Einleitung VIII. Wegweiser zu allgemeinen Beratungsangeboten

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1 2 Inhalt Inhalt 3 Vorwort Einleitung I. Kinderbetreuung 1. Ich will wieder arbeiten wo bleiben meine Kinder? Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es? Kinderkrippe Kindergarten Hort Ganztagsschulen Private Angebote Alternative Möglichkeiten die Initiative ergreifen II. Wie gehts weiter? 1. Wie bleibe ich beruflich up to date, wie halte ich Kontakt zum Unternehmen und zu meinem Berufsfeld? Kontakte halten Anspruch auf Teilzeitarbeit Aushilfsmöglichkeiten anbieten Sich weiter qualifizieren Ehrenamtlich tätig werden Schwanger während der Ausbildung? III. Mehr Chancen durch Weiterbildung 1. Kommen für mich Weiterbildung oder Umschulung infrage? Wer finanziert meine Weiterbildung oder Umschulung? Was kann gefördert werden? Was kann gezahlt werden? Welche persönlichen Voraussetzungen müssen für eine staatlich finanzierte Weiterbildung erfüllt sein? IV. Staatliche Hilfen zur Rückkehr in den Beruf 1. Langzeitarbeitslosenprogramm Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) Zusätzliche Fördermöglichkeiten V. Arbeitszeitgestaltung 1. Teilzeitarbeit die ideale Lösung nach der Elternzeit? Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Teilzeitarbeit VI. Was muss ich bei Berufsunterbrechung in Sachen Steuern und Sozialversicherung beachten? 1. Die steuerliche Begünstigung der geringfügigen Beschäftigung Die Qual der Wahl: Steuerklassen und Steuerklassenkombinationen Nachzahlung oder Rückerstattung? Lohnsteuerkarte Wie kann ich mich bei Unterbrechung der Berufstätigkeit krankenversichern? Die beitragsfreie Familienversicherung Die freiwillige Versicherung Rentenversicherung Wie wirkt sich die Unterbrechung der Berufstätigkeit auf die Alterssicherung aus? Kindererziehung und Beamtenversorgung VII. Existenzgründung 1. Mut zum Risiko der Schritt in die Selbstständigkeit Wie unterstützt die Bundesregierung den Schritt in die Selbstständigkeit? Startgeld Gemeinschaftsinitiative CHANGE/CHANCE Modellprojekt Gründerinnennetzwerk Weitere Informationen Ich will mich selbstständig machen was muss ich bedenken? Wer kann mich zusätzlich finanziell unterstützen? Probleme? Aus dem Weg räumen! VIII. Wegweiser zu allgemeinen Beratungsangeboten Mütter- und Familienzentren Hilfe für Alleinerziehende Gleichstellungsbeauftragte Beratung zur Kinderbetreuung Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Kommunale Spitzenverbände Sonstige Dachverbände Broschüren

2 Vorwort Vorwort Jährlich streben über eine Million Frauen nach einer familienbedingten Unterbrechung zurück in den Beruf. Sie sind heute so gut ausgebildet wie nie zuvor und wünschen sich in gleichem Maße wie Männer eine qualifizierte und weitgehend kontinuierliche Berufstätigkeit. der Existenzgründung in besonderem Maße den Frauen zugute, die nach einer familienbedingten Pause in den Beruf zurückkehren wollen. Schwierig kann sich der Wiedereinstieg gestalten, wenn die beruflichen Kenntnisse während der Berufspause an Aktualität und Wert verlieren. Dies ist nicht nur nach langjährigen Unterbrechungen, sondern in vielen modernen Berufsfeldern auch schon nach wenigen Jahren der Fall. Deshalb ist es ratsam, schon während der Unterbrechung der Berufstätigkeit den Kontakt zum Betrieb und zum Berufsfeld aufrechtzuerhalten. Ein Schwerpunkt im Programm Frau und Beruf der Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Frauen und Männer in allen Lebensphasen Familie und Beruf vereinbaren können. Hierzu gehören auch eine Reihe von Gesetzen und Maßnahmen, die eine Rückkehr in den Beruf erleichtern. Wurde die Erwerbstätigkeit nur für die Dauer der Elternzeit unterbrochen, besteht Anspruch auf Wiedereinstellung auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, denn es ruhen nur die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch erhalten. Zum tritt die Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes in Kraft. Sie gilt für Geburten ab 2001 und enthält zum Erziehungsurlaub, der als überholte Bezeichnung künftig durch den treffenderen Begriff Elternzeit ersetzt wird, wichtige Verbesserungen. Diese kommen ebenso wie Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung, wie z. B. Telearbeit, sowie zur Förderung Eine der drängendsten Fragen beim Thema Rückkehr in den Beruf ist die der Kinderbetreuung. Der Kindergartenplatz ist ab dem 3. Geburtstag des Kindes durch Rechtsanspruch gesetzlich geregelt. Entscheidungshilfen bezüglich der verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten speziell für unter 3- und über 6-jährige Kinder finden Sie im Kapitel Kinderbetreuung. Der vorliegende Ratgeber behandelt auch steuerliche und sozialrechtliche Fragen, die bei einer Rückkehr in den Beruf bedacht werden sollten. Er versteht sich als Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Er kann und will die im Einzelfall erforderliche persönliche Beratung jedoch nicht ersetzen. DR. CHRISTINE BERGMANN BUNDESMINISTERIN FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND

3 6 Einleitung Einleitung 7 Einleitung Ich will wieder arbeiten. Wo bleiben meine Kinder? Wie bleibe ich während meiner Elternzeit (frühere Bezeichnung Erziehungsurlaub ) beruflich up to date? Wie halte ich Kontakt zum Unternehmen und zu meinem Berufsfeld? Wer finanziert meine Weiterbildung oder Umschulung? Was muss ich in Sachen Steuern und Sozialversicherung beachten? Wer hilft mir beim Aufbau einer selbstständigen Existenz? Wie organisiere ich Haushalt, Familie und Beruf? Auf jede Frage gibt es viele und verschiedene Antworten. Unser Ratgeber Rückkehr in den Beruf soll Ihnen nicht nur Orientierungs- und Entscheidungshilfe sein. Konkrete Hinweise auf Kontaktstellen ermöglichen es Ihnen auch, kompetente und erfahrene Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner zu finden. Dort können Sie sich zu Ihrer ganz persönlichen Situation beraten lassen. Diese Frage ist besonders für Frauen relevant, denn noch immer bilden sie die überwältigende Mehrheit, wenn es um eine berufliche Auszeit zugunsten der Familie geht. Die Gründe hierfür liegen nicht ausschließlich im tradierten Rollendenken, sondern in einem auch von Männern zunehmend beklagten Mangel an flexiblen Arbeitszeitmodellen. Die Eltern können ab 2001 die Elternzeit ganz oder zeitweise auch gemeinsam nehmen. Sie beträgt für ein Kind insgesamt bis zu drei Jahre, ein restlicher Teil kann mit Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers auch nach dem 3. Geburtstag noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes genutzt werden. Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis mit einem besonderen Kündigungsschutz bestehen, die arbeitsrechtlichen Pflichten und Rechte ruhen. Danach besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung an einem gleichwertigen Arbeitsplatz. Um den Anschluss an den Beruf nicht zu verlieren oder aber schlicht aus finanzieller Notwendigkeit, was oft besonders allein erziehende Mütter betrifft, ist es schon während der Elternzeit möglich, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Diese darf nach dem Reformgesetz 30 Wochenstunden nicht übersteigen. Sollte die frühere Arbeitgeberin/der frühere Arbeitgeber eine solche Teilzeitstelle nicht bieten können, darf mit ihrem/seinem Einverständnis auch eine andere Teilzeitstelle von bis zu 30 Wochenstunden angenommen werden. Das ruhende Hauptarbeitsverhältnis zu ihr/ihm muss dabei bestehen bleiben. Elternzeit und was dann??? Mit der Entscheidung für ein Kind ist der zeitweilige Berufsausstieg für mindestens einen Elternteil vorgegeben wie aber gelingt der optimale Wiedereinstieg? Wer von beiden Elternteilen die Elternzeit nimmt und wie lange sie auch dauern soll in jedem Fall ist es wichtig, schon frühzeitig für die Zeit danach zu planen. Kann das Kind nach Ablauf der Elternzeit schon in den Kindergarten, ist bereits eine Anmeldung möglich? Soll eine

4 8 Einleitung Einleitung 9 Tagesmutter das Kind betreuen? Wer kümmert sich um den Haushalt, wer nimmt Arztbesuche wahr? Heute übernehmen schon viele Väter feste Aufgaben in der Kinderbetreuung, bringen das Kind z. B. regelmäßig in den Kindergarten und pflegen Kontakt mit den Erzieherinnen/Erziehern und anderen Eltern. Damit entlasten sie die Mutter und erfahren gleichzeitig viel mehr von ihrem Kind, als es bei einer herkömmlichen Rollenverteilung möglich wäre. Loslassen können.

5 10 Kinderbetreuung Kinderbetreuung 11 I. Kinderbetreuung 1. Ich will wieder arbeiten wo bleiben meine Kinder? Die wichtigste Voraussetzung für einen Wiedereinstieg in den Beruf ist eine verlässliche Kinderbetreuung, die die Eltern zeitlich und pädagogisch entlasten soll. Allein erziehende Mütter und Väter werden bei der Suche nach einem Betreuungsangebot bevorzugt behandelt, da für sie der Wiedereinstieg oft existenziell notwendig ist. Immer noch gibt es massive Probleme bei der Koordinierung von Kinderbetreuung und Berufsalltag: Lange Wege und unflexible Arbeitszeiten erschweren den Alltag, die Rundum-Versorgung des Kindes muss gewährleistet sein. Die Nachfrage nach Kinderbetreuung übersteigt in den alten Bundesländern das Angebot bei weitem anders als in den neuen Bundesländern, wo Kinderbetreuungsplätze in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Es kann jedoch in beiden Fällen etwas dauern, bevor eine optimale Lösung gefunden wird. Neben all den organisatorischen Fragen sind auch psychologische Aspekte zu berücksichtigen. Das Kind soll sich bei seiner Betreuung wohl fühlen und altersgerecht gefördert werden. Darum ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, Informationen bei Ämtern, Behörden und Verbänden zu sammeln und sich die entsprechenden Betreuungsein- richtungen vor Ort anzusehen, damit jeder für sich und sein Kind die beste Lösung finden kann. Je nach Alter Ihres Kindes und seinen individuellen Bedürfnissen sowie dem Angebot an Ihrem Wohnort kommen verschiedene Betreuungsmöglichkeiten infrage. Resignieren Sie nicht, wenn sich kurzfristig keine Lösung einstellt. Oft gibt es mehr Möglichkeiten, als man auf den ersten Blick wahrnimmt. Ein Austausch mit anderen Eltern kann neue Ideen geben und motivieren, selbst in einer Gruppe aktiv zu werden. Die verschiedenen Möglichkeiten der Elterninitiativen sind auf S. 16 ff. im Einzelnen dargestellt. Weiter gehende Informationen z. B. über Einrichtungen, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden (integrative Einrichtungen), erhalten Sie bei den örtlichen Jugendämtern oder den Landesjugendämtern. 2. Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es? Die ausreichende Betreuung von Kindern ist auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Nach den gesetzlichen Regelungen sind Länder und Kommunen für ein ausreichendes Betreuungsangebot für alle Altersstufen zuständig. Für die Betreuung von kleinen Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt gibt es unterschiedliche Einrichtungen. 2.1 Kinderkrippe Die Kinderkrippe nimmt Kinder unter drei Jahren an. Sie werden traditionell in Jahrgangsgruppen, zunehmend jedoch in altersgemischten Gruppen betreut. Die Krippe

