Rahmenkontrakt (Muster)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rahmenkontrakt (Muster)"

Transkript

1 Rahmenkontrakt (Muster) zwischen der Politischen Gemeinde Greifensee vertreten durch den Gemeinderat Im Städtli Greifensee nachfolgend Gemeinde Greifensee genannt und dem Verein Jugend- und Freizeitarbeit Region Uster vertreten durch den Vorstand nachfolgend VJFRU genannt Im Hinblick auf die Zusammenlegung der Jugendarbeiten Uster und Greifensee verabschiedet der Gemeinderat von Greifensee per 1. Januar 2010 den Leistungsauftrag für den Aufgabenbereich Jugendarbeit für die Jahre und beauftragt den VJFRU mit dessen Umsetzung. Dieser Rahmenkontrakt regelt die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Greifensee und dem VJFRU. In Ergänzung zum Rahmenkontrakt wird zwischen der Gemeinde Greifensee und dem VJFRU jährlich ein Kontrakt abgeschlossen. Dieser enthält ergänzende Regelungen zum Rahmenkontrakt und regelt die Mengen, Kosten und Messgrössen der Leistungen. Zielsetzungen Die Leistungen des VJFRU für die Gemeinde Greifensee orientieren sich gemäss den im Rahmenkontrakt vom Gemeinderat verabschiedeten Wirkungs- und Leistungszielen: Wirkungsziele: Den Jugendlichen Greifensees, Nänikons und Werrikons stehen soziokulturelle Begegnungsmöglichkeiten zur Freizeitgestaltung, Entspannung, Unterhaltung, Herstellung sowie Pflege von sozialen Kontakten und Stärkung der sozialen Netze zur Verfügung. Die Jugendlichen werden sensibilisiert, ihren Handlungsspielraum zu nutzen, Impulse zur aktiven Freizeitgestaltung und gesellschaftlichen Mitgestaltung werden vermittelt, die sozialen Kompetenzen werden gestärkt, Eigeninitiative, Kreativität sowie Mitverantwortung für das Gemeinwesen werden gefördert.

2 Leistungsziele: Stationäre und aufsuchende Jugendarbeit anbieten, die Jugendliche aktiviert. Zugang zu Räumlichkeiten ohne Konsumzwang ermöglichen für Begegnungsmöglichkeiten (Jugendhaus Greifensee). Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen und Ferienaktivitäten im Freizeitbereich. Leistungsangebot Leistungen Das VJFRU erbringt gemäss separater Leistungsvereinbarung die nachfolgenden Leistungen für Greifensee: Leistung Begegnungsort Jugendliche Animationsprogramme und Veranstaltungen Animation zur Selbstorganisation und Selbsthilfe für Jugendliche Vermittlung von Strategien zur Lebensbewältigung Aufsuchende Jugendarbeit in der Gemeinde Greifensee Kunden / Zielgruppen Im Jahreskontrakt werden die Mengen, Kosten und Messgrössen der einzelnen Leistungen festgelegt. Obgenannte Leistungen können in gegenseitigem Einverständnis angepasst oder ergänzt werden, sofern die Wirkungs- und Leistungsziele des Leistungsauftrages unterstützt werden. Qualitätssicherung Der VJFRU betreibt eine aktive und nachhaltige Qualitätssicherung und stellt sicher, dass das Personal den Aufgaben entsprechend aus- und weitergebildet wird. Organisation Zusammenarbeit Beide Seiten verstehen sich als Partnerinnen, die eine gemeinsame Aufgabe zu lösen haben. Für operative Angelegenheiten ist der Leiter/die Leiterin VJFRU Ansprechperson. Für strategische Angelegenheiten ist der Vorstand des VJFRU (Greifensees Sozialvorstand ist Vorstandsmitglied) im Rahmen des Kontrakts zuständig. Strategische Angelegenheiten, welche über den Rahmen des Kontrakts hinausgehen, werden dem Gemeinderat Greifensee unterbreitet. Allfällige Unklarheiten/Unstimmigkeiten in der Umsetzung werden im Gespräch mit den Entscheidungsträgern der Gemeinde Greifensee und dem VJFRU geklärt.

3 Die Gemeinde Greifensee erwartet, dass sich der VJFRU überregional vernetzt (z. B. OKAJ, DOJ) und austauscht. Personelles Der Verein stellt die Jugendarbeiter für Greifensee in einem privatrechtlichen Anstellungsverhältnis an. Besoldungstechnisch dient die Besoldungsverordnung der Stadt Uster als Grundlage für die Anstellung. Überlassung der Räumlichkeiten Die Gemeinde Greifensee überlässt dem VJFRU das Jugendhaus an der Stationsstrasse 12 zur Nutzung. Die entsprechenden Konditionen werden in einem separaten Mietvertrag geregelt. Mitgliedschaft im Verein Die Gemeinde Greifensee ist Kollektivmitglied des VJFRU. Betrieb des Jugendhauses Die Verantwortung für den Betrieb des Jugendhauses Greifensee liegt in allen Belangen beim VJFRU bzw. bei den für Greifensee zuständigen Jugendarbeitern. Der VJFRU bzw. die für Greifensee zuständigen Jugendarbeiter sind für eine ordnungsgemässe Führung des Jugendhaus-Betriebes verantwortlich. Alle einschlägigen Bestimmungen, zum Beispiel Wirtschaftsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Polizeiverordnung der Gemeinde Greifensee, sind beim Betrieb des Jugendhauses einzuhalten. Öffentlichkeitsarbeit Der VJFRU ist zuständig für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit. Es stellt sicher, dass das Angebot in den regionalen Medien entsprechend bekannt gemacht wird und weist regelmässig auf die massgebliche finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Greifensee hin. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt aufgrund der effektiv erbrachten Leistungen. Die Budgetzahlen sind detailliert zu begründen. Der VJFRU hat dem Gemeinderat Greifensee jeweils rechtzeitig für das kommende Jahr das Budget zur Genehmigung einzureichen (nur die Greifensee-spezifischen Budgetposten), damit die entsprechenden Posten im gemeinderätlichen Budget berücksichtigt werden können.

