IHK-Informationsveranstaltung für Büroservice-Unternehmen Koblenz Tätigkeitsfelder von Unternehmen im Bereich Büroservice
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- Frank Mann
- vor 8 Jahren
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1 Thema: Referent: IHK-Informationsveranstaltung für Büroservice-Unternehmen Koblenz Tätigkeitsfelder von Unternehmen im Bereich Büroservice Axel Uhrmacher Bildungsreferent des BVBC e.v.
2 2 Luca Pacioli (* um 1445 in Borgo San Sepolcro (heute Sansepolcro), Toskana; 1514 oder 1517 in Rom) war ein italienischer Mathematiker und Franziskaner. Bekannt ist er in den Wirtschaftswissenschaften, weil er 1494 als erster die doppelte Buchführung komplett beschreibt. Im 238 HGB heißt es: "Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen."
3 Selbstständigkeit ein Schachspiel? 3
4 4 Fachliche Kompetenz: Buchführung Steuerrecht Rechtliche Grundlagen Kosten- und Leistungsrechnung Finanzierung
5 5 Steuerberatungsgesetz 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen Das Verbot des 5 gilt nicht für 4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer- Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
6 6 Geschäftsfelder: Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle Laufende Lohn- u. Gehaltsabrechnung Freie Mitarbeit beim Steuerberater Unternehmensberatung Interimsmanagement Dozententätigkeit
7 7 1. Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle: Kontieren und Erfassen von Belegen OPOS-Buchhaltung Zahlungsverkehr Problem: unerlaubte Hilfeleistung Einrichtung der Buchführung Umsatzsteuervoranmeldung
8 8 2. Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung : Laufende Lohnbuchhaltung Zahlungsverkehr DEÜV Meldewesen Lohnsteueranmeldung Problem: unerlaubte Hilfeleistung Einrichtung von Lohnkonten
9 9 3. Freie Mitarbeit beim Steuerberater : 12 Verbot der Mitwirkung bei unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen Steuerberatern ist untersagt, bei unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen mitzuwirken. Ihnen ist insbesondere untersagt, - mit einem Lohnsteuerhilfeverein Vereinbarungen über eine Mandatsteilung in der Weise zu treffen, dass sie jene Steuerrechtshilfe leisten, die über die Beschränkungen des 4 Nr. 11 StBerG hinausgeht, - durch ihre Mitwirkung einer Person im Sinne des 6 Nr. 4 StBerG Tätigkeiten zu ermöglichen, die über den erlaubten Rahmen hinausgehen.
10 Freie Mitarbeit beim Steuerberater: 17 Beschäftigung von Mitarbeitern Die Beschäftigung von Mitarbeitern, die nicht Personen im Sinne des 56 Abs. 1 StBerG sind, ist zulässig, soweit diese weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden.
11 11 Rechtliche Grundlagen: Steuerberatungsgesetz 8 Werbung (4) Die in 6 Nr.4 bezeichneten Personen dürfen auf ihre Befugnisse zur Hilfeleistung in Steuersachen hinweisen und sich als Buchhalter bezeichnen. Personen, die den anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin oder Steuerfachwirt/Steuerfachwirtin erworben haben, dürfen unter diese Bezeichnung werben. Die genannten Personen dürfen dabei nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.
12 1 2 Rechtliche Grundlagen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 3 Verbot unlauteren Wettbewerbs Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.
