Integrationsvereinbarung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Integrationsvereinbarung"

Transkript

1 Integrationsvereinbarung Zwischen dem Kanzler, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat der Folkwang Hochschule wird gemäß 83 SGB IX die nachfolgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen: Präambel Die Integrationsvereinbarung wird von allen Beteiligten als Chance für die Verbesserung der beruflichen Integration behinderter Menschen gesehen. Um dies zu erreichen, werden konkrete, realisierbare Zielvereinbarungen abgeschlossen. Zentraler Gedanke der Integrationsvereinbarung ist es, Menschen mit Behinderungen an ihren Fähigkeiten zu messen, nicht an ihren Defiziten. 1 Ziele Die Hochschule setzt sich mit dem Abschluss dieser Integrationsvereinbarung die folgenden Ziele: die Förderung der Neueinstellung von Schwerbehinderten die Verbesserung der Arbeitsbedingungen schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere in Bezug auf Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit, die Verbesserung von Information und Betreuung von schwerbehinderten Beschäftigten, die Förderung eines integrationsfördernden Arbeitsklimas insbesondere durch Vorgesetzte sowie unterstützende Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit aller Beschäftigten (Prävention). 2 Stellenbesetzungsverfahren Folkwang Hochschule Vertreter des Kanzlers Klemensborn 39 D Essen Tel. +49_(0)201_49 03_210 Fax. +49_(0)201_49 03_214 voigt@folkwang-hochschule.de

2 1. In der Regel enthalten alle Ausschreibungstexte den nachfolgenden Hinweis: "Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt." Der Verzicht auf einen entsprechenden Hinweis bedarf der Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrates. 2. Über den Eingang der Bewerbung von Schwerbehinderten bzw. über die Vorlage entsprechender Bewerbungen durch das Arbeitsamt sind die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat unverzüglich zu unterrichten. Bzgl. der Einladung zu Auswahlgesprächen ist jede Bewerbung einer/eines Schwerbehinderten zu berücksichtigen, es sei denn, es mangelt offenkundig an der fachlichen Eignung. Auf die Einladung eines Schwerbehinderten wegen offensichtlicher Ungeeignetheit kann nur verzichtet werden, wenn Dienststelle, Schwerbehindertenvertretung und Personalrat in dieser Frage Einvernehmen erzielt haben, und der/dem entsprechende/-n Bewerber/-in erkennbar die für die Stellenausschreibung erforderliche Qualifikationen fehlen. 3 Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsumfeld - Information Die Dienststelle stellt in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung alle zugänglichen Informationen (Merkblätter, Hinweise zu Informationsquellen im Internet u. ä.) über die Möglichkeiten der Bezuschussung z.b. bei der Anpassung von Arbeitsplätzen mit technischen Hilfsmitteln oder die Unterstützung durch Hilfskräfte zur Verfügung. Auch auf einschlägige Rechtsvorschriften oder Beratungseinrichtungen wird per Link auf einer von der Hochschule bereitzustellenden Internetseite hingewiesen. 4 Arbeitszeit und Organisation Für schwerbehinderte und insbesondere für schwerstbehinderte Beschäftigte können jederzeit von den sonstigen Arbeitsregeln abweichende Vereinbarungen getroffen werden, soweit hierüber Einvernehmen zwischen den Betroffenen, und der Hochschulleitung hergestellt werden kann. Die Anforderungen des LPVG und anderer einschlägiger Vorschriften (z.b. Arbeitszeitgesetz) sind dabei zu beachten.