4 Unterstützungsgesuche aller Art (Defizitgarantien an Veranstaltungen, kantonale Beiträge etc.) haben durch den VJFRU zu erfolgen. Diese Leistungen fliessen dem Verein als Betriebsmittel zu und sind in die Vereinsrechnung aufzunehmen. Der VJFRU weist für die Jugendarbeit Greifensee sämtliche Aufwände und Erträge transparent aus. Ohne Zustimmung durch den Gemeinderat Greifensee darf die im Jahreskontrakt vereinbarte Menge (=Total Kostenbeteiligung Greifensee) nicht überschritten werden. Eine über die vereinbarte Leistungsmenge zusätzliche Kostenbeteiligung ist nur subsidiär gemäss der Kompetenzzregelung der Gemeinde Greifensee für den Gemeinderat möglich. Zusätzliche Kosten sind zu begründen. Die Gemeinde Greifensee bezahlt den Betriebsbeitrag in zwei Raten aus. Der Beitrag dient ausschliesslich zur Finanzierung des vereinbarten Leistungsangebotes. Wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht, nur teilweise oder nicht in der vereinbarten Qualität erbracht werden, findet ein Verhandlungsgespräch zwischen der Gemeinde Greifensee und dem VJFRU statt. Der VJFRU reicht der Gemeinde Greifensee nebst dem Jahresbericht auch die Jahresrechnung mit dem Revisionsbericht und das Budget ein. Die Trägerschaft verpflichtet sich, den Betriebserfolg in der Jahresrechnung unverfälscht und transparent auszuweisen. Gewinn / Verlustregelung: Die Gemeinde Greifensee übernimmt keine Defizite und verzichtet grundsätzlich auf eine Gewinnabschöpfung. Sollte der Gewinn jedoch mehr als CHF 10'000 betragen, so wird das Budget für das folgende Jahr um die Differenz gekürzt. Insgesamt darf das Eigenkapital (für die Kostenstelle Jugendarbeit Greifensee) die Höhe von CHF 15'000 nicht übersteigen. Berichterstattung Jahresbericht Der Termin für den Jahresbericht ist im Jahreskontrakt festgelegt. Der Jahresendbericht ist der Gemeinde Greifensee bis spätestes 31. Januar einzureichen. Die Berichterstattung erfolgt über die im Jahreskontrakt vereinbarten Leistungen sowie deren Kosten.

5 Vertragsdauer Der vorliegende Rahmenkontrakt tritt per in Kraft und ist bis gültig. Er ist kündbar auf ein Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Ein Entscheid über die weitere Zusammenarbeit ab 1. Januar 2014 muss sechs Monate vor Vertragsablauf getroffen werden. Politische Gemeinde Greifensee Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber VJFRU Der Präsident

Leistungsvereinbarung (Muster) 1

Leistungsvereinbarung (Muster) 1 Leistungsvereinbarung (Muster) 1 zwischen der Gemeinde X, vertreten durch den Gemeinderat, die Gemeinderätin (Name, Funktion) (nachfolgend «Gemeinde» genannt) und dem Verein Y (Adresse, Sitz), vertreten

Mehr

Kompetenzzentrum Jugend

Kompetenzzentrum Jugend Leistungsvereinbarung zwischen Einwohnergemeinde Wohlen vertreten durch den Gemeinderat Wohlen und Verein für Jugend und Freizeit, mit Sitz in Wohlen vertreten durch dessen Präsidenten, David Chaksad betreffend

Mehr

Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Trägerverein Jugendtreff Neuhausen am Rheinfall

Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Trägerverein Jugendtreff Neuhausen am Rheinfall Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall 410.161 Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Trägerverein Jugendtreff Neuhausen am Rheinfall vom 4. November 2003 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gemeindevertrag. zwischen den. Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen. für die Koordination und Subventionierung

Gemeindevertrag. zwischen den. Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen. für die Koordination und Subventionierung Gemeindevertrag zwischen den Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen für die Koordination und Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung gültig ab 1. Januar 2005 Gemeindevertrag

Mehr

einzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand : Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach)

einzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand : Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach) Leistungsauftrag zwischen einzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand 1.1.1999: Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach) und der Spitex-Organisation SPITEX-Verein Mittleres Fricktal (mit

Mehr

6017 Ruswil Statuten Spitex Ruswil

6017 Ruswil Statuten Spitex Ruswil Statuten Spitex Ruswil Inhaltsverzeichnis 6017 Ruswil I. Grundlagen... 3 Art. 1 Name, Rechtsnatur und Sitz... 3 Art. 2 Zweck und Aufgaben... 3 II. Mitgliedschaft... 3 Art. 3 Voraussetzung... 3 III. Organisation...

