Juni Halbjahr 2017

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1 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Juni Halbjahr 2017 Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Embargo Publikation, 17. Juli Bern-Wabern, 17. Juli 2017

2 Seite 2 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Monat Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 auf einen Blick Juni 2017 Januar - Juni 2016 Januar - Juni 2017 Ausländerbestand (ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2'042' Wanderungssaldo (ständige ausländische Wohnbevölkerung) 3'058 28'990 25'526 Aus dem Ausland zugezogen EU-17/EFTA - Arbeitsmarkt 8'310 46'512 45'350 Aus dem Ausland zugezogen EU-8 - Arbeitsmarkt 2'544 11'071 11'085 Aus dem Ausland zugezogen EU-2 - Arbeitsmarkt 919 3'495 3'805 Erteilte Bewilligungen Drittstaaten - Arbeitsmarkt Abweichungen von den allg. Zulassungsvoraussetzungen 301 1'773 1'660 Familiennachzug zur ständigen Wohnbevölkerung 3'122 20'820 19'222 Einbürgerungen Inhaltsverzeichnis 1. Ausländerbestand am Einwanderung, Auswanderung und Wanderungssaldo... 5 Einwanderung (Zuzug) Auswanderung (Wegzug) Wanderungssaldo Einwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt... 9 Erwerbstätige EU-17/EFTA... 9 Erwerbstätige EU Erwerbstätige EU Kontingente Kroatien Grenzgängerbewilligungen Meldeverfahren (monatlich) Bewilligungen Drittstaaten Bewilligungen Dienstleistungserbringer >120 Tage EU-28/EFTA Einwanderung (Zuzug) nach Wirtschaftssektoren und Wirtschaftsbranchen (EU- 28/EFTA) Arbeitslosenquoten Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen und Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft Familiennachzug Einbürgerungen Erteilte Niederlassungsbewilligungen C Begriffsdefinitionen... 24

3 Seite 3 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr Ausländerbestand am Total 2'011'905 2'042' EU-28/EFTA 1'377'567 1'398' EU-17 1'248'024 1'258' EU-8 76'908 83' EU-2 19'349 23' Kroatien 29'359 28' Drittstaatsangehörige 634' ' Bewilligungsarten ständige ausländische Wohnbevölkerung Bestand Vorjahresmonat absolut in % absolut in % Total 2'042' ' Kurzaufenthalter/-innen >=12 Monate 24' ' Aufenthalter/-innen 693' ' Niedergelassene 1'323' ' Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Total 54'333 54' EU-28/EFTA 43'992 44' EU-17 31'711 31' EU-8 9'488 9' EU-2 2'474 2' Kroatien Drittstaatsangehörige 10'341 10' Im Juni 2017 bestand die ständige ausländische Wohnbevölkerung zu 68.5% aus Personen der EU- 28/EFTA-Staaten. Drittstaatsangehörige machten einen Anteil von 31.5% aus. Im Juni 2017 machten EU-28/EFTA-Staatsangehörige an der nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung einen Anteil von 80.7% aus. 19.3% stammten aus Drittstaaten.

4 Seite 4 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Top-10 Bestand nach Staatsangehörigkeit (ständige ausländische Wohnbevölkerung) Daten: ZEMIS Top-5 der Bestandeszunahme und Bestandesabnahme Staatsangehörigkeit Zunahme Veränderung zum Vorjahr Staatsangehörigkeit Abnahme Vorjahr Frankreich 3'665 Serbien -914 Eritrea 3'193 Kroatien -498 Italien 2'551 Türkei -485 Deutschland 2'317 Bosnien u. Herzegowina -471 Rumänien 2'239 Portugal -277 Wichtigste Bewegungen der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung Zu- und Abnahme: Bestandesveränderungen Jahr Januar bis Juni 2016 Januar bis Juni 2017 Wanderungssaldo 28'990 25'526 Saldo natürliche Bevölkerungsbewegungen 8'680 8'108 Bürgerrechtssaldo

5 Seite 5 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr Einwanderung, Auswanderung und Wanderungssaldo Einwanderung (Zuzug) 1 Total 11'119 9' '899 63' EU-28/EFTA 7'829 6' '648 44' EU-17 6'106 5' '348 35' EU-8 1' '253 5' EU '673 2' Kroatien Drittstaatsangehörige 3'290 3' '251 19' Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Total 10'483 10' '547 52' EU-28/EFTA 8'839 8' '551 42' Effektive Einwanderung EU-17 6'185 5' '217 30' EU-8 1'956 2' '934 9' EU '117 2' Kroatien Drittstaatsangehörige 1'644 1' '996 10' Total 8'061 7' '187 46' EU-28/EFTA 5'870 5' '304 33' Drittstaatsangehörige 2'191 1' '883 13' Einwanderung (Zuzug) = Effektive Einwanderung + Übertritt aus dem Asylbereich + Statuswechsel Zunahme. Exklusive Reaktivierung Januar - Juni 2017: (ständige ausländische Wohnbevölkerung); (nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung).

