28./29. September 2015 Zürich, Zunfthaus zur Saffran

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1 WM - S emi nar WM Seminare Finanzmarkregulierung in der Schweiz FINMAG / FINIG / FIDLEG / FINFRAG mi Blick auf Europa MiFID II / MiFIR / EMIR Gemeinsamkeien und Unerschiede für die Umsezung in der Praxis 28./29. Sepember 2015 Zürich, Zunfhaus zur Saffran Referenen: Frank M. Bauer, LL.M. oec. Bea Gabahuler Dr. Bernd M. Geier, LL.M. Dr. Urs Hofer Alexander Jänchen Philipp E. Oo, LL.M. Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. Chrisian L. Scharninghausen, LL.M. Oliver Schöpp Dr. Ansgar Scho, LL.M. Dr. Jochen Seiz Prof. Dr. Rolf Sehe, LL.M. Dr. Uwe Trafkowski Börsen-Zeiung WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Zeiung für die Finanzmärke WM Seminare Posfach D Frankfur am Main Tel seminare@wm-seminare.de

2 r Finanzproduke, die sie kaufen (z.b. Akien, Obligaionen, Anlagefondseile und weiere Kollekivanlagen) angemessene Regeln für den Verrieb solcher Produke an Kundinnen und den, Zielsezung die nich / Teilnehmer über das ensprechende Know-how verfügen eine Aufsich über die heue unregulieren Vermögensverwaler (im FINIG geschlagen) Zielsezung die erleichere Durchsezung zivilrechlicher Ansprüche von Kundinnen Kunden gegenüber ihrem Finanzdiensleiser In der Schweiz werden der Finanzmark und seine Teilnehmer derzei neu geordne bzw. regulier und den europäischen Anforderungen aus der MiFID II, MiFIR und EMIR angepass. Vier gesezliche Säulen sollen künfig die Regulierung des Schweizer Finanzmarkes ragen: das Finanzmarkaufsichsgesez FINMAG seh für die Regelung die Organisaion und die Kompeenzen der Aufsich, das Finanzdiensleisungsgesez FIDLEG für die Regelung der Finanzproduke und des Verriebs, das Finanzinsiusgesez FINIG für Formen und Anforderungen an die Finanzinsiue, das Finanzmarkinfrasrukurgesez FINFRAG beinhale die Regeln für alle Markeilnehmer die Funkionsfähigkei des Markes. Die MiFID-Reform is im Juli 2014 auf europäischer Ebene in Kraf gereen und wird mi allen Level 2 - Maßnahmen Anfang 2017 für die Markeilnehmer in der EU anzuwenden sein. Alle diese regulaorischen Maßnahmen in Europa und in der Schweiz nehmen grundlegenden Einfluss auf den Verrieb von, die Beraung in und den Handel mi Finanzinsrumenen. in Europa akiven Teil des schweizerischen Bankensekors nachhalig verändern. Darüber hinaus werden die in Anlehnung an MiFID II/MiFIR/EMIR geplanen Änderungen für alle schweizerischen Finanzmarkeilnehmer relevan werden. Quelle: SBVg Derzei arbeie die europäische Werpapieraufsichsbehörde (ESMA) an den Deailbesimmungen und Enwürfen für delegiere Rechsake, Konsulaionspapiere für echnische Regulierungssandards (RTS) und echnische Durchführungssandards (ITS) sind veröffenlich. Das Ziel is es die Deailbesimmungen bis Mie des Jahres 2016 zu finalisieren. Die neuen Regeln der MiFID II/MiFIR werden das Geschäf und insbesondere auch die Geschäfsmodelle der Finanzmarkeilnehmer in Europa und dami auch für den dd :54:13 Das zweiägige Seminar biee einen Überblick über die Inhale der MiFID-Reform, insbesondere mi dem Schwerpunk Anlegerschuz, und des FIDLEG / FINIG und ihre ensprechenden wirschaflichen Auswirkungen. Die MiFID-Reform wirf Fragen auf, die auch für schweizerische Finanzmarkeilnehmer von besonderer Relevanz sind. Die Bezüge zwischen den europäischen und den schweizerischen Regelungen werden aufgezeig und analysier. Es gil für die Insiue, die Chancen aus den Novellierungen sowie den flankierenden Regulierungen und der FINDAG/FIDLEG/FINIG/FINFRAG-Gesezes- Iniiaiven wahrzunehmen und die Geschäfsprozesse und Sysemarchiekuren zu konsolidieren und zu modernisieren. Voraussezung dafür is ein klares Versändnis der ansehenden Anpassungen. Teilnehmer Dieses Seminar riche sich an Fach- und Führungskräfe aus den Bereichen Rech, Kredi, Dokumenaion, Compliance, Revision, Abwicklung und Handel sowie Geschäfsprozess- Abwicklung aus schweizerischen Banken, Versicherungen, Kapialanlagegesellschafen und Unernehmen, die in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirschafsraum mi Finanzinsrumenen handeln oder diese zu Absicherungszwecken einsezen. Daneben sind naürlich spezialisiere Beraer und Fachanwäle angesprochen.