3 5 Integrationsteam Zur Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der vorliegenden Integrationsvereinbarung bestellt die Hochschulleitung ein Integrationsteam, bestehend aus Schwerbehindertenvertretung, der/dem Beauftragtem der Dienststelle für Schwerbehindertenangelegenheiten sowie der/dem Vertreter/-in der Studierenden. Das Integrationsteam veranstaltet mindest einmal pro Jahr unter Federführung der /des Beauftragten der Dienststelle eine Gesprächsrunde (ggf. von dort aus Ortsbegehungen, Anforderungen, Vorschläge etc.). 6 Spezielle Angebote und Maßnahmen für Schwerbehinderte 1. Die/der Fortbildungsbeauftragte der Hochschule berücksichtigt bei den von ihr/ihm zu betreuenden Programmen die besonderen Probleme und Belange der schwerbehinderten Beschäftigten, soweit berufsbezogene Bedürfnisse in Erfahrung zu bringen sind. 2. Zu den besonderen Aufgaben von Vorgesetzten gehören, Fortbildungs- und Qualifizierungsinteressen von schwerbehinderten Mitarbeiter/-innen gezielt aufzugreifen und zu unterstützen. 3. Alle neu eingestellten Schwerbehinderten erhalten bei der Einstellung Informationen zu Namen und Ansprechpartner im Integrationsteam, Zuständigkeiten an der Hochschule, Hinweis auf Weiterbildungsprogramm, Internet-Seite etc.. 4. Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens sind Vorschläge für oder von Schwerbehinderten besonders erwünscht. 7 Förderung der beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter Bei der Beurteilung der Leistung Schwerbehinderter ist eine etwaige Minderung der Arbeitsund Verwendungsfähigkeit durch die Behinderung zu berücksichtigen. Den schwerbehinderten

4 Beschäftigten ist unter besonderer Berücksichtigung ihres Strebens nach Leistung und Fortbildung die Bewertung zuzuerkennen, die sie erhalten würden, wenn ihre Arbeits- und Leistungsfähigkeit nicht durch die Behinderung gemindert wäre. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte, um vergleichbare Leistungen erbringen zu können, regelmäßig mehr Energie und Willenskraft aufbringen müssen als Nichtbehinderte. 8 Prävention und Rehabilitation Die Dienststelle schaltet beim Auftreten personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Schwierigkeiten in Arbeits- oder Dienstverhältnissen schwerbehinderter Menschen, die zu einer Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen können, frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Personalrat sowie ggf. das Integrationsamt ein, um die Möglichkeiten innerbetrieblicher Hilfen, finanzieller Leistungen und technischer Hilfen zu erörtern mit der Zielsetzung einer dauerhaften Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse. 9 Zuständigkeiten innerhalb der Dienststelle Für die Dienststelle sind zu bestellen bzw. zu wählen: Ein/-e Schwerbehindertenbeauftragte/-r der Dienststelle Ein/-e Schwerbehindertenvertreter/-in sowie ein/-e Stellvertreter/-in 10 Schlussbestimmungen / Geltungsdauer Diese Integrationsvereinbarung gilt ab dem 1.April 2004 zunächst für 2 Jahre und verlängert sich stillschweigend, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt wird.

5 Das Recht zur Kündigung steht allen Vertragsunterzeichnern zu. Nach Kündigung der Integrationsvereinbarung nehmen Hochschulleitung, Personalrat und Schwerbehinderten-Vertretung zeitnah Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Integrationsvereinbarung auf. Diese Integrationsvereinbarung wurde in der Hochschule per Hausmitteilung bekannt gegeben und im Internet auf einer WWW-Seite der Folkwang Hochschule veröffentlicht. Darüber hinaus wird sie gem. 83 Abs. 1 SGB IX dem Integrationsamt und dem Arbeitsamt übermittelt. Essen, den Der Kanzler Der Personalrat Die Schwerbehindertenvertretung

Inklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX

Inklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Inklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Zwischen der Universität Heidelberg, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wird folgende Inklusionsvereinbarung abgeschlossen: Präambel: Menschen mit

Mehr

zwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und der in 176 SGB IX genannten Vertretung

zwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und der in 176 SGB IX genannten Vertretung Anlage 1 Entwurf einer Musterinklusionsvereinbarung (Bausteinkonzept) zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Dienststellen und Betrieben des Landes Rheinland-Pfalz nach 166 SGB IX (BGBl. I S.

Mehr

UNIVERSITÄT HOHENHEIM

UNIVERSITÄT HOHENHEIM UNIVERSITÄT HOHENHEIM ZENTRALE VERWALTUNG Universität Hohenheim (900) 70593 Stuttgart An alle Einrichtungen der Universität Hohenheim Stuttgart-Hohenheim, Bearbeiterin/Bearbeiter Telefon 0711 / 459 - Fax

Mehr

Präambel. 1. Geltungsbereich

Präambel. 1. Geltungsbereich Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen an der Berufsakademie Sachsen gemäß 83 SGB IX zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und dem Hauptpersonalrat

Mehr

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0097 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Geschäftsbereich

Mehr

Das SGB IX und die sich hieraus ergebenen Aufgaben/Pflichten für Betriebsräte ( 93 SGB IX).

