Rechtsverordnung Denkmalzone Kapuzinerstraße

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsverordnung Denkmalzone Kapuzinerstraße"

Transkript

1 Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung der Denkmalzone "Kapuzinerstraße" in Mainz gemäß 8 i. V. m. 4 und 5 Denkmalschutz und -pflegegesetz (DSchPflG) Aufgrund von 8 Abs. 1 Halbsatz 2 i. V. m. 8 Abs. 4 sowie 24 Abs. 3 i.v.m. 24 Abs. 2 Nr. 3 des Landesgesetzes zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzund -pflegegesetz - DSchPlfG) vom (Gesetz- und Verordnungsblatt, GVBl. 1978, S. 159), geändert durch Artikel 7 des Rechtsvereinfachungsgesetzes vom (GVBl. 1983, S. 17), zuletzt geändert durch das 1. Landesgesetz zur Änderung des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes vom (GVBl. 1986, S. 291) verordnet die Stadtverwaltung Mainz als untere Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz: 1 Unterschutzstellung Das in 2 bezeichnete und im beigefügten Lageplan durch Umrandung gekennzeichnete Gebiet innerhalb von Mainz wird als Denkmalzone im Sinne des 4 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit 5 Abs. 1 Nr. 2 (kennzeichnendes Straßen-, Platz- und Ortsbild) und Nr. 3 kennzeichnender Stadtgrundriss) DSchPflG gemäß 8 DSchPflG unter Schutz gestellt. Die Denkmalzone trägt die Bezeichnung "Kapuzinerstraße". Der Lageplan ist Bestandteil dieser Rechtsverordnung. 2 Geltungsbereich Die Denkmalzone umfasst in Flur 1 der Gemarkung Mainz die Anwesen Kapuzinerstraße (gerade Nummern) und (ungerade Nummern), Hänleingäßchen 1, 3, 5, Scharfensteinergäßchen 1, 2 und 3 sowie die öffentlichen Verkehrsflächen der Kapuzinerstraße, des Färchergäßchens, des Scharfensteinergäßchens, des Hänleingäßchens, des Ignazgäßchens und der Templergasse mit den Flurstücken Nr. 96, 97, 122, 123/1, 123/2, 123/3, 124, 129, 130, 131, 133, 134, 135, 136, 137, 138 (teilweise), 143, 144 (teilweise), 146, 157 (teilweise), 178/3 (teilweise), 178/4 (teilweise), 158 teilweise),159 (teilweise), 160 (teilweise), 161/1 (teilweise), 161/2 (teilweise), 163 (teilweise), 164 (teilweise), 165 (teilweise), 166 (teilweise), 167, 168, 169, 170, 171 sowie 227/3, 229/3, 230/2, 231/4, 316, 318 und Nr. 227/2 (früherer Friedhof der Ignazkirche). 1

2 3 Zweck und Begründung der Unterschutzstellung (1) Der Geltungsbereich der Denkmalzone umfasst einen Teil der mittelalterlichen Vorstadt Selenhofen, die im 13. Jahrhundert durch eine ent-sprechende Ummauerung in das eigentliche Stadtgebiet einbezogen wurde. Als Haupterschließungsstraße diente die heutige Kapuzinerstraße, die mittels schmaler Gässchen mit dem Rheinufer verbunden war. Berücksichtigt sind die Vor- und Rücksprünge der Gebäude und der Wechsel von engen und weiten Abschnitten. Sie geben, abgesehen von Begradigungen des 19. Jahrhunderts an der rheinabgewandten Seite, den mittelalterlichen Straßenverlauf wieder. Prägender Bestandteil der Denkmalzone ist die Ignazkirche, deren Vorgängerbau als Pfarrkirche des Ignaz-Viertels bis 1763 an gleicher Stelle stand. Teil der Denkmalzone ist auch der St. Ignaz vorgelagerte, bis zur Zerstörung während des Zweiten Weltkrieges bebaute Platz, der nunmehr vom Graben aus den Blick auf die monumentale Kirchenfassade freigibt. (2) Zweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung - der das Straßenbild bestimmenden, in einheitlicher Maßstäblichkeit zusammen gestellten, jeweils verschieferten oder verputzten Fachwerkhäuser mit massivem Erdgeschoss und dominierenden Zwerchhäusern, deren Erdgeschosse in künstlerischer und stilistischer Vielfalt durch die detailreichen Hauspforten ausgezeichnet sind, - der großzügigen barocken Putzbauten, die belebend neben die individuell ausgeformten Zwei- und Dreifensterhäuser treten, - der im nördlichen Zeilenabschnitt stehenden Zweifensthäuser Nr. 33/35, deren Kern aus dem 17. Jahrhundert stammt und die einen plastischen Eindruck von der ursprünglichen Parzellierung vermitteln, - der schlichten kleinen Bürgerhäuser, - der dazu im Wechsel stehenden, im späten 18. Jahrhundert aufragenden, bisweilen großen Wohnhäuser wohlhabender Bürger, - der Bebauung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts im Bereich des ehemaligen Kapuzinerklosters, von dem die Keller überwiegend erhalten sind, - des ehemaligen Scharfensteiner Hofs (Nr ) mit viergeschossigen, teilwei- 2

