Persönliche Absicherung

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1 Krankenversicherung Kurt Nörenberg , Hagen Persönliche Absicherung Existenzgründer sind nicht immer Sozialversicherungspflichtig! Das hat den Vorteil, dass Sie als Existenzgründer für Ihre Vorsorge selbst verantwortlich sind! Der Nachteil ist jedoch, dass sehr viel Existenzgründer ohne ausreichenden Schutz da stehen, zum Teil mit dramatischen Konsequenzen: Unzureichende Kranken- und vor allem Altersvorsorge ist gerade Im Kleingewerbe ein ernst zu nehmendes Problem! Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK Bundesverband Deutscher Deutscher Versicherungskaufleute e.v. e.v. Bonn Bonn Berlin Berlin Brüssel Brüssel BVK

2 Der deutsche Krankenversicherungs-Markt BEVÖLKERUNG 81,8 Mio. Pflichtversicherte 30,4 Mio. GKV-Rentner 16,7 Mio. 20,4% GKV: 144 Kassen PKV: 43 Unternehmen GKV-Mitversicherte 17,4 Mio. Privat Krankheitskostenvollversicherte 8,9 Mio. Freiwillig gesetzlich Versicherte 5,2 Mio. Sonstige 3,1 Mio. 21,3% 3,8% 10,9% 37,2% 6,4% Ergänzungsversicherte 21,9 Mio. -3- Pflicht zur Versicherung Seit dem gibt es in Deutschland für alle Bürger eine Versicherungspflicht. Das gilt sowohl für die GKV als auch für die PKV. -4-2

3 Künstlersozialkasse Voraussetzungen der Versicherungspflicht Nach 1 KSVG ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Im Einzelnen müssen folgende Merkmale vorliegen. Der Betroffene muss Künstler oder Publizist sein selbständig erwerbstätig sein, und zwar nicht nur vorübergehend im Wesentlichen im Inland tätig sein. Nicht versichert ist in der Regel, wer wie ein Unternehmer mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt gewisse Mindestverdienstgrenzen nicht erreicht Wer einen Kaffee bestellt, entscheidet selbst ob er ihn schwarz, mit Milch oder mit Zucker oder mit Milch und Zucker trinken möchte!

4 Abgrenzung PKV GKV Der Systemvergleich GKV Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung Leistungsrahmen ist gesetzlich vorgegeben und weitgehend einheitlich. Sachleistungsprinzip (Kostenerstattung wahlweise möglich) PKV Privatrechtliche Unternehmen Leistungsrahmen frei vereinbar und individuell Kostenerstattungsprinzip Gesetzliche Krankenversicherung Sie zahlen einen festen Prozentsatz (15,5 bzw14,9%) Ihres Bruttoeinkommens in die GKV ein und sind Krankenversichert. Nachteil: Eingeschränkte Leistungen (im Vergleich zur PKV) und dadurch hohe Zuzahlungen bei Medikamenten und Behandlungen die über die Regelleistung Hinausgehen sowie bei Heil- und Hilfsmitteln. Vorteil: Neben Ihnen ist auch ggf. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder mitversichert!

5 Freiwillige Mitgliedschaft - Vorversicherungszeit Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung im Anschluss an eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht möglich. Personen, ab 55 Jahre, die in den letzten 5Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht GKV versichert waren, sind versicherungsfrei. Voraussetzung: Entweder unmittelbar zuvor ununterbrochen zwölf Monate oder mindestens 24 Monate in den letzten fünf Jahren Versicherung in der GKV.. Beitragspflichtige Einnahmen von Selbstständigen in der GKV das Arbeitseinkommen der Zahlbetrag der Rente der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge alle sonstigen beitragspflichtigen Einnahmen Vorläufige Einstufung ist gültig bis zur Erteilung Überprüfung des Einkommensteuerbescheides

