Beschlussniederschrift des Schulrates Nr. 02 Sitzung vom
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1 AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL Deutschsprachiger Schulsprengel Graun im Vinschgau PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE Istituto comprensivo in lingua tedesca Curon Venosta Beschlussniederschrift des Schulrates Nr. 02 Sitzung vom Gegenstand: Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm Am Dienstag, treffen sich um 18,00 Uhr folgende Mitglieder des Schulrates auf Grund einer formellen Einladung in der Mittelschule St. Valentin: Schulratsmitglieder entschuldigt abwesend unentschuldigt abwesend Schuldirektorin Dr. Sonja Saurer Lehrervertreter Blaas Viktoria Folie Waltraud Ghermandi Stefano Hafner Sybille Hohenegger Evelyn Prieth Markus Elternvertreter Bochet Andreas Habicher Johannes Moriggl Bruno Patscheider Juliane X Telser Renate Thöni Alexandra X Schulsekretär D Angelo Sonia Elternratsvorsitzende Prieth Christine anwesend Delegierte im Landesbeirat der Eltern Wallnöfer Manuela abwesend Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit übernimmt Herr Bruno Moriggl in seiner Eigenschaft als Schulratspräsident den Vorsitz. Nach erfolgter Eröffnung der Sitzung wird zur Behandlung des obigen Gegenstandes übergegangen.
2 - nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr. 12, betreffend die Autonomie der Schulen; - nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 18. Oktober 1995, Nr. 20, betreffend die Mitbestimmungsgremien auf Schulebene; - nach Einsichtnahme in das gesetzesvertretende Dekret Nr. 33/2013 (riordino della disciplina riguardante gli obblighi di pubblicita', trasparenza e diffusione di informazioni da parte delle pubbliche Amministrazioni, insbesondere in Art. 10, welcher besagt, dass jede Verwaltung ein dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm zu erstellen hat; - festgestellt, dass das dreijährige Transparenz- und Integritätsprogramm durch den Schulrat als zuständiges Organ zu genehmigen ist; - nach Vorstellen des Entwurfes zum dreijährigen Transparenz- und Integritätsprogramm durch die Schulführung; beschließt der Schulrat einstimmig - das dreijährige Transparenz- und Integritätsprogramm wird gemäß Anlage A als integrierender Bestandteil dieses Beschlusses für den Zeitraum genehmigt; - vorliegende Maßnahme wird an der Anschlagtafel der Schule am veröffentlicht; Der Präsident des Schulrates Der Sekretär des Schulrates Bruno Moriggl Sonia D Angelo
3 Anlage A _integrierender Bestandteil_Beschluss des Schulrates Nr. 02_ Dreijähriges es Transparenz- und Integritätsprogramm des Schulsprengels Graun für den Zeitraum (genehmigt mit Beschluss des Schulrates vom ,.2014, Nr. 02
4 Einleitung Einordnung der Thematik: Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen 1 gegen Korruption wurden auf Staatsebene eine Reihe von Maßnahmen festgeschrieben. Darunter ist auch das Ziel eine allumfassende Transparenz zu fördern und zu gewährleisten. Die Maßnahmen dazu wurden im gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33/2013 Riordino della disciplina riguardante gli obblighi di pubblicità, trasparenza e diffusione di informazioni da parte delle pubbliche amministrazioni beschrieben. Gemäß Art. 10 dieses GvD sind die öffentlichen Verwaltungen (also auch jede Schule verpflichtet ein sog. dreijähriges Programm für die Transparenz und Integrität zu erstellen, das vor allem die Vorhaben zur Gewährleistung eines angemessenen Transparenzstandards definieren soll. Transparenz wird im GvD Nr. 33/2013 laut Art. 1 Absatz 1 als allumfassende Zugänglichkeit (sog. accessibilità totale von Informationen über die Organisation und über die Tätigkeit von öffentlichen Verwaltungen definiert, wobei als primäre Informationsquelle die Webseiten der Verwaltungen sich anbieten. Organisation und Tätigkeit des Schulsprengels Graun sind im Schulprogramm festgeschrieben und werden hier einleitend und zusammenfassend beschrieben: Der Schulsprengel Graun besteht aus sechs Schulstellen: vier Grundschulen, einer Mittelschule (mit Direktionssitz und der Erlebnisschule Langtaufers. Im Schuljahr 2013/2014 sind an der Schule eine Schulführungskraft, 44 Lehrpersonen für die Grund- und Mittelschule, 2 Lehrpersonen und 12 freie Mitarbeiter an der Erlebnisschule und 11 Personen in der Verwaltung bzw. als nichtunterrichtendes Personal tätig. Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes. Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungs- und Hilfspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind auf der Webseite zu veröffentlichen unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule aus. Zu den Kollegialorganen der Schule gehören Schulrat, Lehrerkollegium, Klassenräte, Elternrat, Dienstbewertungskomitee und Schlichtungskommission. Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane werden ebenfalls veröffentlicht, an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule. Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich. Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert die verantwortliche Schulsekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule. Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung. 1 Von 2003!
