Bestens beraten durch die Bilanzbuchhaltungsberufe MIT ALLEN NEUERUNGEN FÜR 2015! Erfolgs-Tipps für Ein-Personen-Unternehmen

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1 Bestens beraten durch die Bilanzbuchhaltungsberufe MIT ALLEN NEUERUNGEN FÜR 2015! Erfolgs-Tipps für Ein-Personen-Unternehmen

2 VORWORT Dr. CHRISTOPH LEITL Präsident WKÖ Die Wirtschaftskammern entwickeln für die große Gruppe der Ein-Personen- Unternehmen laufend neue Services und Produkte. Die vorliegende Broschüre bietet in kurzer und prägnanter Form wichtige Hinweise für Ihr betriebliches Rechnungswesen. Die wertvollen Tipps sollen dazu beitragen, Ihren Erfolg auch nachhaltig zu sichern! Noch mehr Information und weitere Services bietet Ihnen das bundesländerund branchenübergreifende EPU-Portal. KommR ALFRED HARL, MBA CMC Obmann FV UBIT Die Selbständigen Bilanzbuchhaltungsberufe boomen im Fachverband UBIT sind bereits mehr als Zugehörige der Berufsgruppe Bilanzbuchhaltung unter den Mitgliedern. Viele davon zählen selbst zu den Ein-Personen- Unternehmen. Als Obmann des Fachverbandes setze ich auf hohe Qualität in der Beratungsleistung, laufende Weiterbildung unserer Mitglieder und die Bewerbung der umfangreichen Leistungen der Bilanzbuchhaltungsberufe in der Wirtschaft. EVA STUFFNER Vorsitzende Berufsgruppe Bilanzbuchhaltungsberufe, FV UBIT Outsourcing im Finanzund Rechnungswesen ist gerade für Kleinund Mittelbetriebe wichtiger Bestandteil für den erfolgreichen Verlauf geschäftlicher Planungen. Bilanzbuchhaltungsberufe sind selbst oft Ein-Personen-Unternehmen und kennen daher die Wünsche und Chancen der Klein- und Mittelbetriebe aus der eigenen Praxis die beste Grundlage für eine optimale Beratung.

3 INHALTSVERZEICHNIS Willkommen als UnternehmerIn... Seite 2 Ihre soziale Absicherung... Seite 4 Arbeitslosenversicherung... Seite 4 Unfallversicherung/Pensionsversicherung/Krankenversicherung/Selbständigenvorsorge Werte Seite 7 Krankengeld für Selbständige... Seite 13 Kinderbetreuungsgeld... Seite 15 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung... Seite 21 Wie funktioniert die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?... Seite 21 Was mache ich bei Verlusten?... Seite 22 Kfz und Reisekosten... Seite 23 Fahrtenbuch und Reisekosten... Seite 23 Kilometergeld...Seite 23 Vorsteuerabzug bei PKW und Kombi... Seite 24 Wichtige Steuertipps... Seite 26 Umsatzsteuer... Seite 26 Die Kleinunternehmer-Regelung... Seite 28 Bestandteile einer Rechnung... Seite 30 Einkommensteuer...Seite 31 Reform des Lohn- und Einkommensteuertarifs...Seite 33 Erhöhung des Freibetrags von 10% auf 13%...Seite 33 Arbeitszimmer im eigenen Wohnungsverband... Seite 34 Pauschalierungen... Seite 35 Vom EPU zum KMU... Seite 36 Ihr/e erste/r MitarbeiterIn...Seite 36 Lohnnebenkostenförderung des 1. Mitarbeiters...Seite 38 Auflösungsabgabe bei Kündigung eines Dienstnehmers...Seite 40 Die Bilanzbuchhaltungsberufe... Seite 43 Welcher der Bilanzbuchhaltungsberufe ist der richtige für meine Bedürfnisse?... Seite 43 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1

4 WILLKOMMEN ALS UNTERNEHMERIN Sie sind ChefIn Ihres eigenen Unternehmens und stehen vor vielen Fragen: Wie muss ich meine Einnahmen und Ausgaben behandeln? Wie sichere ich mich als selbständige/r UnternehmerIn finanziell ab bei Arbeitslosigkeit und für die Pension? Woher bekomme ich Tipps? Wer sind meine Ansprechpartner in welchen Angelegenheiten? Die meisten Selbständigen starten als Ein-Personen-Unternehmen (EPU) mit 55,6% repräsentieren sie mehr als die Hälfte aller österreichischen Betriebe. Die ordentliche Buchführung, ein perfektes Rechnungswesen und die vorausschauende Finanzplanung sind Eckpfeiler Ihres Erfolgs. Ihr/e persönliche/r BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn unterstützt Sie gerne bei diesen Aufgaben! Übrigens: Wussten Sie, dass die meisten Bilanzbuchhaltungsberufe auch Ein-Personen-Unternehmen sind? Diese kennen Ihre Unternehmenssituation genau und können Sie dadurch zielsicher und kompetent beraten. KommR HANS KRAFT, MBA CMC Bilanzbuchhalter & Unternehmensberater Wesentlicher Erfolgsfaktor eines Unternehmens ist, dass die finanziellen Angelegenheiten optimal geregelt sind. Lesen Sie auf den nächsten Seiten mehr über die Tipps der Bilanzbuchhaltungsberufe und darüber, wie Sie die Steuervorteile optimal für sich nützen können! Seite 2 WILLKOMMEN ALS UNTERNEHMERIN

5 Ihr/e BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn kommt auch gerne zu Ihnen nach Hause, denn als Ein-Personen-UnternehmerIn werden Sie vielleicht von Ihrer Wohnung aus arbeiten. Ihr/e persönliche/r BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn in Ihrer Nähe finden Sie auf Die Wirtschaftskammer setzt sich speziell für Ein-Personen-Unternehmen ein dazu wurde ein eigenes Online-Portal geschaffen: Starten Sie durch und informieren Sie sich auf Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen. Alle Informationen wurden im Jahr 2014 aktualisiert und ergänzt. Die vorliegende Broschüre stellt eine Basisinformation dar und kann eine eingehende Beratung durch Ihre/n BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn nicht ersetzen. IMPRESSUM Herausgeber Wirtschaftskammer Österreich, JW/GS/FiW und Fachverband UBIT, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Für den Inhalt verantwortlich Mag. Roman Riedl, Dr. Alice Krieger-Schromm Layout LUCID Design & Werbung, lucid.at Herstellungsort Wien Datenstand aller Rechtsinformationen in diesem Druckwerk per Drucklegung mit Oktober 2014, Änderungen möglich/vorbehalten. WILLKOMMEN ALS UNTERNEHMERIN Seite 3

