Geringfügige Beschäftigungen

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1 Geringfügige Beschäftigungen

2 Allgemein Das heutige Seminar erfolgt auf Basis der im August 2017 gültigen Rechtslage. Es handelt sich bei unserem Seminar lediglich um eine Informationsveranstaltung, die eine Einzelfallberatung nicht ersetzen kann. 2

3 Seminarinhalte Geringfügige Beschäftigung Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) Kurzfristige Beschäftigungen 3

4 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Grundsätzlich: Eintritt von Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt Aber: Eine Ausnahme von dieser grundsätzlichen Versicherungspflicht ist die Versicherungsfreiheit bei einer geringfügigen Beschäftigung Frage: Wann handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung? 4

5 Geringfügige Beschäftigungen Es gibt zwei Arten von geringfügigen Beschäftigungen Versicherungsfreiheit wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgeltes geringfügig entlohnte Beschäftigung oder Versicherungsfreiheit wegen ihrer kurzen Dauer kurzfristige Beschäftigung 5

6 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Wann handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? Wenn der regelmäßige Verdienst höchstens monatlich 450,00 jährlich 5.400,00 beträgt Achtung: bei Beschäftigungen von weniger als einem Jahr muss die anteilige Verdienstgrenze (Anzahl der Monate) errechnet werden Gilt nicht für Beschäftigungen die zur Berufsausbildung ausgeübt werden Wird diese Verdienstgrenze überschritten, tritt grundsätzlich Versicherungspflicht ein 6

7 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Wie stellt man fest, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt? Zu Beginn der Beschäftigung wird der voraussichtliche Jahresverdienst berechnet endet der Jahreszeitraum muss wieder eine Betrachtung für ein Jahr vorgenommen werden es ist aber erlaubt, nach der erstmaligen Beurteilung ab dem nächsten Kalenderjahr eine kalenderjährliche Betrachtung vorzunehmen 7

8 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Was wird bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes angerechnet? Alle Einnahmen auf die der Mitarbeiter einen Rechtsanspruch hat auch einmalige Einnahmen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld Mindestlohn und Tariflohn sind zu beachten Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst Bei nachträglichen steuerlichen Korrekturen nicht automatisch auch eine sozialversicherungsrechtliche Korrektur z. B. beitragspflichtig behandelte Zuwendungen sind auch bei einer rückwirkenden steuerlichen Korrektur nicht beitragsfrei 8

9 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Wie hoch ist die Verdienstgrenze, wenn die Beschäftigung auf weniger als 1 Monat befristet ist? Es wird ein anteiliger Monatswert berechnet folgende Formel ist anzuwenden: 450 x Kalendertage der Beschäftigung = anteilige Verdienstgrenze 30 Überschreitet der Verdienst diese Grenze, tritt Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung ein 9

10 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Abweichungen von der monatlichen Verdienstgrenze Beginn oder Ende einer Dauerbeschäftigung im Laufe eines Monats auch für den Teilmonat darf ein Entgelt von 450 erzielt werden Achtung: bei befristeten Beschäftigungen weniger als einen Kalendermonat gilt diese Regelung nicht bereits beendete Beschäftigungen im gleichen Monat bei anderen Arbeitgebern sind unschädlich 10

11 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Abweichungen von der monatlichen Verdienstgrenze Freibeträge für gewerbliche 450-Euro-Minijobs Übungsleiterpauschale bis zu im Kalenderjahr können steuerfrei sein Ehrenamtspauschale bis zu 720 im Kalenderjahr können steuerfrei sein Kommen für dieselbe Tätigkeit beide Steuerbefreiungen in Frage, kann jedoch nur eine in Anspruch genommen werden 11

12 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Was muss man bei schwankendem Verdienst beachten? Ist der monatliche Verdienst nicht immer gleich Schätzung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgeltes Kommt man auf einen Betrag von maximal im Jahr dann handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung Achtung: Keine geringfügig entlohnte Beschäftigung wenn der Verdienst erheblich schwankt 12

13 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Was passiert, wenn die monatliche Verdienstgrenze überschritten wird? Jahresverdienst maximal in einzelnen Monaten wird die Grenze von 450 überschritten (z. B. saisonbedingte Schwankung) es handelt sich weiterhin um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung Achtung: Gilt nicht, wenn der Beschäftigungsumfang erheblich schwankt Schwankungen in der Arbeitszeit verändern den Charakter der Beschäftigung 13