6 Seite 6 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr Auswanderung (Wegzug) 2 Total 6'655 6' '248 35' EU-28/EFTA 4'874 5' '730 27' EU-17 4'307 4' '594 23' EU '336 2' EU Kroatien Drittstaatsangehörige 1'781 1' '518 8' Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Total 5'003 4' '560 31' EU-28/EFTA 3'900 3' '240 26' EU-17 2'871 2' '884 19' EU '443 5' EU '790 1' Kroatien Drittstaatsangehörige 1'103 1' '320 5' Der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und Juni 2017 im Vergleich zum Vorjahr abgenommen (-11.9%). Die Einwanderung (Zuzug) der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und Juni 2017 im Vergleich zum Vorjahr abgenommen (-6.0%). Die Auswanderung (Wegzug) der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und Juni 2017 im Vergleich zum Vorjahr abgenommen (-2.3%). 2 Auswanderung (Wegzug) = Effektive Auswanderung + Statuswechsel Abnahme. Exklusive übriger Abgang Januar Juni 2017: (ständige ausländische Wohnbevölkerung); (nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung).

7 Seite 7 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr Wanderungssaldo 3 Total 4'266 3' '990 25' EU-28/EFTA 2'813 1' '140 15' EU-17 1' '394 10' EU '614 2' EU '062 1' Kroatien Drittstaatsangehörige 1'453 1' '850 10' Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Total 2'575 3' '544 1' EU-28/EFTA 2'607 3' ' EU-17 1'531 1' '549-1' EU ' ' EU Kroatien Drittstaatsangehörige Definition Wanderungssaldo siehe Begriffsdefinitionen.

8 Seite 8 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Einwanderung (Zuzug) nach Einwanderungsgrund Januar bis Juni 2017 (ständige ausländische Wohnbevölkerung) Übertritt aus Asylbereich; 3'589; 5.6% Übrige Zugänge; 1'657; 2.6% Kontingentierte Erwerbstätigkeit; 2'836; 4.4% Total: 63'830 Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit; 2'704; 4.2% Aus- und Weiterbildung; 4'436; 6.9% Erwerbstätigkeit ohne Kontingentierung; 29'386; 46.0% Familiennachzug; 19'222; 30.1% Quelle : ZEMIS

9 Seite 9 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr Einwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt Erwerbstätige EU-17/EFTA Monatlich ausgestellte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-17/EFTA B L Aus dem Ausland zugezogen (ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2015/ / 2017 Veränderung in % 2015/ / 2017 Veränderung in % 2015/ / 2017 Veränderung in % Juli '340 7' August ' September Oktober ' November '740 6' Dezember ' Januar Februar ' März April '960 6' Mai '378 7' Juni '893 8' Total '305 89'

10 Seite 10 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Erwerbstätige EU-8 Monatlich ausgestellte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-8 B L Aus dem Ausland zugezogen (ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2015/ / 2017 Veränderung in % 2015/ / 2017 Veränderung in % 2015/ / 2017 Veränderung in % Juli '395 1' August ' September Oktober '741 1' November '377 1' Dezember ' Januar Februar '185 1' März April '069 1' Mai '166 2' Juni '384 2' Total '107 21'

11 Seite 11 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Erwerbstätige EU-2 Monatlich ausgestellte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-2 B L Aus dem Ausland zugezogen (ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2015/ / 2017 Veränderung in % 2015/ / 2017 Veränderung in % 2015/ / 2017 Veränderung in % Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni 581 * Total '632 7' * Seit dem 1. Juni 2017 sind die Aufenthaltsbewilligungen B für erwerbstätige EU-2-Staatsangehörige kontingentiert. 996 Einheiten stehen zwischen dem 1. Juni 2017 und dem 31. Mai 2018 gesamthaft zur Verfügung. Pro Quartal werden 249 Bewilligungen freigegeben.

