Fragen und Antworten zum Inkasso der ärztlichen Honorarforderungen

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1 Sekretariat Brenner Treuhand Gewerbestrasse Oberuzwil Telefon Fax info@brennertreuhand.ch Heerbrugg, den An die Mitglieder der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen Fragen und Antworten zum Inkasso der ärztlichen Honorarforderungen / Anleitung Sehr geehrte Damen und Herren Mit der Einführung des tiers garant ist die Patientin/der Patient Ihr Honorarschuldner geworden. Die Krankenkassen zahlen, sofern kein Leistungsaufschub besteht, Ihre Rechnung direkt dem Patienten/der Patientin. Mit diesem Rundschreiben möchten wir Ihnen für die Fälle, bei welchen Ihre Rechnung nicht bezahlt wird, eine Hilfestellung, bzw. eine Anleitung zum Vorgehen beim Inkasso geben. Selbst, wenn Sie damit eine Inkassoorganisation beauftragt haben, ist für Sie wichtig zu wissen, was für Daten Sie dieser geben dürfen, ohne das ärztliche Berufsgeheimnis zu verletzten (vgl. nachfolgende Ziff. 12 bis 14). Für diejenigen, die noch entsprechend dem System des tiers payant abrechnen, stellt sich im Falle eines Leistungsaufschubs der Kassen zufolge Prämienrückstandes die Inkassoproblematik mit gleicher, allenfalls sogar höherer Brisanz; ich werde nachfolgend ebenfalls darauf eingehen. 1. In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse die versicherten Leistungen nicht? Wenn der Patient die Prämien nicht bezahlt hat, die Kasse diese betrieben hat, einen allfälligen Rechtsvorschlag beseitigt und die Kasse beim Betreibungsamt das Begehren um Fortsetzung der Betreibung gestellt hat, schiebt die Kasse die Bezahlung Ihrer Rechnung auf, bis die ausstehenden Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinse und Betreibungskosten vollständig bezahlt sind. Sind diese Kosten später bezahlt, so hat der Versicherer die Kosten für die Leistungen während der Zeit des Aufschubes nachzuzahlen (Art. 64 a KVG). Wer nach dem System des tiers payant abrechnet, ist vom Leistungsaufschub genauso betroffen. Er kann das Inkasso aber nicht selbst an die Hand nehmen und ist der Aktivität der Kasse beim Inkassoverfahren ausgeliefert. Wenn die Patientin oder der Patient verschwindet, bevor ein Verlustschein ausgestellt ist, riskiert die Aerztin bzw. der Arzt, dass sie (er) das Honorar gar nie erhält. Im System des tiers garant kann der Arzt bzw. die Aerztin das Tempo des Inkassos durch konsequentes Vorgehen jedoch weitgehend selber bestimmen.

2 2. Unter welchen Voraussetzungen müssen die Politischen Gemeinden die Prämien, die Kostenbeteiligungen, die Verzugszinsen und die Betreibungskosten bezahlen? Das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen weist in seinem Handbuch zu den Ersatzleistungen im Krankenversicherungswesen die Politischen Gemeinden an, ausser in Sozialhilfefällen die Prämien, die Kostenbeteiligungen, die Verzugszinsen und die Betreibungskosten erst nach Vorlage eines Pfändungsverlustscheines eines Krankenversicherers zu übernehmen. Das Betreibungsamt der Wohnsitzgemeinde des Schuldners stellt einen solchen Monate, bzw. längstens ein Jahr nach Stellung des Fortsetzungsbegehrens (= Pfändungsbegehren) aus, wenn sich erweist, dass die Pfändung erfolglos oder ungenügend war. Den Verlustschein benötigt die Gemeinde, um Ersatzleistungen zu gegebener Zeit beim Schuldner wieder geltend machen zu können. 3. Wie erfahren Sie, ob bei einem Schuldner ein Leistungsaufschub besteht? Sie können dies bei der zuständigen Krankenkasse erfahren. Einzelne Kassen geben auf telefonische Anfrage eines Arztes mündliche Auskunft, andere Kassen beharren auf schriftlicher Anfrage. Muster zur Anfrage an eine Krankenkasse zur Abklärung eines Leistungsaufschubes: Betr. Abklärung Leistungsaufschub bezüglich Hans Muster, geb , wohnhaft in Musterstrasse, 9000 St. Gallen, Versicherten-Nummer Zur Abklärung der Einbringlichkeit einer Honorarforderung ersuche ich Sie höflich um Beantwortung der Frage, ob der obgenannte Patient bei Ihnen versichert ist und ob ein Leistungsaufschub besteht oder nicht. Mit freundlichen Grüssen Dr. med. XY Parallel oder ersatzweise können Sie aber auch das Betreibungsamt direkt anfragen. Der Betreibungsbeamte der Stadt St. Gallen hat mir auf Anfrage zu diesem Problem Folgendes geantwortet: Wir erteilen Auskunft auf schriftliche, nicht jedoch auf telefonische Anfragen. Als Interessennachweis genügt die mögliche Geltendmachung einer Honorarforderung. Die Auskunft kostet Fr