14 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Was passiert, wenn die monatliche Verdienstgrenze überschritten wird? Jahresverdienst über in einzelnen Monaten wird die Grenze von 450 überschritten Prüfung: Ist diese Überschreitung gelegentlich und nicht vorhersehbar oder regelmäßig und vorhersehbar 14

15 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Gelegentlich und nicht vorhersehbar Gelegentlich: bis zu 3 Mal in einem 12 Monats-Zeitraum Nicht vorhersehbar: z. B. eine Krankheitsvertretung Jahresverdienst darf dann auch weit mehr als betragen Weiterhin geringfügig entlohnte Beschäftigung Achtung: Zwingende Dokumentation in den Lohnunterlagen 15

16 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Regelmäßig und vorhersehbar Regelmäßig mehr als 3 Mal in einem 12 Monats-Zeitraum Vorhersehbar saisonale Mehrarbeit Urlaubsvertretung Keine geringfügig entlohnte Beschäftigung Sozialversicherungspflicht ab dem Tag, an dem erkannt werden kann, dass der Verdienst mehr als im Jahr beträgt 16

17 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Welche Auswirkungen hat eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf die Versicherungspflicht? Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind: krankenversicherungsfrei nicht versicherungspflichtig zur Pflegeversicherung arbeitslosenversicherungsfrei Achtung: Versicherungspflicht in der Rentenversicherung mit der Möglichkeit der Befreiung 17

18 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Welche Vorteile hat die Rentenversicherungspflicht für den Mitarbeiter? Anspruch auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) Anrechnung der Beschäftigungszeiten Verdienst wird auf die Rente angerechnet geringfügige Erhöhung der Rente Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge Übergangsgeld bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 18

19 Geringfügige entlohnte Beschäftigung Was ist zu beachten, wenn sich der geringfügig Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt? Schriftlicher Antrag ist notwendig Antrag muss unbedingt zu den Lohnunterlagen genommen werden Meldepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Minijob-Zentrale Meldung innerhalb von sechs Wochen (42 Kalendertage) Keine Änderung der Arbeitgeberaufwendungen zur Rentenversicherung Arbeitgeberbeiträge bleiben bei 15 % (2017) 19

20 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Meldepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Minijob-Zentrale Meldung innerhalb von 6 Wochen (42 Kalendertage) Meldefrist beginnt mit dem Eingang des schriftlichen Antrages Meldung mit der Beitragsgruppe 5 in der Rentenversicherung Reaktion auf diese Meldung Minijob-Zentrale kann dieser Meldung innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung widersprechen oder ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht einleiten passiert dies nicht, ist die Befreiung bewilligt die Minijob-Zentrale erteilt keinen Bescheid über die Bewilligung 20

21 Geringfügige entlohnte Beschäftigung Ab wann und wie lange gilt diese Befreiung? Die Befreiung gilt, ab Beginn des Kalendermonats in dem der Mitarbeiter den schriftlichen Antrag gestellt hat frühestens ab Beschäftigungsbeginn ein späterer Beginn kann im Antrag angegeben werden Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung sie kann nicht zurückgenommen werden 21

22 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Die Befreiung gilt für alle geringfügig entlohnten Beschäftigungen, die zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausgeübt werden und nach der Befreiung noch aufgenommen werden Die Befreiung wirkt für alle geringfügig entlohnten Beschäftigungen und endet erst, wenn keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr besteht 22

23 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Welche Folgen hat eine verspätete Meldung? Die Befreiung verzögert sich Befreiung wirkt erst zu Beginn des übernächsten Monats nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale Der Arbeitgeber muss die Meldungen entsprechend abgeben eigene Ermittlung, ab wann die Befreiung wirkt (Datum) Ist die Meldefrist abgelaufen (6 Wochen) und eine Meldung ist noch nicht möglich, weil z. B. Arbeitsentgelt noch nicht bekannt oder Entgeltabrechnungssoftware sieht keine zukünftigen Meldungen vor, dann kann man ein spezielles Formular nutzen Vorabmeldung zur verfristeten Anzeige des Eingangs eines RV-Befreiungsantrags 23