6 12 Kinderbetreuung Kinderbetreuung 13 ist meist ganztägig geöffnet, aber die Eltern entscheiden innerhalb der Rahmenöffnungszeiten selbst, wie lange ihr Kind dort bleiben soll. Da kleine Kinder eine besonders intensive Betreuung brauchen, gibt es hier mehr Personal als in Kindergärten. Der Tagesablauf soll den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden und einem familiären Alltag gleichen, indem man z. B. gemeinsam einkaufen geht, kocht oder frühstückt. Hier ist ein guter Kontakt zwischen Eltern und Betreuungspersonal ganz besonders wichtig. Weil die Anforderungen an Ausstattung und pädagogische Arbeit für die Betreuung von Kleinkindern höher sind, kostet ein Platz mehr als in anderen Einrichtungen, es muss also mit höheren Elternbeiträgen gerechnet werden. In den alten Bundesländern deckt das Angebot an Plätzen in Krippen oder in Kindergärten mit Krippenplätzen den Bedarf bei weitem nicht, sodass es längere Wartefristen geben kann. Informationen zu Kinderkrippen erhalten Sie bei den örtlichen Jugendämtern. zwischen Ende der Elternzeit und Beginn des Kindergartenjahres. Nach dem Gesetz soll sich das Angebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren ( 22 Abs. 22 SfB VIII). Es bestehen allerdings erhebliche regionale Unterschiede in der Ausgestaltung der Kindergartenplätze. In den neuen Bundesländern gibt es praktisch für alle Kinder Ganztagsplätze waren beispielsweise 97 % der Kindergartenplätze in den neuen Bundesländern Angebote mit Ganztagsbetreuung und Mittagessen, während es in den alten Bundesländern nur 17 % waren. Oft sind die Öffnungszeiten der Kindergärten mit der Arbeitszeit der Eltern nicht leicht in Einklang zu bringen. Viele Kindergärten bemühen sich jedoch, sich gezielter auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern einzustellen, indem sie etwa Frühbetreuung und Mittagsdienste einführen. Auch hier gilt: Anregungen durch die Eltern, Erkundigungen vor Ort und Initiative führen oftmals zum Erfolg. 2.2 Kindergarten Im Alter von drei bis sechs Jahren können Kinder einen Kindergarten besuchen. Der Kindergarten ist die erste Stufe unseres Bildungswesens und ergänzt die Familienerziehung. Die Betreuung geht auf die altersgemäßen Bedürfnisse der Kinder ein. Seit dem 1. Januar 1999 gilt bundesweit der uneingeschränkte Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule ( 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Damit entfällt die Suche nach Übergangslösungen Unter der Bezeichnung Vorklassen gibt es in einigen Regionen auch schulähnliche Angebote zur Betreuung von Fünfjährigen. Über Kindergärten in ihrer Nähe informieren Sie sich bei den örtlichen Jugendämtern. Auch für Schulkinder gibt es unterschiedliche Betreuungsmodelle: 2.3 Hort Kinder, die bereits in die Schule gehen, können parallel dazu einen Hort besuchen. Ein Hort ist eine ganztägig geöffnete Einrichtung, in der schulpflichtige Kinder bis

7 14 Kinderbetreuung Kinderbetreuung 15 zum Alter von 10, 12 oder 14 Jahren ihre Freizeit verbringen, Hausaufgaben machen und Mittag essen können. Sie können schon früh am Morgen vor Schulbeginn kommen und sind auch bei Unterrichtsausfall versorgt. Das Freizeitangebot ist vielfältig, die Gruppen sind meistens altersgemischt und übersteigen nicht die Größe von zwanzig Kindern. Der Hort soll das ganze Jahr über eine verlässliche Anlaufstelle sein, deswegen ist er oft auch in der Ferienzeit geöffnet. Wie lange, wie oft und zu welcher Zeit der Hort besucht wird, kann je nach individuellen Bedürfnissen zwischen Eltern und Betreuungspersonal geregelt werden. In den alten Bundesländern ist das Hortangebot vielerorts noch unzureichend. Meist sind Hortgruppen räumlich eng mit Kindergartengruppen verbunden, wobei beide einer gemeinsamen Leitung in einer Tageseinrichtung unterstehen. Immer häufiger sind Horte und vergleichbare Betreuungsformen bei den Schulen angesiedelt, beispielsweise als Schulkinderhäuser. Näheres über Horte erfahren Sie bei den örtlichen Jugendämtern. 2.4 Ganztagsschulen Dringend notwendig ist auch ein adäquates Angebot an ganztägigen Schulen. In einer Ganztagsschule gibt es wie auch im Hort gemeinsames Mittagessen und eine Nachmittagsbetreuung, die von der Hausaufgabenbetreuung bis zu Sportveranstaltungen reicht. Fast alle Bundesländer haben neue schulische Modelle entwickelt, die auf die Probleme berufstätiger Eltern oder Alleinerziehender abgestimmt sind. So gibt es bereits in vielen Bundesländern das Modell der Schuleckstundenbetreuung : Grundschulen bieten dort mit unterschiedlichen Bezeichnungen in Kernzeiten eine verlässliche Betreuung für Schulkinder an. Näheres über Ganztagsschulen erfahren Sie bei den örtlichen Schulämtern. 2.5 Private Angebote Die genannten Angebote Krippe, Kindergarten, Vorschule, Hort und Ganztagsschule sind jedoch nicht die einzigen Möglichkeiten, Ihr Kind während der Arbeitszeit gut betreut zu wissen. Manchmal ist es schwierig, in diesen öffentlichen Einrichtungen rechtzeitig einen Platz zu finden, vielleicht bevorzugen Sie auch eine familiäre Betreuung für Ihr Kind. Dann wenden sich die meisten Eltern an eine so genannte Tagesmutter, die eine Tagespflege für Kinder anbietet. Unter einer Tagespflege versteht man die ganztägige oder stundenweise Betreuung durch eine Privatperson. Ihr Vorteil liegt in der oft größeren Flexibilität: Es gibt keine festen Öffnungszeiten, die Betreuung kann individuell mit den Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt werden. Ebenso bietet sich diese Lösung an, wenn es nicht genügend Betreuungseinrichtungen am Wohnort gibt. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Tagespflege als Alternative zu Tageseinrichtungen, besonders für kleinere Kinder, anerkannt. Die Kosten hierfür können unter bestimmten Bedingungen vom Jugendamt anteilig oder ganz übernommen werden, wenn das Amt die Tagesmutter vermittelt hat oder im Fall einer Privatvermittlung nachträglich die Eignung und Notwendigkeit dieser Betreuung feststellt. Es werden ganz unterschiedliche Arten der Tagespflege angeboten. So gibt es Pflegefamilien, die nur ein bis drei Kinder aufnehmen, andere betreuen vier bis fünf Kinder. Es kann auch eine Kurzzeitpflege über einen bestimmten Zeitraum, z. B. während der Ferienzeit einer Kinderkrippe oder des Kindergartens, vereinbart werden, oder aber die Tagesmutter betreut das Kind im Haushalt der Eltern.