5 Um einen angemessenen Transparenzstandard zu gewährleisten, wird für den Schulsprengel Graun Folgendes festgeschrieben: 1. Transparenzbeauftragung Die Schulführungskraft im Schulsprengel Graun ist mit Beschluss des Schulrates vom..2014, Nr., als Transparenzbeauftragte ernannt worden. 2. Neuerungen: Dies ist das erste Integritäts- und Transparenzprogramm im Schulsprengel Graun. In diesem Abschnitt wird in Zukunft auf wesentliche Neuerungen hingewiesen. 3. Ausarbeitungs- und Genehmigungsverfahren des Programms Transparenz gehört und gehörte seit jeher gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen unter Wahrung des Datenschutzes u.a. zu den zentralen Dienstleistungsgrundsätzen des Schulsprengels Graun. Daher hat die Transparenzbeauftragte des Schulsprengels Graun auf der Grundlage der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 und des Beschlusses der CIVIT 2 Nr. 50/2013 Linee guida per l aggiornamento del Programma triennale per la trasparenza e l integrità einen Entwurf des dreijährigen Transparenzprogrammes für den Zeitraum ausgearbeitet. Um die gesamte Schulgemeinschaft und andere Interessensgruppen der Schule ( stakeholders bei der Ausarbeitung des dreijährigen Transparenz- und Integritätsprogrammes miteinzubeziehen, wird das Programm auf der Webseite der Schule veröffentlicht, mit dem Hinweis, dass alle Interessensgruppen Änderungs-, Ergänzungsoder Verbesserungsvorschläge oder sonstige Anregungen oder allgemeine Rückmeldungen einbringen können. Diese werden dem Schulrat bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis gebracht und bei Genehmigung in das Programm aufgenommen. In der heutigen Sitzung vom wird der Schulrat mit Beschluss Nr. das dreijährige Transparenz- und Integritätsprogramm genehmigen. Für die folgenden Jahre wird die Transparenzbeauftragte jeweils zu Schuljahresbeginn das Transparenz- und Integritätsprogramm unter Einbeziehung der gesamten Schulgemeinschaft und anderer Interessensgruppen aktualisieren bzw. zur Kenntnis bringen (Veröffentlichung des Entwurfs auf der Webseite, Vorstellung bei Konferenzen, Elternabenden, Umfragen u.ä.. Ergänzungs-, Änderungs- oder Verbesserungsvorschläge können in Zukunft bis Ende November vorgebracht werden, so dass der definitive Entwurf bei der Dezembersitzung des Schulrates, spätestens aber bis zum 31. Jänner des betreffenden Jahres, genehmigt werden kann. 2 Nationale Antikorruptionsstelle
6 4. Mitteilungsinitiativen über die Transparenz Dieser Absatz ist zentraler Bestandteil des Transparenz- und Integritätsprogrammes und definiert die Initiativen des Schulsprengels Graun zur Gewährleistung eines angemessenen Transparenzstandards und der Legalität sowie der Entwicklung einer Integritätskultur: Die Schulgemeinschaft wird bei geeigneten Gelegenheiten über Initiativen zur Transparenz und Integritätsförderung informiert: Die Lehrpersonen werden bei Konferenzen und die Erziehungsberechtigten werden bei den Elternversammlungen darüber informiert, dass die Webseite des Schulsprengels Graun auf der Sektion Transparente Verwaltung zahlreiche Informationen über die Struktur, die Organisation und die Tätigkeit des Schulsprengels Graun enthält. Das alljährlich an die Erziehungsberechtigten übermittelte Schul- und Tätigkeitsprogramm wird in Zukunft Hinweise zur Sektion Transparente Verwaltung der Webseite der Schule enthalten. Auf die neue Sektion Transparente Verwaltung der Webseite des Schulsprengels Graun und deren Neuerungen wird besonders hingewiesen (optisch durch farbliche Hervorhebungen und durch Verlinkung mit der Sektion Aktuelles. Im Feld weitere Inhalte der Sektion Transparente Verwaltung der eigenen Webseite wird der Hinweis eingefügt, dass Vorschläge zur Veröffentlichung von zusätzlichen Daten und Informationen an die Schulführungskraft per Mail an unterbreitet werden können (siehe Art.6 Zusätzliche Daten Bürgerzugang. Mit dem Amt für Personalentwicklung der Landesverwaltung hat das Schulamt vereinbart, dass an den für die Landesverwaltung organisierten Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Ethik und Legalität bzw. zu den mit GvD Nr. 33/2013 eingeführten Transparenzbestimmungen auch interessierte Schulführungskräfte, Lehrpersonen oder das Verwaltungspersonal teilnehmen können. Der Schulsprengel Graun nimmt die Bildungsangebote zur Kultur der Legalität des Landeskommandos der Carabinieri für die Schülerinnen und Schüler wahr; (vgl. Mitteilung des Schulamtsleiters vom Der Schulsprengel Graun überprüft in regelmäßigen Abständen zufällig ausgewählte Webseites anderer Schulen oder Schulsprengel und vergleicht die auf ihren Sektionen der transparenten Verwaltung zusätzlich veröffentlichten weiteren Inhalte mit jenen der eigenen Webseite, um gute Beispiele zu übernehmen. 5. Umsetzung des Programms bzw. der Veröffentlichungspflicht - Die Schulführungskraft ist als Transparenzbeauftragte für die Veröffentlichung und für die Aktualisierung aller veröffentlichungspflichtigen Daten und aller zusätzlichen Daten laut unserem Transparenz- und Integritätsprogramm Art.6 verantwortlich. - Auf der Webseite des Schulsprengels Graun wird die Sektion Transparente Verwaltung gemäß geltenden Bestimmungen Anlage A des GvD Nr. 33/2013 aufgebaut und gefüllt. Für die materielle Veröffentlichung auf der Sektion Transparente Verwaltung der Webseite des Schulsprengels Graun ist die Verwaltung zuständig, wobei die Schulsekretärin die Aktualisierung der Daten veranlasst und überwacht. Zum Zwecke der Festlegung des Zeitpunktes für die Aktualisierung der Daten wird die Anlage 1 des Beschlusses der CIVIT Nr. 50/2013 herangezogen (darin wird u.a. spezifiziert, wann d.h. in welchem Zeitabstand die veröffentlichungspflichtigen Daten zu aktualisieren sind.
7 - Die Schulführungskraft überprüft und überwacht, als Transparenzbeauftragte, allgemein die Anwendung der Transparenzbestimmungen und insbesondere auch, ob die veröffentlichungspflichtigen Daten vollständig, aktuell und in einem wieder verwendbaren Format (in einem sog. offenem Format 3 veröffentlicht wurden. - Um die Wirksamkeit des Bürgerzugangs zu gewährleisten, wird auf Schulebene folgendes Verfahren festgelegt: a Die Bürgerinnen und Bürger werden auf der Sektion Transparente Verwaltung der Webseite des Schulsprengels Graun, Untersektion weitere Inhalte über den Bürgerzugang informiert (siehe Art.6 Zusätzliche Daten. b Die Schulführungskraft nimmt den Antrag auf Bürgerzugang entgegen und prüft, ob die angeforderten Daten der Veröffentlichungspflicht unterliegen. c Der Antrag wird unmittelbar dem Sekretariat weitergeleitet, das - bei Veröffentlichungspflicht die Daten bzw. den Link dem Bürger übermittelt und auf der Webseite des Schulsprengels Graun veröffentlicht, - andernfalls wird der Bürger über die begründete Ablehnung (z.b. Wahrung Datenschutz, o.ä. informiert. d Die Schulführungskraft trägt Sorge, dass das Verfahren auf Bürgerzugang innerhalb der vorgeschriebenen Frist laut Art. 5 Absatz 3 des GvD Nr. 33/2013 von 30 Tagen zum Abschluss gebracht wird. - Ferner wird der web-counter (Besucherzähler der Webseite auch in der Sektion Transparente Verwaltung eingerichtet, damit überprüft werden kann, wie viele und welche Daten von den Bürgerinnen und Bürgern abgerufen werden. Jene Daten, die von besonderem Interesse sind (die Daten, auf die besonders oft zugegriffen wird, werden nach Möglichkeit mit zusätzlichen Daten und Informationen ergänzt. 3 Welche Formate als offen gelten, sind im Beschluss der CIVIT (=nationale Antikorruptionsstelle) Nr. 50/2013 angeführt bzw. verweisen auf die Richtlinien der Agenzia per L Italia Digitale ; auf dessen Webseite sind die aktuellsten Richtlinien veröffentlicht.