Mehr

Leistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter

Leistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter Entwurf vom 30.05.2017 Leistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter Zwischen Gemeinde Menznau Wolhuserstrasse 3 Postfach 69 6122 Menznau Gemeinde und Weiermatte AG Leben und Wohnen im Alter

Mehr

Sitz Art. 2 Sitz des Vereins ist Glarus Süd. Das Tätigkeitsgebiet umfasst den ganzen Kanton Glarus.

Sitz Art. 2 Sitz des Vereins ist Glarus Süd. Das Tätigkeitsgebiet umfasst den ganzen Kanton Glarus. Statuten I. Name, Sitz und Zweck Name Art. 1 Unter dem Namen «Schuldenberatung Glarnerland» besteht ein Verein nach Artikel 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist politisch und konfessionell

Mehr

Kinder- und Jugendförderungskonzept

Kinder- und Jugendförderungskonzept 6. September 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage...3 2 Rechtsgrundlagen...3 3 Zweck...3 4 Jugendkredit...3 5 Anspruchsgruppen...4 6 Leitsätze...4 7 Wirkungsziele...4 8 Schlussbestimmungen...6 6. September

Mehr

Verein Jugend- und Freizeit Hinwil. Statuten

Verein Jugend- und Freizeit Hinwil. Statuten Verein Jugend- und Freizeit Hinwil Statuten 27. Mai 2010 Verein Jugend- und Freizeit Hinwil Seite 3 Inhaltsverzeichnis Name und Sitz... 4 Zweck und Aufgaben... 4 Organisation... 5 a) Mitgliederversammlung...

Mehr

Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI»

Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI» Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI» (Pilotprojekt Schuljahre 2016/17 bis 2019/20) (In Kraft gesetzt am: ) Artikel 1 Name Unter dem Namen «MUSIKLANDSCHAFT URI» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60

Mehr

Konzept. Kinder- und Jugendförderung in der Gemeinde Blauen

Konzept. Kinder- und Jugendförderung in der Gemeinde Blauen Konzept Kinder- und Jugendförderung in der Gemeinde Blauen vom 27. Februar 2018 Inhaltsverzeichnis 01 Mission 3 02 Gesetzliche Grundlagen 3 03 Entstehung 3 04 Organisation.3 05 Zielgruppen..4 06 Ziele

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinen - 5074 Eiken - 4334 Sisseln - 4333 Münchwilen - 4332 Stein vertreten durch die Gemeinderäte und Verein für Jugend und Freizeit, 5610 Wohlen vertreten durch dessen

Mehr

Statuten des Vereins Konkret

Statuten des Vereins Konkret Statuten des Vereins Konkret 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Name und Sitz Der Verein Konkret ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB, mit Sitz in an der Schwerzistrasse 60, 8606 Nänikon (Uster ZH). 1.2 Ziel

Mehr

S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912)

S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912) S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912) I. NAME UND SITZ 1 Unter dem Namen "Gehörlosen -Verein Basel" besteht auf Grund des Fusionsvertrages vom 10. Januar 1998 des Gehörlosen Bund Basel

Mehr

Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Tagesheime Allschwil

Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Tagesheime Allschwil G E M E I N D E R AT Geschäft No. 3969 Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Tagesheime Bericht an den Einwohnerrat vom 1. Dezember 2010 Gemeindebeitrag in CHF 1'027'485 1'065'422 1'116'000

Mehr

Leistungsvereinbarung Pflegewohnungen Nr Seite 1/8

Leistungsvereinbarung Pflegewohnungen Nr Seite 1/8 Seite 1/8 Leistungsvereinbarung betreffend Pflegewohnungen zwischen der Einwohnergemeinde Muttenz, nachstehend Gemeinde genannt, vertreten durch den Gemeinderat und dem Verein SPITEX Muttenz, nachstehend

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen

REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen 10.104 REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN Gestützt auf Art. 49 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung von Samedan erlassen am 16. September 2008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Dieses

Mehr

Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet

Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Gemeinde Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon Telefon 041 444 02 02, info@ebikon.ch, www.ebikon.ch

Mehr

Verordnung für die Musikschule Malters

Verordnung für die Musikschule Malters Verordnung für die Musikschule Malters vom 18. November 2009 Verordnung der Musikschule Malters 2 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck, Auftrag 3 Art. 2 Zielgruppen 3 Art. 3 Organisation und Führung 3 Art.

Mehr

Rahmenkontrakt. Stadt Wetzikon. Globalbudget Heilpädagogische Schule. Version 9. Juni 2015

Rahmenkontrakt. Stadt Wetzikon. Globalbudget Heilpädagogische Schule. Version 9. Juni 2015 Stadt Wetzikon Version 9. Juni 2015 Globalbudget Heilpädagogische Schule Rahmenkontrakt Inhalt A. Gesetzliche Grundlagen, Hinweise auf Richtlinien 2 B. Kontraktparteien 2 C. Dauer des Vertrages 2 D. Leistungsgruppe

Mehr

Unter dem Namen Interessengemeinschaft Ökologische Beschaffung (IGÖB), Schweiz besteht ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB.

