BGB Die Königin der JURA hier: Das System der Ansprüche
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1 DR. STARK & KRAATZ J u r i s t i s c h e I n t e n s i v l e h rg ä n g e BGB Die Königin der JURA hier: Das System der Ansprüche I. VERTRAGLICHE ANSPRÜCHE A. PRIMÄRANSPRÜCHE (Erfüllungsansprüche) Garantivertrag 311 I unbedingte Einstandspflicht für zukünftigen Erfolg oder Schaden Schuldbeitritt 311 I Mithaftung des Beitretenden, eigenes rechtliches bzw. wirtschaftliches Interesse erforderlich Echter Vertrag zugunsten Dritter 328 I unmittelbarer Leistungsanspruch des Dritten Befreiende Schuldübernahme 415 Haftung des Übernehmers Kaufvertrag 433 I Eigentums- und Besitzverschaffung 433 II Zahlung ( 453 I, 454 II, 437 I, 458 I, 459, 464, 651 I) Tausch 433, 480 Käufer ist der, der jeweils die Leistung erhält; Verkäufer ist der, der die Leistung schuldet Gelddarlehen 488 I Darlehensauszahlung 488 II Zins, Rückzahlung Sachdarlehen 607 I 1 Sachüberlassung 607 I 2 Entgelt, Rückerstattung Schenkung 516 I, 518 I Beliebige Leistung Mietvertrag 535 I 1 Gebrauch der Sache 535 II Mietzins 546 I Rückgabe der Sache Leasing hm.: mietrechtliche Vorschriften teilweise analog Pacht 581 I 1 Gebrauch und Fruchtziehung 581 II 2 Pachtzins 596 I Rückgabe der Pachtsache 597, 596 I verspätete Rückgabe der Pachtsache Leihe 598 unentgeltliche Gebrauchsüberlassung 604 I Rückgabe der Leihsache Dienstvertrag 611 I 1 Alt. 1 Leistung der Dienste (Bemühung) 611 I 1 Alt. 2 Vergütung 628 I Teilvergütung bei Kündigung Werkvertrag 631 I Alt. 1 Herstellung des Werkes (Erfolg) 631 I Alt. 2 Vergütung 649 S. 2 Vergütung bei Kündigung Reisevertrag 651a I 1 Reiseleistung 651a I 2 Reisepreis Maklervertrag 652 I 1 Maklerlohn Auftrag 662 I unentgeltliche Geschäftsbesorgung 666 Auskunftspflicht 667 Herausgabe des Erlangten 669 Vorschuss 670 Aufwendungsersatz Geschäftsbesorgungsvertrag Selbstständige wirtschaftliche vermögensbezogene Tätigkeit 675, 631 wenn Tätigkeit auf Erfolg gerichtet ist 675, 611 wenn Tätigkeit in der Bemühung liegt 675/ 631, 611 Vergütung 675, 666 Auskunft 675, 667 Herausgabe des Erlangten 675, 670 Aufwendungsersatz Verwahrungsvertrag 688 Aufbewahrungspflicht 689 Vergütung Gesellschaft (GbR) 705 Zweckerreichung, Beiträge 734 ff. Auseinandersetzungsguthaben und Haftung Bürgschaft 765 Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten 775 Befreiung von der Bürgschaft 778 Kreditauftrag ( 765 I) Vergleich 779 Vollziehung der Verpflichtung aus dem Vergleich Schuldversprechen (abstrakt) 780 Verpflichtung aus dem Schuldversprechen Schuldanerkenntnis (abstrakt) 781 Verpflichtung aus dem Anerkenntnis
2 B. SEKUNDÄRANSPRÜCHE 1. Nichtleistung (Unmöglichkeit) Nachträgliches Leistungshindernis 280 I, III; 283 b. Nichtleistung aa) Leistungspflicht bb) Fälliger Anspruch cc) Ausschluss 275 I-III c. Vertreten müssen Anfängliches Leistungshindernis 311 a II a. Vertrag b. Nichtleistung bei Vertragsschluss 275 I, III c. Kenntnis oder zu vertretende Unkenntnis (wird vermutet) 2. Verzug statt der Erfüllung 280 I, III, 281 b. Nichtleistung bei einem möglichen, fälligen und durchsetzbaren Anspruch c. Fristsetzung oder Entbehrlichkeit 281 II, III d. Vertreten müssen und Erfüllung (Verzögerungsschaden) 280 I, II, 286 b. Verzug aa) möglicher, fälliger und durchsetzbarer Anspruch bb) Mahnung ( 286 I) oder