6 Höhe der Beiträge für Selbständige im Jahr 2013 maßgeblicher Beitragssatz in der Krankenversicherung - allgemeiner Beitragssatz ( 15,5 % ) mit Krankengeld ab 43.Tag - ermäßigter Beitragssatz ( 14,9 % ) Der Abschluss eines Wahltarifs hat eine dreijährige Bindung an die gesetzliche Krankenkasse zur Folge. maßgeblicher Beitragssatz in der Pflegeversicherung - allgemeiner Beitragssatz ( 2,05 % ) - allgemeiner Beitragssatz ( 2,30 % ) incl. 0,25 % Zuschlag für Kinderlose Personenkreis freiwillig Versicherte Anspruch auf Krankengeld* Beitrag für die Krankenversicherung Über der Versicherungspflichtgrenze verdienende Arbeitnehmer ja 610,31 * Allgemein (Mindestbemessungsgrundlage 898,33 ) nein 133,85 Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage 2.021,25 ) nein ja 301,17 313,29 Existenzgründer 57 SGB III oder 421 I SGB III (Mindestbemessungsgrundlage 1.347,50 ) nein ja 200,78 208,86 Höchstbeitrag für Selbstständige, Existenzgründer nein ja 586,69 610,

7 Beitragsbemessungsgrenzen Grundlage für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge sind sogenannte Beitragsbemessungsgrenzen. Die beitragspflichtigen Einnahmen hauptberuflich Selbständiger sind bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (3.937,50 Euro in 2013) heranzuziehen. Dabei berücksichtigt die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit, sondern auch andere Einnahmearten, wie beispielsweise Einkommen aus einer Beschäftigung, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinseinnahmen. Werden niedrigere Einnahmen als 3.937,50 Euro im Monat nachgewiesen, gilt für hauptberuflich Selbständige eine Bemessungsgrundlage von mindestens 2.021,25 Euro. Eine Besonderheit gilt für Personen, die den Gründungszuschuss der Arbeitsagenturen in Anspruch nehmen. Bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen dieses Personenkreises bleibt der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses in Höhe von monatlich 300 Euro unberücksichtigt. Der Gründungszuschuss selbst, sowie weitere Einnahmen z.b. Mieteinnahmen werden bei dieser Betrachtung als Einkommen gewertet. Darüber hinaus wird für diesen Personenkreis als Mindesteinnahme ein monatlicher Betrag in Höhe von 1.347,50 Euro angesetzt, soweit keine höheren Einnahmen erzielt werden. Familienversicherung 1 /2 Voraussetzung Ehegatten und andere unterhaltsberechtigte Familienangehörige des GKV-Mitglieds sind nur dann ohne eigenen Beitrag in der Familienversicherung versichert, wenn deren eigenes Einkommen 385 * monatlich (aus geringfügiger Beschäftigung 450 ) nicht übersteigt. Altersgrenzen für Kinder: grundsätzlich bis zum 18.Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25.Lebensjahr

8 Familienversicherung (2/2) Kinder sind nicht familienversichert, wenn: ein Elternteil nicht Mitglied der GKV ist, und dessen Gesamteinkommen die Jahresarbeitentsgeldgrenze übersteigt (2013: bzw jährlich), und wenn dieser Elternteil regelmäßig mehr verdient als das GKV-Mitglied. Elternteil 1. berufstätig, Einkommen GKV-Mitglied Kind Elternteil Kind 2. nicht berufstätig, kein Einkommen nicht berufstätig, kein Einkommen 1. berufstätig, Einkommen EUR 2. berufstätig, Einkommen EUR nicht berufstätig, kein Einkommen Familienversicherung in der GKV bei 1. Familienversicherung in der GKV bei 1. GKV-Mitglied, z. B. BEK pflichtversichert GKV-Mitglied, z. B. AOK pflichtversichert Familienversicherung kann bei 1. oder 2. frei gewählt werden