Das SGB IX und die sich hieraus ergebenen Aufgaben/Pflichten für Betriebsräte ( 93 SGB IX). Das SGB IX und die sich hieraus ergebenen Aufgaben/Pflichten für Betriebsräte ( 93 SGB IX). 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates Betriebs-, Personal-, Richter-,

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0114 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0114 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0114 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Universität XXX Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Zwischen der Universität XXX, der Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Als Chance für die Verbesserung der beruflichen Integration Behinderter im DIZ (Daten- und Informationszentrum) Rheinland-Pfalz Wer schließt eine Integrationsvereinbarung ab? DIZ Vorstand,Dienststelle

Mehr

Seite 2: Integrationsvereinbarung der Hochschule Ludwigshafen am Rhein ( 83 SGB IX)

Seite 2: Integrationsvereinbarung der Hochschule Ludwigshafen am Rhein ( 83 SGB IX) Ausgabe 27 07.12.2016 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Integrationsvereinbarung der Hochschule Ludwigshafen am Rhein ( 83

Mehr

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0009 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0009 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0009 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Vorbemerkung Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX zwischen XXX, der Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Vereinbarung zur Beschäftigung und Integration behinderter Menschen im Hessischen Rundfunk gemäß 83 SGB IX - Integrationsvereinbarung -

Vereinbarung zur Beschäftigung und Integration behinderter Menschen im Hessischen Rundfunk gemäß 83 SGB IX - Integrationsvereinbarung - Vereinbarung zur Beschäftigung und Integration behinderter Menschen im Hessischen Rundfunk gemäß 83 SGB IX - Integrationsvereinbarung - Präambel Die Integration behinderter Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche

Mehr

~r= R_U_ND_S_C_H_R_E_I_B_E_N_D_E_R_Z_E_N_T_R_A_L_B_E_R_E_IC_H_E_N_r_._2_0_1_2_01_2 ]

~r= R_U_ND_S_C_H_R_E_I_B_E_N_D_E_R_Z_E_N_T_R_A_L_B_E_R_E_IC_H_E_N_r_._2_0_1_2_01_2 ] UNIVERSITÄT HOHENHEIM ZENTRALBEREICHE Universität Hohenheim (90.0) An alle Einrichtungen der Universität Hohenheim 70593 Stuttgart Stuttgart-Hohenheim, 09.11.2012 Bearbeiterin/Bearbeiter Herr Diebald Telefon

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0010 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0010 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0010 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung der XXX 1. Präambel Die Dienststelle, die Schwerbehindertenvertretung und der

Mehr

Integrationsvereinbarung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin

Integrationsvereinbarung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Integrationsvereinbarung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Die Hochschulleitung, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und der Personalrat haben die folgende Vereinbarung über die

Mehr

Rahmenintegrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX

Rahmenintegrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Rahmenintegrationsvereinbarung gem. 83 SGB IX vom 27. Juli 2006 Seite 1 Rahmenintegrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX zwischen der Vitanas GmbH & Co. KGaA vertreten durch die Geschäftsführer Reinhold

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0016 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0016 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0016 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber Integrationsvereinbarung nach 83 SGB IX zwischen dem XXX und dem Personalrat des

Mehr

Amtliche Mitteilung 01/2005

Amtliche Mitteilung 01/2005 Amtliche Mitteilung 01/2005 Integrationsvereinbarung nach 83 SGB IX für die Fachhochschule Köln vom 12.01.2005 Herausgegeben am 3. Februar 2005 I n t e g r a t i o n s v e r e i n b a r u n g nach 83 SGB

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0038 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0038 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0038 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Vereinbarung zur Integration von schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen in der

Mehr

Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Präambel Präsident, Kanzler und Personalrat der Universität Passau schließen die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen

Mehr

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Integrationsvereinbarung zur Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zwischen der Evangelischen Kirche in Mannheim, der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und der Mitarbeitervertretung

Mehr

Technische Universität Kaiserslautern Der Präsident

Technische Universität Kaiserslautern Der Präsident Technische Universität Kaiserslautern Der Präsident Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Zwischen der Technischen Universität Kaiserslautern (Dienststelle), der Schwerbehindertenvertretung und dem