6 IHRE SOZIALE ABSICHERUNG ARBEITSLOSENVERSICHERUNG Seit gilt ein neues Modell der Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Damit wird es für Sie leichter, zwischen unselbständiger und selbständiger Beschäftigung zu wechseln, und das bei bester sozialer Absicherung! Die Wirtschaftskammer hat sich für Sie eingesetzt, dass Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld, die Sie vor Ihrer Selbständigkeit in einer unselbständigen Tätigkeit erworben haben, voll erhalten bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie danach auch Anspruch auf Notstandshilfe. Beispiele zur Arbeitslosenversicherung Wenn Sie aus einer unselbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und sich vor dem selbständig gemacht haben, haben Sie vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund Ihrer früheren unselbständigen Tätigkeit. BEISPIEL Frau Müller hat vom bis als Angestellte in einer Firma gearbeitet. Seither ist sie selbständig tätig. Sie ist nun für den Fall der Arbeitslosigkeit voll und unbefristet abgesichert. Wenn Sie bisher nur unselbständig tätig waren und Ihre selbständige Tätigkeit erst nach dem begonnen haben, haben Sie zwei Möglichkeiten: Seite 4 IHRE SOZIALE ABSICHERUNG

7 MÖGLICHKEIT 1 Sind Sie weniger als 5 Jahre in einer Firma beschäftigt gewesen, dann wahren Sie sich für die Dauer Ihrer Selbständigkeit, höchstens aber 5 Jahre lang, Ihren Altanspruch auf Arbeitslosengeld. BEISPIEL Frau Schmidt war vom bis unselbständig beschäftigt. Seit ist sie selbständige Unternehmerin. Frau Schmidt sollte sich bereits bei Gründung ihres Unternehmens überlegen, eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen. MÖGLICHKEIT 2 Wenn Sie über 5 Jahre beschäftigt waren, haben Sie vollen und unbefristeten Anspruch auf Arbeitslosengeld! BEISPIEL Herr Mitterer hat vom bis eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt, seit ist er selbständiger Unternehmer. Er hat daher mehr als 5 Jahre bei einer Firma gearbeitet und kann Arbeitslosengeld voll und unbefristet beantragen. MARTIN BLASCHKA Buchhalter und Personalverrechner gem. BiBuG Vorsicht! Die getroffene Entscheidung ist für 8 Jahre bindend. Unternehmer, die sich erst später für das neue Modell der Arbeitslosenversicherung entscheiden, haben frühestens nach 8 Jahren die Möglichkeit, in die Arbeitslosenversicherung einbezogen zu werden. IHRE SOZIALE ABSICHERUNG Seite 5

8 Sie waren nie unselbständig berufstätig oder weniger als 5 Jahre angestellt und haben Ihr Unternehmen nach dem gegründet: Sie können freiwillig innerhalb von 6 Monaten ab Verständigung durch die SVA in das System der freiwilligen Arbeitslosenversicherung hineinoptieren. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, ist es notwendig, Ihr Unternehmen zu schließen. Wie viel kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung ab 2015? Selbständige haben die Wahl zwischen 3 fixen monatlichen Beitragsgrundlagen. Die Beitragsgrundlage beträgt ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der Höchstbeitragsgrundlage nach dem GSVG. Der Beitragssatz macht 6 Prozent aus. monatl. Beitrag tägl. Arbeitslostengeld 81,38 EUR 21,83 EUR 162,75 EUR 34,06 EUR 244,13 EUR 46,81 EUR Die Beträge für das monatliche Arbeitslosengeld für 2015 finden Sie auf der Website der SVA unter dem Punkt Kosten : portal27/portal/svaportal/channel_content/cmswindow?action=2&p_ menuid=68271&p_tabid=4 Für Sie erreicht: Mit der Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung konnte eine zentrale Forderung der Wirtschaftskammer erfolgreich umgesetzt werden. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie am EPU-Portal: Seite 6 IHRE SOZIALE ABSICHERUNG

9 UNFALLVERSICHERUNG/PENSIONSVERSICHERUNG/ KRANKENVERSICHERUNG/SELBSTÄNDIGENVORSORGE - WERTE 2015 Unfallversicherung monatl. Beitrag 8,90 EUR Pensionsversicherung monatliche Beitragsgrundlagen Beitragssatz monatliche Beiträge MBG 1. bis 3. Jahr 537,78 EUR 18,50% 99,49 EUR MBG ab dem 4. Jahr 706,56 EUR 18,50% 130,71 EUR Krankenversicherung monatliche Beitragsgrundlagen Beitragssatz monatliche Beiträge fixe MBG 1. und 2. Jahr 537,78 EUR 7,65% 41,14 EUR MBG im 3. Jahr 537,78 EUR 7,65% 41,14 EUR MBG ab dem 4. Jahr 724,02 EUR 7,65% 55,39 EUR IHRE SOZIALE ABSICHERUNG Seite 7

10 Selbständigenvorsorge monatliche Beitragsgrundlagen Beitragssatz monatliche Beiträge MBG 1. bis 3. Jahr 537,78 EUR 1,53% 8,23 EUR MBG ab dem 4. Jahr 724,02 EUR 1,53% 11,08 EUR Selbständigenvorsorge Seit Anfang 2008 sind Sie als UnternehmerIn im Rahmen der Selbständigenvorsorge in das Modell der Abfertigung NEU miteinbezogen und das ohne wesentliche Zusatzkosten. Keine Zusatzbelastung für Unternehmer! Der Krankenversicherungsbeitrag für Wirtschaftstreibende wurde gleichzeitig mit von 9,1 auf derzeit 7,65% abgesenkt. Der Beitrag zur Selbständigenvorsorge beträgt 1,53% der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Lassen Sie sich von Ihrer/m BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn die Höhe Ihres Beitrages ausrechnen! Sie können später entscheiden, wie Sie sich die eingezahlten Beträge auszahlen lassen: Sie wollen eine monatliche Zusatzpension (steuerfrei!) bekommen. Sie entscheiden sich für einen einmaligen Barbetrag, der Ihnen steuerbegünstigt mit einem Steuersatz von 6% ausgezahlt wird. Seite 8 IHRE SOZIALE ABSICHERUNG

11 Das verflixte 4. Jahr Wenn Sie sich selbstständig machen, dürfen Sie sich zunächst über reduzierte Mindestbeiträge bei der Sozialversicherung während der ersten drei Jahre freuen. In der Krankenversicherung sind das EUR 41,14/Monat, in der Pensionsversicherung macht der Beitrag EUR 94,49/Monat aus. Vor lauter Freude über die reduzierten Beiträge sollten JungunternehmerInnen aber nicht vergessen, dass sie im Falle höherer versicherungspflichtiger Einkünfte mit Nachzahlungen rechnen müssen. Nachzahlungen können zinsenlos in zwölf Teilbeträgen auf drei Jahre aufgeteilt bezahlt werden. PRAXISTIPP Ab dem vierten Jahr beginnt die Aufrollung des vorletzten Jahres. Dabei wird der begünstigte Beitrag des zweiten und des dritten Jahres zumindest auf die Mindesbemessungsgrundlage aufgerollt. Diese zusätzliche Belastung kann speziell in der Aufbauphase zu Liquiditätsengpässen führen, wenn nicht früh genug begonnen wird, Vorsorge zu treffen. Woher soll ich aber wissen, dass mir derartiges droht? In aller Regel gibt ja schon die Einkommensteuererklärung darüber Auskunft, ob mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Zu beachten ist dabei, dass für Kranken- und Pensionsversicherung unterschiedliche Regelungen bei den reduzierten Beiträgen für JungunternehmerInnen gelten. So ist der Mindestbeitrag in der Krankenversicherung in den ersten zwei Jahren ein fixer Satz, zu einer Nachzahlung wegen höherer versicherungspflichtiger Einkünfte kann es hier also erst für das dritte Jahr kommen. In der Pensionsversicherung führen hingegen Gewinne über EUR 537,78/Monat bereits ab dem ersten Jahr zu Nachbelastungen. IHRE SOZIALE ABSICHERUNG Seite 9