8 16 Kinderbetreuung Kinderbetreuung 17 Da die Tagespflege eine Betreuungsform ist, die zwischen Privatpersonen vereinbart wird, ist die Information und Beratung darüber besonders wichtig. So müssen versicherungsrechtliche Fragen, Kosten und Urlaubsregelungen geklärt werden. Hilfe zu diesem Thema bekommen Sie von den Jugendämtern, Vermittlungsstellen von Trägern der freien Jugendhilfe und ortsansässigen Tageselternvereinen sowie den Frauenbeauftragten der Kommunen. Auch über den Anzeigenteil von lokalen Zeitungen lässt sich oft eine geeignete Betreuung finden. Muster für Betreuungsverträge erhalten Sie bei dem Tagesmütter-Bundesverband. Über Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege informiert die gleichnamige Broschüre, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben wurde und zzt. überarbeitet wird. Manche Unternehmen sowie Krankenhäuser und Verwaltungen bieten eine eigene Betriebskinderbetreuung für ihre Angestellten an oder verfügen über ein Kontingent in nahe gelegenen Kindergärten. Fragen Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber nach diesen Möglichkeiten. anfangs unverbindlichen Kontaktgruppen feste Betreuungsmöglichkeiten oder sogar offizielle Institutionen ergeben. So sind z. B. die so genannten Kinderläden und Mütterzentren aus Elterninitiativen entstanden: Neben den privaten Kindergärten, wo Kinder vom dritten Lebensjahr an betreut werden, gibt es hier auch Gruppen für Jüngere sowie für Schulkinder. Die genannten Mütterzentren gibt es seit Anfang der 80er Jahre. Sie sind nicht nur ein Ort der Begegnung, sondern bieten darüber hinaus praktische Dienstleistungen wie einen Mittagstisch für Kinder berufstätiger Eltern, Hausaufgabenbetreuung und Abholdienste. Der Bundesverband der Mütterzentren oder ein Mütterzentrum vor Ort hält Informationen bereit. Die organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Probleme von Elterninitiativen sind überwindbar. Das Kinderund Jugendhilfegesetz sieht ausdrücklich vor, dass Initiativen, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, beraten und unterstützt werden sollen. Lassen Sie sich also nicht von einem möglichen Behördenmarathon abschrecken Ihr persönliches Engagement lohnt sich langfristig. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Praxisratgeber Eltern werden aktiv herausgegeben, der über alle wichtigen Punkte informiert. Fragen Sie möglichst viele verschiedene Stellen, die etwas mit Ihrem Anliegen zu tun haben, um Hilfe und Unterstützung, insbesondere die Landesjugendämter. Informieren Sie sich auch, ob Sie finanzielle Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln beantragen können. Dafür muss Ihre Initiative als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Fragen Sie beim Jugendamt nach den Voraussetzungen dafür. Auch die Spitzenverbände der freien Wohl- Elterninitiativen Formen betrieblicher Kinderbetreuung werden u. a. im Handbuch Familienfreundliche Maßnahmen im Betrieb vorgestellt. 2.6 Alternative Möglichkeiten die Initiative ergreifen Auch wenn keine der bisher vorgestellten Betreuungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen sollte, lässt sich eine Lösung finden. Werden Sie selber aktiv und gründen Sie z. B. eine Elterninitiative! Sehr viele Eltern stehen vor ähnlichen Problemen und haben Interesse, sich regelmäßig zu treffen und auszutauschen. Oft schon haben sich aus

9 18 Kinderbetreuung Elterninitiativen 19 Bundes- fahrtspflege geben Rat, insbesondere der Deutsche Pari- ministerium tätische Wohlfahrtsverband. Beratung, Kontaktvermitt- für Familie, lung und Information leistet auch die Bundesarbeitsge- Senioren, meinschaft Elterninitiativen (BAGE e.v.) und der Bundes- Frauen und verband Neue Erziehung. Für die Betreuung von Schul- Jugend kindern wenden Sie sich auch an die Kultusministerien Broschüren- der Bundesländer und die Schulverwaltungen Ihrer Stadt. stelle Überlegen Sie gründlich, welche Art der Betreuung Ihrem Postfach Kind am besten gerecht wird. Fühlt es sich in größeren Gruppen wohl oder ist es lieber allein mit einer Bezugs Bonn person, spielt es gerne auch mit Älteren oder reagiert es Tel.: 01 80/ eher ängstlich? Eine Notlösung macht weder Sie noch Ihr Kind glücklich, darum ist es wichtig, alle Vor- und Nachteile unterschiedlicher Betreuungsmöglichkeiten in Ruhe gegeneinander abzuwägen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.v. (BAGE) c/o Die Mitarbeit darüber, wenn es alt genug ist, und lassen Sie es mit entscheiden. Geben Sie ihm auch Zeit zur Eingewöhnung gerade kleineren Kinder fällt die Umstellung oft etwas schwer. Die meisten Anpassungsschwierigkeiten sind jedoch vorübergehend und Ihr Kind fühlt sich als Mitglied einer neuen Gemeinschaft dann sehr wohl. Wie gehts weiter? in Bayern e.v. Einsteinstr München Tel.: 0 89/

10 20 Wie gehts weiter? Wie gehts weiter? 21 II. Wie gehts weiter? 1. Wie bleibe ich beruflich up to date, wie halte ich Kontakt zum Unternehmen und zu meinem Berufsfeld? Nicht jede Mutter kann oder möchte sich nach der Geburt ihres Kindes langfristig vom Berufsleben verabschieden. Ganz im Gegenteil: Fast alle anspruchsberechtigten Frauen nutzen die Möglichkeit der Elternzeit zumindest zeitweise. Durch das Reformgesetz zum Bundeserziehungsgeldgesetz werden ab 2001 die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Elternzeit und die deutlich stärkere Beteiligung der Väter bei der Kinderbetreuung wesentlich verbessert. Besonders wer eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen hat, möchte gerne auch mit Kind aktiv und beruflich up to date bleiben. Ein interessanter Beruf bringt neben finanzieller Unabhängigkeit persönliche Selbstbestätigung und eine Vielzahl von Anregungen, auf die nur wenige Frauen langfristig verzichten mögen. Umso wichtiger ist es also, in der zeitlich befristeten Berufspause auf dem Laufenden zu bleiben. Dies sehen Betriebe genauso: In einer Befragung bemängelten viele Firmen, dass der Wissensstand der Berufsrückkehrerinnen veraltet sei. Versuchen Sie also, Ihren Wissensstand auch während der Elternzeit zu aktualisieren. Das Reformgesetz erlaubt eine Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit. Wenn beide Eltern diese Auszeit nehmen, beträgt die Obergrenze 60 Wochenstunden. Andererseits wurde betont, wie hoch motiviert gerade Frauen sind, die nach der Elternzeit wieder einsteigen. Sie integrieren sich reibungslos, bleiben dem Betrieb meist langfristig verbunden und zeigen außerordentliches Engagement. 1.1 Kontakte halten Wer nach der Elternzeit wieder arbeiten möchte, kann sich schon vorher um einen gelungenen Wiedereinstieg bemühen. So sollte der Kontakt zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber und zur Branche nicht abreißen. Und: Je kürzer die Pause, desto leichter fällt der Wiedereinstieg. Schon zu Beginn der Elternzeit können Sie sich über Kontaktmöglichkeiten während der Familienpause erkundigen, Urlaubs- und Krankenvertretungen anbieten oder Interesse an beruflicher Weiterbildung anmelden. Wenn Sie Glück haben, kommt auch der Arbeitgeber auf Sie zu: mit Angeboten, von zu Hause aus Arbeiten zu übernehmen oder an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Erkundigen Sie sich über innerbetriebliche Weiterbildungsmöglichkeiten in Ihrer Firma! Kontaktvereinbarungen mit Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern sind besonders wichtig, wenn Sie auf eine frühzeitige Rückkehr in den Beruf angewiesen sind. Aber auch für alle anderen gilt: Kontakte herstellen und pflegen! Dann ist die Rückkehr in den Beruf wesentlich leichter zu bewältigen.