24 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Welche Folgen haben Mehrfachbeschäftigungen? Unterscheidung zwischen mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen beim gleichen Arbeitgeber, mehreren zeitgleich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern geringfügige Beschäftigung neben versicherungspflichtiger Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) 24

25 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen beim gleichen Arbeitgeber gelten sozialversicherungsrechtlich als ein Beschäftigungsverhältnis wenn es sich beim Arbeitgeber um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person handelt dies gilt auch, wenn: die Tätigkeit in verschiedenen Betrieben ausgeübt wird oder die Tätigkeiten völlig unterschiedlich sind Wird die Verdienstgrenze durch die Tätigkeiten beim gleichen Arbeitgeber überschritten, tritt Versicherungspflicht ein 25

26 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Gelten nicht als ein Beschäftigungsverhältnis, wenn die Beschäftigungen zeitgleich bei mehreren Arbeitgebern (mehrere juristische oder natürliche Personen) durchgeführt werden, auch wenn diese organisatorisch und wirtschaftlich eng verflochten sind und ein und dieselbe Person oder eine einheitliche Leitung in allen Beschäftigungen die Entscheidungsbefugnis über die Arbeitsleistung hat 26

27 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Mehrere zeitgleich ausgeübte geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen können nebeneinander ausgeführt werden die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen werden jedoch addiert Wird bei der Zusammenrechnung die Grenze von 450 monatlich überschritten, tritt Versicherungspflicht ein Voraussetzung: Keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung 27

28 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Ist durch eine Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen bereits Versicherungspflicht eingetreten diese Zusammenrechnung wird nicht als Hauptbeschäftigung gesehen und es wird eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung aufgenommen Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte Folge: Eintritt von Versicherungspflicht, auch in der hinzugekommenen Beschäftigung 28

29 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Keine Zusammenrechnung bei Zusammentreffen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einer kurzfristigen Beschäftigung 29

30 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung neben versicherungspflichtiger Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) grundsätzlich alle mehr als geringfügigen Beschäftigungen gilt beispielsweise auch bei: betrieblicher Berufsbildung inner- oder außerbetrieblicher Berufsausbildung Tätigkeiten, die für die Dauer des Bezuges von Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) unterbrochen sind Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes Bezug von Vorruhestandsgeld 30

31 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Ist eine Hauptbeschäftigung vorhanden, dann wird die zeitlich als erste aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammen gerechnet Es bleibt in dieser ersten geringfügigen Beschäftigung bei der Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht mit der Möglichkeit der Befreiung Beurteilung wie eine einzelne geringfügige Beschäftigung 31

32 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Jede weitere zeitgleich ausgeübte geringfügige Beschäftigung wird mit der Hauptbeschäftigung zusammen gerechnet dies gilt nicht für die Arbeitslosenversicherung Es kommt zur Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Rentenversicherung ist eine Befreiung nicht möglich in der Arbeitslosenversicherung findet eine Addition nicht statt es bleibt bei der Versicherungsfreiheit 32

33 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Es gibt besondere Regelungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die zeitgleich neben versicherungsfreien Beschäftigungen ausgeübt werden Beispiele: ein Beamter übt zusätzlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus ein Beschäftigter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze übt zusätzlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus In solchen Fällen rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne 33

34 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Arbeitgeberpflichten: Sie als Arbeitgeber müssen die Versicherungspflicht beurteilen Für die versicherungsrechtliche Beurteilung benötigen Sie die entsprechenden Angaben in Schriftform Auf einem Einstellungsfragebogen muss ihnen der Mitarbeiter eine Erklärung über eventuell weitere ausgeübte Beschäftigungen abgeben und bestätigen, dass er ihnen die zukünftige Aufnahme weiterer Beschäftigungen meldet Sie müssen diesen Einstellungsfragebogen zu den Entgeltunterlagen nehmen 34

35 Kurzfristige Beschäftigung Wann handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung? Die Beschäftigung muss befristet sein durch Vertrag oder durch die Eigenart der Beschäftigung Die Höhe des Arbeitsentgeltes ist nicht relevant 35