13 1 3 Abmahnung droht: Wettbewerbsverstoß Wettbewerber hat Unterlassungsanspruch Unterlassungsklage Ordnungsgeld und/oder Ordnungshaft vorher Abmahnung
14 1 4 Möglichkeiten der Werbung: Mund zu Mund Propaganda Anzeigenschaltung Direktwerbung Beantwortung von Stellenanzeigen Telefonische Akquisition Informationsbroschüren Homepage
15 1 5 Visitenkarten gem. 8 (4) StBerG Max Mustermann Geprüfter Bilanzbuchhalter Hauptstrasse Bonn Tel / Fax /
16 1 6 Anzeigenbeispiel: Mehr Rentabilität durch qualifizierte Betriebsberatung! (auch Kontieren und Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle) durch qualifiziertes Fachbüro Saubermann A-Stadt Tel.: 12345
17 Achtung das neue UWG: Unzumutbare Belästigung (2) Eine unzumutbare Belästigung ist anzunehmen: 2. Bei Werbung mit einem Telefonanruf 3. Bei Werbung unter Verwendung., eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung
18 Homepage: 1 8 Nur Angabe erlaubter Tätigkeiten Nicht: Rechnungswesen Buchhaltung Jahresabschlussarbeiten Buchhaltungsrückstände Vorsorglich Hinweis auf eingeschränkte Befugnisse zur Hilfeleistung in Steuersachen nicht nur auf der Startseite sondern auch auf allen Unterseiten
19 1 9 Homepage Impressums-Pflicht: Name des Dienste-Anbieters Anschrift Internet-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer -Adresse Registernummer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Verantwortlicher für Inhalte nach 6 Mediendienstestaatsvertrages
20 2 0 Suchmaschineneinträge: Wenn Sie auf der Internetseite unmissverständlich deutlich gemacht wird, dass lediglich Tätigkeiten nach 6 Nr. 3 und 4 StBerG angeboten werden, spricht nichts dagegen, allgemeine Suchbegriffe wie Buchhaltung Buchhalter Bilanzbuchhalter für die Suchmaschinenoptimierung zu programmieren.
21 2 1 Hinweis: Da die Entscheidungen der Gerichte i.s. Werbung selbstständiger Buchhalter sehr unterschiedlich ausfallen und zu der neuen Rechtslage noch keinerlei Urteile vorliegen, kann seitens des Verbandes keine Haftung für die hier erwähnten Beispiele und Anregungen übernommen werden.
22 2 2 Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.v. Am Propsthof 15-17, Bonn Telefon 02 28/ Telefax 02 28/ kontakt@bvbc.de Arbeitskreis Selbstständige Uta Jüssen
23 Unternehmensberatung: Existenzgründungsberatung Rating Kosten- und Leistungsrechnung Kalkulation Controlling Sanierung
24 Interimsmanagement: - Verstärkung bei Sonderprojekten - Aufarbeitung von Rückständen - Überbrückung personeller Vakanzen
25 Dozententätigkeit: Vorträge Existenzgründung Dozent/in Weiterbildung z.b. IHK Fachvorträge Beiträge in Fachzeitschriften
26 2 6 Akquisition und Werbung: Werbekonzept Internetpräsentation Persönliche Empfehlungen Personaldienstleister Beachte: rechtliche Rahmenbedingungen BVBC Literatur Werbekonzeption
27 2 7 Persönliche Voraussetzungen: Leistungsmotivationsstärke Machbarkeitsüberzeugung (Agieren) Risikoeignung (kalkulierbare Risiken) Flexibilität
28 2 8 Kapitalausstattung: Abhängig vom Geschäftsfeld Finanzierung technische Ausstattung Finanzierung Software Abrechnungsmodus/Zahlungsfristen
29 2 9 Der BVBC e.v. fordert: Ein deutsches Bilanzbuchhaltergesetz
30 Das Bilanzbuchhaltergesetz Österreich so nah und doch so fern: 3 0 Rückblick in die Geschichte: 1849 erste Gewerbeordnung in Österreich, selbstständige Berufe Helfer in Steuersachen, Buchführer, Buchprüfer 1938 Anschluss an Deutschland - Einführung der freien Berufe 1999 Gewerbliche Buchhalter und Selbstständige Buchhalter
31 Das Bilanzbuchhaltergesetz Österreich so nah und doch so fern: Kammersystem: 3 1 Gewerbliche Buchhalter Gewerbeordnung (wurde später aufgehoben) Wirtschaftskammer Weitere Mitglieder: Unternehmensberater IT-Dienstleister Buchhaltungsberufe Selbstständige Buchhalter Wirtschaftstreuhandgesetz Kammer der Wirtschaftstreuhänder Weitere Mitglieder Steuerberater Wirtschaftsprüfer
