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1 Nr. 49 / Juni 2010 ISSN Infodienst Krankenhäuser infodienst.krankenhaeuser@verdi.de Gesundheit, Soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

2 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorwort»Gott kann man nicht bestreiken«mit diesem»argument«versuchen die Arbeitgeber der Diakonie ihre Sonderstellung zu begründen und den Beschäftigten diakonischer und evangelischer Einrichtungen das grundgesetzlich garantierte Streikrecht zu untersagen. Es wird höchste Zeit, dass die absurden Sonderregelungen des so genannten»dritten Weges«einer juristischen Prüfung unterzogen werden. Während in den kirchlichen Einrichtungen dieses Landes der Weltuntergang beschworen wird, sobald sich Beschäftigte mit Gewerkschaften oder gar mit legitimen Streiks für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen, ist gewerkschaftliche Interessenvertretung, sind Tarifverträge und Betriebsräte bei kirchlichen Arbeitgebern in vielen anderen europäischen Staaten eine Selbstverständlichkeit. Selbst bei der katholischen Bischofskonferenz in Österreich existiert ein gewerkschaftlich engagierter Betriebsrat. Es ist daher gut, dass die Beschäftigten von Kirche und Diakonie ihre Interessen mit unserer Gewerkschaft in die Hand nehmen. Lest dazu die umfassenden Berichte in diesem Heft. Mit Spannung werden wir die Verfahren von den deutschen Arbeitsgerichten verfolgen. Kirche kann auch im Arbeitsrecht keinen»staat im Staate«begründen, dies stellt Frank Bsirske im Interview (siehe S. 31) treffend dar. Ob das die deutschen Gerichte auch so sehen oder ob uns dies erst der Europäische Gerichtshof ins Stammbuch schreiben wird, werden wir dann wissen. Ansonsten findet ihr wie immer weitere Berichte, Artikel und Kommentare zu aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik, zu unseren tarifpolitischen Aktivitäten und zur Berufspolitik. Zu letzterem Themenkomplex haben wir in dieser Ausgabe einen langen Leserbrief veröffentlicht, welcher sich mit der Thematik der»pflegekammern«auseinandersetzt. Wir haben Gerd Dielmann um eine Stellungnahme dazu gebeten, die er in gewohnter Qualität und mit seinem»gewerkschaftlich-berufspolitischen Blick«zur Verfügung gestellt hat. Für die in den nächsten Wochen und Monaten stattfindenden Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen wünschen wir euch und uns spannende Diskussionen und viele, viele neue engagierte Mitstreiter/-innen. Einen schönen Sommer wünschen Joachim Lüddecke und Dominik Schirmer THOMAS LANGREDER Impressum ISSN Der Infodienst Krankenhäuser ist eine Veröffentlichung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, ein Kooperationsprojekt aller 11 ver.di-landesbezirke sowie des ver.di-bundesvorstandes, Fachbereich 3, Ressort 9 V.i.S.d.P. Joachim Lüddecke, ver.di-landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, Hannover, Tel / , Fax , joachim.lueddecke@verdi.de Endredaktion: Joachim Lüddecke, Dominik Schirmer Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. Verteileränderungen Eine dringende Bitte unserer Druckerei, da sie nicht zuständig ist: Bei Verteileränderungen, sei es Anschriften, Liefermengen oder was auch immer, bitte Rainer Bobsin / freestyle grafik informieren! verdi@freestylegrafik.de Redaktionsschluss ist immer freitags 12 Uhr Nr. erscheint Red.schluss 50 September August 51 Dezember November Preis: nach dem Selbstkostendeckungsprinzip, im ver.di-mitgliedsbeitrag enthalten Auflage: Titelgrafik: Reinhard Alff Verteileränderungen: bitte an Rainer Bobsin/freeStyle grafik Windthorststr. 3-4, Hannover, verdi@freestylegrafik.de Herstellung: freestyle grafik + BWH Hannover GmbH LeserInnenbriefe bitte an: Joachim Lüddecke, ver.di-landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, Hannover Tel / , Fax 0511 / infodienst.krankenhaeuser@verdi.de Bei Anfragen per bitte Absender nicht vergessen, damit wir gleich die zuständigen Ansprechpersonen bei ver.di vermitteln können. klimaneutral gedruckt Zertifikationsnummer: Das Redaktionsteam behält sich vor, Zuschriften gekürzt zu veröffentlichen. 2

3 In diesem Heft In eigener Sache Wie es weiterging Broermann, Sana Lichtenberg, EU-Richtlinie»spitze Gegenstände«, Agaplesion, KfH und GML 4 KMG-Kliniken, HBH-Kliniken, Lippische Nervenklinik, Asklepios Lindau, Landkreis Rottal-Inn, DRK Süd-West 5 Gesundheitspolitik Für ein solidarisches Gesundheitssystem der Zukunft 6 Pauschal ist unsozial 7 InEK-Vergleiche: Schlimmer als Äpfel mit Birnen 8 Tarifpolitik FAQ zum Tarifabschluss öffentlicher Dienst (VKA) 10 Rhön: DKD Wiesbaden 12 Helios-Akutkliniken: Wechselschichtzulage vorenthalten 12 BAG: Zulage für ständige Wechselschichtarbeit Urlaub 13 Park-Klinikum Bad Krozingen (BaWü): Insolvenz abgewendet Notlagen-Tarifvertrag vereinbart 13 HosCo. Kliniken SARL: Eine neue Mitspielerin im Kliniken-Monopoly 14 Berufspolitik Leserbrief zu»absenkung der Zugangsvoraussetzungen«und»Pflegekammer«15 Stellungnahme zum Leserbrief: Die Kammer als Lösung aller Probleme? 17 GesinE: Bestandsaufnahme der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen 20 Deutscher Qualifikationsrahmen: ver.di sieht dringenden Überarbeitungsbedarf 21 Deutschland Zentrale Ergebnisse des Pflege-Thermometers Diakonie / Ev. Kirche Diakonisches Werk der EKD: Tarifforderungen Die Zukunft der Arbeitsrechtlichen Kommissionen 28 Streikrecht:»Kein Staat im Staate«31 Diakonie-Klinikum Hamburg verklagt ver.di und muss Klage zurückziehen 32 Diakonie Niedersachsen: Wahl der Arbeitnehmervertreter ausgesetzt 34 prodiako bietet Tarifvertrag für 10 Millionen Euro 34 Hessen-Nassau: Kein Frieden unterm Kreuz 38 Krankenhäuser kranken an Energievergeudung 39»Angriff«auf die Arbeitszeitvorschriften 40 Rhön-Klinikum AG: ver.di-erfolg bei den Aufsichtsratswahlen 41 Mindestlohn in der Altenpflege beschlossen 41 Altenpflege: Und es lohnt sich doch! Beispiel Residenz-Gruppe 42 Psychiatrie Was bringt die Einführung der Psych-Pauschalen? 44 PiAs leisten Arbeit 46 PiA-Interessenvertretung in ver.di 48 Aus den Landesbezirken Verband der Privatkrankenanstalten Bayern: Tarifrunde beendet 49 Vor Ort Streik in der MZ-Service-GmbH, Würselen (NRW) 50 Asklepios:»Tölzer Skandal«51 Universitätskliniken Schleswig-Holstein: Landesregierung plant Verkauf des Uniklinikums 51 Leipzig: Verhandlungsergebnis nach zwei Warnstreiks 53 Essen: Personalservicegesellschaft 54 Göttingen: Tarifkonflikt immer noch am Laufen 56 ver.di Stuttgart: Kampagne»Gemeinwohl sichern Kommunalfinanzen stärken«58 Landkreis Schwandorf (Bayern):»Kliniken zum Schnäppchenpreis«60 Wir in ver.di Landesbezirke 61 Bundesverwaltung 62 Literatur- und Internettipps 63 Beitrittserklärung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft KID 49 Ich möchte Mitglied werden ab: Erwerbslos Einzugsermächtigung: Monatsbeitrag: Euro Monat/Jahr Persönliche Daten: Name Vorname/Titel Straße/Hausnr. PLZ Wohnort Geburtsdatum Telefon Staatsangehörigkeit Geschlecht weiblich männlich Beschäftigungsdaten Wehr-/Zivildienst bis Azubi-Volontär/in- Referendar/in bis Schüler/in-Student/in bis (ohne Arbeitseinkommen) Praktikant/in bis Altersteilzeit bis Sonstiges Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Straße/Hausnummer im Betrieb PLZ Ort Personalnummer im Betrieb Branche ausgeübte Tätigkeit ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lastschrifteinzugsverfahren zur Monatsmitte zum Monatsende monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzuziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen) Name des Geldinstituts/Filiale (Ort) Bankleitzahl Kontonummer Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben) Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in Tarifvertrag Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di- Satzung pro Monat 1% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensionär/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5% des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen beträgt der Beitrag 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Datenschutz Ich erkläre mich gemäß 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffenden Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Datum/Unterschrift Werber/in: Name W Arbeiter/in Beamter/in Selbstständige/r Vollzeit Teilzeit Angestellte/r DO-Angestellte/r freie/r Mitarbeiter/in Anzahl Wochenstd. Ich war Mitglied der Gewerkschaft: von: Monat/Jahr bis: Monat/Jahr Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Euro Vorname Telefon Mitgliedsnummer

