Feststellungen im Rahmen der NQR-Konsultation

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1 HR Dkfm. Mag. Helmut Skala 2500 Baden, Max Schönherr-G. 3 Vertreter Österreichs im ETUCE, Brüssel Europäisches Gewerkschaftskomitee für Bildung und Wissenschaft Mail: helmut.skala@aon.at FAX: Feststellungen im Rahmen der NQR-Konsultation Allgemeines: Die folgenden Feststellungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf die konkreten Fragestellungen des Konsultationspapiers, allerdings auch fallweise auf Problemkreise außerhalb der gestellten Fragen. Zunächst darf anerkennend festgehalten werden, dass bei der Entwicklung eines NQR für Österreich in sehr guter, offener und sozialpartnerschaftlicher Weise vorgegangen wird. Damit wurde die bereits anlässlich der Konsultation über die Implementierung des EQR unter Einbeziehung der Sozialpartner und von Stakeholdern begonnene Arbeitweise in vorbildlicher Weise fortgesetzt und sichergestellt. Besonders positiv ist zu bewerten, dass nicht nur entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und wurden, sondern auch in zahlreichen Informationsveranstaltungen ein offener und sachverständiger Dialog ermöglicht wurde. Damit ist auch die logische Abfolge zwischen EQR und NQR auf der einen Seite und die entsprechende Verknüpfung mit der Konsultation und der späteren Implementierung des ECVET sowie mit den europaweiten und den österreichischen Programmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung als komplexe Herausforderung auf der anderen Seite hergestellt. Dadurch wird auch der künftig erforderlichen Akzeptanz des NQR auf breiter Basis der Weg geebnet. Zu den konkreten Fragen: 1.1. Organisatorische Vorgangsweisen und Hintergründe zur Entwicklung des NQR Der nach der ersten Konsultationsrunde beschrittene Weg mit der Projektgruppe NQR hat sich als erfolgreich erwiesen, denn diese Projektgruppe hat in der wichtigen Anfangsphase die Koordinierung nicht nur zwischen BMUKK und BMWF sondern auch die strategische Planung und den offenen, aber konsequenten Konsultationsprozess hervorragend durchgeführt. Die Grundstruktur und das Design des NQR konnte daher sehr rasch entwickelt und auf breiter Basis akkordiert werden. Dem Entwicklungsdesign der drei Korridore wird daher genauso zugestimmt, wie dem Zeitrahmen zur Entwicklung des NQR. Die Nationale Steuerungsgruppe repräsentiert die traditionelle Sozialpartnerstruktur Österreichs, wobei die Frage zu stellen ist, ob nicht eine stärkere Einbindung der Stakeholder über den Konsultationsprozess hinaus zu der gewünschten Akzeptanz des NQR führen würde, da ja dessen Verwendung lediglich auf Überzeugung und Freiwilligkeit basieren wird. Zumal exklusiv für den Bereich des BMWF ein eigener NQR Beirat unter Einbeziehung der Österreichischen Hochschülerschaft etabliert wurde, der den gesamten tertiären Bildungs 1

2 bereich abdeckt. Allerdings ist offen, ob neben der Österreichischen Hochschülerschaft auch die repräsentative Bundesvertretung der Hochschullehrerinnen und Lehrer in der GÖD eingebunden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre auch diese Vertretung in den Beirat des BMWF einzubinden. Es ist daher aber auch zu fordern, dass ein eigener NQR Beirat bestehend aus dem BMUKK und der Arbeitsgemeinschaft der Lehrer in der GÖD rasch eingerichtet wird, da das Lehrpersonal des gesamten formalen Bildungswesens keine repräsentative und direkte Vertretung in der Nationalen Steuerungsgruppe hat Ziele des österreichischen NQR Die formulierten Ziele sind insgesamt zu unterstützen, besonders die umfassende Sicht in einem größeren Zusammenhang, die auch zu einer Akzeptanz auf breiter Basis führen kann. Darauf wurde bereits in der Einleitung unter Punkt 1.1. hingewiesen. Vor allem sollte der NQR auch in der