36 Kurzfristige Beschäftigung Welche Zeitgrenzen sind bei einer kurzfristigen Beschäftigung zu beachten? Die Beschäftigung muss befristet sein innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 3 Monate (bei mindestens 5 Arbeitstagen pro Woche) oder 70 Arbeitstage (regelmäßig weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche) Die Regelungen gelten auch bei jahresübergreifenden Beschäftigungen, wenn sie von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet sind Diese Grenzen gelten bis

37 Kurzfristige Beschäftigung Wann tritt Versicherungspflicht ein? Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie als Arbeitgeber absehen können, dass die Zeitgrenze von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen überschritten wird Ausnahme: Die Zeitgrenze wird zwar überschritten, aber das regelmäßige Arbeitsentgelt überschreitet 450 im Monat nicht 37

38 Kurzfristige Beschäftigung Sind Vorbeschäftigungen anzurechnen? Grundsätzlich sind Vorbeschäftigungen anzurechnen Voraussetzungen: es muss sich um versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen handeln nur Zeiten, die in diesem Kalenderjahr zurückgelegt wurden, sind zu berücksichtigen 38

39 Kurzfristige Beschäftigung Welche Zeitgrenze ist bei der Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen anzuwenden? 3 Monate bei vollen Kalendermonaten und wöchentliche Arbeitszeit mindestens 5 Tage 70 Arbeitstage wöchentliche Arbeitszeit weniger als 5 Tage und bei Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 5 Tagen und weniger als 5 Tagen 90 Kalendertage keine vollen Kalendermonate und wöchentliche Arbeitszeit mindestens 5 Tage 39

40 Kurzfristige Beschäftigung Grundsatz Wird die Beschäftigung nicht nur gelegentlich, sondern dauerhaft oder regelmäßig ausgeübt, ist dies keine kurzfristige Beschäftigung selbst dann, wenn im Kalenderjahr nicht mehr als 70 Arbeitstage gearbeitet werden Eine Beschäftigung ist dann regelmäßig, wenn sie von vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtet ist und über einen längeren Zeitraum ausgeübt werden soll längerer Zeitraum = mehr als 12 Monate 40

41 Kurzfristige Beschäftigung Rahmenarbeitsverträge Kurzfristige Beschäftigung durch eine Rahmenvereinbarung Befristung auf längstens 12 Monate mit maximal 70 Arbeitstagen in diesem Zeitraum Nach einer Pause von mindestens 2 Monaten erneute Rahmenvereinbarung möglich Unterjährige Rahmenvereinbarung Zeiten eventueller Vorbeschäftigungen müssen berücksichtigt werden maximal 70 Arbeitstage sowohl im laufenden Kalenderjahr (Vorbeschäftigungen + Beschäftigungszeiten der Rahmenvereinbarung) als auch für die Dauer der Rahmenvereinbarung (innerhalb der 12 Monate maximal 70 Arbeitstage) 41

42 Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung und Berufsmäßigkeit Wenn man geprüft hat, dass die Beschäftigung alleine betrachtet die maßgebende Zeitgrenze nicht überschreitet und durch Anrechnung von evtl. vorhandenen Vorbeschäftigungen die Zeitgrenze auch nicht überschritten wird, dann muss geprüft werden, ob die Beschäftigung berufsmäßig ist und das Arbeitsentgelt 450 monatlich überschreitet 42

43 Kurzfristige Beschäftigung Berufsmäßigkeit Die Beschäftigung ist für die Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung, sondern sie sichert damit ihren Lebensunterhalt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Aushilfe als erwerbstätige Person gilt. 43

44 Kurzfristige Beschäftigung Wie kann man erkennen, ob es sich um eine berufsmäßig ausgeübte Beschäftigung handelt? Erkennbar ist dies durch das Erwerbsverhalten oder am Personenstatus 44

45 Kurzfristige Beschäftigung Erwerbsverhalten Wurden bereits im laufenden Kalenderjahr Beschäftigungen ausgeübt? Wenn ja: Anrechnung aller Beschäftigungszeiten (auch von versicherungspflichtigen Beschäftigungen) monatlicher Verdienst muss aber mehr als 450 betragen Werden durch diese Vorbeschäftigungen die Zeitgrenzen (3 Monate oder 70 Arbeitstage) überschritten, dann Eintritt von Versicherungspflicht unabhängig von der Dauer der zu beurteilenden Beschäftigung 45