3 Programm 28. Sepember bis ca Uhr TEIL 1 Anlegerschuz, neue Vorgaben an Produke, Firmen, Beraung und Verrieb Mi den Gesezen über die Finanzmarkaufsich (FINMAG), über Finanzdiensleisungen (FIDLEG) und über Finanzinsiue (FINIG) sollen der Kundenschuz gesärk, die Webewerbsfähigkei des Finanzplazes geförder und durch die Schaffung eines Level Playing Fields (gleich lange Spieße) Webewerbsverzerrungen zwischen Anbieern minimier werden. Gegensand des 1. Teils der Veransalung sind die neuen aufsichsrechlichen Vorgaben zum Anlegerschuz bezogen auf die Bereiche der Anlageberaung und des Verriebs von Finanzinsrumenen. Es werden insbesondere die folgenden Aspeke erörer: Ü Anpassungen im Rahmen der Werpapierdiensleisungen und Ausnahmeabesände Ü Neue Vorgaben zum Anlegerschuz (Angemessenhei und Geeignehei, Rerozessionen, Zielmarkbesimmungen) Ü Neue Organisaionsvorgaben an Werpapierfirmen und Handelspläze Ü Neue Anforderungen an Verrieb/Wohlverhalensregelungen Ü Neue Anforderungen an Kundeninformaionen und Kosenangaben Mi jeweils parallelen Vorrägen zur europäischen und zur schweizerischen Perspekive sollen die Unerschiede und Gemeinsamkeien der Regulierungen aufgezeig werden. Leiung & Moderaion; Begrüßung, Überblick und Einführung Neuerungen der MiFID II im Überblick Werpapierdiensleisungen (insbesondere Definiionen von Eigenhandel und Eigengeschäf) Finanzinsrumene (insbesondere Emissionszerifikae, srukuriere Einlagen, Energiederivae) Erfasse Diensleisungen (insbesondere OTF, DRS, Execuion only) Geschüzer Personenkreis (reail cliens) und Kundenkaegorisierung Ausnahmeabesände (Besonderheien bei Warenderivaen und freien Fondsvermilern) RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M., Sernez Schäfer Rechsanwäle 9.30 Uhr RA Prof. Dr. Rolf Sehe, LL.M., Universiä Zürich / RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M., Sernez Schäfer Rechsanwäle ca Uhr Kaffeepause Neuerungen in der schweizerischen Gesezgebung zum Anlegerschuz: Finanzdiensleisungsgesez (FIDLEG) und Finanzinsiusgesez (FinIG) Überblick: Voraussezungen für das Erbringen von Finanzdiensleisungen und das Anbieen von Finanzinsrumenen nach FIDLEG Überblick: Differenziere Aufsichsregelungen für Finanzinsiue nach FINIG Gesezgebungsverfahren: Sand und Ablauf Ausblick: Auswirkungen auf den schweizerischen Bankensekor Zeiplan RA Chrisian L. Scharninghausen, LL.M., UBS AG Perspekive der MiFID: Besondere Anforderungen für Anlageberaung und Vermögensverwalung Einführung unabhängiger Anlageberaung; Vergleich mi den Vorschrifen zur Honoraranlageberaung (WpHG) Zusäzliche Aufklärungs- und Reporingpflichen gegenüber Kunden Beraungsprookoll im Konex neuer Aufzeichnungspflichen Überblick Zuwendungen und (neue) Zuwendungsverboe RA Dr. Uwe Trafkowski, UBS Deuschland AG Uhr Perspekive der Schweiz: Anforderungen des FIDLEG an Anlageberaung und Vermögensverwalung Erkundigungspflich und Geeigneheises Informaionspflichen Dokumenaionspflichen und Beweislas Unabhängigkei der Finanzdiensleisung Kundenberaerinnen und Kundenberaer RA Prof. Dr. Rolf Sehe, LL.M., Universiä Zürich ca Uhr Miagessen

