Musterexemplar STEINHOF PFLEGEHEIM. Vertrag. STEINHOF PFLEGEHEIM Steinhofstrasse 10 CH-6005 Luzern
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- Gabriel Möller
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1 1 Vertrag zwischen Steinhof Pflegeheim, Steinhofstrasse 10, 6005 Luzern (eine Institution der Barmherzigen Brüder von Maria-Hilf) vertreten durch Paul Otte, Heimleiter Musterexemplar und Herr/Frau Muster geb. Datum xx. xx. xxxx Der vorliegende Vertrag ist kein Mietvertrag im Sinne von Art. 253ff Obligationenrecht (OR). Fragen, die in dieser Vereinbarung nicht geregelt sind, werden nach den Bestimmungen des Auftragsrechts gemäss Art. 394ff des OR beurteilt. 1. Vertragsbeginn Zimmerreservation: vom xx. xx. xxxx bis xx. xx. xxxx Eintrittsdatum: xx. xx. xxxx 2. Unterkunft und Aufenthalt Herr/Frau Muster vertreten durch xxxxxxxx, wird ein 2er Zimmer zur Verfügung gestellt. Das Zimmer kann mit persönlichen Möbeln und Gegenständen eingerichtet werden. Zur festen Zimmereinrichtung gehören Pflegebett und Nachttisch. Fakultativ stehen ein runder Tisch mit passenden Stühlen und eine Stehlampe zur Verfügung. Herr/Frau Muster vertreten durch xxxxxxxx, wird auf Wunsch ein Haus-/Zimmer-schlüssel gegen Quittung übergeben. Dieser ist nach Vertragsauflösung zurückzugeben. Bei Verlust werden die Ersatzkosten in Rechnung gestellt. Der Steinhof stellt Anschlussmöglichkeiten für Telefon, Radio und Fernseher zur Verfügung. Für Radio- und Fernsehgerät ist der Bewohner selber verantwortlich. Herr/Frau Muster kann sämtliche Aufenthalts- und Freizeiträume mitbenutzen, am Alltagsgeschehen und an Aktivitäten des Steinhofs nach seinen Bedürfnissen teilnehmen, sowie jederzeit Besuche empfangen. Das Mitbringen von Kleintieren ist nach gegenseitiger Absprache möglich. Der Entscheid liegt beim Steinhof. Für artgerechte Haltung und Kosten ist der Bewohner verantwortlich. Details werden in einer speziellen Vereinbarung geregelt. 3. Zimmerzustand Der Steinhof übergibt das Zimmer in gutem und sauberem Zustand. Bei Vertragsende ist das Zimmer in gutem Zustand, einer normalen Abnützung entsprechend und von privaten Sachen
2 2 geräumt, zu übergeben. Allfällige Kosten für die Instandstellung bei grösseren Schäden, sowie die Kosten für die Schlussreinigung, gehen zu Lasten des Bewohners oder seiner Rechtsnachfolge. 4. Depot Beim Eintritt ist von Herr/Frau Muster, vertreten durch xxxxxxxx, ein Depot von CHF zu leisten. Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Heimeintritt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Der Steinhof führt ein spezielles Depotkonto für sämtliche Sicherheitsleistungen aller Bewohnerinnen und Bewohner. Das Depot wird jährlich verzinst. Der Zinssatz entspricht dem Privatkonto ab 60 der Luzerner Kantonalbank (Stichtag 31. Dezember). Die Zinsgutschrift erfolgt auf der ersten Heimrechnung im Januar des folgenden Jahres. Herr / Frau Muster, vertreten durch xxxxxxxx, erklärt sich damit einverstanden, dass bei Beendigung des Heimvertrages noch offenstehende Heimrechnungen mit diesem Depot verrechnet werden. Ein eventuelles Restguthaben wird ausbezahlt. 5. Kosten des Aufenthaltes Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich zusammen aus Kosten für Grund- und Betreuungsleistungen, für Pflegeleistungen und für individuell beanspruchte Leistungen. In den Grund- und Betreuungsleistungen inbegriffen sind: Vollpension Bewohnerbetreuung und Aktivierung Mitbenützung der allgemeinen Infrastruktur Besorgen der privaten Wäsche inkl. Chemische Reinigung Gehhilfen Pflegematerial Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern angeboten werden Die erbrachten Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetzt (KVG) werden mit dem Erfassungs- und Abrechnungssystem RAI NH ermittelt. Krankenversicherung und Wohngemeinde vergüten einen Teil der Pflegeleistungen. Unter individuell verrechnete Leistungen fallen: Fahr- und Begleitdienste (Arzt, Spital, Therapie usw.) Flicken der persönlichen Wäsche Coiffeur Pedicure Konsumationen in der Gastwirtschaft Toilettenartikel Zimmerservice aus Komfortgründen Weitere gemäss Aufwand und Absprache Leistungen von Drittanbietern, wie orthopädische Spezialanfertigungen, Zahnarzt, Physiotherapie, usw., werden in der Regel von diesen direkt verrechnet. Die zur Verrechnung gelangenden Tarife sind in der Taxordnung des Steinhof Pflegeheims festgelegt. Diese ist integrierender Bestandteil des Heimvertrages.
