Inklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen
|
|
- Jobst Steinmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen Ringvorlesung Eine Hochschule für alle? Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. Katja Nebe Universität Halle-W. Juristischer Bereich
2 Hochschulpolitische Entwicklungen Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (2006): ca. 8 % aller Studierenden gesundheitsbedingt beim Studieren beeinträchtigt : Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz zum Studium mit Behinderung/chronischer Krankheit Eine Hochschule für Alle : Beschluss des Deutschen Studentenwerkes Eine Hochschule für alle Handlungsstrategien der Studentenwerke zur Umsetzung von UN-BRK und HRK-Empfehlung - August 2011: Ziele laut Nationalem Aktionsplan der Bundesregierung: Zahl der behinderten Studierenden erhöhen und Hochschulangebote zunehmend barrierefrei ausgestalten - vor allem aber die Empfehlungen des Bündnisses barrierefreies Studium
3 - Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG Rechtlicher Rahmen - Art. 24 Behindertenrechtskonvention der UN (BRK) regelt das Recht auf Bildung einschließlich des Rechts auf einen diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang zur Hochschulbildung. - seit der Ratifizierung der BRK im Jahr 2009 ist die Bundesrepublik verpflichtet, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderung angemessene Vorkehrungen getroffen werden. (Art. 24 Nr. 5 UN-BRK)
4 Rechtlicher Rahmen - Zu Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG deutlich das Bundesverfassungsgericht am , 1 BvR 1025/82, BVerfGE 85, 191, 206: -> Eine Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG zuwiderlaufende Benachteiligung liegt nicht nur bei Regelungen und Maßnahmen vor, die die Situation behinderter Menschen wegen ihrer Behinderung verschlechtern, sondern kann auch bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten gegeben sein, wenn dieser Ausschluss nicht durch eine Förderungsmaßnahme hinlänglich kompensiert wird. - deshalb: durch die Hochschulgesetze der Länder vor allem auch Förderungsmaßnahmen zu regeln - mit der Verbindlichkeit der BRK erhält die verfassungsrechtliche Pflicht zu Fördermaßnahmen eine weitere rechtliche Grundlage - Einzelheiten zum HSG LSA sogleich durch Dr. Rausch
5 Praktische Erfahrungen - Am Beispiel der Universität Bremen der Weg zum Aktionsplan und seine Umsetzung - aus der Sicht der ehemaligen Beauftragten für inklusives Studieren (BiS) - Schwerpunkte: - Bauliche Barrierefreiheit (Strategietreffen) - Sensibilisierung - Expert_innenkreis - Beteiligungsrechte für alle Statusgruppen auf allen Arbeitsebenen und in allen Bereich
6 Bremisches HSG 4 Abs. 6: Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit; sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von behinderten Studierenden. Sie tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule selbstständig und barrierefrei in Anspruch nehmen können. 4 Abs. 11: Die Hochschulen wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Beseitigung der für Menschen mit Behinderung in der Forschung und Wissenschaft bestehenden Nachteile hin und tragen allgemein zu einer gleichberechtigten Teilhabe und zum Abbau der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung bei. Daneben zahlreiche einzelne Detailregelungen, z.b. - Härtefallquote von 5 % in der Hochschulvergabeverordnung - Härtefallquoten in den Zulassungsordnungen für Masterstudiengänge - Nachteilsausgleiche, auf der Basis der ausdrücklichen Regelung in 31 Brem HSG in Studien- und Prüfungsordnungen konkretisiert - usw.