12 KONRAD STUPARITS Bilanzbuchhalter Mit der neuen App SV- u. Steuer-Rechner können die Richtwerte für die zu erwartenden Zahlungen vereinfacht ermittelt werden. Die App kann unter heruntergeladen werden. Wie kann man sich am besten für den Fall einer Nachzahlung wappnen? Der vom Gründerservice der WKO herausgegebenen Gründerleitfaden Das verflixte dritte Jahr empfiehlt, etwa ein Viertel der Einkünfte auf ein Sparbuch zu legen, wo zwischenzeitlich Zinsen anfallen. Insgesamt darf aber nicht übersehen werden, dass die freiwillige Vorauszahlung nur bei Betrieben mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine Rolle spielt, da die Bilanzierer, also alle Unternehmen mit einer doppelten Buchhaltung, von den Buchhaltungsregeln angehalten sind, eine Rücklage für den drohenden Nachzahlungsfall zu bilden die ebenfalls auf einer qualifizierten Schätzung beruhen sollte, um steuerrechtlich anerkannt zu werden. PRAXISTIPP Eine Möglichkeit besteht in Form einer freiwilligen Vorauszahlung an die SVA. Diese wird von den Finanzbehörden als Betriebsausgabe anerkannt, wenn sie auf einer qualifizierten Schätzung beruht. Diese Vorauszahlung wirkt sich entsprechend gewinn- und damit steuermildernd aus. Allerdings geht diese Vorauszahlung für das Folgejahr als Betriebsausgabe verloren. Seite 10 IHRE SOZIALE ABSICHERUNG

13 Kleinstunternehmerregelung Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Kleingewerbetreibende auch die Möglichkeit, einer Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) zu erwirken. Durch die Ausnahme von der Krankenversicherung erfolgt keine Einbeziehung in die Selbständigenvorsorge. Sie haben dann nur mehr die Verpflichtung, den Unfallversicherungsbeitrag zu bezahlen. Kleingewerbetreibende sind Personen, deren jährlicher Umsatz aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten den Betrag EUR ,- und deren jährliche Einkünfte den Betrag von EUR 4.871,76 (bzw. EUR 6.453,36, wenn die unternehmerische Tätigkeit die einzige Einkunftsquelle ist) nicht übersteigt. Mag. SYBILLE REGENSBERGER Unternehmensberaterin und Bilanzbuchhalterin Der Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht kann bei der jeweiligen Landesstelle der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft angefordert oder im Internet unter der Homepage heruntergeladen werden. Einkünfte sind die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen steuerlichen Einkünfte, das heißt (vereinfacht) Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Der Kleingewerbetreibende muss einen Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft stellen. In diesem Antrag ist glaubhaft zu machen, dass die oben angeführten Einkommens- und Umsatzgrenzen für Kleingewerbetreibende nicht überschritten werden. IHRE SOZIALE ABSICHERUNG Seite 11

14 Persönliche Voraussetzungen Dieser Antrag kann nur von einer Person gestellt werden, die innerhalb der letzten 60 Kalendermonate (5 Jahre) nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG pflichtversichert war oder das 60. Lebensjahr vollendet hat oder das 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre vor Antragstellung die oben angeführten Einkommens- und Umsatzgrenzen für Kleingewerbetreibende nicht überschritten hat. Geltungsbeginn und Folgen Die Ausnahme von der Vollversicherung gilt ab Beginn des Kalenderjahres, in dem der Antrag vom Kleingewerbetreibenden gestellt wurde. Der Kleingewerbetreibende ist dann von der Kranken- und Pensionsversicherung befreit und lediglich in der Unfallversicherung pflichtversichert. Der Unfallversicherungsbeitrag beträgt 2015 monatlich EUR 8,90. Vorsicht! Bevor ein Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht gestellt wird, sollte bedacht werden, dass dann aus der gewerblichen Tätigkeit keine Absicherung in der Krankenund Pensionsversicherung besteht. Dies ist unproblematisch, wenn aus einer anderen Tätigkeit, beispielsweise aus einer unselbständigen Tätigkeit, oder aufgrund eines Pensionsbezuges, beispielsweise aufgrund einer Alterspension, Versicherungsschutz gegeben ist. Ist kein anderweitiger Versicherungsschutz gegeben, muss der Kleingewerbetreibende im Falle der Erkrankung beispielsweise Arzt- und Behandlungskosten selbst bezahlen. Seite 12 IHRE SOZIALE ABSICHERUNG

15 KRANKENGELD FÜR SELBSTÄNDIGE Als Unternehmer erhalten Sie seit ein Krankengeld bei lang andauernder Krankheit. Die WKÖ hat somit eine langjährige Forderung bessere soziale Absicherung für Selbständige bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit erfolgreich umgesetzt. Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn die Aufrechterhaltung Ihres Betriebes von Ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und Sie in Ihrem Unternehmen regelmäßig keinen (EPU) oder weniger als 25 DienstnehmerInnen beschäftigen. Der Anspruch besteht ab dem 43. Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit (bis längstens 20 Wochen). Für Zeiten vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit können Sie weiterhin eine Zusatzversicherung abschließen und ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beziehen. Weiters können Sie über das Höchstausmaß des Bezuges der Unterstützungsleistung durch den Abschluss einer Zusatzversicherung Krankengeld beziehen. Die Geldleistung beträgt EUR 28,88 täglich und wird jährlich valorisiert. Höchstbezugsdauer: 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit; nach dem Ausschöpfen dieses Zeitraums entsteht ein neuer Anspruch für ein und dieselbe Krankheit erst wieder, wenn in der Zwi- IHRE SOZIALE ABSICHERUNG Seite 13

16 schenzeit mindestens 26 Wochen einer den Anspruch auf Unterstützungsleistung eröffnenden gesetzlichen Krankenversicherung oder einer sonstigen gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Meldeverpflichtungen: Die Krankmeldung muss innerhalb von vier Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit vom Arzt ausgestellt und dann innerhalb von zwei Wochen der SVA der gewerblichen Wirtschaft vorgelegt werden. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb dieser Fristen, so zählt der auf das Einlangen der Meldung folgende Tag als erster Tag der Arbeitsunfähigkeit. Den Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie vom behandelnden Arzt vierzehntägig bestätigen lassen und innerhalb einer Woche ab Bestätigung dem Versicherungsträger vorlegen. Krankenhausaufenthaltsbestätigungen sind ärztlichen Bestätigungen über die Arbeitsunfähigkeit gleich zu halten. Das Ende der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie dem Versicherungsträger unverzüglich mitteilen. Wenn und solange Sie der Meldeverpflichtung nicht nachkommen, ruht die Unterstützungsleistung. Ruhen des Anspruchs auf Unterstützungsleistung Bei Nichtnachkommen der Meldeverpflichtungen; Wenn Sie einer Ladung zum Chef(Vertrauens)arzt ohne wichtigen Grund nicht Folge leisten; Sofern Sie wiederholt Bestimmungen der Krankenordnung oder Anordnungen des behandelnden Arztes verletzen. Seite 14 IHRE SOZIALE ABSICHERUNG