12 Seite 12 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Kontingente Kroatien Kontingents - Periode Aufenthaltsbewilligung B Total Kontingent = 54 (pro Quartal: 13) Kurzaufenthaltsbewilligung L Total Kontingent = 543 (pro Quartal 135) (2. FZA-Quartal) Aufenthalter B Kurzaufenthalter L Seit dem 1. Januar 2017 erteilte Bewilligungen Aktueller Restbestand Kontingent Seit dem 1. Januar 2017 erteilte Bewilligungen Aktueller Restbestand Kontingent April Mai Juni Die Kontingente Kroatien werden quartalsweise freigegeben. Grenzgängerbewilligungen Erteilte Grenzgängerbewilligungen Bestand Grenzgänger mit aktivem Arbeitsverhältnis Januar 4' Februar 3' März 4'301 4' April 5' Mai 4' Juni 5' Juli August 4' September 4' Oktober November Dezember ' Quelle: Erteilte Grenzgängerbewilligungen: ZEMIS; Bestand Grenzgänger mit aktivem Arbeitsverhältnis: Grenzgängerstatistik BFS.

13 Seite 13 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Meldeverfahren (monatlich) Veränderung Anzahl Arbeitstage absolut in % Gesamttotal Arbeitnehmer Selbständige Entsandte Arbeitnehmer Anzahl Meldepflichtige Gesamttotal Arbeitnehmer Selbständige Entsandte Arbeitnehmer Anzahl Meldepflichtige nach Wirtschaftssektor Gesamttotal Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen Die Anzahl der erwerbstätigen Personen aus der EU-17/EFTA, die aus dem Ausland zugezogen sind, hat im Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Es ist eine Abnahme von -5.4% resp Personen zu verzeichnen. Bei den Arbeitskräften aus der EU-8 haben die aus dem Ausland zugezogenen Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahr um -3.4% resp Personen abgenommen. Zwischen Juli 2016 und Juni 2017 ist eine Zunahme bei den aus dem Ausland zugezogenen EU-2-Staatsangehörigen zu verzeichnen (+14.7% resp Personen). Die erteilten Grenzgängerbewilligungen haben im Juni 2017 gegenüber dem Vorjahresmonat um -8.6% abgenommen. Im Juni 2017 wurden insgesamt Dienstleistungserbringer gemeldet (Entsandte plus Selbstständige, ohne Stellenantritte). Gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht das einer Abnahme von -4.1% ( Meldungen). Die kurzfristigen Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern haben im Juni 2017 gegenüber dem Vorjahresmonat zugenommen (+13%).

14 Seite 14 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Bewilligungen Drittstaaten Ausschöpfung VZAE- Periode 2016, kumuliert VZAE Kurzaufenthalter L Ausschöpfung VZAE- Periode 2017, kumuliert Ausschöpfung VZAE- Periode 2016, kumuliert VZAE Aufenthalter B Ausschöpfung VZAE- Periode 2017, kumuliert Januar Februar März April Mai Juni * *1 689 Juli August September Oktober November **2 518 Dezember **4 079 **2 657 * Ende Juni befanden sich 755 B-Kontingente sowie L-Kontingente in der Bundesreserve. Das Total der kantonalen Restbestände betrug Ende Juni B-Kontingente sowie 677 L-Kontingente. ** Vollständige Ausschöpfung; der über die Höchstzahlen hinausgehende Bedarf hat der Bund mit Kontingenten aus der Vorjahresreserve gedeckt. Für Erwerbstätige aus Drittstaaten stehen 4'500 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 3'000 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Die Ausschöpfung der Drittstaatenkontingente liegt im Kontingentsjahr Ende Juni 2017 bei 47% für die Kurzaufenthalter und bei 56% für die Aufenthalter.

15 Seite 15 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Bewilligungen Dienstleistungserbringer >120 Tage EU-28/EFTA Kurzaufenthalter L Aufenthalter B Ausschöpfung Periode 2016, kumuliert Ausschöpfung Periode 2017, kumuliert Ausschöpfung Periode 2016, kumuliert Ausschöpfung Periode 2017, kumuliert Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten stehen 2'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 250 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Die Ausschöpfung der Kontingente für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten, die mehr als 120 Tage im Jahr in der Schweiz tätig werden, liegt im Kontingentsjahr Ende Juni 2017 bei 50% für die Kurzaufenthalter und bei 50% für die Aufenthalter.