7 - Status quo 2012 Der Weg zum Aktionsplan - Beratung von Betroffenen und verschiedene Aktivitäten durch Kontakt- und Informationsstelle (KIS) sowie Interessengemeinschaft Handicap (Peergroup) - daneben Amt des Behindertenbeauftragten für Studierende neu besetzt umbenannt in BiS - Schwierige Kommunikation zwischen KIS/IGH und Verwaltung, insbesondere im Bereich Bau (Runder Tisch Bauliche Barrierefreiheit war eingerichtet, kaum Ergebnisse) - Universität selbst durch Diversity-Strategie und Charta der Vielfalt öffentlichkeitswirksam auf Kurs zum Abbau von Benachteiligungen im weitesten Sinne - Land Bremen selbst bei der Entwicklung eines Aktionsplanes -> Notwendigkeit und Chance für strukturelle Lösungsansätze -> Idee des unieigenen Aktionsplanes
8 Der Weg zum Aktionsplan (I) - Etappen - Gespräche zwischen IGH, KIS und BiS - frühe Stellungnahme der IGH Tenor: Warnung davor, auf gute Worte Taten nicht folgen zu lassen; Sorge, dass falsche Erwartungen allein der guten Presse wegen geweckt und Misstrauen gestärkt würde - Erster Entwurf eines Aktionsplanes APE - erste Diskussionen - Vernetzung mit Landespolitik für Einflussnahme auf Landesaktionsplan - Frühe Autorisierung durch das Rektorat (Rektoratsbeschluss im April 2013) - Anschließend uniweite Diskussion des APE (Mailingliste an 70 Expert_innen; Publikation des Diskussionsauftrittes über Webauftritt der Uni)
9 - Etappen Der Weg zum Aktionsplan (II) - Aufnahme der Rückmeldungen und Überarbeitung des APE - Intensive Diskussion im Rektorat über vorläufig endgültigen APE - Vorlage des APE an den Akademischen Senat zur Diskussion und Verabschiedung - Dezember 2013: Zustimmung des AS zum AP
10 Schwerpunkte des Aktionsplanes - Sensibilisierung - Expert_innenkreis als Lenkungs- und Evaluationsgremium - Beteiligungsrechte für alle Statusgruppen auf allen Arbeitsebenen und in allen Bereich - Bauliche Barrierefreiheit (Strategietreffen fortlaufend)
11 Quellen und Literaturempfehlungen Meyer auf der Heyde, Achim, DVfR Beitrag Forum D 28/2013, le.pdf arrierefreies_studium_hochschule_fuer_alle.pdf
Inklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen
Inklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen Ringvorlesung Eine Hochschule für alle? Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 19.11.2014 Co-Referat Dr. Christfried Rausch Universität
MehrFachtagung Diversity Management. UN Behindertenrechtskonvention ein wirksames ik Instrument für mehr Chancengleichheit. Berlin
Fachtagung Diversity Management. Behinderung im Fokus der IBS Forum 2 Aktionspläne zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention ein wirksames ik Instrument für mehr Chancengleichheit 25. Oktober 2016
MehrGrundgesetz. Grundgesetz
Grundgesetz Grundgesetz Grundgesetz Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, benachteiligt
MehrStellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion Inklusive Bildung Nichts über uns ohne uns am 15.
Published on Deutsches Studentenwerk (https://www.studentenwerke.de) Startseite > Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion Inklusive Bildung Nichts über uns
MehrEs ist normal verschieden zu sein. Wunsch oder Wirklichkeit? Studieren mit Behinderung/chronischer Krankheit an deutschen Hochschulen im Jahr 2012
Es ist normal verschieden zu sein. Wunsch oder Wirklichkeit? Studieren mit Behinderung/chronischer Krankheit an deutschen Hochschulen im Jahr 2012 Fachtagung der Informations- und Beratungsstelle Studium
MehrListe einschlägiger Rechtsnormen für Nachteilsausgleiche
Liste einschlägiger Rechtsnormen für Nachteilsausgleiche Internationale Ebene: Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) als Leitmotiv Impulse aus dem Völker- und Unionsrecht: insb. Notwendigkeit
MehrDie Fachstelle Studium und Behinderung an der UZH
Die Fachstelle Studium und Behinderung an der UZH Ein Kurzüberblick Benjamin Börner, M.A. Fachstellenleiter Studium und Behinderung 09.02.18 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen 2. Auftrag
MehrBedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung
Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung Stephanie Aeffner, Fachtag Inklusive Erwachsenenbildung, 22.02.2017 Was bedeutet der Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention
MehrBeauftragte/r für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung:
Stellungnahme des Vernetzungstreffens der Beauftragten, Berater und Beraterinnen für behinderte Studierende NRW zum Entwurf des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG NRW) vom 12.11.2013 Wir bedanken uns für die
MehrHerzlich Willkommen zum. Auftakt: Vielfalt an der FH Kiel Mittwoch, 8. November 2017
Herzlich Willkommen zum Auftakt: Vielfalt an der FH Kiel Mittwoch, 8. November 2017 Julia Koch Diversitätsbeauftragte der FH Kiel, 8.11.2017 Ablauf Auftakt: Vielfalt an der FH 11:30 12:00 Begrüßung Vielfalt
MehrKonzept der Anlaufstelle barrierefreie Hochschule der FHS St.Gallen (verabschiedet von Hochschulleitung am )
Konzept der Anlaufstelle barrierefreie Hochschule der FHS St.Gallen (verabschiedet von Hochschulleitung am 17.5.2017) 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die Fachhochschule St.Gallen leistet einen praxisrelevanten
MehrDiversitätsmanagement an der Universität Bremen. Vortrag im Rahmen des Seminars Diversität und Mobilität an der internationalen DAAD- Akademie (ida)
Diversitätsmanagement an der Universität Bremen Vortrag im Rahmen des Seminars Diversität und Mobilität an der internationalen DAAD- Akademie (ida) Nele Haddou Referentin für Diversity Management Bonn,
MehrDas Selbstbestimmt-Leben-Prinzip und die (nicht)inklusive Hochschule
Bereich Behinderung und Studium Das Selbstbestimmt-Leben-Prinzip und die (nicht)inklusive Hochschule Fachtagung zu Bildungsgerechtigkeit, Diskriminierungskritik und Diversity 12.11.2015 in Esslingen Überblick
MehrLandesaktionspläne zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
Landesaktionspläne zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Bereich Studium und Behinderung Empfehlung des Bündnisses barrierefreies
MehrUN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)
MehrForum D. Anforderungen an eine inklusive Hochschule Ergebnisse der DSW-Datenerhebung beeinträchtigt studieren 2011
Forum D Entwicklungen und Reformvorschläge Diskussionsbeitrag Nr. 28/2013 27.09.2013 Anforderungen an eine inklusive Hochschule Ergebnisse der DSW-Datenerhebung beeinträchtigt studieren 2011 von Achim
MehrForum D. Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern
Forum D Entwicklungen und Reformvorschläge Diskussionsbeitrag Nr. 6/2012 23.03.2012 Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen von Dr. Valentin Aichele, LL.M., Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
MehrSelbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn
AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN Angebot der Fortbildung: Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN FÜR INTERESSIERTE GEMEINDERÄTE/INNEN
MehrUN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung
Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung
MehrExterne Vorträge, Workshops, Schulungen (auf Einladung) und Publikationen ab 2010
Externe Vorträge, Workshops, Schulungen (auf Einladung) und Publikationen ab 2010 Stand: 31. Dezember 2017 1. Externe Vorträge, Workshops und Schulungen (auf Einladung) 2017 Gattermann-Kasper, M.: Studieren
MehrDie Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik
Dr. Joachim Steinbrück Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (Behindertenrechtskonvention
MehrDas neue Behindertengleichstellungsgesetz
Das neue Behindertengleichstellungsgesetz Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft
MehrJuso-Hochschulgruppe Würzburg
per Email Daniel Janke daniel.janke@uni-wuerzburg.de (Vorsitzender Studentischer Konvent) Juso-Hochschulgruppe Würzburg Indra Wachendorf Michael Kick Semmelstraße 46, 97070 Würzburg Würzburg, den 12. Mai
MehrBarrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen?
Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Konsequenzen der Behindertenrechtskonvention für die Hochschule Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut
MehrP r o f. D r. F e l i x W e l t i N o v e m b e r , B e r l i n
als Messlatte der UN- Behindertenrechtskonvention für das politische Handeln in Deutschland P r o f. D r. F e l i x W e l t i 3 0. N o v e m b e r 2 0 1 7, B e r l i n Gliederung I. UN-Behindertenrechtskonvention
MehrInklusive Hochschulen in Hessen. 4. Netzwerktreffen der Beauftragten für Studium und Behinderung in Hessen 09. Juli 2015, Hochschule Darmstadt
Inklusive Hochschulen in Hessen 4. Netzwerktreffen der Beauftragten für Studium und Behinderung in Hessen 09. Juli 2015, Hochschule Darmstadt Agenda 1. Projektziele 2. Akteure 3. Aktueller Projektstand
MehrDisability Mainstreaming als Strategie auch für Hochschulen
Disability Mainstreaming als Strategie auch für Hochschulen im Rahmen der Ringvorlesung Diversity und Hochschule" an der CAU Kiel Dr. Katrin Grüber Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft 27. 01. 2011,
MehrLandesbehindertengleichstellungsgesetz
Landesbehindertengleichstellungsgesetz Inhalte und Planung Sitzung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen am 28. Februar 2018 Folie 1 GLIEDERUNG 1. Grundsätze und Ziele des Gesetzes 2. Zeitplan
MehrAntworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014
en der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 1. Wie sieht Ihre Vision eines inklusiven, nachhaltigen und demokratischen Europas
MehrJugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule
Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule - Thesen zur Diskussion - Das Jugendamt Bürge für alles und jeden? DIJuF-ZweiJahrestagung Bonn, 9. Dezember 2014 Lydia Schönecker Deutsches Institut für
MehrInklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung
Inklusion und Integration Ein Beitrag zur Begriffsklärung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Gliederung 1. Der Impuls der UN-Konvention
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3611 15.11.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Abgeordnete Dagmar Zoschke
MehrPotenziale, Methoden und Konzepte auf dem Weg zu inklusiven Hochschulen am Beispiel von DoBuS
Potenziale, Methoden und Konzepte auf dem Weg zu inklusiven Hochschulen am Beispiel von DoBuS Dr. Birgit Drolshagen Zentrum für HochschulBildung / Bereich Behinderung und Studium DoBuS Gliederung Die Bedeutung
MehrFortbildungen im Bereich barrierefreie Hochschullehre Themen und Organisation
Fortbildungen im Bereich barrierefreie Hochschullehre Themen und Organisation Ergebnisse einer Umfrage der IBS Die chancengleiche Teilhabe von Studierenden mit Beeinträchtigungen steht und fällt auch mit
MehrDas Gleichstellungsbüro der Martin-Luther-Universität stellt sich vor
Das Gleichstellungsbüro der Martin-Luther-Universität stellt sich vor Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit an der MLU HSG LSA 3, Absatz 5 Aufgaben der Hochschule Die Hochschulen wirken bei
MehrWorkshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF
Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF Dr. Birgit Drolshagen & Dipl-Inform. Ralph Klein DoProfiL wird im Rahmen der gemeinsamen Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern
MehrInklusion realisieren Beratung stärken
Inklusion realisieren Beratung stärken Fachtagung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks (DSW) Berlin, 23. und 24. Januar 2014 Eröffnung durch
MehrVerbands-Gemeinde Lingenfeld
Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Lingenfeld Sommer 2018 1 1 VORWORT DES BÜRGERMEISTERS _ SCHWERE SPRACHE... 3 2 VORWORT DES BÜRGERMEISTERS... 5 3 SO WURDE DER PLAN GEMACHT... 6 4 GUTE BEISPIELE DAS GIBT
MehrUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung
MehrWer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.
Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de
MehrInklusive Hochschuldidaktik
Inklusive Hochschuldidaktik Internationale Fachtagung zur Umsetzung der VN- Behindertenrechtskonvention in der Praxis Samstag, 08.06.2013 Dr. Birgit Rothenberg (TU Dortmund) Inklusive Hochschuldidaktik
MehrEine Hochschule für alle - Studium und Behinderung. Dr. Irma Bürger Universität Potsdam
Eine Hochschule für alle - Studium und Behinderung Universität Potsdam www.uni-potsdam.de/handicap Eine Hochschule für f r alle Studium und Behinderung Ausgangssituation 18. Sozialerhebung (2007) 1,76
MehrWorkshop (3) Gleichstellung und Diversity
Workshop (3) Gleichstellung und Diversity Gute Arbeit, mehr Demokratie und Mitbestimmung: Welche Veränderungen bringt das neue Hochschulzukunftsgesetz? 26. März 2015 Veronika Schmidt-Lentzen 1 Aus dem
MehrStellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV)
Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV) Der NÖ Monitoringausschuss gibt gem. 4 Abs.1 Zif.2 NÖ Monitoringgesetz, LGBl. 9291 folgende Stellungnahme
MehrAufgabenfeld Studium und Behinderung im Überblick Teil II Entwicklung eines passenden Aufgabenprofils
Aufgabenfeld Studium und Behinderung im Überblick Teil II Entwicklung eines passenden Aufgabenprofils Qualifizierungsseminar für Beratende und Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen Informations-
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
Sekretariat des DBR: BAG SELBSTHILFE e.v. Kirchfeldstraße 149, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211 31006-49, Fax: 0211 31006-48, Mail: info@deutscher-behindertenrat.de, www.deutscher-behindertenrat.de Entwurf
MehrStellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.v. Frauenbergstraße 8 D-35039 Marburg - Bezirksgruppe Niedersachsen - Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur
MehrNovellierung des LGGBehM Eckpunktepapier
Novellierung des LGGBehM Eckpunktepapier Ergebnis der Arbeitsgruppe des Teilhabebeirates Sitzung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen am 11. Mai 2017 Präsentation: Inhalt Vorgehensweise
MehrAktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention zum Schutze der Rechte behinderter Menschen (UN-Behindertenrechtskonvention)
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention zum Schutze der Rechte behinderter Menschen (UN-Behindertenrechtskonvention) Beschlussvorschlag: Der Akademische Senat der Universität Bremen befürwortet den
Mehr6. Forum Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen
6. Forum Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen (Krippe, Kita, Schule, OGS, berufliche Bildung, VHS, Weiterbildung) 10.3.2016 in Lensahn Foto: Integrative Kindertagesstätte Kastanienhof Dr. Stefan
MehrInformation Diskussion Interaktion
Das Onlineportal für die Anwendung und Weiterentwicklung des Reha- und Teilhaberechts Information Diskussion Interaktion Ein Service für Gerichte und Anwaltschaft, Reha-Träger und Integrationsämter, Reha-Einrichtungen
MehrDie Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. notwendige und geeignete Änderungen
POSITIONEN www.institut-fuer-menschenrechte.de Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Nr. 5 Das Deutsche Institut für Menschenrechte Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige
MehrSTELLUNGNAHME 16/3173 A01, A04
Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sekretariat 16 STELLUNGNAHME 16/3173 30.10.2015 Stellungnahme A01, A04 Zum Entwurf eines Ersten allgemeinen Gesetzes
MehrLeitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden
Leitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden 1. Behinderungsbegriff und gesetzliche Grundlagen: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche
MehrUmgang mit Verschiedenheit in der LEBENSSPANNE. Der geheime Lehrplan der Inklusion Behinderte Studierende an Sonderpädagogischen Ausbildungsstätten
Umgang mit Verschiedenheit in der LEBENSSPANNE Der geheime Lehrplan der Inklusion Behinderte Studierende an Sonderpädagogischen Ausbildungsstätten Birgit Rothenberg Überblick (Überblick in Wingdings für
MehrDas Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Jahrestagung für Werkstatträte, Bethel 29. Juni 2009 Wolfgang Roos-Pfeiffer (Stabsstelle Projekte, Bethel) Einleitung
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1748 09. 03. 2017 Antrag der Abg. Sabine Wölfle u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Inklusion
MehrUmsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland: Erstellung eines Aktionsplans
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland: Erstellung eines Aktionsplans Bernd Seiwert, Abteilungsleiter Soziales im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention,
MehrJuristische Fakultät. Nationale Universität Irlands, Galway. Juristische Fakultät
Konzepte zur Barrierefreiheit und zu Zugangsbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des UN-Übereinkommens: Zielsetzung, Barrierefreiheit, angemessene Vorkehrungen Shivaun Quinlivan Direktorin
MehrDie UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)
Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Vortrag Ingrid Körner, Senatskoordinatorin 29.08.2013 Fachtagung Inklusive Arbeitswelt Hamburg Die erste UN-Konvention unter Beteiligung
MehrEmpowerment Meetings. Good knowledge enables, bad knowledge disables»
Empowerment Meetings 5 Behindertenbeauftragter über die Inhalte der UN Behindertenrechts-Konvention und ihre Umsetzung in Luxemburg Good knowledge enables, bad knowledge disables» Ziel der Empowerment-Meetings