3 3 Herr/Frau Muster, vertreten durch xxxxxxxx, verpflichtet sich, allen sich aus diesem Vertrag ergebenden finanziellen Verpflichtungen innert der gesetzten Frist nachzukommen. 6. Rechnungsstellung und Inkasso Die Rechnungsstellung für den Aufenthalt erfolgt jeweils nach Ablauf des Monats. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Die Bezahlung per Lastschriftverfahren wird sehr empfohlen. Herr/Frau Muster, vertreten durch xxxxxxxx, bevollmächtigt das Steinhof Pflegeheim, alle bestehenden und künftigen Beiträge der Krankenversicherung und der Wohngemeinde an die Pflegeleistungen direkt an das Pflegeheim auszuzahlen. Ebenso bevollmächtigt er die AHV-Zweigstelle, Zusatzleistungen an die Aufenthaltskosten (AHIZ) an das Pflegeheim zu überweisen. (Siehe Anhang II «Vollmacht an Pflegeheim Steinhof») 7. Änderung der Taxordnung Eine allfällige Änderung/Anpassung der Taxordnung wird Herr/Frau Muster, vertreten durch xxxxxxxx, mit einer Frist von 1 Monat mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Anpassung/Änderung jeweils auf den 1. Januar. 8. Haftung und Versicherungen Herr/Frau Muster ist für jeden Schaden verantwortlich, den er einem anderen Bewohner, dem Heim respektive seinen Mitarbeitern/innen oder anderen Dritten zufügt. Insbesondere werden Schäden aus unsachgemässer Benützung oder Überbeanspruchung von Einrichtungen dem Bewohner in Rechnung gestellt. Herr/Frau Muster ist im Rahmen der Vertragsbedingungen über den Rahmenvertrag der CURAVIVA haftpflichtversichert (Privathaftpflicht). Die Haftpflicht des Pflegeheims Steinhof richtet sich nach den Bestimmungen des Privatrechtes. Insbesondere trifft das Pflegeheim Steinhof keine Haftpflicht, wenn der Schaden durch eine verwirrte Person im Pflegeheim Steinhof oder ausserhalb verursacht wurde und dem Pflegeheim Steinhof keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. 9. Bargeld und Wertgegenstände Für abhanden gekommene Wertgegenstände und Bargeld wird vom Pflegeheim Steinhof jede Haftpflicht abgelehnt. Wertgegenstände und Bargeld können zur Aufbewahrung im heiminternen Save hinterlegt werden. 10. Ärztliche Betreuung und Abrechnung der Arztkosten Bei intakter Mobilität des Bewohners besteht uneingeschränkte freie Arztwahl. Ist die Mobilität eingeschränkt und ein Arztbesuch ausserhalb des Pflegeheims Steinhof nicht mehr möglich, verzichtet Herr/Frau Muster auf die freie Arztwahl und wird durch den Abteilungsarzt behandelt. In diesem Fall werden die notwendigen Medikamente ausschliesslich über die Apotheke des Pflegeheims Steinhof bezogen. Die Arzt-, Medikamenten- und Therapiekosten werden dem Bewohner direkt in Rechnung gestellt und können über die persönliche Krankenversicherung abgerechnet werden. 11. Arztauskünfte Herr/Frau Muster, vertreten durch xxxxxxxx, ermächtigt mit diesem Vertrag den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin, alle für die Pflege und Betreuung relevanten Angaben über den Gesundheitszustand an das Pflegeheim Steinhof weiterzugeben. Weiter ermächtigt Herr/Frau Muster, vertreten durch xxxxxxxx, das Steinhof Pflegeheim, die ärztlichen Angaben für die vom KVG (Krankenversicherungsgesetz) geforderte Bedarfsabklärung und Leistungserfassung zu verwenden.