11 22 Wie gehts weiter? Wie gehts weiter? 23 Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) Peter-Welter- Platz Köln Tel.: 02 21/ Internet http: // Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Hermann- Ehlers-Ring Bonn Tel.: 02 28/ Anspruch auf Teilzeitarbeit Das Reformgesetz zum Bundeserziehungsgeldgesetz begründet in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit. 1.3 Aushilfsmöglichkeiten anbieten Es spricht ebenso für Sie, wenn Sie auch während der Elternzeit kurzzeitige Jobs annehmen, etwa im kaufmännischen Bereich, wo zu Urlaubs- oder Spitzenzeiten immer wieder Vertretungen gesucht werden. Die hierfür unter der Bezeichnung Jobvermittlung in allen Arbeitsämtern eingerichteten Büros vermitteln befristete Beschäftigungen bis zu drei Monaten. Ein Anruf beim Arbeitsamt genügt, um Anschrift und Telefonnummer der für Sie infrage kommenden Jobvermittlung zu erhalten. 1.4 Sich weiter qualifizieren Auch wenn Sie sich während der Elternzeit weiterqualifizieren möchten, kann Ihnen das Arbeitsamt weiterhelfen: Fragen Sie nach der finanziellen Förderung für Fernunterricht und Selbstlernmaßnahmen nach 90 SGB III. Weiter können Sie sich an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht und das Bundesinstitut für Berufsbildung wenden. Beide staatlichen Stellen geben einen gemeinsamen Katalog der Fernlehrangebote heraus, der eine vollständige Übersicht über alle derzeit angebotenen Fernlehrgänge gibt. Gegen eine Schutzgebühr können Sie ihn bei der Pressestelle des Bundesinstituts für Berufsbildung beziehen. Zu einzelnen Fernlehrgängen werden auch Kurzbeschreibungen angeboten. 1.5 Ehrenamtlich tätig werden Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können in Verbindung mit Fachkräften zu einer weiteren beruflichen Qualifizierung beitragen. Aufgabenfelder finden sich im Kulturund Bildungswesen, in Kirchen und karitativen Einrichtungen. Auch der politische Bereich bietet sich für staatsbürgerliches Engagement an. In einem Ehrenamt lassen sich durchaus wichtige Qualifikationen erwerben oder vertiefen, so etwa das freie Sprechen in der Öffentlichkeit oder das Leiten einer Versammlung. 2. Schwanger während der Ausbildung? Nicht wenige junge Frauen werden während der Berufsausbildung schwanger. Wie kann man Mutterschaft und Berufsausbildung vereinbaren? Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Ausbildung trotzdem zu beenden und damit den Einstieg in den Beruf zu sichern: Wenn die Kinderbetreuung nach der Geburt gesichert ist, können Sie die Ausbildung für insgesamt 14 Wochen unterbrechen so lange besteht die gesetzliche Mutterschutzfrist, nämlich sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach (bei medizinischen Frühgeburten 12 Wochen und im Einzelfall bis zu 18 Wochen). Darüber hinaus können Sie eine Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes in Anspruch nehmen bzw. einen Rest der Elternzeit mit Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers bis zum 8. Geburtstag des Kindes übertragen (gesichert durch das neue Bundeserziehungsgeldgesetz). In dieser Zeit besteht das Ausbildungsverhältnis fort. Die Ausbildung wird lediglich für die genannte Zeit unterbrochen, um sie nach dem Ende der Elternzeit zu beenden. Allerdings ist diese Regelung in der Praxis wenig erfolgreich, da es sehr schwer ist, nach

12 24 Wie gehts weiter? Mehr Chancen durch Weiterbildung 25 drei Jahren die entstandenen Wissenslücken wieder zu füllen. Je kürzer Sie die Ausbildung unterbrechen, desto größer sind Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss. Das Bundeserziehungsgeldgesetz ermöglicht auch eine Fortsetzung der Ausbildung. Die dritte und wahrscheinlich schlechteste Möglichkeit besteht darin, die Ausbildung abzubrechen und das Ausbildungsverhältnis nach unbestimmter Zeit wieder aufzunehmen. Für diesen Fall müssen Sie nach der Unterbrechung einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen. Inwieweit Teile der bisherigen Ausbildung angerechnet werden, muss individuell entschieden werden. In welcher Situation auch immer Sie sich befinden, aus welchen Gründen Sie den Wiedereinstieg auch planen mögen: Knüpfen und pflegen Sie Kontakte mit Arbeitgebern und tauschen Sie sich mit Gleichgesinnten aus. Eine weitere Hilfestellung zur Lösung von Rückkehrproblemen geben schließlich auch die in allen Bundesländern eingerichteten Beratungsstellen für Frauen und kommunale Gleichstellungsstellen. Adressen halten das Arbeitsamt, die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden und die für Frauenfragen zuständigen Länderministerien für Sie bereit. (Anschriften siehe S. 76ff.) Leben lang. Lernen ein

