Fördermöglichkeiten. Bildungswerk für therapeutische Berufe

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1 Bildungswerk für therapeutische Berufe Begabtenförderung Steuern sparen Bildungsscheck Brandenburg Hamburger Weiterbildungsbonus Bildungsscheck NRW Qualischeck Rheinland-Pfalz Weiterbildungsscheck Sachsen Bildungsprämie weitere Förderprogramme Bundeswehr Kindergeld Arbeitgeberförderung Deutsche Rentenversicherung BTB-Förderung Fördermöglichkeiten

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis So beantragen Sie Fördermittel Begabtenförderung Steuern sparen Bildungsscheck Brandenburg Hamburger Weiterbildungsbonus Bildungsscheck NRW Qualischeck Rheinland-Pfalz Weiterbildungsscheck Sachsen Bildungsprämie weitere Förderprogramme Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Kindergeld Arbeitgeberförderung Deutsche Rentenversicherung BTB-Förderung

3 Fördermöglichkeiten Liebe Interessentin, lieber Interessent, "Bildung ist für die Jungen Weisheit, für die Alten Ermutigung, für die Armen Reichtum und für die Reichen Schmuck". Der Ausspruch des berühmten Philosophen Diogenes von Sinope (ca. 400 bis 323 v. Chr.) besitzt auch heute noch große Bedeutung: Wer sich bildet, erhält neues Wissen, das beruflich aber auch privat von großem Nutzen ist. Die Studierenden des BTB vertrauen deshalb seit über 30 Jahren auf die staatlich zugelassenen Studienunterlagen, die hervorragende fachliche und persönliche Betreuung während des Studiums sowie die zahlreichen kostenlosen Seminare. Die Studienberatung des BTB informiert Sie gern über die Inhalte der Studiengänge und hilft Ihnen bei der Wahl individuell passender Weiterbildung. Sie informiert Sie ebenfalls über die zahlreichen finanziellen Fördermöglichkeiten, die für Ihre Weiterbildung in Anspruch genommen werden können. Wir erwähnen hier beispielhaft den Arbeitgeberzuschuss und die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Damit Sie einen ersten Überblick im Förderdschungel erhalten, geben wir Ihnen hier eine Broschüre in die Hand, in der Sie die wichtigsten Informationen zu Fördermöglichkeiten von Fernlehrgängen finden. Wir wollen, dass Sie studieren und Ihre Zukunft erfolgreich gestalten können - egal, wie groß Ihr finanzieller Spielraum ist. Eröffnen Sie sich neue Perspektiven durch eine Ausbildung bei uns und sichern Sie sich eine der zahlreichen finanziellen Fördermöglichkeiten. Wir freuen uns auf Sie! Ihr Jürgen Obst - Schulleiter des BTB - 3

4 So So einfach geht geht es: es: In dieser Broschüre haben wir für Sie einen Überblick über die wichtigsten finanziellen Förderungen zusammen gestellt. Falls Sie sich in den staatlichen Fördermöglichkeiten nicht wieder finden, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen natürlich auch die BTB-Förderung, beispielsweise für Arbeitslose, Studenten oder Rentner (siehe vorletzte Seite). So beantragen Sie Fördermittel: Lesen Sie diese Broschüre in aller Ruhe durch. Grundsätzlich können Sie die einzelnen Förderungen für jede Ausbildung beim BTB erhalten. Wählen Sie unter den zahlreichen Fördermöglichkeiten diejenige aus, die am besten auf Sie zugeschnitten ist. Zusätzliche Informationen zu den einzelnen Fördermodellen erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter. Die Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Internetadresse) finden Sie im jeweiligen Kapitel. Bitte achten Sie genau auf die Bedingungen und Voraussetzungen bei einzelnen Förderungen. In vielen Fällen müssen Sie den Antrag vor Beginn Ihres Studiums beim BTB gestellt haben. Dies gilt natürlich auch für den Fall, dass Sie eine Arbeitgeberförderung wünschen; bitte klären Sie sämtliche ausstehenden Fragen vorher ab. Wir beraten Sie gern: Unter 0800 / (kostenfrei aus dem Deutschen Festnetz) unterstützt Sie unser Studentensekretariat umfassend und kompetent bei der Auswahl Ihrer Fördermöglichkeit! 4

