Die ärztliche Leichenschau

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1 4 3 0 Wann ist ein Tod nicht natürlich? Die ärztliche Leichenschau Teil 2: Todesbescheinigung (vertraulicher Teil) Heiko Müller Im folgenden sollen die Dokumentation der Leichenschau und die daraus resultierenden Konsequenzen beispielhaft an Hand des bayerischen Vordrucksatzes dargestellt werden. Wegen der weitgehenden Vereinheitlichung der Vordrucksätze der einzelnen Bundesländer sind viele Abschnitte, wenn nicht wortidentisch, doch zumindest sinngemäß gleich, wenn auch zum Teil unterschiedlich angeordnet. Unabhängig davon wird jedem Arzt, der Leichenschauen durchführt, sehr empfohlen, sich mit den Leichenschau- Vordrucken sowie Gesetzes- und Verordnungstexten seines Bundeslandes vertraut zu machen. Personalangaben Dieses Feld dient zur Identifikation des Patienten und drückt auch auf den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung durch. Deshalb muß die betreffende Seite nach dem Ausfüllen der Personalangaben von den 5 Blättern des vertraulichen Teils abgetrennt werden. Identifikation Hier wird festgehalten, wie die Identifikation der Leiche sichergestellt wurde. Bei eigener Kenntnis (bekannter Patient aus der eigenen Praxis) oder nach Einsicht in den Personalausweis/Reisepaß bestehen keine Zweifel an der Richtigkeit der Personalien. Bei Angaben durch Dritte (auch die Polizei) ist die Evidenz zwar sehr hoch, aber für den Leichenschauer nicht vollständig zweifelsfrei. Falls eine Identifikation nicht möglich ist, reicht allein schon dieser Umstand aus, um ein Todesermittlungs-Verfahren zu begründen. Das heißt, die Falls eine Kategorie Natürlicher Tod Identifikation der darf unabhängig vom klinischen Befund nicht mehr an- Leiche nicht gekreuzt werden. möglich ist, darf die Kategorie Ort und Zeitpunkt des Todes Hier werden differen- natürlicher Tod zierte Angaben zum Ort der nicht mehr Leiche (Sterbe- oder Auffindungsort) mit genauer Adres- angekreuzt werden. se sowie zum Sterbezeitpunkt gemacht. Beim Sterbezeitpunkt muß wiederum zwischen eigenen postmortal erhobenen Befunden (siehe unten) und Angaben von Angehörigen/Dritten unterschieden werden. Falls man sich auf fremdanamnestische Angaben verläßt, empfiehlt es sich, die Personalien der Auskunft gebenden Person für eventuelle spätere Rückfragen aufzunehmen. Falls ein genauer Sterbezeitpunkt nicht ermittelt werden kann, besteht auch die Möglich-

2 4 3 1 keit, lediglich den Auffindungszeitpunkt zu dokumentieren. Mauritius von Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit ab. Dazu gibt es Temperatur-Todeszeit-Bezugsnomogramme, an Hand derer sich der Todeszeitpunkt hinreichend genau ablesen läßt. Als Faustregel für eine normal bekleidete Leiche bis zu einer Körpertemperatur von 25 C bei 20 C Außentemperatur gilt: Abkühlung um ca. 1 C pro Stunde ab 2 h nach dem Zeitpunkt des Todes. 2. Hornhauttrübung Bei offenen Augen tritt die Hornhauttrübung ca. 45 Minuten post mortem (p.m.) ein, bei geschlossenen Augen 24 Stunden p.m. Falls ein genauer Abschätzung des Todeszeitpunkts Zumeist gelingt zumindest eine Ein- Sterbezeitpunkt nicht ermittelt werden kann, grenzung des Todeszeitpunktes, indem man die besteht auch die Möglichkeit, lediglich den Verläufe von sicheren und unsicheren Todeszeichen Auffindungszeitpunkt sowie postmortale zeitlich zu dokumentieren. begrenzt auslösbare Phänomene beurteilt. Aus der großen Menge an Hilfsmitteln sind hier die klinisch wichtigsten zusammengefaßt, die einzeln oder auch in Kombination eine Festlegung der Todeszeit ermöglichen: 1. Leichentemperatur 2. Hornhauttrübung 3. Pupillenreaktion 4. Totenflecke 5. Totenstarre 1. Leichentemperatur Grundsätzlich gilt: tief rektal, also mit voll eingeführtem Thermometer messen! Die