Ordnung des Studiums in dem Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung. Berlin (Studienordnung Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge

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1 Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 7/200 vom 11. Juli 200 Ordnung des Studiums in dem Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I) der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Studienordnung Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge StO U+U) Ordnung der Prüfungen in dem Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I) der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Prüfungsordnung Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge) Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Herausgeber: Der Rektor der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Badensche Straße 0/ Berlin Telefon: 0 30/ Telefax: 0 30/

2 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 2 Ordnung des Studiums in dem Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I) der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Studienordnung Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge StO U+U) vom 19. Mai 200 Übersicht: A. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Zugangsvoraussetzungen Studienbeginn Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen...3 Allgemeine Studienziele Gliederung des Studiums Studieneinheiten erngebiete Module und ehrveranstaltungen Studienorganisation Studienfachberatung...8 B. Erster Studienabschnitt Ziele des Ersten Studienabschnitts Orientierungsveranstaltung im Ersten Studienabschnitt erngebiete und Module des Ersten Studienabschnitts Tutorien C. Zweiter Studienabschnitt Ziele des Zweiten Studienabschnitts erngebiete und Module des Zweiten Studienabschnitts ehrformen und Unterrichtssprachen D. Schlussbestimmungen Inkrafttreten Anlagen Anlage 1 Musterstudienplan für den Ersten Studienabschnitts im Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge...14 Anlage 2 Musterstudienplan für den Zweiten Studienabschnitt im Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge...1 Anlage 3 Übersicht zu den Berufsausbildungen und Beruflichen Weiterbildungen gem. 11 BerlHG... 16

3 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 3 A. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt die Durchführung des Studiums in dem Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I); sie ergänzt die Prüfungsordnung (PrO U+U) im Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge vom 19. Mai Zugangsvoraussetzungen (1) Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes. Die für eine Zulassung gemäß 11 BerlHG besonders geeigneten bzw. geeigneten Berufsausbildungen bzw. beruflichen Weiterbildungen werden in Anlage 3 dieser Ordnung aufgeführt. Über die durch die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesene Studierfähigkeit hinaus bestehen keine besonderen bildungsmäßigen Zulassungsvoraussetzungen. Gute Englisch- und Mathematikkenntnisse sind für ein erfolgreiches Studium erforderlich (Näheres regelt die Zugangsordnung). Soweit Defizite in der Vorbildung gegeben sind, haben sich die Studierenden die notwendigen Kenntnisse während des Ersten Studienabschnitts anzueignen. Die Studienfachberatung gibt Auskunft über spezielle ehrveranstaltungen und das allgemeine ehrangebot, die geeignet sind, spezifische Defizite auszugleichen. 3 Studienbeginn Die Immatrikulation von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern erfolgt jeweils zum Wintersemester. 4 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen und/oder in anderen Studiengängen erbracht wurden, erfolgt gemäß 17 der Prüfungsordnung. Allgemeine Studienziele (1) Ziel des Studiums ist es, die Studierenden auf berufliche Anforderungen als potentielle Unternehmerin bzw. Unternehmer vorzubereiten. Hierfür sollen ihnen die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermittelt werden, dass sie zu selbständiger Anwendungsorientierung wissenschaftlicher Konzepte, zu kritischem Denken und zu freiem verantwortlichen, demokratischen, nachhaltigem und sozialen Handeln befähigt werden. Dies schließt den Erwerb sowohl fachlicher als auch überfachlicher (extrafunktionaler) Qualifikationen ein. In fachlicher Hinsicht soll den Studierenden eine breite wissenschaftliche und anwendungsorientierte Ausbildung im Bereich der Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften vermittelt werden, die zu einer generalistischen, führungs- und mitarbeiterorientierten Qualifikation und somit zu der langfristig wirksamen Befähigung führt, in unterschiedlichen Einsatzbereichen vor allem selbständig tätig zu werden. Dies schließt auch den Erwerb methodischer Kenntnisse und Fähigkeiten ein. (3) Die überfachlichen Qualifikationen schließen sowohl kognitive als auch soziale Fähigkeiten ein. Unter den kognitiven Fähigkeiten kommt den Fähigkeiten besondere Bedeutung zu, die es ermöglichen, Probleme und ihre Bedeutung zu erkennen und in Zusammenhänge einzuordnen sowie analytisch und kritisch zu denken. Zu den sozialen Fähigkeiten gehören die Kommunikationsfähigkeit, insbesondere die Diskussions-, Kooperations- und Führungsfähigkeit, sowie die Fähigkeit zum solidarischen Handeln in gesellschaftlicher Verantwortung (Schlüsselqualifikationen).

4 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 4 (4) Besonders sollen ehre und Studium auf die Gründung von Unternehmen und die Etablierung von Innovations- und Nachfolgeprozessen in bestehenden Unternehmen fokussiert sein. Ferner wird angestrebt, dass sich Absolvent/-innen dieses Studiengangs verstärkt als Unternehmer/-innen etablieren. Die Studierenden sollen darüber hinaus den Umgang mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten kennen lernen und befähigt werden, aktuelle Probleme im Kontext der internationalen Wirtschaft beschreiben und selbstständig analysieren zu können sowie ösungsoptionen mit wissenschaftlichen Mitteln zu erarbeiten. Dieser Anwendungsbezug des Studiums soll u.a. durch die Integration von Projekten und Fallstudien sowie mittels neuer ehr- und ernformen hergestellt werden. () Bei der Einrichtung des Bachelor-Studiengangs Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge ist neben der Internationalisierung der Aspekt der Vorbereitung auf eine selbständige Tätigkeit bestimmend gewesen. Zum Ausdruck kommt der internationale Aspekt in der durchgängigen Modularisierung des Studiums, der Bewertung der Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend des European Credit Transfer Systems (ECTS) und der Einrichtung englischsprachiger ehrveranstaltungen und wirtschaftssprachlicher Kurse. Ergänzt wird diese internationale Orientierung durch die Möglichkeit des Studiums an einer ausländischen Partnerhochschule und der Absolvierung eines Praxissemesters im Ausland. Der Aspekt der Selbständigkeit wird durch die Einrichtung von spezifischen ehrveranstaltungen aber vor allem durch die Anordnung der Studieninhalte erreicht, die auf die Errichtung eines Unternehmens bzw. eine Nachfolgesituation nach Studienende abzielen. 6 Gliederung des Studiums (1) Das Studium wird in Teilzeitform (Abendstudium) angeboten und umfasst acht Semester (Regelstudienzeit). In zeitlicher Hinsicht gliedert sich das Studium in den Ersten Studienabschnitt und den Zweiten Studienabschnitt. In fachlich-curricularer Hinsicht gliedert sich das Studium in sechs Studieneinheiten, denen jeweils thematisch bzw. strukturell aufeinander bezogene erngebiete zugeordnet sind. Die erngebiete gliedern sich in inhaltlich bzw. strukturell aufeinander bezogene Module. Module können mehrere ehrveranstaltungen enthalten. Der Erste Studienabschnitt und der Zweite Studienabschnitt umfasst jeweils vier Semester und wird studienbegleitend abgeschlossen. (3) Die Ordnung zur Durchführung der integrierten Praxisphase in den Bachelor-Studiengängen an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin regelt, in welcher Weise Studierenden der Teilzeitform die in der Vollzeitform des Bachelor-Studiengangs Business Administration beschriebene Studieneinheit Praxissemester durch entsprechende Praxis angerechnet wird. 7 Studieneinheiten Das Studium gliedert sich in die folgenden curricular-strukturell übergeordneten Studieneinheiten, die sich weiter in erngebiete unterteilen: (1) Studieneinheit Grundlagen : Die Studieneinheit umfasst erngebiete Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Betriebliches Rechnungswesen, Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und Sozialwissenschaften, wobei die zentrale Kerndisziplin - die Betriebswirtschaftslehre - die Studienrichtung vorgibt. Der multidisziplinäre Ansatz spiegelt die Intention der FHW Berlin wider, den Erwerb einer generalistischen Qualifikation stärker zu gewichten als die Disziplinorientierung. Studieneinheit Instrumente : In der Studieneinheit werden methodische und instrumentelle Kenntnisse vermittelt, die für die in den Studieneinheiten Grundlagen sowie Kern zu studierenden Module erforderlich sind.