46 Kurzfristige Beschäftigung Personenstatus: Manche Personengruppen sind durch ihren Status automatisch berufsmäßig beschäftigt, sofern das Arbeitsentgelt aus der kurzfristigen Beschäftigung 450 monatlich übersteigt Dies sind z. B.: Beschäftigungslose, bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet Beschäftigung zwischen Ende Berufsausbildung und Beginn Studium Damit ist eine kurzfristige Beschäftigung ausgeschlossen Eintritt von Versicherungspflicht unabhängig von der Dauer der zu beurteilenden Beschäftigung 46

47 Kurzfristige Beschäftigung Grundsätzlich keine Berufsmäßigkeit Bei einer kurzfristigen Beschäftigung neben: einer Hauptbeschäftigung einer selbstständigen Tätigkeit einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr dem Bundesfreiwilligendienst dem Bezug von Vorruhestandsgeld Eine Hilfestellung zur Beurteilung der Berufsmäßigkeit von Beschäftigungen finden Sie auf der Seite der Minijob-Zentrale / Startseite/Arbeitgeber-Service/Nützliche Tools und Hilfen für Arbeitgeber/Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit 47

48 Kurzfristige Beschäftigung Zusammenfassung der Prüfreihenfolge 1. Ist die Beschäftigung alleine betrachtet eine kurzfristige Beschäftigung? Prüfung der maßgebenden Zeitgrenze 2. Sind noch andere versicherungsfreie Beschäftigungen in diesem Kalenderjahr anzurechnen? Anrechnung von allen gleichartigen Beschäftigungen 48

49 Kurzfristige Beschäftigung 3. Wird diese Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt? Berufsmäßigkeit aufgrund des Erwerbsverhaltens Anrechnung von allen Beschäftigungen auch von versicherungspflichtigen Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 monatlich oder Berufsmäßigkeit aufgrund des Status 49

50 Meldungen Welche Meldungen muss man für geringfügige Beschäftigungen abgeben? Es gelten die gleichen Grundsätze wie für versicherungspflichtige Beschäftigungen Es sind Meldungen abzugeben für z. B.: Beginn der Beschäftigung Anmeldung Ende der Beschäftigung Abmeldung Jahresmeldung Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Anmeldung, bzw. Abmeldung und Anmeldung 50

51 Meldungen Für einige Branchen muss eine Sofortmeldung abgegeben werden z. B. Baugewerbe Es besteht auch eine Meldepflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung 51

52 Meldungen An welche Einzugsstelle muss man die Meldungen machen? Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung an die Minijob-Zentrale gilt auch für die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung Handelt es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung an die Krankenkasse des Arbeitnehmers Bei Feststellung von Versicherungspflicht Abmeldung bei der Minijob-Zentrale Anmeldung bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers 52

53 Meldungen Wie lauten die Beitragsgruppenschlüssel und der Personengruppenschlüssel für geringfügige Beschäftigungen? Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung: 6 (sofern Beiträge zu zahlen sind), ansonsten 0 Rentenversicherung: 1 (bei Rentenversicherungspflicht) 5 (bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht) Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung: 0 Personengruppenschlüssel:

54 Meldungen Kurzfristige Beschäftigung: Beitragsgruppenschlüssel: 0000 Personengruppenschlüssel:

55 Beiträge Grundsätze Für geringfügig entlohnte Beschäftigte hat der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zu zahlen: zur Krankenversicherung zur Rentenversicherung 55

56 Beiträge Krankenversicherung Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist 56

57 Beiträge Rentenversicherung Ab dem Rentenversicherungspflicht mit der Möglichkeit der Befreiung Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag Arbeitnehmer zahlt die Differenz zum gültigen Rentenversicherungsbeitrag es besteht die Möglichkeit der Befreiung 57

58 Beiträge In einigen Fällen zahlt der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung, obwohl diese Personen in der Rentenversicherung versicherungsfrei sind, z. B.: für Bezieher einer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Bezieher einer Versorgung als Beamter nach Erreichen einer Altersgrenze für Bezieher einer Versorgung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach Erreichen einer Altersgrenze für Arbeitnehmer, die bis zur Regelaltersgrenze nie rentenversichert waren 58