13 26 Mehr Chancen durch Weiterbildung Mehr Chancen durch Weiterbildung 27 III. Der Weg zur Arbeitsberatung Ihres Arbeitsamtes lohnt sich immer: Hier gibt es aktuelle Informationen zu Berufen, zur Arbeitsmarktsituation und zu verschiedenen Pro- Ratgeber Arbeitsamt jekten für Wiedereinsteigerinnen. Bereiten Sie sich sorg- Mehr Chancen durch Weiterbildung fältig auf das Gespräch vor und nehmen Sie sich Zeit, notieren Sie sich im Vorfeld Fragen, damit das Gespräch für Sie so effektiv wie möglich verläuft. Zur Vorbereitung können Sie sich mit Informationsmaterial vom Arbeitsamt einen allgemeinen Überblick verschaffen, so etwa mit dem Heft 7 der Reihe Ihre berufliche Zukunft mit dem 1. Kommen für mich Weiterbildung oder Umschulung infrage? Titel Informationen für Frauen. Auch werden Vortragsveranstaltungen angeboten, die sich mit Themen wie Wer nach einer mehrjährigen Unterbrechung wieder ins Neuer Start für Frauen, Richtig bewerben, richtig vor- Berufsleben einsteigen möchte, wird oft mit veränderten stellen, Wie finde ich eine neue Stelle auch an alle Anforderungen konfrontiert. Meistens ist es notwendig, wenden, die nach dem Erziehungsurlaub wieder arbeiten die beruflichen Kenntnisse nicht nur aufzufrischen, son- möchten. Eine weitere Informationsquelle für die eigene dern zu erweitern. Auch kann sich die Situation am Recherche ist das Berufsinformationszentrum (BIZ) des Arbeitsmarkt so verändert haben, dass es sogar sinnvoll Arbeitsamtes, und auch die Organisationen von Arbeitge- ist, sich beruflich neu zu orientieren und neue Chancen bern, Gewerkschaften, Innungen, Handwerkskammern zu nutzen, etwa im Bereich neuer Medien, aber auch im sowie die Industrie- und Handelskammern geben Ihnen Bereich gewerblich-technischer Berufe, im Dienstleis- weiterführende Informationen. Fragen Sie auch in Volks- tungsbereich und in sozialpflegerischen Berufen. hochschulen und Hochschulen nach. Die Adressen der genannten Organisationen erhalten Sie bei den Gleichstel- Es lohnt sich, den Wiedereinstieg sorgfältig zu planen. lungsstellen der Länderministerien. (Anschriften siehe Viele Bildungseinrichtungen bieten spezielle Kurse an, die S. 77ff.) Hochschul- mit neuen Technologien vertraut machen. Im Rahmen sonder- programm eines Hochschulsonderprogramms von Bund und Ländern sind für Frauen, die sich nach einer Unterbrechung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in ein neues For- 2. Wer finanziert meine Weiterbildung oder Umschulung? schungsprojekt einarbeiten wollen, Wiedereinstiegssti- Berufliche Bildung kostet Geld! Unter bestimmten Voraus- pendien, ggf. mit Kinderbetreuungszuschlägen, vorgese- setzungen kann das Arbeitsamt im Rahmen des Dritten hen. Anträge hierfür können bei den Hochschulen Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) Leistungen für gestellt werden. eine berufliche Qualifizierung erbringen. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bietet in manchen

14 28 Mehr Chancen durch Weiterbildung Mehr Chancen durch Weiterbildung 29 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr Bonn Tel.: 02 28/57-0 Fällen das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Ausbildungen an Schulen und Hochschulen sowie für berufliche Fortbildungen nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (dem so genannten Meister- BAföG). Hierzu hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Informationsschrift BAföG 1999/2000 Gesetz und Beispiele sowie die Broschüre zum AFBG Aufstiegsförderung Gesetz und Beispiele bereit. 3. Was kann gefördert werden? Eine Förderung setzt voraus, dass die Bildungsmaßnahme vom Arbeitsamt für die Weiterbildungsförderung anerkannt wurde. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Sowohl Lehrgänge in Teilzeitform (zwischen 12 und 24 Stunden wöchentlich) als auch ganztägiger Unterricht (35 Stunden in der Woche, im Ausnahmefall mindestens 25 Stunden) können gefördert werden. Auch die Teilnahme an Maßnahmen im Fernunterricht und an Selbstlernmaßnahmen kommt in Betracht. Das Arbeitsamt kann die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Ungelernte mit folgenden Zielen fördern: Vermittlung eines bislang fehlenden Abschlusses: Hierzu gehört das Erlernen eines Berufes mit einer erwachsenengerecht verkürzten Ausbildungszeit. Befähigung zu einer anderen Tätigkeit: Dies kann sinnvoll sein, wenn es in dem früher ausgeübten Beruf keine Chancen für einen Wiedereinstieg gibt, weil sich z. B. die Situation am Arbeitsmarkt geändert hat. 4. Was kann gezahlt werden? Um den Lebensunterhalt während einer beruflichen Bildungsmaßnahme mit ganztägigem Unterricht sicherzustellen, kann das Arbeitsamt ein Unterhaltsgeld gewähren. Auch bei Teilnahme an einer Maßnahme mit Teilzeitunterricht kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Teilunterhaltsgeld gewährt werden, wenn ihm z. B. wegen Kinderbetreuung eine ganztägige Maßnahme nicht zuzumuten ist. Außerdem können die folgenden Weiterbildungskosten übernommen werden: Lehrgangskosten und Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Erhaltung, Erweiterung oder Anpassung bereits vorhandener Kenntnisse: Veraltetes Fachwissen wird auf den neuesten Stand gebracht; dies stärkt das Selbstvertrauen für die Bewerbung und erhöht die Chancen auf einen adäquaten Arbeitsplatz. Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder bis zu 120 DM monatlich pro Kind, in Härtefällen bis zu 200 DM monatlich pro Kind.

15 30 Mehr Chancen durch Weiterbildung Mehr Chancen durch Weiterbildung Welche persönlichen Voraussetzungen müssen für eine staatlich finanzierte Weiterbildung erfüllt sein? sengeld beantragt haben, kann das Arbeitsamt die Weiterbildungskosten übernehmen. Unterhaltsgeld kann jedoch nicht gewährt werden. a. Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Sie beruflich einzugliedern, wenn Sie arbeitslos sind, um dro- c. Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung durch hende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder um einen bis- das Arbeitsamt erfolgt sein. Im Rahmen der Beratung her fehlenden Berufsabschluss zu erwerben. können Sie sich über das Bildungsangebot, den Arbeitsmarkt und Förderungsmöglichkeiten informieren. Eine Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses ist dann notwendig, wenn Sie nicht über einen Ab- d. Das Arbeitsamt muss der Teilnahme zugestimmt schluss verfügen, für den eine Ausbildungsdauer von haben. Diese Zustimmung setzt u. a. voraus, dass Sie mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder wenn Sie geeignet sind und im Anschluss an die Maßnahme zwar einen Berufsabschluss haben, jedoch über sechs innerhalb angemessener Zeit eine entsprechende Jahre lang einer an- oder ungelernten Beschäftigung Beschäftigung finden können. nachgegangen sind und eine Tätigkeit im erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben können. e. Die angestrebte Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt anerkannt sein. Voraussetzung ist in diesen Fällen jedoch immer, dass mit der Weiterbildung ein Berufsabschluss erworben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, wird. die noch nicht drei Jahre berufstätig waren, können nur dann eine Weiterbildungsförderung erhalten, wenn sie b. Sie müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn aus in ihrer Person liegenden Gründen weder eine berufli- der Teilnahme mindestens zwölf Monate ein versiche- che Ausbildung noch eine berufsvorbereitende Bildungs- rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausgeübt maßnahme absolvieren können oder sie unzumutbar ist. haben oder die Voraussetzungen für einen Anspruch Als berufliche Tätigkeit gelten z. B. Zeiten einer noch nicht auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe im An- abgeschlossenen Berufsausbildung, des Wehr- und Zivil- schluss an den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen und dienstes sowie die Tätigkeit im eigenen Haushalt, soweit entsprechende Leistungen beantragt haben. Der ge- aufsichtsbedürftige Kinder oder pflegebedürftige nannte Zeitraum von drei Jahren gilt nicht für Berufs- Angehörige betreut wurden. rückkehrer/innen (z. B. Unterbrechung wegen Kinderbetreuung aufsichtsbedürftiger Kinder). Die Broschüre Arbeitsförderung informiert Sie weiterge- Bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, die weder die hend zu diesem Thema. Sie erhalten sie kostenlos beim beschriebene Vorbeschäftigungszeit von zwölf Monaten Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Pres- erfüllen noch bis zum Beginn der Teilnahme Arbeitslo- se/öffentlichkeitsarbeit, Postfach 5 00, Bonn,