Unter dem Namen Interessengemeinschaft Ökologische Beschaffung (IGÖB), Schweiz besteht ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB. Statuten der IGÖB Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Interessengemeinschaft Ökologische Beschaffung (IGÖB), Schweiz besteht ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB. Französisch: Communauté d'interêt Ecologie

Mehr

Statuten Verein Frauenpraxis Uri. A. Name und Sitz des Vereins B. Zweck C. Mitgliedschaft D. Organe E. Mitgliederversammlung F. Finanzen G.

Statuten Verein Frauenpraxis Uri. A. Name und Sitz des Vereins B. Zweck C. Mitgliedschaft D. Organe E. Mitgliederversammlung F. Finanzen G. Statuten Verein Frauenpraxis Uri Inhalt: A. Name und Sitz des Vereins B. Zweck C. Mitgliedschaft D. Organe E. Mitgliederversammlung F. Finanzen G. Auflösung Verein Frauenpraxis Uri Gotthardstrasse 14a,

Mehr

Statuten Bernoulli- Euler- Gesellschaft

Statuten Bernoulli- Euler- Gesellschaft Statuten Bernoulli- Euler- Gesellschaft Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Bernoulli- Euler- Gesellschaft besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als Non- Profit- Organisation mit Sitz in Basel.

Mehr

Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung

Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung I Allgemeines Art. 1 Name und Sitz des Vereins Unter dem Namen Spitex Hochdorf und Umgebung besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Hochdorf.

Mehr

VEREIN SAH REGION BASEL

VEREIN SAH REGION BASEL VEREIN SAH REGION BASEL S t a t u t e n : A. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen SAH Region Basel besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss ZGB Art.60ff mit Sitz in Basel. Art. 2 Der Verein SAH

Mehr

Leistungsvereinbarung Pflegewohnungen Nr Seite 1/8

Leistungsvereinbarung Pflegewohnungen Nr Seite 1/8 Seite 1/8 Leistungsvereinbarung betreffend Pflegewohnungen zwischen der Einwohnergemeinde Muttenz, nachstehend Gemeinde genannt, vertreten durch den Gemeinderat und dem Verein SPITEX Muttenz, nachstehend

Mehr

Verein BENEVOL Aargau. Statuten

Verein BENEVOL Aargau. Statuten Verein BENEVOL Aargau Statuten Gründung: 9. September 2009 Überarbeitung der Statuten: 23. Mai 2012/16. Juni 2014/12. Mai 2016 I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "BENEVOL Aargau"

Mehr

iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014)

iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014) iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014) Interinstitutionelle Zusammenarbeit Eine Partnerschaft für die Arbeitsintegration 1. Gültigkeit Dieses iiz-konzept des Kantons Zürich ersetzt ab 01.

Mehr

Verwaltungsreglement Max-Müller- Fonds

Verwaltungsreglement Max-Müller- Fonds Verwaltungsreglement Max-Müller- Fonds 87.55 Vom. Dezember 0 (Stand. Januar 06) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer. des RRB Nr. 0/60 vom. Dezember 0 beschliesst: Zweck Die Zinserträge

Mehr

Verordnung. für die. Bildungskommission

Verordnung. für die. Bildungskommission Verordnung für die Bildungskommission (in Kraft ab. Januar 07) Gestützt auf 7 der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Bildungskommission. Inhaltsverzeichnis Ingress Bestimmungen

Mehr

Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (AGSG)

Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (AGSG) 4.000 Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und Sozialwesen (AGSG) Vom. September 00 (Stand. August 04) Vom Volke angenommen am. September 00 ). Allgemeine Bestimmungen Art. Regelungsbereich Dieses

Mehr

EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung

EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE Kooperationsvereinbarung Präambel Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut

Mehr

Geschäftsordnung Fachgesellschaften von Electrosuisse

Geschäftsordnung Fachgesellschaften von Electrosuisse Geschäftsordnung Fachgesellschaften von Electrosuisse Gültig ab 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage... 1 2 Zweck der Geschäftsordnung... 1 3 Auftrag, Zielsetzung... 1 4 Organisation der Fachgesellschaft...

Mehr

Verein Die Pension, Zihlmattweg 9, 6005 Luzern vertreten durch Ruedi Meier, Präsident

Verein Die Pension, Zihlmattweg 9, 6005 Luzern vertreten durch Ruedi Meier, Präsident Rahmenvereinbarung für Verein Die Pension, Zihlmattweg 9, 6005 Luzern vertreten durch Ruedi Meier, Präsident Verein und Gemeinde xy, Adresse, PLZ/Ort handelnd durch deren Gemeinderat, dieser vertreten

Mehr

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Mitgliedschaft Art. 3 Grundsatz Art. 4 Einzelmitglieder Art. 5 Kollektivmitglieder Art. 6 Ehrenmitglieder Art.

Mehr

E-Government Aargau Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeindepersonal-Fachverbänden des Kantons Aargau. Version 2.