5 Begabtenförderung Die deutsche Wirtschaft hat einen wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Das Weiterbildungsstipendium ist ein Beitrag dazu, mit besonders engagierten und wissensdurstigen jungen Fachkräften die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbh (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Weiterbildungsstipendium. Gesellschafter der SBB sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesverband der Freien Berufe. Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben. Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:! Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,! Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,! Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,! Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten und notwendige Arbeitsmittel erhalten. Informationen erhalten Sie bei: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung ggmbh Lievelingsweg Bonn Telefon: 0228 / Internet: 5

6 Steuern sparen! sparen! Wenn Sie das Finanzamt an den Lehrgangskosten beteiligen, vermindern sich die tatsächlichen Kosten erheblich! Die Möglichkeiten und die Höhe der Anrechenbarkeit sind abhängig von Ihrer individuellen Einkommens- und Steuersituation, zu der nur Ihr Steuerberater und das Finanzamt verbindliche Aussagen geben können. Im Allgemeinen können diese Kosten berücksichtigt werden: Studiengebühren Prüfungsgebühren Seminargebühren Fachliteratur Fahrtkosten (zu den Seminaren sowie zu Arbeitsgemeinschaften) Arbeitsmittel (z.b. PC und Software) Übernachtungskosten (bei Seminaren) Verpflegungskosten (bei Seminaren) Bitte nutzen Sie in diesem Zusammenhang auch die von vielen Finanzämtern angebotenen Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger, Berufstätige und Existenzgründer. Weitere Informationen erhalten Sie im Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes unter dem Aktenzeichen "BFH 2002 VI R 120/01". Die hier gemachten Angaben sind lediglich Hinweise und ersetzen keine Beratung durch Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt. 6

7 Bildungsscheck Brandenburg Brandenburg Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können einen Bildungsscheck mit einem Zuschuss von bis zu 70 % erhalten. Wie hoch ist der Bildungsscheck? Der Bildungsscheck auf der Grundlage eines individuellen, arbeitsplatzunabhängigen Bildungsziels hat eine Höhe von bis zu 70 % der Lehrgangskosten. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss mindestens 6 Wochen vor Beginn beantragt werden. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen: im laufenden Kalenderjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein (außer im Rahmen von "Kommunal-Kombi"). sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten (z. B. Mittel aus dem EU-Förderprogramm "Grundtvig" oder der "Bildungsprämie" des Bundes). sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll. Achtung: Vor Erhalt des Zuwendungsbescheides darf weder eine verbindliche Kursanmeldung noch eine Bezahlung der Weiterbildung erfolgen! Weitere Informationen erhalten Sie bei: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Haus S Henning-von-Tresckow-Straße Potsdam Telefon: 0331 / Fax: 0331 / oder im Internet unter 7

8 Hamburger Weiterbildungsbonus Weiterbildungsbonus Der Hamburger Weiterbildungsbonus richtet sich an die verschiedensten Personenkreise: Beschäftigte, Selbstständige, Auszubildende Beschäftigte oder Selbstständige des Hamburger Handwerks Existenzgründer (ALG I und II) Selbstständige im ALG II Bezug Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im ALG II Bezug (Aufstocker) Beschäftigte im Hamburger Modell Je nach persönlicher Situation liegen die Zuschüsse zwischen 50 % bis zu 100 % der Weiterbildungskosten, jedoch max. bei 2000,-. Gefördert werden auch Lehrgänge, die von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nach dem Fernschulunterrichtsschutzgesetz anerkannt sind. Pro Person kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 alle zwei Kalenderjahre beantragt werden. Die Unterlagen sollten der Förderstelle vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen. Weitere Informationen zu den Förderanträgen und eine Beratung erhalten Sie direkt beim Anbieter: zwei P PLAN:PERSONAL GmbH Haferweg Hamburg Tel.: 040 / Mail: info@weiterbildungsbonus.net Internet: 8

9 Bildungsscheck NRW NRW Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrheinwestfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte. Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen. Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab Januar 2015 sind: Weiterhin gibt es einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck. Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR. Unter Berücksichtigung der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel und des Vorrangs der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt. Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen EUR (und bei gemeinsam Veranlagten EUR) nicht übersteigt. Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu EUR (und bei gemeinsam Veranlagten EUR) mit einem maximalen Zuschuss von 500 EUR (50 Prozent der Kurskosten von max EUR). Voraussetzung für die Ausgabe des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung in einer Beratungsstelle, die den Bildungsscheck ausstellen darf. Die Beratung muss spätestens einen Tag vor Beginn einer Weiterbildung erfolgen. Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie im Internet unter oder über das Infotelefon zum Bildungsscheck: Montags bis freitags steht das Team in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 0211 / für alle Bürgerinnen und Bürger bereit. 9

