Informationen zum Aufbau der MSS und zum Fächerangebot am SGG (erstmals gültig für den Jahrgang 11 im Schuljahr 2011/12)
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- Liane Langenberg
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1 Informationen zum Aufbau der MSS und zum Fächerangebot am SGG (erstmals gültig für den Jahrgang 11 im Schuljahr 2011/12) Das Fächerangebot Das Kurssystem Leistungs- / Grundfach-Belegung Beispiele zur Fächerwahl Punktekreditsystem Weiterführende Informationen des MBWJK (siehe Link zur offiziellen MSS-Homepage des MBWJK auf der Übersichtsseite) Das Fächerangebot Folgende Fächer sind im Schuljahr 2011/12 Leistungsfächer am SGG: Deutsch Fremdsprachen o Englisch o Französisch o Latein Gemeinschaftskunde o Geschichte o Sozialkunde o Erdkunde Mathematik Naturwissenschaften o Physik o Chemie o Biologie Künstlerische Fächer o Bildende Kunst Folgende Fächer sind im Schuljahr 2011/12 Grundfächer am SGG: Deutsch Fremdsprachen o Englisch o Französisch o Latein o Griechisch o Spanisch Gemeinschaftskunde o Geschichte o Sozialkunde/Erdkunde Künstlerische Fächer o Bildende Kunst o Musik o Musik-Praxis Mathematik Naturwissenschaften o Physik o Chemie o Biologie Evangelische, katholische Religionslehre, Ethik (Für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist nach 35 der Landesverfassung Ethikunterricht verpflichtend.) Sport Informatik Philosophie
2 Das Kurssystem Alle Schülerinnen und Schüler wählen aus den Fächern der 10. Klasse drei Leistungsfächer und mindestens 7 Grundfächer nach persönlicher Eignung und Neigung. Ausnahmen: neu einsetzende Fächer wie z.b. Informatik Bildende Kunst, Musik evtl. nur in 12 Die Belegung der Fächer ist für die gesamte Oberstufe verbindlich. Nur im Ausnahmefall ist eine Änderung der Fächerbelegung innerhalb der ersten 10 Wochen nach Beginn der Einführungsphase möglich; die Schulleitung legt hierfür einen Termin fest. Die Änderung kann nur innerhalb des festgelegten Stundenplans erfolgen. Ein Anspruch, ein bestimmtes Fach oder einen bestimmten Kurs belegen zu können, besteht nicht. Bei allen Belegungsänderungen müssen die Schülerinnen und Schüler fehlende Kenntnisse im neu belegten Fach selbst aufarbeiten. Ab dem Halbjahr 11/2 beginnt die Qualifikationsphase, d.h. die Leistungen zählen bereits zum Abitur. Leistungsfächer werden dabei in der Regel 5-stündig (Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde 4-stündig) und Grundfächer in der Regel 3-stündig (Geschichte, Sozialkunde/Erdkunde, Religion, Ethik, Sport 2- stündig) unterrichtet. Fächerkombinationen und Bedingungen des Belegens von Grund- und Leistungsfächern Die Schülerinnen und Schüler belegen durchgehend eine Fächerkombination, die folgende Unterrichtsfächer umfasst: o Deutsch, o eine Fremdsprache, o zwei Fächer aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, o Mathematik, o eine Naturwissenschaft, o Evangelische oder Katholische Religionslehre oder Ethikunterricht, o Sport o sowie eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft oder Informatik. o Bildende Kunst oder Darstellendes Spiel oder Musik ist im neunjährigen Bildungsgang mindestens in der Jahrgangsstufe 12 zu belegen. Die innerhalb der Pflichtstundenzahl zulässigen Fächerkombinationen ergeben sich aus der Tabelle der Fächerkombinationen. Informatik kann eine Naturwissenschaft ersetzen. Die Schülerinnen und Schüler können bis zu zwei zusätzliche Fächer in Überschreitung der Pflichtstundenzahl belegen, sofern ihre Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit sowie die organisatorischen Bedingungen der Schule dies zulassen. Spätestens in der zehnten Woche nach Unterrichtsbeginn legen die Schülerinnen und Schüler verbindlich fest, welche Grund- und Leistungsfächer sie in der gymnasialen Oberstufe fortführen. Die von den Schülerinnen und Schülern verpflichtend zu belegende Stundenzahl je Woche (Pflichtstundenzahl) beträgt im neunjährigen Bildungsgang mindestens 32 Unterrichtsstunden. Die Fächer sind mit Ausnahme von Evangelischer Religionslehre, Katholischer Religionslehre, Ethikunterricht, Philosophie und Sport den folgenden drei Aufgabenfeldern zugeordnet: o 1. das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld: Deutsch, Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Italienisch, Spanisch), Künstlerische Fächer (Bildende Kunst, Darstellendes Spiel, Musik), o 2. das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld: Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde, Sozialkunde/Erdkunde,
3 o 3. das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld: Mathematik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie) und Informatik. Es sind drei Leistungsfächer zu belegen, für die Folgendes gilt: o 1. Eine Fremdsprache kann als Leistungsfach nur belegt werden, wenn sie in der Sekundarstufe I als Fremdsprache belegt wurde. o 2. Informatik kann als Leistungsfach nur belegt werden, wenn in den beiden Schuljahren, die der gymnasialen Oberstufe unmittelbar vorausgehen, das Wahlfach oder das Wahlpflichtfach Informatik oder ein entsprechendes Wahlpflichtfach belegt wurde. Philosophie kann als Leistungsfach nur belegt werden, wenn in den beiden Schuljahren, die der gymnasialen Oberstufe unmittelbar vorausgehen, das Wahlfach Philosophie belegt wurde. Über Ausnahmen im begründeten Einzelfall entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. o 3. In der gymnasialen Oberstufe neu einsetzende Fächer können nur als Grundfächer gewählt werden. Wer vom Sportunterricht befreit ist, muss zum Erreichen der Pflichtstundenzahl ein weiteres Grundfach belegen. Es kann nicht gleichzeitig belegt werden: o 1. mehr als ein Kurs in demselben Fach, o 2. mehr als ein Kurs in den Fächern Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Ethikunterricht. Besondere Bedingungen für Schülerinnen und Schüler, die bei Eintritt in die gymnasiale Oberstufe nicht unmittelbar vorher mindestens vier Jahre durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben: o (1) Diese Schülerinnen und Schüler müssen ihre erste Fremdsprache mindestens in der Einführungsphase beibehalten. Die Note dieses Faches im Jahreszeugnis der Einführungsphase ist in die Entscheidung über die Zulassung zum Eintritt in die Qualifikationsphase einzubeziehen. Sofern die erste Fremdsprache nach der Einführungsphase nicht mehr fortgeführt wird, muss sie im neunjährigen Bildungsgang durch eine in der Einführungsphase freiwillig belegte Naturwissenschaft oder durch Informatik ersetzt werden. o (2) Diese Schülerinnen und Schüler müssen mit Beginn der Einführungsphase eine zweite Fremdsprache ( Französisch-Neu ) als Grundfach belegen und bis zum Ende der Qualifikationsphase beibehalten. Diese Fremdsprache wird im neunjährigen Bildungsgang fünfstündig unterrichtet, wovon nur drei Stunden auf die Pflichtstundenzahl angerechnet werden. Beispiele zur Fächerwahl
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5 Leistungsfächer Grundfächer freiwillige Grundfächer E M PH d g sk ch bk kr sp if l7 E CH EK d g m f (ab9) if er sp sn bkz (bk nur in 12) E CH EK d g m f neu if er sp sn bkz CH PH D e g sk m if kr sp bk Zu jeder zulässigen Leistungsfachkombination gibt es eine Vorschrift, welches Grundfach bzw. welche Grundfächer im Abitur zum mündlichen (vierten und ggf. fünften) Prüfungsfach benannt werden kann. Siehe Belegungsbogen zur Fächerwahl in Klasse 10 am SGG auf der Übersichtsseite Das Punktekreditsystem Zeitraum Qualifikation in Block I Qualifikation in Block II 11/2 12/1 12/2 13 Abitur-Prüfung 35 Kurse ggf. + Facharbeit 4 bzw. 5 Prüfungsfächer (ggf. inkl. BLL) Summe Gesamtsumme Weiterführende Informationen des MBWJK (siehe Link zur offiziellen MSS-Homepage des MBWJK auf der Übersichtsseite)
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