Strategien der Eigenversorgung im Rahmen des EEG 2014

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1 Strategien der Eigenversorgung im Rahmen des EEG 2014 Referent: Christopher Wendt, M.Eng. // TIGEV Ingenieurgesellschaft mbh 1

2 Heutige Themen 2

3 Was ist Eigenversorgung? 3

4 Was ist Eigenversorgung? 5 Nr. 12 EEG (2014) Eine Verwendung des öffentlichen Netzes scheidet somit im EEG 2014 grundsätzlich aus! 4

5 Preis Kosten = Menge Preis zwei Ansatzpunkte Einkauf Vermeidungsstrategie 1. Energiemengen vermeiden durch Energiemanagement Senkung der Bezugsmenge 2. Eigenstromnutzung Menge 5

6 1/3 Sonstige Umlagen und Steuern 1/3 Energiepreis Netzentgelte ca. 15 ct/kwh EEG-Umlage 1/3 Zusammensetzung des Strompreises // Beispiel einer Monatsabrechnung über kwh 6

7 Was sind Netzentgelte und wie kann man Sie vermeiden? Netzentgelte sind Gebühren, die die [ ] Netzbetreiber den Energieanbietern für die Durchleitung von Gas und Strom in Rechnung stellen. [ ] Energie-Lexikon // bundesregierung.de elektrische Leitungen hinter dem Hausanschluss gelten als Kundenanlage. Ein öffentliches Netz liegt nicht vor! Netzentgelt entfallen Vom Netzbetreiber erhobene Umlagen und Abgaben beziehen sich immer auf die Nutzung eines Netzes. Vom Netzbetreiber erhobene Umlagen entfallen 7

8 Nicht alle Umlagen werden durch den Netzbetreiber erhoben! (Stromsteuer und EEG-Umlage) 9 I Nr. 3 StromStG Achtung: 2 MW Grenze gilt auch im Verbund mehrerer Anlagen! 8

9 Im EEG 2012 ist ebenfalls die komplette EEG Umlage entfallen. Dieser Effekt führte zu enormer Wirtschaftlichkeit. Fremdbezug EEG Vergütung Deponiegas BHKW bis 500 kw (EEG 2014) PV-Anlage bis 40 kwp (12/2014) Biomasse bis 150 kw (12/2014) ~ 15,5 ct/kwh Einsparung gegenüber Fremdstrombezug ~ 8,42 ct/kwh - 7,08 ct/kwh 45,7 % ~ 12,50 ct/kwh - 3,00 ct/kwh 19,4 % ~ 13,66 ct/kwh - 1,84 ct/kwh 11,9 % Alles Vergangenheit? 9

10 Keine Netzentgelte Netzentgelte Kundenanlage Netzübergabe Beispiel anhand eines Sonderfalls. Strategischer Ansatz der Netzvermeidung durch Betrieb als Kundenanlage 10

11 Nutzung von Synergieeffekten 11

12 Vermeidung von Strombezug aus dem Netz 12

13 Die Reform des EEG

14 Primäre Zielsetzung Fördermechanismen in einen geregelten Korridor bringen Kostendynamik an den Fortschritt des Netzausbaus angleichen Aus dem EEG resultierende finanzielle Belastung auf möglichst vielen Schultern verteilen Beteiligung der Eigenversorgung am Belastungsausgleich Schaffung des 61 EEG

15 15

16 Die Eigenversorgung wird zu 100 % an der EEG Umlage beteiligt. Der Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber auf Einforderung entfällt, bei Kraftwerkseigenbetrieb Eigenversorgern die weder mittel- noch unmittelbar an das Netz angeschlossen sind (Inselbetrieb) Eigenversorgern mit 100 % Bedarfsdeckung, wenn keine Förderung des EEG in Anspruch genommen wird Bagatellgrenze für Kleinstanlagen ( 10 kw für 10 MWh/a ) für 20 Jahre 16

17 Ausnahme: Reduzierung bei EEG und hocheffiziente KWK Anlagen Hier gilt ein gleitender Einstieg in die neue Regelung. 2015: 30 % der EEG Umlage ( ~ 1,85 ct/kwh ) 2016: 35 % der EEG Umlage ( ~ 2,16 ct/kwh ) 2017: 40 % der EEG Umlage ( ~ 2,47 ct/kwh ) Wirtschaftlicher Totalschaden für bereits bestehende Anlagen? NEIN! Verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz 17

18 Schutz für Bestandanlagen ( 61 III EEG 2014) Für Anlagen die durch den Letztverbraucher in Eigenerzeugung betrieben werden, und die den Strom selbst verbrauchen, und ihn nicht durch ein Netz leiten oder zumindest im räumlichen Zusammenhang nutzen und bereits vor dem 1.August 2014 in Eigenversorgung betrieben haben oder bei genehmigungsbedürftigen Anlagen vor dem 23.Januar 2014 genehmigt und vor dem 01.Januar 2015 in Betrieb genommen wurden. 18

19 Privilegien der Bestandsanlagen Bestandsanlagen dürfen an demselben Standort erneuert, erweitert, oder ersetzt werden Die installierte Leistung darf in diesem Fall sogar um bis zu 30 % erhöht werden! 19

20 Nachweis und Meldepflichten Eine Eigenversorgung kann nur vorliegen, wenn Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch gegeben ist Daher: Leistungsmessung erforderlich, wenn der Selbstverbrauch nicht allein technisch sichergestellt werden kann Erfassung muss durch geeichte Zähler erfolgen 75 EEG 2014 : Meldepflicht der Mengen bis zum 31. Mai beim Netzbetreiber (Achtung: ggfs. Testierung durch Wirtschaftsprüfer erforderlich) 20

21 Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit 21

22 Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit Der Anteil von 40 % der EEG-Umlage wirkt sich deutlich auf die Wirtschaftlichkeit aus, bietet aber immer noch interessante Potenziale als Alternative zur Einspeisung. Fremdbezug EEG Vergütung Deponiegas BHKW bis 500 kw (EEG 2014) PV-Anlage bis 40 kwp (12/2014) Biomasse bis 150 kw (12/2014) ~ 15,5 ct/kwh Einsparung gegenüber Fremdstrombezug abzgl. 40 % EEG Umlage ~ 8,42 ct/kwh - 4,61 ct/kwh 29,7 % ~ 12,50 ct/kwh - 0,53 ct/kwh 3,4 % ~ 13,66 ct/kwh + 0,63 ct/kwh Keine Einsparung Boom der Pachtmodelle vor dem 01. August 2014 Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit sollten immer auf dem Betriebsgelände verbundene Unternehmen mit betrachtet werden. (Verbindung über Kundenanlage / Vermeidung des Netzes möglich) 22

23 Fazit 23

24 Fazit Eigenversorgungsmodelle bleiben vor dem Hintergrund der Strompreissteigerung auch für Neuanlagen wirtschaftlich interessant Weitere Unternehmen auf dem Betriebsgelände in Betrachtungen nicht pauschal unberücksichtigt lassen Wirtschaftlich interessante Privilegien für Bestandsanlagen (erneuern, erweitern und ersetzen) Bagatellgrenze für Betreiber von Kleinanlagen 24

25 Ihr Referent Christopher Wendt, M.Eng. Noch Fragen? Gerne auch noch im Nachgang unter: Projektmanager Energiewirtschaft TIGEV Ingenieurgesellschaft mbh Haus Sentmaring Münster Tel: +49 (251) Fax: +49 (251) C.Wendt@tigev.de 25

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