Geschwindigkeit des Temperatur-Abfalls hängt neben dem Körpergewicht und der Temperatur des Körpers zum Zeitpunkt des Todes (Fieber?) auch wesentlich Gliederung der Todesbescheinigung Der bayerische Vordrucksatz Todesbescheinigung (zum Herunterladen unter einsehbar) enthält neben dem Deckblatt mit allgemeinen Informationen 6 Seiten. Die erste Seite bildet den nicht vertraulichen Teil der Todesbescheinigung und ist für das zuständige Standesamt bestimmt. Die Seiten 2 bis 6 (Blatt 1 bis 5) sind identische Durchschläge des vertraulichen Teil 1 mit Ausfertigungen für das Gesundheitsamt (Blatt 1), das bayerische Krebsregister (Blatt 2) sowie für das statistische Landesamt (Blatt 3) und ein Obduktions- (Blatt 4) und Arztdoppel (Blatt 5). Daneben existiert noch ein Vordruck Vorläufige Todesbescheinigung für Notärzte, ein Obduktionsschein zur Dokumentation für den inneren Leichenschauer (Pathologe oder Rechtsmediziner) und ein Vertraulicher Teil 2 für eventuelle zusätzliche oder näher begründende Angaben des leichenschauenden Arztes, falls der Platz auf dem Vordrucksatz Todesbescheinigung nicht ausreicht, insbesondere bei V.a. einen nicht natürlichen Tod. Die Vordrucke Obduktionsschein und Vertraulicher Teil 2 sind für das Gesundheitsamt bestimmt, die vorläufige Todesbescheinigung verbleibt bis zur endgültigen Leichenschau bei der Leiche.

3 Pupillenreaktion Bis zu einer Stunde nach Eintritt des Todes sind die Pupillen starr und dilatiert, danach bis 48 Std. p. m. starr und kontrahiert. Durch Einträufeln von 1%igem Atropin in den Augenbindehautsack läßt sich bei bereits kontrahierten Pupillen eine Mydriasis bis 4 Std. p. m. provozieren. 4. Totenflecke Am Hals werden Totenflecke frühestens 20 Minuten p.m. sichtbar. Ab 1 bis 2 Std. p.m. konfluieren sie und sind nach 6 bis 8 Stunden voll ausgeprägt. Vollständig wegdrückbar sind sie nach ca. 10 Stunden. Bis ca. 10 St. p.m. wandern sie bei Umlagerung der Leiche. Ab 36 Std. p. m. sind Totenflecke nicht mehr wegdrückbar. 5. Totenstarre Am Hals werden Totenflecke frühestens 20 Minuten fergelenk aus und zwar 1 Bildet sich zuerst am Kie- bis 2 Std. p.m., nach 6 bis post mortem sichtbar, nach 6 9 Stunden ist sie voll ausgeprägt. Bis 8 Std. p.m. bis 8 Stunden sind sie voll ausgeprägt. bildet sich die Totenstarre erneut aus, wenn man sie bricht (empfiehlt sich am ehesten in der Armmuskulatur). Die spontane Lösung setzt frühestens nach 24 Stunden, manchmal auch erst nach einigen Tagen ein. Zur besseren Illustration sind in der Abbildung noch einmal alle Todeszeichen im zeitlichen Zusammenhang aufgeführt. Warnhinweise In diesem Abschnitt wird zunächst vermerkt, ob ein Herzschrittmacher implantiert ist. Denn bei einer Feuerbestattung müssen radionukleid betriebene Schrittmacher grundsätzlich und anders betriebene Schrittmacher zumindest nach badenwürttembergischem und bayerischem Bestattungsrecht entfernt werden. Jeder zu einer Leichenschau berechtigte Arzt ist gleichzeitig qualifiziert, Implantate aus einer Leiche zu entfernen. Der Leichenschauer kann aber ein derartiges Anliegen verweigern. Der Verfügungsberechtigte bzw. Erbe, der den Auftrag zur Entfernung eines Implantates erteilt, trägt auch sämtliche daraus resultierenden Kosten (GOÄ GNr. 107). Das aus der Leiche entnommene Implantat gehört ausschließlich den Erben oder falls keine solchen vorhanden sind dem Verfügungsberechtigten, welcher den Auftrag zur Implantatentnahme gab. In keinem Fall darf der Arzt, welcher das Implantat entnommen hat, sich dieses aneignen. Als zweites wird im Abschnitt Warnhinweise dokumentiert, ob Infektionsgefahr besteht. Für eine Anzahl von Infektionskrankheiten besteht darüber hinaus Meldepflicht im Todesfall. Außerdem müssen bei Verdacht auf eine meldepflichtige Infektionskrankheit entsprechende Schutzmaßnahmen Todeszeitbestimmungstabelle: Stunden nach dem Todeseintritt h Leichentemperatur* *) ca. Umgebungstemp. Hornhauttrübung bei offenen Augen Pupillenreaktion Dilatiert Kontrahiert - Mydriasis nach Atropin Totenflecke - Wanderung der Totenflecke wegdrückbar Totenstarre - Wiedereintritt nach Brechung Fäulnis * Bei Umgebungstemperatur von 20 C Der Allgemeinarzt A B B I L D U N G