17 KINDERBETREUUNGSGELD Seit stehen fünf Kinderbetreuungsgeld-Varianten zur Auswahl, davon sind vier Pauschalvarianten, eine Variante ist einkommensabhängig. Bei den Pauschalvarianten besteht zusätzlich zur betraglichen Zuverdienstgrenze von EUR ,- eine neue individuelle Zuverdienstgrenze in Höhe von 60% des Letzteinkommens (Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte) vor der Geburt des Kindes. Jeder Bezugsteil muss mindestens zwei Monate betragen. Eltern können künftig wählen Die vier Pauschalvarianten: BEISPIEL A Variante 30 plus 6 Frau Summer entscheidet sich für die lange Variante. Der Anspruch besteht bis zum 30. Lebensmonat des Kindes mit einem Betrag von täglich EUR 14,53 (rd. EUR 436,-/Monat). Wechseln sich Frau Summer und der Vater des Kindes beim Kinderbetreuungsgeldbezug ab, so kann sich der Anspruch bis zum 36. Lebensmonat des Kindes verlängern. Zulässig ist ein zweimaliger Wechsel zwischen den Eltern. BEISPIEL B Variante 20 plus 4 Geplant hat Frau Drechsler eine 20-monatige Babypause. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht in der mittleren Variante bis zum 20. Lebensmonat des Kindes mit einem Betrag von täglich EUR 20,80 (rd. EUR 624,-/Monat). Wechselt sich Frau Drechsler beim Kinderbetreuungsgeldbezug mit dem Vater ab, so kann sich der Anspruch bis zum 24. Lebensmonat des Kindes verlängern. IHRE SOZIALE ABSICHERUNG Seite 15

18 BEISPIEL C Variante 15 plus 3 Frau Mayer möchte schnell wieder in die Erwerbstätigkeit zurück. Sie entschließt sich für die kurze Kinderbetreuungsgeldvariante. Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht in dieser Variante bis zum 15. Lebensmonat des Kindes mit einem Betrag von täglich EUR 26,60 (rd. EUR 800,-/ Monat). Wechseln sich Frau Mayer und der Vater des Kindes beim Kinderbetreuungsgeldbezug ab, so kann sich der Anspruch bis zum 18. Lebensmonat des Kindes verlängern. MARIA MOSER Buchhalterin und Personalverrechnerin Die Entscheidung, in welcher Variante das Kinderbetreuungsgeld bezogen werden wird, muss bereits bei der Antragstellung getroffen werden und bindet beide Elternteile. Ein späterer Umstieg auf eine andere Variante ist nicht möglich. BEISPIEL D neue Variante 12 plus 2 Frau Huber möchte schnell wieder in die Erwerbstätigkeit zurück. Sie entschließt sich für die neue Pauschalvariante bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. In dieser Variante bezieht sie EUR 33,- pro Tag (rd. EUR 1.000,-/Monat). Bei einem abwechselnden Bezug durch Vater und Mutter kann sich der Anspruch bis zum 14. Lebensmonat des Kindes verlängern. Die einkommensabhängige Variante: BEISPIEL E einkommensabhängige Variante Frau König war durchgehend die letzten 6 Monate vor der Geburt erwerbstätig. Sie entschließt sich für die einkommensabhängige Variante bis zum 12. Lebensmonat des Kindes und bezieht Kinderbetreuungsgeld Seite 16 IHRE SOZIALE ABSICHERUNG

19 in Höhe von 80% der Letzteinkünfte, maximal EUR 2.000,- (tgl. EUR 66,-). Teilen sich die Eltern den Kinderbetreuungsgeldbezug, kann sich der Anspruch bis zum 14. Lebensmonat des Kindes verlängern. Was muss ich als Selbständige/r beachten, um das Kinderbetreuungsgeld nicht zu verlieren? Neben den allgemeinen Voraussetzungen des Kinderbetreuungsgeldbezuges ist die Einhaltung der Zuverdienstgrenze zu beachten. Als maßgebliche Einkünfte gelten alle Einkünfte aus den vier Haupteinkunftsarten. Einkünfte aus den drei Nebeneinkunftsarten (Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte) können nicht mehr herangezogen werden. Bisher waren bei der Berechnung des Zuverdienstes dem steuerlichen Gewinn die in dem Kalenderjahr vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge hinzuzuschlagen. Bei der Ermittlung der Zuverdienstgrenze für Geburten ab 2012 gilt dies nicht mehr; vielmehr werden die erzielten Einkünfte (=steuerlicher Gewinn) künftig um eine Pauschale von 30% erhöht. Diese Neuerung gilt nur für KGB- Bezugszeiträume für Kinder, die ab 2012 geboren wurden. Pauschalvarianten Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit schließt den Bezug von Kinderbetreuungsgeld dann nicht aus, wenn bei den Pauschalvarianten die Gesamteinkünfte den Grenzbetrag von jährlich EUR ,- bzw. den (höheren) individuellen Grenzbetrag von 60% IHRE SOZIALE ABSICHERUNG Seite 17

20 des Letzteinkommens (Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte) nicht übersteigen. Maßgeblich sind nur die Einkünfte jenes Elternteiles, der Kinderbetreuungsgeld bezieht. SONJA LUEGMAYER Unternehmensberaterin und Bilanzbuchhalterin Der Praxis-Tipp von Ihrer Bilanzbuchhalterin: Gelingt es Ihnen fristgerecht nachzuweisen, dass Einkünfte aus der Zeit vor oder nach Bezug des Kinderbetreuungsgeldes angefallen sind, so werden diese nicht bei der Ermittlung der Gesamteinkünfte berücksichtigt. Maßgebend ist die steuerliche Zuordnung der Einkünfte. Ansonsten werden Jahreseinkünfte herangezogen! Einkommensabhängige Variante Achtung: Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld darf der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte pro Jahr EUR 6.100,- nicht übersteigen. Für UnternehmerInnen kann es in der Praxis schwierig sein, sich für die einkommensabhängige Variante zu entscheiden, da es nur in einem sehr begrenzten Ausmaß möglich ist, unter der Zuverdienstgrenze von EUR 6.400,- für Bezugszeiträume ab zu bleiben. Um unter der Zuverdienstgrenze zu bleiben, gibt es folgende Möglichkeiten: Einkünfte massiv reduzieren, sodass Sie (für Geburten ab 2012) mit dem Zuschlag von 30% (für Geburten vor 2012 mit dem Zuschlag der vorgeschriebenen SV-Beiträge) unter der Zuverdienstgrenze bleiben. Gewerbe ruhend melden (Hinweis: aber erst nach der Geburt, sonst wird das Erwerbstätigkeitserfordernis des ea KBG nicht erfüllt) Seite 18 IHRE SOZIALE ABSICHERUNG

