Anwohnergemeinschaft Celler Str. / Braunschweiger Str. Frau Majer Celler Str Bremen Münster,

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1 Dr. Ekkehard Petzold Weissenburgstr.14, D Münster Sachverständigenbüro Tel. (+49) , Fax Erkundung-Bewertung-Sanierung von Umweltschäden Umnutzung von Industrie-, Gewerbe-, Wohnstandorten petzolde@uni-muenster.de Dr. Petzold, Weissenburgstr.14, D Münster Anwohnergemeinschaft Celler Str. / Braunschweiger Str. Frau Majer Celler Str Bremen Münster, Vorgang: Bauherr: Mein Auftrag: Bauvorhaben Bunker Braunschweiger Strasse 17-19, Bremen Architekt Mielke (und Partner) / F48 GbR, Bremen (genaue Daten sind ggf. nachzureichen) Prüfung der geplanten Baumassnahmen (mit Bestands-Abriss) auf Umweltverträglichkeit, Risiken und Durchführbarkeit Auftraggeber: Anwohnergemeinschaft Celler Str. / Braunschweiger Str. Hier: Meine Bewertung von: STA-KON Ing. Büro, : Projekt BV-Braunschweiger- Straße. Statische Berechnung: Baugrubensicherung / Unterfangung Haus Nr. 13 Dr. Ekkehard Petzold Von der IHK Münster öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gewässergefährdungen und Gewässerschäden Anerkannter Sachverständiger nach 31a Abs. 3 B II Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen Fachkundiger für Ölspurbeseitigung - DWA / Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v., Hennef

2 Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunschweiger Str. Zu: STA-KON: Statische Berechnung , S. 2 P1 Veranlassung Die Anwohner-Gemeinschaft legte mir den o.g. Geotechnischen Bericht zur Stellungnahme vor. Die Planung des Bauherrn sieht soweit aus den mir vorliegenden Unterlagen erkennbar ist eine Bebauung vor, die sich an der jetzigen Standfläche des Bunkers orientiert. Allerdings ist ein direkter Anbau an die Nachbarhäuser geplant, ab Braunschweiger Straße gesehen: Rechts (westlich) an das Haus Nr. 13, links (östlich) an das Haus Nr. 25. Das Haus Nr. 13 hat ein Alter von geschätzt 100 Jahren, das Haus Nr. 25 ein Alter von etwa 5 Jahren. Aus dem zuvor vorgelegten Geotechnischen Bericht liegen bereits diese Grunddaten vor: Das Bunker-Grundstück steigt von der Straßenseite (Braunschweiger Str.) von NN+6,4 m bis zur Bunker-Rückseite auf NN+7,2 m an. Die Bunker-Unterkante liegt ca. 1,7 m unter Straßenniveau, und damit bei NN+4,8 m. P2 Mögliche Gefährdungen durch Trägerbohlenwand Auf S. 5 sagt STA-KON aus, dass eine unmittelbare gefährdete Bebauung im rückwärtigen Bereich nicht vorhanden sei. Zwar sind dort die Häuser etwa 8-10 m oder mehr entfernt, aber es ist dennoch zu beachten bzw. möglichweise betroffen: - Hochwüchsige und/oder alte Bäume. - Vegetation in den Gärten - Boden und Bodenwasser - Gebäude der Celler Straße (zumindest mittelbar). Es gibt bei STA-KON keinen Hinweis darauf, welche Abstände die Trägerbohlenwand von den Grundstücksgrenzen einhalten muß, um den genannten Bestand nicht zu gefährden.

