Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik"

Transkript

1 Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik

2 Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin, 19.November 2015 MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann

3 MBO: Zielsetzung der Änderungen Herstellung der Europarechtskonformität Beibehaltung des nationalen Sicherheitsniveaus Ausschöpfung der in der BauPVO vorgesehenen nationalen Regelungsvorbehalte

4 Regelungskonzept Herstellung der Europarechtskonformität Saubere Differenzierung der nationalen und EU- Kompetenzen Klare Trennung zwischen Bauwerksanforderungen und Produktregelungen Wahrung des nationalen Sicherheitsniveaus Stärkere Hervorhebung der Bauwerksanforderungen im Gesamtkonzept Ausschöpfung der in der BauPVO vorgesehenen nationalen Regelungsvorbehalte Ermächtigungsgrundlage für die Festlegung von Stufen und Klassen Klare Differenzierung der Anforderungen an CEgekennzeichnete und nicht CE-gekennzeichnete Produkte, Sicherung der Europarechtskonformität für beide Gruppen Konkretisierung der Bauwerksanforderungen Klare Ableitung der Produktanforderungen aus den Bauwerksanforderungen Ermächtigungsgrundlage für die Baurechtsbehörde, wenn CE-gekennzeichnete Produkte im konkreten Fall nicht den Bauwerksanforderungen entsprechen

5 Weitere Änderungen 2 Abs. 10: Aufnahme des Begriffes Bausatz 21: Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen 55, 81 Abs. 4: Erweiterte Dokumentationspflichten 81 Abs. 5 Stärkung der Zusammenarbeit mit der Marktüberwachung 87 Abs. 4 : Übergangsregelung

6 CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung Fall (1): Produkt entspricht der hen Fall (2): Produkt entspricht nicht der hen (1a): MS stellt keine Anforderungen (1b): MS stellt Anforderungen Hersteller kann Antrag auf ETB bei Bewertungsstelle stellen Hersteller erstellt eine LE, die mindestens ein wesentliches Merkmal ausweist; NPD obligatorisch optional Hersteller darf/muss mit CE kennzeichnen; LE ist Teil der CE- Kennzeichnung Hersteller? kann ergänzenden Nachweis auf andere Weise erbringen MS = Mitgliedstaat; LE = Leistungserklärung; NPD = No Performance Determined; ETA =European Technical Assessment

7 Grundlegende Anforderungen an Bauwerke und Bauteile MBO 85a Ermächtigung Ermächtigung Konkretisierende M-Verwaltungsvorschrift: enthält Technische Baubestimmungen, die durch Bezugnahme auf technische Regeln oder auf andere Weise insbesondere Hinweise, Empfehlungen, Warnungen, Verbote und Gebote enthalten. Konkretisierung der Bauwerksanforderungen und Ableitung der Produktanforderungen aus den Bauwerksanforderungen

8 Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

9 Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) A 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Anlage 2.2/1 Bei der Ausführung von Bauteilen aus Mauerwerk nach DIN EN 1996 ist Folgendes zu beachten: Hinweis zu DIN EN /NA NCI zu Die harmonisierten Normen EN und-3 weisen das Leistungsmerkmal Frostwiderstand nicht aus. DIN 105 und DIN V beschreiben dieses Leistungsmerkmal und enthalten entsprechende Nachweisverfahren.

10 Welche Anforderung stellt der Planer an das Produkt? Mauersteine aus Beton und Leichtbeton nach EN (Frostwiderstand fehlt) Notifizierte Stelle System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit: 2+ Im Ausschreibungstext sind ggf. Erforderliche Leistungsmerkmale zu benennen! 1. BWR 1 2. BWR 5 (Schallschutz) 3. BWR 6 (Wärmeschutz) + Frostwiderstand CE

11 Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

12 Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

13 Welche Anforderung stellt der Planer an das Produkt? hen für Bauprodukt (Umweltverträglichkeit fehlt) System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit: 2+ Notifizierte Stelle führt Fremdüberwachung durch Im Ausschreibungstext sind ggf. Erforderliche Leistungsmerkmale zu benennen! 1. BWR 1 2. BWR 3. BWR + Umweltverträglichkeit nach TR B u. G CE

14 Anforderung an das Bauprodukt sind durch die harmonisierte Spezifikation abgedeckt Europäisch Technische Bewertung oder hen für Bauprodukt System zur Bewertung und Überwachung der Leistungsbeständigkeit: 2+ Notifizierte Stelle führt Fremdüberwachung durch CE