21 In vielen Fällen kann es günstiger sein, wenn Sie sich für eine der Pauschalvarianten entscheiden. So sieht die neue Pauschalvariante eine Höhe von rd. EUR 1.000,- pro Monat bis zum 12. bzw. 14. Lebensmonat des Kindes vor. Um das Risiko der Überschreitung zu minimieren, kann das Gewerbe für den Zeitraum des Bezugs des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ruhend gemeldet werden. Hinweis: Kein Anspruch auf das einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld besteht, sofern die Erwerbstätigkeit nicht bis zur Geburt aufrecht erhalten wird. Auf der Homepage des BMFJ finden Sie den KBG- Vergleichsrechner, der Ihnen eine Entscheidungshilfe für die Wahl der für Sie optimalen Kinderbetreuungsgeld-Variante bietet. Dkfm. ELKE PETRISCH Buchhalterin und Personalverrechnerin Unter finden Sie den KBG- Vergleichsrechner, der Ihnen eine Entscheidungshilfe für die Wahl der für Sie optimalen Kinderbetreuungsgeld-Variante bietet. IHRE SOZIALE ABSICHERUNG Seite 19

22 Folgende langjährige Forderungen der Wirtschaftskammer, die allen Selbständigen mit Kindern bis 10 Jahren zugute kommen, wurden umgesetzt: Einführung eines Kinderfreibetrags in Höhe von EUR 220,-/Kind für alle Kinder. Erhöhung der Kinderabsetzbeträge (KAB) von EUR 610,- auf EUR 700,- für alle Kinder. Kinderbetreuungskosten (Krippen, Tagesmütter, Kindermädchen, Kindergärten etc.) werden bis zum 10. Lebensjahr des Kindes bis zu EUR 2.300,-/Jahr/Kind absetzbar (vermindert das zu versteuernde Einkommen). Erleichterung der Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes durch eine Änderung der Zuverdienstgrenze (30%-Pauschale). PRAXISTIPP Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz sieht für Unternehmerinnen Wochengeld und Betriebshilfe als Mutterschaftsleistungen vor. Anspruch auf eine solche Leistung haben Unternehmerinnen, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflichtversichert sind. Die WKÖ hat erreicht, dass der Anspruch auf Wochengeld ab 2013 fast verdoppelt wurde: Der Anspruch auf Wochengeld besteht in Höhe von EUR 52,07 täglich (Wert 2015). Seite 20 IHRE SOZIALE ABSICHERUNG

23 EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG WIE FUNKTIONIERT DIE EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG? Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine einfache Form, wie Sie Ihren Gewinn ermitteln und Ihre Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. Als UnternehmerIn können Sie diese Form der Aufzeichnung wählen, wenn Sie weniger als EUR ,- oder in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils weniger als EUR , einnehmen (Umsatz). Hierzu gibt es jedoch Ausnahmen nach dem Unternehmensgesetzbuch (wie z. B. bei Kapitalgesellschaften oder Angehörigen der freien Berufe). Ihr/e BilanzbuchhalterIn oder BuchhalterIn informiert Sie darüber gerne. In einem Wareneingangsbuch tragen Sie chronologisch alle Wareneingänge und Eingangsrechnungen mit Datum und Rechnungsbetrag ein. Wenn Sie auch Betriebsanlagen wie größere Maschinen, PKW etc. haben, tragen Sie diese in ein eigenes Verzeichnis das Anlagenverzeichnis - ein. Outsourcing ist Bestandteil zeitgemäßer Unternehmensführung nützen Sie die Kompetenz Ihrer/s BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn: Sie/er übernimmt gerne die Bearbeitung Ihrer Belege! So gewinnen Sie Zeit und können sich anderen Aufgaben widmen, z. B. neue Kunden akquirieren und sich somit auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. WAS MACHE ICH BEI VERLUSTEN? Als UnternehmerIn können Sie - bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung seit über die Anfangsphase hinaus ihre Verluste der 3 vorangegangenen Jahre steuerlich geltend machen. Die Verlustvortragsgrenze, die besagt, dass Verluste aus den vorangegangenen Jahren nur im Ausmaß von EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG Seite 21

24 drei Viertel des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden dürfen, ist dabei auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner zu berücksichtigen. BEISPIEL Der Einzelhändler Schober erzielt in den Kalenderjahren 2007 bis 2011 folgende Gewinne/Verluste: EUR , EUR , EUR , EUR , EUR ,- Herr Schober kann im Jahr 2010 den Verlust aus dem Jahr 2007 gegenrechnen, d. h. er bezahlt lediglich Steuer für 25% seines Gewinnes aus 2010 (25% von EUR , sind EUR 8.750, ) und spart sich damit die Steuer für EUR ,. Im nächsten Jahr 2011 kann Herr Schober die Verluste der Jahre 2008 und 2009 gegenrechnen. Er muss also lediglich 25% von EUR , Gewinn versteuern, also EUR ,. SIEGFRIED MARK, EMA Buchhalter, Personalverrechner und Unternehmensberater Zur Geltendmachung des Verlustabzuges muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung (Belegsammlung und Belegaufzeichnung) geführt werden. Entfall der Verrechnungsund Vortragsgrenze bei der Einkommsteuer ab 2014 Die im Einkommensteuergesetz vorgesehene Verlustverrechnungs- und Vortragsgrenze von 75% entfällt ab dem Veranlagungsjahr Verluste sind bei der Veranlagung der Einkommensteuer somit in vollem Ausmaß mit den vorliegenden Gewinnen zu verrechnen. Seite 22 EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG

25 KFZ UND REISEKOSTEN FAHRTENBUCH UND REISEKOSTEN Wie führe ich ein Fahrtenbuch? Seit Mitte 2007 ist es für UnternehmerInnen nicht mehr möglich, das Fahrtenbuch mit Hilfe des Programms Excel zu führen, da hier die Möglichkeit besteht, Einträge nachträglich zu verändern. Sie wollen Ihr Fahrtenbuch nicht händisch führen? Ihr/e BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn empfiehlt Ihnen spezielle Softwareprogramme, die auf die neuen gesetzlichen Bedingungen abgestimmt sind. KILOMETERGELD Seit 1. Juli 2008 können Sie folgende Beträge für Ihre Kilometer geltend machen: Kraftfahrzeugtype Zuschlag für mitbeförderte Person Personen- und Kombinationskraftwagen Motorfahrräder und Motorräder Fahrrad Kilometergeld 0,05 EUR 0,42 EUR 0,24 EUR 0,38 EUR KFZ- UND REISEKOSTEN Seite 23

26 VORSTEUERABZUG BEI PKW UND KOMBI Da PKWs, Kombis und Krafträder unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Verwendung aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht zum Unternehmen gehören, kann für die Anschaffung die Vorsteuer nicht abgezogen werden, ausgenommen PKWs für Fahrschulen, Mietwagen und Taxis (mindestens 80 % betriebliche Nutzung). Somit haben Sie als UnternehmerIn die Kosten für die Anschaffung in voller Höhe zu tragen. Anschaffungskosten werden nur bis zu einer Höhe von EUR , als Betriebsausgabe akzeptiert (die sogenannte Luxustangente). Darüber hinausgehende Kosten werden nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Die Anschaffungskosten sind steuerlich auf (mindestens) 8 Jahre verteilt abzuschreiben. Die Ausnahme vom Vorsteuerabzugsverbot stellen die sogenannten Kleinlastkraftwagen (Fiskal-LKWs) und Kleinbusse dar. Kleinlastkraftwagen sind dabei Fahrzeuge, die sich nach dem äußeren Erscheinungsbild und von der Ausstattung her erheblich von einem der Personenbeförderung dienenden Fahrzeug unterscheiden. Ein Umbau eines PKWs oder Kombis muss dabei mit äußerst großem technischen und finanziellen Aufwand verbunden sein, sodass dieser wirtschaftlich sinnlos wäre. Seite 24 KFZ- UND REISEKOSTEN