4 4 12. Datenschutz Die persönlichen Angaben sowie die medizinischen und pflegerischen Informationen der Bewohner, welche das Pflegeheim Steinhof aufbewahrt und je nach ärztlicher, pflegerischer oder anderer Notwendigkeit laufend aktualisiert, werden nach den Vorgaben des kantonalen Datenschutzgesetzes behandelt. Einsicht in diese Daten haben nur die dazu berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Herr/Frau Muster, vertreten durch xxxxxxxx, hat das Recht, seine eigenen Daten einzusehen. Das Steinhof Pflegeheim ist in Einzelfällen und auf ein entsprechendes Begehren hin verpflichtet, dem Krankenversicherer Akteneinsicht zu gewähren. Diese dient der Überprüfung der Rechnungsstellung, des Controllings und / oder der Feststellung des Leistungsanspruchs. Der Bewohner hat das Recht, diese Akteneinsicht auf den Vertrauensarzt des Versicherers zu beschränken. Nimmt er dieses Recht nicht wahr, kann das Pflegeheim Steinhof der Administration des Versicherers die erforderliche Akteneinsicht gewähren. Herr/Frau Muster kann das Steinhof Pflegeheim zur Auskunft und Datenweitergabe an ihm nahestehende Personen ermächtigen und verpflichten (Siehe Anhang I «Vollmacht an Vertrauensperson»). Zudem ist das Pflegeheim Steinhof verpflichtet, die gesetzlich vorgesehenen Informations- und Auskunftsrechte bei der Anwendung von bewegungseinschränkenden Massnahmen zu gewähren. 13. Sterbehilfe Herr/Frau Muster, vertreten durch xxxxxxxx, nimmt zur Kenntnis, dass direkte aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid in den Räumlichkeiten des Pflegeheims Steinhof untersagt sind. Ebenfalls sind Aktivitäten im Pflegeheim Steinhof von Sterbehilfeorganisationen wie Exit und anderen nicht zugelassen. 14. Hauskultur Grundlage für ein angenehmes Zusammenleben im Pflegeheim Steinhof ist die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der anderen Bewohnerinnen und Bewohner. 15. Vertragsdauer und auflösung Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er ist unter Einhaltung einer vierzehntägigen Frist jederzeit schriftlich kündbar. Im Todesfall endigt der Vertrag ohne Kündigung 3 Tage nach dem Todestag. Während dieser Zeit ist die Reservationstaxe gemäss Taxordnung geschuldet. Erfolgt der Eintritt nicht zum vereinbarten Termin, wird ab vorgesehenem Eintrittsdatum bis zur Wiederbelegung des Zimmers die Reservationstaxe verrechnet. Bei Nichteinhaltung von vertraglichen Bestimmungen, bei Zahlungsausständen nach erfolgter letzter Mahnung oder bei grober Missachtung von Grundsätzen des Zusammenlebens, kann das Pflegeheim Steinhof nach erfolgloser schriftlicher Verwarnung eine Kündigung unter Einhaltung einer vierzehntägigen Kündigungsfrist aussprechen. 16. Rechtsvertretung Es wird empfohlen, für den Fall des Eintretens einer Urteils-, bzw. Handlungsunfähigkeit, eine Vertrauensperson als Rechtsvertretung zu bezeichnen. Diese ist mit den nötigen Vollmachten auszustatten. Ist keine Vertrauensperson bezeichnet, so richtet sich die Vertretungsbefugnis bei Urteilsunfähigkeit nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches. Herr/Frau Muster ermächtigt das Pflegeheim Steinhof bei vorübergehender Urteilsunfähigkeit, seine Post an die bezeichnete Vertrauensperson weiterzuleiten. Zeichnet sich ab, dass die Urteilsunfähigkeit länger dauert oder bleibend ist und wurde keine
5 5 Vertrauensperson festgelegt oder ergibt sich keine Vertretungsperson aus Gesetz, wird die zuständige Erwachsenenschutzbehörde verständigt (siehe Anhang I «Vollmacht an eine Ver-trauensperson»). Sollte der Bewohner nicht in der Lage sein, die finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Steinhof Pflegeheim selber zu erledigen, so ist von ihm eine Person zu bevollmächtigen (siehe Anhang I «Vollmacht an eine Vertrauensperson»). 17. Beschwerden Beschwerden im Zusammenhang mit dem Betrieb des Steinhof Pflegeheims sind an die Heimleitung zu richten. Ist eine Einigung nicht möglich, kann die Unabhängige Beschwerdestelle Zentralschweiz zur Vermittlung beigezogen werden. 18. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Luzern. 19. Vertragsausfertigung Dieser Heimvertrag wird im Doppel erstellt, je ein Exemplar für Herr/Frau Muster, vertreten durch xxxxxxxx, und das Steinhof Pflegeheim. Mit der Unterzeichnung bestätigt Herr/Frau Muster, vertreten durch xxxxxxxx, ein Exemplar der aktuellen Taxordnung erhalten zu haben. 20. Integrierte Bestandteile des Vertrages Folgende Dokumente bilden neben der gültigen Taxordnung (siehe dazu Punkt 5 des Vertrages) einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages (zutreffendes ankreuzen): Vollmacht an Vertrauensperson (Anhang I) Vollmacht an Pflegeheim Steinhof (Anhang II) Luzern, xx. xx. xxxx Steinhof Pflegeheim Paul Otte Heimleiter Bewohner bezw. gesetzliche Vertretung
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