8 6. Zusätzliche Daten Art. 1 Absatz 1 des GvD Nr. 33/2013 definiert die Transparenz als allumfassende Zugänglichkeit (sog. accessibilità totale von Informationen über die Organisation und über die Tätigkeit von öffentlichen Verwaltungen. Laut Beschluss der CIVIT Nr. 50/2013 impliziert diese Begriffsbestimmung von Transparenz, dass alle öffentliche Verwaltungen auf den eigenen Webseite nicht nur die aufgrund der einschlägigen Bestimmungen veröffentlichungspflichtigen Daten, sondern in ihrem Ermessensspielraum auch eine Reihe von zusätzlichen Daten veröffentlichen. Diese Daten sind im vorliegenden Abschnitt des Transparenz- und Integritätsprogramms zu definieren und in der Folge in der Sektion Transparente Verwaltung, Unterbereich weitere Inhalte zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich für den Schulsprengel Graun um folgende zusätzliche Daten: a Zur Erklärung und Beschreibung der Sektion Transparente Verwaltung der Webseite des Schulsprengels Graun wird folgender Text eingefügt: Zur Sektion Transparente Verwaltung der Webseite des Schulsprengels Graun: Zur Förderung und Gewährleistung einer transparenten Verwaltung wurden auf Staatsebene eine Reihe von Maßnahmen im gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33/2013 Riordino della disciplina riguardante gli obblighi di pubblicità, trasparenza e diffusione di informazioni da parte delle pubbliche amministrazioni beschrieben. Transparenz wird in diesem GvD laut Art. 1 Abs. 1 als allumfassende Zugänglichkeit (ohne Erfordernis von Authentifizierungs- oder Identifizierungscodes von Informationen über die Organisation und über die Tätigkeit von öffentlichen Verwaltungen definiert. In diesem GvD werden die auf der Webseite zu veröffentlichenden Daten definiert und es ist auch die Struktur für diese Sektion der Webseite vorgegeben (Anlage A des GvD Nr. 33/2013. Auch die Sektion Transparente Verwaltung der Webseite des Schulsprengels Graun wurde gemäß dieser Struktur erstellt; dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Webseite des Schulsprengels Graun bereits vor Inkrafttreten der Transparenzbestimmungen eine Reihe von Daten und Informationen enthalten hat, die laut GvD Nr. 33/2013 veröffentlichungspflichtig sind; diese Daten wurden lediglich geordnet und in die verschiedenen Unterbereiche der Sektion Transparente Verwaltung verschoben bzw. verlinkt. Die Sektion Transparente Verwaltung ist in 23 Unterbereiche 1. Ebene gegliedert, die sich wiederum in Unterbereiche 2. Ebene strukturieren. Alle Daten und Informationen über die Organisation und Tätigkeit der Schule sind in diesen Unterbereichen enthalten. Die Daten werden von der Schule selbst auf der eigenen Webseite bzw. auch auf anderen Webseites veröffentlicht und mit diesen verlinkt. Die Schule hat beispielsweise die Daten zur Vertragstätigkeit auf dem Portal für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferungsaufträge im Informationssystem für öffentliche Verträge zu veröffentlichen (vgl. Rundschreiben des Generaldirektors der Landesverwaltung vom 9. Mai 2013, Nr. 9, und Mitteilung vom 14 März 2013, Prot. 358, der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau, Dienstleistungs- und Lieferaufträge. Zu den Daten, die von der Schule auf anderen Webseites veröffentlicht werden, wird auf der Sektion Transparente Verwaltung der eigenen Webseite eine Verlinkung hergestellt. Zudem enthält die Sektion Transparente Verwaltung des Schulsprengels eine Reihe von Daten, die zentral von der Landesverwaltung vorwiegend auf der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetzes veröffentlicht werden, da die Landesverwaltung über diese Daten verfügt. Es handelt sich beispielsweise um Daten zum Stellenplan, zum Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag, zu den Kollektivvertragsverhandlungen oder zu den Prämien. Auch zu diesen Daten wird auf der eigenen Sektion Transparente Verwaltung eine Verlinkung hergestellt.
9 b Als Hinweis für den sogenannten Bürgerzugang wird folgender Text eingefügt: Bürgerzugang / Partizipation Jeder Bürger/jede Bürgerin kann veröffentlichungspflichtige Daten gemäß geltender Bestimmungen (GvD vom 14. März 2013, Nr. 33, welche nicht auf unserer Webseite veröffentlicht worden sind, mittels formlosen, kostenlosen Antrag an die Schulführungskraft über ssp.graun@schule.suedtirol.it anfordern. Auch Ergänzungs-, Änderungs- oder Verbesserungsvorschläge zur Transparenz, zum Transparenzprogramm oder zu zusätzlichen Informationen in dieser Sektion können an die Schulführungskraft über ssp.graun@schule.suedtirol.it eingereicht werden. Der Präsident des Schulrates Der Sekretär des Schulrates Bruno Moriggl Sonia D Angelo
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