Landesgesetzblatt Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2001, mit der die Verordnung über die Festsetzung
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1 P. b. b. 01Z K 205 Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Ausgegeben und versendet am 31. Dezember Stück 101. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2001 über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2001 über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2001, mit der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fondskrankenanstalten sowie das Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2001, mit der die Verordnung über die Festsetzung und Valorisierung von Bemessungsgrundlagen für das Arzthonorar geändert wird Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2001, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren für tagesklinische Leistungen in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2001, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse für Leistungen der Tages- bzw. Nachtkliniken an Landeskrankenanstalten geändert wird Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2001, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2001 über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten Gemäß 38 Abs. 3 in Verbindung mit den 28 Abs. 3 und 4, 36 Abs. 1 und 37 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999-KALG, LGBl. Nr. 66/ 1999, wird verordnet: I. Allgemeines 1 (1) Patienten, welche über eigenen Wunsch in die Sonderklasse in den allgemeinen Landeskrankenanstalten in Steiermark sowie in die Abteilung für Neurologie der Landesnervenklinik Sigmund Freud Graz aufgenommen werden, haben neben den Pflegegebühren und den Zuschlägen hiezu auch Sondergebühren zu entrichten. (2) Sondergebühren in der Sonderklasse sind die Anstaltsgebühren, die Arztgebühren und die allfällige Hebammengebühr. (3) Für die Sicherstellung der Sondergebühren ist von der in Anstaltspflege zu nehmenden Person oder dem Zahlungspflichtigen eine schriftliche Verpflichtungserklärung über die Tragung der Sondergebühren abzugeben sowie eine der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer entsprechende Vorauszahlung der Sondergebühren von jeweils bis zu 30 Tagen zu erlegen oder eine verbindliche Kostenübernahmserklärung seitens eines mit der öffentlichen Krankenanstalt direkt verrechnenden Kostenträgers (Privatversicherung, Zuschusskasse u. a.) vorzulegen. (4) Anlässlich der Aufnahme in die Sonderklasse ist die in Anstaltspflege genommene Person oder der Zahlungspflichtige auf die Bestimmungen über die Einhebung der Sondergebühren und die Aufnahmebedingungen ausdrücklich aufmerksam zu machen. (5) Die Bestimmungen über die Sondergebühren sind in der Aufnahmekanzlei zur Einsichtnahme aufzulegen. II. Anstaltsgebühren 2 Anstaltsgebühren sind Sondergebühren für die Abgeltung des Sach- und Personalaufwandes in der Sonderklasse. 3 (1) Die Anstaltsgebühren bestehen aus einer Grundgebühr, allfälligen Zuschlagsbeträgen für radiologische Leistungen, den Gebühren für zahn- und kieferchirurgische Leistungen und für besondere diagnostische und therapeutische Leistungen sowie dem Ersatz von Fremdleistungen ( 37 Abs. 1 KALG). (2) Die Anstaltsgebühren betragen pro Pflegetag für a) das Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz als Grundgebühr 19,500 % der täglichen Pflegegebühr; b) das Landeskrankenhaus Leoben und Bruck an der Mur als Grundgebühr 19,685 % der täglichen Pflegegebühr; c) das Landeskrankenhaus Stolzalpe als Grundgebühr 13,705 % der täglichen Pflegegebühr; d) die übrigen Landeskrankenhäuser als Grundgebühr 14,057 % der täglichen Pflegegebühr; e) die dem Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz sowie den Landeskrankenhäusern Leoben und Bruck an der Mur angegliederten Bereiche der Sonderkrankenanstalt Theresienhof- Frohnleiten als Grundgebühr 19,685 % der täglichen Pflegegebühr des Landeskrankenhauses Leoben.
2 206 LGBl., Stück 34, Nr. 101, ausgegeben am 31. Dezember Die in diesen Gebühren enthaltenen radiologischen Leistungszuschläge betragen mit Ausnahme der im Abs. 3 genannten Einrichtungen für das Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz und Landeskrankenhaus Leoben 1,1% und für die übrigen Landeskrankenanstalten 4,3 % der jeweiligen täglichen Pflegegebühr. (3) Werden radiologische Leistungen von der Radiologischen Universitätsklinik bzw. einer radiologischen Abteilung oder einem radiologischen Institut erbracht, so sind als Zuschlagsbeträge das Eineinhalbfache für diagnostische Leistungen und das Einfache für therapeutische Leistungen der nach Anhang B und C dieser Verordnung zu verrechnenden Arztgebühren vorzuschreiben und einzuheben. Derselbe Zuschlag ist auch einzuheben, wenn radiologische Leistungen aus Anhang B (ausgenommen Röntgendiagnostik) und C dieser Verordnung von anderen Universitätskliniken oder Abteilungen des Landeskrankenhauses Universitätsklinikum Graz erbracht werden. (4) Die Anstaltsgebühr für die nachfolgenden besonderen diagnostischen und therapeutischen Leistungen beträgt für: EUR a) Magnetresonanzverfahren pro Untersuchung und Region ,60 b) Langzeit-EKG-Verfahren ,80 c) Ultraschallverfahren bei ca) geburtshilflichen Fällen ,70 cb) Untersuchungen an bis zu drei Organen, Dopplersonographie, Echokardiographie ,10 cc) Untersuchungen an mehr als drei Organen, Schädel-, Hüftoder Small-parts-Sonographie, Echokardiographie bei Kindern bis zum 7. Lebensjahr ,90 cd) Farbkodierte Duplexsonographie zur Untersuchung des Herzens und der Gefäße ,10 d) Stoßwellenlithotripsie pro Behandlung ,20 e) 24-Stunden-Blutdruck-Monitoring ,60 f) Langzeit-EEG oder Brain Mapping mit EEG oder evozierte Potentiale ,10 g) Oxycardiorespirographie ,20 h) Flusszytometrie je Patient (Blutprobe).. 