3 se parzellenübergreifenden Miethäusern, die einen neuen Maßstab setzten, sich aber mit zurückhaltend gestalteten, bündig anschließendes Fassaden dem Straßenbild anpassen, - der schmalen, parallelen Gäßchen, teilweise einschließlich ihrer Hausbebauung, die in geringem Abstand zueinander zum Rhein führten, von dem die erst durch die Rheinufererweiterung des 19. Jahrhunderts abgerückt wurden. Diese oft kaum mehr als ein Reul breiten, gepflasterten Gässchen sind ein Merkmal des ehemals von Fischern und Schiffern bewohnten Quartiers. - der im 17. und 18. Jahrhundert entstandenen traufständigen Häuser Scharfensteinergäßchen 2 und 3 sowie Hänleingäßchen 3 und 5, letzteres vom Straßenraum abgesetzt parallel zur Rheinstraße. - des kennzeichnenden Stadtgrundrisses, der durch die jeweiligen Baufluchten an den in 2 genannten Straßen ablesbar ist. (3) Bei der Denkmalzone handelt es sich um ein Zeugnis des künstlerischen Schaffens und handwerklichen Wirkens sowie um ein kennzeichnendes Merkmal der südlichen Altstadt, an dessen Erhaltung und Pflege aus wissenschaftlichen sowie städtebaulichen Gründen und zur Förderung des geschichtlichen Bewusstseins ein öffentliches Interesse besteht, und zwar - aus wissenschaftlichen Gründen, weil die Denkmalzone wichtige Hinweise liefert für die stadtgeschichtliche Forschung unter besonderer Berücksichtigung des Einbeziehens einer Vorstadt in das eigentliche Stadtgebiet, - aus städtebaulichen Gründen, weil die Denkmalzone in den Ausformungen ihrer Bebauung und der hierarchisch gegliederten Straßenstruktur diesen Teil der südlichen Altstadt auf kennzeichnende Weise prägt, - zur Förderung des geschichtlichen Bewusstseins, weil die Denkmalzone sowohl mit ihrer Bebauung als auch mit ihren Straßenflächen in kennzeichnender Weise eine aus mittelalterlichen Strukturen hervorgegangene Siedlung und deren teilweise Überformung im 19. Jahrhundert dokumentiert. 4 Aufnahme in das Liegenschaftskataster Für alle innerhalb des Geltungsbereichs dieser Rechtsverordnung gelegenen Grundstücke wird der Vermerk über die Unterschutzstellung der Denkmalzone "Denkmal-schutz) in das Liegenschaftskataster aufgenommen. 3

4 5 Inkraftreten Diese Rechtsverordnung tritt am Tage Ihrer Veröffentlichung in der Allgemeinen Zeitung und der Mainzer Rhein-Zeitung in Kraft. *) Mainz, Stadtverwaltung gez.: Weyel Oberbürgermeister *) Die Veröffentlichung erfolgte am

5

Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung der Denkmalzone "Peter-Cornelius-Platz" in Mainz gemäß 8 i. V. m. 4 und 5 DSchPflG

Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung der Denkmalzone Peter-Cornelius-Platz in Mainz gemäß 8 i. V. m. 4 und 5 DSchPflG Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung der Denkmalzone "Peter-Cornelius-Platz" in Mainz gemäß 8 i. V. m. 4 und 5 DSchPflG Aufgrund von 8 Abs. 1 Halbsatz 2 i. V. m. 8 Abs. 4 sowie 24 Abs. 3 i. V. m. 24

Mehr

Aufgrund von 8 Abs. 1 Halbsatz 2 i. V. m. 8 Abs. 4 sowie 24 Abs. 3 i. V. m. 24 Abs. 2 Nr. 3 des Landesgesetzes zum Schutz und zur Pflege der

Aufgrund von 8 Abs. 1 Halbsatz 2 i. V. m. 8 Abs. 4 sowie 24 Abs. 3 i. V. m. 24 Abs. 2 Nr. 3 des Landesgesetzes zum Schutz und zur Pflege der Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung der Denkmalzone "Fort Weisenau" in Mainz gemäß 8 i. V. m. 4 und 5 Denkmalschutz- und -pflegegesetz (DSchPflG) Aufgrund von 8 Abs. 1 Halbsatz 2 i. V. m. 8 Abs. 4

Mehr

Rechtsverordnung Grabungsschutzgebiet Altstadt zw. Salvatorstraße, Zitadellenweg U. Bahnhofsgelände Mainz-Süd

Rechtsverordnung Grabungsschutzgebiet Altstadt zw. Salvatorstraße, Zitadellenweg U. Bahnhofsgelände Mainz-Süd Rechtsverordnung Grabungsschutzgebiet Altstadt zw. Salvatorstraße, Zitadellenweg U. Bahnhofsgelände Mainz-Süd 41.69 Aufgrund des 22 Abs. 1 in Verbindung mit 8 Abs. 4 und 5, 9 sowie 24 Abs. 2 Nr. 3 des

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 15 08.05.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung über die Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung der Denkmalzone 'Ortskern Edenkoben' Gemarkung Edenkoben Landkreis Seite

Mehr

Satzung über den Denkmalbereich "Historischer Stadtkern Schwerte"

Satzung über den Denkmalbereich Historischer Stadtkern Schwerte Satzung über den Denkmalbereich "Historischer Stadtkern Schwerte" Präambel Aufgrund des 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein- Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)