16 Seite 16 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Einwanderung (Zuzug) nach Wirtschaftssektoren und Wirtschaftsbranchen (EU-28/EFTA) Total EU-28/EFTA 5'637 4' '949 30' Landwirtschaft '070 1' Industrie und Handwerk 1' '962 5' Dienstleistungen 4'423 3' '917 23' EU-17 4'304 3' '100 23' Landwirtschaft Industrie und Handwerk '865 4' Dienstleistungen 3'434 2' '774 18' EU '646 4' Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen '264 3' EU '080 2' Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen ' Kroatien Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen Für die EU-28/EFTA ist bezüglich Wirtschaftssektoren festzustellen, dass bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung zwischen Januar und Juni 2017 im Vergleich zum Vorjahr eine Abnahme in allen drei Wirtschaftssektoren ( Landwirtschaft, Industrie und Handwerk und Dienstleistungen ) stattgefunden hat. Bei der Einwanderung von EU-28/EFTA-Staatsangehörigen in die nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung hat die Einwanderung in allen drei Wirtschaftssektoren ( Landwirtschaft, Industrie und Handwerk und Dienstleistungen ) im Vergleich zum Vorjahr zugenommen.

17 Seite 17 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Total EU-28/EFTA 8'321 8' '478 39' Landwirtschaft 1'295 1' '386 5' Industrie und Handwerk 1' '158 6' Dienstleistungen 6'010 6' '934 27' EU-17 5'779 5' '952 27' Landwirtschaft '667 1' Industrie und Handwerk '376 5' Dienstleistungen 4'371 4' '909 20' EU-8 1'895 2' '421 8' Landwirtschaft '037 3' Industrie und Handwerk Dienstleistungen 1'209 1' '829 4' EU '866 2' Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen '062 1' Kroatien Landwirtschaft Industrie und Handwerk Dienstleistungen Top-5 Einwanderungen in Branchen EU-28/EFTA im Juni 2017 Ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Gastgewerbe 3'737 Planung, Beratung, Informatik 2'781 Landwirtschaft 1'322 Baugewerbe 507 Medizin und Gesundheitswesen 416

18 Seite 18 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr Arbeitslosenquoten Arbeitslosenquote Total 3.1% 3.0% Ausländer/-innen 5.5% 5.2% Schweizer/-innen 2.3% 2.2% Quelle: SECO (Darstellung SEM).

19 Seite 19 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen und Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft Veränderung zum Vorjahresmonat in % Veränderung zum Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft (Art. 50 AuG) Infolge ehelicher Gewalt nach drei Jahren Ehegemeinschaft oder besondere Umstände Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (Art. 30 AuG) '733 1' Sans Papiers 4 a) ausländischer Elternteil eines Schweizer Kindes wichtige öffentliche Interessen Umwandlung von F 6 - in B- Bewilligung b) 5 Umwandlung von N 7 - in B- Bewilligung c) ' Weitere Ausnahmen Total '773 1' Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen und zur Wahrung von wichtigen öffentlichen Interessen (gemäss Art. 30 Abs. 1 Bst. b AuG i. V. m. Art. 31 VZAE) 5 Vgl. Tabelle nachfolgende Seite: Top-10 Zulassungsgründe a), b) und c) nach Staatsangehörigkeit. 6 F-Bewilligung = Vorläufig aufgenommene Ausländer/-innen. 7 N-Bewilligung = Asylsuchende. 8 Beispiele: Wiederzulassung nach Auslandaufenthalt, Familiennachzug in aufsteigender Linie, Opfer von Menschenhandel, übrige Härtefälle.

20 Seite 20 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Top-10 Zulassungsgründe a), b) und c) 9 nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Januar - Juni 2017 Afghanistan 171 Kosovo 152 China 140 Sri Lanka 80 Somalia 79 Irak 68 Syrien 55 Bolivien 50 Brasilien 44 Kongo DR 44 Übrige 347 Total 1' Familiennachzug Familiennachzug zu Schweizer/-innen und Ausländer/-innen Familiennachzug zu Schweizerinnen und Schweizern Familiennachzug zu Ausländerinnen und Ausländern Total Familiennachzug 3'469 3' '820 19' '564 4' '620 2' '256 15' Vgl. Tabelle vorherige Seite.