27 Kleinbusse sind Fahrzeuge, die ein kastenförmiges Äußeres haben und zur Beförderung von mindestens sieben Personen zugelassen sind. Das Finanzministerium veröffentlicht und ergänzt laufend eine Liste mit vorsteuerabzugsfähigen Kleinlastkraftwagen und Kleinbussen unter: Das Vorsteuerabzugsverbot betrifft aber auch die laufenden Kosten wie etwa die Miete (beim sogenannten Operate Leasing) oder die Kosten für den laufenden Betrieb (Treibstoff, Schmierstoff, Wartung, Maut, Garage etc.). Da das eigene Kfz für viele Ein-Personen-Unternehmen vielfach eine wichtige Voraussetzung zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit ist, setzt sich die Wirtschaftskammer in ihrem Forderungsprogramm für die unbeschränkte Vorsteuerabzugsmöglichkeit für die Anschaffung, die Miete und den laufenden Betrieb für betrieblich genutzte PKWs und Kombis ein: PRAXISTIPP Bei nachträglicher Anschaffung von Sonderzubehör für Kfz können Sie die Vorsteuer abziehen! Das sind z. B. Autotelefone, Funkeinrichtungen, Navigationssysteme etc. KFZ- UND REISEKOSTEN Seite 25

28 WICHTIGE STEUERTIPPS UMSATZSTEUER Als UnternehmerIn müssen Sie alle Rechnungen, zu denen sie laut Umsatzsteuergesetz verpflichtet sind, innerhalb von sechs Monaten ausstellen. Warenlieferungen zwischen Unternehmern innerhalb der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche (ig) Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit. In diesem Fall ist auf der Rechnung auf die Steuerfreiheit hinzuweisen (formfrei, z. B. umsatzsteuerfreie ig Lieferung ) sowie die eigene UID-Nummer und die UID-Nummer des Leistungsempfängers sind anzugeben. ANDREAS STADLER, MBA CMC Bilanzbuchhalter und Unternehmensberater Ein Verzicht auf die Erwerbsschwelle ist nur dann sinnvoll, wenn Sie hauptsächlich Waren aus EU-Ländern importieren, in denen die Umsatzsteuer höher ist als in Österreich. Wenn Sie jedoch als KleinunternehmerIn von der Umsatzsteuer befreit sind und keine Option auf Regelbesteuerung abgegeben haben, können Sie keine innergemeinschaftlichen Lieferungen ausführen. Beim Warenverkehr im Binnenmarkt gelten dann folgende Besonderheiten: Exportieren Sie Waren in den EU-Raum, tätigen Sie keine innergemeinschaftliche Lieferungen, weil die persönliche Steuerbefreiung als KleinunternehmerIn der innergemeinschaftlichen Lieferung vorgeht. Importieren Sie Waren aus dem EU-Raum und überschreiten dabei nicht die Erwerbsschwelle ( Importe im vorangegangenen bzw. laufenden Kalenderjahr bis max. EUR ,-), realisieren Sie keinen innergemeinschaftlichen Erwerb. Sie werden im EU-Ausland wie ein Privater behandelt. Der Lieferant verrechnet Ihnen die jeweilige ausländische Umsatzsteuer. Sie können mittels formlosen Antrages auf die Erwerbsschwelle verzichten. Der Verzicht bindet Sie für zwei Seite 26 WICHTIGE STEUERTIPPS

29 Kalenderjahre. Außerdem benötigen Sie eine UID-Nummer (Formular U15 ). In diesem Fall erhalten Sie die Waren zwar ohne ausländische Umsatzsteuer, in Österreich kommt es jedoch zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb. Die zu entrichtende Erwerbssteuer können Sie nicht als Vorsteuer geltend machen. Sie wird zum echten Kostenfaktor, weil Sie keinen Vorsteuerabzug haben. Alle Unternehmer, auch Kleinunternehmer mit unecht befreiten Umsätzen, die innergemeinschaftliche Lieferungen und Verbringungen sowie Leistungen mit Übergang der Steuerschuld auf einen unternehmerischen EU-Leistungsempfänger erbringen, haben beim Finanzamt eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abzugeben. Seit ist neu, dass aufgrund der Generalklausel (Empfängerort) auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte sonstige Leistungen, für die die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse Charge), in die ZM aufzunehmen sind. Neu ab wird das Abweichen von der Generalklausel für bestimmte grenzüberschreitende erbrachte Leistungen sein. In diesen Fällen ist mit dem USt. Steuersatz des Verbrauchstaates (das Land in dem der Kunde der kein Unternehmer ist! - ansäßig ist) zu fakturieren. Diese Umsatzsteuer wird je EU- Mitgliedstaat getrennt zu melden und abzuführen sein. NORBERT WEISS Buchhalter und Personalverrechner Seit sollte der Unternehmer im Umgang mit seiner UID-Nummer Folgendes beachten: Verwendet er gegenüber dem Lieferanten seine UID-Nummer, so wird das als Verzicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle gewertet. Dieser Verzicht ist für zwei Jahre bindend. WICHTIGE STEUERTIPPS Seite 27

30 DIE KLEINUNTERNEHMER-REGELUNG Unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen Sie automatisch, wenn Ihr Nettoumsatz im Kalenderjahr EUR , nicht überschreitet. Sie dürfen dann einerseits auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer anführen, können aber bei Ausgaben, die Sie tätigen, auf der anderen Seite auch keine Vorsteuer geltend machen. Umsatzsteuervoranmeldungen sind nicht auszufüllen. Eine Umsatzsteuerjahreserklärung ist trotzdem abzugeben. Was passiert, wenn ich die Grenze von EUR , (Nettogrenze) überschreite? Einmal in 5 Jahren dürfen Sie die Grenze Ihres Nettoumsatzes bis zu 15% überschreiten (= EUR ,-). Zeichnet sich eine Überschreitung ab, ist eventuell die Verlagerung von Zahlungseingängen in das Folgejahr ein Ausweg. Bei einer weiteren Überschreitung der Nettoumsatzgrenze werden alle Umsätze des Jahres rückwirkend umsatzsteuerpflichtig. Seite 28 WICHTIGE STEUERTIPPS