15 Kontrolle des Produktherstellers unterliegt der Bauaufsicht hen für Bauprodukt (Umweltverträglichkeit fehlt) System zur Bewertung und Überwachung der Leistungsbeständigkeit: 2+ Notifizierte Stelle führt Fremdüberwachung durch CE + Kontrolle der Bauwerksanforderungen durch die Bauaufsicht Wann muss ein ergänzender Nachweis vorliegen? Wie und auf welcher Grundlage wurden ergänzende Prüfungen durchgeführt? Wer stellt Bestätigung aus? Bestätigung für ordnungsgemäße Herstellung des Bauproduktes

16 Zusätzliche Anforderung zur harmonisierten Spezifikation Aufgaben der Beteiligten Bauaufsicht Hersteller Planer, Bauindustrie nationale Bauaufsicht legt auch in Zukunft technischen Standard fest; sie gibt Hinweise in der MVV TB zur Erfüllung bestimmter Anforderungen an Bauwerke bzw. Bauteile ANZUSTREBEN IST DIE ETB Ansonsten: Verbände können/dürfen verbandsinterne Hinweise erstellen, wie nationale Standards erfüllt werden können. Planer und Bauindustrie können Qualität der Produkte durch konkrete Ausschreibung sichern indem Anforderungen an Produktmerkmale festgelegt werden Bauaufsicht kann Erklärung akzeptieren (unabhängige) Stelle bestätigt ordnungsgemäße Herstellung

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gerhard Scheuermann

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg EuGH-Urteil C-100/13

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg EuGH-Urteil C-100/13 Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg 2015 EuGH-Urteil C-100/13 Bauaufsichtliche Anforderungen an Bauprodukte im Kontext von Bauproduktenverordnung und Musterbauordnung Leonberg,

Mehr

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B. Leonberg, 16.

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B. Leonberg, 16. Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg 2017 Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B Leonberg, 16. November 2017 MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Arbeitstagung der Baurechtsbehörden

Mehr

Oktober 2016 und was dann?

Oktober 2016 und was dann? VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung

Mehr

ifbau Bauproduktenrecht 2017

ifbau Bauproduktenrecht 2017 ifbau Bauproduktenrecht 2017 Änderung des bauaufsichtlichen Konzeptes in Bauordnung, LTB und Bauregelliste Friedrichshafen 19.07.2017 Freiburg 20.07.2017 Stuttgart 26.07.2017 Karlsruhe 27.07.2017 MR Dr.-Ing.

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2017 Aktuelles zur Regulierung der Bauprodukte in Deutschland Berlin,

Mehr

Neckargemünder Seminare

Neckargemünder Seminare Neckargemünder Seminare Gesundheitsanforderungen an Bauprodukte in der neuen MBO Was ändert sich im Baurecht infolge des EuGH-Urteils vom 16.10.2014? Was ändert sich bei der Prüfung, Überwachung und Zertifizierung

Mehr

Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen

Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen Verband für Dämmsysteme, Putz, Mörtel e. V. VDPM Branchentage 2018 Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Leipzig, den 29.11.2018 Verband

Mehr

2. Techniktag DÄMMSYSTEME

2. Techniktag DÄMMSYSTEME 2. Techniktag DÄMMSYSTEME Auswirkungen der neuen MBO und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen auf die Planung und Ausführung von WDVS Berlin, den 3. November 2016 Neue Musterbauordnung

Mehr

CE-Kennzeichnung für Bauprodukte Wie geht s ohne harmonisierte Norm?

CE-Kennzeichnung für Bauprodukte Wie geht s ohne harmonisierte Norm? CE-Kennzeichnung für Bauprodukte Wie geht s ohne harmonisierte Norm? Andrea Sterling: Dipl. Bauingenieurin Deutsches Institut für Bautechnik 1 CE-Kennzeichnung: Eine für alles Fachtagung / Journée technique

Mehr

DAfStbFachkolloquium

DAfStbFachkolloquium DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

Mehr

Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0

Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0 VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2017 Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0 MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 23. Juni 2017 Übersicht 1. Umgestaltung des bauaufsichtlichen

Mehr

EuGH-Urteil C - 100/13

EuGH-Urteil C - 100/13 EuGH-Urteil C - 100/13 Veränderungen im Hinblick auf bauaufsichtliche Anforderungen an Bauprodukte Dipl.-Ing. Andreas Plietz www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 EuGH-Urteil Ratingen, 03.11.2015 1.