10 Qualischeck Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Die Förderung des Zugangs zu lebenslangem Lernen und die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte sind zentrale Ansatzpunkte in der Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme von Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen wird durch das Angebot des von der rheinland-pfälzischen Landesregierung und des Europäische Sozialfonds geförderten QualiScheck unterstützt. Wer wird gefördert? Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck oder die Bildungsprämie ist abhängig vom Einkommen. Bitte beachten Sie: Das Ziel des QualiSchecks ist die Förderung beruflicher Weiterbildung. Daher sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder die im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind. Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben. Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten. Bitte beachten Sie, dass die Erstattung der Gebühren erst nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt und Sie für die Lehrgangsdauer in Vorkasse treten müssen. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinallee Mainz QualiScheck-Servicenummer (kostenfrei) 0800 / Internet: 10

11 Weiterbildungsscheck Sachsen Sachsen Die Förderung der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Sie können Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, wenn diese den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Fördersätze Eine Grenze für die Höhe des Zuschusses gibt es nicht. Folgende Einkommensgrenzen werden von der Sächsischen Aufbaubank berücksichtigt: Bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von max werden 80% der Weiterbildungskosten gefördert, wenn die Weiterbildung mindestens 650,- kostet. Bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als bis werden 60% der Weiterbildungskosten gefördert, wenn die Weiterbildung mindestens 1.000,- kostet. Überschreitet das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen 2.500, sind nur Arbeitnehmer antragsberechtigt, die ein Einkommen von maximal erzielen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: älter als 50 Jahre sind oder in Teilzeit arbeiten oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind oder Leiharbeitnehmer sind oder mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss anstreben. So geht s: Sie suchen sich Ihre Wunschausbildung aus und recherchieren drei Angebote für den Lehrgang. Bei der Antragstellung (6 Wochen vor Ihrem geplanten Beginn) müssen Sie dann eine begründete Entscheidung für das günstigste Angebot treffen. Sobald die Maßnahme bewilligt wird, können Sie sich anmelden. Nach Beendigung der Maßnahme reichen Sie Ihren Nachweis über die geleisteten Zahlungen ein und erhalten Ihre Förderung. Weitere Auskünfte bekommen Sie bei: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Pirnaische Straße Dresden Tel / Fax 0351 / Internet: 11

12 Bildungsprämie Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren zum Beispiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Das BMBF hat die Bildungsprämie eingeführt, damit mehr Menschen durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern können vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten. Die Komponenten der Bildungsprämie Die Bildungsprämie unterstützt die Finanzierung von individueller, beruflicher Weiterbildung. Sie besteht derzeit aus zwei Komponenten: Der Prämiengutschein Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,- können alle Erwerbstätigen erhalten, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen ,- (40.000,- bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Sie können sich bereits vor einer Beratung zu Ihrem Wunschlehrgang anmelden, dürfen allerdings noch nicht begonnen und keine Schulraten gezahlt haben. Das Weiterbildungssparen Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen. Die seit dem 1. Juli 2014 eingeführten Beschränkungen sind ab dem 1. Juli 2017 aufgehoben worden. 1) Es werden auch wieder Weiterbildungen gefördert, deren Gebühren sich auf über 1000,- belaufen. 2) Weiterbildungsinteressierte erhalten auch unter 25 Jahren die Bildungsprämie. Dieser Entscheidung liegt zugrunde, dass bei einem Fernunterrichtsanbieter der Sitz des Instituts maßgeblich ist und es in NRW keine anschließenden Förderprogramme gibt. Zudem können nun auch Rentner/innen bzw. Pensionäre/innen einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten. Eine Liste aller Beratungsstellen bekommen Sie bei: Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 316 "Weiterbildung; Arbeitsmarkt; ESF Heinemannstr Bonn Telefon: 0800 / Internet: 12

