Rahmenkontrakt (Muster)
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- Birgit Meyer
- vor 6 Jahren
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1 Rahmenkontrakt (Muster) zwischen der Politischen Gemeinde Greifensee vertreten durch den Gemeinderat Im Städtli Greifensee nachfolgend Gemeinde Greifensee genannt und dem Verein Jugend- und Freizeitarbeit Region Uster vertreten durch den Vorstand nachfolgend VJFRU genannt Im Hinblick auf die Zusammenlegung der Jugendarbeiten Uster und Greifensee verabschiedet der Gemeinderat von Greifensee per 1. Januar 2010 den Leistungsauftrag für den Aufgabenbereich Jugendarbeit für die Jahre und beauftragt den VJFRU mit dessen Umsetzung. Dieser Rahmenkontrakt regelt die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Greifensee und dem VJFRU. In Ergänzung zum Rahmenkontrakt wird zwischen der Gemeinde Greifensee und dem VJFRU jährlich ein Kontrakt abgeschlossen. Dieser enthält ergänzende Regelungen zum Rahmenkontrakt und regelt die Mengen, Kosten und Messgrössen der Leistungen. Zielsetzungen Die Leistungen des VJFRU für die Gemeinde Greifensee orientieren sich gemäss den im Rahmenkontrakt vom Gemeinderat verabschiedeten Wirkungs- und Leistungszielen: Wirkungsziele: Den Jugendlichen Greifensees, Nänikons und Werrikons stehen soziokulturelle Begegnungsmöglichkeiten zur Freizeitgestaltung, Entspannung, Unterhaltung, Herstellung sowie Pflege von sozialen Kontakten und Stärkung der sozialen Netze zur Verfügung. Die Jugendlichen werden sensibilisiert, ihren Handlungsspielraum zu nutzen, Impulse zur aktiven Freizeitgestaltung und gesellschaftlichen Mitgestaltung werden vermittelt, die sozialen Kompetenzen werden gestärkt, Eigeninitiative, Kreativität sowie Mitverantwortung für das Gemeinwesen werden gefördert.
2 Leistungsziele: Stationäre und aufsuchende Jugendarbeit anbieten, die Jugendliche aktiviert. Zugang zu Räumlichkeiten ohne Konsumzwang ermöglichen für Begegnungsmöglichkeiten (Jugendhaus Greifensee). Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen und Ferienaktivitäten im Freizeitbereich. Leistungsangebot Leistungen Das VJFRU erbringt gemäss separater Leistungsvereinbarung die nachfolgenden Leistungen für Greifensee: Leistung Begegnungsort Jugendliche Animationsprogramme und Veranstaltungen Animation zur Selbstorganisation und Selbsthilfe für Jugendliche Vermittlung von Strategien zur Lebensbewältigung Aufsuchende Jugendarbeit in der Gemeinde Greifensee Kunden / Zielgruppen Im Jahreskontrakt werden die Mengen, Kosten und Messgrössen der einzelnen Leistungen festgelegt. Obgenannte Leistungen können in gegenseitigem Einverständnis angepasst oder ergänzt werden, sofern die Wirkungs- und Leistungsziele des Leistungsauftrages unterstützt werden. Qualitätssicherung Der VJFRU betreibt eine aktive und nachhaltige Qualitätssicherung und stellt sicher, dass das Personal den Aufgaben entsprechend aus- und weitergebildet wird. Organisation Zusammenarbeit Beide Seiten verstehen sich als Partnerinnen, die eine gemeinsame Aufgabe zu lösen haben. Für operative Angelegenheiten ist der Leiter/die Leiterin VJFRU Ansprechperson. Für strategische Angelegenheiten ist der Vorstand des VJFRU (Greifensees Sozialvorstand ist Vorstandsmitglied) im Rahmen des Kontrakts zuständig. Strategische Angelegenheiten, welche über den Rahmen des Kontrakts hinausgehen, werden dem Gemeinderat Greifensee unterbreitet. Allfällige Unklarheiten/Unstimmigkeiten in der Umsetzung werden im Gespräch mit den Entscheidungsträgern der Gemeinde Greifensee und dem VJFRU geklärt.