Mehr

Michael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP

Michael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP Michael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP Freiwillige Herstellererklärungen vor dem Hintergrund der MVV-TB Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung Berlin, 30. November 2017 Rechtsanwalt Michael Halstenberg

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten

Verwendbarkeit von Bauprodukten Hessischer Brandschutztag Verwendbarkeit von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Wagner Inhalt Hessischer Brandschutztag 1. Muster - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2. Übergangsregelungen

Mehr

Praxisgerechte und effiziente

Praxisgerechte und effiziente Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Praxisgerechte und effiziente Umsetzung der Bauprodukte- Verordnung, Zulassungen, Bauregelliste Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13 Kernaussagen

Mehr

Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis

Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis BauPVO und CE-Kennzeichnung Hintergründe, Grundlagen und Auswirkungen in der Praxis Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk,

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2016 Die Novellierung des Landesbauordnungsrechts nach dem EuGH-Urteil

Mehr

Bauprodukte und Europa quo vadis?

Bauprodukte und Europa quo vadis? Bauprodukte und Europa quo vadis? Besonderheiten im Bauproduktensektor Zuständigkeit der EU für das Inverkehrbringen und den Handel von Bauprodukten Im harmonisierten Bereich: EU legt Anforderungen an

Mehr

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband

Mehr

MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten

MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016) sowie der Veröffentlichung der MVV

Mehr

Dr. Bernhard Schneider Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Bernhard Schneider Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Bernhard Schneider Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Aktueller Überblick zur Bauproduktenverordnung Dr. Bernhard Schneider, BMVBS Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 14. November

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13

Mehr

Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht am 27.11.2017 Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) -

Mehr

Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka

Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Technische Baubestimmungen Technische Baubestimmungen 169 Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka

Mehr

Was ist die Leistung? EN im Stahlbau

Was ist die Leistung? EN im Stahlbau Was ist die Leistung? EN 1090-1 im Stahlbau Georg Matzner 09.10.2014 BPR->BPV Rechtsquelle hat sich geändert: Bauproduktenrichtlinie Bauproduktenverordnung seit 1.7.2013 in Kraft Welche Neuerungen gibt

Mehr

Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!

Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in /  Telefon / Fax Bitte immer angeben! Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz

Mehr

Novellierung MBO und MVV TB

Novellierung MBO und MVV TB Novellierung MBO und MVV TB Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Neue Regeln für Baupro dukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz

Mehr

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:

Mehr

Warum überhaupt Änderung?

Warum überhaupt Änderung? Die kommende Bauprodukte-Verordnung Auswirkungen auf Notifizierte Stellen Warum überhaupt Änderung? 1 Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise zur derzeitigen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten: -

Mehr

Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung

Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung Wolfgang Misch Deutsches Institut für Bautechnik, DIBt Leiter des Referates Gesundheitsschutz,

Mehr

EuGH-Urteil Bauregellisten

EuGH-Urteil Bauregellisten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen EuGH-Urteil Bauregellisten Auswirkungen der Neuregelungen im Bau- und Wasserrecht Stand: 28.01.2018 Dipl.-Ing. (FH) Uta Zepf Tel. 0711/126-1536 Mail: uta.zepf@um.bwl.de

Mehr

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen

Mehr

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht

Mehr

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Dipl.-Ing. Andreas Plietz Ratingen, 25.10.2016 www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 Die Themen: Technische

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland. Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich

Mehr

Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch

Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch Dr.-Ing. Karsten Kathage Vizepräsident des DIBt 1 von 32 1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente:

Mehr

Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen

Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln 2013. Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen Bauproduktenverordnung (BauPVO) und harmonisierte europäische Produktnormen (hen) Brandschutztechnisches

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0132 vom 17. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0132 vom 17. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0132 vom 17. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Bauprodukte / 2017/ 1

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Bauprodukte / 2017/ 1 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Bauprodukte / 2017/ 1 CE Kennzeichnung / Chronologie 21.12.1988: Einführung der BauproduktenRiLi (Hintergrund: Handelsrecht, freier Handel) 09.03.2011: Verabschiedung der

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0395 vom 3. März Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0395 vom 3. März Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0395 vom 3. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing.

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Bericht zum Hauptausschuss Baustofftechnik (HABT) Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Lars Meyer

Mehr

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing.

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Bericht zum Hauptausschuss Baustofftechnik (HABT) Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Lars Meyer

Mehr

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:

Mehr

Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090

Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090 DVS BV Chiemgau Mehring-Hohenwart, 10. November 2017 Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik Thema 3: Zukunft der EN 1090 Dipl.-Ing. Karsten Zimmer Bundesverband Metall 1 DVS BV

Mehr

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017 Welche europäisch harmon. Normen (DIN EN..) sind unvollständig? Prioritätenliste unter

Mehr

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen

Mehr

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v.