Mehr

Integrationsvereinbarung für schwerbehinderte Menschen

Integrationsvereinbarung für schwerbehinderte Menschen (Stand: 25. 4. 2005) Zwischen und der, vertreten durch. nachstehend Dienststelle genannt, Mitarbeitervertretung, vertreten durch. sowie der Schwerbehindertenvertretung * wird auf der Grundlage des 36 des

Mehr

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt - Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun? Was tun! Prävention nach dem SGB IX Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Wo steht`s? Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch: SGB IX Teil 2: Förderung der Ausbildung

Mehr

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Workshop Demenz Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen 11.04.2013 Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Zur Person Dorian Kai Liebenau Geb. 22.07.1964 Anwaltszulassung

Mehr

Dienstvereinbarung. zur Fort- und Weiterbildung des Personals der. Universität-GH Paderborn

Dienstvereinbarung. zur Fort- und Weiterbildung des Personals der. Universität-GH Paderborn Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung des Personals der Universität-GH Paderborn Die Universität-GH Paderborn als Dienststelle, vertreten durch den Kanzler, und der Personalrat für das nichtwissenschaftliche

Mehr

Universität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX

Universität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Universität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Zwischen der Universität Hohenheim, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wird folgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen:

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG-NR. X /XXXX

BETRIEBSVEREINBARUNG-NR. X /XXXX Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0053 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau BETRIEBSVEREINBARUNG-NR. X /XXXX Integrationsvereinbarung für Menschen mit Behinderung und von Behinderung

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung zwischen dem Bürgermeister der Stadt Rheinberg sowie dem Betriebsleiter des Dienstleistungsbetriebs Stadt Rheinberg (DLB) und dem Personalrat der Stadt Rheinberg sowie der Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Integrationsvereinbarung XXX

Integrationsvereinbarung XXX Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0120 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Präambel Integrationsvereinbarung XXX Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein

Mehr

I. Präambel. II. Allgemeines

I. Präambel. II. Allgemeines Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in der Bayerischen Staatskanzlei gemäß 83 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Integrationsvereinbarung - 2 I. Präambel (1) Nach Artikel

Mehr

Integrationsamt. Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie. Frau Pia Zinser-Flum

Integrationsamt. Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie. Frau Pia Zinser-Flum Integrationsamt Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum Dezernat III - Integrationsamt Hauptsitz: Karlsruhe Standorte in Stuttgart und in Freiburg Integrationsamt Baden -Württemberg

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0095 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Dienststellen

Mehr

Rundschreiben Nr. 3 / 2015

Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Dienstvereinbarung Stellenausschreibung - universitätsinterne Ausschreibung von Stellen

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0032 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0032 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0032 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Rahmenvereinbarung zur Integration behinderter Menschen Inhaltsverzeichnis Präambel Geltungsbereich 1. Integrationsziele

Mehr

Integration schwerbehinderter Menschen

Integration schwerbehinderter Menschen Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0030 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Integration schwerbehinderter Menschen Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 1.1. Räumlich 1.2. Persönlich 2.

Mehr

zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel

zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel Dienstvereinbarung zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX vom 01.05.2004 zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel Die Dienststellenleitung

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0130 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0130 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0130 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Rahmenintegrationsvereinbarung zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter

Mehr

Integrationsvereinbarung des Caritasverbandes Offenbach/Main e.v.

Integrationsvereinbarung des Caritasverbandes Offenbach/Main e.v. des Caritasverbandes Offenbach/Main e.v. Präambel* Der Caritasverband Offenbach/Main e.v. sieht es als Dienstgeber als eine wesentliche Aufgabe, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Seite 1/5 Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zwischen der Hochschule Ravensburg-Weingarten (HRW),

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung Zwischen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und den n sowie der Vertretung schwerbehinderter Menschen () wird folgende Vereinbarung abgeschlossen: Präambel Nach Artikel

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0021 Stand November 2013 Bereich: Chemische Industrie Zwischen der Geschäftsführung der XXX und dem Gesamtbetriebsrat der XXX wird folgende Integrationsvereinbarung

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0070 Stand November 2013 Bereich: Verkehr/Nachrichten

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0070 Stand November 2013 Bereich: Verkehr/Nachrichten Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0070 Stand November 2013 Bereich: Verkehr/Nachrichten Integrationsvereinbarung Zwischen der Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen der XXX

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Leitfaden für Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 2.

