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3 Inhalt 1. System der sozialen Sicherung Private Versicherung Sozialversicherung der Selbstständigen Existenzgründer Sozialversicherung der Arbeitnehmer Wahlrechte Geringfügige Beschäftigung Beiträge für Arbeitnehmer Gesundheitsfonds Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen Meldungen Familienversicherung Leistungen der Krankenversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Rentenversicherung Leistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung Leistungen der Unfallversicherung Organisation der Sozialversicherungsträger Sozialgerichtsbarkeit 42 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im Seminar wurden Ihnen die wichtigsten Inhalte aus dem Sozialversicherungsrecht näher gebracht. Dieses Begleitheft greift die Themen des Seminars auf und hilft Ihnen bei der Nacharbeit. Zusätzlich dient es als Nachschlagewerk. Sollten dabei Fragen auftauchen, wenden Sie sich einfach an uns. Wir helfen Ihnen gerne! Ihre Innungskrankenkasse Auf einen Blikk _IKK_Broschuere_AEB_01.indd :55:21 Uhr
4 9. Gesundheitsfonds Seit 1. Juli 2009 zahlen alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz von 14,9 Prozent. Der ermäßigte Satz wurde auf 14,3 Prozent festgelegt. Der Bund zahlt zur Abgeltung der versicherungsfremden Leistungen der Krankenkassen für das Jahr 2009 vier Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds. Ab dem Jahr 2010 erhöhen sich diese Leistungen um jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zu einer Gesamtsumme von 14 Milliarden Euro. Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Durch die Berücksichtigung schwerwiegender und kostenintensiver chronischer Krankheiten trägt der Risikostrukturausgleich (RSA) dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse Rechnung. Dieser weiterentwickelte, morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich wurde ebenfalls zum 1. Januar 2009 eingeführt. Auf einen Blikk _IKK_Broschuere_AEB_01.indd :55:49 Uhr
5 10. Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmerinnen bei Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz Arbeitsentgelt zu zahlen. Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, erhalten von ihrem Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss. Notizen Gerade kleinere Unternehmen könnten durch diese Verpflichtungen in ihrer Existenz gefährdet werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber ein Ausgleichsverfahren eingeführt. 24 Auf einen Blikk _IKK_Broschuere_AEB_01.indd :55:54 Uhr
6 10. Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen Notizen Teilnahme am Ausgleichsverfahren Am Ausgleichsverfahren U-1 nehmen Arbeitgeber teil, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. In das U-2 Verfahren sind alle anderen Arbeitgeber, also auch Großbetriebe, eingebunden. Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahlen werden Auszubildende, Heimarbeiter, schwer behinderte Menschen, Wehr- und Zivildienstleistende nicht mitgerechnet. Teilzeitbeschäftigte werden anteilmäßig berücksichtigt. Finanzierung und Erstattung Die finanziellen Mittel zur Durchführung der Ausgleichsverfahren werden von den beteiligten Arbeitgebern jeweils durch gesonderte Umlagen aufgebracht. Die Höhe der zu zahlenden Umlagesätze ist in der Satzung der Krankenkasse geregelt. Auf einen Blikk _IKK_Broschuere_AEB_01.indd :55:54 Uhr
7 Alle Rechte vorbehalten 2010 IKK Akademie Die männliche Form von Substantiven in den Texten dieser Broschüre wird ausschließlich zur besseren Lesbarkeit verwendet. Fotos: Pixelio, Plainpicture 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd :56:19 Uhr
8 IKK Akademie Im Alten Holz Hagen Telefon Telefax _IKK_Broschuere_AEB_01.indd :55:15 Uhr
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