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v. Deutsche Bauchemie e.v. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß BauPVO Symposium zur Europäischen Bauproduktenverordnung 8. November 2012, BMVBS, Berlin Themen 1. Die Leistungserklärung 2. Die CE-Kennzeichnung

Mehr

Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten

Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten 12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag

Mehr

2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht. Musterbauordnung 2016 BayBO Hintergründe zur Änderung des Bauproduktenrechts

2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht. Musterbauordnung 2016 BayBO Hintergründe zur Änderung des Bauproduktenrechts 2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht Musterbauordnung 2016 BayBO 2018 Hintergründe zur Änderung des Bauproduktenrechts Überblick I. Bauprodukte und die bisherige Verwaltungspraxis

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0352 vom 6. Juli Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-10/0352 vom 6. Juli Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-10/0352 vom 6. Juli 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Zeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung. Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH!

Zeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung.  Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! GAH-Produkte mit CE-Kennzeichnung Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! Mit der CE-Kennzeichnung genießen Sie bei Kauf und Einsatz unserer Holzverbinder und Pfostenträger

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete

Mehr

LEISTUNGSERKLÄRUNG. für Schachtfertigteile

LEISTUNGSERKLÄRUNG. für Schachtfertigteile LEISTUNGSERKLÄRUNG für Lfd.- Nr. nach Bau- PVO 1 Nummer der Leistungserklärung Eindeutiger Kenncode des Produkttyps Ref.-Nr.: 20130701-Schacht-LK1 (Datum Produktbez. Leistungserklärung 1) DIN EN 1917/

Mehr

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1037 vom 26. Mai 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0258 vom 23. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0258 vom 23. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-12/0258 vom 23. März 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0040 vom 20. Oktober Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-09/0040 vom 20. Oktober Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-09/0040 vom 20. Oktober 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Handelsname des Bauprodukts KEW Rahmendübel RD 10 und RDD 10. Kunststofferzeugnisse GmbH Wilthen Dresdener Straße Wilthen DEUTSCHLAND

Handelsname des Bauprodukts KEW Rahmendübel RD 10 und RDD 10. Kunststofferzeugnisse GmbH Wilthen Dresdener Straße Wilthen DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-08/0191 vom 10. Dezember 2013 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Dezernat 32 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-2336 Fax: 0641 303-2359 E-Mail:

Mehr

Die EU-BauPVO und die. Tücken der CE-Kennzeichnung am Fallbeispiel Fenster ETA. Dipl.-Ing. Dirk Bastert. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Essen

Die EU-BauPVO und die. Tücken der CE-Kennzeichnung am Fallbeispiel Fenster ETA. Dipl.-Ing. Dirk Bastert. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Essen ? ETA Die EU-BauPVO und die Tücken der CE-Kennzeichnung am Fallbeispiel: Fenster Dipl.-Ing. Dirk Bastert TÜV SÜD Industrie Service GmbH Essen Folie 1 CE-Kennzeichnung bedingt eine Leistungserklärung (Beispiel

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0269 vom 13. Oktober Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0269 vom 13. Oktober Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0269 vom 13. Oktober 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen Bauaufsichtliche Regelungen zur Instandhaltung von Betonbauteilen nach dem EuGH-Urteil C-100/13

Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen Bauaufsichtliche Regelungen zur Instandhaltung von Betonbauteilen nach dem EuGH-Urteil C-100/13 Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen 1 von 47 Inhalt 1. Ausgangssituation 2. EuGH-Urteil in der Rechtssache C-100/13 3. Neue Muster-Bauordnung, Entwurf 2016 4. Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0605 vom 4. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0605 vom 4. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0605 vom 4. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Mitteilung des DIBt Fragenkatalog. Fragenkatalog zur Europäischen Technischen Bewertung (ETA) Eine Hilfestellung für Antragsteller. Stand: August 2017

Mitteilung des DIBt Fragenkatalog. Fragenkatalog zur Europäischen Technischen Bewertung (ETA) Eine Hilfestellung für Antragsteller. Stand: August 2017 Mitteilung des DIBt Fragenkatalog Fragenkatalog zur Europäischen Technischen Bewertung (ETA) Eine Hilfestellung für Antragsteller Stand: August 2017 Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin www.dibt.de Inhaltsverzeichnis

Mehr

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am 01.07.2013 Welche Pflichten entstehen daraus für Zertifizierungsstellen und Hersteller von Bauprodukten? Dr. K. Stemmer