32 3 2 Das Bilanzbuchhaltergesetz Österreich so nah und doch so fern: 2001 Verfassungsklage Unterstützung durch Verband 2004 Entscheidung Lobbyarbeit des BÖB und der Landesverbände sowie Fachverband UBIT politische und rechtliche Unterstützung durch die Wirtschaftskammer Österreich 2006 Bilanzbuchhaltergesetz
33 Beruf Buchhalter : Ausbildungsmöglichkeit: Duale Ausbildung innerhalb von 3 Jahren Lehrabschlussprüfung mit Kammerbeteiligung 2. Ausbildungsmöglichkeit Höhere Schule mit Matura (Abitur) Ausbildungsdauer 5 Jahre Handelsakademieabschluss
34 Beruf Buchhalter aktuelle Entwicklung: 3 4 In AT wird gerade der Lehrberuf Buchhalter weiterentwickelt und man hat mit dem Lehrberuf "Finanz- und Rechnungswesenassistenz" einen zeitgemäßen Lehrberuf geschaffen. Dieser neue Lehrberuf wird folgende Tätigkeitsbereiche umfassen: - Laufende Buchführungsarbeiten - Vorbereitungsarbeiten für die Erstellung von Jahresabschlüssen (z.b. Anlagenverrechnung, Warenund Materialverrechnung, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Um- und Nachbuchungen)
35 Beruf Buchhalter aktuelle Entwicklung: Durchführung von Lohn- und Gehaltsverrechnungen (z.b. Abrechnung der laufenden Bezüge, Sonderzahlungen, Überstunden, Eintritte, Austritte, Lohnnebenkosten, Verbuchungen) - Bearbeitung Kostenrechnerischer Aufgaben - Abrechnungen mit Sozialversicherungsanstalten und Steuerbehörden (Erstellen UVA etc.) - Arbeiten mit branchentypischen IT Verfahren - Erstellen von Umsatzsteuermeldungen - Durchführung administrativer Tätigkeiten im betrieblichen Informations- und Kommunikationssystem - Anlage und Auswertung von Statistiken, Karteien und Dateien
36 3 6 Der BVBC e.v. fordert: Den Kaufmann / -frau im Rechnungswesen, Finanzen und Controlling Die Situation am Arbeitsmarkt und drohender Fachkräftemangel macht es erforderlich.
37 3 7 Bilanzbuchhalter: Lehrgang bei paritätischer Kommission oder privaten Anbietern Zur selbstständigen Ausübung umfangreiche schriftliche und mündliche Fachprüfung vor paritätischer Kommission 3jährige Berufstätigkeit Öffentlich bestellt Gesetzliche Verpflichtung zur Weiterbildung im Rahmen von 30 Lehreinheiten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
38 Gesetzliche Interessenvertretung: Wirtschaftskammer: - Gewerbliche Buchhalter (auslaufend) - Buchhalter nach BibuG - Personalverrechner - Selbstständige Buchhalter (auslaufend) - Bilanzbuchhalter (Kammerwahlrecht/Wechselrecht) 3 8 Wirtschaftstreuhänderkammer: - Bilanzbuchhalter (Kammerwahlrecht/Wechselrecht) - Selbstständige Buchhalter (auslaufend, nur bei Zulassung zur Steuerberaterprüfung)
39 3 9 Berechtigungsumfang Bilanzbuchhalter: 1. Buchhaltung einschließlich Lohnverrechnung und Erstellung der Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen und Ausgaben im Sinne 4 Abs 3 2. Erstellung von Bilanzen nach Handelsrecht 3. Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren 4. Akteneinsicht auf elektronischem Wege 5. Vertretung einschließlich Abgabe USt- Voranmeldung und ZM 6. Vertretung in Angelegenheiten der Lohnverrechnung 7. Kalkulation
40 4 0 Die Anzahl der Selbständigen in den Buchhaltungsberufen ist damit, nicht zuletzt aufgrund des Bilanzbuchhaltungsgesetzes stark angestiegen: (Gewerbliche Buchhalter, Selbständige Buchhalter, Bilanzbuchhalter, Buchhalter lt. BibuG, Personalverrechner) Insgesamt gibt es (Stand 1. August) ohne Berücksichtigung der Wirtschaftstreuhänder Selbständige in diesen Berufen gegenüber vor Einführung der Buchhaltungsberufe vor genau 10 Jahren. Bemerkenswert ist der hohe Anteil der Gewerblichen Buchhalter, die bis 30. Juni 2008 (Ende der Möglichkeit, dieses Gewerbe aufzunehmen) einen wahren Boom von Gewerbeanmeldungen zu verzeichnen hatten.
41 Axel Uhrmacher
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