Ö S T E R R E I C H A U S T R I A

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ö S T E R R E I C H A U S T R I A"

Transkript

1 Ö S T E R R E I C H Bericht 2010 Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG über die Inverkehrbringung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln A U S T R I A Report 2010 Officially control measures in accordance with article 17 of Directive 91/414/EEC concerning the placing on the market and the use of plant protection products Zusammengestellt vom: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Referat III/9a Stubenring 12 A-1012 Wien Seite 1 von 9

2 ORGANISATION DER AMTLICHEN KONTROLLTÄTIGKEITEN Das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 vom 19. Juni 1997, BGBl. Nr. 60/1997, trat am 2. August 1997 in Kraft und regelt die Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Zulassung, die Kennzeichnung und Verpackung, die Bewerbung und die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln sowie die Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln. Gemäß 28 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 in der geltenden Fassung obliegt die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes, mit Ausnahme des 27 Abs. 1 bis 3 (Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln) und Abs. 10, der Amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle des Bundesamtes für Ernährungssicherheit. Die Überwachung der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln obliegt dem Bundesminister für Finanzen. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und deren Kontrolle wird nicht von Bundesseite durch das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 in der geltenden Fassung geregelt, sondern liegt im Kompetenzbereich der Bundesländer. Die Bundesländer haben dazu eigene Landesgesetze erlassen. Der nachstehende Bericht ist in zwei Abschnitte geteilt, wobei sich der erste Abschnitt auf die Kontrolle der Inverkehrbringung und der zweite Abschnitt auf die Kontrolle der Anwendung bezieht. Seite 2 von 9

3 1. ABSCHNITT Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG über die Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln Bericht der Amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle des Bundesamtes für Ernährungssicherheit, A-1226 Wien, Spargelfeldstrasse 191: Gemäß den Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 in der geltenden Fassung obliegt die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes - die Kontrolle des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln - dem Bundesamt für Ernährungssicherheit. Im Jahr 2010 wurden von den Aufsichtsorganen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit im gesamten Bundesgebiet Betriebskontrollen und Probeziehungen durchgeführt. Grundlage dafür war ein entsprechender repräsentativer bzw. risikobasierter Kontrollplan, der unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsnormen sowie der Normen des Qualitäts- und Risikomanagements in Zusammenarbeit mit dem Bereich Daten, Statistik und Risikobewertung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, GmbH, erstellt wurde und den Anforderungen des Schutzzieles des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 in der geltenden Fassung vollinhaltlich Rechnung trägt. Der Umfang des Kontrollplanes setzte sich aus dem risikobasierten Stichprobenplan, der Planung nachfassender und ad-hoc zusammen. Der risikobasierte Stichprobenplan wurde aufgrund spezifischer Parameter mittels statistischer Methoden ermittelt. Neben den nachfassenden, die aufgrund früherer Inspektionsergebnisse resultierten, erfolgte hinsichtlich der Auswahl einerseits und der spezifischen Art und Größe der Betriebe andererseits ein repräsentativer Querschnitt der kontrollierten Inverkehrbringer für den Stichprobenplan. Überprüft wurden die Rechtmäßigkeit der Inverkehrbringung und Kennzeichnung der vorgefundenen Produkte, ebenso wurden gegebenenfalls auch die Geschäftsaufzeichnungen einer Sichtung unterzogen. Seite 3 von 9

