Grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel im E-Government gemäß eidas-verordnung
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- Fanny Holzmann
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1 Grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel im E-Government gemäß eidas-verordnung - Status der Notifizierung der eid-funktion des deutschen Personalausweises und elektronischen Aufenthaltstitels - Status zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises Bundesministerium des Innern Referat IT I 4 Identifizierungssysteme, Pass- und Ausweiswesen TREATS Infotag, Berlin, den 8. Juni 2017
2 Regelungsbereiche der eidas-verordnung Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung ab Elektronische Identifizierung Elektronische Vertrauensdienste Regelungen seit wirksam Elektronische Identifizierungsmittel Elektronische Identifizierungssysteme Elektronische Signaturen Elektronische Siegel Elektronische Zeitstempel Website-Authentifizierung Elektronische Zustelldienste Personen sollen mit ihren eigenen eids Dienste in anderen EU-Ländern nutzen können Vertrauensdienste sollen grenzüberüberschreitend funktionieren und den gleichen Rechtsstatus wie Papierverfahren haben 2
3 Zielsetzung im Bereich elektronischer Identifizierung 1 Interoperabilität durch gegenseitige Anerkennung bestehender Systeme statt Harmonisierung durch Einführung einer einheitlichen EU-eID 2 freiwillige Notifizierung nationaler eids verbindliche Anerkennung notifizierter eids (für öffentlichen Sektor) 3 Kategorisierung der notifizierten eids durch drei Vertrauensniveaus Zuordnung abhängig von der Sicherheit der eid und anderen Kriterien 4 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten: Kooperationsnetzwerk, gemeinsame Bewertung der (pre-)notifizierten eids durch Peer Reviews 3
4 Verschiedene Richtungen der gegenseitigen Anerkennung Deutschland Bürger DE kann eid-funktion des deutschen Personalausweises für Verwaltungsdienstleistung anderer EU-Mitgliedstaaten einsetzen 2 Projekt TREATS Umsetzungsverpflichtung DE: Wie kann eine elektronische Identität aus dem EU-Ausland akzeptiert werden? EU-Mitgliedstaat mit notifizierter eid Lösung Bürger EU-MS kann nationale notifizierte eid für deutsche Verwaltungsdienstleistung einsetzen 1 Etabliertes Verfahren: Ein Bürger identifiziert sich für eine Verwaltungsdienstleistung Behörde DE Notifizierte eids anderer Mitgliedstaaten müssen akzeptiert werden 3 Notifizierung der eid Umsetzungsverpflichtung anderer EU-Mitgliedstaat: Wie kann die deutsche eid- Funktion in anderen EU-MS akzeptiert werden? Behörde EU-MS Notifizierte eid-funktion des deutschen Personalausweises muss akzeptiert werden 4
5 Zeitablauf eidas-verordnung 09/ / eidas-verordnung tritt in Kraft Notifizierung von eid-systemen möglich Freiwillige Anerkennung notifizierter eid-systeme NFC Initiative der BReg Novellierung PAuswG und anderer Gesetze Einleitung der Notifizierung der eid-funktion Markteinführung interoperabler NFC Smartphones / Tablets nach Spez. NFC Forum / Notifizierung der eid-funktion 12/2017 Abschluss TREATS 09/2018 Pflicht zur Anerkennung notifizierter eid-systeme Die Verordnung gilt für die gesamte öffentliche Verwaltung und findet für alle öffentlichen Stellen Anwendung, soweit diese elektronische Verwaltungsdienste anbieten. 5
6 Notifizierung der eid-funktion 1 Übergabe der Notifizierungsunterlagen an die EU-KOM am 20. Februar 2017 Sitzung des Cooperation Network in Brüssel am 1. März 2017: Information KOM zur Prä-Notifizierung DE Vorstellung der eid durch DE Sitzung des Cooperation Network in Brüssel am 3. April 2017 Formierung der Peer Review Gruppe (nahezu alle EU-MS) erste inhaltliche Diskussion Ankündigung Meeting in Berlin 6
7 Notifizierung der eid-funktion 2 Juni / Juli 2017 Abschluss des Peer Reviews durch Bericht des Cooperation Networks 2. und 3. Mai 2017 Peer Review Meeting im BMI in Berlin August / September 2017 Abschluss der Zertifizierung 7
8 Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises Ziele und Hintergrund / Zeitplan Abbau gesetzlicher Hürden für Verbreitung der eid-funktion bislang nur 1/3 der ausgegebenen Ausweise aktiviert dadurch wenig Anreiz für Diensteanbieter zur Umsetzung bürokratische Hürden im bisherigen gesetzlichen Antragsverfahren neue Geschäftsmodelle wie z. B. ID-Dienstleistungen Inkrafttreten für Mitte/Ende Juni geplant Verabschiedung Bundestag am Zustimmung Bundesrat am
9 Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises Änderungen (1) Aktivierung der eid-funktion des Personalausweises / eat Personalausweis / eat werden standardmäßig mit einsatzbereiter Online-Ausweisfunktion ausgegeben ( 10 PAuswG-E) Steigerung der Anerkennung und Nutzung der eid-funktion Anreiz für Behörden und Unternehmen einfachere Erteilung von Berechtigungszertifikaten für die Mitgliedstaaten Vereinfachung des Verfahrens, mit dem Diensteanbieter (Unternehmen und Behörden) berechtigt werden, die eid-daten auszulesen ( 21 PAuswG-E) Gesetzliche Berechtigung für andere EU-Mitgliedstaaten Abbau bürokratischer Hürden für die eid-funktion
10 Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises Änderungen (2) Vor-Ort-Auslesen ohne PIN bei Anwesenheit Bürgerinnen und Bürger können Personalausweis / eat dazu nutzen, am Schalter (z. B. Post oder Behörde) elektronische Formulare schnell und ohne Übertragungsfehler auszufüllen ( 18a, 21a PAuswG-E) medienbruchfreie Übernahme von Formulardaten Zeitersparnis und bessere Datenqualität weitere Anwendungsmöglichkeiten für die eid Regulierung von Identifizierungsdienstleistungen mittels eid ( 2 Abs. 3a, 19a, 21b PAuswG-E) Outsourcing des Identifizierungsvorgangs im Online-Bereich
11 Förderung des elektronischen Identitätsnachweises: Strategie Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises Mobile Nutzung der eid (NFC) Notifizierung der eid Funktion EU weite Nutzung Zusammenarbeit / Anwendungsfälle im E-Business 11
12 Zielsetzung des BMI: Sichere elektronische Identifizierung (Elektronische) Identifizierung mangelt es häufig an Sicherheit Video-Identifizierung Vorratsidentifizierung Notifizierung nationaler eid Systeme: höheres Vertrauen Einheitliche EU-Standards Cyberkriminalitätsbekämpfung Terrorismusbekämpfung 12
13 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen zur eidas Verordnung finden Sie unter 13
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