Studien- und Prüfungsordnung (SPO 3) Studiengang Fertigungsbetriebswirtschaft und Unternehmensführung (FB) der Fachhochschule Heilbronn

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1 Studien- und Prüfungsordnung (SPO 3) Studiengang Fertigungsbetriebswirtschaft und Unternehmensführung (FB) der Fachhochschule Heilbronn gültig ab WS 1999/2000 vorbehaltlich der Genehmigung durch das zuständige Ministerium Internetversion Stand: Sommersemester ohne Gewähr- 39 Studiengang Fertigungsbetriebswirtschaft und Unternehmensführung (FB) (1) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen en im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 152. (2) Das erste praktische Studiensemester liegt im dritten Semester; das zweite praktische Studiensemester liegt im sechsten Studiensemester. Das erste und zweite praktische Studiensemester können nicht unmittelbar nacheinander absolviert werden. Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten praktischen Studiensemester ist der Abschluß des Grundstudiums. (3) Die für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen en im Pflichtbereich und die zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus der Tabelle 1. Legende und Fußnoten zu den folgenden Tabellen: PK = sübergreifende Prüfungsleistung durch Klausur PR = sübergreifende Prüfungsleistung durch Referat PM = sübergreifende Prüfungsleistung durch Mündliche Prüfung LK = sbegleitende Prüfungsleistung durch Klausur LSt = sbegleitende Prüfungsleistung durch Studienarbeit SK = durch Klausur SSt = durch Studienarbeit SR = durch Referat P = Prüfungsarbeit / Diplomarbeit * Wahlmöglichkeiten für den Studienschwerpunkt siehe Absatz (7) ** Wahlmöglichkeiten für die Fremdsprache siehe Absatz (9) *** Wahlmöglichkeiten für das Fachgebiet siehe Absatz (8) 1 Anzahl der Prüfungsleistungen bzw. en V Seite 1 von 14

2 Tabelle1: Pflichtfächer im Grundstudium Prüfungsleistung Studiensemester Art der Lehrveranstaltunwochenstunden Art Art Umfang in Semester- Dauer Dauer Bezeichnung 5A01 Buchhaltung/Zahlungsverkehr Vorlesung SSt - 5A02 Mathematik Vorlesung 4 LK A03 Allgemeine BWL Vorlesung 4 LK A04 Bürgerliches Recht Vorlesung 4 LK A05 Verhaltenswissenschaften Vorlesung SK 120 5A06 Absatzwirtschaft Vorlesung SK 90 5A07 Organisation Vorlesung SK 90 5A09 EDV-Grundlagen I Vorlesung SSt - - Studium Generale Schein 1 Übung SSt - Summe A08 Steuern Vorlesung SK 90 5A10 EDV-Grundlagen II Vorlesung 4 LSt A11 Mikroökonomie Vorlesung 4 LK A12 Statistik Vorlesung 4 LK A13 Industriebetriebslehre I Vorlesung SK 90 5A14 Proseminar Seminar SR - 5A15 (5A16 5A17 Betriebliches Rechnungswesen Bilanzierung Kosten- und Leistungsrechnung) Vorlesung 8 PK Studium Generale Schein 2 Übung SSt - Summe A18 Praktikantenkolloquium I Seminar SR - Summe Grundstudium insgesamt V Seite 2 von 14