Entbehrlichkeit ( 286 II, III) c. Vertreten müssen (wird vermutet) 3.Sorgfaltspflichtverletzungen 280 I; 241 II neben Erfüllung b. Pflichtverletzung Sorgfalts-, Schutz-, Obhuts-, Aufklärungs-, Beratungs-, Verschwiegenheits-, Mitwirkungspflichten c. Vertreten müssen (wird vermutet) 280 I, II, 282 statt der Leistung d. Unzumutbarkeit durch den Schuldner= schwerwiegende, mehrmalige Pflichtverletzung Sorgfaltspflichtverletzung vorvertraglicher 280 I, 311 II, 241 II a. vorvertragliches Schuldverhältnis, 311 II Vertragsverhandlung, geschäftlicher Kontakt, Geschäftsbeziehungen b. Pflichtverletzungen, 241 II Sorgfalts- Aufklärungspflichten, verursachte Nichtigkeit des Vertrages, unbegründeter Abbruch von Vertragsverhandlungen c. Vertreten müssen (wird vermutet) 4. Herausgabe des Erlangten 285 I b. Nichtleistung: 275 I-III c. Ersatz oder Ersatzanspruch in Folge der Nichtleistung aa. Adäquater Zusammenhang zwischen Nichtleistung und Ersatz bzw. Ersatzanspruch bb. Identität: Der Ersatz muss an die Stelle des geschuldeten Gegenstands getreten sein 5. Sachmangelrecht 437 Nr. 1, 439 I Nacherfüllung a. Kaufvertrag, 433 b. Sachmangel, 434 oder Rechtsmangel, 435 c. bei Gefahrübergang, 446 I 1, 446 I 3, Nr. 2, 326 V Rücktritt bei Unmöglichkeit d. Unmöglichkeit der Nacherfüllung ( 275 I-II) 437 Nr. 2, 323 Rücktritt bei Verzug d. Verzug mit der Nacherfüllung e. Fristsetzung oder Entbehrlichkeit 437 Nr. 2, 441 Minderung (siehe oben, Rücktritt) 437 Nr. 3, 280, 283 nachträgliche Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung 437 Nr. 3, 311a II anfängliche Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 Verzug der Nacherfüllung 437 Nr. 3, 280 I Mangelfolgeschaden 437 Nr. 3, 284 Aufwendungsersatz statt 6. Werkmangelrecht 634 Nr. 1, 635 Nacherfüllung a. Werkvertrag, 631 b. Sach- oder Rechtsmangel, 633 c. bei Abnahme, Nr. 2, 637 Ersatzvornahme 634 Nr. 3 Alt. 1, 326 V Rücktritt bei Unmöglichkeit d. Unmöglichkeit der Nacherfüllung 634 Nr. 3 Alt. 1, 323 Rücktritt d. Verzug mit der Nacherfüllung 634 Nr. 3 Alt. 2, 638 Minderung 634 Nr. 4, 280 I, III, 283 Nachträgliche Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung 634 Nr. 4, 311a II Anfängliche Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung 634 Nr. 4, 280 I, III, 281 bei Verzug mit der Mängelbeseitigung 634 Nr. 4, 280 I Mangelfolgeschaden 634 Nr. 4, 284 Aufwendungsersatz 7. Reisemangelrecht 651c II, Nacherfüllung durch Abhilfe a. Reisevertrag, 651a I b. Reisemangel, 651c II jeweils nach Fristsetzung 651c III Selbsthilfe und Aufwendungsersatz 651d Minderung 651e Kündigung bei erheblicher Beeinträchtigung 651f 8. Widerruf bei Verbraucherverträgen, 355 I a. Verbrauchervertrag i.s.d. jeweiligen Widerrufsrechts (z.b. nach 312b oder 312c b. Widerrufsrecht, 312g I für 312b, c b. Widerrufsrecht, 485 I für 481 b. Widerrufsrecht, 495 I für Darlehen c. Frist 355 II