E-Government Aargau Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeindepersonal-Fachverbänden des Kantons Aargau. Version 2. E-Government Aargau Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Aargau und den Gemeindepersonal-Fachverbänden des Kantons Aargau Version.0 I. Einleitung Die Gemeindepersonal-Fachverbände und der Kanton erachten

Mehr

A n s c h l u s s v e r t r a g

A n s c h l u s s v e r t r a g A n s c h l u s s v e r t r a g zwischen den Gemeindewerken Pfäffikon ZH (Trägerschaft) und der Politischen Gemeinde Hittnau (Anschlussgemeinde) und der Politischen Gemeinde Russikon (Anschlussgemeinde)

Mehr

GEMEINDEREGLEMENT FÜR DEN KOMMUNALEN FÜHRUNGSSTAB DER GEMEINDE NIEDERGESTELN (GFS) ÜBER DIE BEWÄLTIGUNG VON BESONDEREN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN

GEMEINDEREGLEMENT FÜR DEN KOMMUNALEN FÜHRUNGSSTAB DER GEMEINDE NIEDERGESTELN (GFS) ÜBER DIE BEWÄLTIGUNG VON BESONDEREN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN GEMEINDEREGLEMENT FÜR DEN KOMMUNALEN FÜHRUNGSSTAB DER GEMEINDE NIEDERGESTELN (GFS) ÜBER DIE BEWÄLTIGUNG VON BESONDEREN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN Gemeindereglement für den kommunalen Führungsstab Der

Mehr

Statuten Verein KOM SG (Version 30. März 2006)

Statuten Verein KOM SG (Version 30. März 2006) Statuten Verein KOM SG (Version 30. März 2006) I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Interessengemeinschaft KOM SG 1 KOM SG besteht mit Sitz in St. Gallen ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB.

Mehr

Fachempfehlung 13 Konsolidierte Betrachtungsweise

Fachempfehlung 13 Konsolidierte Betrachtungsweise Fachempfehlung 13 Empfehlung 1 Die konsolidierte Betrachtungsweise erlaubt einen finanziellen Gesamtüberblick über die konsolidierten Einheiten. 2 Es gibt drei Kreise, bei welchen über die Art des Ausweises

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Organisationsreglement Grundbuchamt der Region Maloja

Organisationsreglement Grundbuchamt der Region Maloja Organisationsreglement Grundbuchamt der Region Maloja Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Gegenstand und Zweck... 3 Art. 2 Gleichstellung der Geschlechter... 3 II. Organisation... 3 Art. 3 Sitz,

Mehr

Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)

Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) Karin Horisberger Wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Gesundheitsförderung und Sucht / Fachstelle

Mehr

Der Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck:

Der Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck: SATZUNGEN 1. ALLGEMEIN 1.1 Name und Sitz Unter dem Namen Überregionale Musikschule Surbtal, nachfolgend ÜMS genannt, besteht mit Sitz in Lengnau ein Gemeindeverband im Sinne der 74 bis 82 des Gemeindegesetzes.

Mehr

Leistungsvertrag KARIBU ( )

Leistungsvertrag KARIBU ( ) Leistungsvertrag KARIBU (06 09) zwischen der Einfachen Gesellschaft KARIBU umfassend: die Einwohnergemeinden Zollikofen Münchenbuchsee Moosseedorf Urtenen-Schönbühl Jegenstorf die ref. Kirchgemeinde Zollikofen

Mehr

Strategie 2018 Spitex Lotzwil und Umgebung

Strategie 2018 Spitex Lotzwil und Umgebung Strategie 2018 Spitex Lotzwil und Umgebung Version: 02 Verfasser: E. Steiner Dokuart: Strategie 1 Übergeordnete Ziele... 2 2 Hilfe und Pflege zu Hause... 3 3 Betreuung und Hauswirtschaft... 4 4 Beratung

Mehr

Die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein

Die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein bezüglich Errichtung und Betrieb einer Koordinationsstelle für die

Mehr

Verein Spitex Region Romanshorn Statuten

Verein Spitex Region Romanshorn Statuten Verein Spitex Region Romanshorn Statuten Genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 21. April 2016 1. VEREIN, VEREINSZWECK 1.1. Name Unter dem Namen Spitex Region Romanshorn besteht mit Sitz in Romanshorn

Mehr

Organisation der Arbeitswelt der schweizerischen tiermedizinischen Praxisassistenz

Organisation der Arbeitswelt der schweizerischen tiermedizinischen Praxisassistenz Finanzreglement Organisation der Arbeitswelt der schweizerischen tiermedizinischen Praxisassistenz vom 1. Mai 2016 (Stand. 1. Januar 2018) Finanzreglement Prozess: 2.2.5.3.2_Finanzreglement\2016\Finanzreglement_OdA_TPA_2016_d.

Mehr

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona)

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) 1. Name und Sitz Unter dem Namen Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Olten. Er ist

Mehr

Tagesschule Kirchlindach / Herrenschwanden ORGANISATORISCHES KONZEPT

Tagesschule Kirchlindach / Herrenschwanden ORGANISATORISCHES KONZEPT Tagesschule Kirchlindach / Herrenschwanden ORGANISATORISCHES KONZEPT 2 ORGANISATION DER TAGESSCHULE Träger und Aufsicht Die Gemeinde Kirchlindach ist Träger der freiwilligen Tagesschule. Die Aufsicht über

Mehr

Statuten. Ausgabe Mai 2016

Statuten. Ausgabe Mai 2016 Ausgabe Mai 2016 X:\PM\Originale\2_Führungsprozesse\24D01_.docx - Ausgabe Mai 2016 Seite 1 von 6 Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Spitex Region Emmental besteht mit Sitz in Langnau ein gemeinnütziger,