17,60 i) Elektromyographie (EMG) ,10 j) Intrakranielle Druckmessung (durch die Fontanelle) ,20 k) Diagnostischer Links- und/oder Rechtsherzkatheter ,40 l) Elektrophysiologische Untersuchung bei Herzrhythmusstörungen (EPU) ,40 m) Herzkatheter inkl. Ballondilatation oder Stentimplantation ,00 n) Rechtsherzkatheter mit mechanischer Intervention (Herzklappensprengung). 128,00 o) Rechts- und Linksherzkatheter mit mechanischer Intervention (Herzklappensprengung) ,00 p) Elektrophysiologische Untersuchung bei Herzrythmusstörungen und Ablation ,00 EUR q) Herzkatheter inkl. Ballondilatation und Stentimplantation ,90 r) Verschluss eines offenen Foramen ovale 142,90 Bei Tarifpositionen m sowie q ist für jedes weitere Gefäß ein Zuschlag von 50 % der jeweils festgelegten Anstaltsgebühr zu verrechnen. III. Arztgebühren 4 Für die Erbringung ärztlicher Untersuchungen und Behandlungen in der Sonderklasse durch die Abteilungs-, Instituts-, Laboratoriums- und Departmentleiter sowie die anderen Ärzte des ärztlichen Dienstes und die Konsiliarärzte sind als Sondergebühren Arztgebühren dem Rechtsträger der Krankenanstalt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu entrichten. 5 Operative Eingriffe (1) Die operativen Eingriffe werden in acht Gruppen eingeteilt; die Gruppenzugehörigkeit eines Eingriffes ist aus Anhang A ersichtlich. Die Arztgebühr für die Eingriffe in den einzelnen OP-Gruppen beträgt: Sonderklasse EUR Gruppe I ,70 Gruppe II ,80 Gruppe III ,50 Gruppe IV ,50 Gruppe V ,10 Gruppe VI ,80 Gruppe VII ,40 Gruppe VIII a) ,70 b) ,20 (2) Im Einzelfall kann bei besonderer Schwierigkeit des Eingriffes ausnahmsweise die Arztgebühr der nächsthöheren Gruppe verrechnet werden; dies ist bei der Vorschreibung kurz zu begründen. Wegen besonderer Schwierigkeit eines Eingriffes der Gruppe VII oder VIII darf jedoch nicht die Arztgebühr der nächsthöheren Gruppe verrechnet werden. (3) Die Verrechnung mehrerer Eingriffe während eines ununterbrochenen Krankenhausaufenthaltes ist zulässig. Wenn jedoch mehrere Eingriffe unter einer einzigen Vorbereitung und Schmerzbetäubung vorgenommen werden, sind diese Eingriffe nicht einzeln zu verrechnen, sondern ist die dem honorarmäßig höchstbewerteten Eingriff nächsthöhere Arztgebühr (nächsthöhere Operationsgruppe) zu berechnen (Höherreihung der Arztgebühr). Eine solche Höherreihung der Arztgebühr darf jedoch nicht vorgenommen werden, wenn a) die Höherreihung auf Grund eines der nachstehend angeführten Eingriffe vorzunehmen wäre: Eingriffe der Operationsgruppe I, 3, 22, 25, 29, 30, 34, 38, 39, 45, 46, 47, 49; Eingriffe der Operationsgruppe II, 6, 7, 8, 11, 19, 22, 28, 34, 36, 41, 42, 53, 55, 56, 58, 60, 63, 66, 72, 74 oder
3 9 LGBl., Stück 34, Nr. 101, ausgegeben am 31. Dezember b) die Eingriffe an beiden Augen erfolgten oder c) mit der Höherreihung die Arztgebühr der Operationsgruppe VIII zu verrechnen wäre. In diesen Fällen (a bis c) ist trotz der Durchführung mehrerer Eingriffe unter einer einzigen Vorbereitung und Schmerzbetäubung eine Höherreihung unzulässig und ist daher die für die einzelnen Eingriffe festgesetzte Arztgebühr nebeneinander zu verrechnen (Summierung). (4) Eingriffe und Leistungen, die der unmittelbaren Vorbereitung der Operation und der Schmerzbetäubung dienen, dürfen nicht gesondert verrechnet werden. (5) Zahn- und kieferärztliche Eingriffe auf einer derartigen Fachabteilung sind, wenn die Eingriffe nicht nach Anhang A verrechenbar sind, nach Anhang D zu vergüten. (6) Bei Geburten ist außer der Tagesgebühr, wenn in diesem Zusammenhang ein operativer Eingriff notwendig wird, die Arztgebühr nach der entsprechenden Gruppe zu verrechnen. (7) Für unaufschiebbare Eingriffe, die zu den nachstehend angeführten Zeiten durchgeführt werden müssen, ist ein Zuschlag von 50 % zur jeweils verrechneten Arztgebühr zu berechnen, und zwar an Werktagen von 19 Uhr bis 24 Uhr und von 0 Uhr bis 7 Uhr (Nachtzuschlag), an Samstagen von 13 Uhr bis 24 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr. (8) Bei Durchführung von Narkosen durch einen Facharzt für Anästhesiologie oder durch einen Arzt, der unter Aufsicht und Anleitung eines Facharztes für Anästhesiologie steht, ist ein Zuschlag von 48 % zu der nach den jeweiligen Operationsgruppen verrechneten Arztgebühr zu leisten. Wenn jedoch mehrere Eingriffe, die unter einer einzigen Vorbereitung und Schmerzbetäubung durchgeführt wurden, einzeln verrechnet werden (Abs. 3), ist der Anästhesiezuschlag nur von der Arztgebühr der höchsten verrechneten Operationsgruppe zu berechnen. (9) Alle weiteren Leistungen auf den operativen