3 Tabelle 1 (Fortsetzung): Pflichtfächer im Hauptstudium Prüfungsleistung Studiensemester Bezeichnung Art der Umfang in 5A22 Industriebetriebslehre II Vorlesung 4 LK A31 Makroökonomie Vorlesung 4 LK A36 Handels-/Wirtschaftsrecht Vorlesung 4 LK A37 Arbeitsrecht Vorlesung 2 LK Studienschwerpunkt* - 8 siehe Absatz (7) - Fremdsprache Kurs 1** Vorlesung SSt - - Fremdsprache Kurs 2** Vorlesung SSt - - Studium Generale Schein 3 Übung SSt - Summe A24 Personalführung Vorlesung 2 LK A25 Investition und Finanzierung Vorlesung SK 90 5A27 Betriebwirtschaftliches Seminar Seminar 4 PR und Präsentationstechnik 5 5A32 Volkswirtschaftspolitik Vorlesung 4 LK Studienschwerpunkt* - 8 siehe Absatz (7) - Fremdsprache Kurs 3** Vorlesung SSt - - Fremdsprache Kurs 4** Vorlesung 2 LSt Studium Generale Schein 4 Übung SSt - Summe A40 Praktikantenkolloquium II Seminar SR - Summe A21 Unternehmungsplanung Vorlesung 4 LK A23 Betriebswirtschaftspolitik Vorlesung SK Studienschwerpunkt* - 8 siehe Absatz (7) - Fachgebiet *** - 6 siehe Absatz (8) Summe A26 Planspiel Planspiel 6 LSt Fachgebiet *** - 6 siehe Absatz (8) 8 5A38 Diplomarbeit schriftliche Arbeit (4 Monate) P A39 Diplomandenseminar Seminar SSt - 5A41 Mündliche Diplomprüfung Betriebswirt. Kolloquium - PM Summe Hauptstudium insgesamt Insgesamt Grund- und Hauptstudium V Seite 3 von 14

4 (4) Fachprüfungen der Vordiplomprüfung sind die Prüfungsleistungen: 5A02 Mathematik 5A03 Allgemeine BWL 5A04 Bürgerliches Recht 5A10 EDV-Grundlagen II 5A11 Mikroökonomie 5A12 Statistik 5A15 Betriebliches Rechnungswesen (5) 1. Zulassungsvoraussetzungen für Fachprüfungen des Grundstudiums sind: Fachprüfung Bezeichnung Bezeichnung 5A15 Betriebliches Rechnungswesen 5A01 Buchhaltung/Zahlungsverkehr 5A10 EDV-Grundlagen II 5A09 EDV-Grundlagen I 2. Alle weiteren en des Grundstudiums sind mit Ausnahme der en des Studium Generale Voraussetzung für die Ausstellung des Vordiploms. 3. Die en des Studium Generale im Grundstudium sind Voraussetzung für die Ausgabe der Diplomarbeit. (6) Die Fachprüfungen der Diplomprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen und en sowie die Gewichte der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen und der Fachnoten sowie der Diplomarbeit ergeben sich aus Tabelle 2. V Seite 4 von 14

5 Tabelle 2: Fachprüfungen der Diplomprüfung, Gewichte der Noten und Fachnoten sowie der Diplomarbeit Prüfungsleistung Gewicht der Note der Prüfungsleistung Bezeichnung Bezeichnung Fachprüfung 5A20 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Gewicht der Fachnote 5A21 Unternehmensplanung A22 Industriebetriebslehre II 4 5A24 Personalführung 2 5A25 Investition und - Finanzierung 5A26 Planspiel 5A23 Betriebswirtschaftspolitik 6 Fachprüfung 5A27 Betriebswirtschaftliches Seminar und Präsentationstechnik 5A27 Betriebswirtschaftliches Seminar und Präsentationstechnik Fachprüfung 5A30 Volkswirtschaftslehre 5A31 Makroökonomie 4 8 5A32 Volkswirtschaftspolitik 4 Fachprüfung 5A35 Recht 5A36 Handels-/Wirtschaftsrecht 4 6 5A37 Arbeitsrecht 2 Fachprüfung 5A41 Mündliche Diplomprüfung 5A41 Mündliche Diplomprüfung 4 5A38 Diplomarbeit 5A38 Diplomarbeit 18 Fachprüfung Studienschwerpunkt Siehe Absatz (7) Siehe Absatz (7) Siehe Absatz (13) 24 Fachprüfung Fachgebiet Siehe Absatz (8) Siehe Absatz (8) Siehe Absatz (13) 12 Fachprüfung Fremdsprache Siehe Absatz (9) Siehe Absatz (9) V Seite 5 von 14