5 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite (3) Studieneinheit Kern : Die Studieneinheit umfasst die erngebiete Strategischer Fokus sowie Operativer Fokus. Diese erngebiete bauen auf den Inhalten der Studieneinheit Grundlagen auf und erweitern diese in Kernbereichen der Betriebswirtschaftslehre. (4) Studieneinheit Vertiefung : In der Studieneinheit sollen die Studierenden die im Ersten Studienabschnitt erworbenen Kenntnisse fokussieren. Die Studieneinheit unterteilt sich in Tätigkeitsfeld, Ergänzung und Themenfeld. () Studieneinheit Bachelor-Prüfung : Ab dem 6. Semester werden in der Studieneinheit das Modul Abschlussarbeit, das durch ein Seminar begleitet wird, sowie das Modul Mündliche Bachelor-Prüfung absolviert. (6) Studieneinheit Schlüsselqualifikationen : Die Studieneinheit soll dem Aspekt Rechnung tragen, dass von künftigen Absolventen und Absolventinnen über die Fachqualifikation hinaus außerfachliche Kompetenzen sowie gute Kenntnisse mindestens der englischen Sprache erwartet werden.

6 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 6 8 erngebiete (1) Verteilt über den Ersten und Zweiten Studienabschnitt sind die folgenden erngebiete mit den aufgeführten Semesterwochenstunden und eistungspunkten zu studieren: E RSTER S TUDIENABSCHNITT (ES) ZWEITER S TUDIENABSCHNITT (ZS) Studien- Summe einheit erngebiet (sws) P erngebiet (sws) P ES + ZS (sws) P GRUND- Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (12) 1 AGEN Betriebl. Rechnungswesen ( 8) 10 Allgemeine Volkswirtschaftslehre (12) 1 Wirtschaftsrecht ( 8) 10 Sozialwissenschaften ( 8) 10 Summe (48) 60 INSTRU- Quantitative Methoden ( 10) 10 MENTE Wirtschaftsinformatik ( 8) 10 Summe (18) 20 SCHÜSSE- Schlüsselqualifikationen: ( 8) 10 QUAIFI- Grundlagenkurse KATIONEN Schlüsselqualifikationen: ( 8) 10 Aufbaukurse Summe (16) 20 KERN Strategischer Fokus (10) 10 Operativer Fokus (12) 1 Summe (22) 2 VERTIEFUNG Tätigkeitsfeld (16) 20 Ergänzung ( 8) 10 Themenfeld (12) 1 Summe (36) 4 BACHEOR- Abschlussarbeit + ( 8) 10 PRÜFUNG Mündliche Bachelor-Prüfung Summe ( 8) 10 SUMME (142) 180 insgesamt

7 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 7 9 Module und ehrveranstaltungen (1) Ein Modul ist eine inhaltlich zusammenhängende ehr- und erneinheit, die durch eine Prüfungs- oder eine überprüfbare Studienleistung abgeschlossen wird. Ein Modul kann aus mehreren ehrveranstaltungen bestehen, die in einem inhaltlichen Kontext stehen bzw. ein übergeordnetes Qualifikationsziel verfolgen. Die ehrveranstaltungen eines Moduls können unterschiedlichen Disziplinen zugehören und können unterschiedliche ehr- und ernformen umfassen. Im Studiengang vorgesehen sind Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule. Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierenden verbindlich sind. Wahlpflichtmodule sind Module, die alternativ angeboten und von den Studierenden alternativ gewählt werden. Einzelne ehrveranstaltungen eines Moduls können nicht separat gewählt werden. (3) Gegenstand und zeitlicher Umfang der Module werden in der Studienordnung durch Festlegung der Modultitel und der Semesterwochenstunden bestimmt ( 14, 18). (4) An den Wahlveranstaltungen im Studium Generale kann teilgenommen werden. Über Gegenstand und zeitlichen Umfang der Wahlveranstaltungen beschließt der Akademische Senat jeweils für ein Semester oder ein Studienjahr. 10 Studienorganisation (1) Der ehrbetrieb im Ersten und Zweiten Studienabschnitt ist hinsichtlich der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der ehrveranstaltungsform grundsätzlich seminaristisch organisiert (seminaristischer Unterricht). Am seminaristischen Unterricht nehmen im Regelfall 3 Studierende teil (Kleingruppenprinzip). Werden ehrveranstaltungen in der Form der Übung durchgeführt, ist die Teilnehmerzahl regulär auf 20 Studierende beschränkt. Werden ehrveranstaltungen in der Form des Seminars angeboten, ist die Teilnehmerzahl regulär auf 1 Studierende beschränkt. Für Studierende, denen die Personensorge für Kinder bis zu 12 Jahren obliegt, sollen in jeder ehrveranstaltung fünf Plätze freigehalten werden. Werden mehr Plätze für diese Gruppe der Studierenden benötigt, soll eine Verlosung der Plätze innerhalb dieser Gruppe erfolgen. (3) Die ehrveranstaltungen erstrecken sich im Regelfall über die gesamte Vorlesungszeit eines Semesters. In didaktisch begründeten Ausnahmefällen können ehrveranstaltungen oder einzelne ehrveranstaltungsabschnitte zeitlich zu Kompaktkursen konzentriert werden; die Entscheidung trifft der Fachbereichsrat. (4) Alle ehrveranstaltungen werden grundsätzlich in Hörsälen des Hochschulgebäudes der FHW Berlin hochschulöffentlich durchgeführt und hochschulöffentlich angekündigt; über Ausnahmen entscheidet der Fachbereichsrat. () Zur Studienorganisation gehört auch die Durchführung von Exkursionen (Studienfahrten und Wochenendseminare). Studienfahrten dienen der Orientierung der Studierenden über fachliche Probleme durch den Besuch auswärtiger Betriebe oder anderer einschlägiger Einrichtungen der gesellschaftlichen Praxis; sie sollen konkrete Anschauungen über die Praxisfelder der Absolventinnen und Absolventen vermitteln. Wochenendseminare dienen der kompakten Vertiefung eines Teils einer ehrveranstaltung; dabei sollen auch Kommunikations- und ernschwierigkeiten thematisiert und Gruppenprozesse gefördert werden. (6) Die zeitliche Organisation des Studienablaufs im Ersten und Zweiten Studienabschnitt wird durch empfehlende Studienpläne (Musterstudienpläne) geregelt; sie sind der Studienordnung als Anlage beigefügt. Die Studienpläne geben an, in welchen Fachsemestern die Module des Ersten sowie des Zweiten Studienabschnitts zweckmäßigerweise absolviert werden sollten, um den ernerfolg zu optimieren und das Studienziel im Rahmen der Regelstudienzeit zu erreichen; sie bilden in