4 Mit der Planung, Organisation und Abwicklung der Kontrolle der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln war die Abteilung Pflanzenschutzmittelzulassung, Pflanzenschutzmittelüberwachung und Pflanzenschutzmittelkontrolle des Institutes für Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung betraut. Im Jahr 2010 wurden durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit 182 Betriebskontrollen im gesamten Bundesgebiet durchgeführt, wobei sowohl hinsichtlich der regionalen Verteilung als auch bezüglich der Art der kontrollierten Pflanzenschutzmittel und Betriebe ein repräsentativer Querschnitt erfasst wurde. Ziel der Lagerkontrollen war grundsätzlich die Überprüfung der Zulässigkeit der Inverkehrbringung eines Pflanzenschutzmittels vor Ort. Die vorgefundenen Präparate wurden dahingehend überprüft, ob es sich um zugelassene Pflanzenschutzmittel handelt bzw. die Produkte in den Geltungsbereich des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 in der geltenden Fassung fallen. Im Zuge der Betriebskontrollen wurden Pflanzenschutzmittelgebinde hinsichtlich ausgesuchter Parameter betreffend die Kennzeichnung (Angabe der Bezeichnung Pflanzenschutzmittel, Pflanzenschutzmittelregisternummer, Handelsbezeichnung, Wirkungstyp, Art der Zubereitung, chemikalienrechtliche Einstufung sowie der Chargennummer) und des Verpackungszustandes betreffend Qualität und Eignung überprüft. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr im Rahmen der auch 50 Proben von Pflanzenschutzmitteln zur Durchführung einer physikalisch-chemischen Analyse gezogen. Die Analysen wurden durch das Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, GmbH, durchgeführt. Die häufigsten festgestellten Verstöße bei den gegen Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997, in der geltenden Fassung, waren das Inverkehrbringen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel (45 Verstöße) und das Inverkehrbringen nicht angemeldeter Pflanzenschutzmittel (10 Verstöße). Insgesamt wurden im Berichtsjahr 46 begründete Verdachtsmomente einer Verwaltungsübertretung bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht. Im Zuge der Durchführung von vorläufigen Beschlagnahmen wurden Kilogramm feste und Liter flüssige Pflanzenschutzmittel durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit sichergestellt. Seite 4 von 9

5 Dem Bundesamt für Ernährungssicherheit wurde im Rahmen des Vollzuges des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 in der geltenden Fassung zusätzlich die Möglichkeit zur Anordnung von Maßnahmen zur Mängelbehebung eingeräumt. Im Jahr 2010 wurden 125 Maßnahmen im Berichtsjahr durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit angeordnet. Seite 5 von 9

6 2. ABSCHNITT Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln Bericht der Landesbehörden in den Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) über Kontrollmaßnahmen im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2010 gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG: 1. Einleitung Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln beim Verbraucher liegt in Österreich im Kompetenzbereich der Bundesländer. Für die Regelung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden entsprechende Landesgesetze erlassen. 2. Bericht über Kontrollmaßnahmen 2.1. Kontrolle der Verwendung im Bundesland Burgenland: Kontrolle gemäß Art. 3 Abs Anwendung nicht zugelassener Erzeugnisse Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften Lagerung und Aufbewahrung Kontrolle der Verwendung im Bundesland Kärnten: Anwendung nicht zugelassener Produkte Unzulässige Anwendung zugelassener Produkte Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften Führen von Aufzeichnungen Nachweis der Sachkunde Aufbewahrung und Lagerung Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten Seite 6 von 9

7 2.3. Kontrolle der Verwendung im Bundesland Niederösterreich: Kontrolle gemäß Art. 3 Abs. 3 Anwendung nicht zugelassener Produkte Unzulässige Anwendung zugelassener Produkte Unsachgemäße Lagerung Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften Kontrolle der Verwendung im Bundesland Oberösterreich: Kontrolle der sachgemäßen Anwendung (Einhaltung der Anwendungshinweise der Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis) Kontrolle der Anwendung nicht zugelassener Produkte Kontrolle der unzulässige Anwendung zugelassener Produkte 37 1 Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen (z.b. Schutzkleidung, Atemschutz) Kontrolle der Lagerbedingungen (versperrbarer Metallschrank) Kontrolle der Anwendung durch einen nicht befugten Anwender (Sachkundenachweis, Ausbildungsnachweis) Kontrolle der Verwendung im Bundesland Salzburg: Anwendung nicht zugelassener Produkte Anwendung zugelassener Produkte Beachtung von Sicherheitsvorschriften 20 2 Lagerung 20 1 Seite 7 von 9

8 2.6. Kontrolle der Verwendung im Bundesland Steiermark: Kontrolle der sachgemäßen Anwendung (Einhaltung der Anwendungshinweise der Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis) 74 7 Kontrolle der Anwendung nicht zugelassener Produkte Kontrolle der unzulässige Anwendung zugelassener Produkte Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen (z.b. Schutzkleidung, Atemschutz) Kontrolle der Lagerbedingungen (versperrbarer Metallschrank) 74 8 Kontrolle der Anwendung durch einen nicht befugten Anwender (Sachkundenachweis, Ausbildungsnachweis) Kontrolle der Verwendung im Bundesland Tirol: Anwendung nicht zugelassener Produkte 72 8 Unzulässige Anwendung zugelassener Produkte Führen von Aufzeichnungen (Spritztagebuch) Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften 72 5 Wartung der Pflanzenschutzmittelgeräte 72 2 Lagerung (versperrbarer Metallschrank) 72 5 Anwendung durch einen nicht befugten Anwender 72 1 Gebrauchsanweisung nicht in dt. Sprache Seite 8 von 9