6 (7) Wahlpflichtbereich A: Studienschwerpunkt 1. Der Studiengang FB bietet folgende Studienschwerpunkte an: Betriebliche Steuerlehre Electronic-Commerce Industrie- und Handelslogistik Marketingmanagement Personalmanagement und Führung Rechnungswesen und Controlling 2. Ein Studienschwerpunkt umfaßt Die Studierenden im Studiengang FB müssen einen Studienschwerpunkt wählen. Legende zu den folgenden Tabellen: Art der : V = Vorlesung Ü = Übung S = Seminar Studienschwerpunkt Betriebliche Steuerlehre* 5A50 5A51 Unternehmenssteuern 1 V 4 LK 120 5A52 Unternehmenssteuern 2 V 2 LK 90 5A53 Einkommensteuer V 4 LK 120 5A54 Bilanzsteuerrecht V 2 LK 90 5A55 Internationale Besteuerung V 2 LK 90 5A56 Abgabenordnung V 2 LK 90 5A57 Steuerwirkungslehre V 4 LK 120 5A58 Seminar Steuern S 4 LSt - * Die Wahl dieses Studienschwerpunktes schließt die Wahl des Fachgebietes Steuerrecht aus Studienschwerpunkt Electronic-Commerce 5A70 5A71 Geschäftsprozeßanalyse V 4 LSt - 5A72 Anwendungen E-Commerce Ü 2 LSt - 5A73 Digitales Marketing V 2 LK 90 5A74 Seminar E-Commerce S 4 LSt - 5A75 Internet-/ Intranet-Techniken V 2 LK 90 5A76 Projektstudien E-Commerce 1 Ü 4 LSt - 5A77 Projektstudien E-Commerce 2 Ü 4 LSt - 5A78 Visualisierung und Mediendesign V 4 LSt - 5A79 Datenbanken V 4 LSt - 5A80 Programmierung V 4 LSt - 5A81 Rechtsfragen des E-Commerce V 2 LK 90 5A82 Grundlagen des Enterprise V 4 LSt - Resource Planning 5A83 Datenschutz und Datensicherheit V 2 LSt - V Seite 6 von 14

7 Studienschwerpunkt Industrie- und Handelslogistik * 5A90 5A91 Produktionsplanung und -steuerung V 4 LK 120 6A92 Beschaffungs- und Distributionslogistik V 4 LK 120 5A93 Materialwirtschaft V 4 LK 120 5A94 PPS-Projektstudien Ü 4 LSt - 5A95 Arbeits- und Zeitstudien V 2 LK 90 6A96 Informationsmanagement in der Ü 2 LSt - Industrie- und Handelslogistik 6A58 Import und Export V 6A59 Lager- und Fördertechnik V 2 LSt - 6A60 Transport- und Verpackungstechnik V 2 LSt - 6A67 Qualitätsmanagement V 2 LK 60 6A54 Nutzen-Kosten-Untersuchungen V 2 LK 90 6A56 Güterschadenshaftungs- und V 2 LSt - Transportversicherungsrecht 6A65 Simulationssysteme in der Logistik V 2 LK 60 6A66 Projektmanagement in der Logistik V 2 LK 60 6A69 Logistische Probleme im Handel V 2 LSt - 6A70 Arbeitssicherheit V 2 LK 60 * Die Wahl dieses Studienschwerpunktes schließt die Wahl des Fachgebietes Produktionswirtschaft aus. Studienschwerpunkt Marketingmanagement * 5B20 5B21 Strategisches Marketing V 2 LK 90 5B22 Internationales Marketing V 2 LK 90 5B23 Marketinginstrumente V 4 LK 120 5B24 Marktforschung V 4 LK 120 5B25 Marketingkommunikation und Recht V 4 LSt - 5B26 Seminar Marketing S 4** LSt - 5B27 Projektstudien Marketing Ü 4** LSt - 5B28 Marketingcontrolling V 2 LK 90 5A73 Digitales Marketing V 2 LK 90 5B30 Konsumentenverhalten V 2 LK 90 5B82 Angewandte Statistik V 4 LSt - * Die Wahl dieses Studienschwerpunktes schließt die Wahl des Fachgebietes Marketing und Marktforschung aus. ** Eine dieser beiden en muß als Pflichrveranstaltung gewählt werden. V Seite 7 von 14