8 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 8 Verbindung mit den planmäßigen Gruppengrößen zugleich die Grundlage für die ehrplanung der Hochschule. (7) Die ehrenden der jeweiligen Module sind angehalten, die ehrziele, Inhalte, Methoden, Prüfungsanforderungen und die erwarteten ernergebnisse innerhalb des Moduls abzustimmen. 11 Studienfachberatung (1) Für die Studienfachberatung wird eine Professorin bzw. ein Professor gemäß 28 Abs. 2 BerlHG beauftragt. Sie bzw. er ist für die Koordination des Studienangebots, die internationalen Kooperationen sowie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zuständig. Unbeschadet dessen ist jede Dozentin und jeder Dozent gehalten, Studienfachberatungen für die von ihr bzw. ihm vertretenen speziellen Fachgebiete durchzuführen. B. Erster Studienabschnitt 12 Ziele des Ersten Studienabschnitts (1) In fachlicher Hinsicht soll der Erste Studienabschnitt eine disziplinorientierte und systematisch angelegte wissenschaftliche Grundausbildung vermitteln. Die notwendige Breite der Ausbildung bedingt, dass dabei alle Disziplinen hinreichend zur Geltung kommen, deren Zusammenwirken die anzustrebende generalistische Qualifikation bewirkt. Hierzu gehören: - die Kerndisziplin Wirtschaftswissenschaft mit den Teildisziplinen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, - die ergänzenden Kerndisziplinen Sozial- und Rechtswissenschaft, insoweit sie den historischgesellschaftlichen und rechtlichen Kontext vermitteln, in dem ökonomische Strukturen und Prozesse stehen, - die instrumentellen Disziplinen Wirtschaftsmathematik, Statistik und Wirtschaftsinformatik insoweit, als sie unerlässliche Hilfsmittel für Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspraxis zur Verfügung stellen sowie - die Schlüsselqualifikationen, die sich unterteilen in die Wirtschaftssprachen und die extrafunktionalen Qualifikationen. Bei der arbeitsteiligen Vermittlung dieser Disziplinen sollen vor allem ihre Praxisbezüge verdeutlicht werden. Die Studierenden sollen erkennen, welche Bedeutung Wissenschaft für die Analyse und ösung von ökonomischen Problemen der Gesellschaft hat und dass wissenschaftliches Arbeiten innerhalb und außerhalb der Hochschule Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung beinhaltet. (3) Zu diesem Zweck sollen die Theorien, Verfahrensweisen und Rechtsnormen praxisnah vermittelt werden. Da es die Absolventinnen und Absolventen in ihrer späteren Berufspraxis mit Problemen zu tun haben, bei denen Ziel- und Interessenkonflikte eine Rolle spielen, sollen die Studierenden auch mit den typischen Konflikten und Konflikthandhabungen in den behandelten Problembereichen vertraut gemacht werden. Ferner sollen sie innerhalb der vermittelten Disziplinen unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze kennen lernen, die hinsichtlich ihrer Erkenntnisinteressen, Methoden und Ergebnisse miteinander im Widerstreit stehen und aus denen sich entsprechend unterschiedliche praktische Problemlösungen herleiten; sie sollen dabei lernen, den Zusammenhang zwischen konfligierenden Theorieansätzen und divergierenden gesellschaftlichen Interessen bzw. gesellschaftspolitischen Positionen zu analysieren. (4) Die Module des Ersten Studienabschnitts sollen grundsätzlich so gestaltet werden, dass die Studierenden möglichst frühzeitig lernen, selbständig zu arbeiten, und dass autonome ernmotivation gefördert wird.

9 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 9 13 Orientierungsveranstaltung im Ersten Studienabschnitt (1) Für alle Studierenden, die für das erste Fachsemester zugelassen sind, sollen Orientierungsveranstaltungen angeboten werden. Im Rahmen der Orientierungsveranstaltungen sollen die Studierenden auch mit den institutionellen Gegebenheiten an der Hochschule, insbesondere mit der Benutzung der Bibliothek und der EDV-Einrichtungen, bekannt gemacht werden. 14 erngebiete und Module des Ersten Studienabschnitts (1) Die erngebiete des Ersten Studienabschnitts für den Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge und den Bachelor-Studiengang Business Administration sind inhaltlich identisch. Im Ersten Studienabschnitt ( 20 PrO) wird in folgenden erngebieten studiert: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Betriebliches Rechnungswesen Allgemeine Volkswirtschaftslehre Wirtschaftsrecht Sozialwissenschaften Quantitative Methoden Wirtschaftsinformatik Schlüsselqualifikationen: Grundlagenkurse (3) Für das erngebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Personal und Organisation Umfang: 4 sws eistungspunkte 2. Investition und Finanzierung Umfang: 4 sws eistungspunkte 3. Marketing Umfang: 4 sws eistungspunkte (4) Für das erngebiet Betriebliches Rechnungswesen werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Grundlagen des externen Rechnungswesens Umfang: 4 sws eistungspunkte 2. Grundlagen des internen Rechnungswesens / Controlling Umfang: 4 sws eistungspunkte () Für das erngebiet Allgemeine Volkswirtschaftslehre werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Mikroökonomie: Allokation und Verteilung Umfang: 4 sws - eistungspunkte 2. Makroökonomie I: Konjunktur und Beschäftigung Umfang: 4 sws - eistungspunkte 3. Makroökonomie II: Weltmarkt und Währung Umfang: 4 sws eistungspunkte (6) Für das erngebiet Wirtschaftsrecht werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Privates Wirtschaftsrecht Umfang: 4 sws - eistungspunkte 2. Recht im Unternehmen (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht) Umfang: 4 sws - eistungspunkte