täglichen Praxis tatsächlich als Mess- und Vergleichs instrument praktisch verwendet werden. Es ist zu hoffen, dass nun, auf Basis von NQR in Verbindung mit ECVET, vor allem auf nationaler Ebene die leider unbefriedigenden Anrechnungen von Credits im tertiären Bereich, die an BHS erworben wurden, einer positiven Lösung zugeführt werden. Auf internationaler Ebene wird dies bereits erfolgreich praktiziert. Forderungen: Als Mess- und Vergleichsinstrument wird eine ausschließlich orientierende Funktion gefordert und eine regulierende Funktion entschieden abgelehnt. Die Unterstützung der strategischen Ausrichtung der Internationalisierung durch den NQR in der Berufsbildung, darf zu keinen Angleichungstendenzen an Berufsbildungssysteme anderer europäischer Länder führen. Das heißt konkret, keine Modularisierung oder Verschmelzung von AHS und BMHS als Gesamtschule der Sekundarstufe II. Der NQR darf kein Instrument der Bildungspolitik werden Das theoretische Fundament des NQR und seine organisatorischen Gestaltungselemente (Qualifikationsdefinition) Der vorgeschlagenen Definition wird zugestimmt, wobei jedoch zu prüfen wäre, ob die Formulierung: Qualifikation ist das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und/oder Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entsprechen zutreffender wäre Qualifikationstypen in Österreich Die vorgeschlagene Typologisierung wird begrüßt. 2

3 Die Aufnahme von Teilqualifikationen sollte sehr restriktiv gehandhabt werden und vor allem im Zusammenhang mit Zusatz- und Spezialqualifikationen gesehen werden. Teilqualifikationen sollten in erster Linie als Vorstufen zur Hauptqualifikation oder als Zusatzqualifikation behandelt werden. Das bloße Aneinanderkoppeln von Teilqualifikationen, ohne zumindest eine Haupt qualifikation, darf nicht zu einer relevanten Niveaueinstufung führen Die strukturelle Integration von nicht formalem und informellem Lernen in den NQE Die Begriffe formales, nicht formales und informelles Lernen sind ein ausreichendes Instrument um Lernergebnisse zu beschreiben und sind darüber hinaus auch international gebräuchlich. Die Ausweitung der Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens ist vor allem in der Erwachsenenbildung und in der beruflichen Weiterbildung im LLL sowie für den Zugang zu postsekundären Bildungswegen besonders dringlich. Die zeitlich primäre Zuordnung des formalen Bildungssystems wird nicht als Problem gesehen, da Österreich über ein hochentwickeltes und differenziertes formales Bildungssystem verfügt, welches daher eine gute Einordnung der Korridore 2 und 3 erlaubt ohne dabei normierend zu wirken Analyse der lernergebnisorientierten Qualifikationsbeschreibungen Die gewählte Formulierung outputorientiert Lernergebnisse (nach Moon 2004, S. 14) ist ein geeignetes Instrument um Lehrplanziele zu umschreiben. In den Lehrplänen der BMHS ist dies bereits zu einem überwiegenden Teil verwirklicht. Allerdings sollten bei einer Überarbeitung bisher verwendete Begriffe, wie Verständnis wecken für nicht generell eliminiert werde, da sie zumeist Wertehaltungen beschreiben, die zur Aufgabenbeschreibung der österreichischen Schule gehören und somit auch wertvolle Bildungsarbeit neben der Lernarbeit sicherstellen, obwohl sie keine konkret messbaren Lernergebnisse beschreiben. An dieser Stelle darf auf das informelle Treffen der europäischen Bildungsminister in Baden bei Wien anlässlich der ersten EU-Präsidentschaft Österreichs hingewiesen werden, welches unter dem Motto Bildung ist mehr gestanden ist. Die Entwicklung von Deskriptoren beziehungsweise von Bildungsstandards dürfen auch nicht langfristig gesehen die Lehrpläne des formalen österreichischen Bildungssystems, deren Lehrziele künftig verstärkt outputorientiert formuliert werden sollen, ersetzen oder direkt beeinflussen, wie dies z. B. in einem Entwurf zu einer Novelle zum SchUG durch die Verpflichtung der Lehrer Bildungsstandards neben der Erfüllung des Lehrplans zu berücksichtigen gefordert wird. Basis für den Bildungsauftrag der österreichischen Schule haben der Zielparagraph des SchOG und die Bundesverfassung zu bleiben. Es muss daher eindeutig festgestellt werden, dass es auch künftig keine Ersatzlehrpläne geben darf, wobei auf das problematische und sinnlose Experiment der Lehrzielbanken hingewiesen werden kann. 3