3 II. GESCHÄFTSFÜHRUNG OHNE AUFTRAG 1. Echte berechtigte GoA GF hat Fremdgeschäftsführungswille Die Geschäftsübernahme entspricht dem Willen und Interesse des GH GH./. GF 681 S. 2; 667 Herausgabe des Erlangten a. GF dürfte weder beauftragt, noch sonst berechtig sein (eine objektive Berechtigung des GF schadet nichts) b. Geschäftsführung: jede Tätigkeit im weiteren Sinne c. Fremdes Geschäft: Objektive Zuordnung der Rechtsgüter d. Fremdgeschäftsführungswille: Die objektive Art des Geschäfts indiziert grundsätzlich den entsprechenden Willen e. Die Geschäftsübernahme müsste dem Willen, bzw. dem Interesse des GH entsprechen GH./. GF 681 S. 2, 666 Auskunft 681 S. 2, 665 Weisungen 280 I, III, 283 SE wegen Unmöglichkeit 280 I, III, 281 SE statt der Leistung bei Verzug 280 I, 286 SE neben der Leistung bei Verzug 280 I, 241 II, 667 SE bei Sorgfaltspflichtverletzung GF./. GH 683, 670 Aufwendungsersatz 683, 670 Ausnahmsweise, wenn der Geschäftsübernahme ein solcher Schaden immanent ist 2. Echte nichtberechtigte GoA GF hat Fremdgeschäftsführungswille Die Geschäftsübernahme entspricht nicht dem Willen und Interesse des GH Genehmigung (+) a. GH./. GF 681 S. 2, 667 Herausgabe des Erlangten, siehe echte berechtigte GoA b. GF./.GH 684 S. 2, 683, 670 Aufwendungsersatz Genehmigung (-) a. GH./. GF 678 b. GF./. GH 684 S. 1, 812 ff. Herausgabe des Erlangten 3. Unechte GoA a. Geschäftsanmaßung GF hat keinen Fremdgeschäftsführungswillen weil er das Geschäft bewusst gegen den Willen des GH führt, um selbst Vorteile zu erlangen GH./. GF 687 II, 681 S. 2, 667 Herausgabe des Erlangten GH./. GF 687 II, 678 GF./. GH 687 II 2, 684 S. 1, 812 ff. Aufwendungsersatz b. Unwissentliche GoA GF führt ein objektiv fremdes Geschäft in der Meinung, eigenes Geschäft zu führen 687 I: Die Regeln der GoA sind unanwendbar
4 III. SACHENRECHTLICHE ANSPRÜCHE A. ERFÜLLUNGSANSPRÜCHE (PRIMÄRANSPRÜCHE) 1. Herausgabe 985: Eigentümer :/. unrechtmäßiger a. Anspruchsteller: Eigentümer b. Anspruchsgegner: c. kein Recht zum Besitz I ( 869) Früherer./. Gegenwärtiger a. Anspruchsteller war zuvor unmittelbarer b. Anspruchsgegner ist jetzt unmittelbarer c. Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht ( 858 I) (Eine Gestattung der Besitzentziehung ergibt sich nicht daraus, dass der Anspruchssteller Eigentümer ist, oder sonst einen Anspruch auf die Sache hat!) 1007 I Früherer./. Gegenwärtiger bösgläubiger a. Anspruchsteller: Früherer, Gutgläubigkeit hinsichtlich des Besitzrechts bei langung, 1007 III b. Anspruchsgegner: gegenwärtiger unrechtmäßiger c. Anspruchsgegner nicht im gutem Glauben: 932 II analog hinsichtlich des Besitzrechts bei langung 1007 II Früherer :/. Gegenwärtiger bei Abhandenkommen der Sache a. siehe oben 1007 I b. siehe oben 1007 I c. Besitzverlust durch Abhandenkommen d. Anspruchsgegner ist gutgläubig bei werb 1029, 861 Inhaber der Grunddienstbarkeit 1065, 985 Nießbraucher./. Unrechtmäßiger 1227, 985 Pfandgläubiger./. unrechtmäßigen 2. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche 12 Namensrecht Anspruchsteller: Träger des Namens= bürgerlicher Name, Name der Gesellschaft, Firma usw. Anspruchsgegner: Verletzter des Namensrechts durch Namensbestreitung oder durch unbefugten Gebrauch des gleichen Namens 862./. Störer 1. Anspruchsteller: Unmittelbarer 2. Anspruchsgegner: stört unmittelbaren Besitz 3. Verbotene Eigenmacht 858 I S. 1 Beseitigung der Störung S. 2 Unterlassung weiterer Störungen 869, 862 Mittelbarer./. Störer 886 Beseitigung der Vormerkung 907 I 1Gefahr drohende Anlagen 908 Drohender Gebäudeeinsturz 910 Überhang 1004 I Eigentümer./. Störer 1. Anspruchssteller: Eigentümer 2. Beeinträchtigung des Eigentums 3. Anspruchsgegner: Störer 4. keine Duldungspflicht 1004 II - Beseitigung der gegenwärtigen Störung, 1004 I 1 - Unterlassung der bevorstehenden Beeinträchtigung, 