1. Änderung der Satzung

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1 1. Änderung der Satzung Antrag des Präsidiums S 1 Satzung i. d. Fassung von Ziffer 7 Absatz 2 Anträge zur Änderung der Satzung und der Wettspielordnung sind 2 Wochen vor dem Verbandstag schriftlich im vollen Wortlaut und mit Begründung per Mail den Vereinen mitzuteilen. 10 Ziffer 7 Absatz 2 Anträge zur Änderung der Satzung und der Wettspielordnung sind 3 Wochen vor dem Verbandstag schriftlich im vollen Wortlaut und mit Begründung per Mail den Vereinen mitzuteilen. Einladung (3 Wochen vorher) und Änderungsanträge (bisher 2 Wochen vorher) sollen auf einen gemeinsamen Termin gelegt werden Antrag des Präsidiums S 2 Satzung i. d. Fassung von Kassenprüfer 1. Der Verbandstag wählt für die Dauer von 2 Jahren zwei Kassenprüfer. Diese dürfen nicht Mitglied des erweiterten Präsidiums oder einer Kommission sein. Wiederwahl ist zulässig. 16 Kassenprüfer 1. Der Verbandstag wählt für die Dauer von 3 Jahren zwei Kassenprüfer. Diese dürfen nicht Mitglied des erweiterten Präsidiums oder einer Kommission sein. Wiederwahl ist zulässig. Anpassung an die veränderte Amtszeit des Präsidiums

2 2. Änderung der Wettspielordnung Antrag des Präsidiums W 1 7 Ziffer 1 Maßgeblich für die Feststellung der Spielstärke eines Spielers innerhalb einer Altersklasse im Erwachsenenbereich ist die deutsche Rangliste, dann die Rangliste des Thüringer Tennis- Verbandes für diese Altersklasse und dann die Leistungsklasse gemäß Richtlinie für das Leistungsklassensystem im TTV. Neufassung des 7 Ziffer 1: Maßgeblich für die Feststellung der Spielstärke eines Spielers innerhalb einer Altersklasse im Erwachsenenbereich ist die deutsche Rangliste für diese Altersklasse (Da/He ; Senioren/Innen ) und dann die Leistungsklasse gemäß der Richtlinie für das Leistungsklassensystem im TTV. Der 16 Namentliche Mannschaftsmeldung verweist im Absatz 1 auf den 7 der WO des TTV. Die Thüringer Rangliste soll im Erwachsenenbereich für eine namentliche Mannschaftsmeldung im Geltungsbereich der Thüringer Wettspielordnung unberücksichtigt bleiben. Die Konkretisierung auf den bzw basiert auf der Herausgabe der Ranglisten: Damen und Herren zum und Senioren/Innen zum ,30.06.,30.09.,31.12.

3 Antrag des Präsidiums W 2 7 Ziffer 2 Für den Kinder- und Jugendbereich gilt ausschließlich die veröffentlichte deutsche Jugendrangliste vom Neufassung des 7 Ziffer 2: Für den Kinder- und Jugendbereich gelten ausschließlich die veröffentlichten Thüringer Ranglisten, die sich aus dem Berechnungslauf zur deutschen Rangliste des DTB ergeben. Für die Punktspiele in der Sommerspielzeit gemäß 2 WO ist die Rangliste vom (Herbstrangliste), für die Punktspiele in der Winterspielzeit die Rangliste vom (Frühjahrsrangliste) maßgebend. Der Absatz 2 wurde konkretisiert, weil es bei der diesjährigen Winterrunde Unklarheiten bei der Aufstellung der Mannschaften gab und von Vereinen Proteste gegen die Aufstellung von Mannschaften erhoben wurde. Antrag des Präsidiums W 3 7 Ziffer 3 Für die Reihenfolge von Spielern, die keine Platzierung in der Rangliste der Damen und Herren haben, jedoch in der Gesamtrangliste für den Kinder- und Jugendbereich geführt werden, ist im Bereich der Damen und Herren die Gesamtrangliste für den Kinder- und Jugendbereich maßgebend. Neufassung des 7 Ziffer 3: Spielen Kinder bzw. Jugendliche in Erwachsenenmannschaften, so gilt für diese die Ziffer 1. Haben Kinder bzw. Jugendliche noch keine Leistungsklasse, so ist diese von den Vereinen beim zuständigen Referenten zu beantragen.

4 Antrag des USV Jena W 4 27 Ziffer 1 Absatz 1 Jedes gewonnene Einzelspiel wird mit einem Matchpunkt sowie mit 2:0 oder 2:1 Sätzen und der Anzahl der Spiele gewertet. Jedes gewonnene Doppelspiel wird mit zwei Matchpunkten sowie mit 2:0 oder 2:1 Sätzen und der Anzahl der Spiele gewertet. Neufassung 27 Ziffer 1 Absatz 1 In einem Wettkampf wird jedes gewonnene Einzel mit 2 Matchpunkten sowie mit 2:0 oder 2:1 Sätzen und der Anzahl der Spiele gewertet. Jedes gewonnene Doppel wird mit 3 Matchpunkten sowie mit 2:0 oder 2:1 Sätzen und der Anzahl der Spiele gewertet. siehe Anlage Antrag USV Jena Antrag des USV Jena W 5 31 Ziffer 2 Änderungen von Paragraphen der Wettspielordnung des TTV gelten ab dem nächsten Spieljahr. Von Paragraphen der Wettspielordnung des TTV, die die Anzahl der Mannschaften pro Spielklasse, die Spielklassen selbst und die Auf- und Abstiegsordnung regeln, kann allerdings in Ansehung der gemeldeten Mannschaften in Abweichung von Satz 1 bereits in den Durchführungsbestimmungen mit Wirkung für das betreffende Spieljahr eine abweichende Regelung getroffen werden. 31 Ziffer 2 Änderungen von Paragraphen der WO des TTV gelten in der Regel ab dem nächsten Spieljahr. Von Paragraphen der WO des TTV kann allerdings bereits in den Durchführungsbestimmungen mit Wirkung für das betreffende Spieljahr eine abweichende Regelung getroffen werden. Siehe Anlage Antrag USV Jena