10 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 10 (7) Für das erngebiet Sozialwissenschaften werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Unternehmen, Betrieb, Arbeit aus historisch-sozialwissenschaftlicher Perspektive Umfang: 4 sws eistungspunkte 2. Politische Ökonomie und Sozialstruktur der modernen Gesellschaft Umfang: 4 sws eistungspunkte (8) Für das erngebiet Quantitative Methoden werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Wirtschaftsmathematik Umfang: 4 sws eistungspunkte 2. Statistik Umfang: 6 sws eistungspunkte (9) Für das erngebiet Wirtschaftsinformatik werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Umfang: 4 sws eistungspunkte 2. Betriebliche Informationssysteme Umfang: 4 sws eistungspunkte (10) Für das erngebiet Schlüsselqualifikationen: Grundlagenkurse werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Kommunikation in Studium und Beruf Umfang: 4 sws eistungspunkte 2. English for Management, English for Marketing Umfang: 4 sws eistungspunkte (11) Die Module der Absätze 3 bis 8 Ziffer 1 werden in der Form des seminaristischen Unterrichts () eingerichtet. In dem Modul gemäß Abs. 8 Ziffer 2 werden 4 sws in Form des seminaristischen Unterrichts und 2 sws in Form der Übung eingerichtet. In den Modulen gemäß Abs. 9 werden jeweils 2 sws in Form des seminaristischen Unterrichts und 2 sws in Form der Übung eingerichtet. Die Module des Abs. 10 werden in Form der Übung eingerichtet. 1 Tutorien Die ehrveranstaltungen des Ersten Studienabschnitts sind im Rahmen der Haushaltsmittel durch Tutorien zu begleiten. C. Zweiter Studienabschnitt 16 Ziele des Zweiten Studienabschnitts (1) Im Hauptstudium sollen Kenntnisse und Fähigkeiten anhand des Studiums ausgewählter Praxisbereiche vertieft werden. Es soll das Wissen für eine Unternehmensgründung und zur Übernahme eines Unternehmens im Rahmen einer Nachfolgesituation erworben werden. In fachlicher Hinsicht soll das Hauptstudium eine betriebswirtschaftlich orientierte wissenschaftliche Qualifizierung vermitteln, die auf die Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens ausgerichtet ist. Die erforderliche Breite der Ausbildung bedingt, dass sowohl für eine Unternehmensgründung, eine Unternehmensnachfolgesituation als auch für die Übernahme einer eitungsposition in einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen (KMU) eine Qualifizierung erlangt wird. (3) Die in der Regel disziplinübergreifende Strukturierung der Module stellt zugleich ein wesentliches Element der Praxisorientierung des Hauptstudiums dar. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, die in ihrer Berufstätigkeit auftretenden Probleme wissenschaftlich zu durchdringen, auf dieser Grundlage praktikable, auch innovative ösungen sozial verantwortlich zu entwickeln und

11 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 11 entsprechend zu handeln. Dies erfordert, dass die Studierenden lernen, wie von unterschiedlichen Disziplinen entwickelte Analysen auf praktische Fragestellungen anzuwenden und zu diesem Zweck problemorientiert zu verknüpfen sind. Die Studierenden sollen mithin lernen, problemorientiert und fächerübergreifend zu denken und nachfolgend selbständig konsequent zu handeln. (4) Der Praxisorientierung des Hauptstudiums sollen ferner praxisbezogene ehrformen (Fallstudien, Plan- und Rollenspiele, projektorientierter Unterricht) dienen, in denen Situationen des Geschäftsalltags im Hochschulunterricht simuliert werden. () Ein weiteres Ziel des Hauptstudiums besteht darin, den Studierenden direkte Praxiskontakte zu eröffnen. Diesem Ziel sollen - neben der obligatorischen integrierten Praxisphase - Praxiserkundungen, Projektstudien im Praxisverbund, Berufspraxisseminare und lehrveranstaltungsübergreifende Praxisveranstaltungen dienen. 17 erngebiete und Module des Zweiten Studienabschnitts (1) Im Zweiten Studienabschnitt wird in folgenden erngebieten studiert: Strategischer Fokus Operativer Fokus Tätigkeitsfeld Ergänzung Themenfeld Schlüsselqualifikationen: Aufbaukurse Abschlussarbeit + Mündliche Bachelor-Prüfung Für das erngebiet Strategischer Fokus werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Strategisches Management Umfang: 6 sws eistungspunkte 2. Unternehmensplanspiel und Teamentwicklung Umfang: 4 sws eistungspunkte (4) Für das erngebiet Operativer Fokus werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Umfang: 4 sws eistungspunkte 2. Instrumente des Controlling Umfang: 4 sws eistungspunkte 3. Operations Management Umfang: 4 sws eistungspunkte () Für das erngebiet Tätigkeitsfeld werden folgende Vertiefungen eingerichtet: 1. Tätigkeitsfeld Innovative Unternehmensgründung Modul: Konzeptwerkstatt Umfang: 4 sws eistungspunkte Modul: Rechtsfragen der Unternehmensgründung Umfang: 4 sws eistungspunkte Modul: Gründungsmarketing Umfang: 4 sws eistungspunkte Modul: Gründungsfinanzierung Umfang: 4 sws eistungspunkte

12 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 12 2.Tätigkeitsfeld Unternehmensnachfolge Modul: Finanzierung und Besteuerung der Unternehmensnachfolge Umfang: 4 sws eistungspunkte Modul: Rechtliche Fragen der Unternehmensnachfolge Umfang: 4 sws eistungspunkte Modul: Geschäftsprozessmanagement Umfang: 4 sws eistungspunkte Modul: Changemanagement bei der Unternehmensnachfolge Umfang: 4 sws eistungspunkte (6) Neben den in Abs. genannten Tätigkeitsfeldern werden die Vertiefungen 1. Tätigkeitsfeld Marketing-Management 2. Tätigkeitsfeld Finanzierung und Investition 3. Tätigkeitsfeld Rechnungswesen / Controlling 4. Tätigkeitsfeld Personalmanagement und Organisationsgestaltung. Tätigkeitsfeld Betriebliche Steuern als Tätigkeitsfelder gemäß Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Business Administration eingerichtet und entsprechend vorhandener Kapazitäten für Studierende des Studiengangs Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge angeboten. In einem der genannten Tätigkeitsfelder sind vier Module mit insgesamt 20 eistungspunkten entsprechend der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zu studieren. Der Fachbereichsrat kann beschließen, dass weitere Tätigkeitsfelder eingerichtet werden. (7) Für das erngebiet Ergänzung werden folgende Vertiefungen eingerichtet: 1. Vertiefung Unternehmensnachfolge: Modul x : Umfang: 4 sws eistungspunkte Modul y: Umfang: 4 sws eistungspunkte Vertiefung Innovative Unternehmensgründung Modul x : Umfang: 4 sws eistungspunkte Modul y: Umfang: 4 sws eistungspunkte (8) Für das erngebiet Themenfeld werden die folgenden Module eingerichtet: Modul Entrepreneurship (Umfang: 12 sws 1 eistungspunkte ) (9) Für das erngebiet Schlüsselqualifikationen: Aufbaukurse werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Selbstmanagement & Verhandlungsführung mit Kapitalgebern Umfang: 4 sws eistungspunkte 2. English for Finance & Accounting / 2. Fremdsprache I + English for Int. Business & Economics / 2. Fremdsprache II Umfang: 4 sws eistungspunkte