3 Muster zur Anfrage beim Betreibungsamt zur Einholung eines Betreibungsauszuges: Betr. Betreibungsabklärung bezüglich Hans Muster, geb , wohnhaft in Musterstrasse, 9000 St. Gallen Zur Abklärung der Einbringlichkeit einer Honorarforderung ersuche ich Sie höflich um Zustellung eines Betreibungsauszuges gegenüber der obgenannten Person. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie Ihrer Auskunft einen Einzahlungsschein beilegen und auf die Einforderung per Nachnahme verzichten. Mit freundlichen Grüssen Dr. med. XY 4. Wo erfahre ich weitere Details zu den Ersatzleistungen im Krankenversicherungswesen im Rahmen der Sozialhilfe? Im Internet unter Gesundheit und Soziales Links + Info Formulare und Merkblätter Krankenversicherungswesen Ersatzleistungen im Krankenversicherungswesen Sie können dort auch das genannte 16-seitige Handbuch zum obgenannten Thema herunterladen, in welchem zahlreiche Spezialfälle behandelt werden. 5. Wie lange müssen wir uns noch mit der für uns nachteiligen Möglichkeit des Leistungsaufschubes gedulden? Hoffentlich nicht mehr lange. Die GDK und santésuisse haben im Oktober 2008 dem eidg. Parlament einen gemeinsamen Regelungsvorschlag unterbreitet. Darnach soll das KVG geändert und die Leistungssistierung der Krankenversicherung aufgehoben werden. Die Kantone sollen gemäss diesem Vorschlag pauschal 85 % der mittels Verlustscheinen ausgewiesenen Zahlungsausstände aus der Grundversicherung übernehmen. Die Kasse hat dem Arzt seine Rechnung dann aber zu 100 % zu bezahlen. Wenn dieser Vorschlag vom Parlament beschlossen ist (das dürfte im Verlaufe des nächsten oder übernächsten Jahres der Fall sein) dann weiss jeder Leistungserbringer künftig, dass die Kasse wegen ausstehender Prämien keine Leistungen mehr verweigert. Den obgenannten Regelungsvorschlag können Sie unter unter Aktuelles / Medienmitteilungen Oktober 2008 einsehen. 3

4 6. Wie sichere ich, dass die Zahlungen, die die Krankenkasse leistet, auch bei mir ankommen? Wenn Sie zweifeln, ob der Patient Ihnen den Geldbetrag, den er im tiers garant von der Krankenkasse erhält, auch tatsächlich an Sie weiterleitet, dann haben Sie die Möglichkeit, ihm das Formular Abtretungsvereinbarung zur Unterschrift vorzulegen. Sie finden dieses auf unserer Homepage (Rechtliches / Rechtsfragen / Zession). Dieses Formular müssen Sie hernach der Kasse zustellen mit dem Ersuchen, Ihnen das Formular mit der Zustimmung der Kasse zu retournieren. 7. Dürfen Sie von der Patientin oder vom Patienten einen Kostenvorschuss verlangen? Ja, sofern kein Notfall vorliegt. Das heisst aber nicht, dass Sie, wenn Sie Notfalldienst leisten, von der Patientin bzw. dem Patienten keinen Vorschuss verlangen dürfen. Dies ist nur dann untersagt, wenn ärztliche Hilfe dringend und notwendig ist und ein weiteres Abwarten für die Gesundheit der Patientin oder des Patienten enorm nachteilig wäre (also im echten Notfall). Der Vorschuss darf so hoch sein, als dass er die bisherigen und die aktuelle Konsultation inkl. Medikament deckt. 8. Innert welcher Frist kann ich von meiner Patientin, meinem Patienten die Zahlung meiner Honorarrechnung verlangen? Die Zahlungfrist soll angemessen sein. Dies ist bei einer Frist von 30 Tagen sicher der Fall. Sie können auf Ihre Rechnung den Satz aufdrucken: Zahlungsfrist: 30 Tage oder, wenn Sie entgegenkommend sein wollen: Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage; sofern es Ihnen nicht möglich ist, die ganze Schuld innert dieser Frist zu begleichen, können Sie uns einen schriftlichen Zahlungsvorschlag unterbreiten. 9. Wie lange muss ich mit der ersten Mahnung warten? Sie können und dürfen sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung schreiben, oder, wenn Sie keine Zahlungsfrist gesetzt haben, nach Ablauf einer üblichen Zahlungfrist. Für solche Fälle rate ich, mit der Zahlungserinnerung während 45 bis maximal 90 Tagen nach der Rechnungszustellung zu warten. 10. Wie viele Mahnungen müssen Sie schreiben? Das Gesetz schreibt keine bestimmte Zahl vor. Ich rate ab, die Mahnungen mit dem Titel Erste Mahnung, bzw. Zweite Mahnung zu versehen. Dies kann als Hinweis verstanden werden, dass noch weitere Mahnungen folgen, wenn keine Zahlung geleistet wird. Vielmehr rate ich, zuerst eine Zahlungserinnerung zu schreiben, dort eine kurze, ca. 10-tägige Frist zur Zahlung anzusetzen, hernach eine Mahnung zu schreiben und darauf hinzuweisen, dass Sie gemäss Art. 104 OR nach Ablauf der 10-tägigen Nachfrist 5 % Verzugszins verlangen, wenn bis dahin nicht bezahlt wird. Wird auch auf diese Mahnung hin nicht bezahlt, rate ich, eine Letzte Mahnung mit Androhung der Betreibung zu schreiben. 4