4 Wie es weiterging Wie es weiterging Infodienst 48, S. 11 und 47, S. 15 Hartz IV für Broermann? Der Eigentümer der Asklepios- Kliniken, Dr. Bernard gr. Broermann, ist im deutschen Milliardärsranking um zwei Plätze abgestiegen. Platz Platz in Vermögen weltweit Deutschland Milliarden US-$ , ,4 Quellen: richest-people_the-worlds-billionaires_countryofprmres_5.html Worlds-Billionaires_CountryOfCitizen_8.html HEIKE SPIES Infodienst 48, S. 15 und 47, S. 12 Sana Lichtenberg und Managementzentrale: Tarifabschluss Nachdem der Arbeitgeber sein Angebot deutlich nachgebessert hatte, konnten wir im März einen Tarifabschluss erreichen. Das verdanken wir nur der zahlreichen Beteiligung an unseren Protestaktionen. Wir haben mit dem Ergebnis sichergestellt, dass das Klinikum Lichtenberg und die Managementzentrale ab dem 1. Juli 2010 vollständig in die Sana-Konzerntarifverträge eingebunden sind. Durch die Verhandlungen haben wir die Grundlage geschaffen, dass alle Beschäftigten auch die Auszubildenden unter einen Tarifvertrag FREESTYLE fallen und die bestehenden unterschiedlichen Bezahlungen zusammengeführt werden. Insbesondere die Bonus-Regelung für ver.di-mitglieder ist ein wichtiges Signal und wird in Berlin bisher von keinem anderen privaten Gesundheitskonzern gewährt: 2010 erhalten alle ver.di-mitglieder zwei zusätzliche freie Tage für gesundheitsfördernde Aktivitäten. Die Durchsetzung der 38,5 Stunden pro Woche mit vollständiger Anwendung der neuen Vergütungstabellen ist auf erbitterten Widerstand der Geschäftsführung gestoßen und war deshalb nicht realisierbar: Die Arbeitszeit bleibt bei 38,5 Stunden pro Woche, aber die neuen Vergütungstabellen werden nur mit 96,25% zur Anrechnung gebracht. Unsere Mitgliederbefragung im April zeigte eine große Zustimmung und die Tarifkommission hat anschließend dem Abschluss einstimmig zugestimmt. Für die Sana-Kliniken Sommerfeld werden die Verhandlungen im August 2010 geführt. Dirk Völpel-Haus, ver.di-bundesverwaltung, Heike Spies, ver.di Berlin Infodienst 48, S. 30 EU-Richtlinie beschlossen Am 8. März 2010 beschloss der Rat der Europäischen Union die neue Richtlinie zum Umgang mit spitzen Gegenständen in Kliniken. Das Europäische Parlament hatte den Vorschriften bereits am 11. Februar 2010 zugestimmt. Infodienst 48, S. 36 Agaplesion wächst weiter Ab 1. Mai 2010 hat die Agaplesion gag nach eigenen Angaben die Mehrheit an den Einrichtungen des Hessischen Diakonievereins übernommen (s. Pressemitteilung auf Die HDV ggmbh betreibt das Luisenkrankenhaus Lindenfels in Hessen, das Diakonie-Krankenhaus Ingelheim, das Ev. Krankenhaus Hochstift Worms und das Ev. Krankenhaus Anna-Henrietten-Stift Traben-Trarbach in Rheinland-Pfalz, die Service-GmbH IDG (Service und Personalverleih) sowie sieben Seniorenzentren. Betroffen sind insgesamt etwa Beschäftigte. Infodienst 48, S. 4 und 47, S. 13 KfH- und GML-Tarifabschluss Die im Tarifvertrag beschlossene ver.di-vorteilsregelung in Höhe eines Einmalbetrages von 150 Euro gilt auch für Teilzeitbeschäftigte in voller Höhe. Der Arbeitgeber zahlt aber bisher nur anteilmäßig. Das ist nicht richtig. Deshalb hatte ver.di alle Betroffenen aufgefordert, ihren Anspruch schriftlich geltend zu machen und zur Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht einen Rechtsschutz-Antrag bei ihrem ver.di-bezirk zu unterschreiben. Anfang Mai lagen 48 Geltendmachungen vor. Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di- Bundesverwaltung JAN-CORD FUHRMANN FREESTYLE 4

5 Wie es weiterging FREESTYLE Infodienst 48, S. 19 KMG-Kliniken Die Beschäftigten der KMG arbeiten immer noch für ein Gehalt, das 30-40% unter TVöD-Niveau liegt. Was der Arbeitgeber bisher gegenüber ver.di verweigert, hat er nun mit dem Marburger Bund»in aller Stille«vollzogen: eine satte Entgelterhöhung auf TVöD- Niveau für die Ärztinnen und Ärzte in den Akuthäusern. Katja Paul, ver.di-bundesverwaltung Infodienst 48, S. 50 HBH-Kliniken In den Gesprächen über einen Notlagentarifvertrag für die Hegau-Bodensee-Hochrhein-Kliniken waren ver.di und Marburger Bund nach langwierigen Verhandlungen zu weitgehenden Sanierungsbeiträgen bereit. Das Scheitern der Verhandlungen droht nun, nachdem seitens der Arbeitgeber und des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) überraschend ein Tabu im Hinblick auf eine Differenzierungsklausel aufgestellt wurde. Von Anfang an war gewerkschaftsseitig klargestellt worden, dass eine Notlagenvereinbarung nur in Verbindung mit einer solchen Klausel möglich sein würde. Dieses Instrument war vom Bundesarbeitsgericht rechtlich zuletzt ausdrücklich gebilligt worden. Die Rechtsprechung sieht darin die zulässige Möglichkeit, die spezifischen Nachteile einer Notlagenvereinbarung für Gewerkschaften und ihre Mitglieder abzufedern. KRISTOFFER BORRMANN Arbeitgeber und KAV hatten zu keinem Zeitpunkt der Gespräche klar kommuniziert, dass eine solche Regelung ein Tabu sei. Die jetzt aufgestellte Position ist angesichts des bereits fortgeschrittenen Verhandlungsstands eine inakzeptable Belastung für den weiteren Fortgang. Vor diesem Hintergrund wurden die Verhandlungen unterbrochen, um dem Arbeitgeber und dem KAV Gelegenheit zu geben, ihre Position zu überdenken. Die beteiligten Gewerkschaften stehen nach wie vor zu einer Sanierung des HBH-Verbundes. Günter Busch, ver.di Baden- Württemberg, Infodienst 47, S. 4 und 46, S. 8 Lippische Nervenklinik (LNK) Entsprechend der Vereinbarung vom November 2009 hat der Arbeitgeber im Februar 2010 ein Angebot für einen Haustarifvertrag vorgelegt. Die darin vorgeschlagenen Regelungen weichen erheblich vom branchenüblichen Standard für psychiatrische Kliniken in der Region Ostwestfalen-Lippe und in NRW ab. Die Werte des TVöD (kommunal) werden um bis zu 30% unterschritten. Insbesondere das Angebot des Arbeitgebers für die betriebliche Entgeltordnung hat erhebliche Mängel. In bisher drei Verhandlungsrunden konnte noch keine Einigung erzielt werden. Die Tarifverhandlungen werden im Juni fortgesetzt. Der Streik bleibt bis zum unterbrochen. Wolfgang Cremer, ver.di NRW Infodienst 48, S. 12 Asklepios-Klinik Lindau Auch Ellen Paschke war dabei, als die aktiven ver.dianerinnen in der Asklepios-Klinik Lindau (Bodensee) Mitte März 2010 nochmals öffentlich auf ihre Situation hinwiesen. Infodienst 47, S. 37 Krankenhäuser im Landkreis Rottal-Inn (Bayern) Nachdem das Bürgerbegehren»Krankenhäuser in Bürgerhand!«im November 2009 die Privatisierung der drei Häuser verhinderte, wurde die BAB GmbH (Institut für betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Beratung GmbH, Bremen) beauftragt, ein tragfähiges Gesamtkonzept zur Führung der Häuser in Landkreis-Hand zu erstellen. Der Kreistag hat am 19. April 2010 in einer Sondersitzung mit großer Mehrheit den BAB-Vorschlägen zugestimmt. Mehr dazu unter Infodienst 48, S. 22 Tarifabschluss bei der DRK- Trägergesellschaft Süd-West Am 26. Mai 2010 beschlossen die Mitglieder der Tarifkommission nach intensiver Diskussion, das erzielte Tarifergebnis anzunehmen. Als besonderen Bonus konnten wir für die ver.di-mitglieder ab 2011 pro Kalenderhalbjahr einen zusätzlichen freien Tag durchsetzen. Weitere Infos bei Frank Hutmacher (ver.di Rheinland-Pfalz) oder Dirk Völpel-Haus. 5

6 Gesundheitspolitik Für ein solidarisches Gesundheitssystem der Zukunft Erstmals getagt Erste Konzepte zur Diskussion Mit einer eigenen Reformkommission setzen sich der Deutsche 21. April präsentierten Gesund- In der zweiten Sitzung am Gewerkschaftsbund, Vertreter/ heitswissenschaftler erste Untersuchungsergebnisse. Unter Leitung innen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Wissenschaftler/innen von DGB-Bundesvorstandsmitglied und weitere Sachverständige von Annelie Buntenbach berieten die den Plänen der schwarz-gelben Kommissionsmitglieder die Ergebnisse und stellten Weichen für die Bundesregierung zum Gesundheitswesen ab. weitere Arbeit bis zum Sommer. Für ver.di gehört der Kommission, die am 10. März zum ersten Wissenschaftszentrum Berlin gab Professor Rolf Rosenbrock vom Mal tagte, Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke an. Schwächen unseres Gesundheits- eine Übersicht über Stärken und Mit einem Gegenmodell soll die systems und den daraus abzuleitenden Reformbedarf. solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung Sein Fazit: Alle bestehenden erhalten und gestärkt werden. Probleme bei der Finanzierung wie Die Einführung einer einkommensunabhängigen Gesundheitsprämie, System zu beheben. Er zeigte auch der Versorgung seien im der so genannten Kopfpauschale, Reformmöglichkeiten auf, die zu lehnen die Kommissionsmitglieder einer Verbesserung der Finanzlage ab. und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung Während sich die Bundesregierung bemüht, möglichst nichts führen, ohne ihren solidarischen über ihre Planungen für eine Kopfpauschale an die Öffentlichkeit Systemwechsel sei mit hohen Charakter zu gefährden. Jeder dringen zu lassen, tagt diese Kommission öffentlich und will eine hersehbaren Wirkungen verbun- Transaktionskosten und nicht vor- breite Diskussion ermöglichen. den. Wer dies will, sei in der Begründungspflicht. Mehr dazu: Markus Lüngen, Wissenschaftler am Institut für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie der Universitätsklinik Köln, rechnete vor, wie teuer einzelne Varianten der Kopfpauschale es gibt inzwischen mehr als 30 Modelle die Bürger/innen zu stehen kommen. In der Zusammenfassung kam Annelie Buntenbach zum Schluss: Auch eine kleine Kopfpauschale, wie sie jetzt von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) ins Spiel gebracht wird, wäre unsozial. Auch sie würde zu großen Verwerfungen führen. Bei niedrigen Arbeitseinkommen oder Renten steige im Vergleich zu heute die Belastung um bis zu 36,7 Prozent. Mit steigendem Einkommen schwinde diese Belastung. Die Kopfpauschale sei somit das Gegenteil von solidarischer Finanzierung. Zusammengefasst aus ver.di- Newsletter Gesundheitspolitik Nr. 3 (30.3.) und Nr. 4 ( ) 6