Mehr

Satzung für den Denkmalbereich Südliche Bahnstraße in der Stadt Ratingen (DenkmalSRBahnstr) Inhaltsverzeichnis

Satzung für den Denkmalbereich Südliche Bahnstraße in der Stadt Ratingen (DenkmalSRBahnstr) Inhaltsverzeichnis Satzung für den Denkmalbereich Südliche DenkmalSRBahnstr 622-08 Satzung für den Denkmalbereich Südliche Bahnstraße in der Stadt Ratingen (DenkmalSRBahnstr) in der Fassung vom 10. August 2000 Satzung Datum

Mehr

Satzung für den Denkmalbereich Graf-Adolf-Straße in der Stadt Ratingen (DenkmalSRGrafAd) Inhaltsverzeichnis

Satzung für den Denkmalbereich Graf-Adolf-Straße in der Stadt Ratingen (DenkmalSRGrafAd) Inhaltsverzeichnis Satzung für den Denkmalbereich Graf-Adolf- DenkmalSRGrafAd 622-07 Satzung für den Denkmalbereich Graf-Adolf-Straße in der Stadt Ratingen (DenkmalSRGrafAd) vom 13. Juni 1988 Satzung Datum Fundstelle In

Mehr

Satzung. über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhaltungssatzung)

Satzung. über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhaltungssatzung) Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhaltungssatzung) Aufgrund des 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),

Mehr

S a t z u n g. über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße

S a t z u n g. über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße S a t z u n g über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße Satzung der Stadt Siegburg zur Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße

Mehr

Präambel. 1 - Geltungsbereich

Präambel. 1 - Geltungsbereich Satzung über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz des engeren Altstadtbereiches in Speyer (Werbesatzung) vom 18.09.1998 Der Stadtrat der Stadt Speyer hat am 10. September

Mehr

Satzung für den Denkmalbereich um die Margarethenkirche der Stadt Kierspe vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Satzung für den Denkmalbereich um die Margarethenkirche der Stadt Kierspe vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom Satzung für den Denkmalbereich Margarethenkirche Gruppe 3 Abschnitt 10 Satzung für den Denkmalbereich um die Margarethenkirche der Stadt Kierspe vom 30.11.1994 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Mehr

Datum: Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer. Beschlussvorlage Nr. 59/2015

Datum: Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer. Beschlussvorlage Nr. 59/2015 Gemeinde Scheeßel Datum: 21.08.2015 Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer Beschlussvorlage Nr. 59/2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge HoTiPlaUmA VA Sitzungstermin

Mehr

Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen für das Gebiet Ratingen Innenstadt (ErhSRInn) Inhaltsverzeichnis

Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen für das Gebiet Ratingen Innenstadt (ErhSRInn) Inhaltsverzeichnis Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen ErhSRInn 622-01 Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen für das Gebiet Ratingen Innenstadt (ErhSRInn) vom 21. Januar 1981 Satzung Datum Fundstelle In Kraft getreten

Mehr

Hiermit wird der in 2 beschriebene Bereich der Altstadt von Kaiserswerth als Denkmalbereich gemäß 5 DSchG unter Schutz gestellt.

Hiermit wird der in 2 beschriebene Bereich der Altstadt von Kaiserswerth als Denkmalbereich gemäß 5 DSchG unter Schutz gestellt. Düsseldorf Amtsblatt Nr. 34 vom 27. 8. 1988 Redaktioneller Stand: November 1998 Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 5. Juli 1988 aufgrund des 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler

Mehr

Gemeinde Neukirch. Vorkaufsrechtssatzung für die Gemeinde Neukirch. Sitzungsvorlage

Gemeinde Neukirch. Vorkaufsrechtssatzung für die Gemeinde Neukirch. Sitzungsvorlage Sitzungsvorlage Gemeinde Neukirch Gremium Sachbearbeiter Telefon e-mail Datum der Sitzung Gemeinderat 07.03.2016 Herr Riedesser 07528/92092-19 Riedesser@neukirch-gemeinde.de öffentlich Aktenzeichen Teilakte

Mehr

Satzung zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches Freiheit Blankenstein vom 11. September 1991

Satzung zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches Freiheit Blankenstein vom 11. September 1991 Satzung zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches Freiheit Blankenstein vom 11. Aufgrund von 2 Abs. 3 und 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

Präambel. Sinn und Zweck der Satzung

Präambel. Sinn und Zweck der Satzung Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Automaten im Bereich der Straßen und Plätze des Altstadtgebietes, des Domes, des Fischtorplatzes und des Schillerplatzes - 2. Änderung (A

Mehr

Satzung der Stadt Oppenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Historische Innenstadt Oppenheim

Satzung der Stadt Oppenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Historische Innenstadt Oppenheim Satzung der Stadt Oppenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Historische Innenstadt Oppenheim vom 11.12.2014 I. Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

Nachweis von öffentlich-rechtlichen Festsetzungen als Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens (VV-FestsetzungenGeoBasis)

Nachweis von öffentlich-rechtlichen Festsetzungen als Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens (VV-FestsetzungenGeoBasis) Nachweis von öffentlich-rechtlichen Festsetzungen als Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens (VV-FestsetzungenGeoBasis) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur

Mehr

S a t z u n g. Naustadt

S a t z u n g. Naustadt S a t z u n g der Gemeinde Klipphausen für das Denkmalschutzgebiet Naustadt vom 02.03.1998/06.12.2001 Aufgrund des 21 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (Sächsisches

Mehr

Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten für Grundstücke in der historischen Altstadt von Angermünde (Erhaltungssatzung)

Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten für Grundstücke in der historischen Altstadt von Angermünde (Erhaltungssatzung) 1 Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten für Grundstücke in der historischen Altstadt von Angermünde (Erhaltungssatzung) Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

Mehr

Abschrift. 3 - Anlagen

Abschrift. 3 - Anlagen Abschrift Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über die Erhaltung baulicher Anlagen im Gebiet der Saargemünder / Hindenburgstraße in Alt-Saarbrücken und St. Arnual. (2) Zu Dokumentation des Ist-Zustandes

Mehr

Begründung. zur Erhaltungssatzung Leiblstraße

Begründung. zur Erhaltungssatzung Leiblstraße Begründung zur Erhaltungssatzung Leiblstraße Gliederung 1. Ziele und Wirkungsweise der Erhaltungssatzung 2. Entstehungsgeschichte und städtebauliche Eigenart 3. Verfahren 1. Ziele und Wirkungsweise der

Mehr

1. Änderung der Denkmalbereichssatzung der Gemeinde Pinnow, Landkreis Uckermark - Neufassung -

1. Änderung der Denkmalbereichssatzung der Gemeinde Pinnow, Landkreis Uckermark - Neufassung - 1. Änderung der Denkmalbereichssatzung der Gemeinde Pinnow, Landkreis Uckermark - Neufassung - Präambel Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow hat in ihrer Sitzung am 07. Juli 2016 auf der Grundlage

Mehr

Satzung der Stadt Güstrow über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) Erweiterungsgebiet Altstadt" Güstrow

Satzung der Stadt Güstrow über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) Erweiterungsgebiet Altstadt Güstrow 61.13 Satzung der Stadt Güstrow über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) Erweiterungsgebiet Altstadt" Güstrow Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Satzung für den Denkmalbereich "Hindenburgstraße, Bad Oeynhausen" vom

Satzung für den Denkmalbereich Hindenburgstraße, Bad Oeynhausen vom Seite 1 Satzung für den Denkmalbereich "Hindenburgstraße, Bad Oeynhausen" vom 04.08.1983 1 Anordnung der Unterschutzstellung (1) Zur Erhaltung des historischen Wohnbereiches um den Straßenraum wird die

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Dezember 2005 Jahrgang 10 Nummer 26 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Antrag. Salzlandkreis 43 FD Bauordnung und Hochbau 43.3 Untere Denkmalschutzbehörde Bernburg (Saale)

Antrag. Salzlandkreis 43 FD Bauordnung und Hochbau 43.3 Untere Denkmalschutzbehörde Bernburg (Saale) An den Salzlandkreis 43 FD Bauordnung und Hochbau 43.3 Untere Denkmalschutzbehörde 06400 Bernburg (Saale) Eingangsstempel Az.: VI/63/ - - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß 10g des Einkommensteuergesetzes

Mehr

(3) Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind Vorhaben auf den in 26 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB bezeichneten Grundstücken ( 174 Abs. 1 BauGB).

(3) Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind Vorhaben auf den in 26 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB bezeichneten Grundstücken ( 174 Abs. 1 BauGB). Erhaltungssatzung Eisenbahnstraße Satzung Eisenbahnstraße zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Eisenbahnstraße aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt ( 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) In der Fassung

Mehr

Ordnungsziffer 6.99 Titel Satzung der Stadt Krefeld für den Denkmalbereich Stadt Uerdingen

Ordnungsziffer 6.99 Titel Satzung der Stadt Krefeld für den Denkmalbereich Stadt Uerdingen Ortsrecht Ordnungsziffer 6.99 Titel Satzung der Stadt Krefeld für den Denkmalbereich Stadt Uerdingen Satzung der Stadt Krefeld für den Denkmalbereich Stadt Uerdingen Aufgrund von 2 Abs. 3 und 5 des Gesetzes

Mehr

LESEFASSUNG (rechtskräftig ab )

LESEFASSUNG (rechtskräftig ab ) LESEFASSUNG (rechtskräftig ab 27.06.1998) Denkmalbereichsverordnung Rudolf-Breitscheid-Straße 1-19 der Hansestadt Greifswald Aufgrund des 5 Absatz 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Kurpark Bad Kreuznach

Kurpark Bad Kreuznach 13323 Anpassung Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet Kurpark Bad Kreuznach Kreis Bad Kreuznach vom 12. August 1985 Auf Grund des 21 des Landespflegegesetzes (LPflG) in der Fassung vom 5. Februar

Mehr

Memminger Stadtrecht MStR

Memminger Stadtrecht MStR Memminger Stadtrecht MStR 6111 6111 Satzung der Stadt Memmingen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes Dickenreishausen - Oberdorfstraße und damit verbundene örtliche Bauvorschriften -

Mehr

A M T S B L A T T. f ü r d e n L a n d k r e i s O d e r - S p r e e. 18 Jahrgang Beeskow, den 31. Mai 2011 Nr. 7