9 2.8. Kontrolle der Verwendung im Bundesland Vorarlberg: 40 2 Anwendung nicht zugelassener Produkte (Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände) 11 2 Unzulässige Anwendung zugelassener Produkte (Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände) Führen von Aufzeichnungen Wartung der Pflanzenschutzgeräte Lagerung Allgemeiner Zustand des Betriebes und der Produktionsflächen Kontrolle der Verwendung im Bundesland Wien: Anwendung nicht zugelassener Produkte Unzulässige Anwendung zugelassener Produkte 80 2 Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften Lagerung Seite 9 von 9

ÖSTERREICH BERICHT 2015 AMTLICHE KONTROLLMASSNAHMEN HINSICHTLICH DER INVERKEHRBRINGUNG UND VERWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN GEMÄSS ARTIKEL 68 DER

ÖSTERREICH BERICHT 2015 AMTLICHE KONTROLLMASSNAHMEN HINSICHTLICH DER INVERKEHRBRINGUNG UND VERWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN GEMÄSS ARTIKEL 68 DER ÖSTERREICH BERICHT 2015 AMTLICHE KONTROLLMASSNAHMEN HINSICHTLICH DER INVERKEHRBRINGUNG UND VERWENDUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN GEMÄSS ARTIKEL 68 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 IMPRESSUM Medieninhaber

Mehr

BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DÜNGEMITTEL

BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DÜNGEMITTEL BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DÜNGEMITTEL INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... II ABBILDUNGSVERZEICHNIS... II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... II DÜNGEMITTEL... 1 1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Mehr

Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. in Wien. Pflichten und Kontrollen

Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. in Wien. Pflichten und Kontrollen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien Pflichten und Kontrollen Folie 1 rechtliche Situation Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien Wr. Pflanzenschutzmittelgesetz 1990 zuständige Behörde: 1200

Mehr

BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE SAATGUT

BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE SAATGUT BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE SAATGUT INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... II ABBILDUNGSVERZEICHNIS... II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... II SAATGUT... 1 1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND

Mehr

Gemeinsame Verordnung

Gemeinsame Verordnung Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Zuständigkeiten zur Ausführung chemikalienrechtlicher

Mehr

Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle

Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013

Mehr

IV Tierschutz. IV.B Tierschutz beim Transport

IV Tierschutz. IV.B Tierschutz beim Transport IV Tierschutz IV Tierschutz... 1... 1 IV.B.1 Strategie, Ziele, Maßnahmen... 2 IV.B.2 Behörden, Kontrollstellen... 3 IV.B.3 Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrolle... 4 IV.B.3.a Organisation

Mehr

Projektleiter: L. Girsch. Projektnr.: Laufzeit: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Projektleiter: L. Girsch. Projektnr.: Laufzeit: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH MELISSA Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Projektleiter:

Mehr

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2015

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2015 Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2015 ; Verwendung ; menschl. menschl. Burgenland 4.215 6.868 28.950 25.772 742 2.146 290 89,0 2,6 7,4 Kärnten 34.264 6.538 224.018 190.615 15.519 15.644 2.240 85,1 6,9

Mehr

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2016

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2016 Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2016 ; Verwendung ; menschl. menschl. Burgenland 3.968 7.409 29.400 25.768 631 2.707 294 87,6 2,1 9,2 Kärnten 33.964 6.753 229.371 199.765 11.795 15.517 2.294 87,1 5,1

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II 332. Verordnung: Pflanzenschutzmittelgebührentarif 2003

Mehr

BAES Neu ab

BAES Neu ab BAES Neu ab 1.1.2016 Mag. Josefine Sinkovits BAES, stellvertretende Direktorin Leitung Rechtsdienst, Zulassung, Zertifizierung und Kommunikation Informationsveranstaltung - Pflanzenschutzmittel: Zulassung,