7 Pauschal ist unsozial Gesundheitspolitik UTE PREUNINGER (2) Am 17. März 2010 kam die Regierungskommission zur Finanzierung im Gesundheitswesen zum ersten Mal zusammen, um über die Ausgestaltung der Gesundheitsreform zu beraten. Vor Ort zeigten campact-aktivistinnen, wohin die schwarz-gelbe Gesundheitspolitik steuert: Mit der Kopfpauschale schwimmt der eine oben, der anderen steht das Wasser bis zum Hals.»Total pauschal ist unsozial«, sagt campact sagen auch wir. Ute Preuninger, ver.di-bundesverwaltung Zur Unterschriftenaktion siehe auch Infodienst 48, S. 5 MANFRED GENESCHEN Flashmobs gegen Kopfpauschale im NRW-Wahlkampf Mit insgesamt acht so genannten Flashmobs protestierten campact-aktive von Ende April bis Anfang Mai 2010 auf FDP- und CDU-Wahlkampfveranstaltungen gegen die Pläne der Bundesregierung. Sie legten sich zu einem verabredeten Zeitpunkt demonstrativ Kopfverbände an und hielten Banner mit der Aufschrift»Kopfpauschale stoppen!«in die Höhe. Danach verließen sie die Veranstaltung. Mehr dazu unter Über Unterschriften gegen die Kopfpauschale Gesundheitsminister Rösler drückt sich vor Übergabe Bei Philipp Röslers Rede über Gesundheitspolitik vor dem Kölner Metallforum am 3. Mai 2010 war campact mit einer Mitmachaktion und über Unterschriften gegen die Kopfpauschale dabei. Aber der FDP-Minister ließ sich nicht auf eine Übergabe ein. Viele Botschaften an ihn auf Sprechblasen kamen trotzdem zusammen und die Gewissheit: Auf eine Übergabe der Unterschriften bestehen wir. TeilnehmerInnen bis zum :

8 Gesundheitspolitik InEK-Vergleiche: Schlimmer als Äpfel mit Birnen Wenn die Geschäftsleitung eines x-beliebigen Unternehmens die Kosten senken, die Arbeitsbedingungen verschlechtern und die Beschäftigten noch mehr unter Druck setzen will, greift sie zum Mittel des so genannten Benchmarkings. Benchmarking heißt Kennzahlenvergleich und bedeutet, dass einzelne Teilaspekte einer Tätigkeit herausgegriffen werden und mit anderen verglichen werden. In aller Regel geht es dabei um die Kosten und irgendwo in der Welt findet sich ein Bereich, wo die Kosten niedriger sind. Schon rein logisch wird sich bei solchen Vergleichen immer eine Differenz ergeben und nicht überall das gleiche Ergebnis herauskommen. Interessant dabei ist nie, wo die Arbeitsbedingungen besser sind, wo mehr Beschäftigte mit weniger Stress die Leistung erbringen, sondern immer, wo es mit weniger und billiger geht. In den Krankenhäusern sind das zentrale Instrument dieser Kennzahlenvergleiche die sog. InEK- Vergleiche. InEK ist das Institut, das die DRGs eingeführt und die Kosten für die Behandlung von bestimmten Krankheiten systematisch erhoben und durchleuchtet hat.* Damit ist es möglich, für jede einzelne DRG, exakt aufgeteilt nach Personal- und Sachkosten und bei den Personalkosten nach den unterschiedlichen Berufsgruppen, festzustellen, wie viel die Behandlung im Durchschnitt kostet. Damit haben die Manager die gewünschte Differenz und können Druck ausüben. Liegt man unter InEK heißt es, wir müssen rationalisieren, damit wir den Abstand wahren und nicht ins Mittelmaß absinken. Liegt man über InEK heißt es, wir müssen rationalisieren, um den Durchschnitt zu erreichen. Dumm wer darauf hereinfällt: Denn, wenn alle in dieselbe Richtung agieren, führt das zu nichts anderem, als dass der Durchschnitt sinkt und alle noch mehr unter Druck kommen. Ein ideales Instrument für Manager und für alle, denen die Arbeitsbedingungen und die Interessen der Beschäftigten ziemlich Wurst sind und der Profit ziemlich viel bedeutet. Gegen solche Kennzahlenvergleiche gibt es logische und wissenschaftliche Argumente, die auch allseits bekannt sind, aber natürlich von denen, die diese Vergleiche initiieren, nicht berücksichtigt werden, weil es ihren Interessen widerspricht. Wir wollen diese Argumente deswegen nochmals deutlich ins Gedächtnis rufen. Bei all diesen Vergleichen wird ein Teilaspekt herausgegriffen und nur dieser Teilaspekt verglichen, alle anderen Aspekte einer Leistung bleiben unberücksichtigt. Es erfolgt insbesondere keine Betrachtung der Qualität der erbrachten Leistung. Es geht eigentlich nicht um»best (beste) Practice«, sondern um»cheapest (billigste) Practice«. Die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung, z.b. bauliche DUXSCHULZ / PIXELIO.DE * InEK GmbH Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, 8

9 Gesundheitspolitik Voraussetzungen (lange Wege, große Stationen, Altbauten) werden nicht berücksichtigt. Die Arbeitsorganisation wird nicht berücksichtigt: Sind bestimmte Arbeiten auf andere Berufsgruppen ausgelagert (z.b. Transportarbeiten, Versorgungsassistenten usw.), erscheint plötzlich der eine Bereich billiger als der andere. Es wird unterstellt, es gäbe tatsächlich ein repräsentatives Durchschnittskrankenhaus. Dies gibt es nicht, es ist eine statistische Fiktion. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden zur abhängigen Variablen (Mensch als Kostenfaktor) und sind kein eigenständiger Wert mehr, der berücksichtigt werden muss. Es wird immer IST mit IST verglichen und argumentiert»bei den Anderen geht s ja auch«. Solche Ist-Ist-Vergleiche sind unsinnig, denn sie vergleichen im besten Fall Verschwendung mit Verschwendung, aber normalerweise (stärkere) Unterversorgung mit (weniger starker) Unterversorgung. Eigentlich notwendig wäre ein SOLL-IST-Vergleich, die Ermittlung des objektiven Bedarfs, der für die Erbringung einer geforderten Leistung notwendig ist. Genau das ist aber nicht gewollt, würde es doch zu einem Ausgleichen der Differenzen führen und nicht zu einer Verschärfung des Drucks. Besonders in Bezug auf die Pflege sind diese Vergleiche doppelt absurd, weil bekannt ist, dass die Pflege in den DRGs völlig unzureichend abgebildet ist. Hierzu ein einfaches Beispiel: Für die DRG G67A»Ösophagitis, Gastroenteritis, Magen-/Darmblutung, Ulkuserkrankung mit äußerst schweren od. schweren Komplikationen und Begleiterkrankungen od. Alter >74 Jahre«dürfen die Pflegekosten 78 Euro pro Tag betragen. Für die DRG H07B»Cholezystektomie ohne sehr komplexe Diagnose, ohne komplizierende Konstellation«Pflege rechnet das InEK-Institut 74 Euro pro Tag. Es ist offensichtlich, dass im Fall des mehr als 74-jährigen multimorbiden Patienten eine viel höhere Arbeitsbelastung für die Pflege entsteht als im anderen Fall, dennoch erscheint bei gleicher Personalbesetzung ein Bereich, der schwerpunktmäßig die besser vergüteten und leichter zu pflegenden Patienten hat, wirtschaftlicher als der andere. Dies ist nur ein Beispiel, es ließen sich hunderte weitere finden. Insgesamt sind diese Vergleiche massiv qualitätsfeindlich und menschenfeindlich. Qualitätsfeindlich, weil diese Seite der Leistungserbringung völlig ausgeblendet wird und unterstellt wird, dass die Qualität unabhängig von den Kosten sei. Menschenfeindlich, weil das Ziel ist, unsere Arbeitsbedingungen ständig zu verschlechtern. Wir sind also schlecht beraten, wenn wir uns durch solche Zahlen unter Druck setzen lassen und am Schluss selbst noch glauben, dass wir unwirtschaftlich seien und schneller arbeiten müssten. Man muss diese Art des Vorgehens ablehnen und fordern, dass gemeinsam mit den Beschäftigten ermittelt wird, welcher Bedarf zur Erbringung der abgeforderten Leistung notwendig ist und dieser dann auch finanziert wird. Wenn das Geld nicht reicht, muss man den Kampf um mehr Geld führen, aber nicht den Kampf gegen die Beschäftigten und letztlich auch gegen die Patienten. Thomas Böhm, Krankenhaus- Info der ver.di-betriebsgruppe im Klinikum Stuttgart, März 2010, Seite 4 LOTHAR GALOW-BERGEMANN 1. Mai 2010 in Stuttgart RENATE STIEBITZ (2) 9