4 4 3 5 Das aus der Leiche für die Allgemeinheit getroffen werden. Die Mit- entnommene Implantat glieder der Wohngemeinschaft dürfen nicht außer gehört ausschließlich den Erben. In keinem Haus gelassen werden Fall darf der Arzt, und der zuständige Amtsarzt muß sofort unterrichtet werden. welcher das Implantat entnommen hat, sich dieses aneignen. Als drittes müssen in diesem Abschnitt eventuelle sonstige für die Allgemeinheit relevante Befunde vermerkt werden. Natürlich oder Nicht natürlich? Hier muß der Arzt nach gründlicher Leichenschau entscheiden, ob ein natürlicher Tod vorliegt oder ob ein unklarer Tod bzw. ein V.a. einen nicht natürlichen Tod besteht. Die beiden letztgenannten Optionen ziehen gleichermaßen ein Todesursachenermittlungsverfahren nach sich. Im Regelfall bei einem aus der Sprechstunde bekannten Patienten stellt die Kategorisierung der Todesursache als natürlicher Tod kein Problem dar, insbesondere wenn das Ableben erwartet wurde. Ähnlich gestaltet sich die Situation, falls sich bei einem unbekannten Patienten nach gründlicher Leichenschau, Durchsicht der verfügbaren Befunde und nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt eine zweifelsfreie (natürliche) Kausalkette (Folge von Grundleiden als unmittelbare Todesursache) und konsekutive Todesursache ergibt. Verdächtige Befunde Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bilden neben offensichtlichen Unfällen, Straftatbeständen oder Suiziden Spuren von Gewalteinwirkung, eine ungewöhnliche Lage der Leiche, Auffälligkeiten am Fundort wie Medikamentenpackungen, (Alkohol-)Flaschen oder ähnliches. Bei jungen Menschen sollte man grundsätzlich, sofern Hinweise auf einen natürlichen Tod fehlen, einen nicht natürlichen Tod vermuten. DIE WELT vom 7. Januar 2004, S. 32 Bei der Beurteilung der Todesart sollte man zudem die Kausalkette beachten. Hat z. B. ein Patient nach einem Sturz einen Schenkelhalsbruch erlitten und ist dann im Rahmen der Rekonvaleszens an einer Pneumonie oder einer Lungenembolie verstorben, dann handelt es sich um einen nicht natürlichen Tod, auch wenn das letztendlich todbringende Ereignis natürlich war. Was tun bei V. a. nicht natürlicher Tod? Ergeben sich während der Leichenschau Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, so darf die Leiche nicht (weiter) entkleidet werden und jedwede weitere Veränderung am Leichnam sollte unterbleiben. Außerdem muß der Arzt seine bereits im Rahmen der Leichenschau vorgenommenen Veränderungen an der Leiche doku- Ergeben sich während der Leichenschau mentieren. Anhaltspunkte für einen Der Leichenschauer muß immer sofort die örtliche Polizei- nicht natürlichen Tod, darf keine weitere behörde verständigen, nachdem er zur Auffassung gekommen ist, daß ein unklarer Tod Leichnam stattfinden. Veränderung am oder der V.a. einen nicht natürlichen Tod vorliegt, auch gegen den Willen der Angehörigen oder fremder Dritter. Sherlock Holmes spielen? Neben diesen prinzipiellen Erwägungen besteht in der Realität aber ein Graubereich, dessen Auslegung zumeist dem Arzt auferlegt wird. Einerseits wird von dem Leichenschauer erwartet, die Umstände des Todes zu klären. Andererseits kann auf keinen Fall von einem Arzt, der noch dazu an keiner Stelle seiner Ausbildung dafür geschult worden ist, erwartet werden, daß er kriminalistisch nach Hinweisen auf einen nicht natürlichen Tod fahndet.