16 32 Staatliche Hilfen zur Rückkehr in den Beruf 33 Tel.: 02 28/ IV. Staatliche Hilfen zur Rückkehr in den Beruf zahlt Manches sich aus. 1. Langzeitarbeitslosenprogramm Wer ein Jahr und länger arbeitslos ist, gilt als langzeitarbeitslos. Zur Wiedereingliederung von Betroffenen hat die Bundesregierung das Arbeitsmarktprogramm Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose geschaffen. Dabei können Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern, die Langzeitarbeitslose einstellen, für die Dauer von bis zu einem Jahr Lohnkostenzuschüsse gewährt werden. Diese richten sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und können im 1. Halbjahr bis zu 80 %, im 2. Halbjahr bis zu 60 % des Lohnes betragen. Wer nach einer Pause von mindestens drei Jahren in den Beruf zurückkehren möchte und in der Zeit der Unterbrechung aufsichtsbedürftige Kinder oder pflegebedürftige Personen betreut hat, dazu unmittelbar vor der Einstellung mindestens ein halbes Jahr arbeitslos gemeldet ist, wird Langzeitarbeitslosen gleichgestellt, die bis maximal zwei Jahre arbeitslos waren. Weitere Auskünfte hierzu erteilt das örtliche Arbeitsamt.

17 34 Staatliche Hilfen zur Rückkehr in den Beruf Staatliche Hilfen zur Rückkehr in den Beruf Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) Auch eine so genannte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) kann für Berufsrückkehrer/innen interessant sein. Das Arbeitsamt kann Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, fördern, wenn ihre Durchführung anderweitig nicht oder erst später möglich ist. ABM sind in der Regel auf ein Jahr begrenzt. Eine Verlängerung auf zwei Jahre ist möglich, wenn die Maßnahmen aus arbeitsmarktpolitischen Gründen bevorzugt zu fördern sind. Eine Förderung kann nur erhalten, wer vom Arbeitsamt zugewiesen wurde und die Voraussetzungen für Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, bei beruflicher Weiterbildung oder beruflicher Eingliederung Behinderter erfüllt. Weiterhin müssen die Betreffenden grundsätzlich langzeitarbeitslos oder innerhalb der letzten 12 Monate vor der Zuweisung mindestens sechs Monate beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet gewesen sein. 3. Zusätzliche Fördermöglichkeiten Auch der Eingliederungszuschuss nach 218 Abs. 2 SGB III kann Ihnen die Rückkehr in den Beruf etwas erleichtern. Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss an Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber, wenn Sie nach der Berufspause eine besondere Einarbeitung benötigen. Arbeitnehmer, insbesondere Frauen, die nicht über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen oder nach einer Phase der Nichterwerbstätigkeit, insbesondere nach einer Familienphase, wieder in das Berufsleben zurückkehren wollen, können auch durch zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes, die entsprechend den Richtlinien aus Mitteln des Europäi- schen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert werden (ESF-BA-Programm), gefördert werden. Das Bundesprogramm bietet neben anderen ESF-Förderleistungen folgende, vor allem für Berufsrückkehrer/innen wichtige Hilfen: ESF-Unterhaltsgeld für Teilnehmer/innen an einer nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geförderten Qualifizierungs- oder Trainingsmaßnahme, die keinen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB III haben. Je nach Familiensituation kann dieses Unterhaltsgeld in Höhe von monatlich 1.100/1.230 DM (neue Bundesländer) bzw /1.260 DM (alte Bundesländer) erbracht werden. Übernahme der anfallenden Kosten für eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung (soweit nicht familienversichert). Übernahme der Kosten für sozialpädagogische Betreuung vor, während und nach einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. Zeitlich begrenzte Übernahme von Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende bei Arbeitsaufnahme, sofern ein Eingliederungszuschuss ( 218 SGB III), ein Einstellungszuschuss bei Neugründungen ( 226 SGB III) oder ein Lohnkostenzuschuss für die berufliche Eingliederung Langzeitarbeitsloser nach dem Bundesprogramm Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose gewährt wird. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsamt.

18 36 Staatliche Hilfen zur Rückkehr in den Beruf 37 Eigene Stärken erkennen und schulen Die von Bund und Bundesländern geförderten Programme zur beruflichen Wiedereingliederung sollen nicht vorrangig Fachkenntnisse vermitteln, sondern persönliche Fähigkeiten erkennen helfen und sie stärken. So können diese Programme eine grundsätzliche Orientierungs- und Entscheidungshilfe sein und außerdem als Kontaktbörse dienen. Die Angebote sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So gibt es in einigen Bundesländern auch Fortbildungszentren der Arbeitgeberverbände, in deren Seminaren der Umgang mit neuen Technologien und Kommunikationstechniken erlernt werden und in einem Betriebspraktikum gleich erprobt werden kann. In vielen Regionen haben Kammern ein spezielles Weiterbildungsangebot für Frauen entwickelt; ein besonderes Augenmerk gilt hier Frauen im Handwerk, die sich für Betriebs- und Personalführung in professioneller Weise kundig machen wollen. Zeit ist Geld. Für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen bildet die geregelte Kinderbetreuung eine wichtige Voraussetzung. Es ist zu wünschen, dass sich auch Veranstalterinnen/Veranstalter von Weiterbildungsmaßnahmen zunehmend mit diesem Problem auseinander setzen. Fragen Sie im Einzelfall, ob Ihnen bei der Organisation der Kinderbetreuung geholfen werden kann oft kann es schon sehr helfen, wenn Fortbildung und Kinderbetreuung zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Nähere Informationen über Hilfsangebote bei der Berufsrückkehr geben die zuständigen Ministerien der jeweiligen Landesregierung (Anschriften siehe S. 77ff.).