Mehr

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Begasungssicherheitsverordnung geändert wird

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Begasungssicherheitsverordnung geändert wird ENTWURF Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Begasungssicherheitsverordnung geändert wird Auf Grund des 46 Abs. 3 des Chemikaliengesetzes

Mehr

Umgebungslärm-Aktionsplan Österreich Teil A2 Zusammenfassende Darstellung der Daten

Umgebungslärm-Aktionsplan Österreich Teil A2 Zusammenfassende Darstellung der Daten Umgebungslärm-Aktionsplan Österreich 2008 Teil A2 Zusammenfassende Darstellung der Daten IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Mehr

9931/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 1 1 von Anlage 1. Erhebung zur parlamentarischen Anfrage vom

9931/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 1 1 von Anlage 1. Erhebung zur parlamentarischen Anfrage vom Anlage 1 Erhebung zur parlamentarischen Anfrage vom 6.0.016 Salzburg Frage(n) Beschreibung 00 006 007 008 00 010 011 01 01 014 1 Eigenkapital 1.0.14.1.6 67.6.44 7.40. 76.18.0 7.8.616 78.681.678 8.70.04

Mehr

65/AB XXI.GP. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2:

65/AB XXI.GP. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: 65/AB XXI. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 5 65/AB XXI.GP Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 25. November 1999 unter der Nr. 84/J an mich

Mehr

Pflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging

Pflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging Pflanzenschutzgesetz Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging 2 Das Pflanzenschutzpaket Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Grundsätzlicher Beweisbeschluss gem. 24 VO-UA Abs. 1 und 3 VO-UA

Grundsätzlicher Beweisbeschluss gem. 24 VO-UA Abs. 1 und 3 VO-UA 1582 der Beilagen XXV. GP - Ausschussbericht NR - Anlage 2 - Grundsätzlicher Beweisbeschluss 1 von 5 Anlage 2 Grundsätzlicher Beweisbeschluss gem. 24 VO-UA Abs. 1 und 3 VO-UA des Untersuchungsausschusses

Mehr

Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH)

Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) 950.050 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) Vom. Oktober 998. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. Die vorliegende Vereinbarung wird zu dem Zwecke geschlossen,

Mehr

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben. Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖE geändert wird (3. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) 1.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1992 Ausgegeben am 11. September 1992 197. Stück 572. Verordnung: Studienförderung für Studierende

Mehr

Zl. K SNT 100/ Abs 1 lautet:

Zl. K SNT 100/ Abs 1 lautet: Zl. K SNT 100/07 Verordnung der Energie-Control Kommission, mit der die Verordnung der Energie-Control Kommission, mit der die Tarife für die Systemnutzung bestimmt werden (Systemnutzungstarife-Verordnung

Mehr

E I N L E I T U N G. Befragungszeitraum: 17. November bis 5. Dezember Grundgesamtheit:

E I N L E I T U N G. Befragungszeitraum: 17. November bis 5. Dezember Grundgesamtheit: E I N L E I T U N G Thema der Untersuchung: Kinderbetreuung in Österreich Befragungszeitraum:. November bis. Dezember 0 Grundgesamtheit: Befragungsgebiet: Personen, in deren Haushalt zumindest ein Kind

Mehr

Aufbereitung von Medizinprodukten Die Sicht des Landes Nordrhein- Westfalen

Aufbereitung von Medizinprodukten Die Sicht des Landes Nordrhein- Westfalen Die Sicht Nordrhein- Westfalen Ministerium für Fünfter Abschnitt Überwachung und Schutz vor Risiken 26 MPG Durchführung der Überwachung (1) 1 Betriebe und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, in denen

Mehr

Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel

Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel Gottfried Besenhofer Antragstellerkonferenz, April 2017, Wien Institut für Pflanzenschutzmittel Inhaltsüberblick

Mehr

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Mag. Christiane Pöttinger Institut für Pflanzenschutzmittel Grundwasserfachtage Leibnitz (Wagna), 14./15. Mai 20120 Österreichische Agentur

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8108/ RS DE AUSZUG AUS DEM FINNLAND

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8108/ RS DE AUSZUG AUS DEM FINNLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Direktion F - Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/8108/2006 - RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES

Mehr

Generali-Geldstudie 2010

Generali-Geldstudie 2010 Generali-Geldstudie In Zusammenarbeit mit market MarktforschungsgesmbH & CoKG.. Interviews (CATI), repräsentativ für die österr. Bevölkerung ab Jahren; im Nov./Dez.. Sabine Zotter, Andreas Gutscher / Marketing

Mehr

Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika

Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika I Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Kosmetika... 1... 1 I.E.1 Strategie, Ziele und Maßnahmen... 2 I.E.2 Behörden, Labors, Kontrollstellen... 2 I.E.3 Organisation

Mehr

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Badegewässerverordnung geändert wird

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Badegewässerverordnung geändert wird 1 von 7 E n t wurf Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Badegewässerverordnung geändert wird Auf Grund des 15a des Bäderhygienegesetzes (BHygG), BGBl. Nr. 254/1976, zuletzt geändert

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien

der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien K-Ö Verlautbarungsblatt der A g r a r Markt A u s t r i a Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376/1992 i. d. g. F.) Jahrgang 2015 Ausgegeben

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, A-1220 Wien Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 09 / 2010 Gebührentarif Marktordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 10. Juli 2013 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 10. Juli 2013 Teil II 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 10. Juli 2013 Teil II 202. Verordnung: Änderung der Badegewässerverordnung 202. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit,

Mehr

1 Zuständigkeiten. 2 (aufgehoben) Version 01/2015 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1

1 Zuständigkeiten. 2 (aufgehoben) Version 01/2015 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1 Verordnung der Landesregierung, des Umweltministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts (Chemikalien-Zuständigkeitsverordnung

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung vom 18. Oktober 2017

Mehr

1182/AB. vom zu 1208/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2220/0468-II/8/2018 Wien, am 22. August 2018

1182/AB. vom zu 1208/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2220/0468-II/8/2018 Wien, am 22. August 2018 1182/AB vom 03.09.2018 zu 1208/J (XXVI.GP) 1 von 12 Herr Präsident des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka Parlament 1017 Wien HERBERT KICKL HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-901000 FAX +43-1 53126-2191

Mehr

Kantonales Laboratorium Chemikalienkontrolle. Chemikalienkontrolle

Kantonales Laboratorium Chemikalienkontrolle. Chemikalienkontrolle 1 Wer führt die Kontrollen durch? Jürg Stehrenberger Daniela Garulli www.kantlab.tg.ch Tel. 058 345 53 00 chemikalien@tg.ch 2 Warum werden chemische Produkte kontrolliert? Weil das Leben und die Gesundheit

Mehr

Informationen gemäß 4 Abs. 9 EU-QuaDG und Artikel 35 der VO (EG) Nr. 834/2007 ivm Artikel 94 der VO (EG) Nr. 889/2008

Informationen gemäß 4 Abs. 9 EU-QuaDG und Artikel 35 der VO (EG) Nr. 834/2007 ivm Artikel 94 der VO (EG) Nr. 889/2008 BEHÖRDEN UND KONTROLLSTELLEN IM BEREICH DER BIOLOGISCHEN PRODUKTION Zweck Inhaltsverzeichnis Informationen gemäß 4 Abs. 9 EU-QuaDG und Artikel 35 der VO (EG) Nr. 834/2007 ivm Artikel 94 der VO (EG) Nr.

Mehr

Geschäftseinteilung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit

Geschäftseinteilung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Geschäftseinteilung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit 1. Generelles zur Geschäftseinteilung Gemäß 6 Abs. 5 GESG hat der Direktor des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (in der Folge kurz: BAES)

Mehr

GZ: BMGF-11001/0038-I/A/5/2017 Wien, am 31. März 2017

GZ: BMGF-11001/0038-I/A/5/2017 Wien, am 31. März 2017 11237/AB vom 31.03.2017 zu 11722/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Pamela Rendi-Wagner, MSc Bundesministerin GZ: BMGF-11001/0038-I/A/5/2017 Wien,

Mehr

Print-Reichweiten MA 2014/15. in Österreich und den Bundesländern

Print-Reichweiten MA 2014/15. in Österreich und den Bundesländern Print-Reichweiten MA 2014/15 in Österreich und den Bundesländern Reichweite und Leser in Österreich Print-Reichweite und Leser der RMA-Medien im Vergleich zu ausgewählten Tageszeitungen 49,1 % 3.575.000

Mehr

Hildegard Barcza-Leeb e.h.

Hildegard Barcza-Leeb e.h. p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien Verteiler Wirtschaftsbeteiligte Pflanzenschutzmittel Datum: 23.09.2014 Kontakt: Barcza-Leeb, Schinnerl

Mehr

Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen, diese an Ihre Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger weiter zu geben.

Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen, diese an Ihre Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger weiter zu geben. Eisenstadt, am 14.10. 2015 Pflanzenschutzmittel - Information Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen,

Mehr

3) An die Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten

3) An die Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten 1) An alle Landeshauptmänner ivb@vlr.gv.at sanla.post@ooe.gv.at post@m59.magwien.gv.at v.mischi@tirol.gv.at lmi.abt12@ktn.gv.at fa8b@stmk.gv.at post.gs3@noel.gv.at alexander.breit@salzburg.gv.at post.gesundheit@bgld.gv.at

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt: 9/SN-20/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Radetzkystrasse 2 1031 Wien LEGISLATIV- UND VERFASSUNGSDIENST E-Mail:

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3237 27.06.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jürgen Barth (SPD) Überwachung von Handel und Anwendung

Mehr

Jahrgang 1973 Ausgegeben am 29. Juni Stück

Jahrgang 1973 Ausgegeben am 29. Juni Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1391 Jahrgang 1973 Ausgegeben am 29. Juni 1973 64. Stück 287. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung

Mehr

weekend MAGAZIN Wien 2016

weekend MAGAZIN Wien 2016 weekend MAGAZIN Wien 2016 206.588 Exemplare 495.800 Leser über 200.000 Haushalte in Wien erhalten das weekend MAGAZIN am Wochenende an ihre Privatadresse. 1/1 Seite 10.800,- 158 mm 238 mm 1/2 Seite quer

Mehr

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die unterzeichneten Länder, jeweils vertreten durch den

Mehr

Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13 EU-QuaDG.

Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13 EU-QuaDG. Jahresbericht 2016 zum EU-Qualitätsregelungen- Durchführungsgesetz 1 Zweck Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13. Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 30.04.2015) * Anmerkung: Basis sind die Daten

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt - Genehmigungen, Kontrollen, Sachkunde - Telefon: (04331) 9453-312 oder -314 Fax: (04331) 9453-389 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Grüner Kamp 15-17

Mehr

11627/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

11627/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 11627/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 11627/AB XXIV. GP Eingelangt am 06.08.2012 BM für Wirtschaft, Familie und Jugend Anfragebeantwortung Präsidentin des Nationalrates

Mehr

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) Auszug aus Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) PflSchG Ausfertigungsdatum: 06.02012 Vollzitat: "Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)" Das G wurde

Mehr

Veränderung Absolutwerte. In allen Unterkunftsarten

Veränderung Absolutwerte. In allen Unterkunftsarten Vorläufige (hochgerechnete) Ankunftsergebnisse der Beherbergungsstatistik im Dezember 2016 Absolut- werte % % % Burgenland 6,7 4,7 0,3 43,6-0,2-0,1 50,3 0,4 0,2 Kärnten 83,9-6,1-5,5 54,5 1,1 0,6 138,4-3,4-4,9

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

K U N D M A C H U N G

K U N D M A C H U N G GZ BMGF-74700/0016-II/B/10/2017 K U N D M A C H U N G zu Erhebungen über das Vorkommen von Influenza-Viren in Hausgeflügel- und Wildvogelbeständen in Österreich im Jahr 2017 Artikel 1 Erhebungen über das

Mehr

Zl. K SNT 100/ lautet: 17. Netzbereiche im Sinne des 25 Abs 6 ElWOG sind: 1. Für die Netzebene 1:

Zl. K SNT 100/ lautet: 17. Netzbereiche im Sinne des 25 Abs 6 ElWOG sind: 1. Für die Netzebene 1: Zl. K SNT 100/06 Verordnung der Energie-Control Kommission, mit der die Verordnung der Energie-Control Kommission, mit der die Tarife für die Systemnutzung bestimmt werden (Systemnutzungstarife-Verordnung

Mehr

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Teil II 275. Verordnung: AbgeltungsV Haushaltsverpackungen 275. Verordnung des Bundesministers für Land-

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden

Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden 1500 der Beilagen XXII. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 5 Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden Der Nationalrat

Mehr

Inhaltsübersicht. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Inhaltsübersicht. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 von 8 Bundesgesetz über den Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln und über Grundsätze für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelgesetz 2011) 1 Anwendungsbereich 2 Vollziehung 3 Voraussetzungen

Mehr

der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien

der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien K-Ö Verlautbarungsblatt der A g r a r Markt A u s t r i a Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376/1992 i. d. g. F.) Jahrgang 2016 Ausgegeben

Mehr

Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland Durchschnitt Durchschnitt BAUGRUNDSTüCKE. Veränderung %

Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland Durchschnitt Durchschnitt BAUGRUNDSTüCKE. Veränderung % Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland BAUGRUNDSTüCKE Burgenland 81,06 79,60-1,80 Kärnten 84,14 85,97 2,17 Niederösterreich 109,88 116,95 6,43 Oberösterreich 93,28 96,57 3,53 Salzburg 296,93 317,98

Mehr

MERKBLATT ZUR UMSTELLUNG VON HEIZÖL LEICHT AUF HEIZÖL EXTRALEICHT. Gesetzeslage für private Anlagen

MERKBLATT ZUR UMSTELLUNG VON HEIZÖL LEICHT AUF HEIZÖL EXTRALEICHT. Gesetzeslage für private Anlagen MERKBLATT ZUR UMSTELLUNG VON HEIZÖL LEICHT AUF HEIZÖL EXTRALEICHT HL ab 2018 Gesetzeslage für private Anlagen Alle neu errichteten Feuerungsanlagen > 400 kw können weiterhin mit Heizöl leicht betrieben

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom 29.09.2010 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Fristen

Mehr

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 29.08.2014) * Anmerkung: Basis sind die Daten

Mehr

INFORMATIONEN ZUR UMWELTHAFTUNG. 1. Auflage. Christoph Pinter

INFORMATIONEN ZUR UMWELTHAFTUNG. 1. Auflage. Christoph Pinter INFORMATIONEN ZUR UMWELTHAFTUNG 1. Auflage Christoph Pinter Mai 2011 Impressum Wirtschaftskammern Österreichs Kompetenz-Center Betrieb und Umwelt Verlags- und Herstellungsort: St. Pölten Für den Inhalt

Mehr

REACH - Trainingsspiel

REACH - Trainingsspiel Schiedsrichter in Oberösterreich Ing. Günter Bauer Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz Telefon: 0732 / 7720 13646 E-Mail:

Mehr

Marktkontrollen von Pflanzenschutzmitteln durch die Bundesländer und das BVL

Marktkontrollen von Pflanzenschutzmitteln durch die Bundesländer und das BVL 2. Workshop Produktchemie des BVL Marktkontrollen von Pflanzenschutzmitteln durch die Bundesländer und das BVL Dr. Claudia Vinke 9. März 2011 Seite 1 Der Markt für Pflanzenschutzmittel Rechtmäßig gehandelt

Mehr

Für den Bund gemäß Beschluss der Bundesregierung: Die Bundesministerin: KARMASIN

Für den Bund gemäß Beschluss der Bundesregierung: Die Bundesministerin: KARMASIN Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots Der Bund vertreten durch die Bundesregierung

Mehr

Evaluierung der Werbung von freiwillig buchführenden Betrieben

Evaluierung der Werbung von freiwillig buchführenden Betrieben Evaluierung der Werbung von freiwillig buchführenden Betrieben 1 Einleitung Die Buchführungsdaten vermitteln einen umfassenden Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse von land- und forstwirtschaftlichen

Mehr

1 of 1 17/09/ :57

1 of 1 17/09/ :57 1 of 1 17/09/2015 16:57 1 HolzHÜG Anwendungsbereich (1) Dieses Bundesgesetz dient der Durchführung 1. 2. 3. der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-GebührentarifV I, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-GebührentarifV I, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-GebührentarifV I, Fassung vom 09.09.2011 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Gebühren für Anträge

Mehr

Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle

Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle Robert Steffek, AGES; Gerhard Marosi, BMF 4. ÖSTERREICHISCHE NEOBIOTA-TAGUNG; AGES, 26.01.2017 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Kontrollen an

Mehr

StGSG Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz Mag. Rita Hirner. Abteilung 3 November 2015