8 Studienschwerpunkt Personalmanagement und Führung* 5B40 5B41 Grundlagen der Personalwirtschaft V 2 LK 90 5B42 Motivation und Leistung V 2 LK 90 5B43 Personalentgeltsysteme V 2 LK 90 5B44 Personalmanagement mit Ü 4 LSt - Fallstudien 5B45 Personalwirtschaftliches Seminar S 4 LSt - 5B46 Kollektives Arbeitsrecht V 2 LK 90 5B47 Internationales Personalmanagement V 2 LSt - 5A82 Grundlagen des Enterprise V 4 LSt - Resource Planning 5B49 Rechtsfälle der Führungspraxis V 2 SSt - 5B50 Konflikt- und Teammanagement V 4 LSt - 5B51 Personalentwicklungsmanagement V 2 SSt - 5B52 Bewerbung und Auswahl V 2 SK 90 * Die Wahl dieses Studienschwerpunktes schließt die Wahl des Fachgebietes Führung und Zusammenarbeit aus. Studienschwerpunkt Rechnungswesen und Controlling* 5B60 5B61 Jahresabschlußrechnung und V 4 LK 120 Internationale Rechnungslegung 5B62 Jahresabschlußanalyse V 2 LSt - 5B63 Seminar Rechnungswesen S 4 LSt - 5B64 Grundlagen und Instrumente des V 4 LSt - Controlling 5B65 Übungen zum Controlling Ü 2 LSt - 5B66 Konzernrechnungslegung V 2 LSt - 5A51 Unternehmenssteuern 1 V 4 LK 120 5B68 Seminar Controlling S 4 LSt - 5B69 Internationales Controlling V 4 LSt - 5B70 Übungen zum Internationalen Controlling Ü 2 LSt - * Die Wahl dieses Studienschwerpunktes schließt die Wahl der Fachgebiete Rechnungswesen und Controlling aus. V Seite 8 von 14

9 Wahlpflichtbereich B: Fachgebiet 1. Im Studiengang FB werden die folgenden Fachgebiete angeboten: Controlling Führung und Zusammenarbeit Marketing und Marktforschung Markt und Medien Produktionswirtschaft Quantitative Methoden Rechnungswesen Steuerrecht Wirtschaftsinformatik 2. Weitere zur Wahl stehende Fachgebiete werden in den Studiengängen des Fachbereichs Wirtschaft II angeboten. Die Wahl eines Fachgebietes aus dem Fachbereich Wirtschaft II ist von den betroffenen Fachbereichen zu genehmigen. 3. Ein Fachgebiet umfaßt 12. Darüber hinaus können die Studierenden bis zu 4 hinzuwählen und die entsprechenden Leistungsnachweise in der Fachnote anrechnen lassen. 4. Die Studierenden im Studiengang FB müssen ein Fachgebiet wählen. 5. Eine Prüfungsleistung kann nur einmal angerechnet werden. Die Wahl eines Studienschwerpunktes schränkt daher die Wahlmöglichkeiten des Fachgebietes ein. Fachgebiet Controlling 5B90 5B64 Grundlagen und Instrumente des V 4 LSt - Controlling 5B65 Übungen zum Controlling Ü 2 LSt - 5B68 Seminar Controlling S 4 LSt - 5B69 Internationales Controlling V 4 LSt - 5B70 Übungen zum Internationalen Ü 2 LSt - Controlling 5B28 Marketingcontrolling V 2 LK 90 Fachgebiet Führung und Zusammenarbeit 5B91 5B41 Grundlagen der Personalwirtschaft V 2 LK 90 5B42 Motivation und Leistung V 2 LK 90 5B50 Konflikt- und Teammanagement V 4 LSt - 5B49 Rechtsfälle der Führungspraxis V 2 SSt - 5B51 Personalentwicklungsmanagement V 2 SSt - 5B52 Bewerbung und Auswahl V 2 SK 90 V Seite 9 von 14