19 38 Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeitgestaltung 39 V. transferiert werden. Darüber hinaus wird in einem Projekt Familienbezogene Gestaltung von Telearbeit der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Bedingungen Telearbeit eine Vereinbarkeit von Familie und Arbeitszeitgestaltung Erwerbsarbeit erleichtert. 1. Teilzeitarbeit die ideale Lösung nach der Elternzeit? Teilzeitarbeit scheint für viele die Lösung zu sein, Beruf Teilzeit- Immer mehr Frauen erwerben beste Qualifikationen für und Familie miteinander zu vereinbaren. Es ist jedoch arbeit eine das Berufsleben und werden so zunehmend zu Leistungs- wichtig, sich vorab genau über die Arbeitszeit zu infor- individuelle trägerinnen im Arbeitsleben. Tatsache ist jedoch, dass von mieren, denn sie kann ganz unterschiedlich gestaltet wer- Vereinbarung Frauen, die jährlich in die Elternzeit gehen, ledig- den: von der Beschäftigung für ein paar Stunden pro lich die Hälfte in den Beruf zurückkehrt. Umso wichtiger Woche bis hin zur Fast-Vollzeit. Nicht jede vermeintlich werden auch für die Betriebe, denen wertvolle Arbeits- familienfreundliche Flexibilität der angebotenen Teilzeit- kräfte verloren gehen geregelte Kinderbetreuung und arbeit wirkt sich im konkreten Einzelfall in der erhofften flexiblere Arbeitszeiten. Viele Unternehmen haben Weise aus. erkannt, wie lohnend eine langfristige Mitarbeiterbindung ist, weil sie Einstellungs- und Ausbildungskosten So gibt es Teilzeitmodelle mit regelmäßiger Stundenzahl spart. Flexiblere Arbeitszeitmodelle liegen also gleicher- pro Tag, die sich recht gut mit den Öffnungszeiten der maßen im Interesse von Betrieb und Arbeitnehmerinnen/ Kinderbetreuungsstätten vereinbaren lassen, aber auch Arbeitnehmern mit Familie. ungleichmäßige Arbeitszeitmodelle: Dann wird z. B. die Arbeitszeit auf drei ganze Tage pro Woche verkürzt, auf Die Bundes- Auch die Bundesregierung unterstützt Teilzeitmodelle drei von vier Wochen im Monat oder auf zehn von zwölf regierung und ergreift im Rahmen des Programms Frau und Beruf Monaten im Jahr. Die Arbeitszeit kann auch ungleich- unterstützt verschiedene Initiativen. Dazu sollen in den Gesprächen mäßig z. B. an manchen Tagen auf vier, an anderen Tagen Teilzeit- mit den Partnern des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung auf drei oder weniger Stunden verkürzt werden. modelle und Wettbewerbsfähigkeit verbesserte Regelungen für flexible Arbeitszeiten gefunden werden und zügig gesetzli- Eine Teilzeitvereinbarung kann individuell zwischen che Vorgaben der EU, die jegliche Benachteiligung von Ihnen und der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber abge- Teilzeitbeschäftigten untersagen und vor allem den schlossen werden. Auch die Aufteilung der Wochenar- Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhält- beitszeit kann individuell gestaltet werden, wobei den nis oder umgekehrt erleichtern sollen, in nationales Recht Belangen des arbeitgebenden Betriebs Rechnung getra-

20 40 Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeitgestaltung 41 gen werden muss. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ent- tensektor ist hier in weitem Umfang möglich. Über die scheidet, ob und wie viele Teilzeitstellen eingerichtet wer- Voraussetzungen und Rechtsfolgen, insbesondere auch den. Voraussetzung ist natürlich, dass die anfallenden für den Bereich Besoldung und Versorgung, informiert Tätigkeiten eine Aufteilung auf mehrere Personen zulas- die Broschüre des Bundesministeriums des Innern Teil- sen. In manchen Betrieben gibt es Vereinbarungen, die zeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst ein Leitfaden auch Möglichkeiten familienbedingter Arbeitszeitverkür- für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen zung zulassen. Informieren Sie sich hierüber bei Ihrer Dienstes des Bundes. Die Broschüre ist beim Bundes- Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitneh- ministerium des Innern, Referat Öffentlichkeitsarbeit, mervertretung. Informieren Sie sich auf jeden Fall recht Berlin, Tel / , Fax / , zeitig bei Ihrem Unternehmen, ob dort eine flexible zu beziehen. Gestaltung der Arbeitszeit möglich ist, ob Teilzeitstellen angeboten werden und ob eine Rückkehr zur Vollzeitarbeit zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. 2. Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Teilzeitarbeit Wie schon eingangs erwähnt, dürfen Sie auch während Selbstverständlich haben auch Teilzeitbeschäftigte Jahresurlaub der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung annehmen, die Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Dabei beträgt der jedoch eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht gesetzliche Mindesturlaub für alle Arbeitnehmerinnen/ überschreiten darf. Durch das Reformgesetz zum Bundes- Arbeitnehmer vier Wochen pro Jahr. Wenn Sie als Teilzeit- erziehungsgeldgesetz wurde die Grenze von 19 auf 30 kraft an gleich vielen Tagen beschäftigt sind wie eine Stunden erweitert (bei gemeinsamer Elternzeit von Mut- Vollzeitkraft, ist Ihr Urlaubsanspruch ebenso hoch wie der ter und Vater 60 Stunden). Ist Ihre Arbeitgeberin/Ihr von Vollzeitbeschäftigten. Wenn Sie Ihre Arbeitszeit auf Arbeitgeber nicht damit einverstanden, dass Sie dieser weniger oder mehr als fünf Tage verteilen, erhalten Sie Teilzeitbeschäftigung in einem anderen Betrieb nachge- entsprechend weniger oder mehr Urlaubstage. Bei drei hen, muss sie/er dies innerhalb von vier Wochen schrift- Tagen in der Woche verringert sich z. B. der Urlaubsan- lich begründen. Ein großer Fortschritt ist der neue spruch entsprechend auf drei Fünftel des Urlaubsan- grundsätzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit während der spruchs eines/einer Vollzeitbeschäftigten. Es ist jedoch Elternzeit. gewährleistet, dass Sie damit genauso viel Urlaub machen können, da Sie nur drei Urlaubstage pro Woche nehmen 1.1 Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst müssen. Gerade auch im öffentlichen Dienst eröffnet die Teilzeitbeschäftigung neue Chancen, Familie und Arbeit besser Im Krankheitsfall haben auch Teilzeitbeschäftigte einen Krankheits- miteinander zu verbinden, die Rückkehr in den Beruf zu gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs fall fördern oder Zeit für Weiterbildung zu gewinnen. Teil- Wochen. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich zeitbeschäftigung im Arbeitnehmerbereich und Beam- danach, wie hoch das Arbeitsentgelt mit Ausnahme des

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