letzten fünf Jahren einen Umsatz von je Rechtsanwalt Kostek führt freiwillig Bücher, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und stellt auch einen Jahresabschluss auf. Sein Jahresumsatz betrug in den letzten beiden Jahren je Der Landwirt Hagspiel hatte nach dem letzten Einheitswertbescheid ein land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Höhe von Der bisher zur Buchführung nach UGB verpflichtete Weinhändler Herr Gabriel erzielt in zwei aufeinander folgenden Jahren Umsätze in Höhe von je Der Bildhauer Herr Granit erzielte im vorangegangenen Jahr einen Umsatz von Herr Leitner ist Lehrer an einer AHS in Wien. Sein Bruttobezug betrug im Jahr 2013 ohne 13. und 14. Monatsbezug IV. Ansatz und Bewertung des Betriebsvermögens 1. Herr Wieser betreibt eine Baustoffhandlung, mit der er in den letzten Jahren einen jährlichen Umsatz zwischen und erzielen konnte. Das Wirtschaftsjahr seines Geschäftsbetriebes entspricht dem Kalenderjahr. Behandeln Sie die nachstehenden Sachverhalte unter bilanzsteuerrechtlichen Gesichtspunkten: a) Herr Wieser erwirbt Anfang 2014 einen LKW (Nutzungsdauer: 6 Jahre) um (exkl. USt). Er muss sofort bezahlen, der restliche Betrag wird auf zwei Jahre gestundet. Im Kaufvertrag findet sich folgende Bestimmung: Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers. Weiters erwirbt Herr Wieser eine Abdeckplane für den Transporter um 600. Die Inbetriebnahme des LKW erfolgte am b) In seinem Privathaus in Wien hat Herr Wieser in einer Etage ein Büro eingerichtet, von dem aus er Verwaltungstätigkeiten für sein Unternehmen ausführt. Die Fläche des Büros entspricht 40 % der Gesamtnutzfläche des Hauses. Die Anschaffungskosten des Hauses betrugen (Nutzungsdauer: 30 Jahre). 6

7 c) Für seinen Gewerbebetrieb kaufte Herr Wieser im Februar 2014 einen PKW (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: fünf Jahre) um (inkl. USt) als Firmenwagen, den er sofort in Betrieb nahm. Für den Erwerb einer Autobahnvignette und Benzin fallen im Jahr 2014 insgesamt an. Die Bezahlung der Versicherungsbeiträge für die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung verursacht im Jahr 2014 Kosten in der Höhe von 5.000, außerdem fallen für den PKW im Jahr 2014 Finanzierungs- und Servicekosten im Ausmaß von an. d) Herr Wieser erwarb zu Beginn des Jahres 2012 einen Spezialdrucker um mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren. Aufgrund einer technischen Neuentwicklung verliert der Drucker erheblich an Wert. Herr Wieser nimmt daher im Jahr 2014 eine Teilwertabschreibung auf 500 vor. e) Im Anlagevermögen ist eine 30%-ige Beteiligung an einer österreichischen GmbH enthalten, die ein Schotterwerk betreibt. Der Buchwert der Beteiligung, die im Oktober 2011 gekauft wurde, beträgt Aufgrund nachhaltiger Verluste beträgt der Wert der Beteiligung zum Bilanzstichtag 2013 nur mehr f) Im Forderungsbestand von Herrn Wieser befinden sich am Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von Aufgrund von Erfahrungswerten der Vergangenheit möchte Herr Wieser den gesamten Forderungsbestand pauschal um 5 % abschreiben. g) Eine aushaftende Fremdwährungsverbindlichkeit in Höhe von zum Anschaffungszeitpunkt weist in Folge von Kursschwankungen folgende Werte zu den jeweiligen Bilanzstichtagen auf: h) Im Jahr 2013 verkaufte Dachziegel haben sich im Jahr 2014 als schadhaft erwiesen. Der Rechtsanwalt des Käufers hat brieflich Gewährleistungsansprüche in Höhe von geltend gemacht und bei Nichtbezahlung mit Klage gedroht. Nach Beratung mit seinem Anwalt wird Herr Wieser die Gewährleistungsansprüche voraussichtlich im Jahr 2015 begleichen. i) Am bezahlt Herr Wieser die Miete für sein Büro für die Monate Dezember 2013 bis Februar 2014 in Höhe von insgesamt im Voraus. 7