10 Fachgebiet Marketing und Marktforschung 5B92 5B21 Strategisches Marketing V 2 LK 90 5B22 Internationales Marketing V 2 LK 90 5B23 Marketinginstrumente V 4 LK 120 5B24 Marktforschung V 4 LK 120 Fachgebiet Markt und Medien 5B93 5A78 Visualisierung und Mediendesign V 4 LSt - 5A76 Projektstudien E-Commerce 1 Ü 4 LSt - 5A75 Internet-/ Intranet-Techniken V 2 LK 90 5A73 Digitales Marketing V 2 LK 90 5A72 Anwendungen E-Commerce Ü 2 LSt - 5A71 Geschäftsprozeßanalyse V 4 LSt - 5A81 Rechtsfragen des E-Commerce V 2 LK 90 Fachgebiet Produktionswirtschaft 5B94 5A91 Produktionsplanung und -steuerung V 4 LK 120 6A92 Beschaffungs- und Distributionslogstik V 4 LK 120 5A93 Materialwirtschaft V 4 LK 120 Fachgebiet Quantitative Methoden 5B95 5B81 Operations Research V 4 LSt - 5B82 Angewandte Statistik Ü 4 LSt - 5B83 Praktische Mathematik Ü 4 LSt - V Seite 10 von 14

11 Fachgebiet Rechnungswesen 5B96 5B61 Jahresabschlußrechnung und V 4 LK 120 Internationale Rechnungslegung 5B62 Jahresabschlußanalyse V 2 LSt - 5B66 Konzernrechnungslegung V 2 LSt - 5B63 Seminar Rechnungswesen S 4 LSt - Fachgebiet Steuerrecht 5B97 5A51 Unternehmenssteuern 1 V 4 LK 120 5A52 Unternehmenssteuern 2 V 2 LK 90 5A53 Einkommensteuer V 4 LK 120 5A54 Bilanzsteuerrecht V 2 LK 90 5A55 Internationale Besteuerung V 2 LK 90 5A56 Abgabenordnung V 2 LK 90 Fachgebiet Wirtschaftsinformatik 5B98 5A79 Datenbanken V 4 LSt - 5A80 Programmierung V 4 LSt - 5A71 Geschäftsprozeßanalyse V 4 LSt - 5A77 Projektstudien E-Commerce 2 Ü 4 LSt - 5A82 Grundlagen des Enterprise Resource Planning V 4 LSt - V Seite 11 von 14

12 (9) Wahlpflichtbereich C: Fremdsprache Der Studiengang FB bietet Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftsfranzösisch und Wirtschaftsspanisch an. Davon muß eine Sprache gewählt werden. Fachnote Wirtschaftsenglisch Fachnote Wirtschaftsfranzösisch Fachnote Wirtschaftsspanisch 5C00 Bezeichnung Art 5C01 Allgemeine Wirtschaftssprache Englisch V 2 SSt - 5C02 Spezielle Fachsprache Englisch V 2 SSt - 5C03 Kommunikation im Büro Englisch V 2 SSt - 5C04 Landeskunde Englisch V 2 LSt - 5C10 Bezeichnung Art 5C11 Allgemeine Wirtschaftssprache Französisch V 2 SSt - 5C12 Spezielle Fachsprache Französisch V 2 SSt - 5C13 Kommunikation im Büro Französisch V 2 SSt - 5C14 Landeskunde Französisch V 2 LSt - 5C20 Bezeichnung Art 5C21 Allgemeine Wirtschaftssprache Spanisch V 2 SSt - 5C22 Spezielle Fachsprache Spanisch V 2 SSt - 5C23 Kommunikation im Büro Spanisch V 2 SSt - 5C24 Landeskunde Spanisch V 2 LSt - V Seite 12 von 14