31 Wenn Ihre Kunden Unternehmer mit Vorsteuerabzug sind, können Sie in diesem Fall die Umsatzsteuer von Ihren Kunden nachfordern, welche diese wiederum mit dem Finanzamt verrechnen können. Handelt es sich bei Ihren Kunden um Privatpersonen, hängt es von zivilrechtlichen Vereinbarungen ab, ob Sie die Umsatzsteuer noch nachverrechnen können. Nähere Informationen finden Sie auf unserem EPU-Portal: PRAXISTIPP Auf die Kleinunternehmer-Regelung kann per Antrag beim Finanzamt verzichtet werden. In diesem Fall sind sämtliche Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen. Gibt der Kleinunternehmer den Regelbesteuerungsantrag ab, so ist er mindestens für das Jahr, für das die Erklärung abgegeben wurde und weitere 4 Jahre gebunden. Erst nach Ablauf dieser Bindungsfrist kann die Optionserklärung widerrufen werden. Der Widerruf hat bis zum Monatsletzten des ersten Kalendermonates jenes Kalenderjahres zu erfolgen, ab dem er gelten soll. WICHTIGE STEUERTIPPS Seite 29

32 BESTANDTEILE EINER RECHNUNG Eine Rechnung muss folgende Merkmale aufweisen: Formvorschriften für Rechnungen Name und Anschrift Ihres Unternehmens Name und Anschrift des Leistungsempfängers Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen Tag/Zeitraum der Lieferung/ sonstige Leistung Entgelt für die Lieferung/ sonstige Leistung Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen Kleinbetragsrechnungen (< EUR 400, brutto) Steuersatz x x Steuerbetrag Hinweis auf Steuerbefreiung Kleinunter- nehmer- Regelung (ohne Optionserklärung) x x x x x x x x x x Ausstellungsdatum x x x Fortlaufende Nummer x x x x x x x x Ihre UID-Nummer UID-Nummer des Leistungsempfängers (auf Rechnungen mit einer Betragshöhe > EUR , brutto) x x Seite 30 WICHTIGE STEUERTIPPS

33 Die UID-Nummer können Sie unter folgendem Link abfragen: EINKOMMENSTEUER Als UnternehmerIn bekommen Sie vom Finanzamt gemeinsam mit dem Steuerbescheid für das abgelaufene Jahr die Vorschreibungen für das aktuelle Jahr. Diese sind vierteljährlich zu zahlen und erhöhen sich sukzessive um jährlich 5%. PRAXISTIPP Achtung: Einkommensersätze wie Arbeitslosengeld sind zwar steuerfrei, erhöhen aber bei einer allfälligen Veranlagung die Steuer des übrigen Einkommens (besonderer Progressionsvorbehalt). Beziehen Sie in einem Kalenderjahr sowohl steuerfreie Einkommensersätze als auch steuerpflichtige Einkünfte (z. B. als Selbständiger oder Gehalt, Pension), so sind diese Einkünfte zur Errechnung einer vollen Steuerprogression in der Weise fiktiv hochzurechnen, als ob sie auch während des Bezuges der Einkommensersätze (weiter)bezogen worden wären. Von diesem fiktiven Gesamteinkommen wird dann der Durchschnittssteuersatz ermittelt. Mit diesem Durchschnittssteuersatz wird das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen versteuert. Die Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich ergeben würde, wenn das Einkommen und die Einkommensersätze gemeinsam versteuert würden. Wenn Sie ein Jahresergebnis erwarten, das weniger positiv ausfallen wird, beantragen Sie einfach eine Minderung dieser Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer. Ihr/e BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn zeigt Ihnen wie. WICHTIGE STEUERTIPPS Seite 31

34 Einkommensteuertabelle ab 2009 Jahreseinkommen in EUR Berechnungsformel Grundsteuersatz unter keine Besteuerung 0,00% über bis über bis (Einkommen ) x (Einkommen ) x ,50% 43,2143% über (Einkommen ) x 0, ,00% PRAXISTIPP Es gibt online Rechner, die bei der Berechnung der Einkommensteuer behilflich sind. Mit diesen online Rechnern ist es nicht notwendig, die Einkommensteuertabelle anzuwenden, sondern durch Eingabe der Werte des/r UnternehmerIn werden die korrekten Werte berechnet: Steuern/berechnungsprogramme/_start.htm PRAXISTIPP Sie können jährlich bis zum 30. September einen Herabsetzungsantrag beim Finanzamt stellen! Seite 32 WICHTIGE STEUERTIPPS

35 REFORM DES LOHN- UND EINKOMMENSTEUERTARIFS Die Grenze, ab der Sie Einkommensteuer bezahlen müssen, beträgt EUR ,-. Für Einkommen bis EUR ,- wurden der Durchschnitts- bzw. der Grenzsteuersatz gesenkt. Der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz von 50% fällig wird, wurde von EUR ,- auf EUR ,- erhöht, sodass sich auch für Sie eine Reduktion der Einkommensteuer ergibt, wenn Sie zwischen EUR ,- und EUR ,- verdienen. ERHÖHUNG DES FREIBETRAGS VON 10% AUF 13% Seit 2010 kommt Ihnen als Ausgleich zu der Ihnen nicht zustehenden Begünstigung eines 13.und 14. Gehalts eine Erhöhung des Freibetrags (gemäß 10 EStG) von derzeit 10% auf 13% zu Gute. Zugleich entfallen dabei (im Interesse der kleinen und mittleren Einkommen) die Investitionsbedingungen für Gewinne bis EUR ,-. Haben Sie mehr als EUR ,- Gewinn, ist der erhöhte Freibetrag auch möglich, aber so wie bisher an Investitionen oder Wertpapierkäufe gebunden. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird mit steigender Bemessungsgrundlage (BMGL) gestaffelt: für die ersten EUR ,00 der BMGL: 13 % Gewinnfreibetrag für die nächsten EUR ,00 der BMGL: 7 % Gewinnfreibetrag für die nächsten EUR ,00 der BMGL: 3,5 % Gewinnfreibetrag Insgesamt beträgt der Gewinnfreibetrag daher höchstens EUR ,00 im Veranlagungsjahr. WICHTIGE STEUERTIPPS Seite 33

36 Konkret kommen Sie mit einem Gewinn von EUR ,- ab 2010 auf eine Steuerersparnis von EUR 1.685,- pro Jahr. Davon unabhängig winkt aufgrund der Tarifreform und zwar bereits ab 2009 eine Ersparnis von EUR 660,-. Durch diese beiden Maßnahmen (Einkommensteuertarifsenkung und Erhöhung des Freibetrags ab 2010) sind Sie sogar besser gestellt, als wäre die Sechstelbegünstigung eingeführt worden. ARBEITSZIMMER IM EIGENEN WOHNUNGSVERBAND Als UnternehmerIn können Sie Aufwendungen oder Ausgaben für ein Arbeitszimmer in Ihrer Privatwohnung und die Einrichtung abziehen, wenn es den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen Tätigkeit bildet. Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist, dass die Art Ihrer Tätigkeit den Aufwand unbedingt notwendig macht und dass Sie den Raum nur beruflich nutzen. Bei gemischten Einkünften (solche bei denen das Arbeitszimmer anerkannt wird und solche bei denen es nicht anerkannt wird) ist lt. VwGH Judikatur bei der Anerkennung der Kosten auf die prozentuelle Aufteilung der Einkünfte abzustellen. Forderung aus dem Maßnahmen-Programm für EPUs: Ein-Personen-Unternehmen, die ihre selbständige Tätigkeit regelmäßig von zu Hause ausüben, aber oft über keinen abgeschlossenen Arbeitsraum verfügen, sind hier steuerlich stark benachteiligt. Gefordert wird daher eine großzügige und unbürokratische Pauschalierung für die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im Wohnungsverband. Seite 34 WICHTIGE STEUERTIPPS

