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- Cathrin Albert
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1 Projekt Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik Die Entwicklung des Arbeitsschutzgesetzes und die Rolle der IG Metall bei der betrieblichen Umsetzung,, FB Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik Master-Titelformat bearbeiten Untertitel Master-Untertitelformat bearbeiten Gefördert durch: Arbeitsschutzkonferenz , Weinheim
2 Inhalt 1. Entwicklung des Arbeitsschutzgesetzes 2. Aktivitäten der IG Metall 3. Ausblick 2
3 Ziele und Leitbilder des Arbeitsschutzrechtes Ziele Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessern und menschengerechte Arbeitsgestaltung ermöglichen. durch Leitbilder Rechtliche, organisatorische, technische und medizinische Maßnahmen zur körperlichen und psychischen Unversehrtheit. Prävention Ganzheitlichkeit Gefährdungsbeurteilung Beteiligung der Beschäftigten Kontinuierliche Verbesserung Integration in betriebliche Strukturen Spielraum für betriebliche Lösungen Dynamische Rechtsentwicklung 3
4 Arbeitsschutzrecht als soziale Errungenschaft Das Kapital ist daher rücksichtslos gegen Gesundheit und Lebensdauer des Arbeiters, wo es nicht durch die Gesellschaft zur Rücksicht gezwungen wird. Karl Marx: Das Kapital, MEW 23, S
5 Entwicklung des Arbeitsschutzrechtes Von einer rein technischen zur ganzheitlichen Sicht Technischer und sozialer Arbeitsschutz erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Zunächst rein technische Ausrichtung Rasche Differenzierung von Normen Seit den 80er Jahren des 20. Jhd. zunehmend internationales und europäisches Recht: Ausbildung einer ganzheitlichen und präventiven Sicht Reintegration von Normen im Arbeitsschutzgesetz (1996) 5
6 Europäische Rahmenrichtlinie 89/391 Geburtsstunde eines präventiven und ganzheitlichen Arbeitsschutzes Aus der Präambel: Die Verbesserung von Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stellen Zielsetzungen dar, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen. Artikel 5: Allgemeine Vorschrift (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Art. 6: allgemeine Grundsätze der Gefahrenverhütung (2 d) Berücksichtigung des Faktors "Mensch" bei der Arbeit, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeits- und Fertigungsverfahren, vor allem im Hinblick auf eine Erleichterung bei eintöniger Arbeit und bei maschinenbestimmtem Arbeitsrhythmus sowie auf eine Abschwächung ihrer gesundheitsschädigenden Auswirkungen; 6
7 Arbeitsschutzgesetz ersetzt die Gewerbeordnung Gewerbeordnung wies der Gesundheit eine untergeordnete Stellung zu 120 a GewO Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, die Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebs gestattet. wie es die Natur des Betriebs gestattet. 7
8 8 Neuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Von der EG... Artikel 118 a EWG-Vertrag (1987) (neu: Art. 137 EGV) Verbesserung der Arbeitsumwelt zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer Harmonisierung der Bedingungen bei gleichzeitigem Fortschritt Mindestvorschriften durch Richtlinien EG-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie (1989) EG-Arbeitsschutz-Einzelrichtlinien (1989 ff.) z.b.: PSA, Manuelle Handhabung von Lasten, Arbeit an Bildschirmgeräten... zur nationalen Ebene Arbeitsschutzgesetz (1996) mit weiteren Verordnungen z.b. zu Lastenhandhabung, Bildschirmarbeit (1996) Gesetzesänderungen, z.b. Arbeitssicherheitsgesetz, BetrVG Weitere Neuerungen im Arbeits- u. Gesundheitsschutz-Recht: Arbeitszeitgesetz, Gefahrstoffverordnung, SGB VII 8
9 Struktur des deutschen Arbeitsschutzrechtes Duales System Dreigleisigkeit Staatliches Arbeitsschutzrecht Autonomer Arbeitsschutz Betrieblicher Arbeitsschutz u.a. u.a. u.a. ArbSchG GPSG UVV TV ArbZG MuSchG BV ASiG JArbSchG Regeln Erkenntnisse Normen 9
10 Verbreitung von Gefährdungsbeurteilungen Großbetriebe > 250 MA Betriebe MA Berücksichtigung psychischer Belastungen: 20 % der Betriebe Betriebe MA insgesamt 51 % 98 % 90 % 70 % Betriebe < 10 MA 41 % Quelle: Dachevaluation GDA 2011 (n = Betriebe), Suga
11 Fehlende Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen Quelle: BIBB/BAuA- Erwerbstätigenbefragung 2012 Fazit: Lediglich bei 22 % der Befragten wurden problematische Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten oder unzureichende Zusammenarbeit berücksichtigt! 11
12 Gefährdungsbereiche in betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen 12
13 Inhalt 1. Entwicklung des Arbeitsschutzgesetzes 2. Aktivitäten der IG Metall 3. Ausblick 13
14 Mehrebenenansatz der IG Metall im Arbeitsschutz Handlungsebene Ziele Gesetz- und Verordnungsgeber Wissenschaft Verbände und Organisationen GDA Betrieb Regelungslücken schließen; EU-Normen umsetzen Konzeptionelle Lücken bearbeiten, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse markieren, Umsetzung evaluieren Themen in Organisationen priorisieren; Allianzen bilden Ziele priorisieren; Handlungskonzepte verbessern und Kooperationen ausbauen Konzeptentwicklung, Schulung, Beratung, Beispiele guter Praxis und Transfer 14