13 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 13 (10) Das erngebiet Abschlussarbeit + Mündliche Bachelor-Prüfung umfasst die Elemente a. Abschlussarbeit + Mündliche Bachelor-Prüfung Umfang: 8 sws 10 eistungspunkte (11) Die Module der Absätze 2 bis 8 werden in Form des seminaristischen Unterrichts () durchgeführt, die Module des Absatzes 9 werden in Form der Übung (Ü) durchgeführt. 18 ehrformen und Unterrichtssprachen (1) In den Modulen des Zweiten Studienabschnitts sollen in dafür geeigneten Bereichen nach Möglichkeit praxisbezogene ehrformen zur Anwendung kommen. Hierzu gehören insbesondere: a) Fallstudien, b) Planspiele, c) Rollenspiele, d) projektorientierter Unterricht. Die Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch. In den Modulen des Zweiten Studienabschnitts können ehrveranstaltungen ausschließlich in englischer Sprache abgehalten werden. Die Entscheidung trifft der Fachbereichsrat. D. Schlussbestimmungen 19 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 200/2006 oder später aufnehmen.

14 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 14 Anlage 1 Musterstudienplan Erster Studienabschnitt Module des Teilzeit-Bachelor-Studiengangs Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge Erster Studienabschnitt 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Studieneinheit erngebiet Modul Art sws N P sws N P sws N P sws N P Allgemeine Personal und Organisation 4 Ko Betriebswirtschafts- Investition u. Finanzierung 4 Kl Marketing lehre 4 Kl Betriebliches Rechnungswesen und Steuern Grundlagen des externen Rechnungswesens Grundlagen des internen Rechnungswesens / Controllings 4 Kl 4 Kl Grundlagen Allgemeine Volkswirtschaftslehre Mikroökonomie: Allokation und Verteilung Makroökonomie I: Konjunktur und Beschäftigung Makroökonomie II: Weltmarkt und Währung 4 Ha 4 Ko 4 Ko Wirtschaftsrecht Privates Wirtschaftsrecht Recht im Unternehmen (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht) 4 Kl 4 Ko Sozialwissenschaften Unternehmen, Betrieb, Arbeit aus historischsozialwissenschaftlicher Perspektive Politische Ökonomie und Sozialstruktur der modernen Gesellschaft 4 Ko 4 Ko Summe Grundlagen Quantitative Wirtschaftsmathematik 4 Kl Methoden Statistik +Ü 4+2 Kl Instrumente Wirtschaftsinformatik +Ü +Ü 2+2 Kl 2+2 Kl Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Betriebliche Informationssysteme Schlüsselqualifikationen Summe Instrumente Schlüssel- Ü+ 2 St 0 qualifikatio- nen/ Grundlagenkurse Ü 2 St Kommunikation in Studium und Beruf English for Management, English for Marketing Ü+ Ü 2 St 0 2 St Summe Schlüsselqualifikationen u Wirtschaftssprachen Summe Erster Studienabschnitt K: Kern; I: Instrumente; Q: Schlüsselqualifikationen und Wirtschaftssprache; V: Vertiefung; P: Praxissemester; A: Abschlussprüfung; : seminaristischer Unterricht; S: Seminar; Ü: Übung; Ha: Hausarbeit; Kl: Klausur; Ko: Kombinierte Prüfung (2 Teilleistungen, mindestens 1 davon in schriftlicher Form), St: Studienleistung, erw. Ha: erweiterte Hausarbeit

15 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 1 Anlage 2 Musterstudienplan Zweiter Studienabschnitt Zweiter Studienabschnitt. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester Studieneinheit erngebiet Modul Art sws N P sws N P sws N P sws N P Strategischer Fokus Strategisches Management + Organisationsgestaltung Unternehmensplanspiel + Teamentwicklung 6 Ko 4 St Kern Operativer Fokus Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Instrumente des Controlling 4 Kl 4 4 Kl Kl Operations Management Summe Kern Vertiefung Tätigkeitsfeld = 16 SWS mit 20 P Ergänzung = 8 SWS mit 10 P Wahlpflichtlerngebiet Tätigkeitsfeld / Ergänzung: Innovative Unternehmensgründung Wahlpflichtlerngebiet Tätigkeitsfeld / Ergänzung: Unternehmensnachfolge Konzeptwerkstatt Rechtsfragen der Unternehmensgründung Gründungsmarketing Gründungsfinanzierung Finanzierung und Besteuerung der Unternehmensnachfolge Rechtliche Fragen der Unternehmensnachfolge Geschäftsprozessmanagement Changemanagement bei der Unternehmensnachfolge Themenfeld Entrepreneurship 12 erw. Ha Beide Wahlpflichtlerngebiete sind als Tätigkeitsfeld oder Ergänzung wählbar Summe Vertiefung Schlüsselqualifikationen / handlungsführung mit Kapi- 2 St Selbstmanagement & Ver- Ü 2 0 St Aufbaukurse talgebern Ü 2 St 0 Schlüssel- English for Finance & Accounting / 2. 2 St qualifi- kationen Fremdsprache I + English for Int. Business & Economics / 2. Fremdsprache II Ko Ko (0) (0) (0) (0) () () + + Ko Ko Ko Ko Ko Ko () () () () () () Summe Schlüsselqualifikationen Bachelorprüfung Abschlussarbeit mit mündlicher Bachelor-Prüfung 8 10 Summe Abschluss 8 10 Summe Zweiter Studienabschnitt K: Kern; I: Instrumente; Q: Schlüsselqualifikationen und Wirtschaftssprache; V: Vertiefung; P: Praxissemester; A: Abschlussprüfung;: seminaristischer Unterricht; S: Seminar; Ü: Übung; Ha: Hausarbeit; Kl: Klausur; Ko: Kombinierte Prüfung, St: Studienleistung, erw. Ha: erweiterte Hausarbeit

