Vertraglicher Anspruchsaufbau
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- Edith Winter
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1 Vertraglicher Anspruchsaufbau mit Web-Links zu von Dipl.- Jur. Volker Friedrich-Schmid Stand: 06/2014
2 Inhaltsübersicht I. Anspruchsaufbau 1. Anspruch entstanden 2. Anspruch untergegangen 3. Anspruch durchsetzbar II. Einwendungen III. Nutzungshinweise IV. Datenschutzerklärung V. Impressum und Herausgeber
3 I. Anspruchsaufbau 1. Anspruch entstanden? a) Vertrag geschlossen? Ein vertraglicher Anspruch erfordert übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Liegt ein Angebot vor? (Details) Ein Angebot muss so konkret sein, dass der Annehmende nur noch "ja" zu sagen braucht, z.b. Vertragsparteien, Vertragsgegenstand, Vergütung sind bekannt. Hat der Erklärende mit einem Rechtsbindungswillen gehandelt? Liegt eine Annahme vor? (Details) Ein Antrag erlischt, wenn er abgelehnt wird oder die Annahme gegenüber dem Antragenden nicht rechtzeitig angenommen wird (vgl. 146 ff. BGB). b) Vertrag wirksam? Ein geschlossener Vertrag ist wirksam, wenn keine Unwirksamkeitsgründe bestehen. Unwirksamkeitsgründe können sein: - Nichtige Willenserklärung (Details) - Sonstige Nichtigkeitsgründe (Details)
4 c) Forderung mit Vertragsschluss oder später entstanden? Ein vertraglicher Anspruch (Forderung) entsteht grundsätzlich mit Vertragsabschluss. Der Anspruch entsteht später, wenn die Parteien eine - aufschiebende Bedingung ( 158 Abs. 1 BGB, Details) oder - einen Anfangstermin ( 163 BGB, Details) für die Entstehung des Anspruchs vereinbart haben.
5 2. Anspruch untergegangen? Ein entstandener Anspruch kann nachträglich untergehen. Er geht unter, wenn ein Untergangsgrund besteht (Details). Untergangsgründe sind beispielsweise: - Leistungsbefreiung kraft Gesetz ( 275, 326 BGB) - Erfüllung oder Erfüllungsersatz ( 362 ff. BGB) - Aufrechnung ( 398 BGB) - Rücktritt, Kündigung - Widerruf ( 355 BGB)
6 3. Anspruch durchsetzbar? Ist ein Anspruch entstanden und nachträglich nicht untergegangen, dann besteht der Anspruch fort. Ein bestehender Anspruch ist vor Gericht durchsetzbar, wenn - der Anspruch fällig ist (Details) und - der Schuldner kein Leistungsverweigerungsrecht (Details) hat. Ein Leistungsverweigerungsrecht begründet beispielsweise - die Verjährung ( 214 BGB) - die Einrede des nicht erfüllten Vertrags ( 320 Abs. 1 BGB).
7 II. Einwendungen Im Rahmen des Anspruchsaufbaus kann begrifflich unterschieden werden: 1. Rechtshindernde Einwendungen Rechtshindernde Einwendungen sind Gründe, die ein Recht (Anspruch) erst gar nicht entstehen lassen, z.b. Unwirksamkeitsgründe, wie nichtige Willenserklärungen. 2. Rechtsvernichtende Einwendungen Rechtsvernichtende Einwendungen sind Gründe, die ein wirksam entstandenes Recht nachträglich wieder vernichten (untergehen lassen), z.b. Untergangsgründe, wie Erfüllung oder Aufrechnung. 3. Rechtshemmende Einwendungen Rechtshemmende Einwendungen sind Gründe, die vorübergehend oder dauerhaft verhindern, dass der Anspruch durchsetzbar ist, z.b. Hemmungsgründe, wie fehlende Fälligkeit der Leistung oder Leistungsverweigerungsrechte. Einwendungen sind Verteidigungsmittel (Gründe), die der Schuldner gegen einen Anspruch des Gläubigers geltend machen kann und der Richter zu prüfen hat. Hat der Schuldner vor Gericht kein Verteidigungsmittel, dann siegt der Gläubiger mit seinem Anspruch.
8 III. Nutzungshinweise 1. Allgemeine Hinweise Die Datei enthält Links (blaue Weblinks) zum Thema Vertragsrecht. Die Links führen im Internet zu Dort können Informationen zum ausgewählten Thema gelesen werden. Durch einen Click auf einen blauen Link, wird eine Verbindung ins Internet aufgebaut. Unter können Sie die Datenschutzerklärung und die Allgemeine Hinweise (Nutzungsbedingungen) lesen. Einen Auszug der Datenschutzerklärung auf der Website können sie in dieser Datei unter IV. Datenschutzerklärung lesen 2. Fehlermitteilung Jedem Begriff/Stichwort ist ein Text in der Datenbank von zugeordnet. Sollte ein ausgewähltes Suchwort nicht zum entsprechenden Text führen oder der Text einen Fehler enthalten, bitte ich um eine kurze Mitteilung:
9 IV. Datenschutzerklärung 1. Auszug der Datenschutzerklärung auf der Website: Jeder Zugriff auf die Homepage von und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient statistischen Zwecken. Protokolliert werden: IP-Adresse, Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Personenbezogenen Daten werden an Dritte nicht weiter gegeben, es sei denn, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Mehr Info unter 2. Datenschutzerklärung für diese Datei Soweit Sie personenbezogene Daten zur Verfügung stellen (z.b. durch Kontaktaufnahme per ), werden Ihre Daten nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen und für die technische Administration verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nicht weiter gegeben, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Bedenken Sie, dass bei der Kommunikation per E Mail oder Telefon die vollständige Datensicherheit nicht gewährleistet werden kann. Bei vertraulichen Informationen wird der Postweg empfohlen.
10 V. Impressum und Herausgeber Volker Friedrich-Schmid Ratiborstr. 15, Berlin Telefon: 030/ Nr
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