A M T S B L A T T. f ü r d e n L a n d k r e i s O d e r - S p r e e. 18 Jahrgang Beeskow, den 31. Mai 2011 Nr. 7 A M T S B L A T T f ü r d e n L a n d k r e i s O d e r - S p r e e 18 Jahrgang Beeskow, den 31. Mai 2011 Nr. 7 Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen des Landrates

Mehr

Satzung. Für die innerhalb der folgenden Grenzen liegenden Flächen wird eine Veränderungssperre erlassen:

Satzung. Für die innerhalb der folgenden Grenzen liegenden Flächen wird eine Veränderungssperre erlassen: Satzung vor 6/50 der Stadt Bad Kreuznach über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Bad Kreuznach Zwischen Roßstraße, Mühlenteich und

Mehr

--- Aufgabe _--- und Obertragung --

--- Aufgabe _--- und Obertragung -- WasserversorgungsS 75.1 Aufgrund der!j 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. s. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 22. Juli 1988 (GVBi. S. 135),

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

6 Bauwesen. S a t z u n g

6 Bauwesen. S a t z u n g Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern vom.0. zur Wahrung der baugeschichtlichen Bedeutung des Stadtgebietes Kaiserslautern im Bereich der Richard-Wagner-Straße Der Stadtrat der Stadt Kaiserslautern

Mehr

Moor- und Heidegebiet bei Kircheib. Landkreise Altenkirchen und Neuwied vom 01. Juni 1982

Moor- und Heidegebiet bei Kircheib. Landkreise Altenkirchen und Neuwied vom 01. Juni 1982 13203 Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet Moor- und Heidegebiet bei Kircheib Landkreise Altenkirchen und Neuwied vom 01. Juni 1982 Auf Grund des 21 des Landesgesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege

Mehr

Entwurf. Stadt Osterholz Scharmbeck

Entwurf. Stadt Osterholz Scharmbeck Stadt Osterholz Scharmbeck Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich der Ortsdurchfahrt in der Ortschaft Scharmbeckstotel (Werbeanlagensatzung) Entwurf Inhaltsübersicht Präambel

Mehr

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich Zentrale Dienste - Rathausplatz 2-7 67227 Frankenthal (Pfalz) www.frankenthal.de Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Sanierungssatzung 6/10/3. Betr.: Vollzug des Städtebauförderungsgesetzes; hier Worms, Satzung über das Sanierungsgebiet "Stadtkern Nord-Ost"

Sanierungssatzung 6/10/3. Betr.: Vollzug des Städtebauförderungsgesetzes; hier Worms, Satzung über das Sanierungsgebiet Stadtkern Nord-Ost Betr.: Vollzug des Städtebauförderungsgesetzes; hier Worms, Satzung über das Sanierungsgebiet "Stadtkern Nord-Ost" Die Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz hat mit Verfügung vom 4. Juli 1972 - Az. 405-23-W/San

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

- Gebäuden und untergeordneten anderen baulichen Anlagen bis zu 30 cbm umbauten Raum,

- Gebäuden und untergeordneten anderen baulichen Anlagen bis zu 30 cbm umbauten Raum, Ortsrecht Ordnungsziffer 6.15 Titel Satzung z. Erhaltung u. Gestaltung baul. Anl. sowie z. Erhaltung d. Eigenart d. Gebietes f. d. Bereich Krefeld-Bockum -Friedr.-Ebert-Str. / Grotenburgstr. / Eichendorffstr.

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:

Mehr

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m²

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m² Aufgrund des 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel XIV, Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages vom

Mehr

S A T Z U N G. (1) In der Stadt Meckenheim werden folgende Gebietszonen gem. 64 Abs. 7 BauO NW festgelegt:

S A T Z U N G. (1) In der Stadt Meckenheim werden folgende Gebietszonen gem. 64 Abs. 7 BauO NW festgelegt: S A T Z U N G der Stadt Meckenheim über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages gemäß 64 Abs. 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesaubordnung -BauO NW) -Stellplatzablösungssatzungvom

Mehr

Regierungsbezirk Oberfranken Kulmbach Wonsees

Regierungsbezirk Oberfranken Kulmbach Wonsees D-4-77-164-17 D-4-77-164-16 Baudenkmäler Grenzstein. Grenzstein von 1699; "Nr. 16: Am Weg so von Großenhül auf Neudorff gehet", Fuhrweg Großenhül-Leesau. nicht, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I 1 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 1 FREITAG, DEN 3. JANUAR 2014 Tag Inhalt Seite 3. 12. 2013 zur Teilaufhebung der über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altona-Altstadt

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Nummer 27 Datum 18.09.2009 Amtliche der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 53 Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Seite 1 von 6 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 18 / 2015 ausgegeben am: 30.04.2015 Inhalt: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Aufstellung und Auslegung

Mehr

VG Neustadt (Weinstraße) 5. Kammer, Urteil vom , 5 K 507/10.NW

VG Neustadt (Weinstraße) 5. Kammer, Urteil vom , 5 K 507/10.NW VG Neustadt (Weinstraße) 5. Kammer, Urteil vom 20.04.2011, 5 K 507/10.NW 1 2 Keine Bescheinigung nach 7i Abs. 2 EStG für Doppelgarage an denkmalgeschütztem Hauptgebäude Leitsatz 1. Der Bauherr kann für

