Checkliste Rezeptannahme

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1 Checkliste Rezeptannahme Krankenkasse Versichertenkarte Patient fragen, ob noch Mitglied dieser Kasse Sozialamt: meistens erst Kostenzusage / Genehmigung einholen (als Kostenträger äußerst Selten) Gebührenfrei / -pflicht siehe Rückseite Befreiung vorlegen lassen Kassennummer / Vertragsarzt-Nr. Versichertennummer / -status Versichertenkarte gültig bis...? Ausstellungsdatum / Behandlungsbeginn ist die 1. Behandlung innerhalb dieser Frist möglich? Verordnung nach Maßgabe des Kataloges? Erst- und Folgeverordnung Regelfall eingehalten oder Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich? Verordnung außerhalb des Regelfalles Med. Begründung vorhanden Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich siehe Rückseite Gruppentherapie ist das Feld angekreuzt, kann die Gruppentherapie auch durchgeführt werden. Wenn nein, Dokumentation über Änderung auf der Verordnungsrückseite. Hausbesuch + Kreuz: bei Ja / Nein muß sein Therapiebericht Ja oder Nein muß angekreuzt sein. Ist Ja angekreuzt, muß der Therapeut einen Therapiebericht erstellen. Verordnungsmenge laut Katalog bei VO außerhalb des Regelfalls siehe HMR 11.3 Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges Definition nach Heilmittelrichtlinien / Katalog z. B. Lymphdrainage 30 / 45 / 60 Minuten; D1 siehe Rückseite stimmt das Heilmittel mit der Leitsymptomatik überein ein vorrangiges und ein ergänzendes Heilmittel Anzahl pro Woche bei Terminvorgabe beachten siehe Rückseite Indikationsschlüssel setzt sich zusammen aus Diagnosegruppe und Leitsymptomatik Beispiel: WS1b Diagnose (nicht Diagnoseverschlüsselung) Leitsymptomatik muß vorhanden sein siehe Übergangsregelung z. B. VdAK siehe Rückseite Therapieziel muß nicht vorhanden sein med. Begründung muß vorhanden sein bei VO außerhalb des Regelfalles Arztstempel und Unterschrift Rückseite der Verordnung wenn VO außerhalb des Regelfalles Genehmigung vorhanden? bzw. von der Praxis einholen

2 Checkliste Abrechnung 1. Prüfung der Verordnung mit Checkliste Rezeptannahme und Checkliste laufende Behandlung IK-Zeichen des Leistungserbringers * Gesamt-Zuzahlung * Gesamtbrutto * Heilmittel-Pos.-Nr. (vorrangig) * Faktor (siehe Verordnungsmenge zw. Anzahl der abgegebenen Heilmittel-Pos.-Nr. * (ergänzende) Rückseite Prüfung der Verordnung mit Checkliste laufende Behandlung Behandlungsabbruch am Dokumentation über Änderung von Gruppen- in Einzeltherapie (gilt nur für KG-Behandlungen) mit Begründung Dokumentation über die Abweichung von der Frequenz mit Begründung Praxisstempel und Unterschrift des Leistungserbringers Faktor (siehe Verordnungsmenge zw. Anzahl der abgegebenen Positionsnummer Wegegeld / Pauschale Faktor Anzahl der zu berechnenden Pauschale km die gefahrenen Kilometer Hausbesuch Positionsnummer Hausbesuch Achtung es sind jetzt 2 Felder vorhanden 1 x für den normalen Hausbesuch und / oder eines weiteren Hausbesuches (z. B. im Altenheim) dahinter jeweils die Anzahl Faktor ( siehe Verordnungsmenge bzw. Anzahl der abgegebenen Rechnungsnummer (entfällt bei Abrechnung durch Rechenzentrum) Beleg-Nummer (entfällt bei Abrechnung durch Rechenzentrum) * Kann bei Abrechnung über Rechenzentrum entfallen

3 Checkliste laufende Behandlung Checkliste Therapiebericht (gemäß Vorschlag VDB, Vorderseite kopierte Verordnung) Frist / Frequenz (*1) eingehalten: Behandlungsbeginn bzw. laufende Behandlung wenn nein Dokumentation z. B. T, F, K siehe Rückseite erbrachte Heilmittel eintragen auch Abkürzungen nach Katalog möglich hier auch durchgeführte Hausbesuche auch Abkürzungen nach Katalog möglich Patientenunterschrift bzw. Vertreter letzte Behandlung Therapiebericht vom Arzt angefordert, Ja, Therapiebericht dem Therapeut zum Ausfüllen übergeben Therapiebericht dem Arzt übermitteln Behandlungsabbruch falls ein Behandlungsabbruch erfolgt, hier unbedingt das Datum eintragen Änderung von Gruppen- in Einzeltherapie Ist eine Gruppentherapie nicht möglich, muß dies Feld angekreuzt werden mit der dazugehörigen Begründung unten vor Übergabe an den Therapeuten bei letztem Behandlungstermin Datum von wann bis wann Behandlung durchgeführt Ggf. Behandlungsabbruch am... nach...therapieeinheiten falls Gruppentherapie in Einzeltherapie geändert wurde. Verordnung außerhalb des Regelfalles: Genehmigung der Krankenkasse lag vor Therapeut Befunderhebung erfolgt im Rahmen der ärztlichen Diagnose bei Änderung von Gruppen- in Einzeltherapie Therapieziele / e: erreicht teilweise erreicht mit prognostischer Einschätzung nicht erreichbar mit prognostischer Einschätzung Ggf. Vorschläge zur Änderung des Therapieplanes Persönliche Anmerkungen: Datum, Praxisstempel, Unterschrift Leistungserbringer Abweichung von der Frequenz Ist die Frequenz in Absprache mit dem Arzt geändert worden, Kreuz und Begründung unten (*1) Falls in Absprache mit dem Arzt geändert Dokumentation auf der Rückseite