MehrRechtsgrundlagen für Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Rechtsgrundlagen für Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt 11. Hans Böckler Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Forum 1 Das BTHG und Teilhabe im Betrieb Berlin, 2.3.2017 Prof. Dr. Katja Nebe, Universität
MehrDiversity-Prozesse und Inklusion: Eine Praxissicht. IBS Fachtagung Diversity Management. Behinderung im Fokus. Berlin, 25. und
Diversity-Prozesse und Inklusion: Eine Praxissicht IBS Fachtagung Diversity Management. Behinderung im Fokus. Berlin, 25. und 26.10.2016 Gliederung 1. Diversity Management an Hochschulen 2. Grundgedanken
MehrInformationen und Hinweise zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung
Informationen und Hinweise zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung Vorwort In der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks gaben 19 % aller
MehrWillkommen zur Themeninsel III. Zwischen Anerkennung und Stigma
Willkommen zur Themeninsel III Zwischen Anerkennung und Stigma Zwischen Anerkennung und Stigma Referentin: Barbara Vieweg, Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter -bifos-
Mehr8. Juni 2016, Fulda. Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen
8. Juni 2016, Fulda Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen Rechtliche Rahmenbedingungen für die Übergänge behinderter Menschen Fachgebiet
MehrBaden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-
MehrArt. 3 Abs. 3 S. 2 GG, 73 Abs. 2 und 7, 106 Abs. 2 SGG, Art. 13 Abs. 1 UNBehRÜbk
- 114 - Kein Anspruch eines behinderten Menschen auf Gestaltung einer mündlichen Gerichtsverhandlung in Form eines online - chats von zu Hause aus. Die Möglichkeiten, sich im sozialgerichtlichen Verfahren
MehrAUSBLICK AUF DIE ANSTEHENDEN BEHINDERTENPOLITISCHEN THEMEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG
AUSBLICK AUF DIE ANSTEHENDEN BEHINDERTENPOLITISCHEN THEMEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Treffen der kommunalen Behindertenbeiräte und
MehrInklusive Bildung in Schleswig-Holstein
in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fulda, 27.11.2012 Begriffsbestimmung : qualitativ hochwertige Bildung
MehrAktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz
Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer 2018 Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz 1 1 VORWORT_SCHWERE SPRACHE... 3 2 VORWORT_LEICHTE SPRACHE... 5 3 SO WURDE DER PLAN GEMACHT...
MehrKIS. Nachteilsausgleich. bei nachgewiesener Legasthenie und Dyskalkulie. IG Handicap
KIS IG Handicap Nachteilsausgleich bei nachgewiesener Legasthenie und Dyskalkulie Eine Hochschule für alle! Die Studienanfänger/innen und Studierenden haben viele Vorerfahrungen, Kenntnisse und Begabungen,
MehrGrundlagen, Begriffe und Konzepte
Grundlagen, Begriffe und Konzepte Inklusion: wir arbeiten daran Vernetzung zu Inklusionsthemen seit Anfang 2017: Büro OB, Amt f. soziale Leistungen, Gleichstellungsstelle, Volkshochschule Ideen und Planungen
MehrLegasthenie und. Sandra Ohlenforst M.A.
Legasthenie und Nachteilsausgleichsregelungen an Hochschulen Sandra Ohlenforst M.A. Agenda Vorstellung Universität Würzburg und KIS Daten Nachteilsausgleiche Grundlegendes Rechtliche Grundlagen Drei Voraussetzungen
MehrWie kann Inklusion gelingen? -
// VB Schule / Dr Ilka Hoffmann// Wie kann Inklusion gelingen? - Gliederung Inklusion? gesellschaftlich-politische Ebene rechtlich-organisatorische Ebene Inklusive Bildung in der Schule 1. Begriffsklärung:
MehrVon der Idee zum Aktionsplan
Die Bedeutung der UN- Konvention für die politische Arbeit Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Ottmar Miles-Paul Landesbehindertenbeauftragter von Rheinland-Pfalz Von der Idee zum Aktionsplan Grundsätze der
MehrAuswirkungen des Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention auf die Arbeit der Pädagogen an allgemeinen und Förderschulen - Ausgangslage BRK
Auswirkungen des Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention auf die Arbeit der Pädagogen an allgemeinen und Förderschulen - Ausgangslage BRK - Ausgangslage in den Ländern - Entwicklungen in der Sonderpädagogik
MehrAktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle
Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Gestaltung des Prozesses der Planung und Umsetzung Inklusionskommission 3.12.2014 Dr. Stefan Doose 1 Inklusion Gleiche Rechte für Menschen, die verschieden
MehrKonferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz
Konferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz www.easpd.eu Inklusion Inklusion Menschen mit Behinderungen wollen gleiche Chancen haben, selbst über ihr Leben entscheiden, vor dem Recht
MehrInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches
MehrWie werden Beratungsangebote und Nachteilsausgleiche genutzt?