21 Seite 21 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit Vorjahresmonat in % Veränderung zum Total Familiennachzug 3'469 3' '820 19' davon nachgezogene EU- 28/EFTA-Staatsangehörige davon nachgezogene Drittstaatsangehörige 1'632 1' '606 9' '837 1' '214 9' Top-10 Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit der nachgezogenen Personen Januar - Juni 2017 Italien 1'557 Deutschland 1'534 Portugal 1'369 Frankreich 1'202 Kosovo 1'138 Mazedonien 768 Indien 698 Spanien 662 Brasilien 623 USA 606 Übrige 9'065 Total 19'222

22 Seite 22 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr Einbürgerungen Einbürgerungen Einbürgerungen 4'022 4' '287 20' Ordentlich 3'318 3' '514 15' Erleichtert und Wiedereinbürgerungen 704 1' '773 5' Top-10 Einbürgerungen nach Staatsangehörigkeit Top-10 Einbürgerungen nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Italien Deutschland Frankreich Portugal Kosovo Spanien Türkei Grossbritannien Serbien Mazedonien

23 Seite 23 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr Erteilte Niederlassungsbewilligungen C Vorjahresmonat in % Total 7'537 7' '171 42' davon vorzeitig erteilt '480 1' Top-5 vorzeitig erteilte Niederlassungsbewilligungen nach Nationalität Staatsangehörigkeit Januar - Juni 2017 Polen 148 Ungarn 130 Rumänien 129 Russland 122 Indien 105 Die Niederlassungsbewilligung C kann bei erfolgreicher Integration, namentlich wenn die betroffene Person über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügt, bereits nach ununterbrochenem Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung während der letzten fünf Jahre erteilt werden (AuG Art. 34 Abs. 4). Eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung C ist somit ein Indikator einer gelungenen Integration. Zwischen Januar und Juni 2017 wurden Niederlassungsbewilligungen C erteilt. Davon wurden (3.8%) vorzeitig erteilt. 10 In der Statistik zu den vorzeitig erteilten Niederlassungsbewilligungen sind die EU-15/EFTA-Staaten nicht enthalten, da mit diesen Staaten Niederlassungsvereinbarungen bestehen, die eine Erteilung der Niederlassungsbewilligung C nach fünf Jahren ermöglichen.

24 Seite 24 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr Begriffsdefinitionen Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (Regelung Sans Papiers, übrige Härtefälle) und Bewilligungen nach Auflösung der Ehe = Bei diesen Ausländergruppen erfolgt eine Zulassung immer ohne Anrechnung an die Höchstzahlen im Sinne von Art. 20 AuG. Aktive Grenzgängerbewilligungen = Bewilligungen, die gültig sind und deren Inhaber/-in als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet (BFS). Da die Grenzgänger nicht verpflichtet sind, sich an- und abzumelden, besteht eine gewisse Anzahl an Bewilligungen (ca. 20%), die zwar noch gültig sind, deren Inhaber aber keinen Gebrauch mehr von ihnen machen (SEM). AuG = Ausländergesetz (SR ) Aus dem Ausland zugezogen = Personen, die zum ersten Mal in den Schweizer Arbeitsmarkt eintreten, unabhängig davon, ob sie eine Aufenthaltsbewilligung B oder eine Kurzaufenthaltsbewilligung L erhalten. Personen, die ihre L-Bewilligung in eine B-Bewilligung umwandeln, zählen zwar statistisch zur Einwanderung in die ständige ausländische erwerbstätige Wohnbevölkerung, werden aber in der Kategorie aus dem Ausland zugezogen nicht gezählt, sondern neu als Statuswechsel direkt ausgewiesen. Auswanderung (Wegzug) = Der ständigen oder nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung angehörende ausländische Staatsangehörige, die während einer bestimmten Periode (z.b. Monat, Jahr) die Schweiz verlassen. Auswanderung (Wegzug) = Effektive Auswanderung + Statuswechsel Abnahme. Einbürgerungen und Todesfälle zählen nicht zur Auswanderung. Bürgerrechtssaldo = Differenz zwischen Erwerb des Schweizer Bürgerrechts (Einbürgerungen, Feststellungen, Adoptionen) und Verlust des Schweizer Bürgerrechts. Drittstaatsangehörige = Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-28/EFTA-Staates haben. EFTA = EFTA-Staaten sind ausser der Schweiz Island, Liechtenstein und Norwegen. Effektive Einwanderung = Einwanderung aus dem Ausland in die Schweiz. Einwanderung (Zuzug) = Ausländische Staatsangehörige, die während einer bestimmten Periode (z.b. Monat, Jahr) in die Schweiz eingewandert sind. Einwanderung (Zuzug) = Effektive Einwanderung + Übertritt aus dem Asylbereich + Statuswechsel Zunahme. Die Geburten zählen nicht zur Einwanderung. Erleichterte Einbürgerungen = Die erleichterte Einbürgerung wird ausländischen Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, welche in der Schweiz oder im Ausland wohnen, gewährt. Im Übrigen wird die erleichterte Einbürgerung ausländischen Kindern eines schweizerischen Elternteils gewährt. EU-2 = Bulgarien und Rumänien. EU-8 = Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. EU-17 = Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich und Zypern. EU-28/EFTA = Gesamte EU und EFTA (inkl. Kroatien). Familiennachzug = Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern. Beim Familiennachzug muss unterschieden werden zwischen dem Nachzug von Familienangehörigen einerseits von Schweizerinnen und Schweizern und andererseits von ausländischen Personen mit Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung. Zudem muss zwischen dem Familiennachzug im Rahmen des FZA und dem Familiennachzug im Rahmen des AuG unterschieden werden. FZA = Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (SR ) Grenzgänger = Personen, die in einem ausländischen Staat wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmer/innen oder Selbständige mit Firmensitz in der Schweiz). Kroatien = Am 1. Juli 2013 ist Kroatien der Europäischen Union beigetreten. Die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien wurde in einem neuen Protokoll III ausgehandelt. Das Protokoll III trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Seit diesem Datum profitieren kroatische Staatsangehörige von der Personenfreizügigkeit. Für kroatische Staatsangehörige, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, gelten Übergangsbestimmungen.