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

Erhaltungssatzung der Stadt Hermsdorf/Thüringen

Erhaltungssatzung der Stadt Hermsdorf/Thüringen der Stadt Hermsdorf/Thüringen Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Geltungsbereiche 2 Erhaltungsgründe, Genehmigungsbestände 3 Erhaltungsziele 4 Kulturdenkmale 5 Erhaltung der Stadttypik 6 Baugenehmigungen 7

Mehr

- im Westen durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlichen Bebauung des

- im Westen durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlichen Bebauung des Bekanntmachung der Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg für das Sanierungsgebiet Sudenburg Nord" im vereinfachten Verfahren nach 136 Baugesetzbuch (BauGB ) i. V. m. 142 (4) BauGB und Ersatzbekanntmachung

Mehr

- zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

- zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Rechtsverordnung "Esche an der katholischen Kirche" 67.34 Auf Grund des 5 22 des Landespflegegesetzes (LPflG) in der Fassung vom 5. Februar 1979 (GVB1. S. 36) - zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 15. Jahrgang Luckenwalde, 17. Juli 2007 Nr. 18

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 15. Jahrgang Luckenwalde, 17. Juli 2007 Nr. 18 für den Landkreis Teltow-Fläming 15. Jahrgang Luckenwalde, 17. Juli 2007 Nr. 18 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Korrektur eines Beschlusses der 23. ordentlichen Sitzung des Kreistages vom 25.06.2007...

Mehr

Was ist ein Denkmal? Inventar- und Schutzobjekte im Kanton Zug

Was ist ein Denkmal? Inventar- und Schutzobjekte im Kanton Zug Was ist ein Denkmal? Inventar- und Schutzobjekte im Kanton Zug Direktion des Innern, Amt für Denkmalpflege und Archäologie, Abteilung Denkmalpflege und Bauberatung, September 2017 «Der Mensch hat ein Grundbedürfnis

Mehr

Satzung. der Ortsgemeinde Bruchhausen über die Gestaltung und den Schutz des Ortsbildes vom

Satzung. der Ortsgemeinde Bruchhausen über die Gestaltung und den Schutz des Ortsbildes vom Satzung der Ortsgemeinde Bruchhausen über die Gestaltung und den Schutz des Ortsbildes vom 17.04.2000 Aufgrund des 88 Abs. 1 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

B E K A N N T M A C H U N G. - Vorkaufsrechtssatzung Achim-West -

B E K A N N T M A C H U N G. - Vorkaufsrechtssatzung Achim-West - B E K A N N T M A C H U N G - Vorkaufsrechtssatzung Achim-West - Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Achim zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Infrastrukturprojektes

Mehr

Regierungsbezirk Oberfranken Kronach Teuschnitz

Regierungsbezirk Oberfranken Kronach Teuschnitz E-4-76-180-1 Baudenkmäler Ensemble Haupstraße. Das Ensemble umfasst in seinem Umgriff die Hauptstraße von, die in ihrer Lage der Marktgründung des 14. Jahrhunderts entspricht und eine vereinheitlichende

Mehr

\[". BEGRÜNDUNG. ( 9 (8) BauGB) zum Bebauungsplan Paui-Brümmer-Straße/Am Lotsenberg. Fassung vom 16. Dezember 2003.

\[. BEGRÜNDUNG. ( 9 (8) BauGB) zum Bebauungsplan Paui-Brümmer-Straße/Am Lotsenberg. Fassung vom 16. Dezember 2003. .., a BEGRÜNDUNG ( 9 (8) BauGB) zum Bebauungsplan 32.10.01 - Paui-Brümmer-Straße/Am Lotsenberg Fassung vom 16. Dezember 2003 Übersichtsplan Lageplan M. 1 : 5.000 ) \[". \., 4 1. Städtebauliche Vergleichswerte

Mehr

STADTHEIMATPFLEGE WÜRZBURG 2017

STADTHEIMATPFLEGE WÜRZBURG 2017 STADTHEIMATPFLEGE WÜRZBURG 2017 SHP 2017 2 Stellungnahme zum Erhalt der Backerei Zierlein 1. Anlass Die Bäckerei Zierlein in der Haugerpfarrgasse 4 Ende 2016 ihren Betrieb eingestellt. Damit hat eine der

Mehr

2. Änderung der Fernwärmesatzung der Stadt Ilmenau

2. Änderung der Fernwärmesatzung der Stadt Ilmenau 2. Änderung der Fernwärmesatzung der Stadt Ilmenau vom 24. November 2017 Aufgrund 2 Abs. 2, 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Baugrundstück

Öffentliche Ausschreibung Baugrundstück Öffentliche Ausschreibung Baugrundstück Die Stadt Weimar schreibt zum Verkauf folgendes Baugrundstück zur Neubebauung aus: Wiesenstraße 10 (Gemarkung Ehringsdorf, Flur 2, Teilfläche der Flurstücke 173/16

Mehr

Korretsberg, Landkreis Mayen-Koblenz vom 12. Januar 1988

Korretsberg, Landkreis Mayen-Koblenz vom 12. Januar 1988 13720 Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet Korretsberg, Landkreis Mayen-Koblenz vom 12. Januar 1988 Auf Grund des 21 des Landespflegegesetzes in der Fassung vom 5. Februar 1979 (GVBl. S. 36), zuletzt