Wie werden Beratungsangebote und Nachteilsausgleiche genutzt? Ausgewählte Ergebnisse der Datenerhebung beeinträchtigt studieren des Deutschen Studentenwerks Seminar der IBS vom 29. bis 30.11.12 in Münster
MehrDer juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention. zwischen dem Hessischen VGH und Prof. Dr. Eibe Riedel
Der juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention zwischen dem Hessischen VGH und Prof. Dr. Eibe Riedel VGH Kassel, Beschluss v. 12.11.2009; NVwZ-RR 2010, 602 BRK für Hessen bisher nicht in
MehrBegrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter
Begrifflichkeiten, Definitionen 1. Verschiedene Begrifflichkeiten 2. Der Begriff der Barrierefreiheit 3. Rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit 4. Problematik rollstuhlgerecht schwellenlos
MehrEvaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. BGG im Dialog, , BMAS
Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Ergebnisse und Handlungsempfehlungen BGG im Dialog, 16.09.2014, BMAS Prof. Dr. Felix Welti Universität Kassel, FB Humanwissenschaften, Institut für Sozialwesen
Mehr«Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern»
Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport «Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern» WAS HEISST GLEICHSTELLUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN? Menschen mit Behinderungen
MehrVortrag. Dr. Christiane Schindler. Auf dem Weg zu einer inklusiven Hochschule. Leipzig, , Auftaktveranstaltung Fachstelle Inklusion
Vortrag Dr. Christiane Schindler Leiterin der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks Auf dem Weg zu einer inklusiven Hochschule Leipzig, 19.06.2016,
MehrWer ist eigentlich der Arbeitskreis Inklusion und was macht er? Marie Moritz, Larissa Wallner, Christian Müller 22. Oktober 2015
Wer ist eigentlich der Arbeitskreis Inklusion und was macht er? Marie Moritz, Larissa Wallner, Christian Müller 22. Oktober 2015 Wer ist eigentlich der Arbeitskreis Inklusion und was macht er? 2 Übersicht
MehrGila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg
Vortrag für die gemeinsame Tagung der Erziehungshilfeverbände Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! am 31. Mai 2017 in Frankfurt Gila Schindler, Fachanwältin
MehrAnforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft
Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft Ulrich Hase 14. September 2015 Was erwartet Sie? Grundsätzliches Paradigmenwechsel Regelungsbereiche und Umsetzungsprinzipien
MehrBarrierefreiheit 2016
Barrierefreiheit 2016 Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at www.behindertenanwalt.gv.at
MehrMitglieder/Angehörige der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg mit Behinderung/chronischer Erkrankung
Mitglieder/Angehörige der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg mit Behinderung/chronischer Erkrankung Schwerbehindertenvertretung der Universität = Interessenvertretung der Mitarbeiter_innen mit
MehrInklusion an der volkshochschule stuttgart
16.11.2016 Inklusion an der volkshochschule stuttgart Ausgangslage Die UN Menschenrechtskonvention ist ein wichtiger Meilenstein nicht nur für Menschen mit Behinderungen sondern für die gesamte Gesellschaft.
MehrGesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.
Mehr2. Juni 2008 Amtliches Mitteilungsblatt
2. Juni 2008 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement) (Diplom und Bachelor) und Nonprofit- Management
MehrTeilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen
MehrInklusion. Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen. Forum Jugendhilfe-Schule. 31. Januar 2012
Inklusion Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen für Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe-Schule 31. Januar 2012 Behindertenrechtskonvention Paradigmenwechsel oder verwirrung? Disability Mainstreaming
MehrDie UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention Das Recht auf inklusive Bildung Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut für Menschenrechte 08.03.2010 VdS-Hessen
MehrGesundheitsförderung und Prävention im Lichte der UN- Behindertenrechtskonvention
Gesundheitsförderung und Prävention im Lichte der UN- Behindertenrechtskonvention Impulsreferat auf der Fachtagung Landespsychiatrieplanung NRW Ziele, Perspektiven, Visionen 25. Februar 2016 1 Inhalt:
Mehr