8 j) Herr Wieser hat für Buchhaltung sowie Lohnverrechnung ein Standard-Softwarepaket um von einem Softwareunternehmen gekauft. Für eine unternehmensspezifische Anwendung entwickelte ein Mitarbeiter der Baustoffhandlung während der Arbeitszeit ein eigenes Programm, wobei beide Programme im März 2014 installiert wurden. Für die selbsterstellte Software fielen Kosten in Form der Gehälter in Höhe von 800 an. Beide Programme haben eine erwartete Nutzungsdauer von fünf Jahren. k) Herr Wieser kauft im Februar 2014 vier Registrierkassen für seine Baustoffhandlung, die sofort in Betrieb genommen werden. Die Anschaffungskosten pro Registrierkasse betragen 380 (exkl. USt) bei einer Nutzungsdauer von fünf Jahren. l) Am entnimmt Herr Wieser einen Kühlschrank aus der Betriebsküche der Baustoffhandlung und stellt ihn in die Küche seiner Wohnung. Der Buchwert des Kühlschranks betrug zum Die Anschaffung erfolgte im Februar 2011 um bei einer Nutzungsdauer von fünf Jahren. Der Teilwert des Kühlschranks am betrug 500. V. Investitionsbegünstigungen 1. Ein Grundstück, das der Einzelunternehmer Herr Jubler, der seinen Gewinn gemäß 5 EStG ermittelt, vor 14 Jahren für den Betrieb als Lagerplatz angeschafft hatte (im Zuge der Anschaffung wurden keine stillen Reserven übertragen), wurde am mit einem bereits im Jahresabschluss berücksichtigten Buchgewinn von veräußert. Der Unternehmer möchte die aufgedeckten stillen Reserven auf die Anschaffungskosten von einer 90%-igen Beteiligung an einer deutschen GmbH übertragen, die er im Zuge ihrer Gründung erworben hat. 2. Frau Teufel betreibt eine Imbisskette in Wien (Gewinnermittlung gemäß 5 EStG). Am wird ein Würstelstand von Frau Teufel mit einem Buchwert von (AfA für das Wirtschaftsjahr 2014 bereits berücksichtigt) durch Brand vernichtet. Die Versicherung anerkennt den Schaden aufgrund eines Sachverständigengutachtens im Juli mit einem Betrag von Im September desselben Jahres erwirbt Frau Teufel einen neuen Würstelstand mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren um , den sie umgehend in Betrieb nimmt. 3. An Teilnahmegebühren für einen Buchhaltungskurs beim WIFI, den zwei Mitarbeiter von Herrn Strauß besucht haben, bezahlte Herr Strauß

9 VI. Gewinnermittlung nach 4 Abs 3 EStG Herr Maier, vorsteuerabzugsberechtigter Rechtsanwalt in Wien, ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Im Jahr 2013 hat er ebenso wie im letzten Jahr (exkl. USt) vereinnahmt. 1. Die Ausgaben - Löhne ( ), Büromaterial ( ) und Kanzleimiete ( ) - betragen insgesamt (jeweils exkl. USt). 2. Im November 2013 hat Herr Maier eine EDV-Anlage um (exkl. USt) angeschafft und in Betrieb genommen. Die Nutzungsdauer der Anlage beträgt fünf Jahre. (Variante: Die EDV-Anlage wird zu 70% betrieblich und zu 30% privat genutzt). 3. Herr Maier bezahlt die Kanzleimiete für die Jahre 2014 und 2015 bereits im Jahr Von den bis zum Ende des Kalenderjahres 2013 eingegangenen Zahlungen seiner Klienten sind noch nicht in den Einnahmen enthalten, weil diese laufende Prozesse betreffen und Herr Maier dafür noch keine Honorarnote gelegt hat. 5. Für das Verfassen eines Gesellschaftsvertrages im Jahr 2013 erhielt Herr Maier am ein Honorar in Höhe von gutgeschrieben. Sein Klient hat das Honorar am überwiesen. VII. Gewinnfreibetrag Herr Janus ist als selbständiger Rechtsanwalt in Wien tätig. Herr Janus ermittelt seinen Gewinn gemäß 4 Abs 3 EStG. Im Jahr 2013 erzielt Herr Janus einen Gewinn in Höhe von Im selben Jahr schafft Herr Janus eine neue EDV-Anlage (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: vier Jahre) um (exkl. USt) als Anlagevermögen für seine österreichische Betriebstätte an. Darüber hinaus kauft Herr Janus im Jahr 2013 für österreichische Staatsanleihen. Variante: Herr Janus ermittelt seinen Gewinn nach 17 EStG. 9