Mehr

D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Die Dienststellenleitung der Evangelischen Kirchengemeinde Mannheim und die Mitarbeitervertretung der Evangelischen Kirchengemeinde

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber Präambel * Integrationsvereinbarung des XXX Der XXX sieht es als Dienstgeber als

Mehr

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX) Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel Frau M. Mustermann Das Präsidium Der Kanzler Personalabteilung Sokratesplatz 1 24149 Kiel Telefon: 0431/210-1341 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: dagmar.scheffler@fh-kiel.de

Mehr

Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter und langzeiterkrankter Beschäftigter des Bistums Speyer

Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter und langzeiterkrankter Beschäftigter des Bistums Speyer Beilage zum Oberhirtlichen Verordnungsblatt Nr. 6/2010 Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter und langzeiterkrankter Beschäftigter des Bistums Speyer Präambel 3 Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Integrationsvereinbarung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Integrationsvereinbarung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Integrationsvereinbarung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Inhalt: Präambel 1 Geltungsbereich 2 Grundsätze 3 Ziele 4 Verpflichtungen des Arbeitgebers 5 Einstellungsgrundsätze/Personalplanung

Mehr

Vereinbarung. zur Integration schwerbehinderter Menschen an der Universität Konstanz gemäß dem Sozialgesetzbuch IX 83. Präambel

Vereinbarung. zur Integration schwerbehinderter Menschen an der Universität Konstanz gemäß dem Sozialgesetzbuch IX 83. Präambel Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen an der Universität Konstanz gemäß dem Sozialgesetzbuch IX 83 Präambel Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität

Mehr

Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule Brandenburg

Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule Brandenburg 28.04.2014 Amtliche Mitteilungen der Nummer 20 22. Jahrgang Datum Inhalt Seite 15.04.2014 Dienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule

Mehr

INTEGRATIONSVEREINBARUNG gem. 83 SGB IX zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen

INTEGRATIONSVEREINBARUNG gem. 83 SGB IX zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0089 Stand November 2013 Bereich: Gesundheitswesen INTEGRATIONSVEREINBARUNG gem. 83 SGB IX zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen Zwischen dem XXX unter

Mehr

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke) Unterrichtsmaterialien Sozialkunde Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski (www.schafranski.de) Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Mehr

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM der Polizeidirektion Böblingen Dienstvereinbarung über über die die Eingliederung schwerbehinderter und gesundheitsbeeinträchtigter Menschen bei bei der der Polizeidirektion

Mehr

Interessenvertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Interessenvertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer Interessenvertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer Interessen schwerbehinderter Mitarbeiter wirksam und sicher vertreten Bearbeitet von Marc Feurer Grundwerk mit Ergänzungslieferung 0. Loseblattwerk inkl.

Mehr

Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam

Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam 22.03.18 Hamburg Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Durchführung eines Betrieblichen

Mehr

Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX.

Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. 1 Präambel Es ist das gemeinsame Ziel der Dienststelle, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische Vereinbarung zwischen dem Kanzler der Technischen Universität Dortmund und dem Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Technischen Universität ortmund zur Fort- und Weiterbildung Präambel:

Mehr

Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung Förderrichtlinien

Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung Förderrichtlinien 1 Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Förderrichtlinien Inhaltsübersicht: Einleitung I. Personenkreis II. III. IV. Stellenpool für die Beschäftigung

Mehr

Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in die XXX

Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in die XXX Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0051 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Allgemeines Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in die

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0042 Stand November 2013 Bereich: Gesundheitswesen. Integrationsvereinbarung.

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0042 Stand November 2013 Bereich: Gesundheitswesen. Integrationsvereinbarung. Präambel Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0042 Stand November 2013 Bereich: Gesundheitswesen Integrationsvereinbarung für XXX 83 SGB IX Das XXX als Arbeitgeber des XXX bekennt sich gegenüber

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0141 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0141 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0141 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber Gesamtbetriebsvereinbarung zur Integration Zwischen dem Bundesvorstand der XXX,

Mehr

Synopse alte Fassung neue Fassung (Stand ) 4.4 Pflichtstundenermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte im Sinne des 2 Abs.