3 Die Gemeinde Greifensee erwartet, dass sich der VJFRU überregional vernetzt (z. B. OKAJ, DOJ) und austauscht. Personelles Der Verein stellt die Jugendarbeiter für Greifensee in einem privatrechtlichen Anstellungsverhältnis an. Besoldungstechnisch dient die Besoldungsverordnung der Stadt Uster als Grundlage für die Anstellung. Überlassung der Räumlichkeiten Die Gemeinde Greifensee überlässt dem VJFRU das Jugendhaus an der Stationsstrasse 12 zur Nutzung. Die entsprechenden Konditionen werden in einem separaten Mietvertrag geregelt. Mitgliedschaft im Verein Die Gemeinde Greifensee ist Kollektivmitglied des VJFRU. Betrieb des Jugendhauses Die Verantwortung für den Betrieb des Jugendhauses Greifensee liegt in allen Belangen beim VJFRU bzw. bei den für Greifensee zuständigen Jugendarbeitern. Der VJFRU bzw. die für Greifensee zuständigen Jugendarbeiter sind für eine ordnungsgemässe Führung des Jugendhaus-Betriebes verantwortlich. Alle einschlägigen Bestimmungen, zum Beispiel Wirtschaftsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Polizeiverordnung der Gemeinde Greifensee, sind beim Betrieb des Jugendhauses einzuhalten. Öffentlichkeitsarbeit Der VJFRU ist zuständig für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit. Es stellt sicher, dass das Angebot in den regionalen Medien entsprechend bekannt gemacht wird und weist regelmässig auf die massgebliche finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Greifensee hin. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt aufgrund der effektiv erbrachten Leistungen. Die Budgetzahlen sind detailliert zu begründen. Der VJFRU hat dem Gemeinderat Greifensee jeweils rechtzeitig für das kommende Jahr das Budget zur Genehmigung einzureichen (nur die Greifensee-spezifischen Budgetposten), damit die entsprechenden Posten im gemeinderätlichen Budget berücksichtigt werden können.
4 Unterstützungsgesuche aller Art (Defizitgarantien an Veranstaltungen, kantonale Beiträge etc.) haben durch den VJFRU zu erfolgen. Diese Leistungen fliessen dem Verein als Betriebsmittel zu und sind in die Vereinsrechnung aufzunehmen. Der VJFRU weist für die Jugendarbeit Greifensee sämtliche Aufwände und Erträge transparent aus. Ohne Zustimmung durch den Gemeinderat Greifensee darf die im Jahreskontrakt vereinbarte Menge (=Total Kostenbeteiligung Greifensee) nicht überschritten werden. Eine über die vereinbarte Leistungsmenge zusätzliche Kostenbeteiligung ist nur subsidiär gemäss der Kompetenzzregelung der Gemeinde Greifensee für den Gemeinderat möglich. Zusätzliche Kosten sind zu begründen. Die Gemeinde Greifensee bezahlt den Betriebsbeitrag in zwei Raten aus. Der Beitrag dient ausschliesslich zur Finanzierung des vereinbarten Leistungsangebotes. Wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht, nur teilweise oder nicht in der vereinbarten Qualität erbracht werden, findet ein Verhandlungsgespräch zwischen der Gemeinde Greifensee und dem VJFRU statt. Der VJFRU reicht der Gemeinde Greifensee nebst dem Jahresbericht auch die Jahresrechnung mit dem Revisionsbericht und das Budget ein. Die Trägerschaft verpflichtet sich, den Betriebserfolg in der Jahresrechnung unverfälscht und transparent auszuweisen. Gewinn / Verlustregelung: Die Gemeinde Greifensee übernimmt keine Defizite und verzichtet grundsätzlich auf eine Gewinnabschöpfung. Sollte der Gewinn jedoch mehr als CHF 10'000 betragen, so wird das Budget für das folgende Jahr um die Differenz gekürzt. Insgesamt darf das Eigenkapital (für die Kostenstelle Jugendarbeit Greifensee) die Höhe von CHF 15'000 nicht übersteigen. Berichterstattung Jahresbericht Der Termin für den Jahresbericht ist im Jahreskontrakt festgelegt. Der Jahresendbericht ist der Gemeinde Greifensee bis spätestes 31. Januar einzureichen. Die Berichterstattung erfolgt über die im Jahreskontrakt vereinbarten Leistungen sowie deren Kosten.
5 Vertragsdauer Der vorliegende Rahmenkontrakt tritt per in Kraft und ist bis gültig. Er ist kündbar auf ein Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Ein Entscheid über die weitere Zusammenarbeit ab 1. Januar 2014 muss sechs Monate vor Vertragsablauf getroffen werden. Politische Gemeinde Greifensee Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber VJFRU Der Präsident
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