Abteilungen ausgenommen radiologische Leistungen (Strahlendiagnostik und Strahlentherapie), Konsiliartätigkeit und die im 9 genannten besonderen diagnostischen und therapeutischen Leistungen werden durch eine Tagesgebühr abgegolten, die sich nach der Dauer des Krankenhausaufenthaltes richtet. Diese Tagesgebühr beträgt in der Sonderklasse: EUR für den 1. bis 10. Tag je ,30 für den 11. bis 20. Tag je ,40 für den 21. bis 30. Tag je ,30 ab dem 31. Tag je ,30 An der Universitäts-Kinderklinik und der Universitätsklinik für Kinderchirurgie des Landeskrankenhauses Universitätsklinikum Graz sowie der Kinderabteilung des Landeskrankenhauses Leoben ist ein Zuschlag von 50 % zu allen angeführten Tagesgebühren zu leisten. (10) Die unter OP-Gruppe V, Pos. Nr. 42 b angeführten intensivtherapeutischen Leistungen sind mit 50 % der unter 5 Abs. 1 festgelegten Arztgebühr für die OP-Gruppe V zu berechnen. 6 Nichtoperative Abteilungen (1) Wenn ärztliche Leistungen nach Anhang A durchgeführt werden, sind diese nach Operationsgruppen zu berechnen. (2) Für die besonderen Leistungen bei der Untersuchung und Behandlung von Patienten mit angeborenen oder erworbenen Herzdefekten, die einer operativen Behandlung mit der Herz-Lungen-Maschine unterzogen werden, ist neben der Tagesgebühr ein Pauschalbetrag (Herzpauschale) zu verrechnen. Diese Herzpauschale beträgt EUR 657,30. (3) Alle weiteren Leistungen auf den nichtoperativen Abteilungen ausgenommen radiologische Leistungen (Strahlendiagnostik und Strahlentherapie), Konsiliartätigkeit und die im 9 genannten besonderen diagnostischen und therapeutischen Leistungen werden durch eine Tagesgebühr abgegolten. Diese Tagesgebühr beträgt in der Sonderklasse: EUR für den 1. bis 10. Tag je ,20 für den 11. bis 20. Tag je ,90 ab dem 21. Tag je ,20 An der Universitätskinderklinik und an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie des Landeskrankenhauses - Universitätsklinikum Graz sowie der Kinderabteilung des Landeskrankenhauses Leoben ist ein Zuschlag von 50 % zu allen angeführten Tagesgebühren zu leisten. 7 Konsiliargebühr (1) Jede im Interesse des Patienten erforderliche Konsiliartätigkeit durch einen nicht der Krankenabteilung angehörigen Arzt ist, soweit sie nicht als Fremdleistung zu vergüten ist, durch eine Konsiliargebühr abzugelten. Diese beträgt für: EUR a) allgemein beratende Konsilien pro Konsilium ,20 b) blutgruppenserologische Untersuchungen pro Untersuchung: Blutgruppen- und Rhesusbestimmungen. 11,60 Bestimmung der Rhesus-Teilfaktoren, je Faktor ,00 Bestimmung sonstiger Blutfaktoren (wie Kell, Duffy, Kidd usw.), je Faktor.... 8,60 direkter Antiglobulintest (Coombstest)... 11,60 indirekter Antiglobulintest (Coombstest). 14,70 Kreuzprobe (einschließlich indirekter Antiglobulintest) ,70 Bestimmung der optischen Dichte der Amnionflüssigkeit ,30 Antikörperbestimmungen ,30 Wassermann sche Reaktion ,70 c) histologische Untersuchungen: bei einer Untersuchung an bis zu drei Organen ,20 bei einer Untersuchung an mehr als drei Organen ,20 d) zytologische Untersuchungen: pro Untersuchung ,60
4 208 LGBl., Stück 34, Nr. 101, ausgegeben am 31. Dezember EUR e) serologische Untersuchungen: Widal-Reaktion (Aggl. auf Typhus, Paratyphus und Bang), sonstige serologische Antigen-Antikörper- Reaktionen (außer Blutgruppen- und virol. Untersuchungen), pro Untersuchung ,30 f) bakteriologische Untersuchungen: allgemein bakteriologische Kultur (Diphtherie, Punktate, Eiter, Stuhl usw.), desgleichen Tbc-Kultur, spezifische bakteriologische Tbc-Untersuchungen mit bakterioskopischer Untersuchung, Resistenzbestimmung zusätzlich zur Kultur, Tierversuch, pro Untersuchung ,30 g) virologische Untersuchungen: Virusisolierung (Gewebekultur, Brutei, Tierversuch usw.), Neutralisationstest (Gewebekultur pro Serumpaar), Komplementbindung oder Hämagglutinationstest pro Antigen, pro Untersuchung ,70 h) Immunologie einfach ,80 Immunologie aufwendig, HLA-Typisierung, Cross match, immunpathologisches Serumprofil, -Zell-Subpopulation (monoklonale Antikörper), Immunkomplexe, Antiköper gegen Inhalationsantigene, zytotoxische Antikörper ,40 (2) Zahn- und kieferärztliche Verrichtungen sind nach den Ansätzen der Anhänge A und D zu vergüten. 8 Radiologische Leistungen (1) Strahlendiagnostische Leistungen (Röntgendurchleuchtungen, Röntgenaufnahmen, Untersuchungen mit radioaktiven Stoffen) sowie strahlentherapeutische Leistungen (Röntgenbestrahlungen, Bestrahlungen mit radioaktiven Stoffen sowie Elektronenbeschleunigern) sind gesondert zu verrechnen. (2) Die auf die Arztgebühren entfallenden Anteile an den röntgendiagnostischen und strahlentherapeutischen Leistungen werden im Anhang B angeführt, wobei der Geldwert der einzelnen Punkte für die röntgendiagnostischen Leistungen (I. Teil) EUR 0,33 und für die strahlentherapeutischen Leistungen (II. Teil) EUR 0,10 beträgt. Werden derartige Leistungen nicht von einem Facharzt (Facharzt für Radiologie, Facharzt für Medizinische Radiologie Diagnostik, Facharzt für Strahlentherapie Radioonkologie) erbracht, so verringert sich die zu verrechnende Arztgebühr um 10 Prozent. (3) Die diagnostischen und therapeutischen Leistungen mit radioaktiven Stoffen sowie die Computertomographie sind nach den im Anhang C enthaltenen Arztgebühren zu verrechnen. (4) Soweit ein Patient in einer Röntgenabteilung stationär untergebracht ist, sind für die Tagesgebühren die Ansätze der nicht operativen Abteilungen in Anwendung zu bringen. 