4 Programm Perspekive der MiFID: Herausforderung für Verrieb & Organisaion Produc Governance: Neue Anforderungen an Emienen & Disribuoren Besimmung des Zielmarkes bei Emien & Disribuor Prozessgesalung uner Berücksichigung der Diensleisungsaren und Rückmeldungen Aufzeichnung von Telefongesprächen und elekronischer Kommunikaion Anforderungen an Compliance und Inerne Organisaion uner Berücksichigung daenschuzrechlicher Fragen Neuregelungen zur Bes Execuion nach Ar. 27 MIFID II, Final Repor und RTS 6 ff. RA Frank M. Bauer, LL.M., Kreissparkasse Köln; Deuscher Sparkassenund Giroverband Uhr Perspekive der Schweiz: organisaorische Anforderungen nach FIDLEG Kundensegmenierung Organisaorische Anforderungen Besmögliche Ausführung von Kundenaufrägen nach FIDLEG Transparenz und Sorgfal bei Kundenaufrägen Unerschiedliche Begriffe des Execuion Only-Geschäfs Cross Selling RA Dr. Urs Hofer, NIEDERER KRAFT & FREY ca Uhr Kaffeepause Neue Anforderungen an Kundeninformaionen und Kosenangaben Allgemeine Informaionsanforderungen Kosenangaben und neuese Rechsprechung Periodische Berichspflichen PIB und das neue europäische KID nach der PRIIPs-Verordnung RA Dr. Jochen Seiz, Mayer Brown Uhr Die schweizerische Perspekive: Basisinformaionsbla für Finanzinsrumene nach dem FIDLEG Anwendungsbereich Inhal Form RA Philipp E. Oo, LL.M., Pesalozzi Rechsanwäle AG ca Ende des 1. Veransalungsages 29. Sepember bis ca Uhr TEIL 2 Neue Anforderungen an die Markinfrasrukur, an Markeilnehmer und an die Funkionsfähigkei des Markes (OTFs, Handelsplazpflich, sysemaische Inernalisierer, Handelsransparenz, Meldewesen, OTC-Derivae) Das FINFRAG wird - wie sich schon jez deulich abzeichne - weireichende sraegische Konsequenzen für die schweizer Finanzmarkeilnehmer nach sich ziehen: Produkpalee, Kundenbeziehungen und Derivaehandel werden deulich komplexer, dami gehen zusäzliche Infrasrukur- und Transakionskosen einher. Vor allem kleinere Markeilnehmer müssen analysieren, welche Geschäfe noch renabel sind. Von Voreil dürfe sein, dass es in der EU durch EMIR und MiFID schon umfangreiche Lösungen für die Umsezung der neuen Pflichen gib und diese auf den Finanzmark Schweiz überragen werden können. Gegensand des 2. Teils der Veransalung sind diese neuen Anforderungen an den Handel (OTFs, Handelsplazpflich, sysemaische Inernalisierer, Handelsransparenz, Meldewesen, OTC-Derivae). Dami wird den neuen inernaionalen Sandards für bedeusame Einrichungen der Finanzmarkinfrasrukur wie CCP für OTC-Derivae oder zenrale Verwahrungssellen für Werschrifen (CSD) ensprochen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die folgenden Aspeke genauer erörer: Ü Einführung organisierer Handelssyseme (organized rading faciliies OTFs) Ü Regulierung von sog. dark pools und high frequency rading sysems Ü Änderungen im Bereich der sysemaischen Inernalisierung Ü Ausdehnung der Vor- und Nachhandelsransparenz Ü Neue Vorgaben für Meldepflichen und zur Veröffenlichung von Handelsdaen Ü Diskriminierungsfreier Zugang zur Markinfrasrukur Ferner werden neue Anforderungen an die Transparenzpflichen und die Veröffenlichung von Handelsdaen näher beleuche.