Synopse alte Fassung neue Fassung (Stand ) 4.4 Pflichtstundenermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte im Sinne des 2 Abs. Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (sog. Fürsorgerichtlinien) RdErl. d. Kultusministeriums v. 31.05.1989

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf, dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand, und der Mitarbeitervertretung im

Mehr

Arbeitsblatt 1. Was bringen Integrationsvereinbarungen den Beteiligten?

Arbeitsblatt 1. Was bringen Integrationsvereinbarungen den Beteiligten? 9839/Arbeitsblätter A4 20.07.2006 8:43 Uhr Seite 1 Arbeitsblatt 1 Was bringen Integrationsvereinbarungen den Beteiligten? Arbeitgeber/Beauftragte/r des Arbeitgebers Leistungssteigerung durch Motivation

Mehr

Dienstvereinbarung Integration nach 83 SGB IX für die Stadt XXX (DV Integration)

Dienstvereinbarung Integration nach 83 SGB IX für die Stadt XXX (DV Integration) Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0033 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Dienstvereinbarung Integration nach 83 SGB IX für die Stadt XXX (DV Integration)

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0004 Stand November 2013 Bereich: Gesundheitswesen

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0004 Stand November 2013 Bereich: Gesundheitswesen Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0004 Stand November 2013 Bereich: Gesundheitswesen Integrationsvereinbarung für das XXX ( 83 SGB IX) Die Dienststelle unterstützt mit dieser Integrationsvereinbarung

Mehr

Strategien zur Erstellung einer Integrationsvereinbarung

Strategien zur Erstellung einer Integrationsvereinbarung Dezernat 7 Soziales, Integration Präsentation von Herrn Rainer Trempler, Landeswohlfahrtsverband Württemberg - Hohenzollern, bei der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Betriebs- und Personalräte der

Mehr

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Auszug 1

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Auszug 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Auszug SGB IX 548 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Auszug 1 Vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert am 23. Dezember

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0105 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Lehrerinnen und

Mehr

Mitarbeiter der Diözesankurie Integrationsvereinbarung:

Mitarbeiter der Diözesankurie Integrationsvereinbarung: BO Nr. 2232 05.05.2014 PfReg. F 1.1g Integrationsvereinbarung In Erfüllung des pastoralen, politischen und sozialen Auftrags der Katholischen Kirche, der Fürsorgepflicht des Dienstgebers und gemäß 28a

Mehr

Integrationsfachdienst

Integrationsfachdienst IfD (Bezugsgröße: Arbeitsamtsbezirk) Gesamtteam zur Unterstützung besonders betroffener Schwerbehinderter mit zwei Fachbereichen Sicherung Arbeitsschwerpunkte Vermittlung Arbeitsschwerpunkte alle sonstigen

Mehr

Text: Integrationsvereinbarung für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in VIVENTO

Text: Integrationsvereinbarung für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in VIVENTO Text: Integrationsvereinbarung für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in VIVENTO Einander verstehen, miteinander leben Inhalt 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Gegenstand der Integrationsvereinbarung

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! 29.01.2015 Diethelm Müller Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch IX, 84 (2) Prävention Dienstvereinbarung Integration nach 83 SGB IX für die Stadt Wolfsburg Wer ist betroffen?

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0001 Stand November 2013 Bereich: Bergbau, Steine/Erden, Energie/Wasser

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0001 Stand November 2013 Bereich: Bergbau, Steine/Erden, Energie/Wasser Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0001 Stand November 2013 Bereich: Bergbau, Steine/Erden, Energie/Wasser Zwischen XXX und ihren Schwerbehindertenvertretern und Gesamtbetriebsräten bzw.

Mehr

FAX: 0611/

FAX: 0611/ Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat IV 4 -Landespreis- Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden FAX: 0611/32719-3510 E-Mail: landespreis-beschaeftigung@hsm.hessen.de Tel.: 0611/817-3510

Mehr

Vereinbarung. zwischen. dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner (VDBW e.v.)

Vereinbarung. zwischen. dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner (VDBW e.v.) Vereinbarung zwischen dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner (VDBW e.v.) vertreten durch den Vize-Präsidenten des Verbands Deutscher Betriebs- und

Mehr

Ansprechpartner für Dienststellen ohne eigene Schwerbehindertenvertretung ist die Hauptschwerbehindertenvertretung.