5 Antrag des Präsidiums W 6 C Einzelmeisterschaften 32 Turnierordnung Für alle Einzelwettbewerbe, die vom TTV oder seinen Vereinen veranstaltet werden, gilt die Turnierordnung des DTB. Soweit möglich, finden die Bestimmungen der Wettspielordnung des TTV für die Mannschaftswettkämpfe analog Anwendung. C Einzelmeisterschaften 32 Turnierordnung Für alle Einzelwettbewerbe, die vom TTV oder seinen Vereinen veranstaltet werden, gilt die Turnierordnung des DTB. Soweit möglich, finden die Bestimmungen der WO des TTV für die Mannschaftswettkämpfe analog Anwendung. Entgegen 7 Abs. 1 der WO des TTV hat die Verbandsrangliste bei der Feststellung der Spielstärke Vorrang vor dem LK-System. Die Ergänzung dokumentiert in Abgrenzung zur WO-Änderung durch den Antrag W 1 den Vorrang des 29 Ziffer 1 Turnierordnung DTB vor dem 7 Abs. 1 WO TTV.

6 Antrag des TC Erfurt 93 e.v. W 7 34 Zulassung zu Meisterschaften 2. Für die Thüringer Einzel-Meisterschaften sind nur Spieler zugelassen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ergänzung des 34 Absatz 2 um einen Satz und 3: 2. Für die Thüringer Einzel-Meisterschaften sind nur Spieler zugelassen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Folgende Spieler werden Spielern mit deutscher Staatsbürgerschaft gleichgestellt: - Ausländer, die seit mind. 5 Jahren ununterbrochen in namentlichen Mannschaftsmeldungen von Mitgliedsvereinen des Thüringer Tennisverband e.v. geführt sind und über eine Spieler-ID-Nummer verfügen, - Ausländer, die seit mind. 3 Jahren ununterbrochen im Jugendbereich in namentlichen Mannschaftsmeldungen von Mitgliedsvereinen des Thüringer Tennisverband e.v. geführt sind und über eine Spieler-ID-Nummer verfügen. Diese Bestimmungen gelten nicht für Jugendwettbewerbe. Die gegenwärtige Regelung wird als nicht zeitgemäß und auch nicht fair gegenüber ausländischen Mannschaftskameraden/Innen erachtet, die seit Jahren in Mannschaften von Mitgliedsvereinen des TTV spielen und in der Regel auch in Thüringen leben.

7 3. Änderung der Ranglistenordnung Antrag des Präsidiums RO 1 Ranglistenordnung für den Kinder- und Jugendbereich i. d. Fassung v Buchstabe B Ziffer 1 Absätze 1 und 2 1. Im Bereich des TTV wird grundsätzlich nur eine Jahresrangliste (Zeitraum ) für den gesamten Kinder- und Jugendbereich veröffentlicht. Dabei wird diese Rangliste nicht in Thüringen berechnet, sondern sie ergibt sich aus der deutschen Jugendrangliste des DTB. 2. Die deutsche Jugendrangliste erscheint zweimal im Jahr: a) Die Rangliste mit dem Berechnungszeitraum gilt als Jahresrangliste und ist gemäß 7 der WO des TTV für die Aufstellung der Mannschaften verbindlich. b) Die Rangliste mit dem Berechnungszeitraum dient als Setzungsrangliste bei den Thüringer Landesmeisterschaften und bei allen nachfolgenden Turnieren mit Ranglistenwertung. Änderungsvorschläge Buchstabe B Ziffer 1 Absätze 1 bis 3 1. Im Bereich des TTV werden grundsätzlich zweimal Ranglisten für den gesamten Kinder- und Jugendbereich veröffentlicht. Diese Ranglisten ergeben sich aus dem Berechnungslauf zur deutschen Jugendrangliste des DTB. 2. Die Rangliste mit dem Berechnungszeitraum (Herbstrangliste) ist gemäß 7 der WO des TTV für die Aufstellung der Mannschaften in der Sommerspielzeit verbindlich. 3. Die Rangliste mit dem Berechnungszeitraum (Frühjahrsrangliste) dient als Setzungsrangliste bei den Landesmeisterschaften und bei allen nachfolgenden Turnieren. Außerdem ist sie für die Aufstellung der Mannschaften in der Winterspielzeit gemäß 7 WO des TTV verbindlich. Die bisherigen Ziffern 3 und 4 werden neu zu den Ziffern 4 und 5 und bleiben unverändert bestehen. Anpassung der Ordnung an die vorgenommene Änderung im Antrag W 2

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