5 11. Wie formuliere ich ein Betreibungsbegehren? Muster Betreibungsbegehren Absender: XY St. Gallen, den An das Betreibungsamt der Stadt 9000 St. Gallen Betreibungsbegehren Sehr geehrte Damen und Herren Ich ersuche Sie um Erlass eines Zahlungsbefehls gemäss nachfolgenden Angaben: Gläubiger: Dr. Xaver Muster, Musterstrasse 12, 9000 St. Gallen Schuldner Hans Ohnegeld, Musterstrasse 10, 9000 St. Gallen Forderung: Fr nebst 5 % Zins ab Grund der Forderung: Rechnung Dr. Xaver Muster vom über Fr Darf ich Sie bitten, die Kosten des Zahlungsbefehls nicht per Nachnahme zu erheben, sondern der Kopie des Zahlungsbefehls einen Einzahlungsschein beizulegen. Mit freundlichen Grüssen Dr. med. XY 12. Besteht ein Risiko, beim Inkasso von Honorarforderungen das ärztliche Berufsgeheimnis zu verletzen? Ja, dieses Risko besteht, wenn Sie als Grund der Forderung mehr als das Datum und den Betrag der Rechnung erwähnen. Insbesondere die Tatsache, dass der Patient bei Ihnen in Behandlung war, wann und weswegen er Sie konsultiert hat, dürfen Sie nicht erwähnen. Wenn der Arzt im Inkassoauftrag oder im Betreibungsbegehren ausschliesslich die Personalien des Patienten sowie als Forderungsgrund Rechnung vom. sowie den ausstehenden Betrag angibt und jegliche, betreibungsrechtlich sowieso überflüssigen Hinweise auf ein Behandlungsverhältnis unterlässt (keine Angabe des Behandlungsdatums, keine Formulierung wie Rechnung für Behandlung vom., ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes das Berufsgeheimnis nicht verletzt, denn Ärzte sind gelegentlich ja auch ausserhalb der Sprechstunde tätig (Forschung, Referate, Fachartikel usw.). 13. Was muss ich beachten, wenn ich das Inkasso einer Inkassoorganisation weiter gebe? Auch diesfalls sind Sie an das Berufsgeheimnis gebunden. Sofern Sie nicht vom Berufsgeheimnis entbunden sind (siehe Fragen 14), dürfen Sie der Inkassoorganisation nur die in Ziff. 12 erwähnten Angaben machen. 5