16 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 16 Anlage 3 zur Studienordnung in dem Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Fachgebundene Studienberechtigung Für Bewerbungen auf der Grundlage von 11 BerlHG werden für den Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge insbesondere folgende abgeschlossene Berufsausbildungen/Weiterbildungen als besonders geeignet bzw. geeignet angesehen: Automobilkaufmann/ Automobilkauffrau Bankkaufmann/ Bankkauffrau Bürokaufmann/ Bürokauffrau Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau Industriekaufmann/ Industriekauffrau Informatikkaufmann/ Informatikkauffrau Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/ Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau Kaufmann im Gesundheitswesen/ Kauffrau im Gesundheitswesen Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ Kauffrau im Groß- und Außenhandel Kaufmann/ Kauffrau für audiovisuelle Medien Kaufmann/ Kauffrau Bürokommunikation Kaufmann/ Kauffrau Verkehrsservice Kaufmann/ Kauffrau Einzelhandel Kaufmann/ Kauffrau Eisenbahn- und Straßenverkehr Kaufmann/ Kauffrau uftverkehrskaufmann/ uftverkehrskauffrau Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r Postverkehrskaufmann/ Postverkehrskauffrau Reiseverkehrskaufmann/ Reiseverkehrskauffrau Schifffahrtskaufmann/ Schifffahrtskauffrau Servicekaufmann/ Servicekauffrau Speditionskaufmann/ Speditionskauffrau Sport- und Fitnesskaufmann/ Sport- und Fitnesskauffrau Steuerfachangestellte/r Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau Verlagskaufmann/ Verlagskauffrau Versicherungskaufmann/ Versicherungskauffrau Werbekaufmann/ Werbekauffrau Handwerksmeister/ in Staatlich geprüfter Betriebswirt/ in Über die inhaltliche Vergleichbarkeit von Berufsausbildungen/ Weiterbildungen mit einer anderen Bezeichnung als den genannten, entscheidet der Zulassungsausschuss.

17 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 17 Ordnung der Prüfungen in dem Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I) der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Prüfungsordnung Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge) Übersicht: vom 19. Mai 200 * A. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Abschlussgrad Regelstudienzeit, Prüfungsabschnitte Zweck der Prüfungen Prüfungsausschuss Studienbegleitende Prüfungsleistungen Klausuren Mündliche Prüfungen Hausarbeiten Erweiterte Hausarbeit Kombinierte Prüfung Prüferin bzw. Prüfer sowie Beisitzerin bzw. Beisitzer in studienbegleitenden Prüfungen Studienleistungen Wiederholung studienbegleitender Prüfungs- und Studienleistungen Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß Bewertung von Prüfungsleistungen Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen Anerkennungsprüfung Einwendungen gegen Prüfungsmängel B. Abschluss des Ersten Studienabschnitts Charakter des Abschlusses des Ersten Studienabschnitts Voraussetzungen für die Teilnahme Prüfungsmodule Prüfungs- und Studienleistungen C. Abschluss des Zweiten Studienabschnitts Zulassung zum Zweiten Studienabschnitt Struktur und Prüfungen des Zweiten Studienabschnitts Studienbegleitende Prüfungsleistungen in den Modulen der Studieneinheit Kern Studienbegleitende Prüfungsleistungen in den Modulen der Studieneinheit Vertiefung Studienbegleitende Studienleistungen in den Modulen der Studieneinheit Schlüsselqualifikationen * bestätigt durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur am 6. Juli 200

18 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite Anrechnung Praxissemester Zulassung zur Studieneinheit Bachelor-Prüfung Abschlussarbeit Mündliche Bachelor-Prüfung Wiederholung der Bachelor-Prüfung Freiversuch Gesamtnote Abschluss des Studiums, Zeugnis, Diploma Supplement...3 D. Schlussbestimmungen Inkrafttreten Anlagen...36 Anlage 1 Musterstudienplan für den Ersten Studienabschnitts im Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge...36 Anlage 2 Musterstudienplan für den Zweiten Studienabschnitt im Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge...37

19 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 19 A. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung regelt die Durchführung der studienbegleitenden Prüfungen und der Bachelor-Prüfung in dem Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I); sie wird durch die auf ihrer Grundlage beruhende Ordnung des Studiums in dem Bachelor-Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge (Studienordnung StO U+U) vom 19. Mai 200 ergänzt. 2 Abschlussgrad Nach Bestehen der studienbegleitenden Prüfungen und der Bachelor-Prüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts verliehen. 3 Regelstudienzeit, Prüfungsabschnitte (1) Das modularisierte Studium umfasst in der Form des Teilzeitstudiums (Abendstudium) acht Semester (Regelstudienzeit). Das Studium wird in der Studienordnung in zeitlicher Hinsicht in den Ersten Studienabschnitt und den Zweiten Studienabschnitt gegliedert. In fachlich-curricularer Hinsicht gliedert sich das Studium in sechs Studieneinheiten, denen jeweils thematisch bzw. strukturell aufeinander bezogene erngebiete zugeordnet sind. Die erngebiete gliedern sich in inhaltlich bzw. strukturell aufeinander bezogene Module. Module können mehrere ehrveranstaltungen enthalten. Der Erste und der Zweite Studienabschnitt umfassen jeweils vier Semester und werden studienbegleitend abgeschlossen. (3) In der Ordnung zur Durchführung der integrierten Praxisphase in den Bachelor-Studiengängen an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin wird geregelt, in welcher Weise den Studierenden der Teilzeitform für den Erwerb von insgesamt 210 eistungspunkten das in den Vollzeitstudiengängen obligatorische Praxissemester durch entsprechend abgeleistete Praxis angerechnet wird. Näheres regelt 30 PrO U+U. 4 Zweck der Prüfungen (1) Die studienbegleitenden Prüfungen und die Bachelor-Prüfung dienen der Feststellung, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat die jeweiligen ernziele des Moduls erreicht hat; in diesen Prüfungen soll die Kandidatin bzw. der Kandidat exemplarisch nachweisen, dass sie bzw. er diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die den in den Modulbeschreibungen gesetzten Studienzielen entsprechen. Prüfungsausschuss (1) Für die Organisation und die verantwortliche Durchführung der Prüfungen sowie für die durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen besonderen Aufgaben wird am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I) der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin ein Prüfungsausschuss gebildet. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind: 1. drei Professorinnen bzw. Professoren, 2. eine ehrbeauftragte bzw. ein ehrbeauftragter, 3. eine Studentin bzw. ein Student. Die eiterin bzw. der eiter der Fachbereichsverwaltung nimmt an den Sitzungen des Prüfungsausschusses mit Rederecht teil.