10 FAQ zum Tarifabschluss öffentlicher Dienst (VKA) Tarifpolitik Ab wann ändern sich die Bereitschaftsdienstentgelte? Rückwirkend zum 1. Januar 2010 werden die Bereitschaftsdienstentgelte dynamisiert. Das heißt, die Erhöhung erfolgt in den Schritten der Entgelterhöhung: ab 1. Januar 2010 um 1,2%, ab 1. Januar 2011 um 0,6%, ab 1. August 2011 um 0,5%. Damit zukünftig eine Dynamisierung sichergestellt ist und diese nicht immer gesondert verhandelt werden muss, wurde nun in den Tarifvertrag eingefügt: die Beträge der Anlage G (= Bereitschaftsdienstentgelt) verändern sich ab März 2012 entsprechend den allgemeinen Erhöhungen der jeweiligen Entgeltgruppe. Das Leistungsentgelt wird auch in den Krankenhäusern erhöht. Wieso? Und warum bei einigen anders als im übrigen öffentlichen Dienst? Mit dem Tarifabschluss 2008/ 2009 wurde das Leistungsentgelt ( 18 TVöD) in den Krankenhäusern zum Erhalt der 38,5-Stunden- Woche auf Null gesetzt. Ausnahme hiervon bildeten die Krankenhäuser in Baden-Württemberg (39- Stunden-Woche) und im Osten (40-Stunden-Woche). Sie blieben auf einem Prozent Leistungsentgelt wie der sonstige öffentliche Dienst. Der Tarifabschluss 2010 wurde auf Basis eines Schlichterspruches vereinbart. In der Schlichtung selbst wollten die Arbeitgeber nur eine Erhöhung des Leistungsentgeltes, nicht der normalen Tabellenentgelte. Die Schlichter haben deshalb einen Kompromiss vorgelegt, der eine minimale Erhöhung des Leistungstopfes vorsieht. Für den Krankenhausbereich sieht dieser wie folgt aus: RENATE STIEBITZ (3) Krankenhäuser (ohne Baden-Württemberg und Ostkliniken): 2010: Null Prozent, ab 1. Januar 2011: 0,75% Leistungsentgelt, ab 1. Januar 2012: 0,75% Leistungsentgelt, ab 1. Januar 2013: 1% Leistungsentgelt. Krankenhäuser in Baden-Württemberg und Ostkliniken: Ab 1. Januar 2010: 1,25% Leistungsentgelt, ab 1. Januar 2011: 1,5% Leistungsentgelt, ab 1. Januar 2012: 1,75% Leistungsentgelt, ab 1. Januar 2013: 2% Leistungsentgelt. Der Prozentsatz beschreibt das zu verteilende Gesamtvolumen aus allen ständigen Monatsentgelten des Vorjahres der unter den TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Krankenhauses/der Klinik. Für uns bleibt der Abschluss zur Erhöhung des Leistungsentgelts ein Biss in den sauren Apfel. Weder die Mitglieder der Bundestarifkommission noch sonst jemand im Fachbereich will dies wirklich haben. Zitat Anne Henkel, Mitglied der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst aus dem Klinikum Fulda:»Ich weiß auch, wenn wir die Nasenprämie weg haben wollen, müssen wir dafür kämpfen. Die Krankenhäuser brauchen kein Leistungsentgelt. Ich werde mich zukünftig dafür stark machen, dass dieses Geld für alle tabellenwirksam wird.«wie sieht die neue Altersteilzeitregelung aus? Was ist der Unterschied zur bisherigen Altersteilzeitregelung? Die bisherige Altersteilzeitregelung ist Ende 2009 ausgelaufen. Die Bundesregierung hatte eine weitere staatliche Förderung, wie bis 2009, ausgeschlossen. Das bedeutet, dass alle Zahlungen, die über das Teilzeitentgelt von 50% zu leisten sind, der Arbeitgeber tragen muss. Im Tarifabschluss wurde nun eine Neuregelung dazu vereinbart. Wichtig hierbei: Per Dienst-/Betriebsvereinbarung kann nicht nur das Verfahren selbst, sondern auch jede einzelne Regelung vom Personal-/Betriebsrat und der jeweiligen Geschäftsführung des Krankenhauses verbessert abgeschlossen werden. Tariflich gelten folgende Mindestregelungen: Altersteilzeit ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Die Altersteilzeit muss spätestens am beginnen. Es kann ein Teilzeitmodell also 50% Arbeitszeit oder ein Blockmodell also in der ersten Hälfte Vollzeit arbeiten und in der 2. Hälfte»Freiphase«vereinbart werden. Für die gesamte Zeit wird ein Aufstockungsbetrag auf 60% des Bruttolohnes gezahlt. Das entspricht je nach individueller Konstellation ca. 65% bis 70% des bisherigen Nettobetrages (früher bis 83%). Während der Altersteilzeit werden Beiträge zur Rentenversicherung für 80% des Arbeitsverhältnisses eingezahlt (früher 90%). Zulagen und Zuschläge (Nachtdienste, Bereitschaftsdienste, Wechselschichtzulage etc.) werden in der Arbeitsphase nur zur 10

11 Tarifpolitik Hälfte bezahlt, die andere Hälfte wird während der Freiphase ausbezahlt. Lohnerhöhungen in dieser Zeit erhöhen natürlich die zurückbehaltenen Zeitzuschläge. Der Aufstockungsbetrag muss bis zur 26. Woche einer Arbeitsunfähigkeit bezahlt werden. Allerdings verlängert sich, wie bei der alten ATZ-Regelung auch schon, die Arbeitsphase um den halben Zeitraum, der über die 6. Woche Arbeitsunfähigkeit an Fehlzeit entsteht. Urlaubsanspruch besteht im Blockmodell während der Arbeitsphase unverändert, während der Freiphase besteht kein Urlaubsanspruch (mehr als Frei geht nicht!). Wer kann nun in Altersteilzeit gehen? Arbeitgeber können Altersteilzeit anbieten, wenn sie Stellen abbauen wollen. Zusätzlich können Beschäftigte Altersteilzeit beantragen, wenn sie bis 2016 ihr 60. Lebensjahr vollenden. In einem Betrieb können sich bis zu 2,5% der Belegschaft in Altersteilzeit befinden. Zu diesem Verfahren ist eine Dienst-/Betriebsvereinbarung erforderlich, die genau regelt, welchem Antrag zu welchem Zeitpunkt stattgegeben wird. Wie bereits oben ausgeführt, sind diese Regelungen durch betriebliche Vereinbarungen ausbaufähig. Jede einzelne Regelung kann verbessert werden, auch die 2,5% der Anspruchsberechtigten eines Betriebes bzw. der Dienststelle können erhöht werden. Ist der Altersdurchschnitt in einem Betrieb also sehr hoch und erkennbar, dass mehr als die 2,5% der Belegschaft eine Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen, so gilt es jetzt, den Personalrat oder Betriebsrat in seinen Verhandlungen zu unterstützen. Verschiedene Krankenhäuser haben bereits Verhandlungen hierzu mit ihren Geschäftsführungen beantragt, mit dem Ziel, eine Beschäftigungsbrücke»Übernahme Auszubildende und Altersteilzeit«umzusetzen. Ab wann wird der Nachtdienstzuschlag erhöht? Muss eine rückwirkende Nachberechnung vorgenommen werden? Warum wurde keine Angleichung auf 20% vereinbart? Der Nachtdienstzuschlag wird ab dem 1. Januar 2010 von 1,28 Euro/Stunde auf 15% (der jeweiligen Stufe 3 der Entgeltgruppe) angehoben. Dies bedeutet für den Großteil der Betroffenen fast eine Verdoppelung. Bis zum 1. Januar 2010 muss eine rückwirkende Nachberechnung vorgenommen werden. Positiv ist, dass es gelungen ist, den Nachtdienstzuschlag auf 15% anzuheben. Es ist nicht nur für die meisten fast eine Verdoppelung (für einige ist es je nach Entgeltgruppe auch mehr), sondern damit ist es auch gelungen, die Nachtdienstzuschläge zu dynamisieren. Wer erinnert sich schon noch daran, dass der Betrag von 1,28 Euro je Stunde also ohne Dynamisierung mehr als 10 Jahre Bestand hatte? Schade ist, dass es noch nicht gelungen ist, einheitlich 20% zu vereinbaren. Wir betrachten dies jedoch nur als ersten Schritt und man kann sicher davon ausgehen, dass die Forderung nach einheitlich 20% in der nächsten Tarifrunde neu gestellt werden wird. Für wen gibt es wann die Einmalzahlung von 240 Euro? Im Januar 2011 gibt es eine Einmalzahlung von 240 Euro, Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag anteilig ihrer individuellen Arbeitszeit. Anspruch haben alle, die im Januar 2011 mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt, Krankengeldzuschuss oder Mutterschaftsgeld haben. Auszubildende Übernahme verpflichtend? Für die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz gibt es eine verbindliche Übernahmeregelung für die Dauer von 12 Monaten, wenn sie mindestens mit der Note»befriedigend«abgeschlossen haben; für die Krankenpflegeauszubildenden leider nicht. In der Pflege soll lediglich darauf hingewirkt werden, dass auch sie mindestens 12 Monate übernommen werden. Hierzu hat die Jugend eine JAV- Arbeitshilfe erstellt, die bei Bedarf über oder über den Fachbereich 3 abgefordert werden kann. Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di- Bundesverwaltung 11