13 weitere Förderprogramme Förderprogramme Die Förderdatenbank des Bundes Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind. Das Internet eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, vertiefende Informationen der unterschiedlichen Anbieter von Förderinformationen durch eine breit angelegte Vernetzung bereitzustellen. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung. Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die Kenner der Wirtschaftsförderung. Mit der Förderdatenbank leistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen wichtigen Beitrag zu mehr und größerer Transparenz rund um das Fördergeschehen in Deutschland. Dennoch kann die Nutzung der Förderdatenbank immer nur ein erster Schritt sein. Nehmen Sie deshalb das vielfältige Beratungsangebot der Kammern und Verbände, der freien Unternehmens- oder Steuerberatung und der Banken in Anspruch. Denn viele konzeptionelle, steuerliche oder rechtliche Fragen wollen geklärt sein, bevor Sie ein Vorhaben mit staatlicher Hilfe verwirklichen. Förderberatung des BMWi In der Auskunftsstelle für Ratsuchende erhalten Sie schnell und unbürokratisch Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU für Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen. Die Auskünfte schließen Angaben zu Verfahrenswegen zur Erlangung von Fördermitteln, Anlaufstellen und Konditionen der Förderprogramme ein. Nach Terminvereinbarung können Existenzgründer und Investoren kostenlose Informationen über die Fördermöglichkeiten auch im persönlichen Gespräch erhalten. Förderberatung des BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststr Berlin Telefon: / Internet: 13

14 Bundeswehrangehörige Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt sowohl Wehrdienstleistende als auch Zeitsoldaten bei der Rückkehr in einen Zivilberuf. Das kann sowohl ein bereits vorher ausgeübter Beruf sein, ist jedoch in vielen Fällen auch ein lang gehegter Berufswunsch. Mit dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr hat das BTB eine spezielle Vereinbarung getroffen, um Soldatinnen und Soldaten mit einem Bonus von 10% den Berufseinstieg nach ihrer Zeit bei der Bundeswehr durch eine fundierte Ausbildung im Gesundheitswesen zu erleichtern. Voraussetzungen Bevor der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr über eine Förderung entscheidet, ist es Pflicht, eine Beratung zur schulischen und beruflichen Bildung zu absolvieren. Erst danach können Sie das Antragsformular einreichen. Weitere Informationen zum Antragsformular erhalten Sie auf der Homepage des BFD, dessen Internetadresse Sie unten auf dieser Seite finden. Höhe der Förderung Nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme erstattet Ihnen der BFD gegen Vorlage der Rechnung und einer Studienbescheinigung die Studiengebühren. Für Grund- und freiwillig Wehrdienstleistende übernimmt der BFD die Kosten bis zu einem Betrag von 665,-. Für Zeitsoldaten und Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst richtet sich die Höhe nach der Dauer ihrer Verpflichtungszeit. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner beim Berufsförderungsdienst und nehmen Sie alle Ihnen vom BTB zugesandten Informationsmaterialien mit. Wichtig Denken Sie daran den Förderungsantrag so früh wie möglich zu stellen, um die Bewilligung noch vor Beginn der Bildungsmaßnahme zu erhalten. Nachträglich ist eine Förderung nur in sehr seltenen Fällen möglich! Besuchen Sie auch die Webseiten des Berufsförderungsdienstes im Internet unter: oder 14

15 Kindergeld Generell gilt: Solange sich ein Kind in einer Berufsausbildung befindet, kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden. Auch ein Fernlehrgang beim BTB kann als berufliche Ausbildung gelten, wobei zu beachten ist, dass sich der Teilnehmer ernsthaft bemühen muss, das Lehrgangsziel zu erreichen. In der Regel werden alle Ausbildungsmaßnahmen anerkannt, die dem Kind Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen geben und die als Grundlage für einen angestrebten Beruf Verwendung finden können. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, können die Eltern eines Kindes für die Ausbildungszeit Kindergeld erhalten. Dazu müssen die Eltern den Antrag stellen und unterschreiben. Es reicht nicht, dass das Kind volljährig ist! Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen. Die Ausbildungsbescheinigung, die Voraussetzung für eine Auszahlung des Kindergeldes ist, stellen wir Ihnen gerne aus. Seit ist die bislang gültige Verdienstgrenze entfallen! Falls Sie aber rückwirkend für die Zeit bis zum Kindergeld beantragen möchten, beachten Sie bitte die Verdienstgrenze von (für die Jahre 2004 bis 2009) bzw (für 2010), die Kinder nicht überschreiten dürfen. Angerechnet werden alle Einkommen aus selbst- und nichtselbstständiger Arbeit sowie aus Kapitalvermögen und Vermietung. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung werden von dem ermittelten Einkommen abgezogen. Weitere Informationen zum Thema Kindergeld erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit unter und direkt auf der Seite der für das Kindergeld zuständigen Stelle der Bundesagentur für Arbeit: 15