9 Elternteil 1. berufstätig, Einkommen über 4.350,00 EUR PKV-Mitglied 2. berufstätig, Einkommen EUR GKV-Mitglied Kind nicht berufstätig, kein Einkommen kein Anspruch auf Familienversicherung, deshalb eigene GKV- Mitgliedschaft, alternativ Privatversicherung Elternteil 1. berufstätig, Einkommen unter 4.350,00 EUR PKV-Mitglied Kind 2. berufstätig, Einkommen EUR GKV-Mitglied, pflichtversichert nicht berufstätig, kein Einkommen; ein Eltern- teil zwar Familienversicherung in der PKV versichert und höheres Einkom- men, aber GKV bei 2. unterhalb der JAEG; daher hat der Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen für das Kind Anspruch auf Familienversicherung in der GKV -17- Elternteil 1. berufstätig, Einkommen EUR PKV-Mitglied 2. berufstätig, Einkommen EUR GKV- Mitglied, freiwillig Kind nicht berufstätig, kein Einkommen; ein Elternteil zwar PKV versichert mit Einkommen über JAEG, aber niedrigeres Einkommen als der freiwillig GKV versicherte andere Elternteil; daher hat das Kind Anspruch auf Familienversicherung beim GKV versicherten Elternteil Familienversicherung in der GKV bei

10 Elternteil 1. berufstätig, Einkommen EUR GKV-Mitglied 2. berufstätig, Einkommen EUR GKV-Mitglied Kind Einkommen > 385 EUR (z. B. aus Kapitalvermögen, aus Vermietung/ Verpachtung) bei Einkommen über 385 EUR kein Anspruch auf Familienversicherung. Ausnahme: geringfügige Beschäftigung bis 450 EUR monatlich somit eigene GKV-Mitgliedschaft (GKV- Mindestbeitrag monatlich mindestens aus 1/3 der mtl. Bezugsgröße = Beitrag aus mindestens 898,33 EUR) -19- Krankenversicherung der Rentner (KVdR) Rentner sind in der KVdR pflichtversichert, wenn sie in der 2. Hälfte ihres Erwerbslebens 9/10 der Zeit Mitglied in der GKV waren (sowohl pflicht- als auch freiwillig versichert). Es gilt der allgemeine Beitragssatz

11 Geringfügig Beschäftigte (1/3) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR im Monat regelmäßig nicht überschritten wird (Entgeltgeringfügigkeitsgrenze). Dabei ist von einem regelmäßig monatlichen Entgelt auszugehen. Zum regelmäßigen Entgelt gehören neben dem monatlichen Verdienst auch 1/12 der Einmalzahlungen (z.b. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld), die aufgrund des Arbeitsvertrages oder eines allgemeinverbindlich Tarifvertrages mindestens einmal im Jahr gezahlt werden. Geringfügig Beschäftigte (2/3) Auch liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach Ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im voraus vertraglich begrenzt ist, sofern sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 EUR im Monat nicht übersteigt ( Zeitzügigkeit )

12 Geringfügig Beschäftigte (3/3) Es ist nicht von einer geringfügigen Beschäftigung auszugehen bzw. die Geringfügigkeitsgrenze (450 EUR) gilt nicht bei einer betrieblichen Berufsausbildung, einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr, einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer gleichgestellten geschützten Einrichtung. Abgrenzung PKV GKV GKV Solidaritätsprinzip Beitrag hängt von der Höhe des Einkommens ab; der Gesundheitszustand wird nicht berücksichtigt PKV Äquivalenzprinzip Beitrag hängt ab von: -Alter, - Gesundheitszustand - Versicherungsschutz (Umfang) Ab 2009 GKV-einheitlicher Beitragssatz an den neuen Gesundheitsfonds