25 Seite 25 Statistik Zuwanderung Juni 2017 / 1. Halbjahr 2017 Meldeverfahren = Arbeitnehmer und selbständige Dienstleistungserbringer aus den EU-27/EFTA- Mitgliedstaaten sowie entsandte Arbeitnehmer-/innen können sich während höchstens drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr grundsätzlich ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Für sie besteht aber eine Meldepflicht. Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung = Alle ausländischen Staatsangehörigen, die weniger als ein Jahr in der Schweiz wohnhaft und im Besitz einer Kurzaufenthaltsbewilligung sind. Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) werden nicht berücksichtigt, da sie rechtlich zum Asyl- und nicht zum Ausländerbereich zählen. Ordentliche Einbürgerungen = Ausländische Staatsangehörige, welche seit 12 Jahren in der Schweiz wohnen, hier integriert, mit unseren Lebensverhältnissen vertraut sind und die schweizerische Rechtsordnung beachten, können die ordentliche Einbürgerung beantragen. Reaktivierung Aufenthalt / Übriger Abgang = Registertechnisch bedingte Korrekturen der Bewegungen der ständigen oder nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung; bspw. Reaktivierung von vorgenommenen Mutationen. Saldo natürliche Bevölkerungsbewegungen = Differenz zwischen Geburten und Todesfällen der ausländischen Wohnbevölkerung. = Enthalten sind alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Niederlassungsbewilligung C, einer Aufenthaltsbewilligung B, einer Kurzaufenthaltsbewilligung L >= 12 Monate und anerkannte Flüchtlinge. Zum Bestand am Quartalsende werden auch die Geburten unter Geburtenüberschuss (Anzahl Geburten minus Todesfälle) verzeichnet. Nicht dazu zählen Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, Diplomatinnen und Diplomaten mit einer Aufenthaltsbewilligung des EDA, die internationalen Funktionärinnen und Funktionäre sowie deren Familienangehörige, sofern diese keine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Daten des SEM beruhen auf den erteilten Bewilligungen (Registerdatei). VZAE = Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR ) Wanderungssaldo = Differenz zwischen der Einwanderung und der Auswanderung von ausländischen Staatsangehörigen, jeweils bezogen auf die ständige oder nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung. Dabei werden auch die beiden Kategorien Reaktivierung Aufenthalt sowie Übriger Abgang (Registertechnisch bedingte Korrekturen der Bewegungen der ständigen und nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung) mitgezählt. Wiedereinbürgerungen = Die Wiedereinbürgerung kann Personen gewährt werden, welche das Schweizer Bürgerrecht verloren haben. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss eine Bindung zur Schweiz nachweisen.

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