16 Arbeitgeberförderung Weiterbildung ja, aber bitte keine Arbeitszeitausfälle: Viele Personalverantwortliche sind der Meinung, dass Weiterbildung wichtig ist, möchten jedoch keine oder nur wenige Arbeitszeitausfälle hinnehmen. Der Vorteil eines Fernstudiums für den Arbeitgeber liegt auf der Hand. Deshalb: Wer sich für ein Fernstudium interessiert und nicht weiß, wie sie/er es finanzieren kann, sollte auch darüber nachdenken, mit dem Personalverantwortlichen zu sprechen. In Zeiten des lebenslangen Lernens hat nicht nur der Arbeitnehmer einen Vorteil von dem zusätzlichen Wissen, sondern auch der Arbeitgeber profitiert von dem gewonnenen Know-how. Mit Sicherheit wird er den Einsatz zu schätzen wissen. Voraussetzung für eine Förderung durch den Arbeitgeber ist natürlich, dass Ihr angestrebtes Studium eine Verbindung zu Ihrem Beruf aufweist und Sie einen möglichst guten Abschluss anstreben. Ein weiterer Anreiz für Ihren Arbeitgeber die Ausbildung zu finanzieren, ergibt sich aus der Möglichkeit, die Bildungsmaßnahme steuerlich geltend zu machen. Die Höhe der Förderung ist breit gefächert. Während manch ein Arbeitgeber die gesamten Ausbildungskosten übernimmt, gibt es wiederum andere, die Ihnen einen Zuschuss geben. Vereinzelt gibt es auch anstatt einer finanziellen Unterstützung lediglich bestimmte Zeiten, in denen man freigestellt wird. Auch ist die Höhe der Förderung teilweise an bestimmte Vereinbarungen geknüpft, zum Beispiel Dauer der Ausbildung, Abschluss und/oder Nutzen für die Firma. In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten lassen sich all diese Fragen klären! 16

17 Deutsche Rentenversicherung Rentenversicherung Fort- und Weiterbildungen können durch die Deutsche Rentenversicherung (früher Bundesversicherungsanstalt und Landesversicherungsanstalt für Angestellte) bezuschusst werden. Dies ist in erster Linie bei Umschulungsmaßnahmen aus gesundheitlichen Gründen möglich. Bei der Auswahl der Leistungen werden unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder Ihre bisherige Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt fließt in die Entscheidung mit ein. Bei der beruflichen Weiterbildung geht es darum, neues Wissen zu erlangen und vorhandene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Hierzu zählen die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Die berufliche Fortbildung dient Ihrer Weiterqualifizierung im bisherigen Beruf. Wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit aufgrund einer Behinderung nicht mehr ausüben können, bietet Ihnen die Rentenversicherung eine Umschulung an. Sie können im Rahmen der beruflichen Rehabilitation sogar einen völlig neuen Beruf erlernen, wenn Sie diesen auch unter Berücksichtigung Ihrer Behinderung ausüben können. Ob Sie förderfähig sind und welche konkreten Regelungen existieren, erfragen Sie bitte bei der Deutschen Rentenversicherung. Auf Grund von Einzelfallentscheidungen können wir hier keine allgemein gültigen Aussagen machen. Die zentrale Rufnummer der Deutschen Rentenversicherung Bund ist die 0800 / , die Internetseite erreichen Sie unter 17

18 Fördermaßnahmen des BTB des BTB In den dargestellten Fördermöglichkeiten finden Sie sich nicht wieder? Kein Problem: Das BTB beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten, um Ihre Ausbildung zu ermöglichen. Einen Bonus in der Höhe von 10% erhalten: Arbeitslose Auszubildende ehemalige BTB-Teilnehmer Mütter und Väter in Elternzeit (bzw. im ersten Jahr nach Geburt ihres Kindes, wenn keine Elternzeit beantragt wird) Rentner/Pensionäre Schüler Schwerbehinderte Studenten Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes (früher: Zivildienstleistende) So einfach geht s: Tragen Sie auf der Studienanmeldung einfach Ihren persönlichen Hintergrund im Feld Bemerkungen ein und fügen einen entsprechenden Nachweis bei. Wir freuen uns auf Sie! Der BTB-Bonus ist nicht übertragbar und nicht mit anderen Rabatten oder Vorteilen kombinierbar. 18

19 Bildungswerk für therapeutische Berufe Bildungswerk für therapeutische Berufe ein Institut der BA Bergische Akademie für Erwachsenenbildung GmbH Lobirke Remscheid Telefon: 0800 / (kostenfrei) / Telefax: / Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag bis Freitag 8.00 bis Uhr kontakt@btb.info Internet: Fördermöglichkeiten

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