Mehr

Satzung der Stadt Güstrow über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) Schweriner Vorstadt" Güstrow

Satzung der Stadt Güstrow über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) Schweriner Vorstadt Güstrow 61.12 Satzung der Stadt Güstrow über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) Schweriner Vorstadt" Güstrow Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

2. Änderungssatzung der Gemeinde Kiedrich über die Gestaltung zum Schutz des Ortsbildes

2. Änderungssatzung der Gemeinde Kiedrich über die Gestaltung zum Schutz des Ortsbildes 2. Änderungssatzung der Gemeinde Kiedrich über die Gestaltung zum Schutz des Ortsbildes Präambel: Der historische Ortskern von Kiedrich stellt als städtebauliche Gesamtanlage einen denkmalpflegerischen

Mehr

Rechtsverordnung Landschaftsbestandteil "Lößwand an der Lochsteig"

Rechtsverordnung Landschaftsbestandteil Lößwand an der Lochsteig Rechtsverordnung Landschaftsbestandteil "Lößwand an der Lochsteig" 67.29 Auf Grund des 20 des Landespflegegesetzes in der Fassung vom 5. Februar 1979 (GVB1. S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 1 des

Mehr

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des

Mehr

SATZUNG. der Großen Kreisstadt Glauchau. für das Denkmalschutzgebiet Glauchau - Villengebiet. vom

SATZUNG. der Großen Kreisstadt Glauchau. für das Denkmalschutzgebiet Glauchau - Villengebiet. vom SATZUNG der Großen Kreisstadt Glauchau für das Denkmalschutzgebiet Glauchau - Villengebiet vom 0.0.000 Aufgrund des des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (Sächsisches

Mehr

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Michaelsberger Garten" im Gebiet der Stadt Bamberg

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil Michaelsberger Garten im Gebiet der Stadt Bamberg Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Michaelsberger Garten" im Gebiet der Stadt Bamberg Vom 20.11.1997 (Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 05.12.1997 Nr. 25), geändert

Mehr

Die Erhaltungssatzung Hohenzollernstraße und Hohenzollernplatz ist außer Kraft getreten.

Die Erhaltungssatzung Hohenzollernstraße und Hohenzollernplatz ist außer Kraft getreten. WICHTIGER HINWEIS: Die Erhaltungssatzung Hohenzollernstraße und Hohenzollernplatz ist außer Kraft getreten. Dieser Bereich wurde in zwei Teile aufgeteilt und es gibt jetzt zwei neue Satzungen Hohenzollernplatz/Hiltenspergerstraße

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 07. Juli 2006 Jahrgang 11 Nummer 14 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Rechtsverordnung. Aufgrund des 23 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in der Fassung vom wird verordnet:

Rechtsverordnung. Aufgrund des 23 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in der Fassung vom wird verordnet: Rechtsverordnung über die Unterschutzstellung der zwei Rotbuchen, St.-Markus-Str. 12 (Plan Nr. 1570/ 3) und der zwei Linden am Roßsprung in der Otto-Heß-Str. 23 b und c (Plan Nr. 4528/111 und 4528/110)

Mehr

(Vorkaufsrechtssatzung) vom 14. November Gemeinderatsbeschluss: 14. November Rechtsaufsichtliche Genehmigung:

(Vorkaufsrechtssatzung) vom 14. November Gemeinderatsbeschluss: 14. November Rechtsaufsichtliche Genehmigung: Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 143, 144/11, 144/2, 145/20 und 145/23, jeweils Gemarkung Unterbiberg () vom 14. November 2016 Gemeinderatsbeschluss:

Mehr

1/02. S a t z u n g. der Stadt Landau i.d.pf.

1/02. S a t z u n g. der Stadt Landau i.d.pf. 1 1 Allgemeine Verwaltung 1/02 S a t z u n g der Stadt Landau i.d.pf. über die Erstreckung der Satzungen der Stadt Landau i.d.pf. auf die Stadtteile Arzheim, Dammheim, Godramstein, Mörzheim, Nußdorf und

Mehr

V e r o r d n u n g. zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes an der Saar (Gewässer I. Ordnung)

V e r o r d n u n g. zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes an der Saar (Gewässer I. Ordnung) V e r o r d n u n g zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes an der Saar (Gewässer I. Ordnung) für das Gebiet der Verbandsgemeinden Konz und Saarburg Landkreis Trier-Saarburg Aufgrund des 32 des Gesetzes

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Rathenow

Amtsblatt für die Stadt Rathenow Amtsblatt für die Stadt Rathenow Jahrgang III Rathenow, den 04.10.2004 Nr. 06 Inhaltsverzeichnis der Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.04 der Klarstellungssatzung

Mehr

Satzung der Stadt Schönebeck (Elbe) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes. Altstadt Schönebeck (Elbe)

Satzung der Stadt Schönebeck (Elbe) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes. Altstadt Schönebeck (Elbe) - 1 - Satzung der Stadt Schönebeck (Elbe) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Schönebeck (Elbe) (Sanierungssatzung Altstadt Schönebeck (Elbe) ) vom 15.12.2005, Beschluss 0188/2005