59 Beiträge Man muss folgende Fälle unterscheiden: Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte Krankenversicherung und Rentenversicherung Beiträge für versicherungspflichtige Beschäftigungen durch Zusammenrechnung von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung Beiträge für eine kurzfristige Beschäftigung bei Versicherungsfreiheit bei Versicherungspflicht 59

60 Beiträge Beitragstragung für geringfügig entlohnte Beschäftigte Krankenversicherung: der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich einen pauschalen Beitrag in Höhe von 13,0 % des gezahlten Arbeitsentgelts für jeden Arbeitnehmer, der bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist keine Zahlung eines Zusatzbeitrages der Arbeitnehmer zahlt keine Beiträge 60

61 Beiträge Rentenversicherung Keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Beitrag in Höhe von 15,0 % des gezahlten Arbeitsentgelts der Arbeitnehmer zahlt die Differenz von diesen 15,0 % zum jeweils gültigen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung dies sind 3,7 % (2017) des gezahlten Arbeitsentgeltes Beiträge werden jedoch mindestens aus 175 monatlich gezahlt keine Beachtung dieser Mindestbeitragsbemessung für Personen für die bereits Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 61

62 Beiträge Rentenversicherung Bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Beitrag in Höhe von 15,0 % des gezahlten Arbeitsentgelts 62

63 Beiträge Beiträge für versicherungspflichtige Beschäftigungen (durch Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen) Beschäftigungen für sich alleine betrachtet jeweils geringfügig durch Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte tritt Versicherungspflicht ein die Versicherungspflicht besteht grundsätzlich für Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung 63

64 Beiträge Beiträge sind zu zahlen: Krankenversicherung: Arbeitgeber: 7,3 % (bei Anspruch auf Krankengeld) Arbeitnehmer: 7,3 % + kassenindividuellen Zusatzbeitrag Rentenversicherung: Arbeitgeber: 9,35 % Arbeitnehmer: 9,35 % keine Möglichkeit einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber: 1,5 % Arbeitnehmer: 1,5 % Pflegeversicherung: Arbeitgeber: 1,275 % Arbeitnehmer: 1,275 % + 0,25 % bei fehlender Elterneigenschaft 64

65 Beiträge Beiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung Hauptbeschäftigung: Versicherungspflicht in der Sozialversicherung 65

66 Beiträge Krankenversicherung: Arbeitgeber: 7,3 % (bei Anspruch auf Krankengeld) Arbeitnehmer: 7,3 % + kassenindividuellen Zusatzbeitrag Rentenversicherung: Arbeitgeber: 9,35 % Arbeitnehmer: 9,35 % keine Möglichkeit einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber: 1,5 % Arbeitnehmer: 1,5 % Pflegeversicherung: Arbeitgeber: 1,275 % Arbeitnehmer: 1,275 % + 0,25 % bei fehlender Elterneigenschaft 66

67 Beiträge Erste geringfügige Beschäftigung neben der Hauptbeschäftigung: Krankenversicherung: Arbeitgeber: 13,0 % pauschaler Beitrag (kein Zusatzbeitrag) Arbeitnehmer: keine Beiträge Rentenversicherung: Arbeitgeber: 15,0 % pauschaler Beitrag Arbeitnehmer: 3,7 % (bei Rentenversicherungspflicht) 0,0 % (bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht) Arbeitslosenversicherung Arbeitgeber und Arbeitnehmer: 0,0 % Pflegeversicherung Arbeitgeber und Arbeitnehmer: 0,0 % 67

68 Beiträge Zweite und jede weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung neben der Hauptbeschäftigung: Krankenversicherung: Arbeitgeber: 7,3 % (bei Anspruch auf Krankengeld) Arbeitnehmer: 7,3 % + kassenindividuellen Zusatzbeitrag Rentenversicherung: Arbeitgeber: 9,35 % Arbeitnehmer: 9,35 % keine Möglichkeit einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer: 0,0 % Pflegeversicherung: Arbeitgeber: 1,275 % Arbeitnehmer: 1,275 % + 0,25 % bei fehlender Elterneigenschaft 68

69 Beiträge Beiträge für eine kurzfristige Beschäftigung Bei Versicherungsfreiheit: Krankenversicherung: 0,0 % Rentenversicherung: 0,0 % Arbeitslosenversicherung: 0,0 % Pflegeversicherung: 0,0 % 69