9 Besondere diagnostische und therapeutische Leistungen (1) Die Arztgebühren sind für nachfolgende besondere diagnostische und therapeutische Leistungen gesondert zu verrechnen und betragen für: EUR a) Magnetresonanzverfahren pro Untersuchung und Region ,00 b) Langzeit-EKG-Verfahren ,20 c) Ultraschallverfahren bei ca) geburtshilflichen Fällen ,60 cb) Untersuchungen an bis zu drei Organen, Dopplersonographie, Echokardiographie ,90 cc) Untersuchungen an mehr als drei Organen, Schädel-, Hüftoder Small-parts-Sonographie, Echokardiographie bei Kindern bis zum 7. Lebensjahr ,70 cd) Farbkodierte Duplexsonographie zur Untersuchung des Herzens und der Gefäße ,70 d) Stoßwellenlithotripsie pro Behandlung ,50 e) 24-Stunden-Blutdruck-Monitoring ,30 f) Langzeit-EEG oder Brain Mapping mit EEG oder evozierte Potenziale ,30 g) Oxycardiorespirographie ,90 h) Flusszytometrie je Patient (Blutprobe).... 4,00 i) Elektromyographie (EMG) ,30 j) Intrakranielle Druckmessung (durch die Fontanelle) ,90 k) Diagnostischer Links- und/oder Rechtsherzkatheter ,80 l) Elektrophysiologische Untersuchung bei Herzrhythmusstörungen (EPU) ,80 m) Herzkatheter incl. Ballondilatation oder Stentimplantation ,00 n) Rechtsherzkatheter mit mechanischer Intervention (Herzklappensprengung) ,00 o) Rechts- und Linksherzkatheter mit mechanischer Intervention (Herzklappensprengung) ,00 p) Elektrophysiologische Untersuchung bei Herzrhythmusstörungen und Ablation 512,00 q) Herzkatheter inkl. Ballondilatation und Stentimplantation ,50 r) Verschluss eines offenen Foramen ovale.. 571,50 Bei Tarifpositionen m sowie q ist für jedes weitere Gefäß ein Zuschlag von 50 % der jeweils festgelegten Arztgebühr zu verrechnen. (2) Zusätzlich ist bei allen Tarifpositionen von Abs. 1 lit. k bis r jeweils die im Anhang A unter OP.-Gr. V, Pos. Nr. 42 festgelegte Arztgebühr von 50 % zu verrechnen, wenn die Behandlung außerhalb einer Intensivbehandlungseinheit erfolgt, die im LKF-Abrech-
5 9 LGBl., Stück 34, Nr. 101, ausgegeben am 31. Dezember nungssystem anerkannt ist. Bei einer erforderlichen Behandlung in einer Intensivbehandlungseinheit, die im LKF-Abrechnungssystem anerkannt ist, ist die unter OP.-Gr. V, Pos. Nr. 42 festgelegte Arztgebühr zu 100 % zu verrechnen. IV. Hebammengebühr 10 Die Hebammengebühr für eine in der Anstalt angestellte Hebamme beträgt EUR 24,30 und kommt zur Gänze der Hebamme zu. V. Schlussbestimmungen 11 (1) Die Vorschreibung der Sondergebühren (Anstaltsgebühren, Arztgebühren bzw. allfällige Hebammengebühren) hat durch den Rechtsträger der Krankenanstalt zu erfolgen. Zu diesem Zweck haben die Abteilungsvorstände, die Instituts-, Laboratoriumsund Departmentleiter dem Rechtsträger der Krankenanstalt die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu übergeben. (2) Die Bestimmungen über besondere Honorare nach dem Bundesgesetz über Krankenanstalten in der Sonderklasse werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt. (3) Für die Einbringung von Einwendungen gegen die Vorschreibung der Sondergebühren durch den Zahlungspflichtigen gelten die Bestimmungen des 42 KALG. (4) Dem Rechtsträger der Landeskrankenanstalten bleibt die Möglichkeit gewahrt, Trägern der privaten Krankenversicherung, welche für eine entsprechend große Zahl von Krankenhausfällen die Kosten in voller Höhe übernehmen und direkt verrechnen, Ermäßigungen bis höchstens 10 % zu gewähren. 12 Dieser Verordnung sind folgende Anhänge angeschlossen; diese bilden einen Teil der Verordnung: Anhang A: Operative Eingriffe Anhang B: Arztgebühren für röntgendiagnostische und strahlentherapeutische Leistungen Anhang C: Arztgebühren für Strahlenleistungen Anhang D: Arztgebühren für Sonderleistungen auf dem Gebiete der Zahnheilkunde 13 (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 1996, LGBl. Nr. 99/1996, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 37/2001, außer Kraft. Für die Steiermärkische Landesregierung: Landeshauptmann Waltraud Klasnic Anhang A Operative Eingriffe GRUPPE I (Pos. 1 bis 52) Abszess- oder Fistelspaltung (Fistelexcochleation) einfach Akne conglobata, Stanzung oder chirurgische Behandlung Amnioskopie Antroskopie Biopsie Blasenpunktion, auch perkutan Cervix- oder Urethralpolypen Abtragung... 7 Cervikalkanal Stenosendilatation einfach... 8 Cystographie (ausschl. Röntgen) Cystomanometrie urodynamische Untersuchung Cystoskopie und Blasenmanometrie und Hysteroskopie Elektrokaustik Endonasale Eingriffe klein Endoskopie der oberen Luftwege Endourethrale Galvanokaustik Epilation einfach Extraktion von Finger- und Zehennägeln mit Nagelbett-Toilette bis an 4 Nägeln Fremdkörperentfernung oberflächlich gelegener Frenulotomie Gefäße oberflächliche Unterbindung und Venae-sectio Geschwülste Exstirpation oder Elektrokoagulation gutartiger kleiner, oberflächlich gelegener; Elektro-, Kryo-, Laserbehandlung Gips (kleine Gipse, Unterarmgips, Gipswechsel) Gehörgang äußerer, Trommelfell, Rachen, Mund kleine Eingriffe (ausgenommen Cerumenentfernung) Hämorrhoideninjektionsbehandlung, Gummiligaturbehandlung oder Infrarotkoagulationsbehandlung von Hämorrhoiden Harnröhrenbougierung erstmalig sowie je weitere fünf Kieferhöhlenpunktion und Kieferhöhlenspülung Kieferkammkorrektur Lippenbändchenoperation Lumbalpunktion erste und weitere Meatotomie Narkoseuntersuchung Nasenschleimhautelektrolyse Nasentamponade nach Bellocq Paravertrebrale Injektion Periarticuläre Infiltration, 3-mal pro Fall Placentaexpression Pleuropunktion mit oder ohne Spülung Pneumothorax, Nachfüllung Probeexcision Pudendusanästhesie Portio vaginalis Skarifikation oder Paquelinisierung
6 210 LGBl., Stück 34, Nr. 101, ausgegeben am 31. Dezember GRUPPE I (Pos. 1 bis 52) Punktion einer Vene oder Arterie bei Frühgeburten Punktion (diagnostisch, therapeutisch) Radikaloperation eines Unguis incarnatus Rektoskopie und Anoskopie Taschenabtragung Therapeutische Verbände, wie Cingulum, Desault, Drahtschlinge, Gipsschiene, Zinkleimverband usw., Abduktionsschiene ohne Gips (ausgenommen Wundverbandwechsel) Tränennasengangspülung ohne Anästhesie.. 48 Tubenkatheterismus Wundversorgung kleiner oberflächlicher Wunden mit bis zu drei Nähten Zahnextraktion, schwierig Zahn-Reposition eines luxierten GRUPPE II (Pos. 1 bis 78) Abszessspaltung im Mund- und Rachenbereich (wie Tonsillarabszess) Alveolartrepanation (Mayrhofen) Amniotomie - amnioskopische Arteriographie (ausschl. Röntgen) Arthrographie je Gelenk (ausschließlich Röntgen) Atresia ani - einfache Bluttransfusion (ausschließlich Blutbeistellung) oder Eigenblutgabe Bronchographie (ausschließlich Röntgen) Chalazionoperation Manualmedizinischer Eingriff an der gesamten Wirbelsäule Chromocystoskopie Cowper'sche Operation Crede in Narkose Dammrißnaht 1. oder 2. Grades bzw. Naht eines Scheidenschleimhautrisses Discographie lumbal Druckmessung intrakardiale Endoskopie der Nasennebenhöhlen Epidurale Luftfüllung oder Infiltration Epilation (operativ) Episiotomie (einschl. Naht) Fissura ani Frakturen kleiner Knochen, unblutige Einrichtung und Verband bzw. Luxation kleiner Gelenke unblutige Einrichtung und Verband Fremdkörper- oder Implantatentfernung (wie Schrittmachersonden, Drähte oder Nägel) Entfernung tief gelegener Galaktographie Gauß sche Kopfschwartenzange Anlegung. 25 Gelenksmobilisierung großer in Narkose Geschwülste Exstirpation kleinerer Gips (Oberarm, Unterschenkel) Hämorrhoidenverödung (kaustisch) Hauttransplantation freie Hornhautfremdkörper- oder Hornhautnähte- Entfernung Hornhautkauterisation bei Geschwüren Injektionen in die Lider, Bindehaut, Tenon Injektionen in einen Nerv Intrathekale Injektion Intubation GRUPPE II (Pos. 1 bis 78) Kanthotomie ohne Naht in Lokalanästhesie.. 37 Kardiotokographie intern Knochenbiopsie Körperhöhlenpunktion mit Lavage Krampfadernverödung Kristallimplantation mit Incision und Naht Kristeller'sche Expression Leber-, Milz-, Knochenmark- oder Schilddrüsenpunktion Lider Entfernung von Warzen, Cysten und dgl. ohne Naht Ligamenta interspinalia Infiltration Mastdarmfistelspaltung äußere Mikroblutentnahme subpartal Myelographie lumbal, suboccipital und cervikal (ausschl. Röntgen) Nagelkeilexzission Nasenverwachsungen operative Trennung. 52 Ösophagus- oder Trachealbougierung erste sowie je zwei weitere Ösphagus-Varizenblutung, Sondenbehandlung, Sengstaken-Blakemore-Sonde oder Linton-Nachlass-Sonde Panaritiumspaltung subcutan Paradentoseoperation (ein Quadrant) Periproktischer oder periurethraler Abszess.. 57 Phimose- oder Paraphimoseoperation Phlebographie oder Lymphographie, obere und untere Extremität (ausschließlich Röntgen) Phlegmonespaltung eines oberflächlichen bzw. Spaltung eines tiefen Abszesses Plastische Operation klein Polypenabtragung, auch endoskopisch Rektoskopische Probeexzession oder Fremdkörperentfernung Salpingographie (ausschl. Röntgen) Sequesterentfernung (einfach) Sialographie, eine Seite (ausschl. Röntgen).. 66 Spinalanästhesie (als selbstständiger Narkoseeingriff) Suboccipitalpunktion Tenotomie (gedeckt) Tränendrüsenstichelung (diathermische Stichelung) Tränenröhrchenschlitzung Tränenwegsondierung in Lokalanästhesie Trommelfell- oder Paukenhöhleneingriffe oder Paracentese bei akuter Otitis Uterus retroflektierter, Aufrichtung in Narkose Vaginale Incision Abtragung eines Vaginalseptums Vaginale punktion Trucut-Punktion Wundversorgung mit 4 bis 10 Nähten Zahnausmeißelung in Anästhesie GRUPPE III (Pos. 1 bis 115) Aportus incompletus Ausräumung Abszess (tiefer gelegen oder Phlegmone mit schichtweiser Präparation) Versorgung, Marsupialisation Adenotomie Alkoholinjektion in die Augenhöhle Amniozentese Angiocardiographie (ausschl. Röntgen) Angiographie cerebral (ausschl. Röntgen).... 7
7 9 LGBl., Stück 34, Nr. 101, ausgegeben am 31. Dezember GRUPPE III (Pos. 1 bis 115) Antegrade Pyelographie und perkutane Nephrostomie Aortographie (ausschl. Röntgen) Arthrotomie kleiner Gelenke Augenlider oder Bindehaut Entfernung von Cysten oder Warzen mit Naht Bartholinische Drüse Exstirpation Batteriewechsel (Schrittmacher) Bronchographie (ausschließlich Röntgen) oder Trachäobronchoskopie ohne Probeexzission 14 Bronchospirometrie Cavakatheter peripher Cerklage nach McDonald oder Shirodkar Cervixriss Naht Clitorisamputation Curettage Diagnostische Kolpozoeliotomie posterior Discographie cervical und manualmedizinischer Eingriff cervical Doppleroperation Elektrodefibrilation des Herzens Encephalographie lumbal oder suboccipital (ausschließlich Röntgen) Exartikulation von Finger-, Zehen-, Mittelhand- oder Mittelfußknochen Exstirpation von Endometrioseherden ohne Laparatomie Exstirpation eines Lymphknotenpaketes klein Extraktion von Finger- oder Zehennägeln mit Nagelbett-Toilette von 5 bis 20 Nägeln Fetoskopie Filter Implantation in die Vena cava Frakturen des Schlüsselbeines, Oberarmes, Radius, der Ulna, Tibia oder Fibula unblutige Einrichtung und Verband Frakturen oder Luxationen kleiner Knochen bzw. Gelenke blutige Einrichtung Ganglion Stellatum (Injektion) Gastroskopie Genitalkarzinom Excochleation und Kauterisation inoperabler Gesichtsfurunkel Exstirpation Geschwülste großer oder größerer, Exstirpation oder Elektrokoagulation Gips (Oberschenkel, Thorax) Großflächige Dermaabrasio Halsfistelelektrokoagulation Harnleiterostiumschlitzung endovesikal Harnröhre operative Entfernung von Fremdkörpern Hautplastik, klein gestielt oder mittlere freie Transplantation Hauttransplantation großflächig Hintere Kolpotomie und Drainage Hodenbiopsie Hornhaut- oder Bindehautabrasio Hornhaut-Kauterisation mit Eröffnung der vorderen Kammer Hymenexcision Implantation tierischer Drüsen (Hypophysenimplantation) Intraarterielle oder intracardiale Injektion Impressionsfraktur der Maxilla oder des Jochbogens (einfache Reposition) Kanthoplastik, Kanthotomie mit Naht Karbunkelbehandlung durch Skarifikation, Paquelinisierung GRUPPE III (Pos. 1 bis 115) Kieferhöhleneröffnung zur Fremdkörperentfernung (Wurzelentfernung) oder Drainage Komplizierte Entfernung einer Zahnwurzel durch Antrotomie Kondylomabtragung spitzer oder ausgebreiteter Konisation Labienplastik Laparoskopie diagnostisch als selbstständiger Eingriff Larynx und Hypopharynx indirekte Eingriffe 62 Ligatur eines größeren Gefäßes als selbstständiger Eingriff Lumbaler Periduralkatheter Lungen-, Nieren-, Fruchtblasenpunktion von außen Luxation Einrichtung und Verband ausgenommen das Ellenbogen-, Knie-, Hüftoder Sprunggelenk Manualhilfe und Extraktion bei Beckenendlagen Mark- oder Schenkelhalsnagel Entfernung. 67 Mastdarmprolaps, Mastdarmfistel oder Hämorrhoiden Radikaloperation Muskelnaht Nachtastung bei Verdacht auf unvollständige Placenta einschl. allfälliger Lösungen der Placenta oder von Placentaresten Nahtentfernung nach Keratoplastik Narkose bei speziellen diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen (derzeit CT, MRI, Lithotripsie und Gamma-Knife).. 72 Nasale Entfernung eines Choanenpolypen Nasenfrakturaufrichtung Nasenmuschelresektion Ösophagogastroduodenoskopie Panaritium articulare et osseum durch Spaltung oder Panaritium tendinosum Paradentoseoperation (zwei Quadranten) Paranephritischer Abszess Pertubation Phlebographie großer Körpervenen einschl. Beckenphlebographie Pneumothorax Erstanlage Portioplastik Prostataabszess Spaltung Pterygiumabtragung Punktion von inneren Organen mittels bildgebender Verfahren Retroperitoneale Pneumographie Saphenaligatur Sehnennaht (einfach), Sehnenoperation, Sehnenstenosenbeseitigung, Karpaltunnelsyndrom Sekundärnaht bei Dammrissen Selektive Arteriographie der arteria renalis oder mensenterica superior oder inferior oder coeliaca und Splenoportographie Selektive Blutabnahme aus der Schilddrüse mittels Katheter zur Parathormonbestimmung Speichelsteinentfernung Tenotomie (offen) Tränendrüsenentfernung Tränenwegsondierung und Spülung in Narkose
8 212 LGBl., Stück 34, Nr. 101, ausgegeben am 31. Dezember GRUPPE III (Pos. 1 bis 115) Trommelfellverletzungen, Versorgung ohne Naht Überdruckkammer Ureterensondierung mit Füllung oder Spülung des Nierenbeckens Uretersteinentfernung mittels Schlinge Urethrotomia externa Urethrotomia interna Uterusaufrichtung des eingeklemmten, schwangeren Uterustamponade Vaginale Geschwülste, gutartig Exstirpation 106 Vakuumextraktion Vasektomie Wundversorgung großer oder tiefer Wunden (über 10 Nähte) Zahncystenoperation Zahnentfernung operativ oder Zahnausmeißelung in Narkose Zahnimplantation oder Replantation Zahn- und Wurzelspitzenresektion mit Kanalversorgung Zangenoperation GRUPPE IV (Pos. 1 bis 129) Adhäsiolyse (als selbstständiger Eingriff) Appendektomie Arthrodese oder Synovektomie kleiner Gelenke (Finger- oder Zehengelenke)... 3 Arthrotomie größerer Gelenke (als selbstständiger Eingriff) Atresia ani et recti, Korrekturoperation Axillaplastik bei Hyperhidrose Bardenheuer (retromammaere Abszessspaltung, extracapsuläre Resektion) Beckenbodenphlegmone Spaltung Beckenausgangszange Bindehautdeckung der Hornhaut, Hornhautsekundärnähte Bindehautplastik Blasenfistelanlegung Blasenhalseinkerbung transurethral Blutaustausch Bukkale Alveolarkammplastik mit sekundärer Epithelisation Collumamputation Debridement Dekortikation bei Ostitis Discusoperation (Kiefergelenk) Discusexstirpation (Kiefergelenk) Diszission bei Cataracta Dupuytren sche Kontraktur (Plastik) ERCP Endothoracale Kaustik Endovesikale Eingriffe groß Epididymektomie Exstirpation von Endometrioseherden per Laparatomiam Exstirpation einer Ranula Extraktion am Fuß oder Steiß einschl. Manualhilfe Evisceratio bulbi Frakturversorgung beider Knochen des Vorderarmes im Schaft oder des Unterschenkels mit Verschiebung der Bruchstücke, ferner des Talus, Calcaneus (Einrichtung und Verband) GRUPPE IV (Pos. 1 bis 129) Frakturversorgung durch Nagelextension oder Draht Gefäßanastomose Gipsbett, Gipsmieder, Beckengips Hallux valgus operative Korrektur Haloextension Anlegen bei Skoliose sowie Stabentfernen bei Skoliose Hämatometra Eröffnung Harnphlegmone Operation Harnröhrennaht Hernienoperation Herzkatheter oder zentraler Venenkatheter.. 41 Herzpunktion der vorderen Kammer Hohlhandphlegmone Hornhaut Tätowierung oder Abschleifen Hydrocele Implantation, Replantation eines Zahnes nach operativer Entbindung seiner Verlagerung Implantlinsenentfernung Jochbein und Jochbogen Reposition von komplizierten Impressionsfrakturen, ohne Osteosynthese Kahr sche Operation Karbunkelexstirpation Kehlkopf, Luft- oder Speiseröhre, Bronchialbaum, Magen oder Darm (Fremdkörperentfernung, Probeexcision, Mediastinoskopie u. dgl.) endoskopische Eingriffe Kieferbrüche ohne Verschiebung (einfacher Drahtverband) Kiefergelenk luxiert blutige Reposition Kieferhöhlenfistel plastischer Verschluss Kolporrhaphie und Perineoplastik Kombinierte Wendung auf den Fuß einschl. Manualhilfe Labhardt sche Operation Laparoskopie therapeutisch Laparoskopische Behandlung der Extrauteringravidität mittels Laser oder Glukoseinstillation Laparotomie explorativ mit Revision Larynxpolypenentfernung Lidoperation einfach (Tarsorrhaphie, Trichiasis) Lithotrypsie Lymphknotenpaketexstirpation groß Mastdarmfisteloperation (innere) Mastektomie oder Mammatumorexstirpation. 64 Offene oder arthroskopische Operation an einem großen Gelenk (als selbstständiger Eingriff) Meniskusresektion oder Teilresektion eines Meniskus, Resektion einer Plica, Resektion eines Bandanteils, Resektion eines freien Gelenkkörpers oder Ähnlichem, Operative Behandlung der Chondropathie, Teilsynovektomie oder Pridi-Bohrung Mundbodenphlegmone (auch benachbarte Wange-Retromaxillarraue Zunge usw.) Versorgung, Spaltung und Drainage Myomentfernung Neugebauer-le Fort Neurolyse
9 9 LGBl., Stück 34, Nr. 101, ausgegeben am 31. Dezember GRUPPE IV (Pos. 1 bis 129) Nucleus-pulposus Denaturierung Oberschenkelfraktur oder Hüftgelenksluxation (Einrichtung und Verband) Operation einer Enterocele Orchidopexie Osteotomie, Osteoklase großer Knochen, Haglundferse Ovarialcystenexstirpation Paradentoseoperation (mehr als 2 Quadranten) 76 Penisamputation Perkutane Gallenableitung Perkutane transhepatische Gallengangsdrainage, -dilatation oder -prothese Plastische Korrekturen an Lippe, Nase und Ohr, jedoch Lippenkorrektur einfach.. 80 Plastische Operation größere Plattenentfernung, operative Entfernung von chir. Heilbehelfen (im Mund- und Kieferbereich) Pleuradrainage Prolapsus ani und innere Hämorrhoidenoperation Prostatektomie transurethal und offen Resektion des großen Netzes Rhinophymoperation Rippenresektion Rundstiellappen Schwangerschaftsunterbrechung, operativ 1- oder 2-seitig Schiefhalsoperation Sectio alta Semicastration (Orchidektomie) Septumoperation Sequesterentfernung (schwierig) Siebbein und Stirnhöhle endonasale Eingriffe Silikonölentfernung Skleratomie (hintere) Sondierung des Herzens oder großer Gefäße 98 Sondierung des Herzens und der Koronargefäße Steißbeinresektion Stimmbandplastik Tbc-Fisteln, Radikaloperation plus örtl. Dauerinstillation Tenotomie großer Sehnen plus fixierenden Verband Therapeutische Embolisierung von Tumoren der inneren Organe und des Zentralnervensystems mittels Arterienkatheter Thoraxdrainage Thorakotomie explorativ Thoraxplastik 1. bis 4. Rippe Tonsillektomie Tracheotomie Trigeminus, Exhairese oder Silberklammerung 109 Tumore der Bauchdecke Tympanotomie Unfruchtbarmachung Ureterdilatation Ureter-Dilatationsprothese Varikozele Varizenoperation Varporisation von Bandscheiben Ventrofixation des Uterus Verbrennungen kleinflächig operative Versorgung Verödung von Ösophagusvarizen GRUPPE IV (Pos. 1 bis 129) Verschluss einer Kieferhöhlenfistel Wundausschneidung bei großen und schweren Verletzungen Wurzelspitzenresektion mehrwurzelig Zahnreplantation (mehrere) einschl. Schienung Zahnverlagerung operative Entfernung, schwierig GRUPPE V (Pos. 1 bis 109) Ablatio test. bilateralis Abszesstonsillektomie Amputation oder Enukleation großer Knochen 3 Appendektomie perforierte, phlegmonöse oder gangränöse Appendix Arthrodese oder Synovenktomie kleiner Gelenke an Hand und Fuß oder künstlicher Einsatz von kleineren Gelenken Auge Placentaimplantation Ballonatrioseptostomie Beugesehnennaht (Finger) Blasenmolenausräumung Brustbeinresektion Bulbusfistel (hintere) Colostomie Cotte sche Operation Dammrissnaht dritten Grades Naht Darmnähte, Übernähung von Perforationen, Verletzungen u. Ä Dekortikation bei Osteomyelitis Ectropium- oder Entropiumoperation Eileiteroperation zur Behebung bestehender Sterilität Empyemresthöhlenoperation Endoskopische Laserdesobliteration Endoskopische Papillotomie oder Konkrementextraktion bei ERCP Enukleation bulbi ohne Einpflanzung Frakturen oder Luxationen großer Knochen und Gelenke (mit Ausnahme des Hüftgelenks) blutige Reposition Ganglion Gasseri (Alkoholinjektion) Gastroenterostomie, Enteroanastomose Gefäßanastomose mikrochirurgisch oder Shunt-OP zur Hämodialyse Gefäßnaht Gelenksfrakturen mit schwieriger Reposition. 