13 Leistungen GKV Gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung (z.b. eingeschränkte Arzt- und Krankenhauswahl, Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch diensthabenden Arzt). Je nach Kasse attraktive Zusatzleistungen wie Bonusprogramme, Gesundheitskurse, Kurzuschüsse, Naturheilbehandlung und mehr. PKV Abhängig vom gewählten Tarif vom Basistarif bis zum Topschutz. Der Basisschutz ist mit den Leistungen der gesetzlichen Kassen vergleichbar. Top-Tarife bieten deutlich bessere Leistungen (z.b. freie Arzt- u. Krankenhauswahl, Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung möglich). Verschiedene Beitrag sparende Selbstbehalte. Privates Krankentagegeld zur individuellen und bedarfsgerechten Absicherung des Verdienstausfalls. Personenkreis in der PKV Für eine private Krankheitskostenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pflicht zur Versicherung kommen folgende Personenkreise in Betracht: Angestellte und Arbeiter mit einem Bruttojahreseinkommen oberhalb der JAEG. Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige (es sei denn, es liegt Versicherungspflicht in der GKV vor)

14 Gegenüberstellung Die Beitragsrückerstattung PKV Bonusprogramm/Wahltarife * Seit der Gesundheitsreform 2004 haben die Krankenkassen erweiterte Möglichkeiten, ihren Versicherten einen Bonus ** zu gewähren, wenn sie sich u. a. für ihre Gesundheit engagieren. Beitragsrückerstattung Erfolgsabhängig bis zu 4 vollen Monatsbeiträgen, bezogen auf den Ambulant- und Zahnbereich Private Krankenvollversicherung Die Leistungen der PKV sind deutlich umfangreicher als die der GKV Wohlverhalten wird belohnt Beitragsrückerstattung. Durch das Baukastensystem haben Sie die Möglichkeit, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten, andererseits aber auch die Möglichkeit, die Prämie durch Abwahl von für Sie nicht relevanten Leistungspaketen, positiv zu beeinflussen. Gleiches gelingt auch über die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung

15 Private Krankenvollversicherung Im Gegensatz zur GKV ist hier nicht das persönliche Einkommen maßgeblich für die Prämienberechnung, sondern Ihre individuellen Risikomerkmale, wie z.b. Eintrittsalter, Vorerkrankungen, gewünschter Versicherungsumfang, aber auch Ihr Gewohnheiten!

16 Krankentagegeld 183.Tag 92.Tag 43.Tag 29.Tag 22.Tag 15.Tag 8.Tag 4.Tag

17 Private Krankenzusatzversicherung Hier wird die Lücke zwischen den Leistungen der GKV und der PKV teilweise geschlossen. Doch auch hier gilt: Nicht alles was angeboten wird ist auch notwendig und nicht alles was wünschenswert wäre, wird angeboten! Pflegeversicherung Seit 1. Januar 1995 gibt es die Pflegepflichtversicherung. Der Leistungsumfang ist für privat und gesetzlich Versicherte gleich. Es werden Leistungen für ambulante und stationäre Pflege erbracht. Grundsatz der Pflegeversicherung: Pflege- folgt Krankenversicherung

18 Pflegeversicherung - Versicherter Personenkreis (1) Soziale Pflegeversicherung (SPV) GKV-Pflichtversicherte Freiwillig GKV-Versicherte GKV-versicherte Studenten GKV-versicherte Rentner GKV-versicherte Beamte Pflegeversicherung - Versicherter Personenkreis (2) Private Pflegeversicherung (PPV) Privat Vollversicherte Ehegatten mit eigener PPV (evtl. Beitragskappung) Studenten mit PPV Privat versicherte Rentner Privat versicherte Beamte

19 Pflegeversicherung Pflegestufen * Stufe 1 - Erheblich Pflegebedürftig Mindestens 1 x täglich Hilfe (bei mind. 2 Verrichtungen) Zusätzliche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Stufe 2 Schwerpflegebedürftig Mindestens 3 x täglich Hilfe Zusätzliche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Stufe 3 Schwerstpflegebedürftig Hilfe rund um die Uhr Zusätzliche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