Ansprechpartner für Dienststellen ohne eigene Schwerbehindertenvertretung ist die Hauptschwerbehindertenvertretung. Zwischen dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Hauptschwerbehindertenvertretung und dem Hauptpersonalrat wird folgende Rahmenintegrationsvereinbarung zur Eingliederung und

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Anlage 1 zum Verfahrensablauf BEM Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis.., dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und der

Mehr

Schnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt

Schnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt Schnittstelle Rehabilitation und Arbeitswelt Fachtagung der DVSG am 21.09.2016 in Kassel 1 Arten der Behinderung Hessen 2015 Arten der Behinderung bei 623.236 schwerbehinderten Menschen Quelle: Statistisches

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena vertreten durch den Kanzler Dr. Klaus Bartholmé. und

Dienstvereinbarung. zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena vertreten durch den Kanzler Dr. Klaus Bartholmé. und Dienstvereinbarung zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena vertreten durch den Kanzler Dr. Klaus Bartholmé und dem Personalrat der Friedrich-Schiller-Universität Jena - Hochschulbereich - vertreten

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung Zwischen der Universität Erfurt, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wird folgende Integrationsvereinbarung zur Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0087 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0087 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0087 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen an der XXX in XXX gemäß dem Sozialgesetzbuch

Mehr

bereitgestellt von einer SBV Dank

bereitgestellt von einer SBV Dank bereitgestellt von einer SBV Dank Schwerbehindertenvertretung Aufgaben Pflichten Rechte Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG

BETRIEBSVEREINBARUNG Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0085 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau BETRIEBSVEREINBARUNG zwischen dem Vorstand, der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtbetriebsrat

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0119 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Lehrerinnen und Lehrer nach 83 Sozialgesetzbuch

Mehr

Aufgaben des Integrationsamtes

Aufgaben des Integrationsamtes 27.02.2017 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Aufgaben des Integrationsamtes Guten Tag, meine Damen und Herren Als Vertreterin des Integrationsamtes begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0025 Stand November 2013 Bereich: Chemische Industrie

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0025 Stand November 2013 Bereich: Chemische Industrie Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0025 Stand November 2013 Bereich: Chemische Industrie Präambel: Zwischen XXX und dem Betriebsrat der XXX sowie der Schwerbehindertenvertretung der XXX wird

Mehr

BiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze

BiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze BiAP Betriebsintegrierte Arbeitsplätze Definition "betriebsintegrierter Arbeitsplatz" Betriebsintegrierte Beschäftigungsformen sind ausgelagerte befristete oder dauerhaft angelegte Arbeitsplätze, sowie

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) A. Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Die derzeit gültige Rahmenintegrationsvereinbarung des TMWWDG verankert die Eingliederung und Teilhabe

Mehr

Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dr. Joachim Steinbrück

Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dr. Joachim Steinbrück Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Dr. Joachim Steinbrück Agenda Rechtliche Aspekte Bewerbungsgespräch und Klärung offener Fragen Rechtliche Aspekte Beschäftigungspflicht

Mehr

BEM - Wiedereingliederung in kleine und mittlere Betriebe

BEM - Wiedereingliederung in kleine und mittlere Betriebe aktiv im Betriebsrat BEM - Wiedereingliederung in kleine und mittlere Betriebe Praxisleitfaden und Beispielfälle zum Betrieblichen Eingliederungsmangement Bearbeitet von Edeltrud Habib 1. Auflage 2014.

Mehr

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung 1. Auflage Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3636 1 Recht > Arbeitsrecht >

Mehr

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Veranstaltungsnummer: 2015 Q 268 MH Termin: 14.12. 17.12.2015 Zielgruppe: Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Beauftragte

Mehr

Das Beratungsangebot der Integrationsfachdienste

Das Beratungsangebot der Integrationsfachdienste Das Beratungsangebot der Integrationsfachdienste Was sind Integrationsfachdienste (IFD)? Integrationsfachdienste sind regional zuständige Beratungseinrichtungen mit den Bereichen Vermittlung und Begleitung

Mehr

Integrationsamt. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt. ZGM Behinderte Menschen im Beruf

Integrationsamt. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt. ZGM Behinderte Menschen im Beruf Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt Integrationsamt ZGM Behinderte Menschen im Beruf Betriebliches Eingliederungsmanagement Integrationsamt Zielgruppenmanagement Behinderte Menschen im Beruf

Mehr