6 14. Wie lasse ich mich von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden? Eine Entbindung ist nötig, wenn Sie der Inkassoorganisation die ausstehenden Arztrechnungen vorlegen wollen (was erst für die Einleitung des Gerichtsverfahrens nötig ist) oder wenn Sie selbst einen allfälligen Rechtsvorschlag im Betreibungsverfahren durch die Beschreitung des Rechtsweges beseitigen wollen. Für die Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht gibt es drei Varianten: a) Sie unterstellen, der Patient habe Sie stillschweigend bevollmächtigt, der Inkassoorganisation bzw. dem Gericht die für das Inkasso relevanten Angaben zu machen. Robert Gmür vom Rechtsdienst der FMH schreibt dazu in der SAeZ, 2004 S. 1758: Meines Erachtens willigt ein Patient, der auf die ausdrückliche Androhung der Uebergabe der Honorarforderung zum Inkasso und/oder zur Betreibung nicht reagiert, stillschweigend darin ein, dass diese Stellen von der Tatsache des Arztbesuches und dem Honorarbetrag erfahren. Allerdings wird man nicht allzu leichtfertig von einer stillschweigenden Einwilligung ausgehen dürfen. Es empfiehlt sich deshalb, ein namentlich bezeichnetes Inkassobüro in der letzten Mahnung deutlich hervorzuheben. Diese Beurteilung ist aber nicht ohne Risiko. Das Bezirksgericht Zürich hat im Jahre 2003 einen Gynäkologen wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu Fr Busse verurteilt. Der Arzt hatte eine Honorarforderung ohne Einwilligung des Patienten oder Entbindung durch die vorgesetzte Behörde zum Inkasso an ein spezialisiertes Unternehmen übergeben. Das Inkassobüro erfuhr in diesem Zusammenhang lediglich die Personalien der Patientin, das Behandlungsdatum sowie den Rechnungsbetrag. Das Urteil wurde aber durch keine höhere Instanz überprüft. Hätte der Arzt das Behandlungsdatum nicht angegeben, hätte er allenfalls einen Freispruch erwirken können, was sich auf die obgenannte Meinung von R. Gmür abstützen liesse. Immerhin: Ich rate, mit der Fiktion der stillschweigenden Entbindung vorsichtig umzugehen. b) Sie lassen den Patienten eine Formulareinwilligung unterschreiben. Diese kann beispielsweise auf der Rückseite des Personalienblattes bei der Anmeldung abgedruckt und ausgefüllt werden. Wenn Sie es aber nicht routinemässig, sondern nur bei unbekannten Patienten, deren Zahlungsmoral nicht über alle Zweifel erhaben sind, unterschreiben lassen wollen, dann können Sie auch ein separates Formular verwenden. Das Muster kann (entsprechend dem Vorschlag von Robert Gmür im obgenannten SAeZ Artikel) wie folgt lauten: 6

7 Muster: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für die Auslagerung der Rechnungsstellung, die Auslagerung des Inkassos und die rechtliche Durchsetzung der Honorarforderung Briefpapier Dr. XY Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient Damit ich mich auf meine medizinische Tätigkeit konzentrieren kann, ziehe ich für administrative Abläufe in meiner Praxis, insbesondere für das Rechnungswesen (Fakturierung, Debitorenkontrolle, Inkasso, Buchhaltung usw.), spezialisierte Unternehmungen bei. Selbstverständlich erhalten diese Stellen nur diejenigen Informationen und Daten, die sie für ihre Aufgabe benötigen. Ich bitte Sie deshalb, mir mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind. - (Textvariante bei an Verrechnungsstelle (z.b. Ärztekasse, medipa) ausgelagerter Rechnungsstellung:) Ich bin damit einverstanden, dass Dr. med. XYZ die für die Rechnungsstellung und das Inkasso erforderlichen Daten jeweils an die (Name/Adresse Verrechnungsstelle) bzw. an deren Inkassostelle (Name/Adresse des Inkassozusammenarbeitspartners der Verrechnungsstelle) weiterleitet. (Textvariante bei Rechnungsstellung, Mahnwesen durch Praxis/Übergabe von Säumnisfällen an Inkassostelle:) Ich bin damit einverstanden, dass Dr. med. XYZ im Falle meines Zahlungsverzugs die für das Inkasso erforderlichen Angaben jeweils an die (Name/Adresse der Inkassostelle) weiterleitet. - Ich bin ferner damit einverstanden, dass die obenerwähnte (Name/Adresse der Inkassostelle) im Falle meines anhaltenden Zahlungsverzuges dem Betreibungsamt die für die Betreibung erforderlichen Angaben machen kann. - Ich bin schliesslich damit einverstanden, dass mein Arzt dem zuständigen Gericht die notwendigen Angaben für die Durchsetzung seiner Honorarforderung machen kann. Ich bin mir bewusst, dass mein Arzt, sollte ich diese Einwilligung nicht geben, bei seiner vorgesetzten Behörde (kantonale Gesundheitsdirektion) eine Befreiung vom Berufsgeheimnis beantragen kann, um Inkasso, Schuldbetreibung und Gerichtsverfahren einzuleiten. Ort, Datum Unterschrift c) Sie lassen sich vom Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen für den Inkassofall vom Berufsgeheimnis entbinden. Dies ist im Hinblick auf das Risiko des Vorwurfs der Verletzung des Berufsgeheimnisses die sicherste Variante. 7