Mehr

SATZUNG FÜR DEN DENKMALBEREICH MARKTSTRASSE/ MITTELSTRASSE DORF IN LEICHLINGEN vom

SATZUNG FÜR DEN DENKMALBEREICH MARKTSTRASSE/ MITTELSTRASSE DORF IN LEICHLINGEN vom SATZUNG FÜR DEN DENKMALBEREICH MARKTSTRASSE/ MITTELSTRASSE DORF IN LEICHLINGEN vom 24.09.1984 Aufgrund von 2 Abs. 3 und 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen

Mehr

. ERHALTUNGSSATZUNG WITTICHENAU

. ERHALTUNGSSATZUNG WITTICHENAU " I.., c;,-', \ ~_.)\:.. I' ;, ".l~:t\.*"!: " I,.,.. ERHALTUNGSSATZUNG WITTICHENAU Begründung zur ERHALTUNGSSATZUNG FOR DEN STADTKERN VON HITTICIIENAU Die Stadt Wittichenau blickt auf eine 7DD-jährige

Mehr

SATZUNG DER STADT ISERLOHN ÜBER DIE AUSÜBUNG DES VORKAUFSRECHTS NACH DEN 25 UND 26 DES BUNDESBAU- GESETZES FÜR DAS SANIERUNGSGEBIET "ALTSTADT"

SATZUNG DER STADT ISERLOHN ÜBER DIE AUSÜBUNG DES VORKAUFSRECHTS NACH DEN 25 UND 26 DES BUNDESBAU- GESETZES FÜR DAS SANIERUNGSGEBIET ALTSTADT SATZUNG DER STADT ISERLOHN ÜBER DIE AUSÜBUNG DES VORKAUFSRECHTS NACH DEN 5 UND 26 DES BUNDESBAU- GESETZES FÜR DAS SANIERUNGSGEBIET "ALTSTADT" Auf Grund der 4 Abs. 1 und 28, Abs. 1 Buchst. g der Gemeindeordnung

Mehr

Denkmalschutz Denkmalrecht Denkmalförderung Ulrich Stevens

Denkmalschutz Denkmalrecht Denkmalförderung Ulrich Stevens LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Denkmalschutz Denkmalrecht Denkmalförderung Ulrich Stevens Von Beständigkeit und Wandel Kirchliche Baukultur und Denkmalpflege 4. Baukirchmeistertagung Omnia monumenta

Mehr

Wasserburg Reipoltskirchen

Wasserburg Reipoltskirchen 1 Die gegen Ende des 12. Jahrhunderts errichtete Wasserburg Reipoltskirchen gehört im Kern noch zu den besterhaltenen mittelalterlichen Talburgen der Pfalz. Seit Zerstörung der Gesamtanlage 1793 beherbergte

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 2 25.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS 3/2016 Bekanntmachung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 Seniorenwohnanlage Sudhagen in Delbrück-Hagen

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Schönefeld, den 27.09.2017 Nummer: 10/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Denkmale in Sachsen. Hinweise für Denkmaleigentümer I: Was ist Denkmalschutz?

Denkmale in Sachsen. Hinweise für Denkmaleigentümer I: Was ist Denkmalschutz? Denkmale in Sachsen Hinweise für Denkmaleigentümer I: Was ist Denkmalschutz? Sehr geehrte Damen und Herren, es freut mich, dass Sie sich für Denkmalschutz und Denkmalpflege in unserem Kulturland Sachsen

Mehr

Grundlagen des Denkmalschutzes & Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden

Grundlagen des Denkmalschutzes & Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden Grundlagen des Denkmalschutzes & Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden 1 Denkmalschutz in Hessen rechtliche Grundlagen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung Zuschussmöglichkeiten Denkmalschutz in der

Mehr

Rechtsverordnung. des Landkreises Barnim über den geschützten Landschaftsbestandteil Moore- Pumpe

Rechtsverordnung. des Landkreises Barnim über den geschützten Landschaftsbestandteil Moore- Pumpe Rechtsverordnung des Landkreises Barnim über den geschützten Landschaftsbestandteil Moore- Pumpe Aufgrund der 24 Abs. 1, 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (Bbg. NatSchG)

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 16. Jahrgang Luckenwalde, 5. September 2008 Nr. 30

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 16. Jahrgang Luckenwalde, 5. September 2008 Nr. 30 für den Landkreis Teltow-Fläming 16. Jahrgang Luckenwalde, 5. September 2008 Nr. 30 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Beschlüsse der 26. ordentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 1. September 2008...

Mehr

Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches INNENSTADT vom

Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches INNENSTADT vom Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches INNENSTADT vom 24.03.2011 1 Präambel Anlass zur Erstellung der Satzung ist die Notwendigkeit, zum Schutz des Welterbes Dom eine Pufferzone zu schaffen. Eine

Mehr

Gestaltungssatzung. Siedlung Marienhof. Fachbereich Umwelt und Planen Stadt- und Landschaftsplanung / Bauordnung, Denkmal- und Naturschutz

Gestaltungssatzung. Siedlung Marienhof. Fachbereich Umwelt und Planen Stadt- und Landschaftsplanung / Bauordnung, Denkmal- und Naturschutz Gestaltungssatzung Siedlung Marienhof Fachbereich Umwelt und Planen Stadt- und Landschaftsplanung / Bauordnung, Denkmal- und Naturschutz SATZUNG der Stadt Flensburg über besondere Anforderungen an bauliche

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr