Ö S T E R R E I C H A U S T R I A
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- Käthe Hauer
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1 Ö S T E R R E I C H Bericht 2010 Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG über die Inverkehrbringung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln A U S T R I A Report 2010 Officially control measures in accordance with article 17 of Directive 91/414/EEC concerning the placing on the market and the use of plant protection products Zusammengestellt vom: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Referat III/9a Stubenring 12 A-1012 Wien Seite 1 von 9
2 ORGANISATION DER AMTLICHEN KONTROLLTÄTIGKEITEN Das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 vom 19. Juni 1997, BGBl. Nr. 60/1997, trat am 2. August 1997 in Kraft und regelt die Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Zulassung, die Kennzeichnung und Verpackung, die Bewerbung und die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln sowie die Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln. Gemäß 28 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 in der geltenden Fassung obliegt die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes, mit Ausnahme des 27 Abs. 1 bis 3 (Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln) und Abs. 10, der Amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle des Bundesamtes für Ernährungssicherheit. Die Überwachung der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln obliegt dem Bundesminister für Finanzen. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und deren Kontrolle wird nicht von Bundesseite durch das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 in der geltenden Fassung geregelt, sondern liegt im Kompetenzbereich der Bundesländer. Die Bundesländer haben dazu eigene Landesgesetze erlassen. Der nachstehende Bericht ist in zwei Abschnitte geteilt, wobei sich der erste Abschnitt auf die Kontrolle der Inverkehrbringung und der zweite Abschnitt auf die Kontrolle der Anwendung bezieht. Seite 2 von 9
3 1. ABSCHNITT Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG über die Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln Bericht der Amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle des Bundesamtes für Ernährungssicherheit, A-1226 Wien, Spargelfeldstrasse 191: Gemäß den Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 in der geltenden Fassung obliegt die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes - die Kontrolle des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln - dem Bundesamt für Ernährungssicherheit. Im Jahr 2010 wurden von den Aufsichtsorganen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit im gesamten Bundesgebiet Betriebskontrollen und Probeziehungen durchgeführt. Grundlage dafür war ein entsprechender repräsentativer bzw. risikobasierter Kontrollplan, der unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsnormen sowie der Normen des Qualitäts- und Risikomanagements in Zusammenarbeit mit dem Bereich Daten, Statistik und Risikobewertung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, GmbH, erstellt wurde und den Anforderungen des Schutzzieles des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 in der geltenden Fassung vollinhaltlich Rechnung trägt. Der Umfang des Kontrollplanes setzte sich aus dem risikobasierten Stichprobenplan, der Planung nachfassender und ad-hoc zusammen. Der risikobasierte Stichprobenplan wurde aufgrund spezifischer Parameter mittels statistischer Methoden ermittelt. Neben den nachfassenden, die aufgrund früherer Inspektionsergebnisse resultierten, erfolgte hinsichtlich der Auswahl einerseits und der spezifischen Art und Größe der Betriebe andererseits ein repräsentativer Querschnitt der kontrollierten Inverkehrbringer für den Stichprobenplan. Überprüft wurden die Rechtmäßigkeit der Inverkehrbringung und Kennzeichnung der vorgefundenen Produkte, ebenso wurden gegebenenfalls auch die Geschäftsaufzeichnungen einer Sichtung unterzogen. Seite 3 von 9
4 Mit der Planung, Organisation und Abwicklung der Kontrolle der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln war die Abteilung Pflanzenschutzmittelzulassung, Pflanzenschutzmittelüberwachung und Pflanzenschutzmittelkontrolle des Institutes für Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung betraut. Im Jahr 2010 wurden durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit 182 Betriebskontrollen im gesamten Bundesgebiet durchgeführt, wobei sowohl hinsichtlich der regionalen Verteilung als auch bezüglich der Art der kontrollierten Pflanzenschutzmittel und Betriebe ein repräsentativer Querschnitt erfasst wurde. Ziel der Lagerkontrollen war grundsätzlich die Überprüfung der Zulässigkeit der Inverkehrbringung eines Pflanzenschutzmittels vor Ort. Die vorgefundenen Präparate wurden dahingehend überprüft, ob es sich um zugelassene Pflanzenschutzmittel handelt bzw. die Produkte in den Geltungsbereich des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 in der geltenden Fassung fallen. Im Zuge der Betriebskontrollen wurden Pflanzenschutzmittelgebinde hinsichtlich ausgesuchter Parameter betreffend die Kennzeichnung (Angabe der Bezeichnung Pflanzenschutzmittel, Pflanzenschutzmittelregisternummer, Handelsbezeichnung, Wirkungstyp, Art der Zubereitung, chemikalienrechtliche Einstufung sowie der Chargennummer) und des Verpackungszustandes betreffend Qualität und Eignung überprüft. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr im Rahmen der auch 50 Proben von Pflanzenschutzmitteln zur Durchführung einer physikalisch-chemischen Analyse gezogen. Die Analysen wurden durch das Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, GmbH, durchgeführt. Die häufigsten festgestellten Verstöße bei den gegen Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997, in der geltenden Fassung, waren das Inverkehrbringen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel (45 Verstöße) und das Inverkehrbringen nicht angemeldeter Pflanzenschutzmittel (10 Verstöße). Insgesamt wurden im Berichtsjahr 46 begründete Verdachtsmomente einer Verwaltungsübertretung bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht. Im Zuge der Durchführung von vorläufigen Beschlagnahmen wurden Kilogramm feste und Liter flüssige Pflanzenschutzmittel durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit sichergestellt. Seite 4 von 9
5 Dem Bundesamt für Ernährungssicherheit wurde im Rahmen des Vollzuges des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 in der geltenden Fassung zusätzlich die Möglichkeit zur Anordnung von Maßnahmen zur Mängelbehebung eingeräumt. Im Jahr 2010 wurden 125 Maßnahmen im Berichtsjahr durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit angeordnet. Seite 5 von 9
6 2. ABSCHNITT Amtliche Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln Bericht der Landesbehörden in den Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) über Kontrollmaßnahmen im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2010 gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG: 1. Einleitung Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln beim Verbraucher liegt in Österreich im Kompetenzbereich der Bundesländer. Für die Regelung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden entsprechende Landesgesetze erlassen. 2. Bericht über Kontrollmaßnahmen 2.1. Kontrolle der Verwendung im Bundesland Burgenland: Kontrolle gemäß Art. 3 Abs Anwendung nicht zugelassener Erzeugnisse Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften Lagerung und Aufbewahrung Kontrolle der Verwendung im Bundesland Kärnten: Anwendung nicht zugelassener Produkte Unzulässige Anwendung zugelassener Produkte Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften Führen von Aufzeichnungen Nachweis der Sachkunde Aufbewahrung und Lagerung Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten Seite 6 von 9
7 2.3. Kontrolle der Verwendung im Bundesland Niederösterreich: Kontrolle gemäß Art. 3 Abs. 3 Anwendung nicht zugelassener Produkte Unzulässige Anwendung zugelassener Produkte Unsachgemäße Lagerung Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften Kontrolle der Verwendung im Bundesland Oberösterreich: Kontrolle der sachgemäßen Anwendung (Einhaltung der Anwendungshinweise der Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis) Kontrolle der Anwendung nicht zugelassener Produkte Kontrolle der unzulässige Anwendung zugelassener Produkte 37 1 Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen (z.b. Schutzkleidung, Atemschutz) Kontrolle der Lagerbedingungen (versperrbarer Metallschrank) Kontrolle der Anwendung durch einen nicht befugten Anwender (Sachkundenachweis, Ausbildungsnachweis) Kontrolle der Verwendung im Bundesland Salzburg: Anwendung nicht zugelassener Produkte Anwendung zugelassener Produkte Beachtung von Sicherheitsvorschriften 20 2 Lagerung 20 1 Seite 7 von 9
8 2.6. Kontrolle der Verwendung im Bundesland Steiermark: Kontrolle der sachgemäßen Anwendung (Einhaltung der Anwendungshinweise der Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis) 74 7 Kontrolle der Anwendung nicht zugelassener Produkte Kontrolle der unzulässige Anwendung zugelassener Produkte Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen (z.b. Schutzkleidung, Atemschutz) Kontrolle der Lagerbedingungen (versperrbarer Metallschrank) 74 8 Kontrolle der Anwendung durch einen nicht befugten Anwender (Sachkundenachweis, Ausbildungsnachweis) Kontrolle der Verwendung im Bundesland Tirol: Anwendung nicht zugelassener Produkte 72 8 Unzulässige Anwendung zugelassener Produkte Führen von Aufzeichnungen (Spritztagebuch) Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften 72 5 Wartung der Pflanzenschutzmittelgeräte 72 2 Lagerung (versperrbarer Metallschrank) 72 5 Anwendung durch einen nicht befugten Anwender 72 1 Gebrauchsanweisung nicht in dt. Sprache Seite 8 von 9
9 2.8. Kontrolle der Verwendung im Bundesland Vorarlberg: 40 2 Anwendung nicht zugelassener Produkte (Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände) 11 2 Unzulässige Anwendung zugelassener Produkte (Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände) Führen von Aufzeichnungen Wartung der Pflanzenschutzgeräte Lagerung Allgemeiner Zustand des Betriebes und der Produktionsflächen Kontrolle der Verwendung im Bundesland Wien: Anwendung nicht zugelassener Produkte Unzulässige Anwendung zugelassener Produkte 80 2 Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften Lagerung Seite 9 von 9
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