1004 I , 1004 Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit 1029 Besitzschutz des Rechtsbesitzers (Grunddienstbarkeit) 1065 Beeinträchtigung des Nießbrauches 1090 II beschränkte persönliche Dienstbarkeit 1134 Gefährdung der Sicherheit einer Hypothek 1169 Verzicht auf die Hypothek 3. Duldung der Zwangsvollstreckung 1147 aus der Hypothek 1. Anspruchsteller: Hypothekar 2. Anspruchsgegner: Grundstückseigentümer a. Hypothek entstanden 1113, 873, 1115, 1116, 1117 b. Hypothek übergegangen 1192 I, 1147 aus der Grundschuld 1228, 1233 II Pfandverkauf 4. Berichtigung des Grundbuchs 894 a. Grundbuch unrichtig i.s.v. 894 S. 1 b. Anspruchsteller: in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt c. Anspruchsgegner: der von der Berichtigung Betroffene 19, 39 GBO 5. Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung 888 I a. Anspruchsteller: Vormerkungsberechtigter aa. Vormerkung entstanden 885, 883 I bb. Vormerkung übergegangen 401 analog b. Anspruchsgegner: aa. Erwerb eines eingetragenen Rechts bb. Unwirksamkeit des Rechtserwerbs 883 II
5 B. SEKUNDÄRANSPRÜCHE Beachte: 993 I Alt. 1: die Besserstellung des redlichen s. Dieser haftet nicht nach 812 ff. auf Nutzungsersatz und nach 823 I ff. auf. Grund: Der redliche Eigenbesitzer glaubt, er sei Eigentümer, der redliche Fremdbesitzer glaubt an sein Besitzrecht. Der soll so gestellt werden, als wenn dieses Recht vorliegt. 1. Nutzungsersatz Sonstige Ansprüche 987 verklagter 1. Vindikationslage a. Anspruchssteller = Eigentümer b. Anspruchsgegner = c. Ohne Recht zum Besitz 2. Rechtshängigkeit der Herausgabeklage Herausgabe der gezogenen Nutzungen 987 I Bei schuldhafter Nichtziehung Wertersatz 987 II 990, 987 bösgläubiger s.o. 987 Bösgläubigkeit bei langung 990 I 1 Kenntnis oder grobe Fahrlässigkeit 932 II analog, bei Besitzverlust 990 I 2 schadet nur noch Kenntnis 988 Unentgeltlicher werb 1. Vindikationslage s.o. 2. Eigenbesitz oder Fremdbesitz bei nicht zustehendem Nutzungsrecht 3. Unentgeltliche langung (Problem: unentgeltlich = rechtsgrundlos) 4. Nutzungsziehung vor Rechtshängigkeit 5. Gutgläubigkeit des s hinsichtlich des Besitzrechts 993 I, 2. Alt. Übermaßfrüchte 1. Vindikationslage s.o. 2. Gutgläubiger, unverklagter s.o Gezogene Übermaßfrüchte - Herausgabe nach 818 (Rechtsfolgeverweisung) 2020 Erbschaftsbesitzer 1. Anspruchssteller = Erbe 2. Anspruchsgegner = Erbschaftsbesitzer a. Etwas erlangt b. aus dem Nachlass c. Aufgrund angemaßtem Erbrechts Herausgabe der gezogenen Früchte 989 verklagter 1. Vindikationslage ( s. 987) 2. Rechtshängigkeit der Herausgabe 3. Beschädigung, Zerstörung oder Unmöglichkeit der Herausgabe der Sache 4. Verschulden h.m.: jedes zurechenbare freiwillige Verhalten, m.h , 989 bösgläubiger (s.o. 989) Bösgläubigkeit (s.o. 990, 987) 990 II, 280 I,II, 286 Verzugshaftung des bösgläubigen und verklagten s 992 Deliktische langung 1. Vindikationslage (s.o. 987) 2. langung durch verbotene Eigenmacht oder Straftat nach 823 (Rechtsgrundverweisung) 1227, 985 ff. Pfandrecht vor Pfandreife nur Pfandrecht am 3. Verwendungsersatz Problem: Enger Verwendungsbegriff (BGH): Verwendungen sind nur solche Maßnahmen, die die Sache erhalten oder verbessern, ohne sie umzugestalten. Weiter Verwendungsbegriff (Lit.): Alle vermögenswerten Maßnahmen 994, I Notwendige Verwendungen des redlichen s 1. Vindikationslage (s. 987) 2. Unverklagter und redlicher 3. Notwendige Verwendung: objektiv erforderlich um die Sache zu erhalten 994 II Notwendige Verwendung des unredlichen s 1. Vindikationslage 2. Verklagter oder unredlicher (s.o. 990) 3. Notwendige Verwendungen 4. Voraussetzungen 683, 670 oder 684, 818 (Rechtsgrundverweisung) 996 Nützliche Verwendungen 1. Vindikationslage 2. Unverklagter und redlicher 3. Nützliche Verwendungen: wirken wertsteigernd 1227, 994 ff. Pfandrecht 951, 812 bei Realakt 1. Rechtsverlust in Folge Voraussetzungen von 812 ff. (Rechtsgrundverweisung) Lit.: nur auf 812 I 1, 2 Eingriffskondiktion (Wortlaut: Rechtsverlust erleidet), dann bei Leistung 812 I Alt. 1 isoliert prüfen Rechtsprechung: Verweis auf Leistung und Eingriffskondiktion - Herausgabe der Bereicherung Entschädigungsausgleich: 867, 2 (869) Grundstücksbesitzer./. Sachbesitzer 904, 2 Eigentümer./. Störer 906 II, 2 Grundstückseigentümer./. Grundstückseigentümer 912 II Nachbar./. Grundstückseigentümer 917 II Nachbar./. Grundstückseigentümer 962 II Eigentümer Waben./. Eigentümer Bienenschwarm 970 Finder./. Empfangsberechtigter 1049 Nießbraucher./. Eigentümer
6 7 I StVG Kfz-Halterhaftung IV. DELIKTISCHE HAFTUNG 1. GEFÄHRDUNGSHAFTUNG 1 I, 1 ProdHaftG Produkthaftung 833, 1 Tierhalterhaftung 1. Tötung, Körper-, Gesundheitsverletzung oder Sachbeschädigung 2. Bei Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers 3. Halter: Derjenige, auf dessen Rechnung und Kosten das Fahrzeug betrieben wird, und der Verfügungsgewalt hat (zur Haftung des Kfz-Führers s. 2.) 831 I, 1 Geschäftsherr 1. Leben, Gesundheit, Sache 2. Produktfehler a. Produkt 2 b. Fehler 3 c. Hersteller 4 3. Kausalität zwischen Produktfehler und entstandenem Schaden: Zur Beweislast vgl. 1 IV 1. Tötung, Körper-, Gesundheitsverletzung oder Sachbeschädigung 2. Luxustier: ein solches, das nicht unter 833, 2 fällt 3. Tierhalter: derjenige, dem auf Dauer das Bestimmungsrecht über das Tier zusteht und der es auf seine Kosten unterhält 4. Typische Tiergefahr (zur Haftung für Nutztiere s. 3) 2. HAFTUNG FÜR VERMUTETES, ABER WIDERLEGBARES VERSCHULDEN 832 I, II Aufsichtspflichtiger 833, 2 Tierhalter 18 I StVG Fahrerhaftung 1. Verrichtungsgehilfe: Weisungsgebundenheit 1. Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen oder aufsichtsbedürftigen Personen 1. Tötung, Körper-, Gesundheitsverletzung oder Sachbeschädigung 1. Tötung, Körper- Gesundheitsverletzung oder Sachbeschädigung 2. Schaden im Sinne des 823 I 3. Rechtswidrigkeit 4. Schadenseintritt bei Verrichtung vermutetes Verschulden des Geschäftsherrn 2. Schaden im Sinne von 823 ff. 3. Rechtswidrigkeit 4. Kausalität: wird zwischen Schaden und Verletzung der Aufsichtspflicht vermutet Vermutung des Verschuldens des Aufsichtspflichtigen 2. Nutztier 3. Tierhalter (s.1. Gefährdungshaftung) 4. Kausalität: wird zwischen entstandenem Schaden und mangelhafter Beaufsichtigung vermutet Vermutung des Verschuldens des Tierhalters 2. Bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers 3. Kraftfahrzeugführer: derjenige, der verantwortlich das Kfz in Bewegung setzt, anhält parkt, wieder anfährt Verschulden wird bei Kraftfahrzeugführer vermutet 3. HAFTUNG FÜR NACHGEWIESENES VERSCHULDEN 823 I Absolutes Recht 823 II Schutzgesetz 824 Kreditgefährdung 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen Art. 34 GG i.v.m. 839 Amtspflichtverletzung 1. Verletzung der aufgezählten 1. Schutzgesetz: Jedes Gesetz, 1. Tatsachenbehauptung des 1. Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung Rechtsgüter oder eines sonstigen das nicht dazu bestimmt ist, Schädigers 1. Verletzung einer Amts- absoluten Rechts den Interessen der Allgemeinheit 2. Unwahrheit der Tatsache 2. Bestimmung durch Hinterlist, Drohung, Misspflicht 2. Deliktisch vorwerfbare Handlung zu dienen, sondern auch 3. Kreditgefährdung oder Herbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses Beamter: jede Person, die nur prüfen wenn problematisch gerade dazu, den Interesses beiführung sonstiger Nachteile durch Hoheitsträger übertra- des Einzelnen zu dienen für den Erwerb oder das Fort- 826 Sittenwidrigkeit gene hoheitliche Aufgaben 3. Haftungsbegründende Kausalität 2. Rechtswidrigkeit kommen wahrnimmt (nur prüfen, wenn problema- 3. Verschulden 4. Rechtswidrigkeit 1. Sittenwidriges Verhalten: Verstoß gegen das 2. Rechtswidrigkeit tisch; Äquivalenztheorie, Adäquanztheoriezung, 4. Kausalität zwischen Verlet- 5. Verschulden Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denken- 3. Verschulden Handlung und Schaden 6. Kausalität zwischen unwahden 4. Rechtswidrigkeit (nur prüfen wenn problematisch) Schaden (nur prüfen wenn ver Sittenverstoß b. Kenntnis der tatsächlichen rer Tatsachenbehauptung und 2. Verschulden in Form des Vorsatzes a. objekti- 5. Verschulden 6. Haftungsausfüllende Kausalität problematisch) Umstände, aus denen sich die Sittenwidrigkeit RA Mario Kraatz ergibt
7 812 I 1 Alt. 1 V. BEREICHERUNGSRECHTLICHE ANSPRÜCHE A. LEISTUNGSKONDIKTIONEN 812 I 2 Alt I 2 Alt I S Etwas erlangt: jeder Vermögenswerte Vorteil im weitesten Sinne; z.b. Eigentum, Besitz, Position im Grundbuch, Anspruch 2. Leistung: jede bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens Späterer Wegfall des Rechtsgrundes; z.b. Bedingungseintritt, Kündigung Zweckverfehlung: z.b. Veranlassung zum Vertragsschluss oder Erbeinsetzung. Beachte: Ist der Zweck Gegenstand der fehlgeschlagenen vertraglichen Vereinbarung, dann greift 812 I 1 Alt 1. Erfüllung bei entgegenstehender dauernder Einrede; z.b. 821, 853 Leistungsempfänger verstößt gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten (Ist das Verpflichtungsgeschäft nach 134 oder 138 nichtig, greift 812 I 1 Alt.1 ein, so dass 817 S. 1 nur geringe Bedeutung hat) 3. Ohne Rechtsgrund II. NICHTLEISTUNGSKONDIKTIONEN 812 I 1 Alt I I II Anwendbarkeit: beachte Grundsatz der Subsidiarität bzw. des Vorranges des Leistungsverhältnisses 2. Etwas erlangt: jeder Vermögensvorteil im weitesten Sinne 3. Sonstige Vermögensverschiebung 1. Nichtberechtigter: derjenige, der nicht Eigentümer der Sache ist 2. Verfügung über einen Gegenstand 3. Wirksamkeit der Verfügung durch gutgläubigen Erwerb 932 ff. oder aufgrund Genehmigung Nichtberechtigter 2. Verfügung über einen Gegenstand 3. Verfügung erfolgt unentgeltlich 4. Wirksamkeit der Verfügung 1. Bewirkung einer Leistung durch einen Dritten 2. An einen Nichtberechtigten 3. Wirksamkeit dieser Leistung; z.b. 407 f. 1. Wirksame Verfügung eines Berechtigten 2. Verfügung ist rechtsgrundlos erfolgt 3. Unentgeltliche wirksame Verfügung des Empfängers 4. Auf Kosten des Bereicherungsgläubigers 5. Ohne Rechtsgrund
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