10 VIII. Einkommensermittlung Herr Mayer hat seinen Wohnsitz in Innsbruck. Für ihn ist unter Verwertung folgender Angaben das Einkommen zu ermitteln: 1. Als Bildhauer hatte Herr Mayer in den Jahren 2012 und 2013 jeweils einen Umsatz von erzielt. An Mietkosten für sein Atelier hatte er im Jahr zu bezahlen, für Marmorblöcke gab er aus. 2. Aus einer Kommanditbeteiligung an einer gewerblich tätigen GmbH & Co KG resultiert im Jahr 2013 ein Verlustanteil für Herrn Mayer von Neben dem Verlustanteil erhielt Herr Mayer für seine Mitarbeit und als Zinsen für ein der KG gewährtes Darlehen. 3. Herr Mayer betreibt eine Pferdezucht. Aus dieser Tätigkeit ergab sich im Jahr 2013, wie in den fünf Jahren davor, ein Verlust von Herr Mayer ist in der Vertriebsabteilung eines großen Ziegelerzeugungsunternehmens in Landeck angestellt (einfache Fahrtstrecke Innsbruck-Landeck: 75 km). Sein Bruttobezug betrug im Jahr , wobei ihm zusätzlich ein 13. und 14. Monatsgehalt ausbezahlt werden. An Sozialversicherungsbeiträgen wurden für ihn im Jahr 2013 zwölf Mal 387,21 und zwei Mal 365,79 (für das 13. und 14. Monatsgehalt) entrichtet. 5. Als Angestellter (siehe Bsp 4) hatte Herr Mayer im Jahr 2013 außerdem Ausgaben für Fachliteratur in Höhe von 600 (vier Bücher zu je 150 inkl. 10% USt), sowie für ein Fortbildungsseminar in Wien von 500. Darüber hinaus kaufte sich Herr Mayer für seine berufliche Tätigkeit einen Laptop (Nutzungsdauer: vier Jahre) um (exkl. USt), den er zu 30% privat nutzt. 6. Neben dem Gehalt samt Lohnnebenkosten entrichtet sein Arbeitgeber Abfertigungsbeiträge zugunsten von Herrn Mayer in Höhe von 1,53% des monatlichen Bruttobezugs an eine Mitarbeitervorsorgekasse. Am wurde ihm der am fällige Jänner-Bezug gutgeschrieben. 7. Aufgrund seiner zahlreichen berufsbedingten Reisen wird Herrn Mayer von seinem Arbeitgeber ein PKW (Anschaffungskosten ) zur Verfügung gestellt, den Herr Mayer auch privat uneingeschränkt benutzen darf (Jahreskilometerleistung: km, davon privat km). 10

11 8. Herr Mayer erhält im Jahr 2013 auf sein im Privatvermögen gehaltenes Sparbuch bei einer österreichischen (Variante: französischen) Bank Zinsen in Höhe von (vor Abzug allfälliger Steuern) gutgeschrieben. 9. Darüber hinaus hält Herr Mayer in seinem privaten Wertpapierdepot bei einer österreichischen Bank eine Anleihe der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 2013 entfallen auf Herrn Mayer Anleihezinsen in der Höhe von (brutto), welche nach Abzug allfälliger Steuern über die depotführende österreichische Bank ausbezahlt werden. (Variante: Die auszahlende Stelle ist in Deutschland.) 10. Herr Mayer hält in seinem Privatvermögen Aktien an einer österreichischen AG, welche im Jahr 2013 eine Dividende ausschüttet, wobei auf seine Anteile entfallen. Die Auszahlung der Kapitalerträge erfolgt über das österreichische Kreditinstitut, bei der die Aktien auf Depot liegen. An Depotgebühren fielen für diese Aktien 75 an. 11. Herr Mayer schafft im Jänner 2013 Wertpapiere in sein Privatvermögen an, die er im Dezember 2013 mit einem Gewinn (Variante: mit einem Verlust) von veräußert. 12. Ein Miethaus in Wien wurde von Herrn Mayer vor 15 Jahren um in seinem Privatvermögen zur Vermietung zu Wohnzwecken angeschafft (Grundanteil ). Der Austausch von Fenstern verursachte im Jahr 2013 Ausgaben im Ausmaß von , für Ausbesserungsarbeiten am Außenputz und das Ausmalen des Stiegenhauses wurden aufgewendet. Die Mieteinnahmen betrugen Eine im Jahr 2008 angeschaffte Eigentumswohnung, die Herrn Mayer seit 2011 als Hauptwohnsitz diente, konnte er 2013 mit einem Überschuss von veräußern. Variante: Herr Mayer schaffte die besagte Wohnung bereits im Jahr 2004 an und nützte diese bis 2010 als Hauptwohnsitz. Vor der Veräußerung im Jahr 2013 vermietete er die Wohnung. 14. An Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung zahlte Herr Mayer im Jahr Die Ausgaben für energiesparende Maßnahmen zur Sanierung seines Einfamilienhauses durch einen von ihm beauftragten, befugten Unternehmer betrugen (Die Sanierung hat den Nutzwert des Hauses wesentlich erhöht.) 15. Herr Mayer spendete Ende aus seinem Privatvermögen an die Caritas. Der Gesamtbetrag seiner Einkünfte im Jahr 2013 hat sich nach Verlustausgleich auf belaufen. 11