4 Standards sollten nicht zu Mindesterfordernissen werden, auf deren Erfüllung die Lehrtätigkeit primär ausgerichtet wird, sondern als ein Evaluierungsinstrument unter mehreren, um bestimmte Teilbereiche von Lernergebnissen zu überprüfen. Eine Reduktion auf ein bloßes Abfragen von Standards würde zu einer generellen Niveauabsenkung führen und nicht zu einer Qualitätsverbesserung Anzahl der Niveaus und die Entwicklung der Deskriptoren Dem Prinzip der Gleichwertigkeit von Qualifikationen im NQR wird nicht nur zugestimmt, sondern es wird begrüßt, da dies dem Wesen des österreichischen Bildungssystems im formalen Bereich mit seiner Ausgewogenheit und der Differenzierung in der Allgemeinbildung und in der Berufsbildung entspricht und entgegenkommt. Diese setzt sich zusätzlich innerhalb der Berufbildung mit den beiden Schwerpunkten des Dualen Systems und der BMHS fort. Ebenso sind die zahlreichen Zugangsmöglichkeiten zum Tertiären Bildungswesen sicher nicht gleichartig, aber aus bildungspolitischem Willen sicher gleichwertig. Für das differenzierte österreichische Schulwesen ist jede Einstufung in Niveaus schwierig. Aber auch eine Ausweitung auf mehr als acht Niveaus des NQR würde dies nicht erleichtern. Außerdem geht es bei der Entwicklung des NQR nicht vorrangig darum, die impliziten Hierarchien im österreichischen Schulwesen entsprechend abzubilden, sondern gleichwertige Qualifikationsstufen darzustellen und diese vergleichbar zu machen. Dabei ist es sicherlich sinnvoll, unter Berücksichtigung der Trends in vielen europäischen Ländern, sich den acht Niveaus des EQR anzugleichen Entwicklung und Erprobung der NQR Deskriptoren Der vorgeschlagenen Vorgangsweise wird zugestimmt, aufbauend auf den Deskriptoren des EQR im Anschluss an den Konsultationsprozess, den NQR mit einer Erläuterungs- und einer Ergänzungstabelle zu erweitern. Eine vermehrte Annäherung zwischen NQR und EQR ist anzustreben. Diese zusätzlichen Informationen zu den EQR und den NQR Deskriptoren können bei den Niveaueinordnungen durchaus nützlich sein. Leider haben erste Gesprächrunden zur Einstufung von zunächst formalen Bildungsqualifikationen ergeben, dass es auch für viele Schulexperten sehr schwierig ist, sich von einem ausgeprägten, tradierten und hierarchischen Denken zu lösen, aber vor allem sich einem outputorientierten Denken zuzuwenden. Bei der beschriebenen Vorgangsweise um österreichische Deskriptoren zu entwickeln, erscheint es sinnvoll, sich an die EQR Deskriptoren als Ausgangspunkte anzulehnen und daraus falls erforderlich eigene und spezifisch österreichische Deskriptoren in gemeinsamen, sektoralen, jedoch übergreifenden Arbeitsgruppen gemeinsam mit BMUKK und BMWF zu entwickeln. Es wird daher gefordert, dass in diesen Arbeitsgruppen ab sofort auch Vertreter der Lehrerschaft und deren Standesvertretungen einzubinden sind Konkrete Schritte zur Verwirklichung des NQR und Zuordnung zu den Niveaus innerhalb des angestrebten Zeitrahmens. 4