12 Tarifpolitik Rhön: DKD Wiesbaden Helios-Akutkliniken: Wechselschichtzulage vorenthalten Geregelt und oftmals doch Wechselschichtzulage bei nicht gezahlt!? Urlaub und Krankheit: Im Konzerntarifvertrag ist die Helios unterbricht in vielen Klini- Grundlage für den Erhalt der ken bei Urlaub oder Krankheit die STEFAN ZOK Wechselschichtzulage geregelt. 16 TV HELIOS: Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Zahlung der Wechselschichtzulage und fordert dann auch noch die wochenlange Erarbeitung einer Bei der zur Rhön-Klinikum AG Schichtplan (Dienstplan), der einen neuer Anspruchsgrundlage. gehörenden Deutschen Klinik für regelmäßigen Wechsel der täg- Diagnostik GmbH (DKD) in Wies- lichen Arbeitszeit in Wechsel- Das Bundesarbeitsgericht hat * Zur Rhön-Tarif- baden läuft die Tarifrunde 2010.* schichten vorsieht, bei denen der entschieden: runde 2010 Die ver.di-tarifkommission hatte Beschäftigte längstens nach Ab- Die Zahlung der Wechselschicht- siehe auch Info- folgende Forderung beschlossen: lauf eines Monats erneut zu zwei zulage hat auch dann zu erfolgen, dienst 48, S. 16ff. 7,5%ige Lohnerhöhung und voll- Nachtschichten herangezogen wenn die geforderte Schicht ständige Arbeitsbefreiung für Hei- wird. Diese zwei Nachtdienste (Nachtschicht) nur deshalb aus- Rhön ist nicht ligabend und Silvester. Außerdem müssen nicht zwingend aufeinan- fällt, weil der/die Beschäftigte bereit, mit ver.di Thema: Die neu zu erarbeitende der folgen. diese wegen Erholungsurlaub oder über einen Kon- Eingruppierungsordnung und die Arbeitsunfähigkeit nicht geleistet zerntarifvertrag zu verhandeln. Überleitung in eine neue Gehaltstabelle. Das heißt: Es muss nach einem Dienstplan in allen drei Schichten (Früh-/ hat. Entscheidend ist, ob der/die Beschäftigte die Schicht ohne die Arbeitsbefreiung geleistet hätte Ende Mai: Erstes Arbeitgeber- Spätdienst und Nachtdienst) (BAG AZR 58/09 angebot Zur Überleitung wurde signalisiert, dass eine Besitzstandsrege- gearbeitet werden; Es müssen zwei Nachtdienste im Monat geleistet werden, siehe auch nächste Seite). Das heißt: lung gefunden werden soll, die die jedoch nicht zusammen- Ist im Dienstplan/Rahmendienst- nicht durch zukünftige Tariferhöhungen aufgezehrt wird. Aber: Die Arbeitgeber haben hängend sein müssen; Der Nachtdienst muss spätestens nach Ablauf eines Monats plan nachvollziehbar, dass dann eine geforderte Schicht (wie Nachtdienst) durchgeführt worden deutlich gemacht, dass MTRAs wieder angetreten werden. wäre, wenn man keinen Urlaub bei gleicher Tätigkeit drei Vergü- gehabt hätte oder krank gewor- tungsgruppen niedriger eingrup- Beispiel: Letzter Nachtdienst: den wäre, dann steht einem die piert werden sollen. Und: Neue 3. auf den 4. März nächster Zahlung der Wechselschichtzulage Beschäftigte sollen nur noch 25% Nachtdienst spätestens 4. auf auch für diese Zeit zu. festes Weihnachtsgeld und eine den 5. April; ob dann der zweite nicht näher beschriebene Ergeb- Nachtdienst vom 5. auf den Wer seine Ansprüche nicht nisbeteiligung bekommen. Also: 6. April oder erst am 10. oder geltend macht, verliert jeden Eine Tasche rein, andere raus! 17. April stattfindet, ist egal. Monat 105 Euro Wechsel- Das Angebot: Einmalzahlung für schichtzulage oder 40 Euro die Monate Januar bis August in Falsch sind die Behauptungen Schichtzulage. Höhe von 280 Euro, Erhöhung der von Helios, dass die»nächste Tabelle ab um 35 Euro Nacht«vor Ablauf eines Monats Die tariflich festgelegte Aus- (ca. 1,4%), Erhöhung der Tabelle wieder angetreten werden muss schlussfrist beträgt sechs Monate. ab um 1%, Laufzeit bis oder dass zwei Nachtschichtfolgen Das heißt: Wenn Geld auf der Ab , Freistellung zur Prü- vor Ablauf eines Monats sein rechnung fehlt, muss dies inner- fungsvorbereitung von Azubis müssen. halb von sechs Monaten beim möglich, Übernahme nicht. Die nächste Verhandlung findet am 10. Juni statt. Jens Ahäuser, ver.di Hessen RENATE STIEBITZ Arbeitgeber geltend gemacht werden. Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di- Bundesverwaltung 12

13 BAG: Zulage für ständige Wechselschichtarbeit Urlaub Tarifpolitik Nach den Regelungen des Tarif- die Einteilung der Arbeitnehmer weil der Beschäftigte wegen der Die Rechtslage hat sich insoweit vertrags für den öffentlichen für den Folgemonat fest. Der Klä- Gewährung von Erholungsurlaub gegenüber der früheren tarif- Dienst in der für kommunale ger hatte von Mitte August 2006 oder aus anderen in 21 TVöD-K lichen Regelung des Bundes- Krankenhäuser geltenden Fassung bis Mitte September 2006 Erho- genannten Gründen (z.b. Arbeits- Angestelltentarifvertrags (BAT) (TVöD-K) haben Beschäftigte, die lungsurlaub. Er hat deswegen erst unfähigkeit während des Entgelt- verändert. ständig Wechselschichtarbeit leis- nach mehr als einem Monat wie- fortzahlungszeitraums) von der Bundesarbeitsgericht, Urteil ten, Anspruch auf eine Zulage der in Nachtschichten gearbeitet. Verpflichtung zur Erbringung der vom 24. März AZR von 105 Euro monatlich. Beschäf- Ohne urlaubsbedingte Freistel- Arbeitsleistung frei ist, so steht 58/09. tigte, die ständig Schichtarbeit lung wäre er spätestens nach dies dem Anspruch auf die Zulage Vorinstanz: LAG Nürnberg, leisten, erhalten 40 Euro monat- Ablauf eines Monats erneut zu für ständige Wechselschichtarbeit Urteil vom 18. Dezember 2008 lich. mindestens zwei Nachtschichten nicht entgegen. 5 Sa 716/07. Wechselschichtarbeit ist die herangezogen worden. Entscheidend ist, ob der Be- Hinweis: Dem Senat lagen am Arbeit nach einem Schichtplan/ Die Arbeitgeberin hat dem Klä- schäftigte ohne die Arbeitsbefrei- heutigen Tag zwei weitere Ver- Dienstplan, der einen regelmäßi- ger für den Monat September ung die geforderten Schichten fahren mit ähnlichen Fragestel- gen Wechsel der täglichen Arbeit 2006 nur die Zulage für ständige geleistet hätte. Den tariflichen lungen zur Entscheidung vor, in in Wechselschichten vorsieht, bei Schichtarbeit, nicht aber die für Regelungen lässt sich nicht mit denen die Revision ebenfalls denen der Beschäftigte längstens ständige Wechselschichtarbeit ge- der erforderlichen Deutlichkeit Erfolg hatte (10 AZR 152/09 nach Ablauf eines Monats erneut zahlt. Die Differenz macht er im ein Abweichen von den Bestim- Wechselschichtzulage; 10 AZR zu mindestens zwei Nachtschich- vorliegenden Rechtsstreit geltend. mungen des Bundesurlaubs- 570/09 Schichtzulage). ten herangezogen wird. Der Zehnte Senat hat anders gesetzes (BUrlG) oder des Ent- Der Kläger ist als Krankenpfle- als die Vorinstanzen der Klage geltfortzahlungsgesetzes (EFZG) BAG-Pressemitteilung Nr. 27/10, ger in Wechselschicht bei der Be- stattgegeben. Fällt eine tariflich zu Lasten der Beschäftigten ent- 24. März 2010 klagten tätig. Die Beklagte legt für den Zulagenanspruch gefor- nehmen. bis zum 15. eines jeden Monats derte Schicht nur deshalb aus, Park-Klinikum Bad Krozingen (BaWü): Insolvenz abgewendet Notlagen-Tarifvertrag vereinbart Am 4./5. März 2010 konnten die Tarifverhandlungen zum Abschluss eines Notlagen-Tarifvertrages für das Park-Klinikum Bad Krozingen wieder aufgenommen werden, nachdem die Vorlage von fast 100 betriebsbedingten Kündigungen zurückgenommen wurde. Die wesentlichen Punkte der Tarifeinigung: Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 31. Mai 2013, Festlegung der möglichen und zur Zeit bekannten Strukturveränderungen bei Schutz der Beschäftigten, Einarbeitung und Qualifizierung bei Versetzungen, Insourcing des Reinigungsdienstes und Bildung eines Bereiches»Service«für die Hotel-/ Speiseversorgung/Hausdamen und Reinigungsbereich mit Abschluss eines ver.di-service-tarifvertrages, Entfristung von jährlich 50% der befristeten Arbeitsverträge, Begleitung der Maßnahmen durch einen Sanierungsausschuss, ver.di-mitglieder erhalten für die Laufzeit des Tarifvertrages jährlich zwei freie Tage zusätzlich, gleichwertige Sanierungsbeiträge von Inhaber, Beschäftigten und leitenden Angestellten, Sanierungsbeiträge der Beschäftigten (unabhängig von Alt-/ Neubeschäftigten); siehe Tabelle. Das Park-Klinikum hat damit nun die Chance zur Sanierung sozialverträglich für die Beschäftigten. Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di- Bundesverwaltung Stichworte Die Median-Klinikgesellschaften Schwarzwaldklinik KG und Sinnighofen KG in Bad Krozingen (Baden-Württemberg) wurden vom Verkauf des Median-Konzerns an Advent International und Marcol ausgenommen und später in Park-Klinikum Bad Krozingen umbenannt. Zu den Tarifverhandlungen siehe auch Infodienst 46, S. 40 und 47, S. 35. Sanierungsbeiträge Monatsgehalt/ entfällt, dafür 25% 50% 100% Jahressonderzahlung 500 Euro Einmalbetrag nach Tarifvertrag Urlaubsgeld entfällt statt Urlaubsgeld statt Urlaubsgeld 100% nach 500 Euro Einmalbetrag 500 Euro Einmalbetrag Tarifvertrag Lohnerhöhung 1% ab % ab