12 16. Von den vorgeschriebenen 850 Kirchenbeitrag hat Herr Mayer 400 im Dezember 2013 überwiesen, den Rest im darauf folgenden April. Sein Steuerberater hat Herrn Mayer für die Lohnverrechnung für seine private Hausangestellte 200 in Rechnung gestellt. Der Betrag wurde im November 2013 überwiesen. 17. Im Wirtschaftsjahr 2013 ergab sich ein Gewinn von für eine von Herrn Mayer betriebene Bierbrauerei, für die er den Gewinn zulässigerweise gemäß 5 EStG ermittelt. Im Wirtschaftsjahr 2011 erlitt die Bierbrauerei einen Verlust in der Höhe von , im Wirtschaftsjahr 2012 einen Verlust in der Höhe von Diese Verluste konnten bisher noch nicht ausgeglichen werden. 18. Für die Berufsausbildung seines 16-jährigen Sohnes außerhalb des Wohnortes, die 2013 sechs Monate dauerte, wurde Herr Mayer mit 700 belastet. Im Einzugsbereich seines Wohnortes gab es für seinen Sohn keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit. 19. Für die Kinderbetreuung seiner 4-jährigen Tochter in einem öffentlichen Kindergarten in Wien bezahlte Herr Mayer im Kalenderjahr Herr Mayer und seine Frau leben gemeinsam mit ihrer Tochter, für die dem Ehepaar Familienbeihilfe zusteht, in Österreich. B. KÖRPERSCHAFTSTEUER I. Persönliche und sachliche Körperschaftsteuerpflicht 1. Beurteilen Sie, ob die folgenden Rechtsgebilde der Körperschaftsteuer unterliegen: a) eine Aktiengesellschaft (AG) b) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) c) eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung (Gen.m.b.H.) d) ein Verein e) eine Sparkasse f) eine Privatstiftung g) eine Societas Europaea (SE) h) eine offene Gesellschaft (OG) i) eine GmbH & Co KG j) das Bundesland Tirol 2. Eine österreichische GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Graz (Steiermark) besitzt als einziges Wirtschaftsgut eine Eigentumswohnung in Graz. Im Jahr 2013 erzielte sie aus der Vermietung dieser Wohnung Einkünfte in Höhe von