70 Beiträge Bei Versicherungspflicht: Krankenversicherung: Arbeitgeber: 7,3 % (bei Anspruch auf Krankengeld) Arbeitnehmer: 7,3 % + kassenindividuellen Zusatzbeitrag Rentenversicherung: Arbeitgeber: 9,35 % Arbeitnehmer: 9,35 % keine Möglichkeit einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber: 1,5 % Arbeitnehmer: 1,5 % Pflegeversicherung: Arbeitgeber: 1,275 % Arbeitnehmer: 1,275 % + 0,25 % bei fehlender Elterneigenschaft 70

71 Beiträge Sind noch andere Aufwendungen zu entrichten? Ja, es fallen grundsätzlich noch andere Aufwendungen an: Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Beiträge für die Umlageversicherung der Minijob-Zentrale Beiträge für die Insolvenzgeldversicherung pauschale Lohnsteuer (falls keine individuelle Steuer erhoben wird) 71

72 Notwendige Dokumentationen Dokumentation der Erklärung eines geringfügig entlohnten Beschäftigten verpflichtend Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten mittels Personalfragebogen oder Einstellungsbogen befragen und sich diese Angaben schriftlich bestätigen lassen Außerdem Schriftliche Bestätigung durch den Beschäftigten, dass eine künftige Aufnahme einer weiteren Beschäftigung umgehend angezeigt wird 72

73 Notwendige Dokumentation Folgende Unterlagen sind zu den Entgeltunterlagen zu nehmen Zusage des Beschäftigten, dem Arbeitgeber die Aufnahme weitere Beschäftigungen anzuzeigen Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten, ob weitere Beschäftigungen vorliegen Erklärung des kurzfristig geringfügig Beschäftigten, ob weitere Beschäftigungen im Kalenderjahr vorliegen bzw. vorlagen Ein Muster eines Personalfragebogens haben wir Ihren Unterlagen im Anhang beigefügt. Quelle: Minijob-Zentrale 73

74 Eintritt von Versicherungspflicht Wann tritt Versicherungspflicht ein? Ab Beschäftigungsbeginn wenn man feststellt, dass es sich nicht um eine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung handelt Ab dem Zeitpunkt an dem erkennbar ist, dass die Entgeltgrenze überschritten wird oder z. B. durch Hinzutritt einer zweiten geringfügig entlohnten Beschäftigung die Zeitgrenze bei kurzfristiger Beschäftigung überschritten wird z. B. Arbeitsvertrag wird verlängert 74

75 Eintritt von Versicherungspflicht Stellt die Minijob-Zentrale (oder ein anderer Sozialleistungsträger) fest, dass es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung handelt, dann wird dem Arbeitgeber mit einem Feststellungsbescheid Außerdem der Tag des Beginns der Versicherungspflicht mitgeteilt Aufforderung an den Arbeitgeber, den Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale abzumelden und bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden Aber! 75

76 Eintritt von Versicherungspflicht Sofern der Arbeitgeber grob fahrlässig gehandelt hat, tritt die Versicherungspflicht mit dem Zeitpunkt ein, an dem erkennbar war, dass die Grenze überschritten wird eventuell rückwirkend ab Beginn der Beschäftigung 76

77 Eintritt von Versicherungspflicht Wann handelt ein Arbeitgeber grob fahrlässig? Grobe Fahrlässigkeit wird schon angenommen, wenn z. B. nicht alle notwendigen Angaben erfragt wurden nicht alle vorgegebenen Nachweise in den Entgeltunterlagen enthalten sind der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt hat eine falsche versicherungsrechtliche Beurteilung vorgenommen wurde eine Beitragspflicht für möglich gehalten wurde, jedoch die Beiträge nicht abgeführt wurden bei Einstellung des Beschäftigten nichts zur Sachverhaltsaufklärung unternommen wird bei Vorliegen entsprechender Hinweise nichts zur Sachverhaltsaufklärung unternommen wird 77

78 Formulare Quelle: / Startseite /Formulare Unter anderem finden Sie dort Checkliste Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Vorabmeldung zur verfristeten Anzeige des Eingangs eines Befreiungsantrages von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 78

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