Mehr

Zulassungsverfahren und Stand der Normung für die RC-Gesteinskörnung

Zulassungsverfahren und Stand der Normung für die RC-Gesteinskörnung Zulassungsverfahren und Stand der Normung für die RC-Gesteinskörnung Fachsymposium "R-Beton schließt Stoffkreisläufe" 23. März 2015 Dipl.-Ing. Brigitte Strathmann 1. Einleitung 2. Bauaufsichtliche Anforderungen

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-08/0231 vom 26. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-08/0231 vom 26. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-08/0231 vom 26. Mai 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

EU-Normen: Verbändebündnis schafft rechtssicheres System für alle Akteure am Bau

EU-Normen: Verbändebündnis schafft rechtssicheres System für alle Akteure am Bau Presseinformation Verbändebündnis Herstellererklärung Abdruck honorarfrei. Belegexemplar und Rückfragen bitte an: dako pr, Manforter Straße 133, 51373 Leverkusen, Tel.: 02 14 / 20 69 10 Verbändebündnis

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-07/0121 vom 10. April Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-07/0121 vom 10. April Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-07/0121 vom 10. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Musterbauordnung 2016 Änderungen im Bauproduktenrecht

Musterbauordnung 2016 Änderungen im Bauproduktenrecht Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung der Obersten Baubehörde zum zukünftigen Vollzug des Bauproduktenrechts am 29.11.2016 Musterbauordnung 2016 Änderungen im Bauproduktenrecht

Mehr

Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten?

Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten? Gemeinschafstagung DIN HDB ZDB Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten? Dr.-Ing. Karsten Beckhaus BAUER Spezialtiefbau GmbH Seite 1 Bau

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0908 vom 3. April Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-16/0908 vom 3. April Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-16/0908 vom 3. April 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0032 vom 7. Januar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-02/0032 vom 7. Januar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-02/0032 vom 7. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

ETA-11/0418 vom 30. September Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-11/0418 vom 30. September Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-11/0418 vom 30. September 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Der Weg von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutzklappe zur Leistungserklärung. Dipl.-Ing. Michael

Mehr

Handelsname des Bauprodukts TOGE Betonschraube TSM 5 und TSM 6. TOGE Dübel GmbH & Co. KG Illesheimer Straße Nürnberg DEUTSCHLAND

Handelsname des Bauprodukts TOGE Betonschraube TSM 5 und TSM 6. TOGE Dübel GmbH & Co. KG Illesheimer Straße Nürnberg DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-10/0114 vom 3. Dezember 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 20. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 20. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 20. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2945 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Änderung der Landesbau - ordnung für Baden-Württemberg Der Landtag hat am 8. November 2017 das

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-04/0092 vom 22. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-04/0092 vom 22. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-04/0092 vom 22. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

austrolab - Workshop

austrolab - Workshop austrolab - Workshop Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte in Österreich Die Baustofflisten ÖE und ÖA Folie 1 Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 15. Dezember 2002 über

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0010 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0010 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-99/0010 vom 15. Dezember 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Die neue EU- Bauproduktenverordnung

Die neue EU- Bauproduktenverordnung Die neue EU- Bauproduktenverordnung Symposium CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Bergisch-Gladbach, 10. Mai 2011 Dr. Bernhard Schneider BMVBS, Berlin, Referat

Mehr

Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) 31.03.17 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0011 vom 4. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-99/0011 vom 4. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-99/0011 vom 4. März 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom 09.03.2011 ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 Die neue Bauproduktenverordnung Die Verordnung (EU) Nr. 306/2011 des

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-13/1040 vom 13. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0305 vom 19. Januar Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0305 vom 19. Januar Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0305 vom 19. Januar 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Apolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND

Apolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND Europäische Technische Bewertung ETA-15/0320 vom 9. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen

Mehr

LEISTUNGSERKLÄRUNG No. Hilti HIT-HY 200-R Bewehrungsanschlüsse_1343-CPR-M500-6/07.14

LEISTUNGSERKLÄRUNG No. Hilti HIT-HY 200-R Bewehrungsanschlüsse_1343-CPR-M500-6/07.14 DE LEISTUNGSERKLÄRUNG No. Hilti HIT-HY 200-R Bewehrungsanschlüsse_1343-CPR-M500-6/07.14 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Injektionssystem Hilti HIT-HY 200-R für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

Was müssen Dämmstoffe in WDVS erfüllen?

Was müssen Dämmstoffe in WDVS erfüllen? Was müssen Dämmstoffe in WDVS erfüllen? Stefan Sieber - FIW München Technische Anforderungen Funktion des WDVS Witterungsschutz Wärmeschutz Gestaltung Schallschutz Schutz gegen Vandalismus Brandschutz

Mehr