13 II. Einkommensermittlung 1. Aus der UGB-Bilanz einer GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Wien ergibt sich für das Jahr 2013 ein Jahresüberschuss von vor Körperschaftsteuer. Der Gewinn nach Körperschaftsteuer soll zur Gänze als Dividende an den in Österreich ansässigen Alleingesellschafter Herrn Sauer ausgeschüttet werden. Dieser hält die Beteiligung im Privatvermögen. 2. Herr Huber ist Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH. Die Beteiligung hält er im Privatvermögen. Als Mietentgelt für Räumlichkeiten, die er der Gesellschaft zur Verfügung stellt, erhielt Herr Huber im Jahr 2013 insgesamt Der marktübliche Mietpreis für vergleichbare Räumlichkeiten hätte zu Mieteinnahmen von nur geführt. 3. Zur Abdeckung der Verluste der Immo Handelsgesellschaft GmbH leisten deren Gesellschafter entsprechend dem Verhältnis ihrer Stammeinlagen einen Zuschuss in Höhe von insgesamt an die Gesellschaft. 4. Herr Meissner gewährt einer österreichischen GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, ein zu einem fremdüblichen Zinssatz von 10% p.a. verzinstes, endfälliges Darlehen in Höhe von mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Nach Fälligkeit der Zinsen verzichtet Herr Meissner auf die Bezahlung der Zinsen. 5. Herr Ganz hält im Betriebsvermögen seines Gewerbebetriebes eine 100%ige Beteiligung an einer österreichischen GmbH, die er um erworben hat. Im Jahr 2013 legt Herr Ganz einen zum Betriebsvermögen gehörenden LKW (Buchwert ; Verkehrswert ) in die GmbH ein. 6. Eine österreichische Holding-AG hat im Jahr 2013 eine Kapitalerhöhung durchgeführt und junge Aktien emittiert. An Emissionskosten fielen insgesamt an. 7. Im Wirtschaftsjahr 2013 hat eine österreichische Holding-AG insgesamt an Aufsichtsratsvergütungen bezahlt. III. Beteiligungen 1. Die W- AG mit Sitz in Wien ist unmittelbar zu 50% (Variante: 5%) an der L- GmbH mit Sitz in Linz beteiligt. Die L- GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2013 einen unternehmensrechtlichen Gewinn in Höhe von Die Gesellschafterversammlung der L-GmbH beschloss am die Ausschüttung des gesamten Gewinnes des Vorjahres. Der auf die W- AG entfallende Gewinnanteil wird beschlussgemäß am ausbezahlt. 13

14 2. Die Mutter-GmbH mit Sitz in Wien ist an der Tochter-GmbH mit Sitz in Klagenfurt zu 100% beteiligt (Anschaffungskosten der Beteiligung ). Aufgrund der schlechten Geschäftsentwicklung der Tochter-GmbH hat die Beteiligung aber nur noch einen Verkehrswert von (Variante: Der Verkehrswert der Tochter-GmbH sinkt aufgrund einer Gewinnausschüttung auf ). 3. Die österreichische A-GmbH hat einen Kredit von aufgenommen und damit Anfang % der Aktien der österreichischen B-AG erworben. Für den Kredit sind jährlich an Zinsen zu bezahlen. Im Jahr 2013 wurden Dividenden in Höhe von an die A-GmbH ausgeschüttet. IV. Gruppenbesteuerung 1. Die M-AG mit Sitz in Österreich hält seit dem Jahr % der Anteile und Stimmrechte an der österreichischen X-AG, sowie 75% der Anteile und Stimmrechte an der Z-AG mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich. Des weiteren hält die M-AG seit Februar % der Anteile und Stimmrechte an der in Österreich ansässigen Y-GmbH, an der außerdem die X-AG seit dem Jahr % der Anteile und Stimmrechte hält. Für welche Gesellschaften kann die M-AG im Jahr 2013 einen Gruppenantrag stellen? Kann Sie im Jahr 2014 weitere Mitglieder aufnehmen? 2. Fortsetzung von Beispiel 1: Die M-AG hat im Jahr 2013 alle aufnehmbaren Gesellschaften in ihre Gruppe aufgenommen. Im Jahr 2013 nicht aufnehmbare Gesellschaften wurden von der M-AG im Folgejahr aufgenommen. Die steuerlichen Ergebnisse der Gesellschaften in den Jahren 2013 und 2014 stellen sich wie folgt dar (Beträge in ): M-AG X-AG Y-GmbH Z-AG Vortragsfähige Verluste aus den Jahren vor 2013 sind bei den vier Gesellschaften nicht vorhanden. Bei allen vier Gesellschaften entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. 3. Die A-AG mit Sitz in Wien erwirbt Ende 2013 um eine 75%-ige Beteiligung an der österreichischen B-GmbH. Aufgrund neu hervorgekommener nachhaltiger struktureller Probleme bei der B-GmbH sinkt der Teilwert der Beteiligung im Jahr 2014 auf Bei beiden Kapitalgesellschaften entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. Ergebnisse 2013 (Beträge in ) Ergebnisse 2014 (Beträge in ) A-AG B-GmbH

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