4 Rückseite Checkliste Rezeptannahme Ist weder das Feld Gebühr frei noch das Feld Gebührpflicht auf dem Verordnungsblatt angekreuzt oder sind beide Felder angekreuzt, gilt der Versicherte als nicht von der Zuzahlung befreit. Wird ein gültiger Befreiungsbescheid der Ersatzkasse vorgelegt und hat der Arzt in einem solchen Fall das Feld Gebühr frei nicht angekreuzt, ist der Therapeut berechtigt, unter Angabe seines Handzeichens das Feld Gebühr frei anzukreuzen und gegebenenfalls das Feld Gebührpflicht zu korrigieren. Wird ein Patient bei laufender Behandlung von der Zuzahlung befreit (Ausstellungsdatum der Befreiung von der Krankenkasse) müssen die Behandlungen, die vor der Befreiung durchgeführt wurden mit einer Zuzahlung belegt werden und die Behandlungen, die nach der Befreiung erfolgen sind dann zuzahlungsfrei. VdAK-Kassen: genereller Verzicht auf Genehmigung Primärkassen: außerhalb des Regelfalles generelle Genehmiggungspflicht Die Vertragspartner vereinbaren, die Leistungsabgabe der standardisierten Heilmittelkombination D1 wie folgt zu regeln: Eine im Hinblick auf zu erbringende Einzelleistung nicht näher spezifizierte Verordnung über die standardisierte Heilmittelkombination D1 kann von jedem zugelassenen Physiotherapeuten / Krankengymnasten angenommen und ausgeführt werden. Dabei dürfen die Maßnahmen der Physikalischen Therapie als obligatorische Maßnahme im Rahmen der D1 angewandt werden, für die eine entsprechende Zulassung bei den Ersatzkassenverbänden besteht. Besteht eine Zulassung für manuelle Therapie und / oder KG-Gerät nicht, hat der Therapeut bei der Annahme der Verordnung im Einzelfall zu prüfen, ob das Therapieziel mit den im Rahmen der Zulassung möglichen obligatorischen Maßnahmen erreichbar ist und somit die Behandlung von ihm durchgeführt werden kann. Sind auf dem Verordnungsvordruck Angaben zur Frequenz der Heilmittelbehandlung gemacht, ist eine Abweichung davon nur zulässig, wenn zuvor zwischen Vertragsarzt und Therapeut ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde. Die einvernehmliche Änderung ist vom Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren. Schreiben des VdAK vom an den VDB Bundesverband Abrechnung von Verordnungen bei fehlender Diagnose und Leitsymptomatik: Wird eine Heilmittelverordnung ohne Diagnose oder Leitsymptomatik den Therapeuten übergeben, so ist zunächst in jedem Fall nachdrücklich darauf hinzuwirken, daß eine den Heilmittel-Richtlinien entsprechende Ergänzung der Heilmittelverordnung durch den verordnenden Arzt vorgenommen wird. Sollte trotz eindringlicher Einflussnahme auf den Arzt dieser sich gegen eine Ergänzung der Heilmittelverordnung verweigern, kann in diesem Ausnahmefall die Behandlung auf Basis der unvollständigen Verordnung aufgenommen werden. Bei Beginn der Behandlung ist der jeweils leistungspflichtigen Krankenkasse eine Kopie der betreffenden Verordnung mit dem Hinweis auf die Weigerung des Arztes zuzuleiten. Hinweis: die Erklärungen haben bis heute ( ) noch Gültigkeit. Falls neue Regelungen von den Krankenkassen kommen, werden Sie von uns unverzüglich informiert.

5 Rückseite Checkliste laufende Behandlung Betrifft VdAK Unterbrechung der Behandlung in begründeten Ausnahmefällen: Betrifft Primärkassen Westfalen-Lippe Keine Vereinbarung Therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T) Krankheit des Patienten / Therapeuten (K) Ferien bzw. Urlaub des Patienten / Therapeuten (F) Wenn die Zeitintervalle von 10 Tagen überschritten werden, begründet der Therapeut den Krankenkassen gegenüber die Überschreitung mit den oben genannten Buchstaben (T, K, F), fügt das Datum und sein Handzeichen hinzu. Betrifft Primärkassen Rheinland Kennzeichnung und Definition der begründeten Ausnahmefalle sind wie folgt unter den Vertragspartner festgelegt worden: F = Ferien bzw. Urlaub des Patienten / Behandlers A = Terminabsage durch Patienten / Behandler K = Krankheit des Patienten / Behandlers T = therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung Der Grund der Behandlungsunterbrechung wird auf der Verordnung ausschließlich mit den vorgenannten Kürzeln gekennzeichnet. Dies erfolgt auf der Rückseite des Teils der Verordnung (Muster 13), der für die Abrechnung mit der Krankenkasse bestimmt ist, in dem Abschnitt Empfangsbestätigung durch den Versicherten neben dem betreffenden Datum.

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