5 Der vorgeschlagenen Vorgangsweise und dem damit verbundenen Zeitplan kann zugestimmt werden; vor allem auf Grund der die Dominanz der formalen Bildungswege in Österreich, die ihre Lernergebnisse zu einem großen Teil durchaus bereits derzeit outputorientiert darstellen (Europass, Zeugnissupplemente, Zusatzzertifikate oder das Berufsdiplom der BHS-Reifeprüfung u. ä.). So finden sich auch bereits jetzt, ohne die geplante generelle Umstellung der Lehrpläne auf Ergebnisorientierung zahlreiche hilfreiche Zuordnungshinweise (z. B. ISCED und ISCO), so dass bereits beginnend mit Anfang 2009 ein Grundgerüst des österreichischen NQR fertig gestellt sein sollte, wobei der Schwerpunkt, wie vorgeschlagen wohl bei den Qualifikationstypen I und II liegen wird Zur Rolle der Hochschulbildung und die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung. Es sollte der Empfehlung des EQR gefolgt werden Hochschulabschlüsse d. h. postsekundäre Abschlüsse ab dem Niveau 5 einzustufen. Wobei die Niveaus 5 bis 8 nicht ausschließlich dem Hochschulbereich vorbehalten sein sollen und damit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit, aber nicht der Gleichartigkeit entsprochen wird. Wobei neben dem Stufenbau der Bolognavereinbarung, auch berufliche Weiterqualifizierungen bzw. verpflichtende Berufspraktika zur Einstufung herangezogen werden müssen. Einwände, die auf einem hierarchischen Denken fußen und daher auch auf einer inputorientierten Denkweise, sind dadurch zu widerlegen, dass die bisherig Diplome, Zertifikate und Zeugnisse nach wie vor und auch künftig unverändert ausgestellt werden und somit weiterhin den absolvierten Bildungsgang bzw. die gewählte Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule, Akademie, Kolleg, BHS, Meisterprüfung, oder AHS-Reifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung bzw. Berufsreifeprüfung usw.) hinreichend dokumentieren werden. Ebenso ist der Zuordnung von bestimmten Berufsqualifikationen auch in den höheren Niveaus 5 bis 8 zuzustimmen. Dabei sollten in der Beurteilung ausschließlich die in den Deskriptoren formulierten Kompetenzen maßgeblich sein, und weder die jeweilige Dauer von Ausbildungen, das Image der Bildungsinstitution oder derzeitige dienstrechtliche Einstufung bzw. kollektivvertragliche Regelungen als Kriterien herangezogen werden. Sollte das Prinzip der Gleichartigkeit nicht eingehalten werden, würde dies den tatsächlichen Wert des NQR in Frage stellen. Es sollte daher im Rahmen einer demokratischen Gesellschaftsordnung Europas, auch bei Wahrung einer möglichst großen Vielfalt, keine besonderen Königswege zur Erreichung nächst höherer Bildungsniveaus geben, sondern ausschließlich gleichwertige Wege Zur Frage internationaler Qualifikationen und bestehender Anerkennungen Die Anerkennung von Berufsqualifikationen durch die EU ist vor allem für den Bereich der BHS-Abschlüsse von größter Bedeutung, da die Abschlüsse der österreichischen BHS lt. EU- Richtlinienentscheidung zwingend auch dem postsekundären Bereich zuzuordnen sind, während der EQR/NQR lediglich auf dem Freiwilligkeitsprinzip beruht. Das EU-Berufsdiplom, welches mit dem Reifezeugnis einer BHS verliehen wird, ist jedoch nicht allein für die Absolventinnen und Absolventen der BHS relevant, sondern auch für Absolventinnen und Absolventen der AHS, die diese Berufqualifikation über einen Kollegabschluss erreichen können, aber auch für jene, die über Aufbaulehrgänge diese Qualifikation erreichen wollen. 5

6 Ebenso sind Zusatzqualifikationen und Pflichtpraktika auch im internationalen Konnex für die Unterrichts-erteilung in Fachtheoretischen und Fachpraktischen Gegenständen an BMHS und BS relevant und sollten im NQR berücksichtigt werden. Es wird zugestimmt, dass die Aufnahme von internationalen Qualifikationen in den NQR kein primäres Problem in Österreich darstellt Die Zuordnungsmöglichkeiten von Qualifikationen zum NQR Grundsätzlich kann die explorative und exemplarische Zuordnung von Bildungsabschlüssen und ihre Aufgliederung in Bildungssegmente als taugliches Instrument der praktischen