StGSG Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz Mag. Rita Hirner. Abteilung 3 November 2015 StGSG Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 Mag. Rita Hirner Abteilung 3 November 2015 Kleines Glücksspiel Ausgangspunkt: Glücksspielgesetz des Bundes (GSpG) Glücksspielgesetz

Mehr

GZ: BMASK-10001/0327-I/A/4/2017 Wien,

GZ: BMASK-10001/0327-I/A/4/2017 Wien, 12451/AB vom 29.06.2017 zu 13009/J (XXV.GP) 1 von 8 Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien ALOIS STÖGER Bundesminister Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 0 Fax: +43 1 711 00 2156

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Pflanzenschutzdienst Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH P.b.b. 01Z022528 K Erscheinungsort Linz Verlagspostamt 4021 Linz Seite 127 LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben und versendet am 11. April 2008 42. Stück Nr. 42 Verordnung der

Mehr

Ergebnis der Erhebung der Reichweiten und Versorgungsgrade gemäß 11 AMD-G

Ergebnis der Erhebung der Reichweiten und Versorgungsgrade gemäß 11 AMD-G Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) KOA 3.001/15-001 Ergebnis der Erhebung der Reichweiten und e gemäß 11 AMD-G Gemäß 11 Abs. 6 des Bundesgesetz über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisuelle

Mehr

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Mehr

Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg

Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg 1 Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung des Landes D Tierschutz 1 Tierschutzgesetz in der jeweils

Mehr

1. Allgemeines. 2. Verwendbarkeit von Bauprodukten der Baustoffliste ÖA

1. Allgemeines. 2. Verwendbarkeit von Bauprodukten der Baustoffliste ÖA Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖA vom 13. Mai 2008 geändert wird (2. Novelle zur Baustoffliste ÖA) 1.

Mehr

Pressemitteilung: /19

Pressemitteilung: /19 Pressemitteilung: 11.936-002/19 Regionaler Außenhandel 1. Halbjahr 2018: Steiermark mit den stärksten Zuwächsen W i e n, 2019-01-02 Im 1. Halbjahr 2018 erzielten laut vorläufigen Ergebnissen von Statistik

Mehr

Ergebnis der Erhebung der Reichweiten und Versorgungsgrade gemäß 11 AMD-G

Ergebnis der Erhebung der Reichweiten und Versorgungsgrade gemäß 11 AMD-G Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) KOA 3.001/14-001 Ergebnis der Erhebung der Reichweiten und e gemäß 11 AMD-G Gemäß 11 Abs. 6 des Bundesgesetz über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisuelle

Mehr

austrolab - Workshop

austrolab - Workshop austrolab - Workshop Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte in Österreich Die Baustofflisten ÖE und ÖA Folie 1 Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 15. Dezember 2002 über

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II 179. Verordnung: EU-Chemikalienrechts-Anpassungsverordnung 2017 179. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: KosmetikV 2014 Ausfertigungsdatum: 16.07.2014 Gültig ab: 24.07.2014 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA

Mehr

B e s c h l u s s

B e s c h l u s s 21-481 B e s c h l u s s des Burgenländischen Landtages vom.., mit dem die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung

Mehr

Artikel I Änderung des Chemikaliengesetzes von 5 ENTWURF. Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Änderung des Chemikaliengesetzes von 5 ENTWURF. Der Nationalrat hat beschlossen: 1 von 5 ENTWURF Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996) und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS

Mehr

Textgegenüberstellung Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz ElWOG

Textgegenüberstellung Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz ElWOG Geltende Fassung Titel Textgegenüberstellung Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz ElWOG Vorgeschlagene Fassung Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft

Mehr

MERKBLATT ZUR UMSTELLUNG VON HEIZÖL LEICHT AUF HEIZÖL EXTRALEICHT. Gesetzeslage für private Anlagen

MERKBLATT ZUR UMSTELLUNG VON HEIZÖL LEICHT AUF HEIZÖL EXTRALEICHT. Gesetzeslage für private Anlagen MERKBLATT ZUR UMSTELLUNG VON HEIZÖL LEICHT AUF HEIZÖL EXTRALEICHT HL ab 2018 Gesetzeslage für private Anlagen Alle neu errichteten Feuerungsanlagen > 400 kw können weiterhin mit Heizöl leicht betrieben

Mehr