Mehr

STATUTEN. Spitex Verein Obersiggenthal. Statuten definitive Version/ Spitex Verein Obersiggenthal 1

STATUTEN. Spitex Verein Obersiggenthal. Statuten definitive Version/ Spitex Verein Obersiggenthal 1 STATUTEN. Spitex Verein Obersiggenthal Statuten definitive Version/09042013 Spitex Verein Obersiggenthal 1 I NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen Spitex Verein Obersiggenthal (im Folgenden Verein

Mehr

ZUSAMMENARBEITS- VERTRAG

ZUSAMMENARBEITS- VERTRAG F R I E D H O F S T E I N M A U R & N E E R A C H ZUSAMMENARBEITS- VERTRAG gemäss Paragraph 72, GG und Art. 530 ff OR zwischen den Politischen Gemeinden Steinmaur und Neerach über den Betrieb und Unterhalt

Mehr

Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen

Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen Beilage 1 Gemeindevertrag Gemeindevertrag zwischen den Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen für die Koordination und Subventionierung der Kindertagesstätten für Vorschul- und Kindergartenkinder

Mehr

Leitbild der Jugendarbeit Bödeli

Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Inhaltsverzeichnis Leitbild der Jugendarbeit Bödeli... 3 Gesundheitsförderung... 3 Integration... 3 Jugendkultur... 3 Partizipation... 3 Sozialisation... 4 Jugendgerechte

Mehr

Statuten. Inhalt. Impulsis Statuten erstellt am/von geprüft am/von freigegeben am/von Version 0.0 / / /Vorstand Version 0.

Statuten. Inhalt. Impulsis Statuten erstellt am/von geprüft am/von freigegeben am/von Version 0.0 / / /Vorstand Version 0. Inhalt I. Name, Sitz, Zweck und Tätigkeit... 2 Artikel 1 Name... 2 Artikel 2 Sitz... 2 Artikel 3 Sozialer Zweck und Steuerbefreiung... 2 Artikel 4 Tätigkeit... 2 II. Mittel... 2 Artikel 5 Zusammensetzung

Mehr

RZO Region Zürcher Oberland. Geschäftsordnung des Zweckverbandes Region Zürcher Oberland RZO

RZO Region Zürcher Oberland. Geschäftsordnung des Zweckverbandes Region Zürcher Oberland RZO RZO Region Zürcher Oberland Geschäftsordnung des Zweckverbandes Region Zürcher Oberland RZO vom 1. Juli 2010 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich 1 Grundsatz 2 Gleichstellung

Mehr

SGO Statuten. SGO Schweizerische Gesellschaft für Organisation und Management Flughofstrasse 50 CH-8152 Glattbrugg

SGO Statuten. SGO Schweizerische Gesellschaft für Organisation und Management Flughofstrasse 50 CH-8152 Glattbrugg SGO Statuten SGO Schweizerische Gesellschaft für Organisation und Management Flughofstrasse 50 CH-8152 Glattbrugg Tel. 044 809 11 55 Fax 044 809 11 40 verein@sgo.ch www.sgo.ch Statuten I. Name, Sitz, Zweck

Mehr

Tagesschule Matten Organisatorisches Konzept

Tagesschule Matten Organisatorisches Konzept Tagesschule Matten Organisatorisches Konzept Inhaltsverzeichnis Organisation der Tagesschule Matten 1. Trägerschaft 2. Führung 3. Finanzierung Interne Organisation der Tagesschule Matten 1. Aufnahme von

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung Offene Jugendarbeit Stein-Münchwilen Ab 1. Januar 2015 1. Vertragspartner - Gemeinde Stein (nachfolgend: die Gemeinde), vertreten durch den Gemeinderat Stein - Gemeinde Münchwilen

Mehr

Ziele und Strategien bauenschweiz

Ziele und Strategien bauenschweiz Ziele und Strategien bauenschweiz 2012 2017 1. Zielsetzung bauenschweiz nimmt Einfluss auf baupolitisch relevante Entscheidungen. bauenschweiz schafft die Basis für einen gemeinsamen Auftritt der Bauwirtschaft

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung zwischen Einwohnergemeinde Zollikofen (Leistungsbestellerin, nachfolgend Gemeinde genannt) und Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit Zollikofen (Leistungserbringer, nachfolgend Trägerverein

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag Berufsbeistandschaft. Art und Umfang der Zusammenarbeit

Zusammenarbeitsvertrag Berufsbeistandschaft. Art und Umfang der Zusammenarbeit vom 26. Juni 2012 1 Art und Umfang der Zusammenarbeit 1. Vertragsgemeinden 1 Die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall führt eine Berufsbeistandschaft im Sinne von Art. 56 Abs. 1 des Gesetzes über die Einführung

Mehr

Leistungsauftrag des Kreisrates des Kreises Oberengadin an die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz

Leistungsauftrag des Kreisrates des Kreises Oberengadin an die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz Leistungsauftrag des Kreisrates des Kreises Oberengadin an die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz Gestützt auf Art. 8 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz

Mehr

Statuten der Vereinigung Cerebral Zentralschweiz

Statuten der Vereinigung Cerebral Zentralschweiz Statuten der Vereinigung Cerebral Zentralschweiz I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Seit dem 10. September 1961 besteht unter dem Namen Vereinigung Cerebral Zentralschweiz, nachfolgend CZS genannt, ein wohltätiger

Mehr

Statuten des SPITEX-Verein Interlaken und Umgebung

Statuten des SPITEX-Verein Interlaken und Umgebung I Allgemeines Art. 1 Name und Sitz des Vereins Unter dem Namen SPITEX-Verein Interlaken und Umgebung besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Interlaken. Er ist politisch und konfessionell

Mehr

Richtlinien über die Jugendförderung in Sportvereinen

Richtlinien über die Jugendförderung in Sportvereinen Gestützt auf 84 des Gemeindegesetzes und Art. 6 des Reglements über die Vereinsförderung erlässt der Gemeinderat Richtlinien über die Jugendförderung in Sportvereinen I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1

Mehr

Unter dem Namen edu-suisse besteht ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins befindet sich am Domizil der Geschäftsstelle in Bern.

Unter dem Namen edu-suisse besteht ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins befindet sich am Domizil der Geschäftsstelle in Bern. Statuten edu-suisse Art. 1 Name, Rechtsnatur und Sitz Unter dem Namen edu-suisse besteht ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins befindet sich am Domizil der Geschäftsstelle in Bern. Art.

Mehr

Kinderbetreuungsreglement

Kinderbetreuungsreglement Kinderbetreuungsreglement 2018 1. Rechtsgrundlagen 1.1. Bundesebene 1.1.1. Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) Art. 316 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) vom 10. Dezember 1907 hält fest, dass die Aufnahme

Mehr

Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB)

Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) 664.55 Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) Vom 8. August 00 (Stand 5. September 00) Art. Name und Sitz der Stiftung Unter dem Namen Stiftung Volkshochschule

Mehr

Statuten des Vereins. Musikschule Arbon

Statuten des Vereins. Musikschule Arbon Statuten des Vereins Musikschule Arbon Bestimmungen, die nur unter Verwendung entweder der männlichen oder nur der weiblichen Form erscheinen, gelten ohne Rücksicht darauf für beide Geschlechter. I. Name,

Mehr

Gemeindevertrag. zwischen. den Ortsbürgergemeinden Gränichen und Unterkulm. für die Bildung eines gemeinsamen Forstreviers

Gemeindevertrag. zwischen. den Ortsbürgergemeinden Gränichen und Unterkulm. für die Bildung eines gemeinsamen Forstreviers Gemeinde Gränichen Gemeinde Unterkulm Gemeindevertrag zwischen den Ortsbürgergemeinden Gränichen und Unterkulm für die Bildung eines gemeinsamen Forstreviers und eines gemeinsamen Forstbetriebes 011 1

Mehr

STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen

STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen STATUTEN DES VEREINS KITS Kindertagesstätte für Schulkinder Sarnen 1. Name und Sitz Unter dem Namen KITS besteht ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB in Sarnen.

Mehr

EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG EINWOHNERGEMEINDE 4654 LOSTORF EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG Mittwoch, 9. September 2015, 20.00 Uhr in der Aula des Schulhauses 1912 Traktanden 1. Wahl der Stimmenzähler/Innen Angebotes

Mehr

Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte

Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte vom 11. Juni 2010 (Stand am 1. August 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 386

Mehr

Statuten. Interessengemeinschaft Erwachsenenbildung Aargau

Statuten. Interessengemeinschaft Erwachsenenbildung Aargau Interessengemeinschaft Erwachsenenbildung Aargau Statuten "Unsere Gesellschaft braucht Anstösse. Sie braucht 'innovativen Input', damit sie sich weiterentwickeln kann. Sie braucht positive Impulse, damit

Mehr

Förderverein für Aus- und Weiterbildung in der Verpackungswirtschaft

Förderverein für Aus- und Weiterbildung in der Verpackungswirtschaft Förderverein für Aus- und Weiterbildung in der Verpackungswirtschaft Statuten Adresse Schweizerisches Verpackungsinstitut SVI Brückfeldstrasse 28/Postfach 3000 Bern 26 e-mail: info@svi-verpackung.ch Homepage:

Mehr

SCHULLEITUNGS- REGLEMENT

SCHULLEITUNGS- REGLEMENT SCHULLEITUNGS- REGLEMENT Schulleitungsreglement der Schule Ebnat-Kappel vom 1. Januar 2014 Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel erlässt in Anwendung von Art. 114 bis Volksschulgesetz,

Mehr

Statuten Pfadi Meggen

Statuten Pfadi Meggen Statuten Pfadi Meggen 1. Allgemeines 1.1 Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Pfadi Meggen besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Meggen LU. Er bezweckt die Förderung von Kindern und Jugendlichen

Mehr

dem Lokalen Bewegungs- und Sportnetz Dietlikon (LBS) der Politischen Gemeinde Dietlikon Leistungsvereinbarung zwischen und

dem Lokalen Bewegungs- und Sportnetz Dietlikon (LBS) der Politischen Gemeinde Dietlikon Leistungsvereinbarung zwischen und Leistungsvereinbarung zwischen dem Lokalen Bewegungs- und Sportnetz Dietlikon (LBS) und der Politischen Gemeinde Dietlikon Version: 1.4 Datum: 18.01.08 Status: Valid Autor: Zeno Cavigelli Datei: 20071204_Leistungsvereinbarung_Sportnetz_v1