Umsetzung angesehen werden. Die Zuordnung der Qualifikationen bei den gewählten Beispielen ist zwar gedanklich und grundsätzlich nachvollziehbar, findet aber in einigen Fällen keine Zustimmung. Es wird im Sinne einer verbesserten Übersichtlichkeit und mit Blick auf die Vielfalt beruflicher Ausbildungswege gefordert, dass die Spalte 2 in der Tabelle 4 zur Darstellung der Segmente zweigeteilt werden. Bei konsequenter Befolgung des Prinzips der Outputorientierung sollten die verschiedenen Formen der Studienberechtigung gleichwertig eingestuft werden. Etwaige Differenzierungen könnten nur bei den Bildungsinhalten, nicht jedoch bei den Zugangsvoraussetzungen ansetzen. Bei den Lehrabschlüssen und den Fachschulen sollte eine weitere Differenzierung vorgenommen werden. Da der Volksschulabschluss lediglich einen Zwischenabschluss darstellt und der Hauptschulabschluss den ersten relevanten Formalabschluss darstellt, ist dieser wohl dem Niveau 1 zuzuteilen. Niveau Allgemeinbildung/ schulischer Kontext Berufsbildung/ betrieblicher Kontext Berufsbildung/ schulischer Kontext Tertiärer Bereich 1 Pflichtschulabschluss, Hauptschulabschluss z.b. Stapelführerschein, Prüfungszertifikat zur Qualifizierung als Gebäudereinigungskraft 2 Polytechnische Schule Teilqualifikationen im 1 und 2 jährige Fachschule Rahmen der Integrativen Berufsausbildung 3 Lehrabschlüsse BMS-Abschlüsse 3 jährig 4 Reifeprüfung (AHS) Berufsreifeprüfung BMS-Abschlüsse 4 jährig mit Pflichtpraktika 5 Diplomkrankenpflege- Prüfung, Diplomsozialarbeiter-Prüfung, Diplom für medizinisch-technische Berufe u.ä. Short cycle innerhalb des 1. Studienzyklus oder in Verbindung damit 6 Meisterprüfung, Reife- und Diplomprüfung Bachelor Degree (Erster Konzessionsprüfung (BHS) sowie Kolleg-BHS Studienzyklus) 7 Steuerberaterprüfung Master Degree (Zweiter 8 Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker Lehrpersonen mit MA Abschluss und verpflichtender Berufspraxis (Fachtheoretiker an BMHS) studienzyklus PhD (Dritter Studienzyklus) 6

7 (Die exemplarischen Zuordnungen in obiger Tabelle wurden ebenfalls unter den im Exkurs Punkt 3.3. des Begutachtungspapiers genannten Kautelen vorgenommen.) 3.4. Institutionelles Gefüge des NQR in Österreich Der Einrichtung einer NQR-Agentur (Geschäftsstelle), die das NQR-Register führt wird zugestimmt. Ebenso den grundsätzlich zu erfüllenden 4 Funktionen. Ebenso wird den drei geplanten kurzfristigen Maßnahmen zugestimmt. Da der NQR so wie der EQR seine Akzeptanz nur auf freiwilliger Basis erreichen kann, kommt der Mitarbeit und der Einbindung der Stakeholder eine entscheidende Bedeutung zu. Neben anderen sind vor allem die repräsentativen Vertretungen der Pädagoginnen und Pädagogen in geeigneter Weise einzubinden. Diese tragen die Hauptverantwortung für die Qualität im formalen Bildungssystem Österreichs, sind aber auch in den Bereichen des LLL engagiert. Eine bloße Mitwirkung über die zuständigen Bundesressorts scheint weder geeignet, noch ausreichend zu sein. Es wird daher angeregt das Entscheidungsgremium, welches aus der nationalen Steuerungsgruppe entstehen wird, bzw. mit dieser identisch sein wird, um sachverständige Expertinnen und Experten zu erweitern. In diesem Zusammenhang darf auf die Rolle der Arbeitsgemeinschaft der Lehrer und die Bundesleitung der Hochschullehrer in der GÖD verwiesen werden, die schon im Zusammenhang mit dem Punkt 1.1. als wichtiger Partner für die Implementierung und die Akzeptanz des österreichischen NQR genannt wurde. Da die Ansprechpartner der künftigen NQR-Geschäftsstelle in erster Linie Bildungseinrichtungen sein werden, sollte sie als eine Agentur des Bundes im Organisationsbereich des Bildungsressorts angesiedelt werden. Helmut Skala Baden, 2. Mai

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