5 Programm Leiung & Moderaion; Begrüßung, Überblick und Einführung Erweierung des Anwendungsbereichs der MiFID, insbesondere: Die Neuregelung des Drisaaenzugangs Neuregelung des Drisaaenzugangs Werpapierdiensleisungen (insbesondere Definiion von Eigenhandel und Eigengeschäf) 9.30 Uhr RA Dr. Jochen Seiz, Mayer Brown LLP RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, Sernez Schäfer Rechsanwäle ca Uhr Kaffeepause Das Bundesgesez über die Finanzmarkinfrasrukur (FinfraG) Pflichen nach FinfraG: Clearing, Reporing, Risk Miigaion Abweichungen zu EMIR Offene Fragen für Level II-Maßnahmen Neue Anforderungen an den Handel (Überblick) Abgrenzung mulilaeraler / bilaeraler Handel Handelsplazpflich Funkionsweise und Bedeuung des OTF Anforderungen an Sysemaische Inernalisierer Auswirkungen auf Handel/Srukuren Uhr Bea Gabahuler, Zürcher Kanonalbank Uhr RA Dr. Bernd Geier, Allen & Overy LLP und Alexander Jänchen, Credi Suisse AG ca Uhr Miagessen Neue Aufsichsbefugnisse: Produkinervenion und Posiionslimi/-managemen Produk Governance und Produkinervenion Temporäre und dauerhafe Produkverboe Weiere Iniiaiven zur Produkregulierung in der EU und inernaional Posiionslimi und Posiionsmanagemen Neue Transparenzvorschrifen inbes. zur Vor- und Nachhandelsransparenz Effiziene Preisbildung und ökonomische Theorien Veröffenlichung von Markinformaionen Transparenz bei Akien und anderen Effeken Uhr RA Dr. Jochen Seiz, Mayer Brown LLP Uhr RA Dr. Ansgar Scho, LL.M., FRORIEP Kaffeepause Neue Anforderungen an OTC-Derivae Clearingpflich Pflich zur Besicherung von ungeclearen OTC-Derivaen Uhr Oliver Schöpp, Commerzbank AG ca Uhr Ende der Veransalung

6 Referenen Referenen Frank M. Bauer, LL.M. oec. is Rechsanwal und leie den Fachbereich Rech der Kreissparkasse Köln. Akuell leie er für den DSGV Deuschen Sparkassen- und Giroverband das Projek zur Umsezung der MiFID II/MiFIR. Bea Gabahuler is Direkor der Zürcher Kanonalbank und sei bald 30 Jahren im Bankenbereich äig, Rechsanwal und Derivae- und Dokumenaionsspezialis und sei 17 Jahren bei der Zürcher Kanonalbank. Daneben berä er Banken in Derivaedokumenaion und -regulierung, is Vice-Chairman einer Finanzgesellschaf und Verreer der Bank in verschiedenen Fachgremien und Markorganisaionen wie ISDA, ICMA und Bankverbänden wie SBVg, VSKB und VÖB. Dr. Bernd M. Geier, LL.M. is Rechsanwal, Solicior (England & Wales) und Counsel im Frankfurer Büro von Allen & Overy LLP. Er berä Banken, Finanzdiensleiser, Versicherungsunernehmen und Fonds in allen Bereichen des Aufsichsrechs, insb. auch im Bereich der Markinfrasrukurregulierung (EMIR, Clearing und Selemen). Dr. Geier is Lehrbeaufrager für Bankaufsichsrech und -resrukurierung an der Deuschen Universiä für Verwalungswissenschafen (Speyer), Auor zahlreicher Publikaionen und regelmäßig Referen zu aufsichsrechlichen Themen. Dr. Urs Hofer is Rechsanwal und arbeie als Associae für die Kanzlei NIEDERER KRAFT & FREY AG in Zürich, er berä Unernehmen, Finanzinermediäre und andere Finanzdiensleiser in komplexen rechlichen und regulaorischen Fragen und verri sie vor Gerichen und Aufsichsbehörden. Sein Praxis-Schwerpunkgebie lieg auf dem Finanzmarkrech, insbesondere dem Banken-, Vermögensverwalungs- und Kollekivanlagenrech. Im Zusammenhang mi dem Gesezesprojek FIDLEG berä er regelmässig Banken und andere Finanzdiensleiser in sraegischer Hinsich und war auch an der Verfassung von Sellungnahmen zum Vernehmlassungsenwurf beeilig. Alexander Jänchen is sei 4 Jahren bei der Credi Suisse AG in Zürich. Er leie dor den Bereich Financial Producs Compliance. Zu seinen Aufgaben gehör die Begleiung und Einführung der akuellen Regulierungen (insbesondere MiFIR/MiFID und FinfraG/FIDLEG). Er verri die Credi Suisse u.a. beim SVSP. Vor seiner Täigkei in der Schweiz war er insgesam 10 Jahre in Deuschland als Rechsanwal in den Kanzleien Noerr und Noron Rose äig. Dabei ha er Banken bei Transakionen und aufsichsrechlichen Fragen beraen Worum geh es? Beim FIDLEG und FINIG geh es um zeigemässe Verhalensregeln für alle Finanzdiensleiser gegenüber ihren Kundinnen und Kunden zuverlässige, für Anlegerinnen und Anleger versändliche Informaion über Finanzproduke, die sie kaufen (z.b. Akien, Obligaionen, Anlagefondsaneile und weiere Kollekivanlagen) angemessene Regeln für den Verrieb solcher Produke an Kundinnen und Kunden, die nich über das ensprechende Know-how verfügen eine Aufsich über die heue unregulieren Vermögensverwaler (im FINIG vorgeschlagen) die erleichere Durchsezung zivilrechlicher Ansprüche von Kundinnen und Kunden gegenüber ihrem Finanzdiensleiser Philipp E. Oo, LL.M. is Rechsanwal bei Pesalozzi Rechsanwäle AG und Miglied der Praxisgruppe Financial Services in Zürich. Er berä regelmässig Finanzinsiue und Invesoren im Bereich der Banken- und Finanzmarkregulierung sowie bei bilaeralen und syndizieren Finanzierungen. Der Schwerpunk seiner Praxis lieg auf derivaiven Finanzinsrumenen, der Beraung von Fondsgesellschafen und grenzüberschreienden srukurieren Finanzierungen und Resrukurierungen. Philipp Oo kann dabei auf Erfahrung während seiner mehrjährigen Täigkei bei zwei Invesmenbanken in London zurückgreifen.

7 Referenen Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. is Rechsanwal in Düsseldorf und Parner der Sozieä Sernez Schäfer und Honorarprofessor an der Jurisischen Fakulä der Ruhr- Universiä Bochum. Prof. Schäfer is Auor zahlreicher Veröffenlichungen zum Thema Bank- und Kapialmarkrech, so der Bücher Schäfer/Sehe/Lang, Handbuch der Vermögensverwalung, 2012, Schäfer/Müller, Hafung für fehlerhafe Werpapierdiensleisungen, 1999, Schäfer/Hamann, Kapialmarkgeseze, Losebla 2011, und Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch der börsennoieren AG, 3. Aufl., Chrisian L. Scharninghausen, LL.M. is Rechsanwal und leie innerhalb der Rechsabeilung der UBS AG den Bereich Vermögensverwalung und Anlageberaung. In dieser Funkion begleie er die Vernehmlassung zu Gesezesvorhaben in der Schweiz (z.b. KAG, FidleG) und berä die Geschäfseinheien der UBS Swizerland AG bei der Umsezung von regulaorischen Vorgaben in der Schweiz und der Europäischen Union (z.b. MiFID, PRIIPs, ec.). Oliver Schöpp bereu sei 15 Jahren Derivae von rechlicher Seie. Angefangen in der Deuschen Bank, über die Eurohypo und sei 2009 in der Commerzbank ha er die Enwicklung der regulaorischen Anforderungen mierleb und begleie nun u.a. die Umsezung von EMIR, MiFID II und MiFIR im Commerzbank-Konzern. Dr. Ansgar Scho, LL.M. is Rechsanwal und Parner bei FRORIEP, Zürich. Er berä schweizerische und inernaionale Finanzinsiue und Unernehmen in allen Belangen des Banken-, Finanz- und Kapialmarkrechs. Er is Auor zahlreicher Publikaionen in diesen Gebieen, Miherausgeber des Kommenars zum Bucheffekengesez sowie des neuen Kommenars zum FinfraG (in Bearb.). Zudem is er Lehrbeaufrager an der Universiä S. Gallen. Dr. Jochen Seiz is Rechsanwal und Parner der Kanzlei Mayer Brown Frankfur und leie die deusche Banking & Finance Gruppe von Mayer Brown. Der Schwerpunk seiner Praxis lieg auf Anleihen, derivaiven Werpapieren und srukurieren Produken sowie auf aufsichsrechlichen Fragen im Zusammenhang mi diesen Produken. Dr. Seiz is Auor von zahlreichen wissenschaflichen Beirägen zum Kapialmarkrech und in einem führenden Kommenar zum Werpapierprospekgesez. Zudem is er Lehrbeaufrager an der Ludwig-Maximilians-Universiä München. Finanzdiensleisungsgesez (FIDLEG) Produke & Verrieb Finanzmarkinfrasrukurgesez (FINFRAG) Regeln für Markeilnehmer und Funkionsfähigkei des Markes Finanzmarkaufsichsgesez (FINMAG) Aufsich, Organisaion & Kompeenzen Finanzinsiusgesez (FINIG) Insiue Formen & Anforderungen Prof. Dr. Rolf Sehe, LL.M. is Rechsanwal und sei 2008 Inhaber des Lehrsuhls für Zivilrech, Handels- und Wirschafsrech an der Rechswissenschaflichen Fakulä der Universiä Zürich, Off Counsel in der Zürcher Kanzlei Niederer, Kraf & Frey AG und Auor zahlreicher Publikaionen zum deuschen und europäischen Gesellschafs-, Bank- und Kapialmarkrech, u.a. des Buches Anlegerschuz im Rech der Vermögensverwalung, 2005, und Schäfer/Sehe/Lang, Handbuch der Vermögensverwalung, Dr. Uwe Trafkowski leie als Syndikusanwal innerhalb der Rechsabeilung der UBS Deuschland AG den Bereich Anlageproduke und Aufsichsrech und begleie auch die gruppenweie Umsezung regulaorischer Vorgaben (akuell beispielsweise PRIIPS, EMIR, MiFID II). Davor war er von 2006 bis 2011 als Rechsanwal in der Aufsichsrechspraxis von Freshfields Bruckhaus Deringer äig.

8 Tiel_Rech :09 Seie 1 Umschlag indd :44 Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisaion/Rückfragen WM Seminare Posfach D Frankfur am Main Tel.: Fax: Anmeldung (uner Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Seminar Finanzmarregulierung in der Schweiz... am 28. Sepember bis ca Uhr 29. Sepember bis ca Uhr in Zürich (Sem.-Nr. S15-876L) nehme ich eil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR 895,- (für 1 Tag) bzw ,- (für 2 Tage) wird nach Erhal der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bie ich auszusellen auf mich Firma/Insiu. Preise/Leisungen Nach Einreffen Ihrer Anmeldung erhalen Sie eine Anmeldebesäigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 895,- für 1 Tag bzw ,- für beide Tage. Der Rechnungsberag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Die Rechnung wird Ihnen elekronisch zugesell. Wenn Sie eine posalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bie wissen. Im Preis enhalen sind die Teilnahme am Seminar, Miagessen, Erfrischungen/Pau sengeränke und Arbeisunerlagen. Der Verlag behäl sich kurzfrisige Programmänderungen vor. Rückri/Sorno Die Anmeldung zum Seminar is verbindlich. Bei Nicheilnahme wird der volle Preis erhoben. Es is möglich, eine Ersazperson zu benennen. Bei Sorno der Teilnahme am Seminar späer als zwei Wochen vor Beginn der Veransalung wird eine Aufwandsen schä di gung von EUR 300,- berechne. Bei Sorno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veransalung ensehen keine weieren Kosen. Der Verlag behäl sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereis gezahle Seminarpreis zurück ersae. Weiere Ansprüche gegenüber dem Verlag besehen nich. Dieses Angebo gil nur für Unernehmer. Mi meiner Unerschrif besäige ich, dass die Seminaranmeldung für die gewerbliche bzw. selbsändige berufliche Täigkei erfolg. Verbraucher (Privapersonen) sellen eine unverbindliche Seminaranfrage bie hier: seminare@wmseminare.de 28./29. Sepember 2015 Veransalungsor: Zunfhaus zur Saffran Limmaquai 54 CH-8001 Zürich Tel Ja, ich möche als Dankeschön für meine Teilnahme die Börsen-Zeiung vier Wochen lang kosenlos und unverbindlich erhalen. & Rules Regulaions Der Regulierungs-Newsleer der Börsen-Zeiung Ja, ich möche als Dankeschön für meine Teilnahme Rules & Regulaions, den Regulierungs-Newsleer der Börsen-Zeiung, sechs Wochen lang kosenlos und unverbindlich kennen lernen ( -Adresse siehe unen). WERTPAPIER- MITTEILUNGEN TEIL IV WERTPAPIER- MITTEILUNGEN Redakion: Rechsanwal Dr. Chrisopher Kienle, Frankfur a. M. Rechsanwal Dr. Andreas Lange, Frankfur a. M. Prof. Dr. Tobias Lel, Posdam Rechsanwal Dr. Helmu Merkel, Frankfur a. M. Arne Wiig, Essen Redakionsbeira: Rechsanwal Thorsen Höche, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mul. Klaus J. Hop, Hamburg Richer am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richerin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peer O. Mülber, Mainz Rechsanwal Reinhard Nüzel, Frankfur a. M. Posverlagsor Frankfur a. M. AUS DEM INHALT: Seie 953 Univ.-Prof. Dr. Chrisoph G. Paulus, Berlin Schrie auf dem Weg zu einem Resolvenzrech für zahlungsunfähige Saaen Seie 958 Richer am Kammergerich Mark Einsiedler, Berlin Zur Anrechnung von Seuervoreilen D C Mai Jahrgang Seien Seie 963 OLG Dresden, U 1242/14 Zur Frage der Schadensersazpflich aufgrund eines Anlageberaungsverrags, insbesondere zur Aufklärungspflich des Anlageberaers über die dauerhafe Schließung eines Fonds Seie 965 OLG Frankfur a. M., U 68/13 Zum Anspruch auf Schadensersaz im Zusammenhang mi dem Erwerb von Aneilen an einem offenen Immobilienfonds Seie 968 LG München I, O 7105/14 Zu Ansprüchen auf Schadensersaz wegen Fehlberaung beim Erwerb einer Beeiligung Seie 972 BGH, IX ZB 85/13 Zur Befugnis von Gläubigern, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemelde haben, Versagungsanräge nach 290 Abs. 1 InsO zu sellen Ja, ich möche als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeischrif für Wirschafs- und Bankrech drei Wochen lang kosenlos und unverbindlich erhalen. Werbung Ja, ich bin mi dem Erhal von weieren Informaionen (Werbung) zu Produken und Diensleisungen der WM Gruppe einversanden. Dies gil auch für Informaionen per . Or, Daum 1.Teilnehmer: Name, Vorname Funkion/Abeilung Telefon, Fax Firma/Insiu Sraße/Posfach 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funkion/Abeilung Telefon, Fax Fax Unerschrif Posleizahl, Or

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