15 Anti-Stress-Verordnung Anti-Stress-Verordnung Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychischen Belastungen bei der Arbeit 15
16 Initiativen zur Regelungslücke Ende Juni 2012: IG Metall stellt Entwurf einer Anti-Stress- Verordnung vor 11. Oktober 2012: SPD-geführte Bundesländer Hamburg, Bremen, NRW und Brandenburg stellen eigenen Entwurf zur Debatte : Debatte im Bundestag zu Anträgen der Linken und der Grünen November 2012: ASMK-Beratung fordert eine Anti-Stress- Verordnung 23./24. April 2013 Anti-Stress-Kongress der IG Metall in Berlin 3. Mai 2013 Bundesrat am beschließt eine Anti- Stress- Verordnung 13. Mai 2013 Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales berät über die Anträge der Oppositionsparteien zu einer Anti- Stress-VO 27. Juni 2013 Bundestag beschließt Klarstellung im ArbSchG 16
17 Ein erster Schritt in die richtige Richtung: Bundestagsbeschluss 27. Juni 2013 Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz Schreiben an den Bundesrat vom Durch zwei Änderungen im Arbeitsschutzgesetz wird klargestellt, dass sich die Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungen bei der Arbeit bezieht und der Gesundheitsbegriff neben der physischen auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten umfasst. Mit freundlichen Grüßen Dr. Angela Merkel Ergänzung des ArbSchG: 4 physische und psychische Gesundheit 5 (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 6. psychische Belastungen bei der Arbeit. 17
18 Kampagne gegen Einschnitte im Leistungsrecht der Unfallversicherung (2007) 18
19 Berichtssysteme zum Arbeitsschutz Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen Berichterstattung der DGUV Berichterstattung der BAua DGB-Index Gute Arbeit 19
20 Wissenschaftliche Expertise zur Regelungslücke psychische Belastungen Prof. Dr. Wolfhard Kohte: Welche Regelungen gibt es in anderen europäischen Ländern? Dr. Wolfgang Bödecker und Michael Friedrichs: Kosten der psychischen Erkrankungen und Belastungen in Deutschland Düsseldorf, August
21 Gemeinsame Erklärung von BMAS, BDA und DGB zur psychischen Gesundheit 21
22 Mitarbeit in der GDA Hintergrund EU-Rat vom an Mitgliedsstaaten: koordinierte, kohärente und den nationalen Gegebenheiten angepasste Präventionsstrategien zu entwickeln und umzusetzen Europäischer Ausschuss Hoher Aufsichtsbeamter (SLIC): Evaluierungsbericht zu Deutschland (2004, veröff. 2006) Mangel an Koordination und Übereinstimmung sowie eines strategischen Ansatzes mit Prioritäten Fehlen einer ausgewogenen Palette von Sanktionsmöglichkeiten (Ausübung von Durchsetzungsbefugnissen); stattdessen vor allem Beratung und Information nötig: verbesserter und kontinuierlicher Kontakt zu Arbeitnehmervertretungen 22
23 Ziele der GDA Ziele der GDA die Entwicklung und Festlegung gemeinsamer Arbeitsschutzziele und prioritärer Handlungsfelder, die Optimierung des dualen Arbeitsschutzsystems und die Herstellung Entwicklung eines anwenderfreundlichen Vorschriften- und Regelwerks Systematische Evaluation Rechtliche Verankerung in ArbSchG und SGB VII 23
24 Arbeitshilfen zu Schwerpunktthemen 24
25 Materialien zur Gefährdungsbeurteilung 25
26 Mitbestimmung im Gesundheitsschutz / Gefährdungsbeurteilungen
27 Kampagne Gute Arbeit, gut in Rente 27
28 Projekt Weiterbildung für Ganzheitliche Produktionssysteme 28
29 Werkstatt Gute Arbeit 29
30 Bildungsprogramm 2014: Bildungsangebote der IG Metall an den zentralen Bildungsstätten 30
31 Inhalt 1. Entwicklung des Arbeitsschutzgesetzes 2. Aktivitäten der IG Metall 3. Ausblick 31
32 Nutzen des Arbeitsschutzrechtes Schutz von Beschäftigten, Gesellschaft und Betrieb Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit Entlastung der sozialen Sicherungssysteme Verbesserung betrieblicher Abläufe und wirtschaftlicher Effizienz 32
33 Aktuelle Herausforderungen Wandel der Erwerbsverläufe: Zunahme prekärer Arbeit, wachsende berufliche Mobilität, Wandel der Erwerbsbeteiligung: demografischer Wandel Neue Formen von Arbeit: Flexibilisierung von Arbeit, Beschleunigung von Arbeitsprozessen, hohe Anforderungen an die Erreichbarkeit, mobiles Arbeiten,Telearbeit, Outsourcing, Crowd Sourcing, Industrie 4.0 Neue Typen von Arbeitskraft: Arbeitskraftunternehmer, unternehmerisches Selbst, hochqualifizierte Lohnarbeiter Neu erkannte / unerkannte Gefahrstoffe Ungelöste alte Probleme: Anerkennung von Berufskrankheiten, Stellenwert von Gefährdungsbeurteilungen 33
34 Weitere geplante Schwerpunkte des Ressorts Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Arbeitshilfe Eckpunkte Gefährdungsbeurteilungen Arbeitshilfe Gestaltung von Büroarbeit Themenfeld Berufskrankheiten Themenfeld Psychische Belastungen Themenfeld Gute Arbeit, gut in Rente 34
35 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit 35
36 Dr. IG Metall, FB Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Wilhelm-Leuschner-Str Frankfurt am Main
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