20 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 20 (3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie je eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter werden vom Fachbereichsrat gewählt; die Amtszeiten der Mitglieder zu 1. und 2. betragen zwei a- kademische Jahre, die Amtszeit zu 3. beträgt ein akademisches Jahr. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter werden vom Fachbereichsrat aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren gewählt. (4) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind; die Mitglieder nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter müssen die Mehrheit der Anwesenden bilden. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der bzw. des Vorsitzenden. () Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze für Prüfungen eingehalten werden und trifft die dafür erforderlichen Entscheidungen. Er berichtet regelmäßig dem Fachbereichsrat über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform des Studiengangs und der Prüfungsordnung. (6) Der Prüfungsausschuss achtet ferner darauf, dass die Anforderungen in den Prüfungen gleichwertig sind, nach Art und Umfang den Studienzielen gerecht werden und den Modulbeschreibungen entsprechen; er trifft die dafür erforderlichen Entscheidungen. Er veröffentlicht nach jedem Semester die Themen der Abschlussarbeiten. (7) Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Prüfungsausschuss sowie jedes seiner Mitglieder ein umfassendes Informationsrecht bezüglich der am Fachbereich I der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin durchgeführten Prüfungen in diesem Studiengang; insbesondere kann jedes Mitglied des Prüfungsausschusses jederzeit bei mündlichen Prüfungen zuhören und Einsicht in die schriftlichen Prüfungsarbeiten und Bewertungen nehmen. (8) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter unterliegen der Amtsverschwiegenheit oder sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten. (9) Der Prüfungsausschuss soll die Wahrnehmung von Aufgaben, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, der bzw. dem Vorsitzenden oder der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter zur Erledigung übertragen. Näheres ist in einer Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses zu regeln. 6 Studienbegleitende Prüfungsleistungen (1) Studienbegleitende Prüfungsleistungen werden im Zusammenhang mit den einzelnen Modulen in Gestalt: 1. der Themen- und / oder Fragenklausur gemäß 7, 2. der protokollierten mündlichen Prüfung gemäß 8, 3. der Hausarbeit gemäß 9, 4. der erweiterten Hausarbeit gemäß 10,. der Kombinierten Prüfung gemäß 11 erbracht; sie sollen exemplarisch die Befähigung der bzw. des Studierenden in dem Fachgebiet des jeweiligen Moduls nachweisen. Darüber hinaus sollen außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt werden. Macht eine Kandidatin bzw. ein Kandidat durch ein ärztliches Attest glaubhaft, dass sie bzw. er wegen ständiger körperlicher Behinderung oder wegen Schwangerschaft nicht in der age ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form und/oder zum festgesetzten Termin abzulegen, kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gestatten, gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form und/oder zu einem anderen Termin zu erbringen. Das Nähere regelt der Prüfungsausschuss.

21 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 21 (3) In jedem Modul ist nur eine Prüfungsleistung zu erbringen, wobei die Prüfungsleistung aus Teilleistungen bestehen kann. Die zu erlangenden eistungspunkte eines Moduls werden bei Teilleistungen innerhalb eines Moduls erst nach erfolgreich abgelegter letzter Teilleistung vergeben. Alle Teilleistungen müssen erbracht und erfolgreich abgeschlossen werden. Besteht ein Modul aus zwei ehrveranstaltungen, in denen für die jeweilige ehrveranstaltung eigene eistungen (Teilleistungen) erbracht werden, gilt abweichend von Satz 3 die Teilleistung, die sich auf eine ehrveranstaltung bezieht, als erbracht, wenn sie mit mindestens ausreichend bewertet wurde; in diesem Fall muss nur die eistung wiederholt werden, die sich auf die andere ehrveranstaltung bezieht und mit nicht ausreichend bewertet wurde; die eistungspunkte werden jedoch erst vergeben, wenn alle Teilleistungen erfolgreich abgeschlossen wurden. (4) Werden englischsprachige ehrveranstaltungen bzw. Module belegt, ist die Studien- bzw. Prüfungsleistung ebenfalls in englischer Sprache zu erbringen. () Schriftliche eistungsnachweise sind mit einer Korrektur und einer nachvollziehbaren, begründeten Beurteilung zu versehen. (6) Zeitraum und Zeitpunkt der Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. Die Termine sind mindestens zwei Wochen vorher bekannt zu machen; für Nachprüfungen beträgt die Frist drei Tage. Der Prüfungsausschuss regelt die Meldung zu den Prüfungen und das Meldeverfahren. Studierende, die eine ehrveranstaltung innerhalb eines Moduls zum zweiten Mal belegen, sind verpflichtet, sich zur Prüfung zu melden. Wird die Prüfungsanmeldung unterlassen, so gilt die Prüfungs- bzw. Studienleistung als mit nicht ausreichend bzw. ohne Erfolg beurteilt. 14 und 1 bleiben unberührt. 7 Klausuren (1) Klausuren haben das Ziel festzustellen, ob die bzw. der Studierende in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln Sachverhalte und Probleme des Fachgebietes mit den geläufigen Methoden darstellen bzw. Wege zu ihrer ösung entwickeln kann. Klausuren können als Themenklausuren und/oder Fragenklausuren gestellt werden; zu den Themenklausuren können auch praktische Fälle und größere Rechenaufgaben gehören. Bei der Aufgabenstellung ist dafür Sorge zu tragen, dass die bzw. der Studierende unter gleichwertigen Alternativen wählen kann. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag der Prüferin bzw. des Prüfers Ausnahmen von der Regelung gemäß Satz 2 zulassen sowie für einzelne Module bzw. ehrveranstaltungen generell abweichende Regelungen treffen. (3) Die Bearbeitungszeit für Klausuren beträgt in der Regel zwei Zeitstunden in ehrveranstaltungen mit einem Umfang von bis zu zwei Semesterwochenstunden und drei Zeitstunden in ehrveranstaltungen mit einem Umfang von mehr als zwei Semesterwochenstunden. (4) Hilfsmittel dürfen von der Prüferin bzw. von dem Prüfer nur insoweit zugelassen werden, als es sich um Rechenerleichterungen oder Unterlagen handelt, die zur ösung von Aufgaben oder Bearbeitung von Fällen erforderlich sind und die die Aussagekraft der eistungen nicht beeinträchtigen. Hilfsmittel dürfen nicht mit Anmerkungen oder Zusätzen versehen sein; ihre vorherige Bekanntmachung darf keine Rückschlüsse auf die Aufgabenstellung ermöglichen. Der Prüfungsausschuss kann hierzu allgemeine Richtlinien erlassen. () Ist die Interpretation, Analyse oder Kommentierung von Schrift- oder Zahlenmaterial Gegenstand der Klausur, so dürfen die Arbeitsmittel, die der Kandidatin bzw. dem Kandidaten zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt werden (Texte, Bilanzen, Statistiken, Haushaltspläne usw.) nicht zuvor bekannt gemacht werden und keine Kommentierung oder Arbeitsanleitungen enthalten, die die Aussagefähigkeit der eistung beeinträchtigen.