14 Tarifpolitik HosCo. Kliniken SARL: Eine neue Mitspielerin im Kliniken-Monopoly Nachdem die Unternehmensgründer Dr. Erich Marx und Axel Steinwarz Ende 2009 ihre Beteiligung an den Median-Kliniken veräußert hatten (die Investoren Zum Median- Marcol und Advent International Verkauf s. Infodienst 46, S. 40 SARL: Société à responsabilité limitée ist die französische Bezeichnung für die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Frankreich, Luxemburg und der Schweiz. gründeten die HosCo. Kliniken SARL mit Sitz in Luxemburg), hat seit Dr. med. Dr. jur. Martin Siebert den Vorsitz der Geschäftsführung (CEO). Daniel Koch wurde zum Geschäftsführer Finanzen (CFO) berufen. Die Strategie des neuen Unternehmens ist nicht nur, den Unternehmensbestand voranzubringen, sondern geht auch eindeutig in FREESTYLE zum 31. Dezember 2009 gekündigt wurde, fand am 22. April 2010 endlich die erste Verhandlungsrunde statt. Nun gut, die Hoffnung war groß, dass die Vorbereitungszeit von der Arbeitgeberseite für ein gutes Angebot genutzt wurde. Leider Fehl- letzten 10 Jahren mit ihrer Arbeit erheblich zum wirtschaftlichen Erfolg beigetragen. Trotzdem hat es sich für sie nicht ausgezahlt. Während in vergleichbaren Bereichen des Gesundheitswesens seit dem Jahre 2000 die Einkommen um 16% gestiegen sind, gab Richtung Expansion auf dem deut- anzeige: Nach Jahren des Lohnver- es für die Quellenhofbeschäftigten schen Gesundheitsmarkt. zichtes und eines sehr moderaten nur 5,2%. Gerade in den zuneh- So trat die In- Abschlusses in der letzten Tarif- mend gesuchten qualifizierten vestorengruppe runde sollen die Beschäftigten Berufen der Pflege und Therapie STEFAN ZOK bereits als Interessent zur Übernahme der Lielje- auch weiterhin für die notwendigen Investitionsmaßnahmen für die Zukunft aufkommen! werden monatlich zwischen 400 und 500 Euro weniger verdient. Die zweite Verhandlungsrunde Gruppe oder auch aktuell bei den Und das obwohl die Rücklagen am 11. Mai 2010 wurde nach Veräußerungsabsichten der Pitzer- in Millionenhöhe, die bereits in zweistündigen Verhandlungen Klinikgruppe auf den Plan. der letzten Tarifrunde von uns unterbrochen und vertagt, da die zum Einsatz im Investitionsbereich Arbeitgeberseite wiederum kein Tarifverhandlungen gefordert waren, weiterhin be- verhandlungsfähiges Angebot Derzeit finden Verhandlungen zu stehen. Darüber hinaus haben die vorlegte. Nach wie vor ist man einem neuen Entgelttarifvertrag neuen Besitzer der Kliniken die lediglich bereit, den bisherigen für die Beschäftigten der Einrich- Erwartung, in Zukunft gute Ge- Tarifvertrag für mindestens drei tungen in Bad Salzuflen und Bad schäfte machen zu können. Dazu Jahre wieder in Kraft zu setzen. Oeynhausen (»Quellenhofklini- gehört auch eine entsprechende Begründet wird dies mit der wirt- ken«) statt. Nachdem der Tarifver- Vorleistung bei Investitionen. schaftlichen Gesamtsituation des trag von ver.di fristgerecht bereits ver.di hat sehr deutlich gemacht, Unternehmens. dass wir weiterhin auf unsere For- Die ver.di-verhandlungskommis- Doch es gibt auch Erfreuliches zu melden: Die Beschäftigten in Bad Oeynhausen haben sich durch das diskreditierende Verhalten gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden Roland Thomae (Bespitzelung, Hausverbot, Kündigung, siehe Infodienst 46, S. 7) und damit auch gegen die Gewerkschaft nicht beeindrucken lassen: Bei den Betriebsratswahlen hat die Liste mit Roland zwei Drittel der Stimmen erhalten, der BR ist fast ausschließlich mit ver.dianerinnen besetzt und Roland wurde einstimmig wieder zum freigestellten BR-Vorsitzenden und in den GBR gewählt! Die Redaktion bedankt sich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen für diesen Vertrauens- und Solidaritätsbeweis. Das war die richtige Antwort an die Arbeitgeberseite! derungen bestehen: 8% Tabellenentgelterhöhung Aufhebung der abgesenkten Tabellenentgelte bei den»neubeschäftigten«verhandlung einer verbesserten Eingruppierungsordnung Mitgliedervorteilsregelung in Form einer jährlichen Einmalzahlung von 500 Euro Diese Forderungen sind gerechtfertigt. Die Beschäftigten der Quellenhofkliniken haben in den sion hat daraufhin eine unabhängige wirtschaftliche Begutachtung des Unternehmens gefordert. Bis Ende Mai will die Arbeitgeberseite erklären, ob sie hierzu bereit ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Beschäftigten gezwungen sein, ihrer Forderung nach Verbesserung der Einkommen Nachdruck zu verleihen. Katja Paul, ver.di-bundesverwaltung 14

15 Leserbrief zu»absenkung der Zugangsvoraussetzungen«und»Pflegekammer«Berufspolitik Sehr geehrte Kolleginnen Ich möchte nur am Rande er- vergütung, während die künftigen und Kollegen, wähnen, dass ein großer Teil der Pflegeassistenten an der BBS ich konnte es irgendwie nicht fachkundigen Pflegekräfte, die davon nur träumen können. Siehe»Zugang nachvollziehen, bekam es irgend- sich für die Verkammerung der Die ursprüngliche Absicht der zur Kranken- wie nicht gewechselt, wie arro- Pflege einsetzen und sich gegen Politik, flächendeckend Haupt- pflegeausbildung gant, geringschätzig und kenntnis- die Absenkung der Zugangs- schülern direkt den Zugang zur wird erleichtert«, arm sich die Herren Lüddecke und voraussetzungen für die Kranken- dreijährigen Krankenpflegeausbil- Infodienst 46, Dielmann zur Absenkung des Zu- pflegeausbildung engagierten, dung zu ermöglichen und die S. 29, und gangsniveaus der Krankenpflege- auch ver.di-mitglieder sind. Wenn Gegenwehr der pflegerischen»und täglich ausbildung und in besonderer die Diskussion mit den eigenen Fach- und Berufsverbände ist nun- grüßt... Was Weise zur Frage der Schaffung Mitgliedern bei ver.di nur à la mehr mit einem halbseidenen bringt die Ein- der Pflegekammer äußern. Diese Lüddecke und Dielmann läuft, Kompromiss geendet. richtung einer abgehobene und unkollegiale werden mir die Ursachen des Mit- Ich weiß nicht, welche prakti- Pflegekammer Darstellung und dieser auf Ver- gliederschwundes sehr viel deut- schen Pflegeerfahrungen die Auto- für Pflegende hinderung einer Diskussion aus- licher. ren haben, es ist aber bereits ohne und Pflege- gelegte Euphemismus können Absenkung des Zugangsniveaus zu bedürftige?«, doch in einem gewerkschaftlichen Aber fangen wir einfach mal an verzeichnen, dass bspw. von Infodienst 46, Informationsdienst nicht wirklich Es gibt auch heute nicht etwa 90 Bewerbern für die dreijährige S. 32 unwidersprochen bleiben. zu wenige Bewerber für die Kran- Krankenpflegeausbildung gerade Die von Herrn Dielmann ange- kenpflegeausbildung, sondern mal 15 bis 25% einen guten brachten Argumente pendeln zwi- einen viel zu geringen Prozentsatz Realschulabschluss haben. Gut im schen scheinheilig und an den von geeigneten Bewerbern. Dass Sinne, dass Deutsch, Mathe, Haaren herbeigezogen. Seiner Ar- Hauptschülern ein Weg offen Physik, Bio und Chemie nicht gumentation und seiner Wortwahl stehen muss, um bei Eignung und unbedingt mit der Note Vier oder folgend müssten die vielen enga- Neigung die dreijährige Kranken- schlechter auf den Bewerbungs- gierten Pflegenden, die sich nicht pflegeausbildung zu absolvieren, zeugnissen zu Buche stehen. Das ohne Grund für die Verkamme- ist doch selbstverständlich. Es kann in einzelnen Regionen und in rung der Pflegeberufe einsetzen, war bereits vor der Gesetzesände- städtischen Umgebungen sicher- geächtet, quasi in Acht und Bann rung möglich, sich mit Haupt- lich abweichen, der Trend ist aber getan werden. Es scheint als wenn schulabschluss und der einjährigen sehr deutlich. Die Absenkung des ver.di in den heutigen Verteilungs- Krankenpflegehilfeausbildung für Zugangsniveaus führt, wenn es kämpfen den eigenen Einfluss vor die Krankenpflegeausbildung zu gut läuft, nur dazu, dass die An- die Interessen der in der Pflege bewerben. Die einjährige Kranken- zahl der Ablehnungen größer beschäftigten Menschen stellt. pflegehilfeausbildung ist in Nie- wird. Zu lesen ist, dass ver.di gegen dersachsen abgeschafft worden. Was aber, wenn die Anzahl der die Einrichtung von Pflegekam- An deren Stelle tritt nunmehr Bewerber durch regionale Beson- mern Stellung bezieht. Als ver.di- die zweijährige Pflegeassistenz- derheiten tatsächlich so gering Mitglied frage ich mich, gibt es ausbildung. wird, dass auch»bildungsferne«dazu überhaupt eine aussage- Übrigens erhielten die Auszu- Bewerber eingestellt werden, ein- fähige Beschlusslage oder ist dies bildenden in der Krankenpflege- fach um die Ausbildungseinrich- nur eine Meinungsäußerung des hilfeausbildung zumindest eine tung zu erhalten. Dieses Szenario Herrn Dielmann. nicht unattraktive Ausbildungs- ist real, auch wenn es sich Politi- THOMAS LANGREDER FREESTYLE (2) 15