Mehr

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck Statuten Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum Inhalt Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite 1-2 1.1. Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck Mitgliedschaft Seite 2 2.1. Beitritt und Mitgliederbeitrag 2.2. Stimmrecht

Mehr

Haus für Mutter und Kind. Verein Haus für Mutter und Kind. Statuten

Haus für Mutter und Kind. Verein Haus für Mutter und Kind. Statuten Haus für Mutter und Kind Verein Haus für Mutter und Kind Statuten Statuten / Verein Haus für Mutter und Kind, Luzern A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Name und Sitz Unter

Mehr

Statuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben

Statuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben Statuten Art. 1 Name und Sitz Der Spitex Verband Kanton Zürich bildet einen Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Er ist aus der Kantonalzürcherischen Vereinigung der Gemeindekrankenpflegen (KVGP) und der Kantonalzürcherischen

Mehr

Reglement über den Gemeindeführungsstab

Reglement über den Gemeindeführungsstab Reglement über den Gemeindeführungsstab Urversammlung vom. Mai 08 INHALTSVERZEICHNIS. Titel Allgemeine Bestimmungen Seite Art. Zweck... Art. Organisation... Art. Einsatzformationen.... Titel Gemeinderat

Mehr

874.1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz

874.1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz 874. Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 6. Dezember 0 (Stand. Februar 0) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968 ), beschliesst:. Allgemeine

Mehr

Statuten des Vereins beraber Bern

Statuten des Vereins beraber Bern Statuten des Vereins beraber Bern I. Name und Sitz Art. 1 Name und Sitz Unter der Bezeichnung Verein beraber Bern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGB. II. Zweck und Ziel Art. 2 Zweck Der Verein

Mehr

Statuten Verein KOM SG (Version 31. Oktober 2017)

Statuten Verein KOM SG (Version 31. Oktober 2017) Statuten Verein KOM SG (Version 31. Oktober 2017) Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im vorliegenden Dokument die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet.

Mehr

Spitex Oberthurgau. Statuten

Spitex Oberthurgau. Statuten Spitex Oberthurgau Statuten Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen: Spitex Oberthurgau besteht ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

Tagesschule. Roggwil ORGANISATORISCHES KONZEPT

Tagesschule. Roggwil ORGANISATORISCHES KONZEPT Tagesschule Roggwil ORGANISATORISCHES KONZEPT 2 ORGANISATION DER TAGESSCHULE Trägerin und Aufsicht Die Gemeinde Roggwil ist Trägerin der freiwilligen Tagesschule. Aufsichtsbehörde ist die Bildungskommission.

Mehr

Statuten Spitex Mittelthurgau

Statuten Spitex Mittelthurgau Statuten Spitex Mittelthurgau 1. Grundlagen 1.1 Name und Sitz 1.2 Zweck und Aufgaben Artikel 1 Unter dem Namen «Spitex Mittelthurgau» be steht ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell neutraler

Mehr

Statuten Spitex Rothenburg

Statuten Spitex Rothenburg Statuten Spitex Rothenburg Der Einfachheit halber wird im Text die männliche Form gewählt. Selbstverständlich gilt dies auch für alle weiblichen Personen. Spitex-Verein Rothenburg Stationsstrasse 12 Telefon

Mehr

Qualitätsstandard Spielgruppen Baden

Qualitätsstandard Spielgruppen Baden 531.112 vom 29. Oktober 2009 Kurzbezeichnung: Spielgruppen, Qualitätsstandard Zuständig: Gesellschaft Stand: 29. Oktober 2009 Baden ist. Familie www.baden.ch Qualitätsstandard Spielgruppen Baden 1 Einleitung

Mehr

Verordnung über die Schule Rothenburg. Sammlung der Rechtsgrundlagen der Gemeinde Rothenburg

Verordnung über die Schule Rothenburg. Sammlung der Rechtsgrundlagen der Gemeinde Rothenburg Gemeinderat Telefon 041 288 81 71 Stationsstrasse 4 Telefax 041 288 81 12 6023 Rothenburg gemeindeverwaltung@rothenburg.ch Verordnung über die Schule Rothenburg Sammlung der Rechtsgrundlagen der Gemeinde

Mehr

STATUTEN TENNISCLUB ESCHEN-MAUREN (TCEM) Teil 2: Betrieb der Tennishalle Liechtensteiner Unterland

STATUTEN TENNISCLUB ESCHEN-MAUREN (TCEM) Teil 2: Betrieb der Tennishalle Liechtensteiner Unterland STATUTEN TENNISCLUB ESCHEN-MAUREN (TCEM) Teil 2: Betrieb der Tennishalle Liechtensteiner Unterland 1. Gültigkeit dieses 2. Teiles der Statuten 1.1 Dieser 2. Teil der Statuten bildet Bestandteil der Vereinsstatuten

Mehr

π Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt»

π Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt» π Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt» 1. Name, Zweck, Sitz und Dauer des Vereins 1.1. Unter dem Namen «Musikschule Knonauer Amt» besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im

Mehr

Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg

Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg Rahmenvereinbarung zur Förderung und Vernetzung von teilstationären und stationären Versorgungsangeboten der Altenhilfe in Baden-Württemberg zwischen der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart dem Verband der

Mehr