37 PAUSCHALIERUNGEN Als UnternehmerIn können Sie z. B. die sog. Basispauschalierung für Betriebsausgaben anwenden, wenn: für Sie keine Buchführungspflicht besteht (wie z. B. für eine GmbH) bzw. Sie keine freiwillige doppelte Buchhaltung führen und Ihr Vorjahresumsatz weniger als EUR , betragen hat und aus Ihrer Steuererklärung hervorgeht, dass Sie die Pauschalierung in Anspruch nehmen. Die Betriebsausgabenpauschale beträgt 12% des Nettoumsatzes (maximal EUR , ), für bestimmte Tätigkeiten 6% des Nettoumsatzes (max. EUR , ). Ihr/e BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn rechnet Ihnen gerne aus, ob sich eine Pauschalierung für Sie bezahlt macht. Neben der Basispauschalierung gibt es noch zahlreiche andere Möglichkeiten, die Sie als UnternehmerIn nutzen können, wie etwa die Vorsteuerpauschalierung oder spezielle Betriebsausgabenpauschalierungen für bestimmte Gewerbe. Nähere Infos bekommen Sie bei Ihre/r BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn oder auf dem EPU-Portal der Wirtschaftskammer wko.at/pauschalierungen PRAXISTIPP Sie können sich mit Ihrer Entscheidung Zeit lassen. Ob Sie eine Betriebsausgabenpauschalierung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie erst bei der Steuererklärung entscheiden. Wichtig ist lediglich, dass die Pauschalierung in der Steuererklärung angegeben ist. WICHTIGE STEUERTIPPS Seite 35

38 VOM EPU ZUM KMU IHR/E ERSTE/R MITARBEITERIN Sie avancieren vom Ein-Personen-Unternehmen zum Kleinunternehmen und wollen MitarbeiterInnen einstellen. Welches Beschäftigungsverhältnis kommt Ihnen optimal entgegen? Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Ab wann rentiert sich die/der neue MitarbeiterIn? Es stellen sich jetzt viele Fragen. Arten der Beschäftigung einer/s MitarbeiterIn geringfügige Beschäftigung freier Dienstnehmer Dienstnehmer (Angestellte/r oder Arbeiter/In) Neben der Wahl der geeigneten Beschäftigungsform und der Beachtung von Rentabilität und Kosten gilt es, richtig zu delegieren und zu kontrollieren und als kompetente Führungskraft aufzutreten. Seit müssen Sie Ihre MitarbeiterInnen bereits vor Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung anmelden. Betroffen sind alle pflichtversicherten Dienstnehmer, also auch freie Dienstnehmer, geringfügig Beschäftigte und fallweise beschäftigte Personen. PRAXISTIPP Auf dem EPU-Portal steht Ihnen ein Break-Even-Rechner zur Verfügung, der es Ihnen auf einfache Weise ermöglicht, jenen Mehrumsatz zu berechnen, der notwendig ist, damit sich die Einstellung von MitarbeiterInnen rentiert: Seite 36 VOM EPU ZUM KMU

39 Die Anmeldung kann dabei auf zwei Arten erfolgen: als Vollmeldung oder als Doppelmeldung mit einer Mindestangabenmeldung und einer nachfolgenden Vollmeldung. PRAXISTIPP Die zur Vertretung bei den Gebietskrankenkassen berechtigten Bilanzbuchhalter und Personalverrechner des Fachverbands UBIT bieten Solo-Selbstständigen auf dem Weg zum Arbeitgeberbetrieb ein besonderes Service. Neben einem kostenlosen einstündigen Einführungsgespräch zu den Services der Bilanzbuchhalter und Personalverrechner wird die Anmeldung des 1. Mitarbeiters bei der Sozialversicherung vorgenommen. Alle an der Aktion teilnehmenden BilanzbuchhalterInnen und PersonalverrechnerInnen finden Sie unter Die Anmeldung (sowohl die Mindest- als auch die Vollmeldung) ist mittels Datenfernübertragung via ELDA ( in den vom Hauptverband festgelegten einheitlichen Datensätzen vorzunehmen. Ihr/e BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn, PersonalverrechnerIn ist Ihnen bei der Anmeldung gerne behilflich. PRAXISTIPP Wertvolle Unterstützung in allen Personalfragen erhalten Sie dabei durch den Personalsuche- und auswahlleitfaden, den Sie unter online lesen können oder zum Mitgliederpreis von EUR 5,- über den Webshop der Wirtschaftskammer bestellen können: VOM EPU ZUM KMU Seite 37

40 LOHNNEBENKOSTENFÖRDERUNG DES 1. MITARBEITERS Seit können Sie als Ein-Personen-Unternehmen die neue Lohnnebenkostenförderung für Ihre ersten MitarbeiterInnen in Anspruch nehmen: Sofern sie oder ihre Geschäftsführer seit mindestens 3 Monaten GSVG versichert sind und den ersten Mitarbeiter im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anstellen. Als Beschäftigte förderbar sind alle Personen ohne Altersbeschränkung, - die unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind oder - arbeitslos sind und beim AMS seit mindestens 2 Wochen arbeitslos gemeldet sind. - Nicht förderbar sind Lehrlinge, freie Dienstnehmer, Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte bis zum 2. Grad und seit Eltern, Großeltern, Stiefeltern und Adoptiveltern. Förderhöhe: 25% des Bruttolohnes, 12 x/jahr Dauer der Förderung: für die Dauer des Dienstverhältnisses, höchstens 1 Jahr die Arbeitszeit muss mindestens 50% der Normalarbeitszeit betragen und das geförderte Dienstverhältnis muss länger als einen Monat dauern. Die Förderung wurde mit unbefristet verlängert. Seite 38 VOM EPU ZUM KMU

41 PRAXISTIPP Die Förderung für den ersten Dienstnehmer erhalten auch EPU, welche bisher geringfügig beschäftigte Dienstnehmer hatten bzw. die früheren Dienstverhältnisse jeweils nicht länger als zwei Monate gedauert haben. Beispiel: Bruttogehalt für den ersten Angestellten: EUR 2.000,-/Monat; AMS-Förderung: EUR 500,-/Monat; Bei maximaler Ausschöpfung erhält das EPU für seinen ersten Angestellten EUR 6.000,- Förderung. Mehr erfahren Sie unter PRAXISTIPP Als Dienstgeber müssen Sie für alle Dienstnehmer außer leitende Dienstnehmer Stundenlisten führen. Die Stundenlisten sollten handschriftlich geführt werden, vom Dienstnehmer unterschrieben sein und müssen täglich Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie die Pausen ausweisen. Wobei Pause 1h falsch ist, es muss Uhr lauten. Diese Stundenlisten werden bei der GPLA eingefordert, die Pflicht obliegt dem Dienstgeber und kann nicht an den Dienstnehmer delegiert werden. VOM EPU ZUM KMU Seite 39

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