8 15. Was geschieht nach der Zustellung des Zahlungsbefehls durch das Betreibungsamt? Wenn der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhebt, dann können Sie nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung des Zahlungbefehls dem Betreibungsamt das Fortsetzungsbegehren stellen. Muster Fortsetzungsbegehren im Betreibungsverfahren Fortsetzungsbegehren Sehr geehrte Damen und Herren Ich ersuche Sie um Erlass eines Fortsetzungsbegehrens gemäss nachfolgenden Angaben: Gläubiger: Dr. Xaver Muster, Musterstrasse 12, 9000 St. Gallen Schuldner Hans Ohnegeld, Musterstrasse 10, 9000 St. Gallen Zahlungsbefehl Nr. Forderung: Fr nebst 5 % Zins ab Grund der Forderung: Rechnung Dr. Xaver Muster vom über Fr Was geschieht nach der Stellung des Fortsetzungsbegehrens? Wenn der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist, dann erlässt das Betreibungsamt eine Konkursandrohung. Zahlt der Schuldner auch auf diese Androhung nicht, so kann nach Ablauf von 20 Tagen beim zuständigen Kreisgerichtspräsidenten das Begehren um Konkurseröffnung gestellt werden. Ist der Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen, erlässt das Betreibungsamt eine Pfändungsankündigung. Wenn der Schuldner ein Arbeitseinkommen hat, pfändet das Betreibungsamt den das Existenzminimum übersteigenden Lohn während der Dauer eines Jahres. Hat er kein Arbeitseinkommen, so werden andere Gegenstände, die nicht zum notwendigsten Lebensbedarf zählen, gepfändet und hernach verwertet. Kann aus dem Erlös nicht die ganze Forderung abgedeckt werden, so erlässt das Betreibungsamt einen Verlustschein. Mit dem Verlustschein kann das Vermögen des Schuldners 20 Jahre lang weiterhin gepfändet werden. 17. Wie gehe ich vor, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhebt? Wenn der Schuldner die Schuld nicht unterschriftlich anerkannt hat, dann können Sie beim Vermittleramt am Wohnsitz des Schuldners das Vermittlungsbegehren stellen. Das Vermittleramt führt alsdann in formloser Art eine Verhandlung durch. Wenn es dort zu keiner Einigung, bzw. nicht zum Rückzug des Rechtsvorschlages kommt, dann kann hernach dem Präsidenten des Kreisgerichtes im Gerichtskreis, in dem der Schuldner wohnt, das Begehren um Beseitigung des Rechtsvorschlages gestellt werden. Wenn der Schuldner die Schuld unterschriftlich anerkannt hat (ein Begehren um Abzahlung in Raten, auf welchem die Schuld der Höhe nach fixiert ist, hat die Wirkung einer Schuldan- 8

9 erkennung), dann können Sie sich das Vermittlungsverfahren ersparen und beim Präsidenten des Kreisgerichtes das Begehren um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung stellen. 18. Wie gehen Sie vor, wenn Sie bei irgend einer Inkassofrage anstehen und Auskunft über das weitere Vorgehen haben möchten? Sie erhalten als Mitglied der Kantonalen Ärztegesellschaft diese Auskunft vom Rechtskonsulenten der Kantonalen Ärztegesellschaft gratis per Mail oder per Telefon unter der Nr Schliesslich weise ich darauf hin, dass Sie die obgenannten Muster, nämlich Muster zur Anfrage an eine Krankenkasse zur Abklärung eines Leistungsaufschubes Muster zur Anfrage beim Betreibungsamt zur Einholung eines Betreibungsauszuges Muster Betreibungsbegehren Muster: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für die Auslagerung der Rechnungsstellung, die Auslagerung des Inkassos und die rechtliche Durchsetzung der Honorarforderung Muster Fortsetzungsbegehren im Betreibungsverfahren ab unserer Homepage, (ärztlicher Teil, Rechtliches/Rechtsfragen) herunterladen können. Sie finden unter der gleichen Rubrik auch diese Zusammenfassung: Fragen und Antworten zum Inkasso der ärztlichen Honorarforderungen / Anleitung. Gerne hoffe ich, Ihnen, bzw. Ihrer inkassobeauftragten MPA mit dieser Anleitung gedient zu haben. Mit freundlichen Grüssen lic.iur. P. Bürki Rechtskonsulent der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen Auerstrasse Heerbrugg Tel Fax Mail peter.buerki@buerki-ra.ch 9

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