3 Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunschweiger Str. Zu: STA-KON: Statische Berechnung , S. 3 Insbesondere bei altem Baumbestand können Erdbohrungen irreversible Schäden am Wurzelwerk anrichten, mit nachfolgendem Absterben des Baumes. Eine schnelle Ersetzbarkeit des so zerstörten Baumes ist nicht gegeben. Bekanntlich sind Bäume ab einem gewissen Alter auch mit hohem Aufwand nicht mehr umzupflanzen. Ein monetärer Ausgleich kann keinen Ersatz für die Zerstörung alten Baumbestands bieten. P3 Trägerbohlenwand: Einfluß auf Bodenwasser und Bodenluft Eine Trägerbohlenwand ist nicht dicht gegen zusickerndes Wasser und auch nicht dicht für den Austausch von Bodenluft. Insofern ist bei grenznaher Errichtung der Trägerbohlenwand nicht zu vermeiden, dass Bodenwasser durch Schlitze der Wand von den Nachbargrundstücken in die Baugrube des Bunkergrundstücks tritt, wobei feine Bodenpartikel mit ausgespült werden können. Eine irreversible Änderung der Bodenwasserverhältnisse, der Bodenschichtung und der Bodenstabilität in den benachbarten Gärten ist dadurch nicht auszuschließen. Auch wenn hier keine klassische Grundwasserhaltung erforderlich wird, weil der übliche Grundwasserstand deutlich unter der Baugrubensohle des Neubaus liegt, bleiben trotzdem einige Aspekte zu beachten: Bei anhaltenden Regenfällen läuft Wasser der Baugrube zu, auch durch Spalten in der Trägerbohlenwand. Dadurch kann es unter den Gärten und auch unter den Gebäuden durch die nunmehr erleichterte Entwässerung in die Baugrube zum Gleiten von Bodenschichten kommen, und damit zu Instabilitäten im Baugrund der Häuser in der Celler Straße. Im Gefolge des instabilen Untergrunds können Risse in den Häusern entstehen. Derartiges ist bekannt, wenn Baugruben entwässert werden, und dadurch dem Boden außerhalb der Baugrube das Bodenwasser entzogen wird. Der durch die Trägerbohlenwand und die ausgehobene Baugrube möglich werdende Austausch der Bodenluft kann ebenfalls dazu führen, dass Vegetation abstirbt. Viele Pflanzen reagieren bei freigelegten Wurzeln und Luftkontakt mit irreversiblen Ausfall- Erscheinungen.

4 Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunschweiger Str. Zu: STA-KON: Statische Berechnung , S. 4 Richtigerweise fordert STA-KON auf S. 9 oben: Geräte bzw. Baulasten aus der Baumaßnahme sind hier NICHT zulässig, da dieser Bereich nicht zum Grundstück zugehörig. Diese Forderung gilt sinngemäß, wenn es um die oben angesprochenen Einwirkungen und Veränderungen am Boden der Nachbargrundstücke geht: Diese Einwirkungen und Veränderungen sind sicher auszuschließen. Dazu ist ein ausreichender Abstand der Trägerbohlenwand von der Grundstücksgrenze zu fordern, den ich hier vorläufig mit mindestens 2 m ansetzte was etwa dem Achsabstand der Bohlträger entspricht. Es ist zu berücksichtigen, dass allein schon der Bohrlochdurchmesser für die Bohlträger 0,6 m betragen soll. Ausreichende Sicherheitsabstände zu den Nachbargrundstücken sind daher unbedingt vorzusehen. Hinweise oder Vorgaben dazu finden sich im STA-KON-Gutachten nicht. Auch gibt es keine Hinweise über Verbleib oder Entfernung der Bohlträger nach Abschluß der Baumaßnahme bzw. des Kellergeschosses. P4 Unterfangung Nachbargebäude (Haus Nr. 13) Auf S. 25 weist STA-KON darauf hin, dass das Haus Nr. 13 wesentlich früher erstellt wurde. Es dürfte etwa 100 Jahre alt sein. Eine Freischachtung zur Erkundung des Fundaments wurde im Zuge der Baugrund-Erkundung durchgeführt. Es ist zu bedenken, dass diese Freischachtung nur einen kleinen Ausschnitt des Fundaments der Giebelseite darstellt.

5 Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunschweiger Str. Zu: STA-KON: Statische Berechnung , S. 5 Bei Gebäuden dieses Alters kann nicht davon ausgegangen werden, dass das gesamte Fundament identisch ausgeführt wurde was bei den auf kurzer Distanz stark wechselnden Bodenverhältnissen durchaus plausibel ist. Die Baugrund-Untersuchung hat diese stark wechselnden Bodenverhältnisse bestätigt. Desweiteren ist nicht erkundet, ob sich das Fundament der bunkerseitigen Giebelseite von den Längsfundamenten (Straßenseite, Gartenseite) unterscheidet. Sollten Unterschiede bestehen, würde dies Änderungen bei der Unterfangung erfordern, wozu beispielsweise auch eine Vergrößerung der Baugrube in den Vorgarten hinein und in den rückwärtigen Garten des Hauses 13 erforderlich werden könnte. Insofern beruhen die STA-KON-Aussagen zur vorgesehenen Unterfang im wesentlichen auf Annahmen, die auf einer aus meiner Sicht unzureichenden Erkundung mittels nur einer Freischachtung etwa in Giebelmitte beruhen. Fazit zur Unterfangung von Haus Nr. 13 Bei der geplanten Unterfangung sehe ich erhebliche Unwägbarkeiten und Risiken für das Haus Nr. 13. P5 Belastung der Unterfangung durch Neubau-Fundament (Haus Nr. 13) Nicht angesprochen hat STA-KON einen nicht auszuschließenden Kippeffekt : Die STA-KON-Zeichnung auf S. 30 zeigt das neu auszuführende Betonfundament unbewehrt, welches eine Aushubtiefe von ca. 50 cm unter dem alten Fundament des Hauses Nr. 13 erfordert. Die Sohle dieser Unterfangungsbaugrube dürfte dann etwa bei NN + 4,0 m liegen, mithin in einem Bereich, wo zumindest an der Ostseite des Bunkers breiige und instabile Schichten erbohrt wurden.