5 4 3 6 Wird man also zu einer verstorbenen Person gerufen, die vormals allein gelebt hat und nur durch Dritte identifiziert werden kann, bleibt es ausschließlich dem persönlichen Ermessen des Leichenschauers überlassen, ob er nach der Leichenschau Schubladen öffnet, um relevante Befunde zu finden oder Dritte befragt, Der Leichenschauer muß, wer denn nun der Hausarzt sei. wenn er unklarer Tod oder V. a. nicht natürlichen Tod ankreuzt, immer sofort Im Zweifel Polizei rufen! Falls die Angaben die örtliche Polizeibehörde der Angehörigen den verständigen. selbst erhobenen Befunden widersprechen und der zuletzt behandelnde Arzt nicht erreichbar ist, lohnt es sich noch vor dem Ausfüllen der Todesbescheinigung die örtliche Polizei zu verständigen. Die kriminalistisch geschulten Beamten können dann mit beurteilen, ob sich für sie Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod ergeben. Außerdem können Polizeibeamte unkomplizierter Angehörige ermitteln, die dann den entscheidenden anamnestischen Hinweis (bzw. Adresse und Telefonnummer des betreuenden Arztes) liefern können. In den Fällen, in denen die Beamten durch ihr Verhalten den Leichenschauer in einer über eine Hilfestellung hinausgehende Beratung beeinflussen sollten, kann nach Auskunft aller von mir befragten Staatsanwaltschaften ein Anruf beim zuständigen Staatsanwalt Wunder wirken. Wann Sektion anraten? Im klinischen Alltag kann es auch sinnvoll sein, den Angehörigen zur genauen Analyse der Kausalkette, die zum Tode führte, eine klinische Sektion anzuraten. Diese darf nur durchgeführt werden, wenn ein natürlicher Eine Sektion darf nur Tod attestiert wurde, der Patient zu Lebzeiten nicht durchgeführt werden, widersprach und die Angehörigen zustimmen. Da aber Tod attestiert wurde, wenn ein natürlicher diese Untersuchung durch die Kassen nicht bezahlt der Patient zu Lebzeiten wird und der Versicherungsschutz des Patienten mit die Angehörigen nicht widersprach und dem Tod endet, ist eine Sektion außerhalb von Kliniken, wo sie durch den Kran- zustimmen. kenhausetat abgedeckt sind, für den Auftraggeber (=Angehöriger/Erbe) mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Dabei fällt das Honorar für den Pathologen (bis ca. 400e, je nach Aufwand) in ländlichen Gebieten meistens geringer aus als der zur Sektion notwendige Transport der Leiche in einen amtlich genehmigten Sektionssaal, da nur dort Sektionen durchgeführt werden dürfen. Zusatzangaben bei Totgeborenen Dieser Abschnitt, bei dem der Zeitpunkt des Todes sowie das Gewicht der Leibesfrucht dokumentiert wird, hat fast ausschließlich für geburtshilfliche Stationen in Krankenhäusern Bedeutung, abgesehen von den vereinzelten häuslichen Totgeburten. Im 3. und letzten Teil unserer Serie zur ärtzlichen Leichenschau wird Kollege Müller sich dem nicht vertraulichen Teil der Todesbescheinigung widmen. Dr. med. Heiko Müller Pathologie in Überlingen Überlingen

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