20 Pflegeversicherung - Pflegeleistungen (1) STUFE 0 STUFE 1 STUFE 2 STUFE 3 Häusliche Pflege 120 EUR 305 EUR 525 EUR 700 EUR (Angehörige) Häuslicher Pflegedienst 225 EUR 665 EUR EUR EUR Vollstationäre Pflege* EUR EUR EUR Pflegeversicherung - Pflegeleistungen (2) Kostenerstattung für Pflegeersatzkraft (längstens 4 Wochen) bis max EUR/Kalenderjahr Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes bis max EUR je Maßnahme Leihweise Überlassung von technischen Hilfsmitteln Beiträge zur GRV der pflegenden Person unter bestimmten Voraussetzungen Beitragsfreie GUV der pflegenden Person während der Pflegetätigkeit

21

22 Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 21. Januar /13 Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege 2011 um 2,9 % gestiegen WIESBADEN Im Jahr 2011 erhielten in Deutschland rund Menschen Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII Sozialhilfe ). Gegenüber 2010 stieg die Zahl der Empfänger um 2,9 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, gaben die Träger der Sozialhilfe 2011 netto rund 3,1 Milliarden Euro für diese Leistungen aus, 4,6 % mehr als im Vorjahr. Rund drei Viertel (72 %) der Leistungsbezieher insgesamt nahmen 2011 die Hilfe zur Pflege ausschließlich in Einrichtungen in Anspruch, sie waren fast alle (99 %) auf vollstationäre Pflege angewiesen. Rund 27 % wurde die Hilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Die übrigen Berechtigten (1 %) bezogen Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit waren im Dezember 2012 in Deutschland über 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig, eine Zunahme von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bereits 2011 ist die Anzahl der Pflegebedürftigen gegenüber 2010 um fünf Prozent gestiegen

23 Pflege Bahr Die geförderte Pflegezusatzversicherung Merkmale: Keine Gesundheitsprüfung 5 Jahre Wartezeit Mindesteigenbeitrag 10 Förderbeitrag 5 Nach 15 Jahren Bonusleistung Leistungen: Prämien(inkl. Förderbeitrag) Kunde zahlt aber Nettobeitrag! Eintrittsalter Beitrag Eintrittsalter Beitrag Eintrittsalter Beitrag Bis 39 Jahre , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

24 Als Selbstständiger haben Sie die Wahl, zwischen einer. freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, oder den Abschluss eines Vertrages bei einer privaten Krankenversicherung. Bei der Wahl hat jedoch der Familienstand und die Absicherung des Verdienstausfalles eine wichtige Bedeutung

25 Gesetzliche Unfallversicherung Berufsgenossenschaft Freiwillige Mitgliedschaft Pflichtmitgliedschaft Private Unfallversicherung Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung? Quelle: Marem Fotolia/fotolia.de Arbeitsunfall Quelle: Peter Atkins/Fotolia.com Wegeunfall Quelle: Wolszczak/fotolia.com Berufskrankheit Quelle: Wolfgang Bellwinkel/Ostkreuz/HVB/DGUV drohende Berufskrankheit Vortragstitel, Autor, Veranstaltung Seite

26 Muss ich mein Unternehmen anmelden? Ja! Gesetzliche Verpflichtung für alle Unternehmer ( 192 SGB VII) Keine Befreiung durch private Unfallversicherung Auch wenn kein Personal beschäftigt wird Quelle: Gina Sanders/ Fotolia.com Vortragstitel, Autor, Veranstaltung Seite Freiwillige Versicherung Hier haben Sie die Wahl Sie entscheiden, ob Sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für sich in Anspruch nehmen möchten Der Versicherungsschutz entspricht dem eines gesetzlich Versicherten Der Leistungsumfang entspricht dem eines gesetzlich Versicherten Die Höhe der Geldleistungen bestimmen Sie Die Kosten bestimmen Sie Quelle: /fotolia.de Vortragstitel, Autor, Veranstaltung Seite

27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel Kurt Nörenberg Kalver Landweg Lüdenscheid / / BVK@noerenberg.net

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