28 Gesicht größere plastische Korrekturen (Speichelfistel, Kiefergelenksplastik, Hasenscharte, Gaumenlochplastik, korrektive Nasen- und Ohrenplastik, Gehörgang- und Trommelfellplastik, Halsplastik u. dgl.) Haemodialyse peritoneal Halsfisteloperation oder Cyste ohne Verbindung zum Rachen Halsphlegmoneoperation mit Unterbindung der Vena jugularis interna Halsrippenoperation Harnröhrenplastik vordere Harnröhrenresektion Hernienoperation mit Plastikverschluss oder Operation einer inkarzarierten oder inneren Hernie Herzmuskelbiopsie Herzschrittmacher Interimsimplantation Ileusoperation ohne Darmresektion
10 214 LGBl., Stück 34, Nr. 101, ausgegeben am 31. Dezember GRUPPE V (Pos. 1 bis 109) Implantation von Prothesen in Hoden oder Penis Injektionen in Nerven an der Schädelbasis.. 41 Intensivtherapie (nur einmal pro Fall) a Exakte Flüssigkeitsbilanzierung bei akuter Pankreatitis, Überwachung der Herz-Kreislauf-Funktionen im Rahmen von: Akuten Herzrhythmusstörungen Akutem Myokardinfarkt Akute Herzinsuffizienz in den Stadien NYHA III und NYHA IV Hypertone Krise (RR syst.: ab 220) mit/ohne Linksherzinsuffizienz, Alt-Insulin-Applikation als Dauertropf über Infusionenpumpen im Rahmen Entgleister diab. Situation (K + 5; BZ ab 400 mg/dl), Hochdosis-Chemotherapien auf Isolierstationen bei hämatoonkologischen PatientInnen (alle Leukämien, hochmaligne Lymphome) und hochmalignen Karzinome, Therapien bei unmittelbar knochenmarktransplantierten PatientInnen (KMT-Zentren), Akuttherapie nach Schlaganfällen, Therapien in fortgeschrittenen Stadien von Parkinsonsyndromen (akinetische Krise), bei multipler Sklerose (Myelitis mit hohem Querschnitt, beatmet), bei Polyneuropathien (Guillan-Barré-Syndrom, Atemlähmung) und bei beatmeten Apallikern, Therapien bei AIDS-PatientInnen im präfinalen Stadium mit absehbarer vitaler Bedrohlichkeit und Komplikationen (wie z. B.: Pneumonien, Meningitiden, Kaposi-Syndrom); Liegendes Schleusensystem nach Interventionen an Coronararterien oder peripheren Arterien, Überwachung nach interventionellen Eingriffen an peripheren Arterien bzw. dem Coronarsystem, Überwachung nicht lysierbarer PAE-PatientInnen ab Grosser-Stadium III b Intraaortale Ballonpumpe Iridektomie Irisprolaps mit Bindehautdeckung oder Hornhautnaht Jochbein - Drahtosteosynthese Kapsulotomie (als selbständiger Eingriff) Kiefer - Implantation in den Kiefer-, Stirn-, Siebbein- und Keilbeinhöhle Radikaloperation von außen Knochenfixateur externe Knochentumor Exstirpation gutartig oder Hämangiomexstirpation Kombinierte Wendung bei Placenta praevia.. 51 Kortikotomie bei Zahnstellungsanomalien Korrektive Nasenplastik Korrektur der Masseterhypertrophie ohne Osteotomie des Kieferwinkels Kraniotomie Kryptorchismusoperation Laryngofissur Laserangioplastie (pro Eingriff) Linsenmassen Absaugung GRUPPE V (Pos. 1 bis 109) Lungenabszess Spaltung Magnetextraktion an der Vorderkammer des Auges Mammaablatio mit Drüsenausräumung Mikrochirurgische Eingriffe am Larynx Myomoperation konservativ außerhalb der Gravidität Nasengerüstaufrichtung blutige Reposition. 65 Nervennaht, Nervenplastik, -transplantationen, -pfropfungen Operation eines prolabierten oder deszendierten Scheidenbindsackes Operation am Discusarticularis am Kiefergelenk Operative Behandlung (plus Spülung) einer diffusen Peritonitis Ösophagotomie Osteomyelitisbehandlung mit Knochenbohrung, Knochenbruch, Ausräumung, Spülbehandlung, Ruhigstellung Osteotomie und Resektion des Processus muscularis Ozaenaoperation Penisamputation mit Drüsenausräumung Perkutane transluminale Koronar-Angioplastie (PTCA) Permanenter kardiologischer Defibrillator (PCD) Implantation Placentalösung adhaerent Prolapsus ani et recti mit Resektion oder Beckenbodenplastik Pseudoarthrosenoperation Ptosisoperation nach Hess oder Friedenwald. 80 Refraktive Hornhautchirurgie (instrumentell), ab 5 Dioptrien Rektopexie per Laparatomiam Salpingo- und/oder Ovarektomie Schädeldacheröffnung mit Punktion (Balkenstich, Ventriculographie) Schieloperation an einem Muskel Schlingenoperation bei Descensus (Marshall-Marchetti und andere) Sehnen- oder Muskelplastik, Transplantation oder Transposition Sympathektomie periarteriell Speicheldrüsenoperation einfach Stielhautlappenplastik groß oder Spalthauttransplantation Strumaresektion einfach Symblepharonoperation ohne Schleimhautplastik Thorakoplastik (als ergänzender Eingriff, 5. bis 10. Rippe) Tränensackexstirpation Transfixion der Iris Transluminale Angioplastik, auch nach Dotter 94 Transurethrale Resektion eines großen Blasentumors Trepanation am Warzenfortsatz und Schädel 96 Tumoroperation bösartiger, großer Unterkiefer bzw. Oberkiefer Drahtosteosynthese (pro Quadrant) Uterusamputation supravaginal mit oder ohne Entfernung der Adnexe Vagotomie trunkulär Varizenoperation beidseitig
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