16 Berufspolitik RENATE STIEBITZ (3) ker und Funktionäre im Bundestag und ver.di-bundesvorstand nicht vorstellen können. Ein Ausflug in die Praxis soll helfen Erkenntnisse zu gewinnen. Vielleicht fragt Herr Dielmann mal jemanden, der mit der Krankenpflegeausbildung zu tun hat. Ich persönlich habe Angst vor Pflegekräften, die schlechte schulische Leistungen haben. Und nicht zu wenige Bewerber machen mir Sorgen, sondern zu wenig geeignete. Es wäre förderlich, wenn sich ver.di mehr für die Qualität der Schulausbildung interessieren würde, die ja abgesehen von der Länderfrage schon von Schule zu Schule und/oder schlimmer von Klasse zu Klasse sehr große Unterschiede aufweist und Eltern nur geringe Einflussmöglichkeiten bietet. Wenn die gesetzlichen und materiellen Grundlagen der dreijährigen Krankenpflegeausbildung grundsätzlich anders gestaltet würden, so dass die Defizite der bisherigen bundesdeutschen Schulbildung ausgeglichen werden könnten, wäre nichts dagegen zu sagen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, mit der gegenwärtigen Struktur ist die dreijährige Krankenpflegeausbildung jedenfalls nicht in der Lage, zusätzliche Lernangebote wie das Lernen von Lesen und Schreiben, des schriftlichen und mündlichen Ausdrucks oder der vier Grundrechenarten zu gewährleisten. Schließlich ist Rütli nicht nur in Berlin zu Hause. Da sind wir auch schon bei der nächsten Frage Ausbildung gehört zu den wichtigsten Aspekten der Verkammerung. Momentan kann doch nicht wirklich gesagt werden, dass die Pflegeausbildung in Deutschland internationalen Vergleichen standhält. Selbst in einer Reihe der neuen östlichen EU-Staaten hat die Pflege mehr Kompetenzen und berufliche Entscheidungsfelder als in Deutschland. Anfang der 90er Jahre wurde aus dem Nachlass der zu Recht untergegangenen DDR die dringend notwendige Hochschulausbildung für Pflegekräfte, gegen nicht unerhebliche Widerstände aus der alten Bundesrepublik, in das vereinigte Deutschland hinüber gerettet. Hochschulbildung für Pflegekräfte war in anderen europäischen Ländern, sogar im Osten, seit Jahrzehnten etabliert. Dieses berufliche Bildungsfeld ist nun auch in Deutschland ein erfolgreicher Selbstläufer geworden. Da gab es aber auch noch eine andere Idee, die nach fast zwanzig Jahren frei von Ideologie und Demagogie betrachtet werden sollte. In der DDR gab es keine Pflegekammer, aber eine in den Achtzigern gegründete und wohl berufsbezogen sehr aktive Gesellschaft für Krankenpflege, deren Wirken sich auf genau die Felder bezog, die Herr Dielmann für eine Pflegekammer als unnötig betrachtet. Die Kammer ist eine in Deutschland für bestimmte Berufsgruppen legitime Art der berufsständischen Vertretung. Kann man denn in Anbetracht der gerade veröffentlichten Studien zur Pflegequalität in Pflegeheimen tatsächlich davon ausgehen, dass der Staat oder gar die Ärztekammer oder etwa an Maximalgewinn orientierte Privatunternehmen: 1. die Bevölkerung vor schlechter Pflege schützen, 2. die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pflegeberufe am tatsächlichen Bedarf orientieren, 3. die Qualitätssicherung der Pflege übernehmen können? Die Beiträge der Herren Lüddecke und Dielmann, aber auch die Benachteiligung der Pflegenden in den aktuellen Tarifverträgen, lassen bei mir irgendwie Zweifel aufkommen, dass zumindest ver.di die Interessen der Pflegenden und eben nicht nur eigene Machtinteressen vertreten kann. Aus einer Reihe von Gesprächen mit engagierten Kollegen weiß ich mich bei diesen Überlegungen nicht allein. Wenn Herr Dielmann meint, dass Pflegekammern die Unterfinanzierung der Pflege, den Personalmangel und die Sicherung der Pflegequalität nicht bewältigen können und dabei eine Alternative schuldig bleibt, so ist dies doch Spiegelfechterei. Der beschriebene Zweifel an der demokratischen Legitimation einer Pflegekammer gehört gleichfalls in das Regal der phraseologi- 16

17 Berufspolitik schen Nebelgranaten. So mancher Würdenträger der Kirche hat auch kein Wahlamt inne und spricht im Namen der Menschheit. Herr Dielmann weiß sehr wohl, dass eine Kammer staatlich und damit auch demokratisch legitimiert ist. Dass es weitere gewachsene Aspekte, wie etwa die Lobbyisten in der Ärztekammer, geben kann, ist davon erst mal unberührt. Pflege hat bekanntlich keine Lobby anscheinend auch nicht bei ver.di. Hinzu kommt, dass man als Pflegekraft kaum oder nur sehr selten in den Verdacht gerät Millionen zu ver.dienen zumindest für sich selbst. In den letzten zwanzig Jahren habe ich persönlich jedenfalls keine Pflegekraft kennengelernt, die wirklich in der Pflege arbeitet und dabei reich geworden ist. Ich kenne auch keine Sagen und Märchen, in denen dies vorkommt. Abgesehen davon ist es auch ohne hippokratischen Eid ein Grundpfeiler des pflegerischen Berufsverständnisses, sich für die Interessen der Kranken und Pflegebedürftigen einzusetzen. Das Fazit des Herrn Dielmann, wonach es genügend gesellschaftlich legitimierte Organe gibt, welche die Aufgaben einer Pflegekammer übernehmen können, ist doch mehr als fadenscheinig. Wenn es diese Organe gibt, warum hat sich die Situation der Pflegenden und oft genug auch der Pflegebedürftigen in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert? Wie setzen diese»organe«die beschriebenen Aufgaben um? Warum ist trotz zwanzig Jahren Qualitätsmanagements noch immer schlechte Pflegequalität viel zu oft an der Tagesordnung. Wenn ver.di sich um die Interessen der Pflegenden kümmert, warum sind die Arbeitsbedingungen heute flächendeckend wesentlich schlechter als noch vor zehn Jahren, warum sind Pflegekräfte immer noch unterbezahlt? Ich rate Herrn Dielmann und bedarfsweise Herrn Lüddecke, die Funktionärsperspektive zu verlassen und praktische Pflegeerfahrungen für einige Monate zu sammeln am besten in einem mittelgroßen privaten niedersächsischen Pflegeheim ich könnte da einige empfehlen. Schließlich hat Niedersachsen die niedrigsten Pflegesätze in den gebrauchten Bundesländern, was nicht ohne Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und Pflegequalität bleibt. Auf den Erlebnisbericht im Infodienst wäre ich dann gespannt. Augenscheinlich muss sich die Pflege um sich selbst kümmern, sonst tun dies andere und anders als es uns Pflegenden Recht sein kann. Jens Kutschmann, Stellungnahme zum Leserbrief: Die Kammer als Lösung aller Probleme? Kollege Kutschmann hat einen Leserbrief geschrieben, der von tiefer Betroffenheit und Verärgerung über die von mir im Infodienst 46 dargelegte Position zur Pflegekammer zeugt. Ob die darin vorgetragenen Argumente zwischen»scheinheilig«und»an den Haaren herbeigezogen pendeln«, wie Kutschmann meint, mögen Leserinnen und Leser selber beurteilen. Gewiss ist, dass die Themen»geänderte Zugangsvoraussetzungen in den Pflegeberufen«und»Einrichtung von Pflegekammern«auch unter ver.di-mitgliedern kontrovers diskutiert werden. Deshalb soll hier abseits jeder Polemik auf die sachlichen Argumente noch einmal eingegangen werden. Zugangsvoraussetzungen Kollege Kutschmann hat Recht: Es gibt nicht zu wenige Bewerbungen für die Ausbildung in den Pflegeberufen. Das haben wir auch nie behauptet. Es gibt aber weniger Bewerbungen mit guten schulischen Voraussetzungen. Das wird sich angesichts der rückläufigen Zahlen bei den SchulabgängerInnen und konkurrierender Ausbildungsangebote in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Die Frage ist, wie sollen wir darauf reagieren? Durch Erhöhung der Zugangshürden oder durch Abschottung der Ausbildung vor HauptschulabsolventInnen oder durch Förderung der Betroffenen und eine Gestaltung der Ausbildung, die es auch Auszubildenden mit ungünstigeren Bildungsvoraussetzungen ermöglicht, die Ausbildung erfolgreich zu absolvieren? Letzteres haben wir im Gesetzgebungsverfahren von der Bundesregierung gefordert und zugleich dafür plädiert, an der von den EU-Richtlinien vorgeschriebenen zehnjährigen allgemeinbildenden Schulabschluss festzuhalten. Flankierende Maßnahmen wurden 17

18 Berufspolitik nicht beschlossen. Dazu hätte es größerer Änderungen der Berufsgesetze bedurft und es wäre der Zuständigkeitsbereich der Länder betroffen, die für die curriculare Ausgestaltung der Ausbildung verantwortlich sind. Der Gesetzgeber hat aber abweichend von der ursprünglichen Absicht, den Hauptschulabschluss vorzusehen, den»erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung«als weitere Zugangsmöglichkeit festgelegt. Diese Entscheidung ist vernünftig und aus meiner Sicht nicht zu kritisieren. Dass wir Angst haben müssten, von Pflegekräften gepflegt zu werden, die in Mathe oder Physik nur ausreichende Schulleistungen auf dem Zeugnis stehen haben, fällt mir schwer nachzuvollziehen. In meinem Berufsleben habe ich viele Menschen kennengelernt, die trotz schlechter Zeugnisse und auch nur mit Hauptschulabschluss hervorragende Pflegekräfte geworden sind. Der Zugang zur Ausbildung gemäß 5 Nr. 3 KrPflG besteht ja nun schon seit vielen Jahren, ohne dass diesbezüglich größere Probleme bekannt geworden wären. Auszug aus dem Krankenpflegegesetz 5 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach 4 Abs. 1 ist, 1. dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs nach 2 Abs. 1 Nr. 3 ungeeignet ist und 2. der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder 2a. den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder 3. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder b) einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe. Die Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung wird zudem im Einzelfall vom Ausbildungsträger gefällt. Als Pflegedienstleiter hat Kollege Kutschmann hier sicher auch Einfluss auf die Bewerberauswahl nehmen können. Vermutlich liegen wir in der Frage einer besseren Förderung von Auszubildenden auch in allgemeinbildenden Fächern gar nicht so weit auseinander. Pflegekammer Der Annahme, Berufsausbildung sei Aufgabe einer zu gründenden Pflegekammer, ist allerding zu widersprechen. Zumindest bei den Heilberufen ist das in Deutschland bislang nicht der Fall. Berufsausbildung ist entweder durch eine Ausbildungsverordnung des Bundes auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt, durch Landesrecht bei schulischen Ausbildungen oder durch Berufszulassungsgesetze bei den Heil- Pflegekammerberufen. Kammern fungieren allenfalls als»zuständige Stelle«im Geltungsbereich des BBiG. So sind z.b. Ärztekammern mit der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten befasst. Die ärztliche Ausbildung selbst ist durch Bundesgesetz (Bundesärzteordnung und Approbationsordnung) geregelt. Daran haben sich auch die Hochschulen zu halten. Das gilt auch für alle anderen Heilberufe, die auf Grundlage des Art. 74 Nr. 19 Grundgesetz in Form von Berufszulassungsgesetzen geregelt sind. Altenpflegegesetz, Ergotherapeutengesetz, Hebammengesetz, Krankenpflegegesetz, Physiotherapeutengesetz und Psychotherapeutengesetz sind Beispiele hierfür. Zwei der genannten Berufe Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten verfügen über berufsständische Kammern, die sich aber auf Regelungen der Fort- und Weiterbildung beschränken. Aus meiner Sicht ist das schon schlimm genug, wie man an der Vielfalt der ärztlichen Gebietsbezeichnungen und der schwachen Regelungstiefe der ärztlichen Weiterbildung unschwer erkennen kann. Die Psychotherapeutenkammern haben als jüngste Kammern für Heilberufe noch nicht viel im Bereich der Weiterbildung geregelt. Hier wird man die weitere Entwicklung abwarten müssen, zumal sich gerade eine kontroverse Debatte um die Neugestaltung der psychotherapeutischen Ausbildung entfaltet hat. Kollege Kutschmann irrt, wenn er annimmt, die Gesellschaft für Krankenpflege der DDR, deren Vorsitz übrigens jahrelang eine Ärztin inne hatte, hätte dort die Weiterbildung geregelt. Es gab für das Staatsgebiet der DDR einheitliche staatliche Weiterbildungsvorschriften etwa für die Intensivpflege oder Gemeindekrankenpflege. Hier ist zwischen Fortbildungsangeboten und rechtsverbindlichen Regelungen, ermächtigt durch den Staat, zu unterscheiden. Ähnlich den anderen Befürwortern der Einrichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen erwartet Kollege Kutschmann, dass die Kammer»1. Die Bevölkerung vor schlechter Pflege schützen, 2. die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pflegeberufe am tatsächlichen Bedarf orientieren, 3. die Qualitätssicherung der Pflege übernehmen können«soll. Wie soll eine Pflegekammer diesen Anforderungen gerecht werden? Sollen die Kammerfunktio- 18

19 Berufspolitik RENATE STIEBITZ (3) näre die Beschäftigten in der Pflege vor Ort überwachen? Soll die Kammer den Medizinischen Dienst und die Heimaufsicht ersetzen? Würde die Verteilung von Fortbildungspunkten vor schlechter Pflege schützen? Auch die gut etablierten Ärztekammern wären mit diesen Aufgaben überfordert. Schützen die Ärztekammern vor unzureichender medizinscher Versorgung? Selbst wenn die Kammern die dafür erforderlichen Mittel und Instrumente hätten, handelt es sich hier um gesellschaftliche Aufgaben, die von der Gesellschaft und ihren Organen zu finanzieren und zu regeln sind. Wenn dies nur unzureichend geschieht, ist das kein Argument für die Einrichtung von Kammern, sondern dafür, durch gesellschaftspolitische Aktivitäten die erforderlichen Ressourcen an Finanzmitteln und Personal für die Versorgung der Pflegebedürftigen und Patienten bereit zu stellen. Genau das ist die Alternative zur damit völlig überforderten Kammer: Zum Schutz vor schlechter Pflege bedarf es ausreichender Ressourcen. Es bedarf einer aktiven Heimaufsicht mit den erforderlichen Kompetenzen, fachlich gut ausgebildetem Personal und der erforderlichen Zahl an Personalstellen. Es bedarf eines von sonstigen Interessen unabhängigen Medizinischen Dienstes. Die Interessenvertretung der Pflegebedürftigen kann nicht sinnvoll durch die Leistungsanbieter und deren Kammer für Pflegeberufe erfolgen. Hier sind unabhängige Interessengemeinschaften der Betroffenen und Einrichtungen des Verbraucherschutzes gefragt. Auch die Qualitätssicherung der zu erbringenden Dienstleistungen ist keine sinnvolle Aufgabe der Kammer. Was schon bei Selbstständigen und Freiberuflern nicht funktioniert, wird bei den Pflegeberufen, die fast ausschließlich im Angestelltenverhältnis arbeiten, noch weniger funktionieren können. Hier sind die Betriebe (Krankenhäuser, Träger der Altenhilfe und ambulante Pflegedienste) in der Pflicht, entsprechende Bedingungen zu schaffen, die es dem angestellten Personal erst ermöglichen, die geforderte Qualität auch zu realisieren. Durch die Kostenträger müssen die finanziellen Ressourcen bereit gestellt werden. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung bedarfsgerecht zu gestalten, ist m.e. eindeutig eine gesellschaftliche Aufgabe, die nicht den Berufsständen überlassen werden darf. Darin besteht offenbar der grundlegende Dissens mit den Kammerbefürwortern. Was ist staatliche Aufgabe und was kann eine berufsständische Interessenvertretung wie die Kammer besser regeln? Für Ausbildung und abschlussbezogene Weiterbildung liegt die Kompetenz bislang bei Bund und Ländern. Das ist auch gut so, weil damit bundeseinheitliche Ausbildung und zumindest landeseinheitliche Weiterbildung gewährleistet werden kann. Kammerregelungen in der Berufsbildung führen zu einer Vielfalt, die Mobilität und wechselseitige Anerkennung erschweren können. Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen kann auch von Berufsverbänden, Gewerkschaften und Fachverbänden wahrgenommen werden. In geförderten Bereichen übernimmt die Arbeitsagentur diese Aufgabe. Ein flächendeckendes Kammernetz wäre dafür zu aufwändig. Der aktuelle Ärztemangel wird von den Ärztekammern nicht behoben werden können. Die für die bedarfsgerechte Verteilung zuständigen kassenärztlichen Vereinigungen zeigen, dass es nicht funktioniert. In guten Wohnlagen und in bestimmten Wohngebieten ballen sich die Ärzte, während auf dem Lande und in unattraktiven Wohnbezirken der Städte eine zunehmende Unterversorgung existiert. Auch hier sind Gesetzgeber und Staat gefordert, regelnd einzugreifen. Was veranlasst Kollegen Kutschmann anzunehmen, dass die Pflegekammer all die Probleme zu lösen in der Lage wäre, die durch bisher vorhandene Einrichtungen und Organe nicht gelöst wurden? Liegen schlechte Pflegequalität und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen an der Gewerkschaft? Als Gewerkschafter hat er offenbar vergessen, dass gesellschaftliche Rahmenbedingungen nur begrenzt von uns beeinflusst werden können und dass Tarifverträge von zwei Tarifvertragsparteien abgeschlossen werden. Seine 19

20 Berufspolitik ganzen Hoffnungen auf die Einrichtung von Pflegekammern zu richten, anstatt sich gewerkschaftlich zu engagieren, ist jedenfalls kein Beitrag zur Verbesserung der Bezahlung und der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. Man darf bei dieser Debatte, welche staatlichen Aufgaben auf berufsständische Kammern übertragen werden sollen, nicht vergessen, dass diese Kammern über Zwangsmitgliedschaft von den Berufsangehörigen finanziert werden müssen. Wie hoch die Kammerbeiträge sein würden, hinge vom Aufgabenumfang und der Ausstattung der jeweiligen Kammer ab. Da können schnell mehrere Hundert Euro im Jahr als Kammerbeitrag zusammenkommen. Auch diese Form der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen spricht gegen dieses Modell. Gerd Dielmann, ver.di-bundesverwaltung GesinE: Bestandsaufnahme der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen Eine Studie zur»bestandsaufnahme der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen im europäischen Vergleich (GesinE)«startete im Dezember 2009 am Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Leitung liegt bei Prof. Margarete Landenberger und Prof. Johann Behrens. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegebene Studie soll zu einer grundlegenden Analyse und zu einem systematischen Vergleich der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen sowie den damit verbundenen Tätigkeits-, Qualifikations- und Kompetenzprofilen in Europa beitragen. Die Ergebnisse sollen einen Beitrag leisten zur aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung und Neuordnung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen sowie zur Anpassung der Qualifizierungswege in Europa. Für die Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande und Österreich werden in den kommenden drei Jahren zunächst die Ausbildungen für die 16 Gesundheitsfachberufe untersucht und verglichen. Im An- Weitere Infos unter schluss folgen spezifische Qualifikationsanalysen der Berufe Geschule für angewandte Wissen- Arbeit und Gesundheit der Hochsundheits- und Krankenpflege, schaft und Kunst (HAWK) Hildesheim-Holzminden-Göttingen. Physiotherapie sowie Medizinischtechnische Assistenz. Darüber hinaus wird das Forschungsprojekt durch ein interna- Zur Einordnung der Befunde werden zudem die Gesundheitssowie die entsprechenden Systeme schlägigen Fachleuten unterstützt. tional besetztes Netzwerk aus ein- der beruflichen Bildung in den benannten Ländern dazu in Bezug Türöffner sowie als wissenschaft- Sie fungieren als Informanten und gesetzt. liche und/oder Praxis-Experten für Mit dem Ziel der Bündelung von die einzelnen Länder und die verschiedenen Berufe. Expertise und zur Nutzung von Synergieeffekten kooperiert das Pressemitteilung des Instituts für IGPW bei der Bearbeitung von Teilfragestellungen mit dem Deutschaft (IGPW), Medizinische Fakul- Gesundheits- und Pflegewissenschen Krankenhausinstitut (DKI) tät der Martin-Luther-Universität sowie mit der Fakultät für Soziale Halle-Wittenberg,

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