22 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 22 (6) Klausuren werden in der Regel unter Aufsicht einer vom Prüfungsausschuss bestimmten ehrkraft geschrieben; zu Aufsichtsführenden sollen diejenigen Dozentinnen und Dozenten bestimmt werden, die das betreffende Modul gelehrt haben. (7) Über den Verlauf der Klausur ist von der bzw. dem Aufsichtsführenden ein Protokoll zu führen, in dem Beginn, Ende und besondere Vorkommnisse verzeichnet sind. 8 Mündliche Prüfungen (1) Mündliche Prüfungen haben das Ziel festzustellen, ob die bzw. der Studierende einen gründlichen Überblick über die vermittelten ehrinhalte erlangt hat und zu einem wissenschaftlichen Gespräch über diese Inhalte und deren Bedeutung für die berufliche und gesellschaftliche Praxis befähigt ist. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt für jede zu prüfende Person mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. (3) Mündliche Prüfungen werden von der Prüferin bzw. von dem Prüfer als Einzelprüfungen oder als Gruppenprüfungen mit nicht mehr als drei Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern durchgeführt und in Anwesenheit einer sachkundigen Beisitzerin bzw. eines sachkundigen Beisitzers abgenommen; die Beisitzerin bzw. der Beisitzer nimmt an der Bewertung der Prüfungsleistung beratend teil. (4) Hochschulangehörige sollen nach Maßgabe vorhandener Plätze als Zuhörerinnen bzw. Zuhörer an mündlichen Prüfungen zugelassen werden, es sei denn, die Kandidatin oder der Kandidat widerspricht. Die Zulassung erstreckt sich jedoch nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Das Nähere regelt der Prüfungsausschuss. () Über den Ablauf der mündlichen Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen, das die wesentlichen Prüfungsgegenstände sowie die Bewertung der Prüfungsleistung enthält. Das Protokoll wird von der Beisitzerin bzw. vom Beisitzer geführt; es wird von der Prüferin bzw. vom Prüfer und von der Beisitzerin bzw. vom Beisitzer unterzeichnet. 9 Hausarbeiten (1) Hausarbeiten haben das Ziel festzustellen, ob die bzw. der Studierende - zum selbstständigen Umgang und zur kritischen Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher iteratur und/oder - zur Strukturierung und kritischen Analyse empirischer Befunde und/oder - zur ösung praktischer Aufgaben und Fälle befähigt ist. Die Themen der Hausarbeiten werden von der Prüferin bzw. von dem Prüfer festgelegt; der bzw. dem Studierenden soll die Wahl zwischen mehreren Themen ermöglicht werden. Die Themen sollen sich auf die in dem Modul behandelten erninhalte beziehen. Das Nähere regelt der Prüfungsausschuss durch allgemeinen Beschluss. (3) Das Thema ist von der bzw. dem Studierenden selbstständig und allein zu bearbeiten. Die Ausarbeitung muss den Vermerk enthalten, dass die Arbeit selbstständig und nur mit Hilfe der angegebenen Quellen erstellt wurde. (4) Hausarbeiten können mit Zustimmung der Prüferin bzw. des Prüfers auch als Gruppenarbeit von höchstens drei Kandidatinnen bzw. Kandidaten angefertigt werden, wenn Art und Umfang des Themas dies rechtfertigen. Der Beitrag der einzelnen Kandidatin bzw. des einzelnen Kandidaten muss deutlich abgrenzbar und bewertbar sein. Abs. 2 gilt entsprechend.

23 Mitteilungsblatt Nr. 7/200 Seite 23 () Hausarbeiten sind in gedruckter Form abzugeben. Auf Wunsch der Prüferin bzw. des Prüfers sind Hausarbeiten daneben auch in elektronischer Form abzugeben. 10 Erweiterte Hausarbeit (1) Der erweiterten Hausarbeit muss eine Präsentation vorausgegangen sein. Die erweiterte Hausarbeit verfolgt die Ziele gemäß 9 Abs. 1 und dient darüber hinaus der wissenschaftlichen und methodischen Vorbereitung auf die Abschlussarbeit. Die erweiterte Hausarbeit muss interdisziplinär gestaltet sein. Die Themen sollen sich auf die in dem gewählten Modul behandelten erninhalte beziehen. (3) Die Kandidatin bzw. der Kandidat wählt aus dem Kreis der Dozentinnen und Dozenten seines gewählten Moduls eine Erst- und Zweitprüferin bzw. einen Erst- und Zweitprüfer. Der Prüfungsausschuss wirkt durch Verfahrensregelungen auf eine angemessene Beteiligung der Dozentinnen und Dozenten am Prüfungsverfahren hin. 11 Kombinierte Prüfung Die Kombinierte Prüfung besteht in der Regel aus zwei Teilleistungen, wovon mindestens eine in schriftlicher Form zu erbringen ist (z.b. Referat und schriftliche Ausarbeitung). Alle Teilleistungen zusammen entsprechen in Umfang und Wertigkeit einer Prüfungsleistung gemäß 7 bzw. 9 (z. B. Vortrag und schriftliche Ausarbeitung). Alle Teilleistungen müssen bestanden werden. Wird eine der Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Prüfung insgesamt als nicht erbracht. 1 findet Anwendung. 6 Abs. 3 und 1 finden Anwendung. 12 Prüferin bzw. Prüfer sowie Beisitzerin bzw. Beisitzer in studienbegleitenden Prüfungen (1) Prüferin bzw. Prüfer in studienbegleitenden Prüfungen ist in der Regel diejenige Dozentin bzw. derjenige Dozent (Professorin bzw. Professor, Honorarprofessorin bzw. Honorarprofessor, akademische Mitarbeiterin bzw. akademischer Mitarbeiter, Gastprofessorin bzw. Gastprofessor oder Gastdozentin bzw. Gastdozent, ehrbeauftragte), die bzw. der das jeweiligen Modul als ehrkraft angeboten und bei der bzw. bei dem die bzw. der Studierende belegt hat. Die sachkundigen Beisitzerinnen bzw. Beisitzer in den mündlichen Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss aus dem Kreis der Dozentinnen und Dozenten bestimmt. (3) Stehen einer Beurteilung durch die Prüferin bzw. den Prüfer zwingende Hindernisse entgegen, so bestellt der Prüfungsausschuss als Prüferin bzw. Prüfer eine andere Dozentin bzw. einen anderen Dozenten, die bzw. der das betreffende Fachgebiet an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin vertritt. (4) Wird eine schriftliche Prüfungsleistung von der Prüferin bzw. dem Prüfer mit nicht ausreichend bewertet, so bestellt der Prüfungsausschuss eine sachkundige Zweitprüferin bzw. einen sachkundigen Zweitprüfer. Für die Bewertung findet 16 Abs. 3 Anwendung. Dies gilt nicht für Studienleistungen (1) In einzelnen, in der Prüfungsordnung zu bezeichnenden Modulen kann an die Stelle einer studienbegleitenden Prüfungsleistung eine Studienleistung treten.

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