6 Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunschweiger Str. Zu: STA-KON: Statische Berechnung , S. 6 Zwar wurden in der Bohrung an der Bunker-Westseite diese Schichten nicht gefunden, aber die instabilen Schichten sind an der Westseite des Bunkers grundsätzlich nicht auszuschließen. Die Erkundungsdichte an der Bunker-Westseite dürfte u.u. unzureichend sein. Die Unterkante der geplanten Neubau-Gründungsplatte liegt nach der STA-KON-Zeichnung (S. 30) um 82 cm höher (ab Sohle Unterfangungsbaugrube), und liegt damit auf der linken Hälfte (ab Straße gesehen) des neuen Betonfundaments auf. Grundsätzlich bleibt offen, ob die seitlich auf dem Unterfangungsfundament aufliegende geplante Neubaugründungsplatte einen negativen Einfluß auf das Fundament des Hauses Nr. 13 haben kann, insbesondere dann, wenn das Unterfangungsfundament auf - hier nicht auszuschließenden - breiigen und instabilen Bodenschichten steht. Hier sehe ich ein Risiko für das Haus Nr. 13, was durch die bisher vorliegenden Untersuchungen nicht ausgeschlossen wurde. P6 Fazit Folgende Risiken durch Bunkerabbruch mit nachfolgendem Anlegen der Baugrube sind zu beachten: a) Unterfangung Haus Nr. 13 b) Gärten der Häuser Celler Straße c) Instabiler Untergrund unter den Häusern Celler Straße Risiken und Schäden für die Nachbar-Bebauung und die Nachbargrundstücke müssen im Vorfeld jeglicher Bauaktivitäten sicher ausgeschlossen werden, weil ansonsten die Genehmigungsfähigkeit in Frage steht. Diese Risiken mögen abschließend nochmals kurz skizziert werden:

7 Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunschweiger Str. Zu: STA-KON: Statische Berechnung , S. 7 Zu a) Unterfangung Haus Nr. 13 Auf S. 33 gibt STA-KON abschließend einen wichtigen Hinweis: Die Unterfangung eines bestehenden Gebäudes bedarf der Zustimmung der Eigentümer. Derartiges sollte aus meiner Sicht analog auch dann gelten, wenn Baugruben und Trägerbohlenwände nahe an Grundstücksgrenzen errichtet werden sollen. Zu b) Gärten der Häuser Celler Straße Es sind nicht nur Schäden an Gebäuden (hier insbesondere Haus Nr. 13, und Celler Straße) sicher auszuschließen, sondern auch Schäden durch Veränderung der Wasserführung im Boden im Gefolge der Baugrubeneinrichtung. Dies betrifft u.a.: - Alten und hohen Baumbestand, - Vegetation und Gärten, - Boden und Bodenwasserverhältnisse. Zu letzterem dürfte das Bundesbodenschutzgesetz beizuziehen sein. Zu c) Instabiler Untergrund unter den Häusern Celler Straße Ein wichtiger Aspekt ist bisher in den Gutachten nicht betrachtet worden: Durch die nicht wasserdichte Trägerbohlenwand kann es zum verstärkten Entwässern des Untergrunds unter den Gärten und Häusern der Celler Straße kommen, z.b. nach anhaltenden Niederschlägen. Die Veränderung des Bodenwasserhaushalts kann zum Gleiten bindiger und/oder breiiger Bodenschichten führen, was Rissen in den Häusern der Celler Straße zur Folge haben kann. Die genannten bindigen und breiigen Bodenschichten wurden im Bereich des Bunkers erbohrt. Die Distanz zwischen Baugrube und Häusern liegt oft nur bei 8 10 m. Derartige Vorgänge und Bauschäden sind mir aus Baugruben mit Wasserhaltungen bekannt. Es bleibt zu prüfen, ob die vorgesehene Baugrube (und damit die Gesamt-Baumaßnahme) trotz der dargestellten Probleme durchführungsfähig und genehmigungsfähig ist. Dr. Ekkehard Petzold

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