13 (10) 1. Die Fachprüfung 5A20 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre ist nur bestanden, wenn die Prüfungsleistung 5A22 Industriebetriebslehre II mindestens mit "ausreichend" (4,0) bewertet wurde. 2. Die Fachprüfung 5A30 Volkswirtschaftslehre ist nur bestanden, wenn die Prüfungsleistungen 5A31 Makroökonomie und 5A32 Volkswirtschaftspolitik mindestens mit "ausreichend" (4,0) bewertet wurden. 3. Die Fachprüfung 5A35 Recht ist nur bestanden, wenn die Prüfungsleistungen 5A36 Handels- /Wirtschaftsrecht und 5A37 Arbeitsrecht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bewertet wurden. (11) 1. Die 5A23 Betriebswirtschaftspolitik ist Voraussetzung für die Prüfungsleistung 5A26 Planspiel. 2. Die en der Fremdsprachenkurse 1 und 2 sind Voraussetzung für die Prüfungsleistung in der Fremdsprache. 3. Die en in den Studienschwerpunkten und Fachgebieten sind Voraussetzung für die Beantragung des Diplomzeugnisses, falls diese en gewählt wurden. 4. Alle weiteren en des Hauptstudiums sind Voraussetzung für die Beantragung des Diplomzeugnisses. (12) 1. sübergreifende Prüfungsleistungen sind: Betriebliches Rechnungswesen Betriebswirtschaftliches Seminar und Präsentationstechnik Mündliche Diplomprüfung 2. Gegenstand der Mündlichen Diplomprüfung ist der von den Studierenden gewählte Studienschwerpunkt. 3. Die Dauer der Mündlichen Diplomprüfung beträgt je Kandidat/in 15 Minuten. 4. Zur Mündlichen Diplomprüfung können sich die Studierenden im siebten oder achten Semester anmelden. V Seite 13 von 14

14 (13) 1. Das Diplomzeugnis enthält die Fachnoten aller in Tabelle 2 aufgeführten Fachprüfungen und der Diplomarbeit. 2. Die Fachnote der Fachprüfung Studienschwerpunkt und die Fachnote der Fachprüfung Fachgebiet ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der Prüfungsleistungen in den zur jeweiligen Fachnote gehörenden en. Dabei wird die Note einer Prüfungsleistung mit der Wochenstundenzahl der gewichtet. 3. Die Gewichte der en aller übrigen Fachprüfungen und der Diplomarbeit im Hauptstudium sind der Tabelle 2 zu entnehmen. (14) Die Gesamtnote des Diplomzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 2 festgelegt sind. (15) Praktische Studiensemester 1. Ausbildungsziel des ersten praktischen Studiensemesters: Im ersten praktischen Studiensemester sollen die Studierenden einen Betrieb eines für den Studiengang einschlägigen Wirtschaftszweiges kennenlernen. Ziel ist es, den Betrieb als wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktor zu erleben und die Verhältnisse von Mensch, Arbeit und Organisation zu verstehen. In der Regel ist das erste praktische Studiensemester im Inland abzuleisten. 2. Ausbildungsinhalt des ersten praktischen Studiensemesters: Inhalt des ersten praktischen Studiensemesters sind kaufmännische Regeln und Techniken, die Befassung mit den wichtigsten betrieblichen Teilbereichen und ihres Zusammenwirkens. Wünschenswert ist der Erwerb tiefergehender praktischer Kenntnisse in wenigstens einem der betrieblichen Funktionsbereiche. 3. Ausbildungsziel des zweiten praktischen Studiensemesters: Im zweiten praktischen Studiensemester sollen die Studierenden ihr bisher erarbeitetes Wissen anwenden. Darüber hinaus sollen praktische Erfahrungen für den im Laufe des Studiums zu wählenden Studienschwerpunkt und/oder die Diplomarbeit gewonnen werden. 4. Ausbildungsinhalt des zweiten praktischen Studiensemesters: Inhalt des zweiten praktischen Studiensemesters ist es, in einem (oder mehreren) ausgewählten betrieblichen Funktionsbereich(en) qualifizierte Arbeit zu leisten. Die Mitarbeit an speziellen Projekten wird empfohlen. 5. Die Dauer der praktischen Studiensemester und weitere Regelungen enthält Teil I der Studien- und Prüfungsordnung 6. (16) Übergangsregelungen von der alten Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2) zur neuen Studien- und Prüfungsordnung (SPO 3) ab Wintersemester 1999/2000 Studierenden, die im Sommersemester 1999 oder später ihr Grundstudium nach SPO 2 abschließen und demgemäß im Hauptstudium nach der neuen SPO 3 studieren, wird die im Fach 5A25 Investition und Finanzierung im Hauptstudium erlassen. V Seite 14 von 14

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